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Ministerin Scharrenbach: Landesweite Kontrollaktion gegen Miet-Missstände

Düsseldorf, 6. Juni 2023 - Auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung fand am Dienstag, 6. Juni 2023, eine landesweite Kontrollaktion in Wohnungsbeständen mehrerer Unternehmen statt, um wohnungswirtschaftliche Missstände aufzudecken und dagegen vorzugehen. In den Städten Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl haben die örtlichen Behörden gezielt problematische Wohnungsbestände ins Visier genommen. Im Einsatz waren unter anderem die Bauaufsicht, das Ordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und die Feuerwehr. Die Aktion wurde vom Ministerium initiiert und koordiniert.  

„Unsere Mission gegen Miet-Missstände: Aufpassen, aufklären, aufräumen. Mit der landesweiten Kontrollaktion schauen wir hin und handeln gemeinsam mit den Kommunen. Damit stärken wir den Mieterinnen und Mieter den Rücken und machen deutlich, dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt. Mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz haben wir den Kommunen starke Werkzeuge an die Hand gegeben, um die Missstände in den Griff zu bekommen. Mit der landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die Kommunen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, die sich bei den Kontrollen in Dortmund und Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation vor Ort machte.  

Bei der landesweiten Aktion wurden gezielt bekannte problematische Gebäude kontrolliert. Die örtlichen Behörden werden jetzt zusammen mit dem Ministerium die Aktion auswerten. Konkrete Ergebnisse werden in den nächsten Tagen erwartet. Die kontrollierten Wohnungsbestände wurden in der Vergangenheit immer wieder durch Missstände auffällig. Dazu zählten defekte Aufzüge und sanitäre Anlagen, Strom- und Heizungsanlagen, kaputte Wohnungstüren und Fenster sowie die Vermüllung der Außenanlagen.

Dazu kamen auch unternehmensseitige Zahlungsrückstände für Wasser-, Abwasser-, Strom- und/oder Wärmeleistungen und Schimmelbefall in vielen Wohnungen.   Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat 2018 mit den betroffenen Kommunen einen regelmäßigen Austausch initiiert, um gemeinsam gegen Missstände vorzugehen. Bei den Treffen mit den Belegenheitskommunen werden aktuelle Sachstände und Entwicklungen ausgetauscht und das weitere Vorgehen besprochen.

Das Ministerium unterstützt die Kommunen zudem dabei, die Instrumente des Wohnraumstärkungsgesetzes und der Landesbauordnung wirksam einzusetzen. Die Kommunen haben beispielsweise die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ auffallende Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese Anordnungen können unter anderem auch mit Zwangsgeldern verbunden werden. Wird das Unternehmen nicht tätig, dann kann die Kommune auch die Durchführung von Ersatzvornahmen anordnen und anstelle des Wohnungsunternehmens handeln.

Sollte Wohnraum nicht mehr bewohnbar sein, dann kann die Kommune die Unbewohnbarkeit erklären und sich im Wege der Ersatzvornahme, um eine Ersatzunterbringung der Mieterinnen und Mieter kümmern, wenn der Vermieter seine Pflicht nicht wahrnimmt. Die entstehenden Kosten können dann dem Wohnungsunternehmen in Rechnung gestellt werden. Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden.

 

Unterrichtsstatistik wird wie geplant zum Schuljahr 2023/24 wiederaufgenommen

Düsseldorf, 5. Juni 2023 - Am Montag, 5. Juni 2023, sind die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die planmäßige Wiederaufnahme der Unterrichtsstatistik nach den Sommerferien informiert worden. Schulministerin Dorothee Feller: „Um einen umfassenden Überblick über das Schulsystem hier in Nordrhein-Westfalen zu haben, ist es für uns von großer Bedeutung zu wissen, wie viel und auch aus welchen Gründen Unterricht an den Schulen ausfällt. Genauso wichtig ist es aber auch, dass wir in unserer Kommunikation mit den Schulen verlässlich sind. Deswegen führen wir die Erfassung des Unterrichtsausfalls planmäßig wie bereits im letzten Jahr angekündigt zum kommenden Schuljahr wieder ein.”  

Neben der flächendeckenden, über das gesamte Schuljahr durchzuführenden Wochenmeldung, nimmt jede Schule einmalig im Schuljahr über einen Erhebungszeitraum von jeweils zwei Wochen an einer Detailerhebung teil, in der zusätzlich unter anderem die Gründe für den Unterrichtsausfall oder Vertretungsmaßnahmen abgefragt werden.  

Die Wochenmeldung startet unmittelbar nach den Sommerferien in der ersten Schulwoche. Über ihre Teilnahme an der zweiwöchigen Detailerhebung werden die Schulen rechtzeitig eine Woche vor Start des für sie gültigen Erhebungszeitraumes informiert. Diejenigen Schulen, die innerhalb der ersten beiden Wochen des neuen Schuljahres die Detailerhebung durchführen, erhalten entsprechend bereits in der letzten Ferienwoche die Information zur Teilnahme.

Für alle öffentlichen Gymnasien, sowie Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, PRIMUS- und Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ist die Teilnahme am Verfahren verpflichtend. Sie erhalten zur Kompensation des mit der Erhebung verbundenen Aufwands weiterhin eine Entlastungsstunde.  


