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Sitzung am 12. März 2015 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)

Denkmalschutz Stadtwerketurm, Promenadenabdichtung und Hochwasserschutz für 300.000 Duisburger und 30 Mrd an Werten
Sanierung Strernbuschweg als 1. Lesung

Öffentlicher Teil begleitet von Harald Jeschke

1

Begrüßung durch Herrn Bezirksbürgermeister Meyer 

2

Niederschrift der gemeinsamen öffentlichen Sondersitzung der Gremien: Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr, Umweltauschuss und Bezirksvertretung Mitte vom 19.02.2015 zur Kenntnis 

3

Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom 12.03.2015 zur Kenntnis 

Beschlussvorlagen 

4

Beanstandung eines Beschlusses der Bezirrksvertretung Mitte vom 12.03.2015; hier: Denkmalschutz -Kamin-Aggregat des Heizkraftwerkes B/II -sog. Stadtwerketurm- Bungertstraße in 47053 Duisburg (ZA-2012-0020) (DS 14-1496) 

Foto Harald Jeschke

Mit Nein-Stimme der AfD jetzt beschlossen

"Wir haben bei der ersten Abstimmung bewusst dagegen gestimmt, da wir auf gar keinen Fall den Stadtwerken weitere Kosten aufbürden wollten. Die heutige Lage mit 200 Millionen Euro an notwendig gewordenen Zuschüssen für den DVV Konzern bestätigt das deutlich. Also schönen Dank dafür, dass wir heute noch einmal darauf hinweisen können. Natürlich werden wir jetzt klar diesem Schildbürgerstreich zu nennenden Beschluss zustimmen, um nicht erneut Ärger zu provozieren", erklärte Dr. Lothar Tacke (SPD)

Ulrich Martel von der AfD monierte klar die dazu gehördenden Gutachten. "Diese Gutachten müssen nachvollziehbar sein. Da sie das für mich nicht sind, kann ich nicht zustimmen."

 

5

Treppenanlage Promenade Eurogate: Abdichtung der Promenadenplatt

Mit Mehrheit beschlossen - FDP und Pro NRW dagegen


FDP-Vertreter Frank Albrecht sprach von Überweisung des Falls mit 550.000 Euro Kosten an den Landesrechnungshof, da hier klar die Geldverbrennung deutlich wird. Zudem sah er die Zweckentfremdung von Mitteln und warf die Frage nach der Verantwortlichkeit auf.



6

Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr in der Innenstadt im Bereich zwischen Friedrich-Wilhelm-Straße, Mercatorstraße, Kremerstraße, Plessingstraße und Steinsche Gasse 
Als 1. Lesung einstimmig beschlossen

"Das ist auch ohne den Beschluss eigentlich schon gängige Paxis, meinte Ulrich Martel (AfD) als Anwohner des Bereichs.

Fredy Wagenmeyer (CDU) nannte mit der Freigabe in der Neudorfer Heine Straße ein Gegenbeispiel, da es dort beim Entgegenkommen aufgrund der Enge viel zu gefährlich sei.


7

Kinder- und Jugendförderplan 2014-2019 einstimmig beschlossen


Anträge/Anfragen 

8

Antrag der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. hier: Verwendung der Haushaltsmittel "Pflege des Ortsbildes" 


Mitteilungsvorlagen 

9

Bebauungsplan Nr. 1215 - Hochfeld - "Juliusstraße"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  einstimmig beschlossen

 

10

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat März 2015 

Kenntnisnahme

11

Bildung in Duisburg, 2. Teilbericht: Sekundarbereich I und II 

Kenntnisnahme

12

Anmeldungen und Aufnahmen an Duisburger Schulen 

Kenntnisnahme mit der Forderung, dass es keine weiteren Schulschließungen mehr geben dürfe.

