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 Donnerstag, 15. November 2012 

 > Citymonitoring 2012

> Bau des neuen Domizils von Multi Development am Hauptbahnhof

> Denkmalwürigkeit Stadtwerketurm?

> Naturdenkmale 

> Kurzfristige Schaffung neuer Unterbringungsplätze für Asylbewerber

 > Bewohnerparkzone P1 (Duissern)

Öffentlicher Teil - begleitet von Harald Jeschke  


Abschied

Gitta Neisius (Bildmitte) neben den Sozialdemokraten Dr. Lothar Tacke und Elvira Ulitzka veranschiedete sich von der Bezirksvertretung Mitte. Nach der Pensionierung von Wolfgang Komorowski leitete sie als stellvertretende Bezirksamtsleiterin mit dem Bezirksbürgermeister die Sitzungen der BV Mitte und war Ansprechpartnerin für die Bezirkspolitiker in Sachen Verwaltungsfragen rund um das politische Geschäft. Die 58-Jährige macht Gebrauch von der passiven Altersteilzeitregelung. Für sie wird der stellvertretende Leiter des Bezirksamtes Duisburg-Süd Ottmar Schuwerak übernehmen.


 Einführung und Verpflichtung von Herrn Marcel Urbanski, als Nachfolger des ausgeschiedenen BV- Mitglieds Herrn Joachim Schneider, durch den Bezirksbürgermeister  - Verpflichtung erfolgt

Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 27.09.2012  

2.1 

Antwort zum Antrag 12-1480: Reduziertes Personal in der Citywache  - einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorlagen  

Qualitätsverbesserung der städtischen Spielplätze in Duisburg einstimmig abgelehnt

dafür unter Top 34 ein einstimmiger Beschluss zum Antrag der SPD- und CDU-Fraktion

 

Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Thema "Verkehrssituation auf der Karl-Lehr-Straße" der Eigentümergemeinschaft Wegnerstraße 1-3  

- einstimmig beschlossen

Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses: Errichtung eines Ärztehauses mit zwei Ladenlokalen und acht Tiefgaragenstellplätzen, Salvatorweg 13 - 15, 47051 Duisburg (Az.: BV 2012-0954) 

- einstimmig beschlossen

Errichtung eines Raucherpavillons und einer Fahrradüberdachung, Friedrich-Wilhelm-Straße 103, 47051 Duisburg (Az.: BN 2012-0227)  - einstimmig beschlossen

Errichtung von Fensterbeklebungen, Sternbuschweg 112, 47057 Duisburg (Az.: E 2012-0140) 

- einstimmig beschlossen

Errichtung von Werbeanlagen: hier: Errichtung von zwei Werbefahnen, vier eins. Lichtwerbungen, drei Werbetafeln und einer Non Food Vitrine, Düsseldorfer Straße 438, 47055 Duisburg (Az.: E 2012-0154)  - einstimmig beschlossen

Änderung einer Verkaufsstätte mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche, hier: 2. Nachtrag zur Baugenehmigung Verlängerung Pfandlager, Düsseldorfer Straße 438, 47055 Duisburg (Az.: BN 2012-0223)  - einstimmig beschlossen

10 

Änderung einer baulichen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, hier: § 16 BImSchG sowie Antrag nach § 8 a BImSchG; Errichtung einer Überdachung (System Legioblock-Steine) incl. Flächenbefestigung, Kaßlerfelder Straße 137 - 158, 47059 Duisburg(GA 2012-0039)  - einstimmig beschlossen

11 

Nutzungsänderung (bauliche Anlage mit erhöhter Gefahr) von Lagerfläche in Lagerung und Umfüllen von Aluminiumchlorid (max. 100 t je Halle), Zur Kupferhütte 13, 47053 Duisburg (Az.: BN 2012-0251)  - einstimmig beschlossen

12 

Errichtung von verschiedenen Werbeanlagen, Max-Peters-Straße 3, 47059 Duisburg (Az.: E 2012-0152)  - einstimmig beschlossen

13 

Nutzungsänderung von Büro in Studentenwohnheim und Versammlungsstätte, Weidenweg 87, 47059 Duisburg (Az.: BN 2012-0147)  - einstimmig beschlossen. Gilt für beide Geschlechter. Gefragt wurde: Wer kontrolliert das Projekt"

