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„Druck auf Berlin“: Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte fordern ausgewogene Gemeindefinanzierung

Berlin/Duisburg, 25. September 2015 - Der Bundestag hat gestern (24. September) die Forderung des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ nach einer aufgabenangemessenen Finanzausstattung unterstützt und die Bedeutung der kommunalen Daseinsvorsorge als Fundament unseres Staates gewürdigt. Vor allem die finanzschwachen Kommunen sollen im Zusammenwirken mit den Ländern mehr Geld im Sozialbereich erhalten. Außerdem sollen in Bund-Länder-Gesprächen die Kommunalfinanzen neu geordnet werden.

So resümieren die Sprecher des Bündnisses, Mülheims Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (SPD) und Wuppertals Oberbürgermeister Peter Jung (CDU) die Debatte im Bundestag zum Thema „Gemeindefinanzierung“. Die Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte und Kämmerer des Aktionsbündnisses von 62 Städten, Kreisen und Gemeinden aus sieben Bundesländern des parteiübergreifenden Bündnisses verfolgten auf der Gästetribüne des Bundestages die Botschaften der Redner aller Fraktionen mit großer Aufmerksamkeit. Sie hatten diese Plenardebatte angesichts der nicht mehr gegeben Gleichheit der Lebensverhältnisse zwischen reichen und armen Städten und Gemeinden von den Fraktionen eingefordert.  
Dazu hatten die Fraktionen CDU/CSU und SPD eine gemeinsamen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen eigenen Antrag ins Parlament eingebracht. Die von den Oberbürgermeistern Dagmar Mühlenfeld (SPD) und Peter Jung (CDU) und ihren Kämmerern Uwe Bonan und Johannes Slawig angeführten Stadtchefs hatten zuvor in einer Kommunalkonferenz am Berliner Sitz des Deutschen Städtetages ihre „2. Berliner Erklärung“ beschlossen, ihren Wahlkreisabgeordneten vorgestellt und den Fraktionsspitzen und der Bundeskanzlerin und mehreren Ministern zugeleitet. Die in Berlin geschlossen und selbstbewusst auftretenden Kommunalpolitiker wollen sehr genau überprüfen, dass die Ankündigungen der Bundespolitik auch eingehalten werden. Die Erfüllung ihrer weiteren Hauptforderung nach einer Altschuldenhilfe zur Wiedergewinnung eigener Gestaltungsfähigkeit vermissten sie in den Redebeiträgen der Großen Koalition. Dagegen wollen sie weiter ankämpfen.  

Fazit: Das Aktionsbündnis fuhr einen ersten, jedoch noch erheblich nachzubessernden politischen Erfolg ein. Dazu Stadtkämmerer Dr. Peter Langner, der die Stadt Duisburg aufgrund der Chinareise von Oberbürgermeister Sören Link dieses Mal alleine vertreten hat:„Wir machen in Bund und Ländern weiter Druck!“  

 