13

Dritter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts zum Umgang mit der Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa 

Kenntnisnahme

14

Beteiligung der Stadt Duisburg an der Kampagne "Stadtradeln" 

Kenntnisnahme

15

Erhöhung der Eintrittspreise in den Saunen der städtischen Hallenbäder Neudorf und Rhein-Ruhr-Bad ab 01. 07. 2015 

Kenntnisnahme

16

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2015 entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 

Kenntnisnahme

17

Modellprojekt "Familienzentren" des Landes Nordrhein Westfalen 
Kenntnisnahme

18

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters 

19

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung 

Nachtrag 

*

Beschlussvorlagen 

20 *

Brandschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden hier: Stadtbezirk Mitte 

einstimmig beschlossen

21 *

Investitionszuschüsse an Sportvereine im Bezirk Mitte 2015 

einstimmig beschlossen

Problembeschreibung / Begründung

Der Verwaltung liegen im Jahr 2015 für den Bezirk Mitte 12 Anträge von Sportvereinen auf Bewilligung von Investitionszuschüssen mit einem Kostenvolumen von insgesamt 151.231,00 Euro vor. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs DuisburgSport sind im Jahr 2015 für die Gewährung von Investitionszuschüssen 500.000,00 € berücksichtigt. F
ür den Bezirk Mitte stehen entsprechend der Entscheidung des Betriebsausschusses DuisburgSport Mittel in Höhe von 75.300,00 Euro zur Verfügung. Der Betriebsleiter ist gemäß des Beschlusses des o. g. Betriebsausschusses ermächtigt, im Rahmen des beschlossenen Budgets Umstellungen vorzunehmen.
Die Beurteilung der vorliegenden Anträge vollzieht sich nach den fortgeschriebenen „Richtlinien Sportvereine“, die folgende Prioritäten vorsehen: der Stadt Duisburg für die Gewährung von Investitionszuschüssen an
1. Beschaffung von Pflegegeräten
2. Beschaffung von Sportgeräten
3. Beschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen
4. Sanierungsmaßnahmen
5. Neubaumaßnahmen

Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel können gemäß der Anlage die Maßnahmen 1 bis 12 gefördert werden. Der § 98 Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht vor, dass Sportvereine bei Maßnahmen mit einer Bezuschussung von mehr als 50 % als „öffentliche Auftraggeber“ anzusehen sind. Es müsste daher das öffentliche Vergaberecht angewendet werden.
Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsbereiches ist eine Einhaltung seitens der Vereine kaum sicher zu stellen (s. Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket II). Aus den vorgenannten Gründen wird die Förderung der beantragten Maßnahmen auf eine Höhe von grundsätzlich bis zu 50% festgeschrieben. Die Sportförderrichtlinien der Stadt Duisburg werden entsprechend angepasst.

 

Zu bewilligende Mittel im Bezirk Mitte:

 

22

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW
hier: Einrichtung eines absoluten Haltverbotes auf der Curtiusstraße in beiden Fahrtrichtungen 

einstimmig beschlossen - Tenor: Die Verwaltung geht auf die Anwohner zu

23

Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW (Az.: 17-2014) hier: Beschwerde über das Fraunhofer Institut 

Anwort der Verwaltung fand ausnahmslos Zustimmung

Anmerkung von Bezirksbürgermeister Reinhard Meyer (SPD): "Als Anwohner kann ich nur sagen, dass es noch nie eine Geruchbelästigung gegeben hat und es auch noch nie eine Beschwerde zuvor von anderen Anwohnern gab. Ich habe kein Verständnis für diese Beschwerde."

 

Anträge/Anfragen 

24

Anfrage der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion hier: Marientorbrücke (Hochbrücke) 

Verwaltung wird antworten

25

Antrag der CDU-Fraktion hier: Umsetzung des Lkw - Lenkungskonzepts 

einstimmig beschlossen

26

Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion hier: Auflistung aller Gebäude für Übergangswohnheime im Stadtbezirk Duisburg-Mitte 

Bei zwei Enthaltungen (Grüne und Linke) einstimmig angenommen

Es gab Bedenken, so eine Liste zu veröffentlchen und die Anregung (Linke), dies durch einen Link zur Verwaltung denjenigen Zugriff zu geben, die helfen wollen. Die Verwaltung will das prüfen.

Bezirksamtsleiter Ottmar Schuwerak machte auch deutlich, dass es schon sehr lange Praxis sei, Asylsuchend in Wohnungen unterzubringen. Für eine dezentrale Unterbringung hatte sich die klare Mehrheit ausgesprochen.

