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Maskenpflicht, Abstandsregel und Hygienemaßnahmen bleiben bestehen!

Krisenstab konkretisiert die aktuelle Maskenregelung
Wie bereits kommuniziert, entfallen ab sofort in allen städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen die 3G-Zugangskontrollen. Die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske), Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen bleiben jedoch bestehen.

Zur Klarstellung: Nach Entscheidung des Krisenstabes gilt bei allen städtischen Veranstaltungen (VHS, Theater, Stadtbibliothek, Filmforum etc.) weiterhin die Pflicht zum Tragen des vorgenannten Mund-Nasen-Schutzes auch am Platz.


Wegfall der 3G-Zugangskontrollen in städtischen Gebäuden und bei Veranstaltungen
Duisburg, 2. April 2022 - Ab dem 3. April entfallen auch bei der Stadtverwaltung die 3G-Zugangskontrollen für die Innenräume und bei städtischen Veranstaltungen.

In städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen (VHS, Theater etc.) gelten aber auch weiterhin die Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske), Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen.

Die Pflicht zum Tragen eines vorgenannten Mund-Nasen-Schutzes gilt bei städtischen Veranstaltungen bis zum eigenen Platz. Dort kann die Maske dann abgenommen werden.

Aus infektiologischer Sicht und aus gegenseitiger Rücksichtnahme wird aber empfohlen, auch während der Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.