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Sondersitzung am 13. Oktober 2016 - 17:00 Bezirksamt Sittardsberg
IHK fordert Bau der Südtangente im Zuge der RRX-Planung
17 Unternehmen hängen von einer Zufahrt im Süden ab

 Duisburg, 27. Oktober 2016 - Die verkehrliche Anbindung für die 17 Unternehmen im Gewerbegebiet Duisburg-Großenbaum ist aktuell nicht die beste – durch den geplanten Ausbau des fünften und sechsten Gleises für den RRX wird das Gewerbegebiet nach dem Stand der jetzigen Planung allerdings nahezu abgehängt. Die Lösung könnte der lange geplante Straßenbau einer Südtangente sein. Darüber berieten Stadtverwaltung, Politik, DB Netz, Gewerbetreibende und die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve. Die Chancen, dass die Südtangente kommt, sind gestiegen.  
Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) ist das wichtigste Schienenpersonenverkehrsprojekt in NRW: Sechs Linien werden die Städte im Land zukünftig verbinden. Auf der auch durch Duisburg führenden Kernstrecke soll alle 15 Minuten ein RRX verkehren und mehr Menschen zum Umsteigen von der Straße auf die Schiene bewegen. Auch die Unternehmen im Gewerbegebiet Großenbaum sind für dieses Projekt. Aber sie müssen über die Straße weiter erreichbar bleiben, weil die derzeitige Zu- und Abfahrt im Süden des Gewerbegebiets durch den Bau zusätzlicher Gleise für den RRX eingeschränkt wird. „Das kann nur dann gelingen, wenn die Stadt Duisburg endlich die Planung aus dem Jahr 1998 umsetzt und die Südtangente realisiert“, so Dr. Ansgar Kortenjann, Leiter Verkehr und Logistik der Niederrheinischen IHK.  
Bereits damals wurde überlegt, das Gewerbegebiet besser an die Autobahn A 524 anzubinden. Auch für die Unternehmen vor Ort ist diese Trasse ohne Alternative. „Die Südtangente ist die beste Lösung. Logistik und Gewerbe mit Einbahnstraßenverkehr funktionieren in diesem Fall nicht“, kommentiert Florian Tiede, Niederlassungsleiter der Nordfrost GmbH & Co.KG, die bisherigen Planungen der Stadt.

Diese sehen vor, dass der Verkehr in einem Einbahnstraßensystem künftig über einen Ring um das nördliche Gewerbegebiet herumgeführt wird und Lkw das Gebiet nicht mehr nach Süden verlassen könnten. Die Wirtschaft vor Ort lehnt diesen Vorschlag ab, weil sie auf eine Zu- und Abfahrt im Süden des Gewerbegebiets angewiesen ist. Zudem befürchten die Unternehmer, dass der Verkehr bei der Lösung der Stadt zukünftig verstärkt über die verkehrsberuhigte Großenbaumer Allee und die bereits jetzt staugeplagte Albert-Hahn-Straße abfließen wird.  

Über diese Planungen diskutierten bei einer Dialogveranstaltung am 26. Oktober unter anderem Stadtverwaltung, DB Netz und die Gewerbetreibenden, für die sich die Niederrheinische IHK einsetzt. „Der Dialog mit den betroffenen Unternehmen hat gezeigt, dass die Südtangente als verkehrlich beste Lösung bei den weiteren Planungen ernsthaft berücksichtigt werden muss“, fasst IHK-Verkehrsexperte Kortenjann das Ergebnis zusammen. Jetzt seien die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung gefordert, konkrete Zahlen und Planungen vorzulegen.  
Im Gewerbegebiet Großenbaum sind 17 Firmen angesiedelt, die rund 350 Arbeitsplätze bieten – darunter Nordfrost, die Spedition Knauf, der Fleischwarengroßhandel Herbert Neukirchen & Söhne, Mailer Stahl und der Medizintechniker Hager & Werken.

