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Landtag 







Sitzung am 28. Januar 2016 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)

- Bebauungspläne Kaßlerfeld "Am Unkelstein" und Wanheimerort verkaufsoffene Sonntage
- Denkmalschutz
- Deckschichterneuerungsarbeiten auf der Brücke der Solidarität
- Fernbusbahnhof

Öffentlicher Teil:

1

Begrüßung durch Herrn Bezirksbürgermeister Meyer 

Danach wurde die Tagesordungspunkte 3 bis 5 vorgezogen. Es gab auch sofort Kritik aufgrund der sehr kurzfristig vorgelegten Beschlusssache zum Nachtrags-Wirtschaftsplan von DuisburgSport. Auch wurde die jetzt erst vorgelegte Maßnahme zur Sanierung des Kantparks mit den längst in anderen Gremien vertieften Informationen als Unverschämtheit (Fredy Wagenmeyer CDU und Frank Albrecht FDP) bezeichnet udn es gab auch deutliche Anmerkung zur Geschäftsordung. CDU-Verteter Fredy Wagemeyer und Dr. Lothar Tacke waren aber auch Vertreter ihrer Fraktionen bei den Bürgerbeteiligungen zur neuen Kantparkgestaltung beteiligt.
Beantragt und beschlossen wurde zudem, dass die ebenso kurzfristig vorgelegte Drucksache zum Lutherplatz in einer Sondersitzung behandelt wird - aber auch nur dieser Punkt, nicht noch einmal die Kantparksanierung. Das verstand Oliver Beltermann Junges Duisburg) nicht so recht, da man sich ja jeglicher politischer Mitbestimmung selbst beraubt.

 


2

Niederschrift der 11. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 19.11.2015 

Kommunalinvestitionen in Duisburg (KIDU) 

3

Kommunalinvestitionen in Duisburg (KIDU)
Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd. 81,15 Mio. EUR 
- bei Enthaltung Ulrich Martel (parteilos) einstimmig beschlossen

 

Peter Orzol, Projektleiter der Stadt Duisburg zum 73-Millionen-Euro-Paket "Investitionsoffensive" erläuterte den Bezirkspolitikern noch einmal, dass es um 73 Millionen Euro der 3,5 Mrd Bundesmittel geht. Die Stadt stockt per Eigenanteil (10 %) diese Konjunkturspritze auf rund 81 Millionen Euro auf. Die Maßnahmezeit: 01.07.2015 - 31.12.2018.

Es geht hauptsächlich um die Entlastung des städtischen Investitionshaushaltes und der möglichen Betriebskostensenkung von rund 800 Millionen Euro der eigentlich gesamt notwednig gewordenen Sanierungsmaßnahmen. Die Stadt hat ein Paket von 213 Maßnahmen geschnürt - 215 allein für Straßensanierung - zur Zeit des Konjunkturpaketes II waren es 230, aber nur mit 67 Millionen Euro versehen. Wenn diese 213 Maßnahmen bis Ende 2018 nicht abgearbeitet sind, verfällt das Geld.
Also ist die Fachverwaltung bemüht, alle Maßnahmen auch in den Bezirken punktgenau durchzuführen und dafür zu sorgen, dass auch nach dem endgültigen Beschluss de Rates am 29. Februar 2016 die Bagger in der Gesamtstadt aktiv werden.
Die Stadt hat hierbei noch vorsichtig eine Maßnahmen-Reserveliste in Höhe von 40 Milionen Euro in der Hinterhand. Bezirklich betrachtet ist die Obergrenze bei 200.00 Euro (Mitte mit höchster Einwohnerzahl) angesiedelt, Süd liegt fast gleich, Homberg wurde z.B. mit 75.000 Euro angesetzt.

 

Eine konkrete Frage hatte Fredy Wagenmeyer von der CDU, die die BV aber auch andere Gremien jahrelang beschäftigt hatte: "Wird der Kalkweg auch tatsächlich saniert?" - Fachamtsvertreter Axel Brenner versprach dies der BV Mitte. Anwohner wie Regina van Loon hatten auch lange vor dem Konjunkturpaket-II immer wieder beantragt, den Bereich des Kopfsteinpflasters zu sanieren - vergebens.

