Haupt- und Finanzausschusse
lehnte mehrheitlich Schließung von
sechs Grundschulen ab |
Duisburg, 2.
Oktober 2010 - In der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses des
Rates der Stadt Duisburg am Freitag
ging es erneut um die Schließung von
sechs Grundschulen. Nachdem im
Schulausschuss die Verwaltung ja
noch gedroht hatte, die
Schulaufsicht (RP Düsseldorf) würde ggfs. die Schulen schließen, wenn
die kommunale Politik dagegenhalten
würde, verhielt sich der zuständige
Dezernent Karl Jansssen in dieser
Sitzung sehr bedeckt.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist
das direkte Vorbereitungsorgan zu
den Ratssitzungen und da enthielten
sich die Fraktionen von CDU,
Duisburger Wählergemeinschaften (DWG)
und Grünen bei der Frage der
Schließung der Grundschulen. Die FDP
stimmte dagegen und unterlag damit
den Fraktionen von SPD (inklusive
der Bürgerlich-Lberalen BL) und
Linken, die die Grundschulen
(ausgenommen Rheinhausen und Homberg)
im Süden (Schulz-Knaudt-Straße),
Kasslerfeld (Wrangelstraße) und
Meiderich (Dislich- und
Koopmannschule) bestehen lassen
wollen.
Während im Vorfeld der letzten
Monate durch Verwaltung und
Schulaufsicht massive Verunsicherung
bei Eltern und Schulleitungen
auslösten, haben die mit der
Entscheidungskompetenz versehenen
Gremien und die Eltern einiger
Schulen bis jetzt dagegengehalten
und der Rat wird das nach diesen
Vorgaben auch machen.
Für die betroffenen Schulen gilt es
jetzt, sich im Ortsteil ordentlich
zu verankern und nach Möglichkeit
eine Zweizügigkeit oder zumindest
starke Einzügigkeit herzustellen und
demnach kein Kind abzulehnen, auch
wenn das die Teilung einer Klasse
ohne zusätzliche Lehrerzuweisung
bedeuten sollte!
|
Parteiübergreifend Bestürzung
über Ausgabenreduzierung beim
Fahrdienst für
mobilitätseingeschränkte Menschen -
Von Harald Jeschke |
Duisburg, 28
September 2010 - Zum im März 2010
vom Rat mehrheitlich verabschiedeten
Haushaltssicherungskonzept - noch
immer nicht von der Bezirksregierung
abgesegnet oder abgelehnt -
verursachte die Maßnahme Reduzierung
des Fahrdienstbudgets von 2000 Euro
auf nur noch 500 Euro ür
mobilitätseingeschränkte Menschen (RollstuhlnutzerInnen)
bei allen Beiratsmitgliedern
Buchschmerzen.
Im
Einschränkungspaket auch enthalten:
Ausgabenreduzierung durch
Verringerung des
Berechtigtenkreises, sowie Erhöhung
des Eigenanteils und Absenkung der
Budgethöhe.
Klar war, dass
dieser Fahrdienst keine
Pflichtaufgabe der Stadt war, also
war absehbar, dass der damalige
Regierungspräsident hier den
Rotstift bzw. die Ablehnung ansetzen
würde. "AG-Handicap-Sprecher
Steingräber: "Diese Reduzierung
bringt erhebliche Einschränkungen
der Betroffenen am öffentlichen
Leben teilnehmen zu können."
Der Vorschlag
von SPD-Beiratsmitglied Berner zu
diesem Fall einen interfraktionellen
"Runden Tisch" zu bilden und mit dem
dann erzielten gemeinsamen Ergebnis
auch den städtischen Ausschuss
Arbeit und Soziales mit
einzubeziehen folgte der Beirat
einstimmig.
Der Änderung
der Richtlinien des Fahrdienstes für
mobilitätseingeschränkte Menschen
(RollstuhlnutzerInnen) beinhaltet
weiterhin:
HeimbewohnerInnen erhalten ab dem
01.01.2011 keinen Zuschuss mehr
zur Nutzung des Fahrdienstes.
Der Eigenanteil der NutzerInnen wird
für EmpfängerInnen von Hilfe zum
Lebensunterhalt oder Grundsicherung
auf 15 % bzw. für alle anderen
NutzerInnen
auf 25 % der Fahrkosten erhöht.
Problembeschreibung / Begründung
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 22.03.2010 zum
Haushaltssicherungskonzept 2010 hat
der
Rat der Stadt der Maßnahme 4-500004,
„Übertragung des Fahrdienstes für
mobilitätseingeschränkte Menschen
auf die Duisburger
Verkehrsgesellschaft (DVG)“
(HSK 2010, Seite 204) zugestimmt.