 

Entwicklung der Erschließung des Gebietes zwischen Großenbaumer und Rahmer See sowie der Bahntrasse - Baumaßnahme neuer Kreisverkehr Wedauer Str/Kalkweg ab März 2017

Fotos Harald Jeschke

1

Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister 

2

Niederschrift der 17. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 25.08.2016 

Beschlussvorlagen 

3

Entwicklung der Erschließung des Gebietes zwischen Großenbaumer und Rahmer See sowie der Bahntrasse 


Nach Anregung von Hendrik Trappmann (Planungsdezernat) stimmte die Politik einem Antrag zu, das Erschließungs-Thema als 3. Lesung  zu behandeln.
Die anwesenden Bezirkspolitiker waren sich einig, dass die Gewerbetreibenden, RRX-Vertreter, Bürger, Verwaltung und Politik gemeinsam über die Erschließung des Gebietes beraten sollen.

 

4

Sitzungsplan 2017 einstimmig beschlossen

5

Spielplatzsanierung 2017  einstimmig beschlossen

6

Wirtschaftsplan 2017 des Immobilien-Management Duisburg 

auf nächste Sitzung am 3. November geschoben

Mitteilungsvorlagen 

7

Neustrukturierung der Bezirksämter / Amt 90 

verschoben

8

Förderprogramm des Landes NRW: KOMM-AN NRW 

verschoben

9

Duisburger Aktionsplan Inklusion – Teil 1 [„Aktionsplan für die Stadt Duisburg auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“]: Strategie, Struktur und erste Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialberichtes 2014 "Teilhabecheck zu den Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Duisburg" (DS 15-0535) 

Kenntnisnahme

10

Aktueller Umsetzungsstand zum Jahresbericht zur Schulentwicklungsplanung 2016  Kenntnisnahme

 

11

Sachstand Asyl - Prognose, 2. Halbjahr 2016 

Kenntnisnahme

12

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat August 2016

Kenntnisnahme2 

13

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters 

Amtsleiter Friedhelm Klein kündigte die größere Baumaßnahme im Bezirk Süd mit der Errichtung eines Kreisverkehrs im stark frequentierten Bereich Kalkweg/Wedauer Straße für März 2017 an, was auch umfangreiche Umleitungen bedeuten wird. Der neue Kreisel wird aufgrund besserer Langlebigkeit in Beton erstellt. Mit dem neuen Kreisel entfällt die Ampelanlage.

 

Öffentlicher Teil:

3 *

Entwicklung der Erschließung des Gebietes zwischen Großenbaumer und Rahmer See sowie der Bahntrasse 

- nach 2. Lesung  einstimmig als 3. Lesung behandelt

Beschlussentwurf

1) Der Verkehrsregelung nach Anlage 3 wird zugestimmt
2) Als Voraussetzung für 1) soll der Ausbau der Ackerstraße in die Wege geleitet werden. Im Sinne der Veranlasserschaft ist darauf hinzuwirken, dass die planungsrechtliche und bauliche Umsetzung von der DB-Netz durchgeführt wird.
3) Im Zuge der RRX-Planungen soll der barrierefreie Ausbau der Bahnquerung am Rahmer Bach hergestellt werden.
4) Der Finanzbedarf ist bei der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung rechtzeitig zu berücksichtigen.

Begründung
Das Gebiet wurde ab den 1960er Jahren von den dort vorherrschenden Logistik- und Kühlhausunternehmen besiedelt. Die Erschließung wurde jedoch bis heute nicht dementsprechend ausgebaut. Ende der 1990er Jahre wurde nach einem intensiven politischen Beratungsprozess Planungsrecht für eine Erschließung geschaffen, die einen Neubau der Zufahrt der südlichen Gewerbebetriebe von Süden vorsah (sogenannte Südanbindung / B-Plan 954 I / Anlage 1). Gleichzeitig sollten die nördlichen Gewerbebetriebe durch einen Ausbau der Ackerstraße angemessen erschlossen und damit nach Norden angebunden werden. Derzeit bereitet die DB-Netz-AG die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) vor und ist dafür schnellstmöglich auf eine Rückmeldung der Stadt Duisburg bzgl.
Der zu beachtenden Randbedingungen angewiesen. Für die neue Zugverbindung ist eine Erweiterung der Gleistrasse erforderlich. Es müssen zwei neue Gleise auf der Westseite der Bahnlinie hergestellt werden. Hier befindet sich heute die Beckerfelder Straße, die die einzige Erschließung der genannten Gewerbebetriebe darstellt. Auf Grund der Platzverhältnisse zwischen den Hallen und den neuen RRX-Gleisen könnten sich nach einer Verlegung der Straße keine Lkw begegnen. Dieser Engpass von erheblicher Länge wäre auch nicht einsehbar.

