Politik in Duisburg - Ratsitzung 25. Januar 2010

 Haushaltspläne/Teilpläne (Bezirksvertretungen)

"Die Loveparade wurde heute nicht aufgehalten", schloss OB Sauerland die Diskussion um die Mega-Veranstaltung, die der Stadt mehr als 800 000 Euro kosten könnte.

 

Beschlussvorlagen  

Haushalt 2010  25-minütige Rede von Oberbürgermeister Adolf Sauerland

Stellenplan 2010 und Personalausgaben 2010  
einstimmig

Niederschrift über die öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt vom 7.12.2009  

 

weitere Beschlussvorlagen  

Beschlussfassung über Ausschussvorlagen  

Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2009 gemäß § 81 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Änderung des § 5: Kredite zur Liquiditätssicherung  

Städtetag und Haushaltssicherungskonzept

Problembeschreibung / Begründung
In der am 08.12.2008 mit DS 08-1750/7 vom Rat der Stadt beschlossenen Haushaltssatzung 2009 ist der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf
1.650.000.000 EURO festgesetzt worden. Auf der Grundlage dieser Ermächtigung ist die Stadt berechtigt, jeweils bei Bedarf innerhalb des Haushaltsjahres die notwendigen (Kassen-)Kredite zur Aufrechterhaltung der Liquidität aufzunehmen. Die Gesamthöhe dieses vom Rat der Stadt im § 5 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditrahmens darf dabei nicht überschritten werden. Die
Inanspruchnahme des Kassenkreditrahmens richtet sich nach der jeweiligen Liquiditätslage in der Stadtkasse und wird hauptsächlich durch die Aufnahme von Tagesgeldern bei verschiedenen Kreditinstituten realisiert.
Die aktuelle Entwicklung und die Prognosen zur voraussichtlichen Kassenliquidität in den nächsten Monaten lassen befürchten, dass der o.g. Höchstbetrag für notwendige Liquiditätsverstärkungsmaßnahmen nicht mehr ausreicht, sodass die (rechtlich unzulässige) Gefahr der Überschreitung der momentanen satzungsmäßigen Ermächtigungsgrundlage besteht.
Die Ursachen hierfür liegen im Wesentlichen an den als Folge der Wirtschaftskrise eklatant ausgefallenen Ertragszuflüssen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, die in dieser Höhe nicht voraussehbar waren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bisherige Festsetzung des Kassenkreditrahmens in der Haushaltssatzung 2009 auf Liquiditätsprognosen und Schätzungen beruht, die bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsentwurfes 2009 angestellt werden mussten.
Damit einhergehend wird für das abgelaufene Haushaltsjahr mit einer drastischen Verschlechterung des Jahresdefizits im Ergebnishaushalt gerechnet, was sich zwangsläufig durch eine erhöhte Inanspruchnahme des Kassenkreditvolumens im laufenden Jahr niederschlagen wird. In der vom Oberbürgermeister am 30.12.2009 gemäß § 80 Absatz 1 GO NRW bestätigten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010, die in der heutigen Sitzung dem Rat der Stadt mit DS 09-1906 zugeleitet wird, ist daher im § 5 der Höchstbetrag der Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten dem aufs gesamte Jahr geschätzten neuen Bedarf entsprechend auf 2.100.000.000 EURO festgesetzt worden. Nach der derzeitigen Terminplanung soll der Rat der Stadt am 22.3.2010 abschließend über die endgültige Haushaltssatzung 2010 beschließen.