Die Aufwandsreduzierung war mit
350.000 €
prognostiziert.
Die DVG lehnt die Übernahme der
Finanzierung des Fahrdienstes
aufgrund eigener
Sparauflagen ab (vgl. HSK 2010,
Seite 72, Maßnahme-Nr. 7-000001,
„Unternehmensplanung DVV-Konzern“).
Auch für eine anteilige
Mitfinanzierung sieht sie keine
Möglichkeiten.
Die DVG ist jedoch bereit, ihr
Angebot für mobilitätseingeschränkte
Menschen im
Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter zu
verbessern. Dazu zählen:
Bus-Trainingsmaßnahmen für
mobilitätseingeschränkte Menschen
ggf.
kombiniert mit weiteren Maßnahmen
(Schulungen in
Fahrkartenautomatenbedienung,
Kriminalitätsvorbeugung u. a.),
Überarbeitung ihres
Internetauftritts hinsichtlich
barrierefreier Zugänglichkeit
und Nutzbarkeit,
Prüfung, ob der DVG-Begleitdienst
auf Menschen mit Behinderungen
ausgeweitet
werden kann,
weiterer Ausbau der barrierefreien
Haltestellen.
Damit eventuell verbundene
Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt sind
nicht quantifizierbar. Ein
alternativer Vorschlag zur
Haushaltskonsolidierung wird mit
dieser Vorlage vorgelegt.
2. Derzeit geltende Richtlinien des
Fahrdienstes für
mobilitätseingeschränkte
Menschen (RollstuhlnutzerInnen)
Das Amt für Soziales und Wohnen der
Stadt Duisburg erteilt auf Anfrage
die Berechtigung zur Nutzung des
Fahrdienstes für
mobilitätseingeschränkte Menschen
(Rollstuhlnutzer/innen) innerhalb
des Duisburger Stadtgebietes jeweils
zum
nächsten Monatsersten. Die Fahrten
werden im Rollstuhl sitzend mittels
geeigneter Spezialfahrzeuge
durchgeführt.Die Fahrten sollen der
Teilhabe am öffentlichen Leben
dienen.
Budgethöhe
Jedem/r berechtigten
Rollstuhlnutzer/in wird ein
finanzielles Budget in Höhe von
2.000 € pro Kalenderjahr zur
Durchführung der Fahrten zur
Verfügung gestellt.
Der Eigenanteil des Fahrgastes
beträgt 10 % (bzw. 5 % bei Beziehern
von Hilfe
zum Lebensunterhalt oder
Grundsicherung) des jeweiligen
Fahrpreises. Dieser
Eigenanteil ist direkt an den
Fahrdienstanbieter zu zahlen. Die
restlichen 90 %
bzw. 95 % der Kosten übernimmt die
Stadt Duisburg.
Beispiel:
Kostet eine Fahrt z. B. 24,00 €
zahlt die Stadt Duisburg davon 21.60
€ und der
Fahrgast 2,40 €, wenn der
Eigenanteil 10 % beträgt.
Das Jahresbudget von 2.000 €
reduziert sich bei 10 %
Eigenbeteiligung dann auf
1.978,40 €.
Nähert sich der Fahrgast der
Obergrenze seines Budgets, werden er
und die
Fahrdienste vom Amt für Soziales und
Wohnen über die Höhe des
verbleibenden
Budgets informiert.
Über das Budget hinaus gehende
Kosten sind vom Fahrgast zu 100 % zu
tragen.
Der Fahrgast entscheidet frei,
welchen Fahrdienstanbieter er mit
der Durchführung
der Fahrt beauftragt. Voraussetzung
ist lediglich, dass der jeweilige
Anbieter
gegenüber der Stadt Duisburg
abrechnungsberechtigt ist.
Berechtigte
In Duisburg wohnhafte
RollstuhlnutzerInnen sind
teilnahmeberechtigt (inkl.
BewohnerInnen von Alten- und
Wohnheimen für behinderte Menschen).
Als Berechtigungsnachweis zur
Teilnahme am Fahrdienst für
mobilitätseingeschränkte Menschen
muss der Fahrgast den
abrechnungsberechtigten Fahrdiensten
die Berechtigungserklärung des Amtes
für Soziales und Wohnen auf
Verlangen vorzeigen.
