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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 9.6.2024 gesucht

Duisburg, 9. März 2024 - Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 entscheiden die Wählerinnen und Wähler, welche Parteien für die nächsten fünf Jahre gewählt werden und wie viele Sitze die jeweiligen Parteien im Europaparlament erhalten. Zur Durchführung dieser Wahlen werden rund 4000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die 323 Urnenstimmbezirke und 105 Briefwahlbezirke in Duisburg gesucht.
Aktuell sind noch rund 1500 Positionen zu besetzen.
Die allgemeinen politischen Wahlen in Duisburg werden in Wahllokalen durchgeführt, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Ein Wahlvorstand besteht aus 8 bis 9 Personen und setzt sich aus einer Wahlvorsteherin/einem Wahlvorsteher, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern zusammen. Weiterhin werden bis zu 4 bis 5 Beisitzerinnen/Beisitzer benötigt. Wahlhelfer/Wahlhelferin zu sein bedeutet ein wichtiges demokratisches Ehrenamt zu übernehmen.

Der Tag dieses „Demokratiehelfers“ sieht wie folgt aus:
7 bis 8 Uhr - Eintreffen am Einsatzort, Kennenlernen des Teams, Einrichten und Vorbereiten des Wahlraumes
8 bis 18 Uhr - Überprüfung der Personalien, Ausgabe der Stimmzettel, Ermittlung der Wahlbeteiligung (meist im Schichtbetrieb)
ab 18 Uhr - Auszählung der Stimmen nach den gesetzlichen Vorgaben

Es gibt verschiedene Funktionen, die besetzt werden müssen:
• Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 80 Euro)
• Stellvertretender Wahlvorsteher/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Stellvertretender Schriftführer/in (Erfrischungsgeld: 60 Euro)
• Beisitzer/innen (Erfrischungsgeld: 50 Euro)
Die Auszahlung des Erfrischungsgeldes erfolgt nach vollständiger Auszählung der jeweiligen Wahl und geleisteter Unterschrift in der Wahlniederschrift.

Die Funktionen bedürfen einer vorbereitenden Schulung, welche in Präsenzveranstaltungen, durch eine Online-Lernplattform und Video- Konferenzen durchgeführt werden. Einzelheiten finden sich auch auf der Internetseite www.duisburg.de/wahlhelfer.

Erstmalig werden dieses Jahr gezielte Workshops/Schulungen für die Auszählung angeboten.
Wer Interesse an einer dieser Aufgaben hat, mindestens 16 Jahre alt und mindestens drei Monate in Deutschland oder einem anderen EU- Mitgliedsstaat wohnhaft ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, kann sich entweder über das Bewerbungsformular melden unter www.duisburg.de/wahlhelferbewerbung oder ruft unter 0203/283-4399 an und lässt sich beraten.
Außerdem ist eine Anmeldung per E-Mail bei wahlhelfer@stadt-duisburg.de möglich.

Besondere Vorkenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich. Das Erfrischungsgeld wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Das Wahl-Team freut sich über jede Meldung und wird einen passenden Einsatzort finden.