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AWO-NRW: Offene Ganztagsschulen vor dem Kollaps?
Fakten zum Offenen Ganztag

19. Oktober 2016 - Jedes siebte OGS-Kind in NRW ist in einer AWO-Einrichtung In NRW stehen laut Ministerium für Schule und Weiterbildung für das laufende Schuljahr 305.100 OGS-Plätze zur Verfügung. Mit über 40.000 Schüler*innen in ihren Einrichtungen stellt die AWO in NRW jedem siebten OGS-Kind einen Platz zur Verfügung. Knapp 4.200 Mitarbeiter*innen sind in den insgesamt 451 Offenen Ganztagsschulen (im Primarbereich) der vier AWO Bezirke beschäftigt, viele davon in Teilzeit. Auf Vollzeit berechnet sind das 2.044 Stellen.

Finanzierung regional stark unterschiedlich. Das Land fördert jeden OGS-Platz mit 994 Euro hinzu kommt ein pflichtiger Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 435 Euro pro Kind. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf gilt der doppelte Fördersatz von Seiten des Landes (siehe Tabelle unten). Ob und in welcher Höhe die Kommunen weitere freiwillige Zuschüsse leisten ist unterschiedlich.
Die Spanne der gewährten freiwilligen Leistungen durch die Städte und Gemeinden schwankt zwischen 0 und 1.771 Euro. Der Durchschnitt liegt bei 460 Euro pro Schulkind und Jahr.
Ähnlich ist die kommunale Förderpraxis bei Schüler*innen „mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bzw. aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen“. Sie schwankt zum Teil erheblich in der Höhe je nach Kommune. Zudem werden den von den Schulen gemeldeten Bedarfen in vielen Kommunen bei weitem nicht entsprochen.


Die Fördersätze von Land und Kommunen werden jeweils zum Schuljahresbeginn (Stichtag 1.8.) um drei Prozent erhöht. Diese Anpassung ist pauschal, sie berücksichtigt nicht tatsächliche Kostensteigerungen, wie etwa Tarifabschlüsse.

Erhebliche Lücke zwischen Bedarf und Förderung Anhand eines Basispaketes (herausgerechnet sind hier etwa der Personalaufwand durch Ferienangebote oder Rhythmisierung) errechnet die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW tatsächliche Kosten für einen OGS-Platz von 3.075,18 Euro pro Jahr. Demgegenüber steht derzeit eine Pauschale 1.429,00 Euro durch Land Städte und Gemeinden.
Ohne zusätzliche freiwillige Leistungen der Kommunen besteht also aktuell eine Finanzierungslücke von rund 1.646,18 Euro pro Kind und Jahr. In Offenen Ganztagsschulen mit sechs Gruppen können durch effizienteren Personaleinsatz etwa in der Küche Einsparungen realisiert werden, die die Finanzierungslücke auf 1.460 Euro reduzieren.

Bildungschancen der Kinder hängen von der Finanzlage der Kommune ab.
Die meisten Kommunen in NRW leisten über den verpflichtenden Eigenanteil hinaus einen freiwilligen Beitrag zur Finanzierung der OGS. Die Höhe dieses freiwilligen Zuschusses schwankt erheblich zwischen 0 und 1.771 €. Die Qualität der Ganztagsschulen hängt vorrangig von den freiwilligen Leistungen der Kommunen bzw. Kreise ab.
Die finanziellen Rahmenbedingungen der OGS in NRW verhalten sich somit gegenüber der sozialen Ungleichheit nicht nur neutral, sondern verschärfen sie! Finanzschwache Kommunen, in denen arme Familien überrepräsentiert sind, können nur einen deutlich geringeren Beitrag leisten und müssen dementsprechend ein qualitativ minderwertiges Angebot vorhalten. Die Bildungschancen der Kinder in NRW hängen also entscheidend davon ab, ob sie in einer reichen oder in einer armen Kommune aufwachsen.
Unklare Verfahren zur Finanzierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
Die aktuell gültige Erlasslage sieht einen doppelten Grundfestbetrag für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor. Es fehlen aber bislang klare Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes. Dies führt zu erheblichen Ungleichheiten zwischen Kommunen und zwischen Schulen. Unabhängig von den tatsächlichen Bedarfen erfolgt die Auszahlung der doppelten Grundfestbeträge höchst unterschiedlich. Auch die Definition von Kindern „aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenslagen“ erfolgt von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich.
Fehlende gesetzliche Grundlagen und fehlende Standards
Verschärft wird diese Ungleichheit noch durch fehlende verbindliche Mindeststandards für die räumlichen, sachlichen und personellen Rahmenbedingungen des Offenen Ganztags. So ergeben sich erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen den Kommunen. Abhilfe kann eine Regelung analog zu den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes in NRW schaffen. Dann wären beispielsweise auch ein Fachkräftegebot sowie ein verbindlicher Personalschlüssel pro Gruppe gesetzlich festgelegt.
Fachkräftemangel
Offene Ganztagsschulen leiden in besonderer Weise unter dem derzeitigen Fachkräftemangel. Ungünstige Arbeitszeiten am Nachmittag, Teilzeitbeschäftigung, niedrige Entlohnung und weitere Faktoren führen dazu, dass Stellen im Offenen Ganztag vielfach nicht mehr besetzt werden können.
Fazit Die vom Land NRW eingesetzten Pauschalen zuzüglich des per Erlass vorgeschriebenen kommunalen Anteils sind schon heute unzureichend, um ein qualitativ hochwertiges und fachlich angemessenes Angebot vorhalten zu können.