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Neue Mietobergrenzen für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe
Stadt Duisburg

Duisburg, 1. August 2023 - Für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe in Duisburg, werden zum 1. August die Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft an die Mietpreisentwicklung und die Lage am Wohnungsmarkt angepasst. In der Regel werden für Empfangende von Bürgergeld bzw. Sozialhilfe maximal diese Kosten von der Stadt Duisburg übernommen. Was angemessen ist bezieht sich dabei auf die Verhältnisse des lokalen Mietwohnungsmarktes.

„Auch wenn in Duisburg nach wie vor ein günstiges Mietniveau herrscht, so haben die Mieten in den letzten zwei Jahren doch spürbar angezogen. Auch in Folge des Ukrainekrieges ist der Markt für preiswerte Wohnungen zudem enger geworden. Beides wird bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen berücksichtigt“, versichert Sozialdezernentin Astrid Neese.
So hätte eine reine Indexanpassung je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft zwischen 3,5 Prozent und 3,7 Prozent, bezogen auf die Brutto-Kaltmiete, gelegen. Die Anpassung unter Berücksichtigung des Mietangebotes am Wohnungsmarkt fällt höher aus.
Die Bestimmung der Angemessenheitsrichtwerte für die Indexfortschreibung wurde durch die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH im Auftrag der Stadt Duisburg durchgeführt.
Anträge müssen nicht gestellt werden. Für Leistungsempfangende, welche beispielsweise die bisherigen Mietobergrenzen überschritten haben, erfolgt die Umstellung automatisch durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt.

Bisherige und neue Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete ohne Heizung):