 

 

Mitteilungsvorlagen 

27

Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbands Rheinland 2015
hier: Entscheidungen über die Förderanträge für Duisburg 
Kenntnisnahme

 

28

Beschlussvorlage
Hochwasserrisiko-Management-Planung hier: "Maßnahmenplanung der Stadt Duisburg und Notfallplan Innenstadt"  einstimmig angenommen

Der Rat der Stadt nimmt die Maßnahmenplanung für den Bereich der Stadt Duisburg im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements zur Kenntnis. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmenplanung für den Bereich der Stadt Duisburg einzuleiten. Der aktuelle Stand des Notfallplans Innenstadt wird zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage des Notfallsplans ist ein Arbeitsplan zu erstellen.

Schutz für 300.000 Duisburger und 30 Mrd an Werten

"Es sind rund 300.000 Duisburger vom Hochwasser betroffen und wir sprechen hier von Schäden in Höhe bis zu 30 Mrd Euro," erklärte Duisburgs Umweltdezernent Ralf Krumpholz. "Wir sind von der Bezirksregierung 2012 aufgefordert worden, einen Notfallplan zu erarbeiten und im November 2014 gab es eine Ordnungsverfügung zum Sperrtor am Marientor. Wir haben daraufhin auch einen Dammbalkenverschluss sowie die dazu gehördenden Fördergelder zur Einrichtung beantrag. 2016 soll alles fertig sein."
Nach Frage von Bezirksvertreter Dr. Lothar Tacke erklärte der Dezernent, dass es im Bereich Neuenkamp den dort vor dem Deich angesiedelten Unternehmen bewusst ist, dass sie im Notfall selbst mobil handeln müssen.

 

 

Problembeschreibung / Begründung
Im Jahre 2007 hat die Europäische Union die Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und („Hochwasserrisikomanagement- (HWRM-RL)“) erlassen, die einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Hochwasserrisiko innerhalb der EU vorgibt. Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde im März 2010 durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in nationales Recht überführt.
Mit dieser Richtlinie erfolgte ein Paradigmenwechsel im Umgang mit der Bewältigung von Hochwassergefahren. Während in der Vergangenheit die Höhe und Sicherheit der Deiche im Vordergrund Hochwasserschutz ergänzt, der bei der Vermeidung von Hochwässer ansetzte (Schaffung Retentionsflächen, Versickerung durch Entsiegelung usw.).
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten jedoch, dass auch diese Strategien eine Vorbereitung auf ein Versagen der Deichmaßnahmen nicht ersetzt (siehe z.B. Elbehochwässer). Dieser Paradigmenwechsel in der Hochwassersicherheitsstrategie, der von der technischen über die integrierte zur risikoorientierten gesellschaftliches Handeln umgesetzt. Richtlinie das Management von Hochwasserrisiken stand, wurde diese Strategie nach 1990 durch den vorsorgenden Hochwasservorsorge geführt hat, wurde über das Wasserrecht in gesellschaftliches Handeln umgesetzt.

 

2. Nachtrag 

 

Beschlussvorlagen 

29

U-3 Erweiterung des Kindergartens an der Musfeldstraße, Sanierung der Entwässerungsleitungen hier: Fällgenehmigung für einen Laubbaum 

einstimmig beschlossen

30

Sternbuschweg (L 1) in Duisburg-Mitte  einstimmig als 1. Lesung beschlossen
Beschlussentwurf
1. Der Planung für die Umgestaltung des Sternbuschwegs von Kammerstraße bis Mülheimer Straße wird zugestimmt. 2. Dem Ausbau des Sternbuschwegs im 1. Bauabschnitt von Aktienstraße bis südlich der Geibelstraße mit einem voraussichtlichen Herstellungsaufwand in Höhe von 550.000,- € wird zugestimmt.

