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Sitzung am 19. Mai 2016 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)

Bahnanlagen zwischen Wedau und Bissingheim - Denkmalschutz

Öffentlicher Teil begleitet von Harald Jeschke

1

Begrüßung durch Herrn Bezirksbürgermeister Meyer 

2

Entwicklung der ehem. Bahnanlagen zwischen Wedau und Bissingheim
1. Rahmenplanung
2. Bebauungspläne Nr. 1060 - Neudorf-Süd - und Nr. 1061 - Wedau - 

 

Einstimmig beschlossen

 

In der Sitzung der BV Süd dauerte der Vortrag von Ministerialrat Thomas Lennartz zum größten Projekt in NRW mit anschließender Fragerunde und Diskussion rund 90 Minuten, in der BV Mitte war nach knapp 75 Minuten Schluss. Und das trotz der eingeschränkten Zuständigkeit der BV Mitte nur für den Nordteil des gesamten Areals.
Es gab Fragen an Thomas Lennartz (Fotos Harald Jeschke) zu den möglichen Investoren, der Verkehrsanbindung über die L60 bzw.  Wedauer Brücke und der gewünschten intensiveren Planungen zum ÖPNV, hier speziell zur Bahnlinie Ratingen-West sowie der wirtschaftlichen Nutzung im sogenannten Campusbereich. Natürlich gab es Fragen zur Bodenbelastung im Nordteil und der Zeitschiene mit der der Verwirklichung. Grundsätzlich begrüßten alle Bezirkspolitiker das Projekt.

Thomas Lennartz wies darauf hin, dass ein großer Teil des Areals unter Paragraph 34 des Baugesetzbuches fällt (Nordbereich) - vorausgesetzt die Zustimmung zu diesem Rahmenplan erfolgt, könnte bei gegebener Verzahnung umit entsprechender Förderung zur alten Richthalle eventuell schon Ende 2017 begonnen werden. Ein entscheidender Punkt ist die Förderung und eine gute Vermarktung. "Aber das ist so ein toller Standort", geriet der Ministerialrat regelrecht ins Schwärmen über die sich bietenden Möglichkeiten.

 

Für den Süden geht es nach den bis jetzt stattgefundenen Gutachten und Absprechen mit DB-Immobilien GmbH - auch zum Artenschutz und Umweltverträglichkeitaus -um den Bebauungsplan und der Abstimmung im Regionalplan. Sollte alles zügig erfolgen, könnte hier 2020, aber eventuell auch schon früher gebaut werden. 

 

 

Die Wedauer Neugeburt

Noch im Jahr 2007 stellte die Bahn für 55 ha in diesem Gebiet im Verbund mit der Hafenlogistik ihren Masterplan Logistik vor. Bis 2009 wurden im Seehafen Rotterdam sowie ZARAH - Seehäfenverbund Zeebrügge, Antwerpen und Rotterdam - in Milliardenhöhe die Häfen aufgrund der zu erwartenden Güterschwemme aus dem fernen Asien  aufgrüstet, neue Gütergleise nebst Druck auch durch den europaweit agierenden Groß-Lobbyisten CERS auf Deutschand ausgeübt, die linksrheinische Güterstrecke "Eiserner Rhein" auch deswegen zwingend neu zu beleben.
Da der weltweite Export der Chinesen auf Talfahrt ist, sind diese Pläne erst einmal auf lange Sicht vom Tisch, was auch auf der Bilanzpressekonferenz von duisport von Erich Staake genauso gesehen wird.

Da auch der Bahnflächenvermarkter Aurelis hier in Duisburg nichts bewirken konnte, gab die Bahn die gesamt Fläche für eine andersartige Nutzung frei.  

 

Das Areal gilt unter den die Fläche bearbeitenden sechs Planungsbüros als große Herausforderung. Das Gebiet mit 90 ha und 3 Kilometer Länge verfügt über:

- 4 Baudenkmale, darunter im Nordabschnitt - auch mit Arbeitstitel Campusquartier bezeichnet - mit einer 1916 gebauten 3,8 ha Richthalle, deren alter Teil mit einer  Hülle mit filigraner Struktur die Universität beeindruckte und die  erhalten werden soll (3-D-Druckerei, Forschung, oder...)

Unter den drei weiteren schützenswerten Bauten sind zwei Winkelbunker (nach dem Architekten Winkel benannt) sowie eine Verladestation

- Wedauer Brücke mit L 60
- Ratinger Westrecke
- Güterzuglärm der Strecke 2321
- Schotterberg
- 52 Kilometer Gleise
- Artenschutz für 72 Zauneidechen, die vielleicht auf die Zahl von 1500 anwachsen könnte

- Bodenbelastung, aber keinerlei Grundwassergefährdung

- keinen Störfallbetrieb

Im Norden ist Campusquartier, Forschung und hochwertiges Gewerbe im Gespräch, im Süden ein Mischgebiet mit Anbindung an die Masurenallee und der L60. Der Sportpark kann sich mit einem Teil der Nordfläche ebenfalls erweitern, die Universität hat ihren Flächenbedarf dargelegt.