 

4

Kommunalinvestitionen in Duisburg (KIDU) Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd. 81,15 Mio. EUR hier: vorgezogene Beschlussfassung zuden Maßnahmen des Jahres 2015 und der Monate Januar und Februar 2016  Kenntnisnahme

 

5

Kommunalinvestitionen in Duisburg (KIDU) Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd. 81,15 Mio. EUR hier: Beschlussfassung zu den Einzelmaßnahmen „Herstellung der Barrierefreiheit“ in Grünanlagen sowie im Öffentlichen Raum im Bezirk Mitte 
- einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorlagen 

6

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 und des Haushaltsplans 2016 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019;
hier: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung gemäß § 81 Gemeindeordnung NRW  - einstimmig beschlossen

 

7

Bebauungsplan Nr. 1235 - Kaßlerfeld - "Am Unkelstein"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

 

- bei einem Nein der FDP mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussentwurf
1. Für einen Bereich südlich der Autobahn A 40, westlich der Autobahn A 59, nördlich der Schifferstraße und östlich der Max-Peters-Straße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1235 -Kaßlerfeld- "Am Unkelstein" durchgeführt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 1235 -Kaßlerfeld- "Am Unkelstein" wird in der Prioritätenliste des Bezirks Bezirksvertretung Mitte an Position 13 geführt.
3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und der Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner nach § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abgesehen.

Anlass der Planung
Der aufzustellende Bebauungsplan dient der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das am 06.12.2010 vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Zum Erhalt und zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt Einzelhandelsbetrieben im Plangebiet getroffen werden. sollen textliche Festsetzungen über die Zulässigkeit von Innerhalb des Planbereiches befinden sich Immobilien und freie Grundstücke mit Umnutzungsoptionen und Ansiedlungsmöglichkeiten für Einzelhandelsbetriebe. Aufgrund der jetzigen planungsrechtlichen Situation sind Einzelhandelsbetriebe, die sich negativ auf Hauptzentrums Innenstadt auswirken können, den Bestand und die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereich des Hauptzentrums Innenstadt auswirken können, genehmigungsfähig.

Zum Erhalt der städtebaulichen Funktion des Planbereiches sollen auch

Vergnügungsstätten gesteuert werden. Dieses Ziel wird durch das gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten gestützt, welches am 11.07.2011 vom Rat als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen wurde.

Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
Ziel Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt. Im Bebauungsplan soll textlich festgesetzt werden, dass Einzelhandelsbetriebe mit zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevanten ausgeschlossen werden. des Bebauungsplanes ist die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Sortimenten gemäß der Duisburger Sortimentsliste.
Darüber hinaus ist es Ziel des Bebauungsplanes, eine Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen Gewerbegebiet, Vergnügungsstätten, zu verhindern. Aus diesem Grund sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Planbereiches ausgeschlossen werden. Nutzung insbesondere ergebenden durch städtebaulichen eine Funktion städtebaulich des nachteilige Gebietes Häufung von Vergnügungsstätten, zu verhindern. Aus diesem Grund sollen Vergnügungsstätten innerhalb des Planbereiches ausgeschlossen werden.

 

 

 

8

Denkmalschutz - Waldfriedhof-Eingangsanlage mit Baulichkeiten Düsseldorfer Straße 601, 603-609 in 47055 Duisburg (ZA-2014-0040) 

- einstimmig beschlossen

Beschlussentwurf
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal Waldfriedhof: Eingangsanlage mit Baulichkeiten Düsseldorfer Straße 601,603-609, 47055 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen. Die v. g. Sache ist nach den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal

 Begründung
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2. Strich der Bezirkssatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz. Die notwendigen Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. In den Anlagen sind alle erforderlichen Begründungen und Informationen enthalten.
Der als Anlage beigefügte Unterschutzstellungstext, zu dem mit dem Landschaftsverband Rheinland das erforderliche Benehmen hergestellt wurde, benennt alle wesentlichen, das Denkmal konstituierenden Elemente und liefert die Begründung für die Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG NRW: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“ Die Örtlichkeit ist aus den weiteren Anlagen mit Lageplan und Fotos zu entnehmen.

 

Wesentliche charakteristische Merkmale des Denkmals
Die Eingangsanlage, mehrflügelig in Art eines Ehrenhofes, besteht aus drei Wohn und Verwaltungsgebäuden, einer ehem. Einsegnungshalle (Alte Kapelle), zwei gemauerten Torbauten und einem verbindendenmit Pfeiler-Kolonnaden , zum Ehrenhof hin, geöffneten Wandelgang. Einheitlich mit dunklen „Oldenburger Klinkern“ verkleidet, errichtet mit Anlegung des Friedhofes 1921-25 nach Entwurf des Stadtbauamtes (Karl Pregizer, Hermann Bräuhäuser).

