Politik in DU Archiv September - Oktober 2010

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Eklat BV-Süd geht weiter

Duisburg, 28. Oktober 2010 - Die Rechtsanwaltskanzlei Lenz und Johlen, die von Bezirksbürgermeister Eliaß die "Beanstandungen von Beschlüssen der Bezirksvertretung Süd im Sitzungstermin vom 09. September 2010 durch Herrn Sauerland" zur Prüfung erhalten haben, empfehlen, bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen "Antrag auf Aufhebung der Beanstandungen" zu stellen.






haje, joke
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Haupt- und Finanzausschusse lehnte mehrheitlich Schließung von sechs Grundschulen ab

Duisburg, 2. Oktober 2010 - In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Stadt Duisburg am Freitag ging es erneut um die Schließung von sechs Grundschulen. Nachdem im Schulausschuss die Verwaltung ja noch gedroht hatte, die Schulaufsicht (RP Düsseldorf) würde ggfs. die Schulen schließen, wenn die kommunale Politik dagegenhalten würde, verhielt sich der zuständige Dezernent Karl Jansssen in dieser Sitzung sehr bedeckt.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist das direkte Vorbereitungsorgan zu den Ratssitzungen und da enthielten sich die Fraktionen von CDU, Duisburger Wählergemeinschaften (DWG) und Grünen bei der Frage der Schließung der Grundschulen. Die FDP stimmte dagegen und unterlag damit den Fraktionen von SPD (inklusive der Bürgerlich-Lberalen BL) und Linken, die die Grundschulen (ausgenommen Rheinhausen und Homberg) im Süden (Schulz-Knaudt-Straße), Kasslerfeld (Wrangelstraße) und Meiderich (Dislich- und Koopmannschule) bestehen lassen wollen.

Während im Vorfeld der letzten Monate durch Verwaltung und Schulaufsicht massive Verunsicherung bei Eltern und Schulleitungen auslösten, haben die mit der Entscheidungskompetenz versehenen Gremien und die Eltern einiger Schulen bis jetzt dagegengehalten und der Rat wird das nach diesen Vorgaben auch machen.
Für die betroffenen Schulen gilt es jetzt, sich im Ortsteil ordentlich zu verankern und nach Möglichkeit eine Zweizügigkeit oder zumindest starke Einzügigkeit herzustellen und demnach kein Kind abzulehnen, auch wenn das die Teilung einer Klasse ohne zusätzliche Lehrerzuweisung bedeuten sollte!
 

Parteiübergreifend Bestürzung über Ausgabenreduzierung beim Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen - Von Harald Jeschke

Duisburg, 28 September 2010 - Zum im März 2010 vom Rat mehrheitlich verabschiedeten Haushaltssicherungskonzept - noch immer nicht von der Bezirksregierung abgesegnet oder abgelehnt - verursachte die Maßnahme Reduzierung des Fahrdienstbudgets von 2000 Euro auf nur noch 500 Euro  ür mobilitätseingeschränkte Menschen (RollstuhlnutzerInnen) bei allen Beiratsmitgliedern Buchschmerzen.

Im Einschränkungspaket auch enthalten: Ausgabenreduzierung durch Verringerung des Berechtigtenkreises, sowie Erhöhung des Eigenanteils und Absenkung der Budgethöhe.

 

Klar war, dass dieser Fahrdienst keine Pflichtaufgabe der Stadt war, also war absehbar, dass der damalige Regierungspräsident hier den Rotstift bzw. die Ablehnung ansetzen würde. "AG-Handicap-Sprecher Steingräber: "Diese Reduzierung bringt erhebliche Einschränkungen der Betroffenen am öffentlichen Leben teilnehmen zu können."

 

Der Vorschlag von SPD-Beiratsmitglied Berner zu diesem Fall einen interfraktionellen "Runden Tisch" zu bilden und mit dem dann erzielten gemeinsamen Ergebnis auch den städtischen Ausschuss Arbeit und Soziales mit einzubeziehen folgte der Beirat einstimmig.

 

Der Änderung der Richtlinien des Fahrdienstes für mobilitätseingeschränkte Menschen
(RollstuhlnutzerInnen) beinhaltet weiterhin:
HeimbewohnerInnen erhalten ab dem 01.01.2011 keinen Zuschuss mehr
zur Nutzung des Fahrdienstes.
Der Eigenanteil der NutzerInnen wird für EmpfängerInnen von Hilfe zum
Lebensunterhalt oder Grundsicherung auf 15 % bzw. für alle anderen NutzerInnen
auf 25 % der Fahrkosten erhöht.
 