Ausschlusskriterien
• Fahrten zur medizinischen und
pflegerischen1 Versorgung,
schulischen oder
beruflichen Zwecken,
• Fahrten, für die ein anderer
Kostenträger zuständig ist,
• HalterInnen eines Pkw's für die
Nachteilsausgleiche nach dem SGB IX
(Kfz-
Steuerermäßigung/-befreiung) gewährt
werden.
1 (Bei dem Hinweis auf die
pflegerische Versorgung handelt es
sich um eine redaktionelle
Klarstellung, die die notwendig
geworden ist, um zwischenzeitlich
aufgeworfenen Fragen zu begegnen).
3. Inanspruchnahme des Fahrdienstes
Im Folgenden sind Daten zur
Inanspruchnahme des Fahrdienstes
zusammengestellt,
die eindrucksvoll dessen
Nutzungsentwicklung seit 2004
aufzeigen.
3.1 HeimbewohnerInnen
Mit Beschluss vom 02.04.2001 (DS
2213) des Gesundheits- und
Sozialausschusses
wurde der Berechtigtenkreis der
FahrdienstnutzerInnen auf
HeimbewohnerInnen
ausgeweitet. Gleichzeitig wurden die
Halter von PKW’s, die
Nachteilsausgleiche
nach dem Schwerbehindertengesetz
erhalten, vom Berechtigtenkreis
ausgeschlossen. Seit Einführung des
Budgetmodells zum 01.04.2004 steigt
der
Anteil der HeimbewohnerInnen an den
FahrdienstnutzerInnen kontinuierlich
um
13 % von 25 % auf 38 % an.
Dies hat offenbar auch damit zu tun,
dass zumindest
einzelne Altenpflegeeinrichtungen
dazu übergegangen sind, zur
Organisation
ihrer Bewohnerausflüge auf den
Fahrdienst zurückzugreifen.
2004 25 % der NutzerInnen
2005 25 %
2006 26 %
2007 34 %
2008 36 %
2009 38 %
Der Anteil der HeimbewohnerInnen an
den durchgeführten Fahrten weist
ebenfalls
eine Steigungsrate auf. Sie ist
jedoch mit einem Anstieg von 8 %
deutlich
schwächer als die Steigerungsrate im
Bereich der NutzerInnen.
2004 19 % der Fahrten
2005 21 %
2006 20 %
2007 22 %
2008 23 %
2009 27 %
3.2 Budgetausschöpfung
Die Inanspruchnahme des im Jahre
2004 eingeführten städtischen
Budgets zeigt
vergleichbare Werte wie in den
Jahren vor der Neukonzipierung des
Fahrdienstes
gemäß dem Grundsatz „Viele fahren
wenig, Wenige fahren viel“. Die
weitaus überwiegende
Zahl der NutzerInnen (70 %) nimmt
das Budget bis zur Höhe von
500 € für durchschnittlich 0,6
Fahrten im Monat in Anspruch.
Maximal wären 1,8
Fahrten pro Monat bei 10 %
Eigenanteil und 25 € pro Fahrt
möglich. |
Neuer Verteilungsschlüssel des
Landes belastet die Stadt Duisburg
zusätzlich in Millionenhöhe |
Duisburg, 23
September 2010 - Bereits im Mai
hatte Sozialdezernent Reinhold
Spaniel zu den Folgen aus dem Urteil
des Verfassungsgerichtshofes zu § 7
des Ausführungsgesetzes zum SGB II
NRW seine Befürchtung zum Ausdruck
gebracht, dass dieses Urteil zur
Verteilung der Landesmittel an den
Unterkunftskosten der
Hartz-IV-Empfänger keine positiven
Auswirkungen für die Duisburger
Sozialverwaltung erwarten lasse.
Diese Befürchtung hat sich nun
leider bewahrheitet, da das Land
rückwirkend ab 2007 einen neuen
Verteilungsschlüssel installiert,
der dem Vernehmen nach zu einem
Rückforderungsbetrag von ca. 26,4
Mio. Euro für die Stadt Duisburg
führen wird.
Ein entsprechender Bescheid des
Landes liegt zwar noch nicht vor, so
dass nähere Angaben zurzeit noch
nicht gemacht werden können. Eins
steht aber nach Ansicht des
Sozialdezernenten jetzt schon fest:
„Neben der rechtlich noch zu
prüfenden Rückzahlungsverpflichtung
wird sich die Landesbeteiligung an
den Hartz-IV-Belastungen der Stadt
von etwa 20 Mio. auf lediglich noch
etwa 11 Mio. pro Jahr reduzieren.