Hintergund
Zum Schuljahr 2018/19 wurde eine flächendeckende Erhebung an allen Schulen eingeführt, die coronabedingt allerdings schon im Frühjahr 2020 wieder ausgesetzt wurde, um die Schulen angesichts der großen Herausforderungen durch die Pandemie zu entlasten. Um dennoch fortlaufend über die Situation an den Schulen informiert zu sein, hat das Schulministerium eine wöchentliche Umfrage zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten initiiert, die regelmäßig an die jeweilige Entwicklung der Pandemie angepasst wurde.

Seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine berichten die Schulen zudem wöchentlich über die Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler, deren Beschulung überdies zu organisieren ist. Die Folgen des Krieges nehmen weiterhin Einfluss auf das Unterrichtsgeschehen. Daher wird an allen öffentlichen Schulen die wöchentliche Abfrage fortgeführt, allerdings in reduziertem Umfang. Künftig erhoben werden lediglich die Angaben zu neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern.

 

Aktuelle Zahlen zur Unterrichtsversorgung

NRW-Ministerin Feller: Wir arbeiten Tag für Tag daran, mehr Personal für unsere Schulen zu gewinnen


Düsseldorf, 1. Juni 2023 - Die Personalausstattung an den knapp 5.000 öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen steigt. Gleichwohl fehlt zurzeit landesweit Personal im Umfang von rund 6.700 Lehrerstellen.   Schulministerin Feller: „Dass es uns gelingt, kontinuierlich mehr Stellen im Schuldienst zu besetzen, ist erfreulich. Aber diese Entwicklung kann nicht über den nach wie vor bestehenden Lehrkräftemangel hinwegtäuschen. Um es klar zu sagen: 6.700 fehlende Lehrkräfte sind immer noch zu viele. Deshalb arbeiten wir weiterhin Tag für Tag daran, mehr Personal für unsere Schulen zu gewinnen.“  


Die Landesregierung veröffentlicht im Bildungsportal regelmäßig Daten zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen Schulen auf Landes- sowie auf Ebene der Bezirksregierungen. Um den landesweiten Bedarf vollständig zu decken, wird mit Stand vom 1. Juni 2023 Personal im Umfang von gut 166.200 Stellen benötigt. Demgegenüber steht eine Personalausstattung im Umfang von fast 159.500 Stellen. Das sind knapp 2.500 mehr als noch im Dezember 2022 und über 3.700 mehr als vor einem Jahr. Vor allem, weil der Bedarf der Schulen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 6.000 Stellen angestiegen ist, fehlt derzeit Personal im Umfang von rund 6.700 Lehrerstellen. Ursächlich für den gestiegenen Bedarf sind neben der Schülerzahlentwicklung unter anderem der Ausbau der Ganztagsplätze und die Umsetzung der Inklusion.  

„In Zeiten eines sich insgesamt verschärfenden Fachkräftemangels ist auch der Mangel an Lehrkräften nicht auf die Schnelle zu beheben. Dennoch müssen wir die Versorgung der Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern Stück für Stück verbessern und dauerhaft sicherstellen“, so Ministerin Feller, die im Dezember 2022 ein umfangreiches Handlungskonzept zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorgestellt hat, das mit kurz-, mittel- und langfristig wirkenden Maßnahmen alle personalwirtschaftlichen und dienstrechtlichen Bereiche in den Blick nimmt.  

Das Konzept umfasst die Bereiche der Lehrkräfteausbildung und -einstellung, Wertschätzung und Entlastung sowie das Dienstrecht. So wurden zu Mai 2023 beispielsweise die Möglichkeiten für den Seiteneinstieg an der Grundschule erweitert. Zur Entlastung von Lehrkräften sollen ab dem neuen Schuljahr Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grund- und Förderschulen eingestellt werden. Sämtliche Bausteine des Konzepts werden bereits umgesetzt.  

Langfristig sollen vor allem mehr grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer helfen, die Unterrichtsversorgung dauerhaft sicherzustellen. Die Landesregierung befindet sich zu einem weiteren Ausbau der Studienanfängerplätze in den Lehrämtern für die Grundschulen und für die sonderpädagogische Förderung in konstruktiven Gesprächen mit den lehrkräfteausbildenden Hochschulen.

 

Ministerin Feller: Wir werden unsere Grundschulen gezielt unterstützen

Maßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und Grundschülern vorgestellt / Digitale Großveranstaltung mit allen Schulen der Primarstufe Mitte Juni 2023

Düsseldorf, 25. Mai 2023 - Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hat am 25. Mai 2023 im Schulausschuss des Landtags erste Maßnahmen vorgestellt, um die Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und Grundschülern Schritt für Schritt zu fördern. „Die Ergebnisse der jüngsten Leistungsstudien sind alarmierend, und wir werden uns nicht damit abfinden“, betonte die Ministerin. „Gemeinsam mit unseren Schulen werden wir alles daransetzen, dass wir die Basiskompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler fördern. Die gewünschten Erfolge werden sich leider nicht kurzfristig einstellen – hierfür benötigen wir vor allem Zeit. Wichtig ist, jetzt mit der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu beginnen und klare Schwerpunkte zu setzen“, führte sie aus.