Problembeschreibung / Begründung
1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 22.03.2010 zum Haushaltssicherungskonzept 2010 hat der
Rat der Stadt der Maßnahme 4-500004, „Übertragung des Fahrdienstes für mobilitätseingeschränkte Menschen auf die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG)“
(HSK 2010, Seite 204) zugestimmt. Die Aufwandsreduzierung war mit 350.000 €
prognostiziert.
Die DVG lehnt die Übernahme der Finanzierung des Fahrdienstes aufgrund eigener
Sparauflagen ab (vgl. HSK 2010, Seite 72, Maßnahme-Nr. 7-000001,  „Unternehmensplanung DVV-Konzern“). Auch für eine anteilige Mitfinanzierung sieht sie keine Möglichkeiten.
Die DVG ist jedoch bereit, ihr Angebot für mobilitätseingeschränkte Menschen im
Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter zu verbessern. Dazu zählen:

 

Bus-Trainingsmaßnahmen für mobilitätseingeschränkte Menschen ggf.
kombiniert mit weiteren Maßnahmen (Schulungen in Fahrkartenautomatenbedienung,
Kriminalitätsvorbeugung u. a.),
Überarbeitung ihres Internetauftritts hinsichtlich barrierefreier Zugänglichkeit
und Nutzbarkeit,
Prüfung, ob der DVG-Begleitdienst auf Menschen mit Behinderungen ausgeweitet
werden kann,
weiterer Ausbau der barrierefreien Haltestellen.
Damit eventuell verbundene Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind
nicht quantifizierbar. Ein alternativer Vorschlag zur Haushaltskonsolidierung wird mit dieser Vorlage vorgelegt.
2. Derzeit geltende Richtlinien des Fahrdienstes für mobilitätseingeschränkte
Menschen (RollstuhlnutzerInnen)
Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg erteilt auf Anfrage die Berechtigung zur Nutzung des Fahrdienstes für mobilitätseingeschränkte Menschen
(Rollstuhlnutzer/innen) innerhalb des Duisburger Stadtgebietes jeweils zum
nächsten Monatsersten. Die Fahrten werden im Rollstuhl sitzend mittels geeigneter Spezialfahrzeuge durchgeführt.Die Fahrten sollen der Teilhabe am öffentlichen Leben dienen.

Budgethöhe
Jedem/r berechtigten Rollstuhlnutzer/in wird ein finanzielles Budget in Höhe von
2.000 € pro Kalenderjahr zur Durchführung der Fahrten zur Verfügung gestellt.
Der Eigenanteil des Fahrgastes beträgt 10 % (bzw. 5 % bei Beziehern von Hilfe
zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) des jeweiligen Fahrpreises. Dieser
Eigenanteil ist direkt an den Fahrdienstanbieter zu zahlen. Die restlichen 90 %
bzw. 95 % der Kosten übernimmt die Stadt Duisburg.
 

Beispiel:
Kostet eine Fahrt z. B. 24,00 € zahlt die Stadt Duisburg davon 21.60 € und der
Fahrgast 2,40 €, wenn der Eigenanteil 10 % beträgt.
Das Jahresbudget von 2.000 € reduziert sich bei 10 % Eigenbeteiligung dann auf
1.978,40 €.
Nähert sich der Fahrgast der Obergrenze seines Budgets, werden er und die
Fahrdienste vom Amt für Soziales und Wohnen über die Höhe des verbleibenden
Budgets informiert.
Über das Budget hinaus gehende Kosten sind vom Fahrgast zu 100 % zu tragen.
Der Fahrgast entscheidet frei, welchen Fahrdienstanbieter er mit der Durchführung
der Fahrt beauftragt. Voraussetzung ist lediglich, dass der jeweilige Anbieter
gegenüber der Stadt Duisburg abrechnungsberechtigt ist.

Berechtigte
In Duisburg wohnhafte RollstuhlnutzerInnen sind teilnahmeberechtigt (inkl. BewohnerInnen von Alten- und Wohnheimen für behinderte Menschen). Als Berechtigungsnachweis zur Teilnahme am Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen muss der Fahrgast den abrechnungsberechtigten Fahrdiensten die Berechtigungserklärung des Amtes für Soziales und Wohnen auf Verlangen vorzeigen.
Ausschlusskriterien
• Fahrten zur medizinischen und pflegerischen1 Versorgung, schulischen oder
beruflichen Zwecken,
• Fahrten, für die ein anderer Kostenträger zuständig ist,
• HalterInnen eines Pkw's für die Nachteilsausgleiche nach dem SGB IX (Kfz-
Steuerermäßigung/-befreiung) gewährt werden.
1 (Bei dem Hinweis auf die pflegerische Versorgung handelt es sich um eine redaktionelle Klarstellung, die die notwendig geworden ist, um zwischenzeitlich aufgeworfenen Fragen zu begegnen).