Verbindendes Element der verschiedenen Bauten ist neben der Geschlossenheit, die durch den zusammenfassenden Wandelgang entsteht, die einheitliche Verblendung mit „Oldenburger Klinkern“ und die dazu passende Eindeckung der flach geneigten Dachflächen mit Schiefer. Baulicher Höhepunkt des Ensembles ist die ehemalige Einsegnungshalle, heute als Kapelle (unter Abbruch der ehemals zugehörigen Leichenhalle) in das 2000-2002 neu errichtete Krematorium integriert.
Sie erhebt sich als annähernd würfelförmiger Kubus auf quadratischer Grundfläche, wie 321 2 die anderen Bauten klinkerverkleidet und mit einem flach geneigten und abgeschleppten verschieferten Walmdach gedeckt. Ursprünglich allseitig geschlossene Wandflächen, die lediglich durch den Eingang im Süden (vom Ehrenhof aus) und eine umlaufende Reihe kleiner quadratischer Fenster unterhalb der Traufe (pro Seite 5, an der Eingangsseite 4 und mittig eine Uhr) gegliedert war; heute in der zum Ehrenhof gerichteten Südwand ein modernes, über EG wandhohes Glasmalerei-Fenster, seitlich davon das Ziffernblatt der Uhr.
Der Innenraum ein hoher, ungeteilter Einheitsraum, die Wände an drei Seiten mit hohen Spitzbogenblenden gegliedert; der vierte Spitzbogen der Südseite heute von dem neuen Glasmalereifenster durchbrochen. Im Obergeschoss eine mit je fünf quadratischen Öffnungen (analog zu den dort befindlichen Fenstern) geöffnete Galerie, die durch ein noch urspüngliches Treppenhaus mit rundbogigen Türöffnungen, geschwungener Massivtreppe mit geschlossener Brüstung und einem steinkugelbekrönten Pfeilern als Anfänger erreicht wird.

Die drei Verwaltungs- und Wohngebäude erheben sich zweigeschossig mit Walmdächern über rechteckigen Grundflächen, die beiden straßenseitigen Gebäude Nr. 605 und 607 (ursprünglich Verwaltungsgebäude 1 und 2) längsrechteckig, das zurückliegende Haus Nr. 609 (ursprünglich Gärtnerwohnhaus) auf kleinerer, quadratischer Fläche. Die Straßenfronten der beiden Verwaltungsgebäude sind fünf Achsen breit, mit einfach eingeschnittenen hochrechteckigen Fenstern mit Sturzmauerung und mittigem Hauseingang; die beiden äußeren Erdgeschoss-Fenster sind als dreieckig auskragende Erkerfenster mit kleinen verschieferten Walmdächern ausgebildet, das Obergeschoss über den Erkern (d.i. die beiden äußeren Achsen) ohne Fenster als geschlossene Flächen.
Die Fenster selbst sind erneuert, z.T. hölzerne Fensterläden außen erhalten, die hölzernen Eingangstüren mit Oberlicht original. An den zueinander gerichteten Seiten rundbogige Nebeneingänge mit Holztüren, bei Nr. 605 im Erdgeschoss begleitend kleine quadratische Einzelfenster, sonst ähnliche Fensterformate wie an der Vorderseite in zwei Achsen. Die Walmdächer sind flach abgeschleppt und geschlossen, auf den Firstkanten sitzt jeweils ein Schornsteinkopf. Innen Eingangsflure mit Klinkerboden (in Nr. 607 sichtbar, in Nr. 605 moderner Laminatbelag), originale Holztreppen und teilweise Zimmertüren erhalten, außerdem kleine Innenfenster zwischen Obergeschoss-Wohnung und Treppenhaus. Nr. 609 gestalterisch etwas abgewandelt auf kleinerer Grundfläche, Eingangsseite drei Achsen breit, mit durch ornamentalen Verbund der Ziegel akzentuierten mittigem Hauseingang.
Innen Holztreppe analog zu Nr. 605/607 erhalten. Linke (südliche) Hausseite geschlossen mit einem durch erhaben gesetzte Ziegel gebildeten Kreuz. Der verbindende Wandelgang eingeschossig, zum Innenhof hin in Pfeilerkolonnaden geöffnet, mit Pultdach und ebenfalls mit Klinkern belegtem Fußboden. Der nördliche der ursprünglich drei Flügel beim Umbau 2000-2002 bewusst fragmentiert durch Wegnahme des Daches bei gleichzeitigem Stehen lassen der Pfeiler.
In den Wandelgang integriert neben der Einsegnungshalle / Kapelle der Haupteingang mit zwei überhöhten Torbauten auf leicht querrechteckiger Grundfläche mit verschieferten Walmdächern und rundbogigen, ebenfalls überhöhten Durchgängen; der linke (westliche) mit einer dritten Öffnung auch seitlich zum anschließenden Wandelgang hin geöffnet. Im Ehrenhof an zentraler Stelle heute drei zu einer Großfigur arrangierte weibliche Figuren, ehemals als drei Einzelfiguren („Mädchen mit Blume“, „Junge Frau mit Kopftuch“, „Alte Frau mit Kopftuch“) 1952 von Kurt Schwippert als Portalfiguren für die Fassade des Alten Krematoriums geschaffen. Schwippert hatte bereits 1930 die erste Portalfigur für das 1932 eingeweihte Krematorium geschaffen, diese war aber im Krieg zerstört worden.