14 

Nutzungsänderung in einer baulichen Anlage mit mehr als 1.600 m² von Büroräume in Wohnungen, Errichtung von Balkonen und Terrassen, Münzstraße 19, 47051 Duisburg (Az.: BN 2012-0108)  - einstimmig beschlossen

15 

Bürgereingabe gemäß § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen des Herrn Alexander Confurius, wohnhaft Lomestraße 16, 47249 Duisburg vom 03.07.2012, hier: Denkmalschutz für den Stadtwerketurm, Bungertstraße, 47053 Duisburg (Az.: PC 2012-0013)  

- einstimmig beschlossen

Problembeschreibung / Begründung

 

Mit Schreiben vom 03.07.2012 stellt Herr Confurius im Wege einer Bürgereingabe gemäß  § 24 GO NRW den Antrag, den Stadtwerketurm unter Denkmalschutz zu stellen.  

 

Aufgrund Ihrer Eingabe hat die Untere Denkmalbehörde der Stadt Duisburg das formelle Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet. Zwecks Prüfung der Denkmaleigenschaften wurde mit Schreiben vom 23.07.2012 das unabhängige Fachamt des Landschaftsverbandes  Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland – um Erstellung eines Gutachtens gem. § 22 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG) gebeten.

Wird in dem Gutachten festgestellt, dass die Tatbestandsmerkmale gem. § 2 DSchG  erfüllt  sind, ist eine Eintragung in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG vorzunehmen. Sobald der Unteren Denkmalbehörde das Gutachten vorliegt, werden Sie unaufgefordert  über das Ergebnis und das weitere Vorgehen informiert. 

 

16 

Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnis  - einstimmig beschlossen

17 

Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzept (GFK) Duisburg - VERBINDEN UND VERNETZEN - DURCH GRÜN ZU BLAU -  - einstimmig beschlossen

18 

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen in der Stadt Duisburg
1. Beschluss über die Anregungen aus der Anhörung gemäß § 42 b und § 42 c
Landschaftsgesetz NRW 2. Satzungsbeschluss  - einstimmig beschlossen

 

 

Mitteilungsvorlagen  

19 

Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung des Fachbereichs 95 - Bezirksamt Mitte - für den Zeitraum Januar bis September 2012  - Kenntnisnahme

20 

Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Duisburg (AV 2013)   - Kenntnisnahme

21 

Errichtung eines Mahnmals zur Erinnerung an die Deportation jüdischer Kinder aus Duisburg/
Vorübergehender Standort   - Kenntnisnahme

22 

Vorgehensweise und Zeitplan Projekt Duisburg2027 / Teilräumliche Strategiekonzepte  

23 

Einzelhandels- und Zentrenkonzept  - Kenntnisnahme 
- City-Monitoring 2012 und Passantenfrequenzzählung für die Duisburger Innenstadt -  

> Citymonitoring 2012

24 

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung  

* 

Nachtrag  

* 

Beschlussvorlagen  

25 * 

Umsetzung Schulkonsens
Sukzessive Auflösung der Städtischen Gemeinschaftshauptschule Hitzestraße 23-25 in 47055 Duisburg  - einstimmig beschlossen

26 * 

Bebauungsplan Nr. 1009 A 1. Änderung - Dellviertel -
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung   - einstimmig beschlossen

 

Gitta Neisius (Bezirksamt) erklärte:"Die Änderungen hier sind im nördlichen Teil sowie bei der privaten verkehrsfläche zu sehen. Nachdem StraßenNRW den Mindestabstand zur A59 änderte, konnte das geplante Ggebäude näher zur A59 rücken. Somit bleiben die Bäume im Mittelstreifen erhalten. Im nördlichen Teil wurde jetzt keine Zahl der Geschosse sondern eine Gesamthöhe vorgeschrieben. Bei der Zu- und Abfahrt gab es für die private Verehrsfläche eine Festsetzung."