3. Inanspruchnahme des Fahrdienstes
Im Folgenden sind Daten zur Inanspruchnahme des Fahrdienstes zusammengestellt,
die eindrucksvoll dessen Nutzungsentwicklung seit 2004 aufzeigen.
3.1 HeimbewohnerInnen
Mit Beschluss vom 02.04.2001 (DS 2213) des Gesundheits- und Sozialausschusses
wurde der Berechtigtenkreis der FahrdienstnutzerInnen auf HeimbewohnerInnen
ausgeweitet. Gleichzeitig wurden die Halter von PKW’s, die Nachteilsausgleiche
nach dem Schwerbehindertengesetz erhalten, vom Berechtigtenkreis
ausgeschlossen. Seit Einführung des Budgetmodells zum 01.04.2004 steigt der
Anteil der HeimbewohnerInnen an den FahrdienstnutzerInnen kontinuierlich um
13 % von 25 % auf 38 % an.
Dies hat offenbar auch damit zu tun, dass zumindest
einzelne Altenpflegeeinrichtungen dazu übergegangen sind, zur Organisation
ihrer Bewohnerausflüge auf den Fahrdienst zurückzugreifen.
2004 25 % der NutzerInnen
2005 25 %
2006 26 %
2007 34 %
2008 36 %
2009 38 %

Der Anteil der HeimbewohnerInnen an den durchgeführten Fahrten weist ebenfalls
eine Steigungsrate auf. Sie ist jedoch mit einem Anstieg von 8 % deutlich
schwächer als die Steigerungsrate im Bereich der NutzerInnen.
2004 19 % der Fahrten
2005 21 %
2006 20 %
2007 22 %
2008 23 %
2009 27 %

3.2 Budgetausschöpfung
Die Inanspruchnahme des im Jahre 2004 eingeführten städtischen Budgets zeigt
vergleichbare Werte wie in den Jahren vor der Neukonzipierung des Fahrdienstes
gemäß dem Grundsatz „Viele fahren wenig, Wenige fahren viel“. Die weitaus überwiegende
Zahl der NutzerInnen (70 %) nimmt das Budget bis zur Höhe von
500 € für durchschnittlich 0,6 Fahrten im Monat in Anspruch. Maximal wären 1,8
Fahrten pro Monat bei 10 % Eigenanteil und 25 € pro Fahrt möglich.

Neuer Verteilungsschlüssel des Landes belastet die Stadt Duisburg zusätzlich in Millionenhöhe

Duisburg, 23 September 2010 - Bereits im Mai hatte Sozialdezernent Reinhold Spaniel zu den Folgen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu § 7 des Ausführungsgesetzes zum SGB II NRW seine Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass dieses Urteil zur Verteilung der Landesmittel an den Unterkunftskosten der Hartz-IV-Empfänger keine positiven Auswirkungen für die Duisburger Sozialverwaltung erwarten lasse. Diese Befürchtung hat sich nun leider bewahrheitet, da das Land rückwirkend ab 2007 einen neuen Verteilungsschlüssel installiert, der dem Vernehmen nach zu einem Rückforderungsbetrag von ca. 26,4 Mio. Euro für die Stadt Duisburg führen wird.

Ein entsprechender Bescheid des Landes liegt zwar noch nicht vor, so dass nähere Angaben zurzeit noch nicht gemacht werden können. Eins steht aber nach Ansicht des Sozialdezernenten jetzt schon fest: „Neben der rechtlich noch zu prüfenden Rückzahlungsverpflichtung wird sich die Landesbeteiligung an den Hartz-IV-Belastungen der Stadt von etwa 20 Mio. auf lediglich noch etwa 11 Mio. pro Jahr reduzieren. Hierdurch haben es Bund und Land somit im sechsten Betriebsjahr der Hartz-Gesetzgebung geschafft, die ursprünglich für Duisburg im SGB II vorgesehene anteilige Entlastung von 18 Mio. Euro pro Jahr in eine Belastung von ca. 18 bis 20 Mio. Euro pro Jahr zu wenden. Es ist somit an der Zeit, dass geprüft wird, ob wir die Gerichte mit dieser für unsere Stadt nicht mehr zu verkraftenden Schieflage bemühen.“


Aktionsbündnis "Raus aus den Schulden!" spricht mit Landesregierung  Kooperation und Verlässlichkeit - nach dieser Devise will die Landesregierung gemeinsam mit den Oberbürgermeistern, Landräten und Kämmerern von 27 notleidenden Städten und Kreisen die sich wie ein Flächenbrand ausbreitende dramatische kommunale Finanznot bekämpfen.
Einigkeit bestand darin, dass das langfristige Ziel zur dauerhaften Sicherung der Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen eine grundlegende Neuordnung des kommunalen Finanzwesens in gemeinsamer Anstrengung von Bund, Land und Gemeinden sein müsse. Zu diesem Ergebnis kam ein Treffen am 23. September 2010 in der Staatskanzlei, zu dem Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und der Minister für Inneres und Kommunales, Ralf Jäger, die Verwaltungschefs und Finanzdezernenten des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses "Raus aus den Schulden / Für die Würde unserer Städte" eingeladen hatten. "Ich empfand es als ausgesprochen ermutigend, dass die Ministerpräsidentin persönlich die Vertreter der notleidenden Kommunen empfangen hat", sagte Duisburgs Kämmerer Dr. Peter Langner nach dem Gespräch in Düsseldorf.

