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Zuwanderungsprobleme Bulgaren und Rumänen
 

Petition 'NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B' ist bereit zur Übergabe
Frank S. Oynhausen

Laufende Petition 'Grundsteuer in NRW auf max. 500% deckeln!'

Duisburg, 10. Februar 2015 - Hallo liebe Gegner der Grundsteuererhöhung!
Einige von Euch haben es bereits vernommen, dass die Stadt Duisburg am 05.02.2015 um 11:52 Uhr an die Rechtsanwälte unserer "Musterkläger" ein Fax gesendet hat, in welchem sie die geforderte "faktische Musterprozessvereinbarung" nicht abgibt, sondern versucht es auf die lange Bank zu schieben.

Der Stadt Duisburg war am Montag eine Frist bis heute 12.00 Uhr gesetzt worden, da die Klagefrist gegen die Grundsteuerbescheide, je nach Zustelldatum, spätestens am 09.02.2015 abläuft.

Die "Musterklagen" sind gestern vorab per Fax dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gesendet worden, nachdem die "Musterkläger vorgestern in der Geschäftsstelle des Wählerbündnis SGU ausgelost wurden. Für alle Solidarspenden vielen vielen Dank.

Möchte jemand eigenständig gegen seinen Bescheid klagen, ist unter dem nachfolgenden Link ein "Klageformular" herunterzuladen: Klage_Grundsteuer_einfach.pdf

Bis zu einem Streitwert (= Erhöhungsbetrag der Grundsteuer B) von 499,00 Euro fallen 105,00 Euro Gerichtskosten. Klagen müssen spätestens am 09.02.2015 beim Verwaltungsgericht eingegangen sein.
Ratsam ist vorab per Fax an das Verwaltungsgericht zu senden: 0211 / 8891 4000
Beschwerden per Fax an die Stadt Duisburg, Rechtsamt: 0203 / 283 3612

Macht bitte regen Gebrauch davon.
Informiert werdet Ihr auch in der Facebook-Gruppe: "Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung"

Diese Petition endet heute um 24.00 Uhr. Wer hat noch nicht unterzeichnet ?
WIR schaffen wahrscheinlich über 7.500 Duisburger Unterzeichnungen und gesamt evtl. sogar noch 8000.

 

IHR HABT ES ZUSAMMENGEBRACHT!
Frank S. Oynhausen

Duisburg, 29. Januar 2015

Hallo liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

es ist "angerichtet" worden.
Den "MUSTERKLAGEN" beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf gegen die unsägliche Grundsteuererhöhung B in Duisburg steht nun nichts mehr im Wege.

Über 500 Gegner der Grundsteuererhöhung B haben die dafür notwendigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aufgebracht. Radio Duisburg berichtete gestern in seinen Nachrichten.
Die Rheinische Post am heutigen Tage.

Die Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen, tätig bereits in Sachen überhöhte Abfallgebührenbescheide der Stadt Duisburg Wirtschaftsbetriebe, wurde bereits beauftragt.

Weiter eingehende Solidarbeiträge werden, wie zuvor angekündigt, einem gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.

Gerade in Anbetracht der aktuellen PEGIDA-Hetze, auch in der Stadt Duisburg, darf/kann natürlich weiterhin auf das Sonderkonto – siehe unten - gespendet werden.

Viele weitere wertvolle Informationen auf Facebook in der Gruppe
DIGG -Duisburg Initiativ gegen Grundsteuererhöhung: https://www.facebook.com/groups/grundsteuer/

 

Musterklagen? Rote Genossen ignorieren 'Sparpflicht', beuten stattdessen Bürger aus!
Petition in Zeichnung: '
NEIN zur beschlossenen Grundsteuererhöhung B'
Frank S. Oynhausen, joke

+++ Ihre Stimme gegen die Grundsteuererhöhung B in Duisburg - fast 7.000 aus Duisburg  +++
Duisburg, 25. Januar 2015

Liebe MitunterzeichnerInnen ! Liebe MitstreiterInnen !
Seht mir bitte nach, wenn ich das eine oder andere Detail zu den avisierten "Musterklagen" nach Einschätzung einiger MitunterzeichnerInnen vielleicht nur unzureichend dargelegt habe.

In der Facebook-Gruppe "DUISBURG INITIATIV GEGEN GRUNDSTEUERERHÖHUNG" (https://www.facebook.com/groups/grundsteuer/) habe ich bereits gestern einen fixierten "Leitfaden" veröffentlicht, der hier im Nachgang nachzulesen ist.

Musterklagen ! Macht das überhaupt Sinn? Werden die Klagen Erfolg haben?

„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Ich denke, dass Nachfolgendes beim Verwaltungsgericht eine erhebliche Rolle spielen wird:
Städte und Gemeinden sind in der Pflicht Sparpotentiale zu nutzen, bevor Steuern erhöht werden. Diesen Grundsatz hat die Stadt Duisburg bewusst sträflichst außer Acht gelassen.

Die sogenannte "Verwaltungsspitze" hatte zwar ein Sparprogramm vorgelegt, jedoch von vornherein hatte niemand überhaupt die Absicht Kürzungen und Reduzierungen von öffent-lichen Angeboten vornehmen zu wollen. Das Lancieren der "Tränenliste" war eine geplante und bühnenreife Inszenierung, um die Grundsteuer B unsäglich zu erhöhen. Mit dem Beschluss der Rot-Rot-Grünen Ratsmehrheit wird nun aber überhaupt nicht gespart, sondern es werden die vermeintlich wehrlosen Bürger geschröpft.