Ausgangssituation / Problembeschreibung
Der Sternbuschweg ist von seiner Verkehrsbedeutung eine Hauptverkehrsstraße und hat eine maßgebende Verbindungsfunktion (Landesstraße L1). Ferner ist die Straße Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Duisburg und als solche Haupteinsatzweg für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr. Des Weiteren dient Sie als Linienweg der Buslinie 937 mit vier Haltestellen zwischen Kammerstraße und Mülheimer Straße.
Die vorhandene Fahrbahn zwischen Kammerstraße und Mülheimer Straße ist geprägt von Flickstellen ehemaliger punktueller Einbrüche, Unebenheiten und anderer Deckenschäden. Neben der Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führt dieses auch zu einer Lärmbelästigung der Anlieger.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist ein kurzfristiger Ausbau des betroffenen Streckenabschnittes dringend erforderlich. Der Fahrbahnquerschnitt ist mit 9,00 m überbreit. Beidseitig sind bauliche, nicht benutzungspflichtige Radwege und Gehwege vorhanden. Der Sternbuschweg hat einen hohen Geschäftsbesatz, dem mit der Schaffung von zusätzlichem Raum zum Parken und Liefern / Laden Rechnung getragen wird.Der Beginn der Umgestaltung ist bereits mit dem Abschnitt von Koloniestraße bis Kammerstraße über das Konjunkturpaket II erfolgt.

Planung / Ausbau
Der Straßenquerschnitt wird von Kammerstraße bis südlich Geibelstraße entsprechend dem bereits mit dem Konjunkturpaket II hergestellten Bereich von Koloniestraße bis Kammerstraße umgestaltet. Auf der westlichen Seite wird soweit möglich Längsparken mit Grünflächen hergestellt, wobei die für den Verkehrsfluss erforderlichen Linksabbiegefahrspuren Vorrang haben. Im weiteren Verlauf bis zur Mülheimer Straße wird, soweit es der zur Verfügung stehende Straßenraum zulässt, ebenfalls auf einer Straßenseite Längsparken angeordnet. Die Fahrbahn wird auf der gesamten Länge erneuert. Dies geschieht abschnittsweise, zum größeren Teil nach dem vorlaufenden Kanalneubau.
Die vorhandenen Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Die Radwege werden zum Teil erneuert. Die Gehwege bleiben zum Großteil erhalten, nur an den Einmündungen bekommen diese die notwendigen Absenkungen. Die Flächen hinter den Gehwegen auf der östlichen Seite bleiben ebenfalls erhalten, wie auch die vorhandenen Mittelinseln. Der Ausbau beginnt in diesem Jahr mit dem Abschnitt von Aktienstraße bis südlich Geibelstraße. Hier ist kein Kanalbau in offener Bauweise erforderlich.
Die weiteren Abschnitte folgen dann den vorlaufenden Kanalbauarbeiten, zuerst von Aktienstraße bis Oststraße und anschließend bis zur Kammerstraße. Zuletzt erfolgt der Ausbau im nördlichen Abschnitt zwischen Geibelstraße und Mülheimer Straße.

Stellungnahme der Feuerwehr Duisburg
Aufgrund der Lage des Sternbuschwegs im Vorbehaltsnetz der Stadt lehnt die Feuerwehr den geplanten Ausbau mit der daraus resultierenden Einengung der Fahrbahn auf 6,50 m ab. Ebenso wie alle bereits vorhandenen Bushaltestellen als Buskaps und die vorhandenen Mittelinseln.

Stellungnahme der Straßenbaubehörde
Die geplante Fahrbahnbreite von 6,50 m basiert auf den gültigen Rechtsvorschriften und Richtlinien für zweistreifige Hauptverkehrsstraßen sowie auf den Festlegungen zum Vorbehaltsnetz. An allen Kreuzungen und Einmündungen werden Aufweitungen für die abbiegenden Fahrzeuge geschaffen, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern.
Die Mittelinseln sind Bestand, d. h. die Anlage dieser erfolgte entsprechend vergangener Beschlüsse. Die Bushaltestellen werden in ihren jetzigen Lagen barrierefrei umgebaut. Auch hier wird die bestehende Situation nicht verändert. Abwägung: Die Belange der Rettungsdienste und die Ansprüche der Straßenbaubehörde sind nicht gegeneinander abzuwägen.
Sowie einerseits die Feuerwehr im Einsatzfall ggf. mehrmals täglich für wenige Sekunden auf eine freie und zügige Durchfahrt der Straße angewiesen ist um an ihren Einsatzort zu gelangen, wird andererseits durch den reduzierten Fahrbahnquerschnitt und die vorhandenen Mittelinseln die Verkehrssicherheit für die Fußgänger und den Radverkehr ganztägig, auch im Hinblick auf den hohen Geschäftsbesatz, deutlich erhöht.
In beiden Fällen geht es um Fragen der Sicherheit und die Rettung von Menschenleben. Beide Belange verfolgen das unteilbare Wohl des Bürgers. Aufgrund der deutlichen allgemeinen Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wird dem hier zu Grunde liegenden Ausbau des Sternbuschwegs der Vorrang gegenüber den auch verständlichen Einwendungen der Feuerwehr eingeräumt.