Die Ministerpräsidentin und der Minister für Inneres und Kommunales werteten die Zusammenkunft ebenso wie die Sprecher des Aktionsbündnisses, die Mülheimer Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (SPD) und ihr Wuppertaler Kollege Peter Jung (CDU), als Ermutigung für die weitere Zusammenarbeit. Ministerpräsidentin Kraft: "Städte und Gemeinden sind für uns keine Bittsteller, sondern Partner auf gleicher Augenhöhe. Wir streben eine verlässliche Zusammenarbeit mit den Kommunen an. Das Land wird sie bei ihren Aufgaben unterstützen."
Ausdrücklich erfreut zeigten sich die Kommunalvertreter über die bisherigen Ankündigungen der Landesregierung, den notleidenden Kommunen engagiert zu helfen. Aus der Sicht der Kommunen sei das zwar noch nicht genug, doch ein erster großer Schritt in die richtige Richtung. Die von der Landesregierung unter den Begriffen "Aktionsplan für Kommunalfinanzen" sowie "Stärkungspakt Stadtfinanzen" angedachten Maßnahmen stellen daher ermutigende Schritte dar. Die Städte und Kreise des Ruhrgebiets und des Bergischen Landes sowie Mönchengladbach sind froh, dass das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit seinen Kommunen für zukunftsfähige Gemeindefinanzen kämpft. Doch diese Maßnahmen allein werden nicht reichen.

Angesichts der hohen Belastung durch bundespolitisch festgelegte, aber nur unzureichend gegenfinanzierten sozialen Aufgaben, ist ohne konkrete Bundeshilfe der Haushaltsausgleich in vielen Kommunen nicht erreichbar. Der Bund muss sich endlich stärker an den Kosten beteiligen, die er selbst verursacht hat. Duisburgs Kämmerer Dr. Peter Langner begrüßt ausdrücklich die Initiative des Landes, mit dem Bund zusammen die Gemeindefinanzen auf eine solide Basis zu stellen: "Wir dürfen allerdings nicht aus den Augen verlieren, dass wir auch die bisher aufgelaufenen Altschulden abbauen müssen. Dies wird uns nur gelingen, wenn wir selbst einen deutlichen Beitrag leisten, so schmerzhaft das hier und da auch sein mag."

Das Aktionsbündnis macht seit einem Jahr massiv Druck auf Bund und Land, weil der größte Teil der kommunalen Verschuldung aus seiner Sicht eine Folge nicht ausreichend gegenfinanzierter Gesetze von Bund und Land zu Lasten der Kommunen darstellt. Sie fordern für die Gemeinden Hilfe zur Selbsthilfe - und zwar sehr konkret mit dem Versprechen zu weiterem, drastischem, eigenem Sparen.
Während des Treffens übergab Frau Mühlenfeld auch einen Brief zur Weiterleitung an Landtagspräsident Uhlenberg und den Ältestenrat mit der Forderung des Aktionsbündnisses nach einer Sondersitzung des Landtages zur dramatischen Situation vieler NRW-Kommunen. Die Ministerpräsidentin wurde gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen.
 

IHK mahnt Überarbeitung des Duisburger Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes an Am 23. September tagt städtischer Fachausschuss

Duisburg, 22. September 2010 - Am Donnerstag, 23. September, geht es um ein Stück Zukunft Duisburgs: Dann steht der Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept an, ehe sich der Rat am 4. Oktober damit befasst. Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve mahnt eine Überarbeitung des Konzeptes an. Ansonsten würde die Ausweisung eines zweiten Hauptzentrums, in Hamborn/Marxloh, weit reichende negative Folgen für Innenstadt und Stadtteilzentren haben.