 

 

9

Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten für Verkaufsstellen im Jahr 2016 

- bei einem Nein (Linke) mehrheitlich beschlossen

 

Rechtliche Grundlagen
Die Möglichkeit der Zulassung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen ist in § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 in der Fassung vom 30.04.2013 wie folgt geregelt:

1. Verkaufsstellen dürfen jährlich an höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein.
2. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird ermächtigt, diese Tage durch Verordnung freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken.
3. Innerhalb einer Gemeinde dürfen insgesamt nicht mehr als elf Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr Gemeindegebiet, darf dabei nur ein Adventssonntag freigegeben werden.
Erfolgt die Freigabe beschränkt auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde freigegeben werden. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. freigegeben werden. Erfolgt eine Freigabe für das gesamte
4. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. 5. Von Feiertagsgesetzes NW, Ostersonntag, Pfingstsonntag, zwei Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt. der Freigabe ausgenommen sind die stillen Feiertage im Sinne des der Freigaben auf elf Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr beschränkt.
Die Freigaben müssen nun, wie bereits früher, aus Anlass von Veranstaltungen erfolgen. Ferner wurden die Tage neu bestimmt, die von der Freigabe ausgenommen sind. Weiterhin sind seither auch wieder die unter Ziff. 4 genannten Verbände anzuhören.
Verfahrensweise in Duisburg
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.1995 (DS 1793/94-99) folgenden Beschluss gefasst:
1. Bei verkaufsoffene Sonntage im Sinne des § 14 Ladenschlussgesetz (jetzt § 6 LÖG) zugelassen. Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen werden
2. Dem entsprechenden verkaufsoffenen Sonntages (evtl. pro Stadtteil) für das gesamte Jahr verbindlich festgelegt wird. Rat der Stadt Rechtsverordnung ist zu Beginn vorzulegen, eines jeden mit Jahres der der die Entwurf Zulassung einer eines Als einziger Antragsberechtigter fungiert der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Niederrhein e. V.

Entscheidungsvorschlag zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für das Jahr 2016
Der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Niederrhein e. V. beantragtf ür das Jahr 2016 die Genehmigung von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen. Bei den beantragten Sonderöffnungen wird die Höchstzahl der Termine (11 Sonn- und Feiertage) eingehalten. Alle Freigaben wurden auch anlässlich von Veranstaltungen beantragt.
Für den Ortsteil Meiderich wurden drei statt bisher zwei Sonntagsöffnungen beantragt. Insgesamt werden 23 Sonntagsöffnungen an 11 Terminen beantragt. Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve (IHK), die Handwerkskammer Düsseldorf (zuständig für Duisburg), der evangelische Kirchenkreis Duisburg, der Arbeitskreis christlicher Kirchen, ver.di und das Haus der Unternehmer wurden zum beabsichtigten Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung um Stellungnahme gebten.

 

 

Anträge/Anfragen 

Mitteilungsvorlagen 

10

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat November 2015 

Kenntnisnahme

11

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Dezember 2015 

Kenntnisnahme

12

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters 

13

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung 

Nachträge

*

Beschlussvorlagen 

14 *

DuisburgSport Wirtschaftsplan 2016 

bei 2 Nein-Stimmen (Linke und Ulrich Martel (parteilos) und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen

Es gab von allen Seiten viel Kritik, da in der Vorlage nicht direkt erkennbar war, warum es den ein Nachtrags-Wirtschaftsplan war.