 

 

Die Stadt Duisburg hatte daher in einer ersten Stellungnahme gegenüber der DB-Netz-AG im Jahr 2014 die Herstellung der Südanbindung (B-Plan 954 I) durch die DB im Zuge der RRX-Baumaßnahmen gefordert. Im September letzten Jahres wurden die Teilräumlichen Strategiekonzepte (TSK / Anlage 2) durch den Rat der Stadt beschlossen. Danach sieht die städtebauliche Zielplanung eine Sicherung der nördlichen Gewerbebetriebe vor, während das südliche Gewerbegebiet zu einer Wohnbaufläche umgenutzt werden soll.

Eine Realisierung des B-Plans 954 I würde so zu einer Trennung des neu vorgesehenen Wohngebietes von der attraktiven Uferlage durch die Gewerbeerschließungsstraße führen, die insbesondere durch Lkw-Verkehre der Logistikhalle (ehemalige Bananenreiferei) in erheblichem Umfang frequentiert würde.

Es galt daher ein Erschließungssystem zu entwickeln, das sowohl die Einschränkungen in Folge des RRX als auch die langfristigen städtebaulichen Ziele berücksichtigt. Gleichzeitig soll aber auch eine Verbesserung für die derzeit unbefriedigende Erschließungssituation für die südlichen, nach den städtebaulichen Zielen überplanten, Gewerbebetriebe geschaffen werden.

Die Fortführung der TSK-Planungen wird dazu führen, dass die südlichen Gewerbebetriebe zwar weiterhin Bestandsschutz behalten, eine Ausbaumöglichkeit und somit eine langfristige Perspektive jedoch den langfristigen städtebaulichen Zielen widersprechen würde. Umfangreiche Neubaumaßnahmen denkbarer alternativer Gewerbeerschließungen, die nach BauGB / KAG zum überwiegenden Teil von den Anliegern zu finanzieren sind, werden daher sowohl aus deren Sicht nicht gewünscht sein, noch sind sie in erforderlichen Planverfahren angesichts der langfristigen städtebaulichen Ziele kongruent zu begründen.

Im Hinblick auf die nicht bestimmbare aber dennoch begrenzte Nutzungsdauer dieses Gewerbegebietes wird dessen Erschließung daher weiter einen provisorischen Charakter behalten müssen, gleichwohl aber eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo bieten.

Zukünftige Verkehrsregelung
Nach Ausbau des RRX werden die Platzverhältnisse auf der zukünftig verlegten Beckerfelder Straße parallel zu den RRX-Gleisen nur noch eine Begegnung zwischen Lkw und Lieferwagen erlauben. In den anschließenden Kurven wird auf Grund der Schleppkurven der Fahrzeuge eine Begegnung nur möglich sein, wenn der Lkw nach Norden und der Lieferwagen nach Süden fährt.

Die in Anlage 3 dargestellte Verkehrsregelung sieht demnach ein Lkw-Fahrverbot für den Abschnitt der Kaffeehött für die Fahrtrichtung Süd vor. Da die Abschnitte der Acker- und Beckerfelder Straße die im Freiraum liegen (Bereich des Schäferhundevereins) entsprechend ihrer ursprünglichen Feldwegfunktion besonders schmal ausgebaut sind und keinerlei Fahrzeugbegegnung ermöglichen, ist hier ein für alle Kfz geltendes Fahrverbot für die Fahrtrichtung Süd vorgesehen.


Für Radfahrer sind auf der Ackerstraße Ausweichstellen an den Grundstückszufahrten zum Tauch- bzw. dem Schäferhundeverein gegeben. Auf dem ca. 200 m langen Abschnitt der Beckerfelder Straße kann ggf. mit dem beantragten Rundwanderweg (DS 16-0524) um den Rahmer See eine separate Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer angeboten werden. Mindestens soll jedoch eine Ausweichstelle angelegt werden. Hierzu ist eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer herbeizuführen.