Dabei erinnert die IHK daran, dass der Rat die entscheidende Weichenstellung für eine positive Entwicklung Duisburgs durch seinen einstimmigen Beschluss zur Umsetzung des Masterplans von Lord Norman Foster gefasst hatte. Das Zwei-Zentren-Konzept würde diesen aber konterkarieren. Grundsätzlich, so die IHK als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft, sei bei einer Entscheidung von dieser Tragweite der Konsens aller Beteiligten – Politik, Verwaltung und Unternehmen – notwendig. Dieser sei aber nicht vorhanden.
Ihre schwerwiegenden Bedenken sieht die IHK vor allem dahingehend, dass die Ausweisung eines zweiten Hauptzentrums in Hamborn/Marxloh offensichtlich nur dazu dienen soll, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Factory Outlet Centers am Standort der Rhein-Ruhr-Halle zu schaffen. Die Innenstadt und letztendlich auch die gewachsenen Stadtteilzentren würden geschwächt. Die von der IHK in Auftrag gegebene gutachterliche Überprüfung des Konzeptes habe erhebliche methodische und inhaltliche Mängel festgestellt. Die stadtplanerischen Überlegungen seien nach der klaren eindeutigen Aussage der Gutachter nicht begründet.

Neben IHK und Einzelhandelsverband kritisieren auch einige Bezirksvertretungen, der Regionalverband Ruhr, zuständig für die Regionalplanung im Ruhrgebiet, die Bezirksregierung Düsseldorf und auch Nachbarkommunen das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in vielen Punkten: das Konstrukt mit zwei Hauptzentren, die Einordnung der verschiedenen Neben- und Nahversorgungszentren, deren Abgrenzungen und auch die mangelnde Aktualität der Erhebungsdaten. Die Stadtverwaltung habe aber so gut wie alle Kritikpunkte zurückgewiesen.

Um einen tragfähigen Konsens innerhalb der Stadt herzustellen, ist laut IHK unbedingt eine Überarbeitung des Konzeptes unter Berücksichtigung der vorgetragenen Argumente notwendig. Die konsequente Umsetzung des „Masterplans Innenstadt“ von Lord Norman Foster, die Weiterentwicklung der gewachsenen Stadtteilzentren und ein „Masterplan für den Duisburger Norden“ als Perspektive sowohl für Marxloh als auch für Alt-Hamborn sind nach Einschätzung der IHK ein erfolgversprechender Weg. Dieser sollte sich im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wiederfinden. Damit würde die gesamte Stadt im regionalen Wettbewerb der Standorte gestärkt und zugleich die Versorgungsqualität für die Bürger gesteigert.
 

Höheres Defizit der Kommunen im ersten Halbjahr 2010

 

Duisburg, 21. September 2010 -Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland (ohne die Stadtstaaten) hatten im ersten Halbjahr 2010 (in Abgrenzung der Finanzstatistik) ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit in Höhe von 7,8 Milliarden Euro. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Im ersten Halbjahr 2009 betrug das Finanzierungsdefizit 4,2 Milliarden Euro. Die Einnahmen der Kommunen stagnierten im ersten Halbjahr 2010 mit 76,8 Milliarden Euro (- 0,2%) auf dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraumes. Die kassenmäßigen Ausgaben stiegen dagegen um 4,3% auf 84,7 Milliarden Euro.
Durch Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des doppischen Rechnungswesens auf kommunaler Ebene sind die Ergebnisse einiger Länder nur eingeschränkt aussagefähig; die Entwicklung wird beim Vergleich des ersten Halbjahres 2010 mit dem ersten Halbjahr 2009 dadurch insbesondere auf der Ausgabenseite etwas verzerrt wiedergegeben. Unter anderem zeigen sich bei den Personalausgaben unterjährig Schwankungen zwischen den Einzelquartalen. Daneben bedingen veränderte Zuordnungen Verschiebungen zwischen den Ausgaben für den laufenden Sachaufwand und den Sachinvestitionen. Dennoch stellt die Bundessumme der Einnahmen und Ausgaben ein aussagefähiges Bild der kommunalen Finanzsituation dar.
Den stärksten Rückgang auf der Einnahmenseite verzeichneten im ersten Halbjahr 2010 die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs von den Ländern erhaltenen Schlüsselzuweisungen (- 8,4 % auf 13,1 Milliarden Euro) gegenüber dem ersten Halbjahr2009. Der Rückgang der Einnahmen aus der Gewerbesteuer netto - nach Abzug der Gewerbesteuerumlage - um 6,8% oder eine Milliarde Euro auf 13,9 Milliarden Euro (Vorjahr 14,9 Milliarden Euro) war der Hauptgrund für die weiterhin verringerten Steuereinnahmen der Kommunen. Sie lagen mit 26,4 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2010 nochmals um 4,3% unter dem Vorjahresbetrag im ersten Halbjahr 2009. Die übrigen Eckgrößen auf der Einnahmenseite lagen im ersten Halbjahr 2010 im positiven Bereich. Dabei fielen vor allem die investiven Zuwendungen vom Land mit 3,1 Milliarden Euro um 12,6% deutlich höher aus als im ersten Halbjahr 2009. Die Einnahmen aus Gebühren stiegen von 7,6 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2009 um 2,7% auf 7,8 Milliarden Euro! im ersten Halbjahr 2010.