Hierdurch haben es Bund und Land
somit im sechsten Betriebsjahr der
Hartz-Gesetzgebung geschafft, die
ursprünglich für Duisburg im SGB II
vorgesehene anteilige Entlastung von
18 Mio. Euro pro Jahr in eine
Belastung von ca. 18 bis 20 Mio.
Euro pro Jahr zu wenden. Es ist
somit an der Zeit, dass geprüft
wird, ob wir die Gerichte mit dieser
für unsere Stadt nicht mehr zu
verkraftenden Schieflage bemühen.“
Aktionsbündnis "Raus aus den
Schulden!" spricht mit
Landesregierung Kooperation
und Verlässlichkeit - nach dieser
Devise will die Landesregierung
gemeinsam mit den
Oberbürgermeistern, Landräten und
Kämmerern von 27 notleidenden
Städten und Kreisen die sich wie ein
Flächenbrand ausbreitende
dramatische kommunale Finanznot
bekämpfen.
Einigkeit bestand darin, dass das
langfristige Ziel zur dauerhaften
Sicherung der Handlungs- und
Gestaltungsfähigkeit der
nordrhein-westfälischen Kommunen
eine grundlegende Neuordnung des
kommunalen Finanzwesens in
gemeinsamer Anstrengung von Bund,
Land und Gemeinden sein müsse. Zu
diesem Ergebnis kam ein Treffen am
23. September 2010 in der
Staatskanzlei, zu dem
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
und der Minister für Inneres und
Kommunales, Ralf Jäger, die
Verwaltungschefs und
Finanzdezernenten des
parteiübergreifenden
Aktionsbündnisses "Raus aus den
Schulden / Für die Würde unserer
Städte" eingeladen hatten. "Ich
empfand es als ausgesprochen
ermutigend, dass die
Ministerpräsidentin persönlich die
Vertreter der notleidenden Kommunen
empfangen hat", sagte Duisburgs
Kämmerer Dr. Peter Langner nach dem
Gespräch in Düsseldorf.
Die Ministerpräsidentin und der
Minister für Inneres und Kommunales
werteten die Zusammenkunft ebenso
wie die Sprecher des
Aktionsbündnisses, die Mülheimer
Oberbürgermeisterin Dagmar
Mühlenfeld (SPD) und ihr Wuppertaler
Kollege Peter Jung (CDU), als
Ermutigung für die weitere
Zusammenarbeit. Ministerpräsidentin
Kraft: "Städte und Gemeinden sind
für uns keine Bittsteller, sondern
Partner auf gleicher Augenhöhe. Wir
streben eine verlässliche
Zusammenarbeit mit den Kommunen an.
Das Land wird sie bei ihren Aufgaben
unterstützen."
Ausdrücklich erfreut zeigten sich
die Kommunalvertreter über die
bisherigen Ankündigungen der
Landesregierung, den notleidenden
Kommunen engagiert zu helfen. Aus
der Sicht der Kommunen sei das zwar
noch nicht genug, doch ein erster
großer Schritt in die richtige
Richtung. Die von der
Landesregierung unter den Begriffen
"Aktionsplan für Kommunalfinanzen"
sowie "Stärkungspakt Stadtfinanzen"
angedachten Maßnahmen stellen daher
ermutigende Schritte dar. Die Städte
und Kreise des Ruhrgebiets und des
Bergischen Landes sowie
Mönchengladbach sind froh, dass das
Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam
mit seinen Kommunen für
zukunftsfähige Gemeindefinanzen
kämpft. Doch diese Maßnahmen allein
werden nicht reichen.
Angesichts der hohen Belastung durch
bundespolitisch festgelegte, aber
nur unzureichend gegenfinanzierten
sozialen Aufgaben, ist ohne konkrete
Bundeshilfe der Haushaltsausgleich
in vielen Kommunen nicht erreichbar.
Der Bund muss sich endlich stärker
an den Kosten beteiligen, die er
selbst verursacht hat. Duisburgs
Kämmerer Dr. Peter Langner begrüßt
ausdrücklich die Initiative des
Landes, mit dem Bund zusammen die
Gemeindefinanzen auf eine solide
Basis zu stellen: "Wir dürfen
allerdings nicht aus den Augen
verlieren, dass wir auch die bisher
aufgelaufenen Altschulden abbauen
müssen. Dies wird uns nur gelingen,
wenn wir selbst einen deutlichen
Beitrag leisten, so schmerzhaft das
hier und da auch sein mag."