Diese zukünftig vorgesehene Regelung bietet verschiedene weitere Vorteile: In die bestehende Erschließung der nördlichen Gewerbebetriebe (von HAGER & WERKEN bis zur ehemaligen Bananenreiferei) wird nicht eingegriffen.
Die Zu- und Abfahrt kann weiterhin von und nach Norden erfolgen. Dies entspricht dem Beschluss zu den LkwVorrangrouten (DS 15-0763). Lediglich die Firma Mailer-Stahl kann dann nicht mehr von Norden angefahren werden (aber weiterhin nach Norden abfahren).

Für die Anwohner der Kaffeehött und die Pkw-Pendler des südlichen Gewerbegebiets bleibt die kurze Anbindung an die AS-Rahm für beide Fahrtrichtungen erhalten. Insbesondere in den Nachtstunden ist der mit Wohnhäusern angebaute Teil der Kaffeehött mit einem Anteil von 65 % vorwiegend von ausfahrenden Lkw/Lastzügen betroffen.

Die Regelung unterbindet diesen starken Strom ohne zusätzlich andere wesentliche Schwerverkehre auf diesen Streckenabschnitt zu lenken. Diese neue Verkehrsregelung erhöht die Lkw-Frequenz und Begegnungshäufigkeit in dem angebauten Teil der Ackerstraße wesentlich, da dann sämtliche Lkw des gesamten Gewerbegebietes dieses über die Ackerstraße nach Norden verlassen müssen. Die Zu- und Abfahrt des Gebietes wurde im Juli 2015 erfasst. Insgesamt wurden über 2.700 Lkw-Fahrten innerhalb der Erhebungswoche registriert. Die detaillierten Zählergebnisse zeigt Anlage 4. Die Sperrung der Kaffehött betrifft gut 600 Lkw je Woche. Voraussetzung ist daher ein vorlaufender Ausbau der Ackerstraße entsprechend Anlage 5, der im Rahmen des RRX planungsrechtlich gesichert und umgesetzt werden soll.

Die Vorplanung sieht eine Fortführung des Querschnittes der Ackerstraße von der Brückenrampe in das Gewerbegebiet entsprechend der heutigen Verkehrsführung vor (Fahrbahnbreite 6,50 m, einseitiger Gehweg 2,00 m). Die Kurven werden so verbreitert, dass eine Begegnung von Sattelzügen ermöglicht wird. Die Trassierung ist in den Kurven und am Wendekreis so optimiert, dass die westlich liegende bebaubare Brachfläche einen großen und günstigen Flächenzuschnitt erhält.


Die schmale Fortsetzung der Ackerstraße nach Westen jenseits des Wendekreises wird mit der Aufgabe des südlichen Gewerbegebietes im Wesentlichen nur noch von den zufahrenden Sattelzügen der ehemaligen Bananenreiferei in westlicher Fahrtrichtung genutzt werden. Die Abfahrten werden über den privaten Einbahnstraßenring zum Wendekreis von Süden erfolgen. Damit markiert der zentrale Wendekreis den Übergang von der regulär in beiden Richtungen zu nutzenden Erschließungsstraße zu den schmaleren, meist privaten und überwiegend nur in einer Richtung genutzten Erschließungswegen der nicht unmittelbar anliegenden Gewerbebetriebe.

So lang mit der Umsetzung der zukünftigen Verkehrsregelung eine Abfahrt der Lkw aus dem südlichen Gewerbegebiet noch Norden erfolgt, wird der 50 m lange, schmale Abschnitt der Ackerstraße, der an den Wendekreis anschließt, insbesondere von Sattelzügen in Gegenrichtung befahren werden. Um die notwendige Übersicht herzustellen, wird das schwarz gekennzeichnete Sichtdreieck freigehalten.