Einnahme-/Ausgabeart Deutschland*
1. bis 2. Quartal 2009 1. bis 2. Quartal 2010 Veränderung
in %
Millionen Euro
* Ohne Stadtstaaten.
1 Einschließlich Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen.
- = Nichts vorhanden.
Bereinigte Einnahmen 76 954,4 76 817,8 – 0,2
darunter
Steuern netto 27 544,2 26 358,5 – 4,3
darunter
Gewerbesteuer netto 14 933,3 13 910,7 – 6,8
Schlüsselzuweisungen 14 341,2 13 134,4 – 8,4
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 7 556,2 7 756,9 2,7
Zuweisungen für Investitionen vom Land 2 781,1 3 130,9 12,6
Bereinigte Ausgaben 81 166,6 84 659,0 4,3
darunter
Personalausgaben 20 653,0 21 118,2 2,3
Laufender Sachaufwand 17 269,9 17 990,7 4,2
Soziale Leistungen 19 596,3 21 193,0 8,1
Zinsausgaben 2 030,0 1 879,9 – 7,4
Sachinvestitionen 7 805,2 8 695,0 11,4
darunter:
Baumaßnahmen 5 686,2 6 845,7 20,4
Finanzierungssaldo1 – 4 213,3 – 7 841,3 -
Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt – 1 224,5 223,1  

Auf der Ausgabenseite stiegen im ersten Halbjahr 2010 die Bauausgaben sehr deutlich auf 6,8 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 20,4% gegenüber dem ersten Halbjahr 2009 (5,7 Milliarden Euro) entspricht. Ausschlaggebend war hier die Umsetzung der Konjunkturpakete von Bund und Ländern. Insgesamt erhöhten sich die Sachinvestitionen um 11,4 % auf 8,7 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum 2009 gaben die Kommunen hierfür 7,8 Milliarden Euro aus. Für soziale Leistungen mussten die Gemeinden 21,2 Milliarden aufwenden (+ 8,1% gegenüber dem ersten Halbjahr 2009 mit 19,6 Milliarden Euro). Die sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben erhöhten sich um 4,2% auf 18,0 Milliarden Euro. Mit 21,1 Milliarden Euro lagen die Personalausgaben um 2,3% über den Ausgaben vom ersten Halbjahr 2009. Dagegen fiel der Rückgang der Zinsausgaben mit 7,4% auf 1,9 Milliarden Euro deutlich aus.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben im ersten Halbjahr 2010 0,2 Milliarden Euro mehr an Krediten aufgenommen als sie Schulden getilgt haben.

Grundschule Wrangelstraße erhält noch eine Chance

Duisburg, 15. September 2010 - Nach dem sich die Bezirksvertretung Mitte einstimmig gegen die Schließung der Gemeinschaftstgrundschule Wrangelstraße ausgesprochen hat, dürfte auch der Schulausschuss folgender Argumentation folgen.
- die GGS Wrangelstraße ist die einzige Grundschule in Kaßlerfeld
- die aktuellen Anmeldezahlen liegen weit über den erforderlichen 18 Erstklässlern
- die Anmeldeprognosen für die nächsten Jahren bestätigen diese Anmeldezahlen
- die "Umsiedlung" der Schüler zur GGS Lilienthalstraße würde einen weiten und gefährlichen Schulweg mitten durch das vielbefahrene Gewerbegebiet Neuenkamp bedeuten
- die Grundschulsituation in der Stadtmitte ist durch den möglichen kurzfristigen Wegfall der GGS Obermauerstraße zurzeit unklar
- die "Neue Mitte" hat längst begonnen, den Stadtteil durch Wohnungsrenovierungs- und Sanierungsmaßnahmen gerade für junge Familien attraktiv zu machen

Sowohl die SPD als auch die Wählergruppe Bürgerlich-Liberale (BL) setzen sich für eine Fortführung der GGS Wrangelstraße ein. Zumindest für ein weiteres Jahr, ohne Schließungsbeschluss, soll die Schule die Chance erhalten, zu zeigen, dass sie eine Notwendigkeit in Kaßlerfeld darstellt und ihren Schulbetrieb weiterführen muss.
Der Schulausschuss wird die Grundschulschließungen bzw. Weiterführungen nicht in der Sitzung am 16.09.2010, sondern in einer eigenen Sondersitzung behandeln. Die endgültige Entscheidung fällt dann in der Ratssitzung am Montag, 04. Oktober 2010. Haje.