Das Aktionsbündnis macht seit einem
Jahr massiv Druck auf Bund und Land,
weil der größte Teil der kommunalen
Verschuldung aus seiner Sicht eine
Folge nicht ausreichend
gegenfinanzierter Gesetze von Bund
und Land zu Lasten der Kommunen
darstellt. Sie fordern für die
Gemeinden Hilfe zur Selbsthilfe -
und zwar sehr konkret mit dem
Versprechen zu weiterem,
drastischem, eigenem Sparen.
Während des Treffens übergab Frau
Mühlenfeld auch einen Brief zur
Weiterleitung an Landtagspräsident
Uhlenberg und den Ältestenrat mit
der Forderung des Aktionsbündnisses
nach einer Sondersitzung des
Landtages zur dramatischen Situation
vieler NRW-Kommunen. Die
Ministerpräsidentin wurde gebeten,
dieses Anliegen zu unterstützen.
|
IHK mahnt Überarbeitung des
Duisburger Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes an Am 23. September
tagt städtischer Fachausschuss |
Duisburg, 22.
September 2010 - Am Donnerstag, 23.
September, geht es um ein Stück
Zukunft Duisburgs: Dann steht der
Beschluss des Ausschusses für
Wirtschaft, Stadtentwicklung und
Verkehr zum Einzelhandels- und
Zentrenkonzept an, ehe sich der Rat
am 4. Oktober damit befasst. Die
Niederrheinische Industrie- und
Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve
mahnt eine Überarbeitung des
Konzeptes an. Ansonsten würde die
Ausweisung eines zweiten
Hauptzentrums, in Hamborn/Marxloh,
weit reichende negative Folgen für
Innenstadt und Stadtteilzentren
haben.
Dabei erinnert die IHK daran, dass
der Rat die entscheidende
Weichenstellung für eine positive
Entwicklung Duisburgs durch seinen
einstimmigen Beschluss zur Umsetzung
des Masterplans von Lord Norman
Foster gefasst hatte. Das
Zwei-Zentren-Konzept würde diesen
aber konterkarieren. Grundsätzlich,
so die IHK als Interessenvertretung
der gewerblichen Wirtschaft, sei bei
einer Entscheidung von dieser
Tragweite der Konsens aller
Beteiligten – Politik, Verwaltung
und Unternehmen – notwendig. Dieser
sei aber nicht vorhanden.
Ihre schwerwiegenden Bedenken sieht
die IHK vor allem dahingehend, dass
die Ausweisung eines zweiten
Hauptzentrums in Hamborn/Marxloh
offensichtlich nur dazu dienen soll,
die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ansiedlung
eines Factory Outlet Centers am
Standort der Rhein-Ruhr-Halle zu
schaffen. Die Innenstadt und
letztendlich auch die gewachsenen
Stadtteilzentren würden geschwächt.
Die von der IHK in Auftrag gegebene
gutachterliche Überprüfung des
Konzeptes habe erhebliche
methodische und inhaltliche Mängel
festgestellt. Die stadtplanerischen
Überlegungen seien nach der klaren
eindeutigen Aussage der Gutachter
nicht begründet.
Neben IHK und Einzelhandelsverband
kritisieren auch einige
Bezirksvertretungen, der
Regionalverband Ruhr, zuständig für
die Regionalplanung im Ruhrgebiet,
die Bezirksregierung Düsseldorf und
auch Nachbarkommunen das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept in
vielen Punkten: das Konstrukt mit
zwei Hauptzentren, die Einordnung
der verschiedenen Neben- und
Nahversorgungszentren, deren
Abgrenzungen und auch die mangelnde
Aktualität der Erhebungsdaten. Die
Stadtverwaltung habe aber so gut wie
alle Kritikpunkte zurückgewiesen.
Um einen tragfähigen Konsens
innerhalb der Stadt herzustellen,
ist laut IHK unbedingt eine
Überarbeitung des Konzeptes unter
Berücksichtigung der vorgetragenen
Argumente notwendig. Die konsequente
Umsetzung des „Masterplans
Innenstadt“ von Lord Norman Foster,
die Weiterentwicklung der
gewachsenen Stadtteilzentren und ein
„Masterplan für den Duisburger
Norden“ als Perspektive sowohl für
Marxloh als auch für Alt-Hamborn
sind nach Einschätzung der IHK ein
erfolgversprechender Weg. Dieser
sollte sich im Einzelhandels- und
Zentrenkonzept wiederfinden. Damit
würde die gesamte Stadt im
regionalen Wettbewerb der Standorte
gestärkt und zugleich die
Versorgungsqualität für die Bürger
gesteigert.
|
Höheres Defizit
der Kommunen im ersten Halbjahr 2010 |
Duisburg, 21.
