BZ-Home BZ-Duisburg Politik aktuell Sonderseiten - Fotostrecken und mehr



BZ-Sitemap












 

Skandal um die Geschäftsführerin der Duisburger ´Behinderten´-Werkstatt
350.000 € Jahresgehalt spiegeln ein obszönes System
wider

Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein
Duisburg, 15. August 2018 - Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen den ehemaligen Aufsichts-ratsvorsitzenden und die ehemalige Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit Behinderung in Duisburg ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet.

Nach Durchsicht und Prüfung verschiedener Gutachten zur Verhältnismäßigkeit der Gehaltszahlungen, die die ehemalige Geschäftsführerin bezogen hat, liegen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zu-reichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Anfangsverdacht einer Untreue gegen beide Beschuldigte begründen.

Die Ermittlungen stehen am Anfang. Weitergehende Auskünfte können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.


Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung beendet Arbeitsverhältnis mit Geschäftsführerin Roselyne Rogg mit sofortiger Wirkung
Duisburg, 08. August 2018 - Mit einstimmigem Beschluss hat der Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm) in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung das Arbeitsverhältnis mit Roselyne Rogg mit sofortiger Wirkung beendet. Die fristlose Kündigung ist der Geschäftsführerin heute mitgeteilt worden.

Obwohl Roselyne Rogg in den vergangenen Jahren fachlich gute Arbeit geleistet und die wfbm gut aufgestellt hat, sah sich der Aufsichtsrat zu diesem Schritt gezwungen. Nicht nur die zwischenzeitlich öffentlich gewordenen Erkenntnisse hinsichtlich der massiven Gehaltserhöhungen, sondern auch die gestrige Pressekonferenz ließen dem Aufsichtsrat, der vor allem im Wohle der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und ihrer Mitarbeiter handelt, keine andere Entscheidungsmöglichkeit.

Die Wirtschaftsprüfer Vinken, Görtz, Lange und Partner kamen zuvor in ihrem Gutachten vom 28. Juni 2018 zu dem Ergebnis, dass ein angemessenes Geschäftsführungsgehalt für die wfbm maximal zwischen 150 000 Euro und 180 000 Euro liegen könne. Das aktuelle Gehalt Roselyne Roggs, welches ohne Kenntnis des Aufsichtsrats ausgezahlt wurde, beträgt jedoch 376 000 Euro und ist damit inakzeptabel.

Dass das Vertrauensverhältnis zu Roselyne Rogg irreparabel gestört ist, ergibt sich zudem aus mittlerweile zusammengetragenen Dokumenten, die den Schluss zulassen, dass dem Aufsichtsrat ganz bewusst die am 10. Juli 2013 ausgesprochene Vertragsverlängerung, nicht jedoch die zugleich unterzeichnete Vergütungsanhebung vorgelegt wurde. Sachliche Gründe für die Trennung dieser beiden eng miteinander
verknüpften Vorgänge sind nicht ersichtlich, sodass der Aufsichtsrat von einem ganz bewussten Verstoß gegen die Statuten der wfbm ausgehen muss.

Roselyne Rogg hat mit der von ihr am gestrigen Dienstag eigenmächtig initiierten Pressekonferenz und der in diesem Zusammenhang versendeten Pressemitteilung ihre persönlichen Interessen über die der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gestellt und somit nicht nur den Aufsichtsrat und seinen Vorsitzenden, sondern auch das Vertrauensverhältnis zu ihren Mitarbeitern nachhaltig gestört.

Um die wfbm trotz der jüngsten Entwicklungen zukunftsfähig aufzustellen, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung beschlossen, zunächst mit den zwei Prokuristen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung die kommenden Herausforderungen anzugehen. Eine Stellenausschreibung für die Geschäftsführerposition wird zeitnah veröffentlicht.

Auf Wunsch von Oberbürgermeister Sören Link wird der Aufsichtsrat außerdem den Rechnungsprüfungsausschuss in die Aufklärung des Sachverhalts einbeziehen. Der Aufsichtsrat leitet umgehend die Prüfung von Schadensersatzpflichten ein.


Stellungnahme von Oberbürgermeister Sören Link zu Behauptungen der Geschäftsführerin der "Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH"

Duisburg, 07. August 2018 - Der Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH prüft derzeit sowohl die Angemessenheit der Bezüge der Geschäftsführung als auch die tatsächlichen Umstände, wie die Vereinbarungen zur Höhe der Bezüge zu Stande gekommen sind. Als Gesellschafter zu 50 % leistet die Stadt Duisburg selbst Aufklärung, wo sie kann und unterstützt den Aufsichtsrat in seiner Aufklärungsarbeit uneingeschränkt.


Um möglichen Schaden von der wfbm abzuwenden, hatte der Aufsichtsratsvorsitzende die Geschäftsführung aufgefordert, alle Pressearbeit mit ihm abzustimmen. Von diesem gemeinsamen Verständnis ist die Geschäftsführung mit der heutigen Pressekonferenz abgewichen.