Duisburger ohne Recht auf OB-Abwahl
Mehr Demokratie kritisiert Bürgerentscheid-Ablehnung

Duisburg, 14. September 2010 - Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Ablehnung eines Bürgerentscheids über die Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) durch die CDU und einige Mitglieder der Grünen-Fraktion in der heutigen Ratssitzung. „Das Nichtzustandekommen der notwendigen Mehrheit hierfür zeigt, dass es falsch ist, diese Frage nur in die Hände der Räte zu legen“, erklärte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Montag in Köln. Mehr Demokratie fordert, dass ein Abwahlantrag auch per Bürgerbegehren von den Wählern gestellt werden kann.
Vorbild sind die Länder Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein, wo die Wähler ihren Bürgermeister bereits auf eigene Initiative seines Amtes entheben können. „Die Unterschriftenhürde für ein Abwahl-Bürgerbegehren wäre die gleiche wie bei anderen Bürgerbegehren auch“, erläuterte Slonka. Je nach Gemeindegröße gilt in NRW ein Unterschriftenquorum von 3 bis 10 Prozent aller Stimmberechtigten. In Duisburg wären also die Unterschriften von vier Prozent aller Bürger nötig. Tritt ein Bürgermeister nicht schon aufgrund eines solchen Antrags zurück, kommt es zum Bürgerentscheid über dessen Verbleib im Amt. Hierbei soll dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gelten. SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Möglichkeit zur Abwahl von Bürgermeistern per Bürgerbegehren in NRW einzuführen. Derzeit ist die Abwahl eines Bürgermeisters nur auf Antrag von zwei Dritteln der Mitglieder eines Rates möglich.

SPD, FDP und Linke hatten den heute im Rat abgelehnten Abwahlantrag gestellt, weil sie OB Sauerland für das Loveparade-Unglück am 24. Juli verantwortlich machen, bei dem 21 Menschen ums Leben gekommen waren.

In Nordrhein-Westfalen gab es bisher drei Abwahl-Bürgerentscheide. Erstmals zum Zuge kam das Verfahren 2002 in Ennigerloh. 2002 musste der Ennigerloher Bürgermeister Hans- Ulrich Brinkmann (SPD) nach einem wegen dubioser Kreditvergaben an einen später untergetauchten Sozialhilfeempfänger angesetzten Bürgerentscheid seinen Hut nehmen. 2007 stimmten die Bürger in Meckenheim für die Amtsenthebung von Bürgermeisterin Yvonne Kempen (CDU), der in der Zusammenarbeit mit dem Stadtrat unkooperatives Verhalten vorgehalten worden war. In der Eifelgemeinde Nideggen scheiterte 2006 hingegen ein wegen Korruptionsvorwürfen gestellter Abwahlantrag gegen Bürgermeister Willi Hönscheid (CDU). Die Wähler hatten ihr Gemeindeoberhaupt mehrheitlich bestätigt.

Mehr Informationen: Bürgermeisterabwahl: Auch per Bürgerbegehren http://www.nrw.mehr-demokratie.de/abwahl.html
 

Wählergruppe Bürgerlich-Liberale bedauert verpasste Demokratie-Chance

Duisburg, 14. September 2010 -Die Wählergruppe Bürgerlich-Liberale ist tief enttäuscht und bedauert, dass der Rat der Stadt Duisburg den Bürgerinnen und Bürgern nicht die demokratische Möglichkeit gegeben hat, selbst über die Abwahl oder Nicht-Abwahl von Adolf Sauerland zu bestimmen.
Hier hat die Gemeindeordnung NRW einen undemokratischen Fehler, der dringend behoben werden muss.
BL-Ratsherr Peter Bettermann: „Es kann nicht angehen, dass die Bürger einen Oberbürgermeister zwar wählen dürfen, an einer möglichen Abwahl aber durch den, wie ein Opfer-Angehöriger sagte, Kadavergehorsam der Duisburger CDU gehindert werden!“
„CDU-Fraktionsführerin Petra Vogt möchte ich mit auf den Weg geben, dass die BL nie eine Schuldzuweisung vorgenommen hat, sondern Verantwortung einfordert.
Schuldzuweisung werden wir in Richtung Oberbürgermeister dann aussprechen, wenn sich erhärten sollte, dass die Kosten der Loveparade doch - und wenn auch nur teilweise - aus dem städtischen Haushalt oder städtischen Gesellschaften beglichen worden sind und zwar gegen einen klaren Ratsbeschluss!" 
"Verantwortung ist ein Wort, dessen Bedeutung der CDU wohl fremd ist. Anders ist es nicht zu erklären, dass Ratsherren im privaten Gespräch Sauerland für untragbar erklären, öffentlich aber nicht dafür einstehen“, so BL-Vorstandsmitglied Klaus Thiel-Klenner.
PM-BL

 