„An unseren Grundschulen engagieren sich die Lehrkräfte täglich, damit die Schülerinnen und Schüler erfolgreich lernen können. Unser Ziel ist es, die Grundschulen noch besser und gezielter dabei zu unterstützen.“  

Laut IQB-Studie vom letzten Herbst erfüllt rund ein Viertel der Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen Nordrhein-Westfalens die Mindestvoraussetzungen im Lesen, Schreiben, Rechnen, Zuhören und in der emotional-sozialen Entwicklung nicht. Die aktuelle IGLU-Studie hat dieses Ergebnis bundesweit noch einmal bestätigt.   

Bei der Umsetzung aller Maßnahmen setzt das Ministerium auf eine verbindliche und verlässliche Herangehensweise mit klaren Schwerpunkten. So werden den Schulen auf der Basis aktueller fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse klare Handlungsempfehlungen und konkrete Materialien auch mit dem Ziel der Stärkung der Basiskompetenzen zur Verfügung gestellt. Zunächst soll ab dem Schuljahr 2023/2024 ein deutlicher Fokus auf das Lesen gesetzt werden. Neben dem Einsatz geeigneter Materialien ist auch das regelmäßige Lesen für den Lernerfolg von zentraler Bedeutung. Deshalb werden an den Grundschulen unter der Kurzformel „3 x 20 Minuten Lesen” im Rahmen der Stundentafel jede Woche verbindliche Lesezeiten eingeführt.  


Über die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen informiert das Ministerium die Schulen noch vor den Sommerferien Mitte Juni auf einer digitalen Großveranstaltung. Ministerin Feller: „Mit dieser Veranstaltung wenden wir uns direkt an die Schulen, um ihnen Informationen aus erster Hand zu geben und sie auf ihrem Weg durch die Vielzahl an Angeboten und Materialien zu unterstützen. Für Fragen und Anregungen sind wir offen.”  

Eine Übersicht über die ersten Maßnahmen zur Stärkung der Basiskompetenzen von Grundschülerinnen und Grundschülern finden Sie in einem Faktenblatt
hier. Bei Bürgeranfrage

n wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas – Antragsstart in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 16. Mai 2023 - Das Antragsverfahren für Härtefallhilfen an Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger ist in Nordrhein-Westfalen gestartet. In einem ersten Schritt können Haushalte, die selbst die Feuerstätte betreiben, den Antrag stellen (Direktantragstellende). Für Vermieterinnen und Vermieter wird die Antragsstrecke in spätestens zwei Wochen geöffnet. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

 

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 1,2 Millionen antragsberechtigte Haushalte, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen: Vor dem Hintergrund hoher Antragsvolumen starten wir mit den Haushalten, die selbst eine Feuerstätte betreiben. Anschließend erfolgt eine Öffnung für Vermieter. Für unser Bundesland stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung.“

 

Ab sofort können selbstnutzende Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer oder Mieterinnen und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, die Härtefallhilfe für nichtleitungsgebundene Energieträger beantragen. Unter nicht leitungsgebundenen Energieträger werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden.

Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung selbst wird die bund.ID oder ein ELSTER-Zugang benötigt. Die maximale Förderung beträgt 2 000 Euro pro Privathaushalt. Um einen Antrag stellen zu können, muss die Erstattungssumme mindestens 100 Euro betragen.

 

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgt sind. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

 

Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.

Schulen bei der Gewaltprävention zu unterstützen

Die aktualisierte und erweiterte Neuausgabe des Notfallordners wird in diesen Tagen an die Schulen verschickt
Notfallordner:  www.notfallordner.nrw.de - Präventionshandbuch hier

und Handbuch Krisenprävention

Düseldorf, 3. Mai 2023 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat den Notfallordner zur schulischen Gewaltprävention und Krisenintervention aktualisiert und erweitert. Die Neuauflage wird in diesen Tagen allen Schulen in Nordrhein-Westfalen zugesandt. Erweitert wurde insbesondere der Krisenpräventionsteil, der ab jetzt auch als eigenes Handbuch zur Verfügung gestellt wird und auch online abrufbar ist.  

Zur Einführung werden für die Schulleitungen landesweit Informationsveranstaltungen bei den Bezirksregierungen durchgeführt. Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte: „Das Thema Gewalt betrifft unsere Gesellschaft als Ganzes und damit auch die Schulen. Eine frühe Prävention an Schulen ist das beste Mittel, um Gewalt zu verhindern. ‚Hinsehen und Handeln‘ sind die zentralen Bestandteile einer guten Prävention und Intervention. Mit der Neuauflage des Notfallordners wollen wir unsere Schulen weiterhin gezielt unterstützen. Unsere Schulen müssen sichere Orte sein. Für Gewalt gibt es an unseren Schulen keinen Platz.“  

Der gemeinsam mit der Unfallkasse NRW entwickelte Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ besteht aus zwei Teilen. Der Interventionsteil enthält eine genaue Ablaufplanung für verschiedene Krisenfälle. Er bleibt den Schulleitungen vorbehalten und ist öffentlich nicht zugänglich. Der Krisenpräventionsteil ist weiterhin fester Bestandteil des Notfallordners, er kann aber in einer erweiterten Fassung in einem zweiten Schritt als eigenständiges Handbuch mit Handlungsempfehlungen zur Krisenprävention an das schulische Fachpersonal und an die Unterstützungssysteme der Schulen ausgegeben werden, zum Beispiel an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie an Fachberatungsstellen.