Bis zum Ratsbeschluss über die neue Haushaltssatzung 2010 gilt gemäß § 89 Absatz 2 GO NRW die „alte“ Ermächtigung aus der Haushaltssatzung 2009 weiter. D.h., für die kommenden Wochen und Monate stünden der Stadt lediglich die o.g. ursprünglich festgesetzten 1.650.000.000 EURO als satzungsmäßiger Höchstbetrag für Kassenkreditaufnahmen zur Verfügung, der aber nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse nicht mehr ausreichend sein wird.
Es besteht somit die Notwendigkeit, die Kassenkreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2009 quasi „im Vorgriff“ auf die neue Haushaltssatzung 2010 nachträglich anzuheben. Sinnvollerweise sollte die Neufestsetzung des Kassenkreditrahmens in der Nachtragssatzung dann allerdings bereits mit dem Betrag der neuen Haushaltssatzung 2010 übereinstimmen, damit bis zum Beschluss über die endgültige Haushaltssatzung 2010 zu keinem Zeitpunkt formal rechtliche Probleme bei den notwendigen Liquiditätssicherungsmaßnahmen entstehen.
Nach § 81 Absatz 1 GO NRW ist die Änderung der Haushaltssatzung nur durch eine
Nachtragssatzung möglich.
Da es sich hier lediglich um eine interne zeitlich unaufschiebbare Maßnahme zur Sicherung der Kassenliquidität handelt und darüber hinaus keine weiteren - dem Etatrecht des Rates unterliegenden -  haushaltsrechtlichen Ermächtigungen verändert werden, kann auf das formale vorlaufende Verfahren für das Zustandekommen einer Nachtragssatzung
(Bezirksvertretungs- /Fachausschussberatungen/Offenlegungsverfahren und Einwendungsfristen etc.) verzichtet werden.
Es wird daher empfohlen, der als Anlage zu dieser DS beigefügten Nachtragssatzung 2009 mit einer entsprechenden Änderung des § 5 zuzustimmen.

Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Duisburg für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV. NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Duisburg mit Beschluss vom 25.01.2010 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2009 vom 08.12.2008 erlassen:
§ 1
Ergebnisplan und Finanzplan
Die bisherigen Festsetzungen der Gesamtbeträge im Ergebnisplan und Finanzplan werden nicht geändert.
§ 2
Kreditermächtigung für Investitionen
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§ 4
Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert.
§ 5
Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 1.650.000.000 EUR um 450.000.000 EUR erhöht und damit auf 2.100.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 7 Haushaltssicherungskonzept
§ 8 Bildung von Budgets
§ 9 Flexible Haushaltsführung
§ 10 Weitere Regelungen
Die bisherigen Regelungen und Festsetzungen werden nicht geändert.


- nach einer intensiven, 40-minütigen Diskussionen wurde der Antrag gegen die Stimmen der SPD/BL, bei Enthaltung der Linke, angenommen

Beanstandung eines Ratsbeschlusses; hier: Beschluss vom 16.06.2008 (DS 08-1149) zur Anhebung der mandatsabhängigen Zuschüsse für den Fraktionsgeschäftsbedarf  
 - auf Antrag der SPD mehrheitlich (SPD, Linke, Grüne, FDP) von der Tagesordnung genommen

Gesellschafterversammlung der Klinikum Duisburg GmbH (Klinikum GmbH) hier: Wirtschaftsplan 2010  
 - mehrheitlich angenommen (Linke: Nein)

Gesellschafterversammlung der Revierpark Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH) hier: Wirtschaftsplan 2010  
 - einstimmig (Enthaltung: Linke, FDP)

Gesellschafterversammlung der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg GmbH (DOR) hier: Jahresabschluss 2008/2009  
 - einstimmig (Enthaltung: Linke)

10 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Einkauf und Service Duisburg (ESD)  
 - einstimmig (Enthaltung: Linke, FDP)

