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Landtag, Ministerien, Bezirksregierung und
Verfassungsgerichte aktuell
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Flyer zum Wohngeld plus:
Informationen kompakt, einfach und übersichtlich für
Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen
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Düsseldorf, 31.
Januar 2023 - Ein neuer Flyer für Mieterinnen und Mieter
soll die Beantragung des neuen Wohngelds erleichtern. Er
liefert kompakt, einfach und übersichtlich Informationen
zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der VdW
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der
Deutsche Mieterbund, die Verbraucherzentrale NRW und das
EBZ Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft haben den Flyer gemeinsam
entwickelt.
D as
Infoblatt ist Teil der Kampagne „Stopp den
Heizkostenhammer“ und soll an möglichst viele Mieterinnen
und Mieter in Nordrhein-Westfalen verteilt werden. Ina
Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:
„Der Info-Flyer ist ein weiterer Baustein des
Unterstützungspaketes für Mieterinnen und Mieter, um
Wohngeld zu beantragen. Der Flyer vermittelt einfach und
kompakt die wichtigsten Informationen rund um das Thema
Wohngeld. Die enge Zusammenarbeit der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen mit der Wohnungswirtschaft, dem
Mieterschutzbund und der Verbraucherzentrale zeigt:
Wir ziehen alle an einem Strang, damit Mieterinnen
und Mietern sich einen Überblick über die Wohngeldreform
verschaffen können. Seit dem 15. Dezember 2022 steht
zudem der Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen zur
Verfügung, mit dem online ausgerechnet werden kann, ob
ein Anspruch auf das Wohngeld besteht. Und: Aus diesem
System heraus kann auch direkt ein Online-Antrag gestellt
werden.“



Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verband
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland
Westfalen, erklärt: „Mit umfassendem Informationsmaterial
und -veranstaltungen unterstützt die sozial orientierte
Wohnungswirtschaft sowohl Mieterinnen und Mieter als auch
die Wohnungsämter und Wohngeldberatungsstellen der Städte
und Gemeinden, auf die in den kommenden Wochen ein
erhebliches Antragsvolumen zukommen wird. Durch
Information und Beratung, zum Beispiel zu notwendigen
Angaben oder Dokumenten, wollen wir dazu beitragen,
Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen und damit
gleichzeitig anspruchsberechtigte Mieterhaushalte als
auch Kommunen zu unterstützen.“
Wolfgang
Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen: „Steigende Energiekosten bringen
derzeit viele Verbraucherinnen und Verbraucher in
Nordrhein-Westfalen in finanzielle Not. Seit dem 1.
Januar 2023 haben mehr Menschen einen Anspruch auf
Wohngeld. Unser gemeinsamer Informationsflyer klärt
Betroffene über ihre Möglichkeiten auf und gibt konkrete
Hilfestellung zur Beantragung. Denn besonders Haushalte
mit geringen Einkommen brauchen eine deutliche
finanzielle Unterstützung, um in der Energiekrise ihre
hohen Strom- und Gasrechnungen zu begleichen.“
Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterbundes NRW:
„Das neue Wohngeld plus kann für viele Mieterinnen und
Mietern eine Entlastung in der aktuellen Krise sein. Alle
Menschen, die einen Anspruch haben, sollen sich nicht
scheuen, diesen auch geltend zu machen. Je früher, desto
besser, denn auch hier ist Zeit Geld. Daher beteiligt
sich der Deutsche Mieterbund NRW gerne an der
Informationskampagne.“
EBZ-Vorstand Klaus
Leuchtmann: „Das Wohngeld Plus ist eine wichtige Säule
zur Stützung privater Haushalte im Angesicht dramatisch
steigender Energiekosten. Als Bildungsanbieter sehen wir
es beim EBZ als unsere Aufgabe an, unseren Teil dazu
beizutragen, die Menschen über das Wohngeld Plus zu
informieren. Wir werden zudem die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auf Vermieterseite schulen, damit sie ihre
Kunden kompetent beraten können.“
Wer die
Kampagne nutzen möchte, kann sich die Materialien
kostenlos herunterladen unter
www.mieterkommunikation-energie.de
(im Abschnitt „Materialien zur Kampagne
Heizkosten-Hammer”).
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Anpassung der Coronaregelungen zum
1. Februar 2023
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Keine
Sonderregelungen mehr für den Schulbereich – weiterhin
gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause
Düsseldorf, 25. Januar 2023 - Das Ministerium für Schule
und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in
Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona
informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den
Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des
Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.
Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob
den engen Abstimmungsprozess innerhalb der
Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem
Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den
Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der
vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die
Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren
Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende
Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der
Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen
und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren
Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten
Normalität gehen.“
•
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31.
Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die
Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen
Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es
keine Sonderregelungen mehr geben. Bis zum 31. Januar
2023 gilt das Handlungskonzept Corona unverändert fort.
Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von
besonderer Bedeutung:
•
Testungen Mit dem Wegfall der Corona-Test-
und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem 1. Februar
2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner
entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für
anlassbezogene Testungen in der Schule.
•
In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche
Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise
besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in
reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu
bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können
auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das
weitere schulische Personal ausgegeben werden.
•
Masken In Schulen kann weiterhin freiwillig zum
Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen
werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw.
deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.
Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch
positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen
Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der
eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske
(sog. OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3
Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023
geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen
einer Maske wird aufgehoben.
•
Im Krankheitsfall Es gilt selbstverständlich
weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die
Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben
Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre
Kinder vom Schulbesuch.
•
Atteste Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht
aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die
Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§
43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für
Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal
klargestellt. Hygiene An den Schulen gelten die
allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz
| Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).
Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges
Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften
entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu
einem normalen Schulalltag (Lüftung,
Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal
NRW (schulministerium.nrw).
Abschließend
erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Mein Dank
richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind.
Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen
Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die
Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass
dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und
so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir
das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und
bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung
und Handlungsempfehlungen geben.“ Weitere
Informationen:
https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona
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Umwelt in Zahlen
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Düsseldorf, 24.
Januar 2023 -
Das Jahr 2022 war mit einer Jahresmitteltemperatur
von 11,2 Grad das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen
in NRW Die Zeichen standen in
Nordrhein-Westfalen lange auf einem Sommer mit
Jahrhundertdürre, was jedoch letztlich glücklicherweise
durch ein Tiefdruckgebiet im Spätsommer abgewendet wurde.
Dennoch blieben auch der Herbst und der Winter viel zu
warm und trocken. Der beispiellos warme Silvestertag
beendete das Jahr 2022 in Deutschland nochmals mit
Rekordtemperaturen - in NRW mit bis zu 19 Grad Celsius.
Insgesamt war das Jahr 2022 in
Nordrhein-Westfalen das wärmste und sonnigste Jahr seit
Beginn der Aufzeichnungen im Jahre 1881. Dies belegt die
aktuelle Daten-Auswertung des Landesamtes für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Die
Jahresmitteltemperatur lag mit 11,2 Grad Celsius erneut
auf Rekordniveau - knapp vor 2020 mit 11,1 Grad Celsius.
In jedem einzelnen Monat lag die durchschnittliche
Temperatur in NRW über den jeweiligen Monatswerten der
langjährigen Referenzperiode 1961-1990.
"Wir
haben es auch im letzten Sommer wieder erlebt: Die
Klimakrise trifft uns mit voller Wucht. Die Tage mit
Temperaturen von mehr als 30, manchmal sogar 40 Grad
werden in Zukunft noch mehr zunehmen", sagte
NRW-Umweltminister Minister Oliver Krischer. Das Jahr
2022 setzt somit den bereits beobachteten massiven
Erwärmungstrend der vergangenen Jahre fort.
Neben
den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen
und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die
heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019, die
Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und 2021
sowie die 2019 in Nordrhein-Westfalen gemessenen
Hitzerekorde den Klimawandel stärker ins öffentliche
Bewusstsein gebracht.
"Die Klimakrise wird
gravierende Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur
haben", sagt Minister Krischer. "Wir brauchen daher einen
starken Klimaschutz und eine vorsorgende Klimaanpassung."
Daher wird noch in diesem Jahr das Klimaanpassungsgesetz
NRW weiterentwickelt. Minister Krischer: "Klimaanpassung
ist Daseinsvorsorge."
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Heizkostenzuschuss an
wohngeldberechtigte Haushalte wird ab dem 16. Januar 2023
ausgezahlt
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Düsseldorf, 13. Januar 2023 - Ab dem
16. Januar 2023 zahlt das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes
Nordrhein-Westfalen über den Landesbetrieb IT.NRW an rund
169.000 Haushalte einen weiteren Heizkostenzuschuss aus.
Die Summe der Auszahlungen wird voraussichtlich rund 97
Millionen Euro betragen.