Die Präventionsthemen sind so aufbereitet, dass sie ein wichtiges Basiswissen vermitteln. Sie leuchten die Möglichkeiten von Lehrkräften und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen aus, Schülerinnen und Schülern zur Seite stehen zu können, Verantwortung zu übernehmen, aber auch die Grenzen der eigenen Profession zu erkennen. Die Neuauflage des Notfallordners bildet den aktuellen Stand der Forschung ab.  

Ministerin Feller: „Mit der Veröffentlichung des neuen Krisenpräventionsteils gehen wir neue Wege. Wir wollen damit möglichst viele Fachleute im Bereich der schulischen Krisenprävention erreichen und die Präventionsarbeit weiter stärken. Eine gute Präventionsarbeit hilft dabei, sich auf große und kleine Krisen in unseren Schulen gut vorzubereiten und dadurch den Schutz für alle Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.


Alle schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention sollten sich mit dem neuen Notfallordner intensiv beschäftigen, Vorsorge treffen und sich darüber im Kreis der Kolleginnen und Kollegen austauschen, damit unsere Schulen sichere Orte sind.“ Die schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention stehen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften bei der Prävention von Gewalt zur Seite. Sie erhalten Unterstützung durch die Schulpsychologie und die Schulsozialarbeit.  


Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW Gabriele Pappai: „Wie sind der Überzeugung, dass der Notfallordner mit seinen beiden Teilen konkrete Hilfe für die Prävention von krisenhaften Situationen aller Art und Handlungsempfehlungen und Hinweise zum richtigen Handeln in komplexen Schadenslagen und Krisensituationen gibt. Für mich als Geschäftsführerin der Unfallkasse ist daher gerade vor dem Hintergrund möglicher Krisensituationen die Leitidee der Guten gesunden Schule besonders zielführend.
Sicherheit, Gesundheit und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein, stärken die Aneignung von Kompetenzen und wirken sich förderlich auf Lehr-Lern-Prozesse aus. Krisen und Störungen hingegen belasten das Lernen und Arbeiten. Daher ist gerade die Stärkung der psychischen Gesundheit aller schulischen Akteurinnen und Akteure besonders wichtig. Die Schulpsychologischen Beratungsstellen in NRW leisten dabei eine wichtige Unterstützung für die Schulen. Wir unterstützen sie seit vielen Jahren.“

Die Landesregierung geht gemeinsam mit den kommunalen Schulträgern entschieden gegen Gewalt an Schulen vor. Grundlage dieser Arbeit ist der Runderlass
Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität des Innenministeriums, des Familienministeriums, des Arbeitsministeriums, des Schulministeriums und des Justizministeriums vom November 2019.  

Zur Stärkung der Prävention und Intervention wurden die Schulpsychologie und die Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Auf Grundlage der einschlägigen Erlasse wird die Schulsozialarbeit insgesamt mit über 1.600 landeseigenen Stellen dauerhaft am Ort Schule gewährleistet. Über die Landesförderung Schulsozialarbeit werden den Kommunen darüber hinaus jährlich 57,7 Millionen Euro vom Land zur Anstellung von qualifizierten Fachkräften an Schulen zur Verfügung gestellt. Außerdem stellen auch die kommunalen Schulträger über 1.200 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit zur Verfügung.  

Neben der Schulsozialarbeit ist auch die Schulpsychologie mit ihren vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten eine wichtige Anlaufstelle für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. In jedem Kreis bzw. kreisfreien Städten gibt es einen schulpsychologischen Dienst. Gemeinsame Träger dieser Dienste sind das Land und die jeweilige Kommune mit insgesamt 464 Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.

Davon befinden sich 289 Stellen im Landesdienst und 175 Stellen im kommunalen Dienst. Die Landesregierung hatte in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 100 neue Stellen für die Schulpsychologie geschaffen.   Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „In einer demokratischen Gesellschaft müssen Konflikte friedlich ausgetragen werden. Das müssen wir den jungen Menschen immer wieder neu vermitteln. Diese Werte- und Demokratiebildung ist mir auch persönlich ein besonders wichtiges Anliegen.

Das Ministerium für Schule und Bildung befindet sich in einem engen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, um gemeinsam zu erörtern, ob die in Nordrhein-Westfalen bereits ergriffen Maßnahmen zur Gewaltprävention und Intervention ausreichend sind. Wir werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten.“  

 

Schulministerin Feller: Wir ziehen weitere Konsequenzen aus neu entdeckten Schwachstellen

Das externe IT-Expertenteam legt erste vorläufige Ergebnisse vor

Düsseldorf/Duisburg, 1. Mai 2023 - Das mit der Analyse der IT-Infrastruktur der QUA-LiS in Soest beauftragte externe IT-Expertenteam hat dem Ministerium für Schule und Bildung am Wochenende erste vorläufige Ergebnisse übermittelt. Danach sind bei der QUA-LiS weitere Schwachstellen in der IT-Infrastruktur entdeckt und unmittelbar geschlossen worden.

Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass es weitere Schwachstellen gibt, hat Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller entschieden, den Server abzuschalten, auf dem sich derzeit mehrere Schwachstellen kumuliert haben: „Aufgrund der Aufdeckung weiterer Schwachstellen haben wir entschieden, den betreffenden Server aus Sicherheitsgründen zunächst bis auf Weiteres vom Netz zu nehmen. Wir müssen nach aktuellen Kenntnisstand davon ausgehen, dass diese Schwachstellen schon seit Jahren bestehen.“  

Der nun abgestellte Server der QUA-LiS wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Arbeitsgruppen der QUA-LiS als gemeinsame Arbeitsplattform unter anderem für den Austausch von und die gemeinsame Arbeit an Dokumenten genutzt. Das betrifft zum Beispiel die Lehrplanarbeit oder den Bereich der Fortbildung. Es wird jetzt mit Hochdruck an einer sicheren Ersatzlösung gearbeitet. Da das externe IT-Expertenteam die gesamte IT-Struktur der QUA-LiS überprüfen soll, ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Schwachstellen gefunden werden.  

Neben der weiteren Schwachstellenanalyse hat das externe IT-Expertenteam bereits mit der Forensik der bekannten Schwachstelle begonnen und am Wochenende erstmals bestätigt, dass nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen ist, dass mindestens 16.557 Datensätze ausgelesen wurden, die im Regelfall ausschließlich einen Nutzernamen aus einer Kombination aus Vor- und Zunamen enthalten.

Weiter ist nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass mindestens 3.765 Datensätze mit weitergehenden personenbezogenen Daten ausgelesen wurden. Diese Einträge konnten über den Nutzernamen hinaus folgende Informationen enthalten:  

·         organisatorische Rolle im Schulsystem (z.B. „stellvertretende Leitung“) ·         Institutionszugehörigkeit (z.B. Name der Schule)
·         Postalische Adresse
·         Dienstliche oder private Festnetz- oder Mobilfunknummer
·         Dienstliche oder private E-Mail-Adresse
·         weitere technische Daten (z.B. Erstellungsdatum des jeweiligen Nutzeraccounts) Nicht alle Datensätze enthalten alle Angaben.

Die Datensätze beziehen sich aller Voraussicht nach auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der QUA-LiS sowie auf weitere externe Personen. In der Regel handelt es sich dabei um Lehrkräfte, die in Arbeitsgruppen der QUA-LiS tätig waren. Dass weitere Datensätze einsehbar waren und weitere Personengruppen betroffen waren, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, aber auch nicht vollständig auszuschließen.

Aufgrund der langen Dauer der Schwachstellen von möglichen mehreren Jahren kann es durchaus sein, dass sich die genaue Datenmenge nicht mehr zuverlässig ermitteln lässt. Zugehörige Kennwörter konnten nach gegenwärtigen Kenntnisstand nicht ausgelesen werden. Die Datenanalyse wird weiter fortgesetzt. Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Wir werden alle Untersuchungen weiter mit Hochdruck vorantreiben, um den Missbrauch von Daten zu verhindern.“

Tag des Baumes

Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit"
Düseldorf, 25. April 2023 - Minister Krischer zum Tag des Baumes (25. April): "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell für Vielfalt, Klima und Gesundheit" Anlässlich des "Tags des Baumes" am 25. April betont Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung einer vitalen Grünen Infrastruktur für Natur, Mensch und Umwelt: "Eine starke Grüne Infrastruktur mit gesunden Bäumen ist essentiell - für den Schutz der Biologischen Vielfalt, das Klima und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. Bäume verbessern die Luftqualität, schützen das Klima, bieten wertvollen Lebensraum und nachwachsende Rohstoffe."

Minister Krischer ruft daher zu einem sorgsamen Umgang und einer Stärkung der Grünen Infrastruktur auf - vom Stadtbaum, über Garten- und Parkanlagen bis hin zu den großen Waldgebieten.


Zur aktuellen Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-baumes-25-april-eine-starke-gruene-infrastruktur-mit-gesunden-baeumen-ist-essentiell-fuer-vielfalt-klima-und-gesundheit-1682409320

Schulministerium: Serverproblem, Fehleranalyse und Schulausschuss

Ministerin Feller: Wir wollen die Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den Schulen störungsfrei durch ihre Prüfungen führen

Düsseldorf/Duisburg, 21. April 2023 - Die Schulministerin informierte den Schulausschuss heute ausführlich darüber, warum die für Mittwoch geplanten Abiturprüfungen auf den heutigen Freitag verschoben werden mussten Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hat heute Vormittag den Schulausschuss des Landtags über die technischen Störungen beim Download der Abituraufgaben am vergangenen Dienstag und die Maßnahmen informiert, die das Schulministerium seitdem ergriffen hat.


