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Badeverbot in Duisburg: Lebensgefahr in Seen und im Rhein

Duisburg, 22. Mai 2026 - Vor dem Hintergrund der in den kommenden Tagen zu erwartenden sommerlichen Temperaturen steigt auch der Wunsch nach Abkühlung – doch die Stadt Duisburg warnt:
Das Baden in allen öffentlich zugänglichen Seen, Baggerlöchern und im Rhein ist verboten.
Ausgenommen sind die drei Freibäder.
Wer sich nicht an die Regelung hält, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

An den Gewässern haben sich bereits zahlreiche Unfälle ereignet, teilweise mit tödlichem Ausgang. Gefährlich sind unter anderem einstürzende Uferböschungen, Untiefen, starke Strömungen, extreme Temperaturschwankungen im Wasser sowie mangelnde rettungsdienstliche Infrastruktur. Auch die Wasserqualität kann Gesundheitsrisiken bergen.

Jedes Jahr zur Sommerzeit: Todesfalle Rhein - Leichtsinn bedeutet Lebensgefahr!
Besonders der Rhein wird häufig unterschätzt. Ins Wasser ragende Kiesflächen und der trügerische Eindruck eines niedrigen Wasserstandes verleiten zum Waten oder Baden. Die Fließgeschwindigkeit ist vor allem in der Flussmitte hoch, Sog und Strömungen machen das Wasser unberechenbar, und Rückwellen vorbeifahrender Schiffe können insbesondere Kinder leicht mitreißen.
Wer Personen in Not im Rhein sieht, sollte nicht selbst ins Wasser springen, sondern sofort Rettungskräfte bzw. die Feuerwehr alarmieren.

Für ein ungefährdetes Badevergnügen gibt es im gesamten Stadtgebiet öffentliche Schwimmstätten.
Informationen zu den städtischen Bädern gibt es online unter www.baederportal-duisburg.de und telefonisch bei der Hotline
(0203/283-4444).

Für sicheres Baden stehen in Duisburg zudem drei Seen zur Verfügung:
Dabei handelt es sich um den Kruppsee (www.sv-rheinhausen.de), den Wolfssee (www.freibad-wolfssee.de) und den Großenbaumer See (www.freibad-grossenbaum.de). Dort wird auch regelmäßig die Wasserqualität untersucht.
Die Ergebnisse sind auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz unter www.badegewaesser.nrw.de nachzulesen.

Öffnungszeiten der Freibäder und Badegewässer können auf den jeweiligen Webseiten eingesehen werden.
Alle anderen Seen sind nicht als Badegewässer zugelassen.