 Berliner Erklärung zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch ein aufgabengerechtes Gemeindefinanzsystem
Eine Neuordnung der Soziallastenfinanzierung, Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit und ein Sondertilgungsprogramm zum Abbau überproportionaler Verschuldung sind zentrale Forderungen, um Haushaltsausgleich und Schuldenabbau realisieren zu können!  
Gleichwertige Lebensverhältnisse, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie auch den Unternehmen in Deutschland eine ortsunabhängige Chancengerechtigkeit gewährleisten, waren und sind ein Grundpfeiler unseres föderalen Bundesstaates und seines wirtschaftlichen Erfolges. Weil arme und wohlhabende Kommunen immer weiter auseinanderdriften, gerät diese Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zunehmend unter Druck.
Es ist nicht mehr sichergestellt, dass allen Bürgern ein gleichwertiges Angebot an öffentlichen Leistungen wie z.B. eine gute Schulinfrastruktur bereitgestellt werden kann oder sie die kostenpflichtigen Leistungen wie bei Kindertageseinrichtungen ohne größere Beitragsunterschiede erhalten können. Schon jetzt gibt es beispielsweise massive Unterschiede beim Zustand kommunaler Verkehrs- oder Gebäudeinfrastrukturen. Reduzierte Leistungen und höhere Beiträge sowie Spitzensätze bei Grund- und Gewerbesteuer prägen die finanzschwachen Kommunen.
Unter dem Eindruck kontinuierlich steigender Sozialausgaben stehen unabhängig von der Lage der Wirtschaft vor Ort alle Kommunen unter finanziellem Druck. Verfestigte soziale Problemlagen konzentrieren sich in sozialen Brennpunkten und stellen eine große Herausforderung an die lokale Lösungskompetenz. Insbesondere Kommunen, die sich im wirtschaftlichen Strukturwandel befinden und deshalb über eine unterdurchschnittliche Ertragskraft verfügen, sind dadurch in finanzielle Schieflage geraten. Sie sind mit  hohen Kassenkrediten belastet und können aufgrund der notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen öffentliche Leistungen nur noch eingeschränkt bereitstellen.
Die Leistungsfähigkeit der fiskalischen Ausgleichssysteme zur Verringerung der Disparitäten zwischen den Kommunen ist an ihre Grenze gekommen - mit fatalen Folgen. Gerade weil die sozialen Sicherungssysteme ein bundesweit einheitliches Leistungsangebot garantieren, führt das wegen der unterfinanzierten  Ausgleichssysteme gerade Kommunen mit einer nicht aufgabengerechten Finanzausstattung in die Krise.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt das parteiübergreifende Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ mit allem Nachdruck seine in seiner ersten Berliner Erklärung vom 23. Februar 2015 erhobenen und mit allen Fraktionen des Deutschen Bundestages intensiv erörterten Forderungen:  
Zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den um ihre Handlungsfähigkeit ringenden Städten, Gemeinden und Kreisen ist in der laufenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Initiative zur grundlegenden Neuordnung des kommunalen Finanzsystems mit dem Ziel der aufgabengerechten Finanzausstattung zu ergreifen.
Dazu gehört, dass sich der Bund als Verantwortlicher für die Sozialgesetzgebung stärker an den Sozial- und Jugendhilfeausgaben beteiligt. Ausdrücklich begrüßen wir die schon erfolgte Entlastung bei der Grundsicherung im Alter. Dies war ein Schritt in die richtige Richtung. Die von der großen Koalition im Koalitionsvertrag jetzt zugesagte Entlastung um 5,0 Mrd. Euro ist ein weiterer wichtiger Baustein. Der Bund muss aber eine tatsächliche Nettoentlastung der Kommunen sicherstellen.
Die Entlastung – auf welchem Wege sie auch kommt – darf nicht durch eine leistungserweiternde und kostentreibende Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen eingeschränkt werden. Schon nach gegenwärtiger Rechtslage wird der Entlastungsbetrag binnen 5-7 Jahren alleine durch die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe aufgezehrt sein. Daher müssen weitere Gespräche aufgenommen werden, um eine dynamische Bundesentlastung zu konzipieren, die sich analog zu den Kostenaufwüchsen der kommunalen Sozialaufwände entwickelt. Darüber hinaus sind neue Aufgaben wie die U3-Betreuung oder die Inklusion aufgabenangemessen vom Bund zusammen mit den Ländern zu finanzieren.
Die Hinlänglichkeit der Finanzierung ist gerade bei sich erst entwickelnden Aufgabenbereichen kontinuierlich zu prüfen. Aktuell ist die Ausgabenexplosion durch die stark gestiegene Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern durch eine weitaus höhere Kostenübernahme mitzufinanzieren. Verbindliche Regelungen müssen dafür sorgen, dass die Bundeshilfen für die Kommunen auch tatsächlich ungekürzt vor Ort ankommen. Nur so kann der finanzielle Kollaps in ohnehin schon finanzschwachen Kommunen vermieden werden.
Zur Stärkung der Standortqualität soll der Bund die Investitionsförderung an die tatsächliche Bedarfslage in den Kommunen anpassen. Er hat bei der anstehenden Reform des Länderfinanzausgleichs die Möglichkeit, beispielsweise die frei werdenden Solidarpaktmittel für die kommunale Infrastrukturerneuerung und -instandhaltung in allen struktur- und finanzschwachen Kommunen einzusetzen. Angesichts der hohen und in starkem Maße einer unzureichenden Soziallastenfinanzierung geschuldeten Kassenkreditbelastung zahlreicher Kommunen, die aus eigener Kraft nicht zu tilgen sein wird, ist der Bund zusammen mit den Ländern gefordert.
Die Länder haben hier zum Teil schon durch temporäre Konsolidierungsprogramme geholfen. Insbesondere die hoch verschuldeten Kommunen benötigen beim Abbau der Altschulden aber weitere Unterstützung. Auch ein reformiertes Gemeindefinanzsystem kann nur wirken, wenn der Altlastenabbau möglich und die Abwärtsspirale aus Zinslasten und hoher Steuerbelastung von Bürgern und Wirtschaft gestoppt werden.  
Wir selbst machen unsere Hausaufgaben. Eine fiskalisch nachhaltige Kommunalpolitik, die Einnahmen und Ausgaben zum Ausgleich bringt, ist für uns keine Worthülse. Finanzwirtschaftliche Teilreparaturen lösen hingegen keine Probleme. Der erneut massiv angestiegene Zustrom von Flüchtlingen macht aber wieder einmal plakativ deutlich, dass ohne eine hundertprozentige Erstattung der auf die Kommunen zusätzlich zukommenden Kosten durch den Bund mühsam errungene Konsolidierungserfolge – wieder einmal – aufgezehrt werden. Deshalb noch einmal: Wir brauchen eine aufgabengerechte Finanzausstattung.
Wir haben seit Jahrzehnten in den Städten und Gemeinden den Nachweis erbracht, dass wir mit unseren Erfahrungen und unseren lokalen Kompetenzen in der Lage sind, neben unseren kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben auch viele gesamtstaatlich wichtige Aufgaben – von der lokalen Arbeitsmarktpolitik bis zur Integration von Zuwanderern – zu erfüllen.
Damit unsere Handlungskompetenz vor Ort erhalten bleibt, bedarf es der Umsetzung unserer Forderungen. Die Erwartungen unseres Aktionsbündnisses an die Plenardebatte im Deutschen Bundestag haben einen sehr ernsten Hintergrund: Nur wenn sich Politik vor Ort in handlungsfähiger kommunaler Selbstverwaltung  bewähren kann, bleibt  unsere Gesellschaftsordnung stabil, widerstandsfähig und neuen Herausforderungen gewachsen! Handlungsfähige Kommunen sind das Fundament unseres Staatsaufbaus.