„Unsere oberste Priorität besteht darin, dass die schriftlichen Abiturprüfungen bis zum 22. Mai störungsfrei und sicher durchgeführt werden können“, betonte die Ministerin. „Wir konzentrieren uns jetzt voll und ganz darauf, die angehenden Abiturientinnen und Abiturienten gemeinsam mit den Schulen gut durch ihre Prüfungen zu führen.“  


Deshalb hat das Ministerium gemeinsam mit dem IT-Dienstleister, der die Aufgaben elektronisch bereitstellt, bereits das Downloadverfahren angepasst. Insbesondere auf die im vergangenen Jahr eingeführte 2-Faktor-Authentifizierung wird im weiteren Verlauf der Abiturprüfungen verzichtet.

„Darüber hinaus stehen ab sofort zwei weitere, vom IT-Dienstleister unabhängige Server auf Stand-by, die bei einem erneuten Notfall sofort aktiviert werden können“, erläuterte Ministerin Feller.  

Eine Überprüfung hat ergeben, dass bei einem Update des Downloadservers an aktuelle Standards im Mai 2022 unter anderem Einstellungen vorgenommen worden sind, die dazu geführt haben, dass das System die hohe Anzahl gleichzeitiger Zugriffe im Zentralabitur nicht vollumfänglich bewältigen konnte. Ursache für die Problemsituation waren nicht die Verwendung eines Videos oder die eingeführte Zwei-Faktor-Authentifizierung an sich, sondern eine aus heutiger Sicht nicht optimale Dimensionierung des Systems, die im Zusammenwirken mit der neu eingeführten Authentifizierung und gleichzeitig hohen Lastspitzen nach jetzigem Kenntnisstand zu einem Ausfall einzelner Hintergrunddienste geführt hat.  
Im Detail berichtete sie über die Geschehnisse vom Dienstag und deren Auswirkungen, die bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften nachvollziehbarerweise für „viel Ärger und große Enttäuschung gesorgt haben“. Die Ministerin fügte hinzu: „Ich habe es in den letzten Tagen mehrfach betont und nutze auch heute die Gelegenheit, alle Betroffenen um Entschuldigung zu bitten. Eine kurzfristige Verschiebung von Abiturklausuren darf nicht passieren. Prüfungen gleich welcher Art sind immer mit Aufregung und Stress verbunden.“  

Mit dem IT-Dienstleister arbeitet das Schulministerium bereits seit mehreren Jahren zusammen. Seit 2019 führt dieser jährlich über 50 Downloadverfahren für das Land Nordrhein-Westfalen durch. Dabei wird immer ein zweiter Server vorgehalten, „sodass es auch am Dienstag einen Plan B und eine Backup-Lösung gegeben hat“, erläuterte die Ministerin. Dieser Server sei allerdings auch von der Störung betroffen gewesen.  

Als diese am Dienstag auftrat, informierte das Ministerium am Nachmittag die Schulen in mehreren Mails fortlaufend über den Sachstand. Noch bis in den Abend hinein gab es die Hoffnung, dass alternativ eine hausinterne Lösung realisiert werden könnte: eine passwortgeschützte Downloadmöglichkeit auf dem Server des ministeriumseigenen Bildungsportals. „Wir wollten alles daran setzen, den Termin am Mittwoch zu halten und damit den Schülerinnen und Schülern die Belastungen einer Verschiebung zu ersparen“, erklärte die Ministerin.  

Gegen 20.00 Uhr waren über den Ministeriumsserver schon 96 Prozent der Dateien hochgeladen. Parallel zum Uploadprozess wurde eine E-Mail mit Anleitungen zum Download erstellt. Da diese Mail mit dem Zugangslink allerdings aufgrund eines Fehlers zu früh versandt wurde, starteten die Schulen noch vor Ende des Uploadprozesses ihre Downloadversuche. Der Server des Ministeriums war in der Folge zeitweise nicht mehr zu erreichen. „Das war für uns alle ein bitterer Moment und eine herbe Enttäuschung”, sagte Ministerin Feller: „Die Lösung war buchstäblich zum Greifen nah.“

Stattdessen mussten um kurz nach 20.30 Uhr die Schulen in einer weiteren Mail über die Verschiebung der Prüfungen benachrichtigt werden. Die genaue Fehleranalyse wird weitergehen, kündigte die Ministerin heute im Schulausschuss an. Nach dem Abschluss der Abiturprüfungen Ende Mai „werden wir nochmal die Geschehnisse und ihre Ursachen analysieren und sicherstellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht mehr wiederholt.“  

 

Download der Abituraufgaben läuft reibungslos

Keine weiteren technischen Probleme. Wegen des Zuckerfestes können Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens auf den 9. Mai ausweichen


Düsseldorf/Duisburg, 19. April 2023 - Der Download der schriftlichen Abituraufgaben für das Zentralabitur funktioniert wieder reibungslos. „Der Download für die Berufskollegs und die allgemeinbildenden Schulen für die Abiturprüfungen am morgigen Donnerstag läuft ohne Probleme und wurde bereits von fast allen Schulen erfolgreich abgeschlossen“, betonte Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.  

Die Ministerin versprach, dass die Gründe für die gestrigen Download-Probleme mit Hilfe einer umfassenden Fehleranalyse aufgeklärt werden. „Wir haben diesen Prozess bereits gestern Nachmittag mit dem IT-Dienstleister, der seit mehreren Jahren die Downloads für das Ministerium technisch abwickelt, in Gang gesetzt und werden genau prüfen, woran diese sehr ärgerliche Störung gelegen hat“, erläuterte sie.