Im Rahmen einer Pressekonferenz am 07.08.2018, 14.00 Uhr in den Geschäftsräumen der wfbm hat die Geschäftsführerin Roselyne Rogg behauptet:

„Auch der Oberbürgermeister, als dessen Vertreter der Aufsichtsratsvorsitzende tätig war, wusste von den Verhandlungen.“

bzw. dass der Oberbürgermeister und damit die Verwaltung der Stadt Duisburg eingebunden war.

Zum Verständnis wichtig ist allerdings, dass die eigenverantwortlich wahrzunehmende Funktion eines Aufsichtsratsmitglieds und insbesondere eines Aufsichtsratsvorsitzenden getrennt zu betrachten ist von der Funktion als Mitglied des Verwaltungsvorstands der Stadt Duisburg. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Spaniel war zu keinem Zeitpunkt Vertreter des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der wfbm, was Frau Rogg bekannt ist.

Ein Oberbürgermeister ist zwar regelmäßig sogenanntes „geborenes“ Mitglied in Aufsichtsräten stadteigener Unternehmen. Auf dieses Recht kann er aber für den Fall verzichten, dass ein anderes Mitglied des Verwaltungsvorstands die Funktion als Aufsichtsrat übernimmt. So ist es auch geübte Praxis.
 
Die Aussage von Frau Rogg, dass der Oberbürgermeister im Aufsichtsrat vom Aufsichtsratsvorsitzende vertreten wird, ist daher zumindest missverständlich und, soweit sie damit suggeriert, der Oberbürgermeister sei Mitglied des Aufsichtsrats gewesen, schlicht falsch.

Im Übrigen wird derzeit auch die Ordnungsmäßigkeit der Handlungen des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Spaniel in seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied überprüft.

Anzumerken ist außerdem, dass bereits die Gehaltsanpassung im Jahr 2013 Gegenstand der Untersuchung ist; zu diesem Zeitpunkt war Oberbürgermeister Link noch nicht im Amt.

Oberbürgermeister Sören Link betont.
"Der Gesellschafter Stadt Duisburg sieht die Entwicklung der WFBM positiv und weiß um den Beitrag, den die Geschäftsführung dazu geleistet hat. Allerdings weiß die Stadt auch um ihre Verantwortung für die Menschen mit Behinderung in Duisburg, die weniger als in anderen Werkstätten im Landesvergleich verdienen."

Zum behaupteten Sachverhalt, der Oberbürgermeister habe Kenntnis von dem Gehalt der Geschäftsführerin gehabt nimmt Oberbürgermeister Sören Link abschließend nachfolgend Stellung:

Oberbürgermeister Sören Link wurde vom damaligen Beigeordneten Reinhold Spaniel im Mai 2016 im Rahmen einer routinemäßigen, wöchentlichen Abstimmung kurz auf das Anstellungsverhältnis von Roselyne Rogg bei der WFBM angesprochen. Der Beigeordnete Spaniel hatte sich zuvor an die Kämmerin der Stadt Duisburg gewandt und eine vorzeitige Verlängerung des Vertrages von Frau Rogg vorgeschlagen. Dabei vermittelte Herr Spaniel den Eindruck, dass Frau Rogg zu diesem Zeitpunkt von rund 150.000 EURO/p.a. verdiene und dies unverhältnismäßig wenig sei. Offensichtlich war bereits diese Angabe falsch, wie aus der eigenen Aufstellung von Frau Rogg aus der Pressekonferenz hervorgeht.


Da der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Duisburg, der Unternehmensleitlinien für alle Duisburger Beteiligungen formuliert und dem die Werkstatt sich unterworfen hat, eine Vertragsverlängerung frühestens ein Jahr vor Ablauf des Altvertrages vorsieht, hat die Kämmerin in Rücksprache mit Oberbürgermeister Sören Link dem Ansinnen frühzeitig eine Absage erteilt. Zu einer detaillierten Prüfung der Gehaltshöhe und der Gehaltsanpassung kam es deswegen in 2016 nicht. Zu keinem Zeitpunkt war ein Gehalt in der heute zur Rede stehenden Dimension mit Oberbürgermeister Sören Link abgesprochen - und es hat und hätte auch niemals seine Zustimmung gefunden.

Details wären im Rahmen einer gutachterlichen Überprüfung zu klären gewesen, wie dies in 2011 durch das Beratungsunternehmen CURACON geschehen ist, dass die Angemessenheit des Gehalts von Frau Rogg begutachtet hatte. CURACON hatte seinerzeit unter der Berücksichtigung der besonderen Leistungen von Frau Rogg und besonderer Umstände bei der wfbm eine Jahresbruttogrundvergütung in einer Größenordnung von 100.000 bis 120.000 Euro zzgl. einer zielabhängigen Tantieme von 15 bis 25 % für „gut argumentierbar“ angesehen. Daraufhin hat der Aufsichtsrat als Gremium unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Gutachten die Festsetzung der Vergütung ab dem 01.01.2010 wie von Frau Rogg auf Seite 13 ihrer Stellungnahme aufgeführt, beschlossen. Die besonderen Leistungen waren nach Ansicht des Aufsichtsrats bereits in diesem Gehaltssprung berücksichtigt.

Duisburg, 03. August 2018
„AufRecht bestehen Duisburg“ empört über Ausbeutung ´behinderter´ Menschen