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Grundwasserbelastung Duisburg-Nord
Gartenbrunnen dürfen in Teilen von Beeck, Bruckhausen und Marxloh nicht mehr genutzt werden

Duisburg, 8. Mai 2025 - Aufgrund von Grundwasserbelastungen dürfen Gartenbrunnen in Teilbereichen von Duisburg-Beeck, Duisburg-Bruckhausen und Duisburg- Marxloh nicht mehr für die Gartenbewässerung genutzt werden.

Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden bereits mit einem Schreiben über die Notwendigkeit des Verbots der privaten Grundwassernutzung informiert. Das Leitungswasser in diesen Bereichen ist in keiner Weise von den Grundwasserbelastungen betroffen und kann bedenkenlos genutzt werden.

Die langjährige industrielle Geschichte Duisburgs hat stellenweise dazu geführt, dass Schadstoffe durch Lösungsprozesse über das Sickerwasser bis in das Grundwasser gelangt sind. Inzwischen wurde festgestellt, dass in oben genannten Teilbereichen die Belastungen so hoch sind, dass das Grundwasser nicht mehr für die Gartenbewässerung genutzt werden darf. Dies ist notwendig, weil sich durch die dauerhafte Gartenbewässerung mit stark belastetem Grundwasser Schadstoffe im Boden anreichern können.

Das Verbot ist eine vorsorgliche Maßnahme, um auch dauerhaft die gefahrfreie Nutzung der betroffenen Grundstücke gewährleisten zu können. Außerdem werden die Gartennutzer so langfristig vor weiteren Nutzungseinschränkungen oder eventuell notwendige Bodensanierungen geschützt.

Die Grundwasserbelastungen werden bereits seit vielen Jahren durch die Sanierungspflichtigen untersucht und überwacht. Erste Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise durch Flächenversiegelungen oder Einkapselungen, wurden in den belasteten Bereichen bereits umgesetzt. Aktuell werden weitere Möglichkeiten der Sanierung des Grundwassers untersucht und geprüft. Da sich Sanierungserfolge im Grundwasser in der Regel nur sehr langfristig einstellen, muss davon ausgegangen werden, dass das Verbot der privaten Grundwassernutzung längerfristig erforderlich ist.

Gartenwasserzähler
Für die Gartenbewässerung können die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner auf das Trink- bzw. Leitungswasser der Stadtwerke Duisburg zurückgreifen. Um die entstehenden Kosten zu reduzieren, kann bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg der Einbau eines Gartenwasserzählers beantragt werden, durch den die Abwassergebühren sinken.

Alternativ bietet die Regenagentur Duisburg (www.regenagentur-duisburg.de) Fördermöglichkeiten zur Errichtung einer Regenwasserzisterne, die zur Gartenbewässerung genutzt werden kann. Auch hierüber wurden die Anwohnerinnen und Anwohner informiert.

Über das Verbot hinaus ist zu beachten, dass das in Gartenbrunnen geförderte Grundwasser grundsätzlich auch im gesamten Stadtgebiet KEIN Trinkwasser ist und ohne Beteiligung des Gesundheitsamtes auch nicht zu diesem Zweck genutzt werden darf (z. B. zum Befüllen von Swimmingpools oder Planschbecken)