 

Bereich Königstraße, A59, Friedrich-Wilhelm-Straße und Mercatorstraße

Mit  Fertigstellung der Deckelung der A 59 vor dem Hauptbahnhof sind die wesentlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen und infrastrukturellen Aufwertung der innerstädtischen Achse König – Heinrich – Platz / Königstraße / Hauptbahnhof geschaffen worden. Diese Aufwertung soll nunmehr durch die Anlage eines abwechslungsreich gestalteten und eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisenden Platzes vor der Hauptbahnhofsfassade dokumentiert werden. Dieser neue Platz soll  im Westen durch ein langgestrecktes schmales Gebäude gefasst und von der in ihrem Querschnitt reduzierten und vom Durchgangsverkehr entlasteten Mercatorstraße getrennt werden.
Der seit dem 30.06.2006 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1009 A –    Dellviertel – setzt dieses städtebauliche Entwicklungsziel bereits fest. Nach aktuellem Sachstand ist nunmehr hier die Errichtung eines attraktiven und großzügig zugeschnittenen Büro- und Geschäftsgebäudes vorgesehen, dessen Realisierung jedoch eine Änderung des gegebenen Planungsrechtes  voraussetzt.
So ist neben anderen die östliche Verschiebung des Baukörpers und damit in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW ein näheres Heranrücken an die gedeckelte A 59 notwendig. Darüber hinaus erfordert die für das Projekt im südlichen Planbereich vorgesehene  Zu- und Abfahrt der Tiefgarage innerhalb einer öffentlichen Verkehrsfläche gleichfalls eine Änderung der bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen. Auch wenn die im Bebauungsplan Nr. 1009 A festgesetzten Strukturen mit dem aktuellen Vorhaben beibehalten bleiben, wird unter Berücksichtigung vorgenannter Sachverhalte aber auch im Hinblick auf weitere untergeordnetere Abweichungen, wie  eine beabsichtigte Zulässigkeit von Geschäftsnutzungen auch im 1. Obergeschoss sowie eine    geplante Gebäudeauskragung im Eckbereich Königstraße, die Durchführung des Bebauungsplan – Verfahrens Nr. 1009 A 1. Änderung – Dellviertel – notwendig.
 

27 * 

10. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)  - einstimmig beschlossen

28 * 

Legalisierung eines bestehenden gewerblichen Betriebes "erotische Massagen", Paul-Esch-Straße 115, 47053 Duisburg (Az.: BV 2012-1208)  - einstimmig beschlossen

 

Es gab hier einige Bemerkungen, warum man hier nicht mehr politisch intervenieren könne. Die Verwaltung erklärte unmissverständlich, dass es hier um eine Ansiedlung eines Gewerbes ine inem Gewerbegeibet in einem Hinterhofbereich geht und die BV nur die planunsgrechtlich reeavanten Bestimmungen zu beurteilen habe.

29 * 

Änderung des Großtanklagers durch Err. eines Dämpfespeichers und Umrüstung der Bühne 4 Spur 7 auf Bottom-Loading, Am Schlütershof 12, 47059 Duisburg (Az.: GA 2012-0049)  
bei 1 Enthaltung (SPD) - einstimmig beschlossen

30 * 

Aufstellung eines Stickstofftanks mit Verdampfer und Einfriedung, Bismarckstraße 81, 47057 Duisburg (Az.: BN 2012-0261)  - einstimmig beschlossen

31 * 

Wirtschaftsplan 2013 des Immobilien-Management Duisburg  - bei 1 Enthaltung(FDP) einstimmig beschlossen

32 * 

Entfernen eines Naturdenkmals in Duisburg-Duissern hier: Rosskastanie an der Wintgensstraße  - einstimmig beschlossen

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Anträge/Anfragen  

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 39.1

Herrichtung des Rad- und Fußweges „Rheinische Bahn“ von Essen nach Duisburg hier: Abschnitt Duisburg  - einstimmig beschlossen

 

Anträge/Anfragen  

Antrag zu DS 05-2604/4: Qualitätsverbesserung der städtischen Spielplätze in Duisburg 

Der Oberbürgermeister und der Jugendhilfeausschuss werden gebeten, die bewährte Finanzierung zur Qualitätsverbesserung der städtischen Spielplätze, wie sie mit der DS '11- 1604 beschlossen wurde, mit folgender Modifikation beizubehalten:

Die bezirklichen Budgets für Spielplätze werden im Bezirk um 7.500,- Euro pro Jahr reduziert. Die damit gewonnenen Mittel werden prioritär für Bezirke mit einer geringen Sanierungsquote von Spielplätzen eingesetzt.

Dieses Verfahren gilt auflösend bedingt bis zum Ablauf der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2014.

