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Trittbrettfahrer?
Anrufe von Unbekannten bei Grundstückseigentümern im Rahmen der Grundsteuerreform

Duisburg, 28. Juni 2022 - Alle Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben.

Die Stadt Duisburg weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass im Zuge der Grundsteuerreform die städtischen Mitarbeiter grundsätzlich keine Anrufe tätigen, um Vor-Ort-Termine zu vereinbaren und auch keine Besichtigungen von Eigenheimen durchführen.

Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt ausschließlich auf Grundlage der durch das Finanzamt übermittelten Messbeträge und ohne vorherige persönliche Besuchstermine. Sollte jemand unter dem Vorwand der Grundsteuerreform einen derartigen Anruf erhalten, stammt dieser nicht von der Stadt Duisburg oder dem Finanzamt. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine neue Betrugsmasche handelt. Es sollten daher keine Termine vereinbart und unbekannten Personen kein Zutritt zur Immobilie gewährt werden. Es wird zudem empfohlen, die örtliche Polizei über den Anruf zu informieren.