September 2010 -Die Gemeinden und Gemeindeverbände in
Deutschland (ohne die Stadtstaaten) hatten im ersten Halbjahr 2010
(in Abgrenzung der Finanzstatistik) ein kassenmäßiges
Finanzierungsdefizit in Höhe von 7,8 Milliarden Euro. Dies teilt das
Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Im ersten Halbjahr 2009
betrug das Finanzierungsdefizit 4,2 Milliarden Euro. Die Einnahmen
der Kommunen stagnierten im ersten Halbjahr 2010 mit 76,8 Milliarden
Euro (- 0,2%) auf dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraumes.
Die kassenmäßigen Ausgaben stiegen dagegen um 4,3% auf 84,7
Milliarden Euro.
Durch Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des doppischen
Rechnungswesens auf kommunaler Ebene sind die Ergebnisse einiger
Länder nur eingeschränkt aussagefähig; die Entwicklung wird beim
Vergleich des ersten Halbjahres 2010 mit dem ersten Halbjahr 2009
dadurch insbesondere auf der Ausgabenseite etwas verzerrt
wiedergegeben. Unter anderem zeigen sich bei den Personalausgaben
unterjährig Schwankungen zwischen den Einzelquartalen. Daneben
bedingen veränderte Zuordnungen Verschiebungen zwischen den Ausgaben
für den laufenden Sachaufwand und den Sachinvestitionen. Dennoch
stellt die Bundessumme der Einnahmen und Ausgaben ein aussagefähiges
Bild der kommunalen Finanzsituation dar.
Den stärksten Rückgang auf der Einnahmenseite verzeichneten im
ersten Halbjahr 2010 die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
von den Ländern erhaltenen Schlüsselzuweisungen (- 8,4 % auf 13,1
Milliarden Euro) gegenüber dem ersten Halbjahr2009. Der Rückgang der
Einnahmen aus der Gewerbesteuer netto - nach Abzug der
Gewerbesteuerumlage - um 6,8% oder eine Milliarde Euro auf 13,9
Milliarden Euro (Vorjahr 14,9 Milliarden Euro) war der Hauptgrund
für die weiterhin verringerten Steuereinnahmen der Kommunen. Sie
lagen mit 26,4 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2010 nochmals um
4,3% unter dem Vorjahresbetrag im ersten Halbjahr 2009. Die übrigen
Eckgrößen auf der Einnahmenseite lagen im ersten Halbjahr 2010 im
positiven Bereich. Dabei fielen vor allem die investiven Zuwendungen
vom Land mit 3,1 Milliarden Euro um 12,6% deutlich höher aus als im
ersten Halbjahr 2009. Die Einnahmen aus Gebühren stiegen von 7,6
Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2009 um 2,7% auf 7,8 Milliarden
Euro! im ersten Halbjahr 2010.
Einnahme-/Ausgabeart |
Deutschland* |
1. bis 2. Quartal 2009 |
1. bis 2. Quartal 2010 |
Veränderung
in % |
Millionen Euro |
*
Ohne Stadtstaaten.
1 Einschließlich Saldo der
haushaltstechnischen Verrechnungen.
- = Nichts vorhanden. |
Bereinigte
Einnahmen |
76 954,4 |
76 817,8 |
– 0,2 |
darunter |
Steuern netto |
27 544,2 |
26 358,5 |
– 4,3 |
darunter |
Gewerbesteuer netto |
14 933,3 |
13 910,7 |
– 6,8 |
Schlüsselzuweisungen |
14 341,2 |
13 134,4 |
– 8,4 |
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren |
7 556,2 |
7 756,9 |
2,7 |
Zuweisungen für Investitionen vom Land |
2 781,1 |
3 130,9 |
12,6 |
Bereinigte
Ausgaben |
81 166,6 |
84 659,0 |
4,3 |
darunter |
Personalausgaben |
20 653,0 |
21 118,2 |
2,3 |
Laufender Sachaufwand |
17 269,9 |
17 990,7 |
4,2 |
Soziale Leistungen |
19 596,3 |
21 193,0 |
8,1 |
Zinsausgaben |
2 030,0 |
1 879,9 |
– 7,4 |
Sachinvestitionen |
7 805,2 |
8 695,0 |
11,4 |
darunter: |
Baumaßnahmen |
5 686,2 |
6 845,7 |
20,4 |
Finanzierungssaldo1 |
– 4 213,3 |
– 7 841,3 |
- |
Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt |
– 1 224,5 |
223,1 |
|
Auf der Ausgabenseite stiegen im
ersten Halbjahr 2010 die Bauausgaben sehr deutlich auf 6,8
Milliarden Euro, was einer Steigerung von 20,4% gegenüber dem ersten
Halbjahr 2009 (5,7 Milliarden Euro) entspricht. Ausschlaggebend war
hier die Umsetzung der Konjunkturpakete von Bund und Ländern.