„Der Staat entlastet
mit dem weiteren Heizkostenzuschuss gezielt Haushalte mit
geringem Einkommen, die in dem Zeitraum 1. September 2022
bis 31. Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld
bezogen haben. Zugleich ist seit dem 1. Januar 2023 die
Wohngeldreform in Kraft: Damit werden mehr Menschen
Anspruch auf staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit
den Wohnkosten haben“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Auszahlung an
berechtigte Personen erfolgt automatisch über das Land
Nordrhein-Westfalen: Wohngeldempfängerinnen und
-empfänger haben nichts zu veranlassen. Der neuerliche
Heizkostenzuschuss ist nach der Personenanzahl gestaffelt
und beträgt grundsätzlich für im 4. Quartal 2022
wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 415 Euro,
mit zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person
100 Euro.
Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz
vom 9. November 2022 die Gewährung eines weiteren
Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz ist
mit Wirkung vom 16. November 2022 in Kraft getreten. Die
erforderliche Verordnung ist am 7. Januar 2023 im Land
Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Der erste
Heizkostenzuschuss wurde im August 2022 an
wohngeldberechtigte Haushalte in Nordrhein-Westfalen
ausgezahlt. Der erste Heizkostenzuschuss im Jahr 2022
betrug grundsätzlich für wohngeldberechtigte Haushalte
mit einer Person 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und
für jede weitere Person kamen 70 Euro hinzu.
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Neuer Förderaufruf
"GreenEconomy.IN.NRW"
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100 Millionen Euro
für Umweltwirtschaft, Circular Economy und
Klimafolgenanpassung
Düsseldorf,
13. Januar 2023 - Umwelt- und
Verkehrsminister Oliver Krischer: Mit dem Förderaufruf
treiben wir die sozial-ökologische Transformation weiter
voran Die Landesregierung will die sozial-ökologische
Transformation weiter vorantreiben. Hierzu haben das
Umwelt- und Verkehrsministerium sowie das Wirtschafts-
und Klimaschutzministerium heute den neuen Förderaufruf
"GreenEconomy.IN.NRW" gestartet.
Insgesamt ist ein Fördervolumen
von rund 100 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln für
den Wettbewerb vorgemerkt. Über den Wettbewerb
unterstützt das Land innovative Ideen und
unternehmerische Lösungen in den Feldern
Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms
NRW 2021-2027. Der Wettbewerb ist ein weiterer wichtiger
Baustein der von der Landesregierung verfolgten
transformativen Strukturpolitik.
Umwelt- und
Verkehrsminister Oliver Krischer: "Mit dem neuen
Förderaufruf treiben wir die sozial-ökologische
Transformation weiter voran. Denn in einer modernen
Wirtschaft gehören Klimaschutz, der Erhalt unserer
natürlichen Lebensgrundlagen, gute Arbeitsplätze und
soziale Sicherheit untrennbar zusammen. Die
Umweltwirtschaft mit ihren vielen kleinen und großen
Unternehmen ist dabei eine der wichtigsten Säulen. Sie
hat nicht nur positive Effekte auf Beschäftigtenzahlen
und die Bruttowertschöpfung, sondern darüber hinaus einen
ökologischen Nutzen, der sich allein in
Nordrhein-Westfalen auf rund 23 Milliarden Euro beziffern
lässt, davon allein rund 15,5 Milliarden Euro durch die
Vermeidung von Umweltschäden. Hinzu schafft die
Umweltwirtschaft weitere ökologische Werte in Höhe von
7,4 Milliarden Euro, wie den Erhalt von Biodiversität."
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona
Neubaur: "Unser Ziel ist es, die historisch starke
Grundstoffindustrie in Nordrhein-Westfalen zukunftssicher
umzubauen. Mit dem Förderaufruf der "GreenEconomy.IN.NRW"
unterstützen wir Innovationen, die die Transformation
unserer Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und
klimafreundlichen Circular Economy vorantreiben. So
wollen wir den Kraftakt des ökologischen Umbaus meistern
und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes als eine der
führenden Industrieregionen Europas langfristig sichern."
Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und
Entwicklungsvorhaben mit Fokus auf die folgenden
Themenschwerpunkte: Im Themenschwerpunkt Umweltwirtschaft
werden Innovationen in den Blick genommen, die zur
Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender,
ressourcenschonender Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen beitragen.
•
Im Themenschwerpunkt Circular Economy werden Innovationen
mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung
zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle gesucht.
•
Im Themenschwerpunkt Klimaanpassung werden Innovationen
zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert. Der
Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in
Nordrhein-Westfalen.
•
Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im
Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt. Diese können
in jährlichen Einreichungsrunden bis 2024 Projektskizzen
mit innovativen und kreativen Ideen abgeben. In der nun
gestarteten ersten Einreichungsrunde können bis zum 18.
April 2023 Projektskizzen eingereicht werden.
Alle Informationen und Unterlagen rund um den
Förderaufruf finden Sie
hier
Zum Hintergrund: Für
zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in
Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW
2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2
Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9
Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund
(JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes
Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte.
Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern
Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung,
Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in
Kohlerückzugsregionen.
Weitere Informationen
finden Sie unter www.efre.nrw und
#efrenrw.
•zu
den Unterlagen rund um den Förderaufruf
www.efre.nrw
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