11 

Wirtschaftsplan 2010 des Einkauf und Service Duisburg (ESD)  
 - einstimmig

12 

Erste Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Duisburg und Gebührenerhebung (Krankenkraftwagensatzung)  
Die derzeit gültigen Gebührentarife der Krankenkraftwagensatzung wurden am
12. Juli 2004 mit Wirkung zum 31. Juli 2004 durch den Rat der Stadt beschlossen.
Die zwischenzeitlich eingetretene Kostenentwicklung hat eine Anpassung des
Gebührentarifs erforderlich gemacht.
Die Steigerung der Kosten beruht insbesondere auf der Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes, der am 10.12.2007 mit der Drucksache 07-1761 durch
den Rat der Stadt nach Erörterung mit den Hilfsorganisationen, den sonstigen
Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und den Verbänden der
Krankenkassen beschlossen wurde, welche u. a. dazu geführt hat, dass
1. die technischen Veränderungen berücksichtigt sind, um den
Anforderungen bei der Disposition, dem Notfallmanagement und dem
Standard bei der Notrufabfrage gerecht zu werden,
2. die Zahl der in der Notfallrettung eingesetzten RTW unter Mitwirkung
(§13 RettG) der Hilfsorganisationen mit 14 RTW richtig bemessen ist,
3. die Standorte der Rettungswachen so gelegen sind, dass die Hilfsfrist von
8 Minuten in über 90 % aller Einsätze im gesamten Stadtgebiet
eingehalten werden kann,
4. 90 % des von der Feuerwehr wahrgenommenen Krankentransports
gemäß § 13 RettG von den Hilfsorganisationen übernommen wird,
5. die Vorsorge für ein mögliches Großschadenereignis oder für Massenerkrankungen
durch Bereitstellen einer medizinisch-technischen Ausstattung
und eines Einsatzkonzeptes getroffen ist,
6. der gesetzlichen Verpflichtungen zur Bestellung einer Leitenden Notärztin/
eines Leitenden Notarztes nachgekommen wird,
7. die im Rettungsdienst der Stadt Duisburg eingesetzten Rettungsmittel und
deren medizinisch-technische Ausstattung dem Stand der Technik entsprechen
und im Abstand von 5 bzw. 7 Jahren unter Beachtung des
Investitionsplans ersetzt werden,
8. die genannten Investitionen zur Unterhaltung des Rettungsdienstes in den
Haushalt eingestellt werden müssen.
Daneben wirken sich insbesondere folgende Positionen Kosten steigernd aus:
• Die Kosten für die Einbindung der Hilfsorganisationen in den öffentlichen
Rettungsdienst sind aufgrund gestiegener Beschäftigungstarife auf jährlich
2.734.214 EUR angestiegen.
• Die Personalkosten haben sich aufgrund der Reduzierung der
Wochenarbeitszeit von 54 auf 48 Stunden pro Woche und eines dadurch
geänderten Funktionsstellenfaktors beim Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr
erhöht. Dies hat zur Folge, dass das Personal von 104,75 Mitarbeitern auf
116,75 Mitarbeiter aufgestockt werden musste.
• Des Weiteren ist ein Anstieg der kalkulatorischen Kosten zu vermerken. Der
Anlagenbestand im Bereich Rettungsdienst hat sich sowohl durch Austausch
von landesgeförderten Rettungsmitteln nach Auslaufen der Förderung durch
eigene Fahrzeuge als auch durch die Preisentwicklung und technische
Anpassung der Ausstattung in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht.
Entsprechend sind die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen
gestiegen.
• Die einkalkulierten Mieten und Betriebskosten erhöhen sich durch die
allgemeine Steigerung der Kaltmieten und Betriebskosten sowie durch den
Neubau der Feuer- und Rettungswache Homberg.

 - einstimmig

13 

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilergebnisplan des Amtes 3700 (Feuerwehr und Zivilschutzamt) im Haushaltsjahr 2009  
 - einstimmig

14 

Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen für die Amtszeit ab 01.04.2010  
 - einstimmig (Enthaltung: Grüne)

15 

Investitionskostenzuschüsse beim "Ausbau U3"
Übernahme des Trägeranteils  
 - einstimmig

16 

Einbindung des Beirates für Stadtgestaltung in die entsprechenden politischen Gremien  
Gestaltungsbeirat BEST Duisburg
 - einstimmig

17 

Statusbericht 2009 zum Konzept Ruhr -
Beitrag der Stadt Duisburg zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung der Metropole Ruhr  
 - 1. Lesung