UDE: Wie sich Regieren verändert - Politikwissenschaftler tagen in Duisburg 

Duisburg, 14. September 2010 - Sie diskutieren demokratisches Regieren heute, morgen und übermorgen: Über 100 Politikwissenschaftler aus Deutschland tauschen sich vom 20. bis 22. September an der Universität Duisburg-Essen (UDE) über „Regieren, Government, Governance – Institutionen, Akteure und Politikfelder in vergleichender Perspektive“ aus. In verschiedenen Panels und Vorträgen geht es um Themen mit internationalem Bezug, darunter Sozialpolitik in Zeiten der Wirtschaftskrise, das Verhältnis von Politik und Ökonomie am Beispiel asiatischer Staaten bzw. Russland, Föderalismusreform, die Rolle von Verfassungsgerichten und internationalen Gerichtshöfen, Religion und Politik.
„Regieren ein klassischer Kernbegriff der Politikwissenschaft, aber Regieren ist nicht mehr das, was es in den Anfangsjahren der Politikwissenschaft einmal war: Staaten leiten, zu einem ‚guten‘ Ziel“, sagt Prof. Dr. Susanne Pickel. Die Inhaberin des UDE-Lehrstuhls Vergleichende Politikwissenschaft organisiert die Tagung federführend für die Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW).
„Globalisierung und die europäische Integration nehmen vielmehr Staaten und ihren Regierungen zunehmend die Gestaltungsmöglichkeiten, so dass sich heute die Frage stellt, wie viel und was sich eigentlich noch regieren lässt?“ Es gebe aber auch eine Entwicklung, so Pickel, die Regieren von oben nach unten nicht mehr als zeitgemäß betrachtet: Wichtiger sei es heute, Menschen aktiv einzubeziehen – Governance lautet der entsprechende Fachbegriff. Beide Entwicklungen werden auf der Agenda stehen.
Eröffnet wird die Tagung am Montag, 20. September, um 14 Uhr im LB 131 am Duisburger Campus mit Vorträgen von Prof. Dr. Karl-Rudolf Korte (Universität Duisburg-Essen) und Prof. Dr. Arthur Benz (FernUniversität Hagen). Beide stellen aktuelle Forschungen und Perspektiven vor. Anschließend stehen elf verschiedene Themen-Workshops auf dem Programm.
Am Dienstag, 21. September, ab 17 Uhr im Duisburger Audimax wird es auch für die Öffentlichkeit spannend: Die Wissenschaftler laden zwei Politiker auf das Podium, um mit ihnen zu diskutieren, was und wie man heute noch regieren kann: Christian Lindner, Bundestagsabgeordneter und FDP-Generalsekretär, und Dr. Ralf Stegner, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein und Mitglied des SPD-Bundesvorstandes, sprechen dabei über „Gutes Regieren – kontrollieren, steuern oder laufen lassen?“.

 

Sondersitzung: Antrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters  Mo. 13. Sep 2010

 

BV-Süd 09. September 2010: Drama in vier Akten

 

Rat 6. September 2010: Sauerland leitet die Sitzung -
      Betroffener der Katastrophe übergibt Namensliste der 21 Toten
 

 

Bürgerlich-Liberale-Nord für den Erhalt von Grundschulen

Keine weitere Schwächung der Randbezirke
Duisburg, 03. September 2010 - Das Schulverwaltungsamt plant die Schließung von mehreren Grundschulen.
Betroffen sind auch die Grundschulen an der Koopmannstraße und an der Dislichstraße in Meiderich.
Obwohl für das Schuljahr 2010/2011 bereits 28 Schüler für die 1. Klasse an der Koopmannstraße angemeldet worden sind, soll die Schule spätestens zum Ablauf des Schuljahres 2011/2012 aufgelöst werden. Die dann noch verbleibenden Klassen sollen im Klassenverbund an die GGS Karolinenstraße verlagert werden.

Der Meidericher BL-Ratsherr Peter Bettermann: „Das soll verstehen wer will. Auf der einen Seite will Duisburg junge Familien mit Kindern in der Stadt halten oder sogar in die Stadt holen, auf der anderen Seite soll den Randgebieten in den Stadtteilen die Basis dafür, wie Kindergärten und Grundschulen, entzogen werden."

BL-Nord-Teamleiter Martin Schnittcher: „Die Schule Karolinenstraße ist Luftlinie fast zwei Kilometer von der Koopmannstraße entfernt. Hier ist dann der Zweitwagen ausgerechnet für junge Familien Pflicht, damit die Kinder zur Schule gebracht werden können. Der vielleicht vom Schulverwaltungsamt angedachte Schulbus wird doch spätestens mit Abgang der ehemaligen zweiten Klasse der Koopmannstraße wieder eingestellt. Und dann müssen die jungen Eltern schauen, wie sie klar kommen.“
Bettermann nochmal: „Und wieder wird versucht, die Randbezirke weiter zu schwächen. Die jungen Familien müssen in die Zentren ziehen, weil es dort Kindergärten und Schulen gibt, im Alter geht es dann in die Randbezirke zum Sterben.“ PM-BL
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