Dabei wurde bereits festgestellt, dass die technischen Schwierigkeiten am Dienstagnachmittag auch mehrere Versuche, die Prüfungsaufgaben auf alternativen Wegen zu verschicken, unmöglich machten. Eine Ursache für die Probleme könnte mit der neu eingeführten 2-Faktoren-Authentifizierung zusammenhängen, auch wenn sämtliche Tests im Vorfeld hierzu positiv verlaufen sind. Um ein Restrisiko an dieser Stelle auszuschließen, wurde die 2-Faktoren-Authentifizierung nun deaktiviert und zu dem weiterhin hohen Sicherheitsstandard der Vorjahre zurückgekehrt.

Nach Abschluss der Fehleranalyse wird das Schulministerium weitere Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass auch bei technischen Störungen Lösungen für die Bereitstellung der Abituraufgaben vorhanden sind. „Für die entstandenen Probleme bitte ich ausdrücklich um Entschuldigung“, sagte Ministerin Feller.

„Ich kann verstehen, dass viele Schülerinnen und Schüler sowie viele Lehrerinnen und Lehrer sauer sind – ich bin es auch. Ich weiß genau, was das für Abiturientinnen und Abiturienten bedeutet.“  


Durch die Verschiebung der Prüfungen werden nun rund 30.000 Abiturientinnen und Abiturienten ihre Klausuren in den sechs Fächern Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und Leistungskurs) am Freitag schreiben. Die Prüfungen werden rechtssicher ablaufen, kündigte Ministerin Feller an. „Aus diesem Grund haben wir auch die Prüfungen an den Schulen, die gestern ihre Downloads erfolgreich abschließen konnten, auf Freitag verschoben.“ Dies betraf rund 300 Schulen.


Alle Schulen – also auch diejenigen, die gestern bereits erfolgreich herunterladen konnten –  werden gebeten, am morgigen Donnerstag, den 20. April 2023, den Download für alle sechs Fächer erneut durchzuführen. Für alle heruntergeladenen Dateien – alte wie neue – gelten weiterhin die Geheimhaltungsvorschriften.   Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens müssen die Prüfungen am Freitag nicht mitschreiben, erläuterte die Ministerin heute Morgen.

„Wegen des muslimischen Zuckerfestes war der Termin freigehalten worden“, sagte sie. „Wer wegen des Festes nicht an den Prüfungen teilnehmen möchte, kann nach vorheriger Abstimmung mit der Schulleitung am 9. Mai nachschreiben.“ Auch der Genehmigung von Sonderurlaub für Lehrkräfte muslimischen Glaubens steht nichts im Wege, sofern die Durchführung der Abiturprüfungen sichergestellt ist.

 

Störung beim Aufgaben-Download im Zentralabitur

Schriftliche Abiturprüfungen am Mittwoch (19. April 2023) müssen auf Freitag (21. April 2023) verschoben werden  


Düsseldorf, 19. April 2023 - Beim Download der schriftlichen Abituraufgaben für das Zentralabitur hat es am heutigen Dienstag, 18. April 2023, eine massive technische Störung gegeben. Betroffen war der Download für die Prüfungsfächer am Mittwoch, den 19. April 2023: Biologie, Chemie, Ernährungslehre, Informatik, Physik, Technik (Grundkurs und Leistungskurs).

Die technische Störung konnte im Laufe des heutigen Tages nicht mehr rechtzeitig behoben werden, sodass die für Mittwoch vorgesehenen schriftlichen Abiturprüfungen auf den bisher prüfungsfreien kommenden Freitag, 21. April 2023, verschoben werden müssen. Die Schulen wurden fortlaufend über die Störung und am Abend über die Verschiebung informiert.  

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Die Störung und kurzfristige Verschiebung der Abiturklausuren ist außerordentlich ärgerlich. Die Abiturientinnen und Abiturienten haben sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereitet. Umso ärgerlicher ist es, dass eine Störung beim Download dazu geführt hat, dass die Schulen die Aufgaben nicht rechtzeitig erhalten haben. Das Ministerium für Schule und Bildung wird die massive Störung gemeinsam mit dem externen Dienstleister intensiv aufarbeiten und eine genaue Fehleranalyse erstellen und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen, damit die Prüfungen an den Folgetagen störungsfrei durchgeführt werden können.“

 

Dialogprozess zur Zukunft der gymnasialen Oberstufe in NRW gestartet

Düsseldorf 31. März 2023 - Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verbänden sind auf Einladung der Ministerin zu einem ersten Gedankenaustausch im Schulministerium zusammengekommen Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: Auf Einladung von Ministerin Dorothee Feller sind am Donnerstag, 30. März 2023, Vertreterinnen und Vertreter aus der Landespolitik, den schulpolitischen Verbänden und Organisationen sowie aus der Schulaufsicht im Schulministerium zusammengekommen, um sich darüber auszutauschen, wie nordrhein-westfälische Schülerinnen und Schüler künftig ihren Weg zum Abitur beschreiten sollen.