Nach Ablauf dieses Zeitraums ist über eine Verlängerung dieses Verfahrens, je nach Bedarf, erneut durch die zuständigen politischen Gremien zu entscheiden.

einstimmig beschlossen 

 

 

Änderung der Besetzung des Stadtteilausschusses Hochfeld der Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH (EG DU)  - einstimmig beschlossen 

 

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Hochfeldstraße (Hochfeld)
  - einstimmig beschlossen

Der Oberbürgermeister wird gebeten, einen Bebauungsplan für den Bereich zwischen Hochfeldstraße und dem bestehenden Bebauungsplan 500A nördlich begrenzt von der Blücherstraße bis zur Rheinhauser Straße aufzustellen, der eine wohnbauliche Entwicklung

vorsieht.

Begründung:

Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, mit dem Ziel, einer wohnbaulichen Entwicklung. Hierzu soll vor allem in den zurückliegenden Teilen ausschließlich Wohnen bevorzugt werden.

- einstimmig (3 Enthaltungen) beschlossen

"Wir wollen hier ein nachhaltiges ökologische Projekte auf den Weg bringen. Dies könnte ein Bebauungplan vom Rheinpark - auch wie beim grünen Ring gefordert - bis zu den Neuenkämper Rheinwiesen werden. Wir wollen hier eine Wohnbebauung etablieren ohne Industrie oder Gewerbe jeder Art. Dies auch analog zur Vergnügungsstättenverordnung," bergündete Dr. Lothar Tacke  den gemeinsamen Antrag von SPD undn CDU.

Grüne und FDP sahen hier den vollständigen Ausschluss von Gewerbe skeptisch.

 

Mitteilungsvorlagen  

 

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 und des Haushaltsplans 2012 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2015
hier: Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27.09.2012  

 

Verstärkte Zuweisung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen nach Duisburg
hier: Kurzfristige Schaffung neuer Unterbringungsplätze  

 

Unterbringungserfordernisse
Aktuell stehen in den 5 Übergangsheimen der Stadt Duisburg nur noch 31 belegbare Plätze zur Verfügung. Dass überhaupt noch Freiplatzkapazitäten vorhanden sind, liegt einerseits an der Unterbringung von einzelnen Familien  in sog. "beschlagnahmten Wohnungen" und zum anderen an einer stringenteren Platzausnutzung in den Übergangsheimen.
Eine weitere Unterbringung von Familien aus Übergangsheimen in  Wohnungen ist kaum mehr möglich, da die noch in den Übergangsheimen befindlichen Familien in überwiegender Anzahl wegen ihrer soziokulturell  gravierend unterschiedlichen Lebensgewohnheiten bestehende Nachbarschaften überfordern würden.
Die dargestellte Gesamtsituation und der weitere zu erwartende nicht abschätzbare Flüchtlingsstrom über die Wintermonate macht die kurzfristige Schaffung weiterer Unterbringungskapazitäten unumgänglich.  

Prüfung diverser Unterbringungsalternativen
Die Verwaltung hat in den letzten Wochen mit Hochdruck eine Vielzahl von Unterbringungsalternativen geprüft:  
Übergangsheime, leerstehende Schulgebäude  Turnhallen, Hotelschiff, Industriehallen, leerstehende Jugendherberge,  Aufstellung von Containern, vorübergehende Nutzung leerstehender Wohneinheiten im Grüngürtel   Marxloh.

