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Autokorso - was darf man, was nicht, was muss man beachten?

Duisburg, 27. Juni 2016 – Diese Fragen versucht Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) zu beantworten.

Ein Autokorso ist mangels politischer Aussage keine Demonstration.
Es besteht also kein Recht darauf, so den Sieg der deutschen Mannschaft zu feiern.
Laut Paragraph 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine derartige Nutzung öffentlicher Straßen genehmigungspflichtig.
Normalerweise drückt die Polizei aber ein Auge zu.

Wichtig zu wissen: Die normalen Verkehrsregeln gelten auch im Autokorso. Sicht und Gehör des Fahrers dürfen nicht durch Fahnen, Aufkleber und laute Geräusche beeinträchtigt sein. Erlaubt sind im Auto nur so viele Leute, wie es Sicherheitsgurte gibt - und diese müssen angelegt sein. Es ist also nicht zulässig, im Stehen mitzufahren und sich aus dem Schiebedach oder Fenster zu lehnen.


Ein Autokorso ist kein geschlossener Verband mit Sonderrechten: Rote Ampeln und Stoppschilder dürfen nicht überfahren werden – für solche Übertretungen hat die Polizei kein Verständnis. Hupen ist laut StVO nur bei Gefahr oder außerorts zum Anzeigen einer Überholabsicht gestattet. Dauerhupen im Autokorso ist grundsätzlich nicht erlaubt, wird aber meist toleriert.


Die Straßenverkehrsordnung verbietet es zwar nicht, nur zum Spaß mit dem Auto herumzufahren. Es gilt aber das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme. Demnach dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder nicht mehr als erforderlich behindert werden.