Kosten
Die Baukosten / Honorarkosten für die Durchführung des 1. Bauabschnittes betragen:
Straßenbau * 485.000,- €
Markierung 10..000,- €
Begrünung 5.000,- €
----------------------------------
Summe Baukosten 500.000,- €

zuzügl. Honorarkosten 50.000,- €
Gesamtkosten 550.000, - €

nachrichtlich:
     Beschilderung / LSA * 5.000,- €
**  Beleuchtung  20.000,- €

* Die Verkehrszeichen befinden sich im Eigentum der WBD-AöR und werden mit dem im Produkt 6100.120107 „Bereitstellung verkehrsleitender und –regelnder Anlagen“ enthaltenen Bereitstellungsentgelt an die WBD-AöR finanziert.

** Die Straßenbeleuchtung befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Duisburg und wird mit dem im Produkt 6100.120108 „Bereitstellung der Straßenbeleuchtung“ enthaltenen Bereitstellungsentgelt an die Stadtwerke Duisburg finanziert.

Anliegerbeiträge
Die Fahrbahn im Sternbuschweg befindet sich in diesem Abschnitt in einem erneuerungsbedürftigen Ausbauzustand. Die geplante Erneuerung im Vollausbau ist somit beitragsfähig im Sinne des § 8 Kommunalabgabengesetz. Die Rückeinnahmen durch Anliegerbeiträge betragen rd. 133.000,- €. Konsumtiver Ergebnisplan
Die Maßnahme wurde noch nicht mit den tatsächlichen Werten beplant. In der jetzt dargestellten Abwicklung ergibt sich durch Minderaufwendungen i. H. v. 18.000 € und eines Minderertrages von 9.000 € eine Haushaltsverbesserung von 8.020 €.

Ausführung / Bauzeit
Der Ausbau des 1. Bauabschnitts soll im 2. Halbjahr 2015 beginnen. Die nächsten Bauabschnitte beginnen jeweils mit dem Kanalbau und schließen mit dem Straßenausbau. Der Beginn des Kanalbaus ist für 2017 terminiert, je Abschnitt sind jeweils zwei bis drei Jahre anzusetzen.

Notwendigkeit gemäß § 82 GO NRW
Aufgrund des erneuerungsbedürftigen Gesamtzustandes der Straße und zur Schaffung einer für alle Verkehrsteilnehmer verkehrssicheren und den straßenbautechnischen Regeln entsprechenden Straße ist ein Ausbau unerlässlich. Der Beginn einer neuen Maßnahme ist nach § 82 GO NRW ausnahmsweise dann zulässig, wenn nachvollziehbar und nachprüfbar Gefahr in Verzug ist, d. h. bei nicht Durchführung der Maßnahme entsteht Gefahr für Leib und Leben und dies äußert sich hier u. a. durch eine erhöhte Sturzgefahr (auf der Fahrbahn aufgrund von Schlaglochbildung, Unebenheiten, etc.) Für diesen Straßenabschnitt kann die Verkehrssicherungspflicht seitens der Straßenbaubehörde nicht weiter gewährleistet werden. Des weiteren würde durch die unterlassene Instandhaltung ein beschleunigter nachhaltiger Werteverzehr der Verkehrsanlagen entstehen. Die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt.

 

Mitteilungsvorlagen 

31

Bezirklicher Inklusions-Aktionsplan Gemeinsamer Antrag der Fraktion DIE LINKE. und der SPD-Fraktion (Bezirksvertretung Hamborn, DS-Nr. 14-0318 vom 13.03.2014); Prüfauftrag der Fraktion DIE LINKE. (Bezirksvertretung Mitte, DS-Nr. 14-0295 vom 13.03.2014)  Kenntnisnahme

 

Anträge/Anfragen 

32

Anfrage von Herrn Albrecht -FDP- hier: Transparenz und Bürgerbeteiligung -Neuaufstellung des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Duisburg - zu Protokoll

33

Anfrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier: Ausgleichsflächen im Bezirk Mitte