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass Feuerwehr und Bauordnung empfehlen, von der Überlegung, leerstehende Schulen, Verwaltungsgebäude, Jugendherbergen etc. für die Unterbringung asylsuchender Menschen herzurichten, wegen der hierfür nötigen enormen Zeitschiene und der hohen Kosten Abstand zu nehmen.
Aus Brandschutz- und bauordnungsrechtlichen  Erfordernissen notwendige umfangreiche Investitionen – je nach Objekt in Höhe von bis zu 1,2 Mio. € – und der Umstand, dass ein Umbau in der Regel  zwischen 6 Monate und einem Jahr Zeit in Anspruch nimmt, haben die Erkenntnis gebracht, dass hiermit die kurzfristig bereitzustellenden Unterbringungsressourcen nicht zu beschaffen sind.
Die vorübergehende Nutzung einer Turnhalle zur Unterbringung von ca. 100 Personen für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ist nach Aussage der Duisburger Feuerwehr aus brandschutztechnischer Sicht zwar tolerabel, wenn keine Trennwände gezogen werden und die Halle von einem Ende zum anderen überschaubar ist.
Dies würde aber nur eine konfliktreichere Alternative sein, da die dort untergebrachten Personen keine Intimsphäre hätten. Andererseits könnten die Hallen über einen längeren Zeitraum nicht für den Vereins-/Schulsport genutzt werden. Alternativen in anderen Hallen, um die Ausfälle an Vereins- /Schulsport zu kompensieren, gibt es nicht bzw. lediglich in Ausnahmefällen. Unkalkulierbar wären auch die Kosten für die Renovierung/Instandsetzung der Halle bei Beendigung der Nutzung.
Hotelschiffe verfügen über eine durchschnittliche Aufnahmekapazität von bis zu 200 Personen. Neben der Unterbringung wäre Vollverpflegung (als Sachleistung) zu gewähren, da den untergebrachten Flüchtlingen keine eigenen Kochgelegenheiten zur Verfügung stehen. Die Kosten für ein Schiff betragen nach ersten Marktrecherchen 20.000 € pro Tag; monatlich somit 600.000 €. Hinzuzurechnen wären ganz erhebliche monatliche Personalkosten für städtische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Kosten für einen Wachdienst sowie die gegenüber der Barleistungsgewährung deutlich teurere Sachleistung in Form der Vollverpflegung.
Zusätzlich dürfte sich die Suche nach einem geeigneten Liegeplatz schwierig gestalten. Mit Kosten im höheren einstelligen Millionenbereich wäre diese         Unterbringungsalternative wirtschaftlich nicht vertretbar.
Fazit
Nach genauer Prüfung verbleiben zwei Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber um dem kurzfristigen Platzbedarf zu begegnen:
Die Nutzung von Turnhallen oder die Nutzung leerstehender Wohnungen im Grüngürtel Marxloh. Vor dem Hintergrund entstehender Kosten sowie der in der Vorlage dargestellten weiteren Aspekte wird der vorübergehenden Nutzung der  leerstehenden Wohnungen im Bereich des Grüngürtels Marxloh zur kurzfris-  tigen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen der Vorzug gegeben.

 

 

Verschiedenes
- Teilsanierung der Fliesen im Außenschwimmbecken des DSV 98  

Bewohnerparkzone in Duissern – Parkmöglichkeiten für Besucher der Bewohner und Gewerbetreibende  

 

Der Antrag der FDP wurde einstimmig in einen Prüfauftrag für die Verwaltung umgewandelt.

 

Mit der Beschlussvorlage DS-Nr. 12-1223 "Parkraumbewirtschaftung in DU-Duissern" wurde eine Bewohnerparkzone P1 (Duissern) beschlossen. Das Parkraumkonzept soll durch das in anderen Großstädten übliche Angebot von ganztägigen, aber in der Anzahl limitierten und gebührenpflichtigen Parkkarten für Besucher der Anwohner und begrenzte und gebührenpflichtige Ausnahmeparkmöglichkeiten für Gewerbetreibende ergänzt werden.
>Begründung:
Viele Anwohner in der Zone P1-Duissern begrüßen aufgrund der angespannten Parkraumsituation die Einrichtung einer Bewohnerparkzone. Sie beklagen aber zurecht, dass es nun keine Möglichkeiten gibt, dass Besucher, z.B. auch betagtere Verwandte, einen ortsnahen Parkplatz finden, der Ihnen auch ganz- oder mehrtägige Besuche ermöglicht. Hier würde das Angebot der gebührenpflichtigen Ausgabe einer pro Anwohner und Jahr begrenzten Anzahl von Besucherparkkarten Abhilfe schaffen.
Ebenso gibt es Gewerbetreibende/Freiberufler, die zur Ausübung ihrer Tätigkeiten auf ein ortsnah geparktes Fahrzeug angewiesen sind. Es sollte möglich sein, gebührenpflichtige Parkausnahmegenehmigungen zu erteilen, wenn der Gewerbetreibende zur Ausübung seiner Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen ist (z.B. Auslieferungsfahrten, Kundendienst) und ihm keine Firmenparkplätze zur Verfügung stehen. Die Anzahl entsprechender Gewerbebetriebe in Duissern dürfte auch vergleichsweise überschaubar sein. In anderen Großstädten in der Region (z.B. Essen, Köln) haben sich solche ergänzenden Parkregelungen für Besucher und Gewerbetreibende bewährt.