 

Frank Albrecht (FDP) meinte, dass zwei oder drei erklärende Sätze geholfen hätten.

Die Verwaltung merkte an, dass dies aus den Finanzierungen zur Sanierung z.B. von Bädern in Rheinhausen oder Neudorf ersichtlich sei, ein besonderer Hinweis dazu aber tatsächlich hilfreich gewesen wäre.

Dr. Tacke konnte sich einen Seitenhieb nicht verkneifen: "Acht Turnhaöllen fehlen, so wird in der Öffentlichkeit berichtet - DuisburgSport trägt hier klar die Mitschuld. Die Kritik an Duisburgsport ist angebracht.  

 

15 *

Bebauungsplan Nr. 1170 1. Änderung - Dellviertel - Duisburger Freiheit-Nord
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste 

- einstimmig beschlossen

 

Den Bezirksvertretern - hier insbesonders Dr. Lothar Tacke von der SPD - war es wichtig, dass bei Bedarf das Parkhaus auch um eine Etage aufgetsockt werden kann

 

16 *

Bebauungsplan Nr. 1198 - Wanheimerort - "Fischerstraße"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss - bei einer Enthaltung (Linke) einstimmig beschlossen

 

17 *

8. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) - einstimmig beschlossen

 

18 *

Eingabe nach § 24 GO NW zum Neubau des Fernbusbahnhofes, Mercatorstraße zur DS 15-1322 - einstimmig beschlossen

 

*

Anträge/Anfragen 

19 *

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier: Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien im Stadtbezirk Duisburg-Mitte 

 

20 *

Anfrage von Herrn Albrecht -FDP- hier: Aktuelle Situation im Asylbewerberwohnheim, Memelstraße 25-35 in Duisburg-Neudorf 

 

21 *

Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion hier: Flexibilisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes - einstimmig beschlossen

 

Die SPD mit Fraktionssprecher Dr. Lothar Tacke wies darauf hin, dass das Einzelhandel- und Zentrenkonzept flexibler sein müsse. Es geht in der Zukunft auch um Ansiedlung von Gewerbe, dass man so bei der damaligen Verabschiedung im Rat nicht einplanen konnte.

 

*

Mitteilungsvorlagen 

22 *

Neubau des Fernbusbahnhofes, Mercatorstraße - Duisburg-Innenstadt 

- Kenntnisnahme

Neubau des Fernbusbahnhofes, Mercatorstraße - Duisburg-Innenstadt Inhalt der Mitteilung
Mit Vorlage der Drucksache DS 15-1322 hat der Rat der Stadt Duisburg der Planung und dem Bau des Fernbusbahnhofes auf der Fläche östlich der Mercatorstraße südlich des Hotelneubaus zugestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Im Rahmen der Beschlussfassung wurde folgender Prüfauftrag mit einbezogen:
1. Die Ausfahrt aus dem Fernbusbahnhof solle möglichst nur nach links erfolgen.
2. Die Realisierung des Servicegebäudes solle zeitgleich mit der Fertigstellung des Fernbusbahnhofes erfolgen.

Planung des Fernbusbahnhofes Im südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Knotenpunkt Mercatorstraße – Koloniestraße sowie daran anschließend die Anschlussstelle der A 59. Westlich der Mercatorstraße befindet sich Blockrandbebauung mit gemischter Nutzung von Büros, Dienstleistungsbetrieben bis hin zu Wohnungen in den Obergeschossen. Östlich des Plangebietes verläuft die 4-spurige A 59 in offener Tieflage. Nördlich schließt die Fläche des in Bau befindlichen Hotelneubaus sowie des Hauptbahnhofes an.
Fernbusbahnhof
Der zukünftige Fernbusbahnhof an der Mercatorstraße wird eine Fläche von ca. 4.000m² beanspruchen. Die Fläche bietet Platz für acht Haltekanten für Fernreisebusse, ein Servicegebäude Kurzzeitparken. Die Fahrgasse soll in bituminöser Bauweise und die Busstellplätze in Betonbauweise hergestellt werden.