Das ist weder sozial noch gerecht und WIR sind auch nicht wehrlos, denn WIR können, sollen und müssen klagen, auch um ein politisches Signal zu setzen. Der Landtag NRW hat übrigens die Möglichkeit die Grundsteuer B landesweit in NRW auf 500% zu deckeln.

Allen noch einen schönen Sonntag,
Frank S. Oynhausen


KLEINER LEITFADEN für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses Rita Klöpper (MdL) hat mich darauf hingewiesen, dass die Petition "Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klagen, Einspruch, Widerspruch)" gegen die von der rot-rot-grünen Ratsmehrheit am 24.11.2014 beschlossene Grundsteuererhöhung B nicht ersetzt. Jede(r) Eigentümer_in, die/der von der Erhöhung der Grundsteuer B betroffen ist, kann eigenständig (Vor den Verwaltungsgerichten besteht kein Anwaltszwang) gegen den Grundsteuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erheben.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.
Früher konnte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kostenfrei erhoben werden. Wenn die Klage dann vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wurde, entfiel die Gebührenpflicht vollständig. Erst einmal vorsorglich Klage zu erheben, dann eventuelle richterliche Hinweise im Schriftverkehr abzuwarten, war durchaus lohnenswert. Diesen Weg hat der Gesetzgeber versperrt. Auch das Verwaltungsgericht fordert jetzt bei Klageerhebung einen Gebührenvorschuss an.

Im Klageverfahren erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht ist somit eine 3,0 Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zu zahlen. Die Gebühr bis zu einem Streitwert von 500,00 Eur beträgt 35,00 Eur, folglich 3,0 x 35,00 = 105,00 Eur. Weitere Gerichtsgebühren entstehen im Klageverfahren nicht.

Die niedrigen Streitwerte im Verwaltungsprozess haben aber einen erheblichen Nachteil: In der Regel werden qualifizierte Rechtsanwälte, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert sind, nur nach einer Honorarvereinbarung tätig, die ein höheres Honorar als die gesetzlichen Gebühren zur Folge haben wird ... die niedrigste gesetzliche Gebühr beträgt derzeit wohl 58,50 Euro.
Für 58,50 Euro Honorar wird aber 1. keine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen sein und 2. wird auch kein von der Grundsteuererhöhung B Betrogener, äh Betroffener bereit sein, ein Anwaltshonorar in Höhe von 2.000,00 bis 3000,00 Euro netto, ohne Märchensteuer (Renommierte Anwaltskanzleien arbeiten mit Stundensätzen ab ca. 250,00 Euro aufwärts) zu zahlen.

Gemeinsam mit dem Duisburger Wählerbündnis SGU (Vorsitzender: Karlheinz Hagenbuck, Ratsherr) wurde deshalb folgende Vorgehensweise diskutiert und für sinnvoll erachtet: Es soll gegen drei Grundsteuerbescheide betreffend der Grundsteuererhöhung B exemplarisch vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt werden.
Welche das sein werden ? Steht noch nicht fest. Interessierte mögen sich melden.

Um die Kosten der anwaltlichen Vertretung dieser "Musterkläger" zu finanzieren, hat das Wählerbündnis SGU ein "Sonderkonto" bei der Stadtsparkasse Duisburg eingerichtet.
Wählerbündnis SGU
Konto:Nr.: 200 27 95 60 - BLZ 350 500 00
IBAN: DE80 3505 0000 0200 2795 60
Verwendungszweck: SGU - Initiative Grundsteuer B

Es werden ca. 4.000,00 Euro Rechtsanwalts- und Prozesskosten für eine I. und eine eventuelle II. Instanz beim Verwaltungsgericht benötigt.
I. Instanz = 2.000,00 Euro
II. Instanz = 1.000,00 Euro, zuzüglich 19% MwSt. = 570,00 Euro, zuzüglich 3 x 105,00 Euro Gerichtskosten

Die renommierte Kölner Rechtsanwaltkanzlei Lenz und Johlen wird beauftragt werden. Diese Kanzlei vertritt derzeit bereits auch die Kläger gegen die überhöhten Müllgebühren der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg.

Im Rahmen der "Musterklagen" soll zunächst der Stadt Duisburg abgerungen werden, dass die Stadt im Fall einer Niederlage im Prozess gegen die maßlose Erhöhung der Grundsteuer B zu viel gezahltes Geld an alle Bürger und nicht nur an die "Musterkläger" zurückzahlt.
Mit entsprechendem politischen Druck kann dies erreicht werden. Bei den überhöhten Abfallgebühren hat es ja auch funktioniert.

Tipp zwischendurch: Beantragt jährliche Zahlung der Grundsteuer B, die dann als Gesamtbetrag am 01.07.2015 fällig ist. So entgeht man zunächst den vierteljährlichen Zwangszahlungen am 15.02. und 15.05.2015.
Jeder von der Grundsteuererhöhung B Betroffene wird gebeten, sich solidarisch an den Verfahrenskosten zu beteiligen und zwar mit Beiträgen ab 5.00 Euro bis zu beliebiger Höhe.

Für Solidarbeiträge wird auf Wunsch eine Spendenquittung von der SGU ausgestellt werden. Sollten die eingehenden Solidarbeiträge die Verfahrenskosten übersteigen, wird der überschüssige Betrag einem gemeinnützigen Duisburger Verein, der sich u.a. mit Rassismus und Einwanderung in Deutschland beschäftigt, zur Verfügung gestellt.

Unser Aufruf an alle UnterzeichnerInnen der Petition: Solidarität zeigen! Mitmachen und gewinnen!

Bitte überweist Solidarbeiträge noch an diesem Wochenende. Die Zeit drängt ...

Die "Musterklagen" müssen spätestens am 06.02.2015 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingegangen sein.