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Frage, ob und inwieweit aus Sicht der beteiligten Akteure Handlungsbedarf besteht, nachdem die Kultusministerkonferenz (KMK) am 16. März 2023 eine Neufassung der
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung beschlossen hatte.  

Ministerin Feller: „Mit der neuen KMK-Vereinbarung liegen überarbeitete Leitplanken für vergleichbare Wege zum Abitur in den Bundesländern vor. Innerhalb dieser Leitplanken haben die Länder weiterhin Gestaltungsspielräume. Die Entscheidung, ob und wofür wir diese Spielräume gegebenenfalls nutzen, sollte im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler ebenso wie der Schulen in einem möglichst breiten Konsens getroffen werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir gestern mit guten Gesprächen in den Austausch über die Zukunft der gymnasialen Oberstufe gestartet sind. Diesen Dialogprozess werden wir fortsetzen.“  

Nach dem Beschluss der KMK, dessen Zustandekommen auf Fach- und Staatssekretärsebene intensiv begleitet wurde, hatte Schulministerin Feller angekündigt, alle beteiligten Akteure in die Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe einzubinden. Das gestrige Treffen im Schulministerium hat hierfür den Auftakt gebildet. Ein nächster Termin ist für den Frühsommer angesetzt.

 

Staatssekretär Mauer: Unsere Schülerinnen und Schüler beweisen Wissbegier, Kreativität und Begeisterungsfähigkeit

Düsseldorf 31. März 2023 - Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ in Bochum ausgezeichnet Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit: An der Ruhr-Universität in Bochum wurden am Mittwoch, 29. März 2023, die Landespreisträger des Wettbewerbs „Jugend forscht“ ausgezeichnet.

Staatssekretär Urban Mauer, der bei der Preisverleihung unter anderem die Sonderpreise des Schulministeriums für die schöpferisch wertvollste Arbeit und für die beste „Jugend forscht“-Schule des Landes übergab: „Um eine Idee umzusetzen, braucht es Wissbegier und Kreativität, Begeisterungsfähigkeit und nicht zuletzt einen langen Atem. All dies haben die Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs ,Jugend forscht’ unter Beweis gestellt. Zu ihren hervorragenden Leistungen gratuliere ich herzlich und bedanke mich gleichzeitig bei allen, die sie auf ihrem Weg gefördert und unterstützt haben.“  

Ausgezeichnet wurden in den einzelnen Kategorien:
·         Arbeitswelt: Linda Gemeinhardt und Ben Mattes Krusekamp vom Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, Münster für „helper:Paper“ sowie Ben Siebert vom Gymnasium Holthausen, Hattingen für „CodeUp“  
·         Biologie: Beeke Drechsler, Malte Cox und Leo Roer vom Wilhelm-Hittorf-Gymnasium, Münster für „Superworms Reloaded: Können Zophobas morio Polystyrol verarbeiten?“  
·         Chemie: Felix Möller vom Collegium Josephinum, Bonn für „Lederalternative aus Abfall“  
·         Geo- und Raumwissenschaften: Anna Köster vom Kardinal-von-Galen-Gymnasium Münster für „Das Doppelsternsystem CSS080502 – Analyse anhand eigener Beobachtungen und Recherchen“  
·         Mathematik/Informatik: Anna Miller vom Gymnasium Canisianum, Lüdinghausen für „Zukunft berechnen? Ist die Ausprägung von Merkmalen zukünftiger Generationen simulierbar?“ sowie Simon Rulle und Arthur Achilles vom Gymnasium St. Michael – Privates Gymnasium des Erzbistums Paderborn für „Project Eagle - Echtzeitanalyse antisemitische Verschwörungsmythen im Netz“  
·         Technik: Lauri Wilps von der Königin-Luise-Schule, Köln für „L22 Fireprotect - ein automatisches Feuermelde- & Löschsystem“  
·         Bestes interdisziplinäres Projekt: Falk Wannhof vom Evangelisch Stiftischen Gymnasium Gütersloh für „Myzo-bio-stik“  
·         Sonderpreis für die schöpferisch wertvollste Arbeit: Babette Röbbecke, Theresa Bauer und Judith Göhler vom Luise-von-Duesberg Gymnasium Kempen
·         Sonderpreis für die „Jugend forscht“-Schule des Landes: Städtisches St.-Michael-Gymnasium in Bad Münstereifel.  

Der Wettbewerb „Jugend forscht“ fand in diesem Jahr zum 58. Mal statt. Zur Teilnahme unter dem Motto „Mach Ideen groß!“ hatten sich in Nordrhein-Westfalen 560 Jugendliche und junge Erwachsene mit 336 Projekten angemeldet. Die Landessiegerinnen und Landessieger haben sich für das Bundesfinale in Bremen qualifiziert.  

Zum ersten Mal wurde in diesem Jahr der Wettbewerb an der der Ruhr-Universität Bochum ausgerichtet. Im Alfried-Krupp-Schülerlabor der Wissenschaften stellten 75 Jungforscherinnen und Jungforscher im Alter von 14 bis 20 Jahren insgesamt 48 Projekte vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich zuvor in den Regionalwettbewerben von „Jugend forscht“ durchgesetzt.