18 

Neubau/Verlängerung der Fußgängerunterführung mit Rampe und Treppen am Bahnhof Duisburg-Rheinhausen, Fertigstellung (zweiter Bauabschnitt)  
 - einstimmig

19 

Bebauungsplan Nr. 1115 - Röttgersbach - Mattlerstraße
1) Erweiterung des Geltungsbereiches
2) Beschluss zur zweiten öffentlichen Auslegung  
 - einstimmig

20 

Bebauungsplan Nr. 1141 - Beeck-Friedrich-Ebert-Straße/Marktplatz- 1. Aufstellungsbeschluss 2. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 3. Priorität  
 - einstimmig

21 

Bebauungsplan Nr. 1138 - Alt-Homberg - Augustastraße
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  
 - einstimmig

22 

Veränderungssperre Nr. 87 in Duisburg-Wanheimerort hier: Satzungsbeschluss  
 - einstimmig

 

Mitteilungsvorlagen  

23 

Gemeindefinanzbericht 2009 des Städtetages Nordrhein-Westfalen  

24 

Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen: Überörtliche Prüfung der Kreisfreien Städte in den Jahren 2007 - 2008 (Gesamtbericht)  

25 

Neuaufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) der VRR AöR  

 

Nachtrag  

26

Prüfung der Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl, der Wahl des Rates der Stadt und der Wahl der Bezirksvertretungen  
- einstimmig

27

Mitgliedschaft der unmittelbaren Mitgliedstädte des Deutschen Städtetages in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)  
- einstimmig

28

Gesellschafterversammlung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: Beteiligung an der Innovationsgesellschaft "smartlab GmbH"  
- einstimmig

28.1

Gesellschafterversammlung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH hier: Beteiligung an der Innovationsgesellschaft "smartlab GmbH"  
- einstimmig

29

Antrag der Trianel Kohlekraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH & Co. KG auf Erlass eines Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinkohlekraftwerkes in Krefeld-Uerdingen einschließlich einer 1. Teilgenehmigung  

30

Öffentlich-Rechtlicher Vertrag für die Sanierung des ehem. Tanklagers an der Moerser Straße  
- einstimmig

31

Beschlüsse der Bezirksvertretung Rheinhausen vom 25.06.2009 und vom 14.01.2010 (DS 09-0744) zur Nutzungsänderung von Verkaufsstätte in Billardcafé, Internetcafé und Vereinsheim, Friedrich-Alfred-Straße 97, 47226 Duisburg  
- abgelehnt (SPD/BL, Linke, Grüne - Nein / CDU, FDP, DWG, BU, Oberbürgermeister - Ja)

32

Gegen rechtsextreme Umtriebe - Gemeinsam sind wir Duisburg  
- mehrheitlich angenommen (SPD/BL, Linke, Grüne - Ja / CDU, FDP, DWG, BU, Oberbürgermeister - Nein)

33

Loveparade in Duisburg 2010  

Thomas Keuer von den Linken: "Lasst uns nicht etwas wie die Loveparade feiern, wofür wir kein Geld haben, lasst uns lieber den Aufstieg des MSV feiern. "

In der Vorlage gibt es zu den Kosten folgende Zahle:
- Städtischer Eigenanteil an den Kosten des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr ca. 400.000 EUR
- Städtische Kosten für Arbeiten im Umfeld des Veranstaltungsgeländes, Anschaffung notwendige und zz. nicht vorhandener Ausrüstungsgegenstände, Verpflegung von Helfern ca. 440.000 EUR.
Derzeit werden Gespräche mit der Bezirksregierung über die zweckbestimmte Duldung dieser Kosten für die Loveparade geführt. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.
- Mitteilungsvorlage. Der Beschluss zur "Loveparade" wurde bereits 2007 gefasst

34

Änderung der Ausschussbesetzung  
- einstimmig

35

Integrationserfolge nicht gefährden  
- einstimmig

36

Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzug  
- mehrheitlich angenommen (Linke, BL - Nein / SPD, Grüne - Enthaltung / CDU, DWG, BU, OB - Ja)