Die 8 Bussteigkanten werden in Sägezahnform ausgebildet und ermöglichen ein

unabhängiges Anfahren der Haltepositionen. Dabei sollen die östlichen Bussteige (Ausstieg zur Beifahrerseite) als Buskap ausgebildet werden. Begleitend dazu sollen Wartehäuschen durch die Fa. Ströer (Städtewerbung) beigestellt werden


Mercatorstraße
Die Spuraufteilungen in ihrer Breite geringfügig verändern. Dadurch können die Busse den Fernbusbahnhof nur von Süden kommend anfahren, was angesichts der unmittelbaren Nähe zur A59 – Anschlussstelle Zentrum als unproblematisch bewertet wird. Innerhalb des Fernbusbahnhofes besteht eine Einbahnstraßenregelung, bei der die Ausfahrt über einen neu zu schaffenden lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt mit der Güntherstraße geregelt ist. Durch die getauschte Anordnung des Radweges und des Parkstreifens, können die Baumscheiben der Alleenbäume vergrößert und die Radfahrer sicherer geleitet werden.
Durch die Anpassung der Fahrspuren wird eine neue Fahrbahnmarkierung erforderlich. Des Weiteren ist es vorgesehen, den bituminösen Aufbau der Mercatorstraße (von der Koloniestraße bis einschließlich des Einmündungsbereiches Güntherstraße) abzufräsen und anschließend neu bituminös aufzubauen. Mercatorstraße wird in ihrem Straßenquerschnitt beibehalten wobei sich die Kurzzeitparken Südlich der Zufahrt des Fernbusbahnhofes befindet sich eine separate Zu- und Abfahrt zum Kurzzeitparkplatz mit 14 Stellplätzen, die den privaten Bring- bzw. Holverkehr per Pkw aufnehmen soll. Der Kurzzeitparkplatz (Kiss & Ride-Parkplatz) ist ebenso wie der Fernbusbahnhof nur von Süden kommend anfahrbar und kann nur Richtung Norden verlassen werden.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof und der beengten Platzverhältnisse werden keine Taxistände vorgehalten bzw. eingerichtet.

 

Taxis, die abreisende Fahrgäste zum Fernbusbahnhof bringen, können die

Kurzzeitparkplätze mitbenutzen. Fahrgäste, die mit dem Taxi weiterfahren möchten, können den Taxispeicher am Hauptbahnhof ansteuern. Im Rahmen der Baumaßnahme zum Portsmouthplatz wird der Taxispeicher neu angeordnet und es haben zukünftig 15 Taxen Platz.

 

Servicegebäude
Für das Servicegebäude steht eine ca. 100 qm große Fläche zur Verfügung. Es ist angedacht, Wartebereich, Fernbusanbieter) und Toiletten. dass Ticketverkauf das Servicegebäude bzw. folgende Kiosk Nutzungen (zentraler aufzunehmen Verkauf der hat: Tickets aller Betreibermodell Eigentümer der Fläche ist die Stadt Duisburg. Der Betrieb des Fernbusbahnhofes soll jedoch nicht durch die Stadt Duisburg erfolgen, sondern durch einen externen Betreiber, an den die Fläche nebst aller noch zu errichtenden Anlagen verpachtet werden soll.
Ziel ist es, mit einem noch zu ermittelnden Betreiber einen Konzessionsvertrag abzuschliessen, der Art und Umfang des Fernbusbahnhofbetriebes zwischen der Stadt Duisburg und dem externen Betreiber regelt. Der Betreiber ist im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln. Die Ausschreibung wird zur Zeit noch vorbereitet und wird voraussichtlich Mitte 2016 durchgeführt.

Grün / Bäume
Um die Planung des Fernbusbahnhofes, wie zuvor beschrieben, realisieren zu können, müssen insgesamt 12 Bäume gefällt werden, die der Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg unterliegen, die zum Zeitpunkt des Baubeschlusses noch rechtsgültig war.