Die dargestellte Regelung sichert die Erschließung nach Ausbau des RRX dauerhaft sowohl für das Gewerbegebiet im heutigen Umfang als auch nach Verwirklichung der südlichen Wohnbaufläche dann über die ausgebaute Ackerstraße. Lediglich für die Zufahrt zur Firma Mailer Stahl ist im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens für die südliche Wohnbaufläche eine Regelung zu finden, die dann weiterhin die Zufahrt über das Wohngebiet ermöglicht oder entsprechend der heutigen Regelung beide Fahrtrichtungen wiederum von Norden vorsieht.

Bahnunterführung Rahmer Bach

Bei der Bahnunterführung Rahmer Bach handelt es sich heute um einen mit Gitterrosten abgedeckten Bachdurchlass, der im Scheitelpunkt des Traggewölbes lediglich eine lichte Höhe von 1,90 m aufweist und auf der Ostseite nur über eine Treppe erreichbar ist (Anlage 6). Entsprechend der Konstruktion ist die Unterführung nicht hochwassersicher, zudem ist sie durch die geknickte Linienführung nur eingeschränkt einsehbar. Durch den Ausbau des RRX vergrößert sich die Querungslänge von ca. 23 m auf ca. 42 m. Damit würde eine Einsehbarkeit gar nicht mehr gegeben sein.


Die Bahn würde zudem entsprechend der östlichen Treppe auch die bestehende Rampe auf der Westseite lediglich durch eine Treppe ersetzen. Eine zunächst naheliegende Verlängerung der derzeitigen Situation widerspricht in mehrfacher Hinsicht den heutigen Ansprüchen an eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Wege, die bei Neubauten von Verkehrsanlagen entsprechend § 7 BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) herzustellen ist. Dies betrifft in erster Linie die Treppenabgänge, jedoch auch die unzureichende lichte Höhe (und die damit einhergehende eingeschränkte Breite) sowie die dann nicht mehr gegebene Einsehbarkeit. Damit entspräche die soziale Sicherheit nicht mehr dem Stand der Technik und würde durch den entstehenden Angstraum mobilitätsbehindernd wirken.
In Hinblick auf eine denkbare Schließung des Durchlasses, wurde die Nutzung über eine Woche mit einem Radargerät erfasst. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Unterführung bereits heute täglich von 200 – 250 Personen genutzt wird. Entsprechend der städtebaulichen Zielplanung (Wohnnutzung am Ufer des Rahmer Sees) kann von einer dann wesentlich gestiegenen Bedeutung dieser Wegeverbindung ausgegangen werden, die mit einer adäquaten Bahnquerung an die östlich der Bahntrasse liegenden Wohngebiete und öffentlichen Einrichtungen angebunden sein muss.

Der anstehende Umbau dieses Bereiches durch die Realisierung des RRX soll daher dazu genutzt werden eine dem Stand der Technik entsprechende Querung herzustellen, die auf Grund der Höhenverhältnisse nur parallel des Bachdurchlasses als separates Bauwerk hergestellt werden kann. Mit der Durchführung der Baumaßnahme im Rahmen der RRXGroßbaustelle ist diese sowohl im Hinblick auf die Schaffung des notwendigen Planungsrechtes als auch die eigentliche Baudurchführung wirtschaftlicher als bei einer denkbaren selbständigen Realisierung. Sie ist damit zeitlich an die Projektvorgaben des RRX der DB-Netz AG gebunden. Die Bahn hat bereits eine Vorplanung für eine separate Unterführung erstellt und eine Kostenschätzung von 3,2 Mio. € angegeben.
Bei einer gemeinsamen Durchführung wird eine Kostenteilung entsprechend der Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes erfolgen. Der Teilungsschlüssel kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden. Die Stadt wird jedoch einen wesentlichen Kostenanteil zu tragen haben, der mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme, die nicht vor den 20er Jahren erfolgen wird, haushaltswirksam wird.

Weiteres Vorgehen
Nach einem erfolgten politischen Beschluss werden die planerischen Vorstellungen durch die Verwaltung formal an die DB weitergegeben. Die DB wird diese dann kurzfristig in die Antragsunterlagen für die Planfeststellung einarbeiten und bei der Planfeststellungsbehörde einreichen. Hierzu werden Planungsvereinbarungen zwischen der Stadt Duisburg und der DB-Netz AG abgeschlossen werden.