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Duisburger Jobcenter sorgt weiter für Negativ-Schlagzeilen!
Keine Arbeit - keine Rechte?
Klaus Rietz

Duisburg, 28. Februar 2014 – So geht man mit den Sorgen und Nöten von Müttern seitens des Duisburger Jobcenters um.
Der Ton macht auch hier die Musik, hier wird wieder einmal der Aspekt des Förderns einseitig vom Jobcenter ausgeblendet.
Nach außen publiziert die Geschäftsführung des Jobcenters einen neuen zeitgemäßen würdigen Umgang mit ihren Kunden, nach innen ist davon nichts zu bemerken.
Scheint sich hier wieder einmal zu bewahrheiten, dass der Fisch vom Kopf her anfängt zu st...... ?
Die Frage der betroffenen Mutter scheint berechtigt, warum ein Bürger gegenüber einer Behörde, die ja gerade für den Bürger da sein soll und auch entsprechend aus Steuermitteln finanziert wird, keine Frist zu einem Sachverhalt stellen darf.
Auch ich konnte, trotz gründlicher Recherche, hier keine gesetzliche Bestimmung finden, die eine derartige bürgerfeindliche Vorgehensweise legitimiert.
Man darf also auf die Antwort des Jobcenters zu dem eingelegten Widerspruch gespannt sein.

Bescheid vom XXXXXXX     XXXXXXXXXXXXXX
Zeichen:
  XXX                 - Widerspruch -

Sehr geehrte Frau XXXXXX,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich form – und fristgerecht gegen den o.a. Bescheid
Widerspruch ein.

Mein Wunsch zur Vorabgenehmigung eines Umzuges diente dem problemlosen schulischen Übergang aus der Grundschule meines Sohnes.

Durch einen zeitnah genehmigten Umzug sollte einem möglichen späteren Genehmigungsverfahren unter Zeitdruck
  entgegen gewirkt werden.
Ihre These, dass der jetzige Wohnraum den kommunalen Bestimmungen entspricht, wird von mir vorbehaltlos unterstützt.
Um auch mit dem neuen Wohnraum den kommunalen Bestimmungen entsprechen zu können, macht es Sinn, eben nicht unter Zeitdruck handeln zu müssen.
Ich muss einräumen, dass das Umfeld nicht alleine prägend für einen heranwachsenden Menschen ist.

Jedoch , so auch von Fachleuten beschrieben und vom Leiter des Jobcenters Duisburg
  Herrn Norbert Maul  publiziert , ist das Umfeld von ausschlaggebender Bedeutung für die Entwicklung  (u.a.  schulisch und auch beruflich ) eines jungen Menschen.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich für den wenig hilfreichen Hinweis bedanken, dass das Mannesmann Gymnasium einen guten Ruf hat.
Mein Sohn wird jedoch einen anderen Weg aus dem Schulangebot, welches den Empfehlungen des Lehrkörpers entspricht, beschreiten.
Man betont seitens des Jobcenters bei jeder Gelegenheit, den Umgang mit den Kunden des Hauses verbessern zu wollen.

Die Geschäftsführung des Jobcenters fördert eine vorbeugend frühzeitig einsetzende Weichenstellung, um möglichst durch gute Schul-und Ausbildung die späteren Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen; so noch kürzlich öffentlich publiziert.

Dieser sinnvollen Ideologie folgend, habe ich meine Bitte zur frühzeitigen Genehmigung eines Umzuges vorgetragen.
 

Schließlich wird Hochfeld nicht nur von Teilen der Politik, der Verwaltung, der Geschäftsführung des Jobcenters, der Polizeipräsidentin, den Ordnungsbehörden usw. nicht als Vorzeigestadtteil, frei von elementaren und essenziellen Problemen betrachtet.
Sie als Mitarbeiterin des Jobcenters können natürlich den Wahrheitsgehalt öffentlich getätigter Aussagen der Pressestelle und der Geschäftsführung Ihres Hauses, besser einschätzen als ich.
Ihrer Feststellung, ich als Kunde des Hauses dürfe keine Fristsetzung Ihnen gegenüber vornehmen, muss ich vehement widersprechen.
Die Ihrer Behauptung untermauernde gesetzliche Bestimmung konnte ich leider, trotz umfangreicher Recherche im Internet, nicht finden.

Ich bitte daher im Widerspruchsbescheid den Gesetzestext mir mitzuteilen, woraus hervorgeht, dass Bürger Behörden gegenüber keine Fristsetzung vornehmen dürfen und unter welcher Strafandrohung der mündige Bürger dabei steht.
 
Um den weiteren „ Umgang „ mit ihren Kunden  bürgernah und  menschlich zu gestalten, entsprechend  den Vorgaben ihrer eigenen Geschäftsführung, wäre es hilfreich Umgang und Ton gegenüber den Leistungsempfängern und Sicherungsgebern der Arbeitsplätze des Jobcenters dem herrschenden Zeitgeist anzupassen.

Mein Antrag vom 27.01.2014 bleibt vollumfänglich bestehen mit dem Hinweis auch den Investiven
  Gedanken  der „ Aktivierenden Hilfe „ des SGB 2 zu folgen.  (siehe auch § 2 (1) SGB 2 )

Mit freundlichen Grüßen


Ein Jobcenter, welches sich konstant seit Jahren in der Rangliste im Bereich der Roten Laterne bewegt, wird von der Stärkung der Eigenverantwortung ( § 1 SGB II ) wenig gehört haben.
Dabei gibt es sehr aufschlussreiche Lektüre zu diesem Thema. Ich empfehle der Geschäftsführung sich Wissen und Tipps aus entsprechender Fachliteraturl anzueignen.

Hier ein Tipp: "Fördern und Fordern" auf der Grundlage des SGB 2 von Prof. Dr. Claus Reis,FH Frankfurt Institut für Stadt - und Regionalentwicklung.