Diese Bebauungsplanes Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duisburg vom 27.11.1987 in der jeweils gültigen Fassung. D.h., dass bei Verlust von Einzelbäumen oder Baumgruppen gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg diese auszugleichen sind. Zusätzlich zu den 12 Bäumen innerhalb des Baufeldes muss im vorgesehenen Ausfahrtsbereich ein städtischer Straßenbaum (Platane mit 160 cm Stammumfang) entfernt werden.
Dieser Baum ist Bestandteil einer geschützten Allee und gemäß § 47a Landschaftsgesetz NW (LG NW) - Schutz der Alleen - zu werten. Als Voraussetzung für den Bau des Fernbusbahnhofes muss der Baum aus dem Schutz der Alleen im Sinne des § 47 a LG NW entlassen werden. Dazu ist seitens der Unteren Landschaftsbehörde die Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs.1 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Abs.1 LG NW von den Verboten des § 47 a LG NW erforderlich.
Eine Genehmigung nach den Vorschriften der Baumschutzsatzung wird nicht erteilt, da das Landesrecht, also der gesetzlich verankerte Schutz der Alleen gemäß § 47 a LG NW, höherrangig im Verhältnis zur Baumschutzsatzung als die Ortssatzung zu werten ist. Bei allen wichtigen Entscheidungen der Unteren Landschaftsbehörde ist der Beirat zu beteiligen.
 Dem ´Beirat der Unteren Landschaftsbehörde´ wurde die Planung zum Bau des Fernbusbahnhofes in seiner Sitzung am 02.11.2015 vorgestellt. Der Beirat hat der Befreiung gemäß § 67 BNatSchG zugestimmt. Ebenfalls befindet sich innerhalb des Baufensters eine für die A59 planfestgestellte Fläche (ca. 698m²), die als „Ausgleichsfläche – Maßnahme Entsiegelung““ festgesetzt ist.
Durch die Überplanung des Bereiches ist eine solche Nutzung nicht mehr möglich. In Abstimmung mit Straßen.NRW sowie der unteren und oberen Landschaftsbehörde soll als entsprechender 1:1 Ersatz ein Teilstück der ehem. Kölner Straße, welche im Rahmen der Baumaßnahme zur A59 aufgegeben wurde, entsiegelt werden.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Duisburg und ist ca. 740m² groß. Für die Entfernung der insgesamt 13 Bäume ergibt sich eine Ersatzforderung von 40 Bäumen. Die angesprochene zu entsiegelnde Fläche der ehem. Kölner Straße kann ebenfalls für die erforderlichen Ersatzpflanzungen genutzt werden. Ferner soll der Ausgleich soweit wie möglich vor Ort innerhalb der Anbauverbotszone erfolgen – nach Aussage von Straßen NRW ist lediglich ein 3m breiter Streifen vor der an der Autobahn vorhandenen Stützwand von jeglicher Bepflanzung und sonstigen Nutzungen freizuhalten.
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde spricht sich gegen die Ersatzpflanzung von Bäumen in dem Grünstreifen zwischen BAB und Fernbusbahnhof aus und befürwortet die Abpflanzung mit einer Hecke aus heimischen Gehölzen. Die Baum-Ersatzpflanzung sollte nach Ansicht des Beirates im Bereich der Mercatorallee vorgenommen werden.

Prüfauftrag 1
Der neu herzustellende Knotenpunkt im Bereich der Ausfahrt des Fernbusbahnhofes und der Güntherstraße wird lichtsignalgesteuert. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Busse sowohl in Richtung Norden als auch Richtung Süden – dem kürzesten Weg zu der Anschlussstelle der A59 – abfahren können. Bislang vorgesehen. Da neben den Fernreisebussen auch z.B. die Duisburger Stadtrundfahrten von dort abfahren, sollten aus planerischer Sicht beide Fahrtrichtungen beibehalten werden.
Zudem ist zu erwarten, dass die Busse des Fernverkehrs auf Grund der Nähe der Autobahnanschlussstelle und der auch in Bezug zum AK-Duisburg kürzeren Fahrzeit die Anschlussstelle Zentrum ansteuern und nach links abbiegen werden. Dies soll durch eine Beschilderung die zur AS-Zentrum hinweist unterstützt werden. Zudem wird das Ausfahren Richtung Norden durch die bauliche Änderung der Mercatorstraße von vier auf zwei Mercatorstraße einschließlich der Brücke über die A 59 bis zum Harry-Epstein-Platz/Saarstraße wird das straßenräumliche Gesamterscheinungsbild mit der Verbindungsfunktion zwischen dem Hauptbahnhof und dem Einkaufsbereich der Königstraße aufgewertet.
Die Mercatorstraße ist eine öffentliche Straße nach § 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) und uneingeschränkt gewidmet. Gemäß § 14 StrWG NRW ist der Gebrauch der öffentlichen Straßen jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Aus diesen Gründen ist eine vorgeschriebene Fahrtrichtung bei der Ausfahrt des zukünftigen Fernbusbahnhofes (nur links) widmungsrechtlich nicht zulässig. ist eine Einschränkung bzgl. der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht Spuren für zwischen den Fernreiseverkehr der unattraktiver. Friedrich-Wilhelm-Straße Durch und den der Umbau Königstraße der Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine verkehrsplanerischen und verkehrsrechtlichen Gründe vor eine vorgeschriebene Fahrtrichtung auszuweisen.

