Duisburg, 8. Mai 2025 -
Aufgrund von Grundwasserbelastungen dürfen
Gartenbrunnen in Teilbereichen von Duisburg-Beeck,
Duisburg-Bruckhausen und Duisburg- Marxloh nicht
mehr für die Gartenbewässerung genutzt werden.

Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden
bereits mit einem Schreiben über die Notwendigkeit
des Verbots der privaten Grundwassernutzung
informiert. Das Leitungswasser in diesen Bereichen
ist in keiner Weise von den Grundwasserbelastungen
betroffen und kann bedenkenlos genutzt werden.

Die langjährige industrielle Geschichte Duisburgs
hat stellenweise dazu geführt, dass Schadstoffe
durch Lösungsprozesse über das Sickerwasser bis in
das Grundwasser gelangt sind. Inzwischen wurde
festgestellt, dass in oben genannten Teilbereichen
die Belastungen so hoch sind, dass das Grundwasser
nicht mehr für die Gartenbewässerung genutzt werden
darf. Dies ist notwendig, weil sich durch die
dauerhafte Gartenbewässerung mit stark belastetem
Grundwasser Schadstoffe im Boden anreichern können.
Das Verbot ist eine vorsorgliche Maßnahme,
um auch dauerhaft die gefahrfreie Nutzung der
betroffenen Grundstücke gewährleisten zu können.
Außerdem werden die Gartennutzer so langfristig vor
weiteren Nutzungseinschränkungen oder eventuell
notwendige Bodensanierungen geschützt.
Die
Grundwasserbelastungen werden bereits seit vielen
Jahren durch die Sanierungspflichtigen untersucht
und überwacht. Erste Sanierungsmaßnahmen,
beispielsweise durch Flächenversiegelungen oder
Einkapselungen, wurden in den belasteten Bereichen
bereits umgesetzt. Aktuell werden weitere
Möglichkeiten der Sanierung des Grundwassers
untersucht und geprüft. Da sich Sanierungserfolge im
Grundwasser in der Regel nur sehr langfristig
einstellen, muss davon ausgegangen werden, dass das
Verbot der privaten Grundwassernutzung längerfristig
erforderlich ist.
Gartenwasserzähler
Für die Gartenbewässerung können die betroffenen
Anwohnerinnen und Anwohner auf das Trink- bzw.
Leitungswasser der Stadtwerke Duisburg
zurückgreifen. Um die entstehenden Kosten zu
reduzieren, kann bei den Wirtschaftsbetrieben
Duisburg der Einbau eines Gartenwasserzählers
beantragt werden, durch den die Abwassergebühren
sinken.
Alternativ bietet die Regenagentur
Duisburg (www.regenagentur-duisburg.de)
Fördermöglichkeiten zur Errichtung einer
Regenwasserzisterne, die zur Gartenbewässerung
genutzt werden kann. Auch hierüber wurden die
Anwohnerinnen und Anwohner informiert.
Über
das Verbot hinaus ist zu beachten, dass das in
Gartenbrunnen geförderte Grundwasser grundsätzlich
auch im gesamten Stadtgebiet KEIN Trinkwasser ist
und ohne Beteiligung des Gesundheitsamtes auch nicht
zu diesem Zweck genutzt werden darf (z. B. zum
Befüllen von Swimmingpools oder Planschbecken)
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