Insgesamt erhöhten sich die Sachinvestitionen um 11,4 % auf 8,7
Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum 2009 gaben die Kommunen
hierfür 7,8 Milliarden Euro aus. Für soziale Leistungen mussten die
Gemeinden 21,2 Milliarden aufwenden (+ 8,1% gegenüber dem ersten
Halbjahr 2009 mit 19,6 Milliarden Euro). Die sächlichen Verwaltungs-
und Betriebsausgaben erhöhten sich um 4,2% auf 18,0 Milliarden Euro.
Mit 21,1 Milliarden Euro lagen die Personalausgaben um 2,3% über den
Ausgaben vom ersten Halbjahr 2009. Dagegen fiel der Rückgang der
Zinsausgaben mit 7,4% auf 1,9 Milliarden Euro deutlich aus.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben im ersten Halbjahr 2010 0,2
Milliarden Euro mehr an Krediten aufgenommen als sie Schulden
getilgt haben. |
Grundschule Wrangelstraße
erhält noch eine Chance |
Duisburg, 15.
September 2010 - Nach dem sich die
Bezirksvertretung Mitte einstimmig
gegen die Schließung der
Gemeinschaftstgrundschule
Wrangelstraße ausgesprochen hat,
dürfte auch der Schulausschuss
folgender Argumentation folgen. -
die GGS Wrangelstraße ist die
einzige Grundschule in Kaßlerfeld
- die aktuellen Anmeldezahlen liegen
weit über den erforderlichen 18
Erstklässlern - die
Anmeldeprognosen für die nächsten
Jahren bestätigen diese
Anmeldezahlen - die "Umsiedlung"
der Schüler zur GGS Lilienthalstraße
würde einen weiten und gefährlichen
Schulweg mitten durch das
vielbefahrene Gewerbegebiet
Neuenkamp bedeuten - die
Grundschulsituation in der
Stadtmitte ist durch den möglichen
kurzfristigen Wegfall der GGS
Obermauerstraße zurzeit unklar -
die "Neue Mitte" hat längst
begonnen, den Stadtteil durch
Wohnungsrenovierungs- und
Sanierungsmaßnahmen gerade für junge
Familien attraktiv zu machen
Sowohl die SPD als auch die
Wählergruppe Bürgerlich-Liberale
(BL) setzen sich für eine
Fortführung der GGS Wrangelstraße
ein. Zumindest für ein weiteres Jahr,
ohne Schließungsbeschluss,
soll die Schule die Chance erhalten,
zu zeigen, dass sie eine
Notwendigkeit in Kaßlerfeld
darstellt und ihren Schulbetrieb
weiterführen muss. Der
Schulausschuss wird die
Grundschulschließungen bzw.
Weiterführungen nicht in der Sitzung
am 16.09.2010, sondern in einer
eigenen Sondersitzung behandeln. Die
endgültige Entscheidung fällt dann
in der Ratssitzung am Montag, 04.
Oktober 2010. Haje.
|
UDE: Wie sich Regieren verändert
- Politikwissenschaftler tagen in
Duisburg |
Duisburg, 14.
September 2010 - Sie diskutieren
demokratisches Regieren heute,
morgen und übermorgen: Über 100
Politikwissenschaftler aus
Deutschland tauschen sich vom 20.
bis 22. September an der Universität
Duisburg-Essen (UDE) über „Regieren,
Government, Governance –
Institutionen, Akteure und
Politikfelder in vergleichender
Perspektive“ aus. In verschiedenen
Panels und Vorträgen geht es um
Themen mit internationalem Bezug,
darunter Sozialpolitik in Zeiten der
Wirtschaftskrise, das Verhältnis von
Politik und Ökonomie am Beispiel
asiatischer Staaten bzw. Russland,
Föderalismusreform, die Rolle von
Verfassungsgerichten und
internationalen Gerichtshöfen,
Religion und Politik.