Prüfauftrag 2
Aus Sicht der Verwaltung soll das geplante Servicegebäude zu einem etwas späteren Zeitpunkt realisiert werden als die Verkehrsanlage selbst. Seitens der Verwaltung ist es geplant, das Servicegebäude in Abstimmung mit dem zukünftigen noch zu ermittelnden Betreiber zu planen und zu bauen, um den Anforderungen und Bedürfnissen des Fernbusmarktes und vor allen Dingen der Nutzer des Fernbusbahnhofes vollumfänglich gerecht zu werden. Zum Betreibermodell vorbereitet.
Die Ausschreibung wird voraussichtlich Mitte 2016 erfolgen. Ein konkreter Fertigstellungstermin für das Servicegebäude kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden. Sollte der Bau der Verkehrsanlage gleichzeitig mit dem Bau des Servicegebäudes erfolgen, würde sich der Baubeginn und vor allen Dingen auch die Fertigstellung erheblich verzögern.
Die temporäre Lösung des Fernbusbahnhofes an der Otto-Keller- Straße müsste weiterhin in Anspruch genommen werden. Mit Vorlage der DS 13-0451 hat der Rat der Stadt Duisburg dem temporären Standort des Fernbusbahnhofes an der Otto-Keller-Straße zugestimmt. Ziel war bzw. ist es diesen Standort nur so kurz wie nötig in Anspruch zu nehmen und den Standort nicht als jetzigen Zeitpunkt

dauerhafte Lösung zu etablieren.
Daher wird von der Verwaltung das Ziel weiterhin verfolgt zeitnah mit dem Bau der Verkehrsanlage zu beginnen, um die temporäre Lösung so schnell wie möglich an der Otto-Keller-Straße aufzuheben.

 

23 *

ESF-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ)
Projekt BIWAQ-Duisburg - Kenntnisnahme

*

2. Nachtrag 

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Beschlussvorlagen 

24 *

Bebauungsplan Nr. 1203 - Wanheimerort -
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss 

- bei einer Nein-Stimme (FDP) und einer Enthaltung Ulrich Martel (parteilos) mehrheitlich beschlossen

 

25 *

Deckschichterneuerungsarbeiten auf der Straßenbrücke über den Rhein im Zuge der L 237 (Brücke der Solidarität

Deckschichterneuerungsarbeiten auf der Straßenbrücke über den Rhein im Zuge der L 237 (Brücke der Solidarität)

 

- einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
Den Deckschichterneuerungsarbeiten an der Straßenbrücke über den Rhein im Zuge der L 237 mit voraussichtlichen Gesamtkosten von wird zugestimmt. Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/ Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.

 

26 *

Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Lutherplatz. 

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Anträge/Anfragen 

27 *

Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion hier: Änderungsbeschluss zur DS 15-1452 / 8. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) 

nach Top 17 vorgezogen: - bei einer Nein-Stimme (FDP) und einer Enthaltung (Linke) mehrheitlich beschlossen

 

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3. Nachtrag 

28 *

Neugestaltung des Kantparks im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Duisburg (IHI) 

Die kurzfristig vorgelegte Maßnahme zur Neugestaltung des Kantparks mit den längst in anderen Gremien vertieften Informationen als Unverschämtheit (Fredy Wagenmeyer CDU und Frank Albrecht FDP) bezeichnet udn es gab auch deutliche Anmerkung zur Geschäftsordung. CDU-Verteter Fredy Wagemeyer und Dr. Lothar Tacke waren aber auch Vertreter ihrer Fraktionen bei den Bürgerbeteiligungen zur neuen Kantparkgestaltung beteiligt.
Beantragt und beschlossen wurde zudem, dass die ebenso kurzfristig vorgelegte Drucksache zum Lutherplatz in einer Sondersitzung behandelt wird - aber auch nur dieser Punkt, nicht noch einmal die Kantparksanierung. Das verstand Oliver Beltermann (Junges Duisburg) nicht so recht, da man sich ja jeglicher politischer Mitbestimmung selbst beraubt.

Bestandsplan