Duisburg, 9.
März 2024 - Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 entscheiden
die Wählerinnen und Wähler, welche Parteien für die
nächsten fünf Jahre gewählt werden und wie viele Sitze die
jeweiligen Parteien im Europaparlament erhalten. Zur
Durchführung dieser Wahlen werden rund 4000
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 323
Urnenstimmbezirke und 105 Briefwahlbezirke in Duisburg
gesucht. Aktuell sind noch rund 1500
Positionen zu besetzen. Die allgemeinen
politischen Wahlen in Duisburg werden in Wahllokalen
durchgeführt, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt
sind. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet
werden. Ein Wahlvorstand besteht aus 8 bis 9 Personen und
setzt sich aus einer Wahlvorsteherin/einem Wahlvorsteher,
einer Schriftführerin/einem Schriftführer und deren
Stellvertreterinnen/Stellvertretern zusammen. Weiterhin
werden bis zu 4 bis 5 Beisitzerinnen/Beisitzer benötigt.
Wahlhelfer/Wahlhelferin zu sein bedeutet ein wichtiges
demokratisches Ehrenamt zu übernehmen.
Der
Tag dieses „Demokratiehelfers“ sieht wie folgt aus:
7 bis 8 Uhr - Eintreffen am Einsatzort, Kennenlernen
des Teams, Einrichten und Vorbereiten des Wahlraumes 8
bis 18 Uhr - Überprüfung der Personalien, Ausgabe der
Stimmzettel, Ermittlung der Wahlbeteiligung (meist im
Schichtbetrieb) ab 18 Uhr - Auszählung der Stimmen
nach den gesetzlichen Vorgaben
Es gibt
verschiedene Funktionen, die besetzt werden müssen: •
Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 80 Euro) •
Stellvertretender Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 60
Euro) • Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Stellvertretender Schriftführer/in
(Erfrischungsgeld: 60 Euro) • Beisitzer/innen
(Erfrischungsgeld: 50 Euro) Die Auszahlung des
Erfrischungsgeldes erfolgt nach vollständiger Auszählung
der jeweiligen Wahl und geleisteter Unterschrift in der
Wahlniederschrift.
Die Funktionen bedürfen einer
vorbereitenden Schulung, welche in Präsenzveranstaltungen,
durch eine Online-Lernplattform und Video- Konferenzen
durchgeführt werden. Einzelheiten finden sich auch auf der
Internetseite
www.duisburg.de/wahlhelfer.
Erstmalig werden
dieses Jahr gezielte Workshops/Schulungen für die
Auszählung angeboten. Wer Interesse an einer dieser
Aufgaben hat, mindestens 16 Jahre alt und mindestens drei
Monate in Deutschland oder einem anderen EU-
Mitgliedsstaat wohnhaft ist und nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen ist, kann sich entweder über das
Bewerbungsformular melden unter
www.duisburg.de/wahlhelferbewerbung oder ruft unter
0203/283-4399 an und lässt sich beraten. Außerdem ist
eine Anmeldung per E-Mail bei wahlhelfer@stadt-duisburg.de
möglich.
Besondere Vorkenntnisse zur Wahrnehmung
dieser Aufgabe sind nicht erforderlich. Das
Erfrischungsgeld wird nicht auf Sozialleistungen
angerechnet. Das Wahl-Team freut sich über jede Meldung
und wird einen passenden Einsatzort finden.
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