„Regieren ein klassischer
Kernbegriff der Politikwissenschaft,
aber Regieren ist nicht mehr das,
was es in den Anfangsjahren der
Politikwissenschaft einmal war:
Staaten leiten, zu einem ‚guten‘
Ziel“, sagt Prof. Dr. Susanne
Pickel. Die Inhaberin des
UDE-Lehrstuhls Vergleichende
Politikwissenschaft organisiert die
Tagung federführend für die
Deutschen Vereinigung für Politische
Wissenschaft (DVPW).
„Globalisierung und die europäische
Integration nehmen vielmehr Staaten
und ihren Regierungen zunehmend die
Gestaltungsmöglichkeiten, so dass
sich heute die Frage stellt, wie
viel und was sich eigentlich noch
regieren lässt?“ Es gebe aber auch
eine Entwicklung, so Pickel, die
Regieren von oben nach unten nicht
mehr als zeitgemäß betrachtet:
Wichtiger sei es heute, Menschen
aktiv einzubeziehen – Governance
lautet der entsprechende
Fachbegriff. Beide Entwicklungen
werden auf der Agenda stehen.
Eröffnet wird die Tagung am Montag,
20. September, um 14 Uhr im LB 131
am Duisburger Campus mit Vorträgen
von Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte
(Universität Duisburg-Essen) und
Prof. Dr. Arthur Benz (FernUniversität
Hagen). Beide stellen aktuelle
Forschungen und Perspektiven vor.
Anschließend stehen elf verschiedene
Themen-Workshops auf dem Programm.
Am Dienstag, 21. September, ab 17
Uhr im Duisburger Audimax wird es
auch für die Öffentlichkeit
spannend: Die Wissenschaftler laden
zwei Politiker auf das Podium, um
mit ihnen zu diskutieren, was und
wie man heute noch regieren kann:
Christian Lindner,
Bundestagsabgeordneter und
FDP-Generalsekretär, und Dr. Ralf
Stegner, Vorsitzender der
SPD-Landtagsfraktion in
Schleswig-Holstein und Mitglied des
SPD-Bundesvorstandes, sprechen dabei
über „Gutes Regieren –
kontrollieren, steuern oder laufen
lassen?“.
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Sondersitzung:
Antrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters
Mo. 13. Sep 2010 |
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BV-Süd 09.
September 2010: Drama in vier Akten |
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Rat 6. September 2010:
Sauerland leitet
die Sitzung -
Betroffener der Katastrophe übergibt
Namensliste der 21 Toten
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Bürgerlich-Liberale-Nord für
den Erhalt von Grundschulen |
Keine
weitere Schwächung der Randbezirke
Duisburg, 03. September 2010 - Das
Schulverwaltungsamt plant die
Schließung von mehreren
Grundschulen. Betroffen sind auch
die Grundschulen an der
Koopmannstraße und an der
Dislichstraße in Meiderich.
Obwohl für das Schuljahr 2010/2011
bereits 28 Schüler für die 1. Klasse
an der Koopmannstraße angemeldet
worden sind, soll die Schule
spätestens zum Ablauf des
Schuljahres 2011/2012 aufgelöst
werden. Die dann noch verbleibenden
Klassen sollen im Klassenverbund an
die GGS Karolinenstraße verlagert
werden.
Der
Meidericher BL-Ratsherr Peter
Bettermann: „Das soll
verstehen wer will. Auf der einen
Seite will Duisburg junge Familien
mit Kindern in der Stadt halten oder
sogar in die Stadt holen, auf der
anderen Seite soll den Randgebieten
in den Stadtteilen die Basis dafür,
wie Kindergärten und Grundschulen,
entzogen werden."
BL-Nord-Teamleiter
Martin Schnittcher: „Die
Schule Karolinenstraße ist Luftlinie
fast zwei Kilometer von der
Koopmannstraße entfernt. Hier ist
dann der Zweitwagen ausgerechnet für
junge Familien Pflicht, damit die
Kinder zur Schule gebracht werden
können. Der vielleicht vom
Schulverwaltungsamt angedachte
Schulbus wird doch spätestens mit
Abgang der ehemaligen zweiten Klasse
der Koopmannstraße wieder
eingestellt. Und dann müssen die
jungen Eltern schauen, wie sie klar
kommen.“ Bettermann nochmal: „Und
wieder wird versucht, die
Randbezirke weiter zu schwächen. Die
jungen Familien müssen in die
Zentren ziehen, weil es dort
Kindergärten und Schulen gibt, im
Alter geht es dann in die
Randbezirke zum Sterben.“
PM-BL
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