 

Im Süden sind Versorgung und Dienstleistungen angesagt, wobei 5200 Quadratmeter als Verkaufsfläche bei der Größe des Areals als realistisch angesehen werden.

- Neuland für Deuschland in Hinsicht Lärmschutz
 Da die Gleisfläche von der Bebauung zu weit weg liegt, ist der übliche Lärmschutz mit einem Abstand von drei bis fünf Metern nicht realisierbar. Also müsste nach intensiver Beurteilung mit Gutachtern und Bahnexperten eine 15 Meter hohe Lärmwand gebaut werden, was es so noch nie gab.. Hier soll eine Aufschüttung und mit Lava gefüllte und mit viel Grün bestückte Gabionenwand entstehen, die dafür sorgen soll, dass es in Richtung Bissingheim keine Reflektion des Lärms gibt.

 

 

Beschlussentwurf
1. Die durch die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH (BEG NRW, Essen) und die Deutsche Bahn Immobilien (DB AG Immobilien, Köln) - im Folgenden Team Wedau genannt -beauftragte Rahmenplanung für das ehemalige Ausbesserungswerk Wedau (erarbeitet durch das Büro plan-lokal, Dortmund) und den ehemaligen Rangierbahnhof Wedau (erarbeitet durch das Büro Pesch und Partner, Dortmund) wird Grundlage der weiteren Entwicklung.

 

2. Die Bebauungspläne Nr. 1060 –Neudorf-Süd– und Nr. 1061 –Wedau–, für die bisher Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden (DS 6636 und DS 6637 v. 16.06.2004), werden auf der Basis der vorliegenden Planungen weiter bearbeitet.

1. Größe des Standortes
Die Rahmenplanung umfasst eine Fläche von 90 ha. Davon sind rd. 83 ha im Eigentum der DB Station & Service AG (DB S&S). Die Rahmenplanung gliedert sich in die Nord- und Südfläche. Trennlinie ist die Wedauer Brücke. Die Nordfläche umfasst 30 ha und ist vollständig in Händen der DB S&S. Die Südfläche umfasst rd. 60 ha von 3 Eigentümern:
 53 ha der DB Station & Service AG (DB S&S)
 3 ha des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und
 4 ha der Stadt Duisburg und Wirtschaftsbetriebe Für die Flächen der DB S&S ist eine Freistellung (Entwidmung vom Eisenbahnrecht) vorbereitet. Hierzu wurden umfänglich Betriebsanlagen angepasst. Zur Nordfläche soll diese noch in 2016 erfolgen. Zur Freistellungsfähigkeit der Südfläche sind noch einige Arbeiten erforderlich. Die Freistellung wird in 2017 erwartet.

 

 

 

3. Neubau einer Sportanlage und Verlagerung des ETuS Wedau
Die Sportanlage des ETuS Wedau liegt fast ausschließlich auf Grundstücken des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Dem BEV obliegt die Verwaltung und Verwertung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften, die im Rahmen der 1. Stufe der Bahnreform beim Bund verblieben sind. In Abstimmung mit dem BEV wurden die Grundstücke in der Rahmenplanung vollständig mit überplant.

Die Sportanlage des ETuS ist per kostenfreiem Überlassungsvertrag bis zum Jahr 2020 abgesichert. Mit einer Verlagerung ergibt sich die Notwendigkeit, neue und nach den geltenden Bestimmungen für Sportstätten z.T. deutlich größere Sportflächen (Zweifachturnhalle, Bogenschießen) zu errichten. Im Rahmen der hier ebenfalls durchgeführten Moderation wurden 8 Planungsvarianten für eine neue Sportanlage erarbeitet.
Zu der in der Rahmenplanung dargestellten Sportanlage besteht planerisches Einvernehmen zwischen dem Team Wedau und dem Vorstand des Vereins. Offen ist, ob die Neuerrichtung der Sportanlage vollständig aus dem Verkauf der Flächen des BEV finanziert werden können. Zu berücksichtigen sind auch die Kaufpreiserwartungen des BEV, die Aufbereitungskosten des Grundstücks und der Anteil der Kosten für die neue Erschließung und Infrastruktur. Die Inanspruchnahme einer Sportförderung sowie wie die Umsetzung der Maßnahme in Regie des Vereins werden durch den ETuS geprüft. Erst nach dem positiven Ratsbeschlusses zur Rahmenplanung müssen diese Kosten geschärft und eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer herbeigeführt werden.

4. Lärmschutz Wesentliche
Lärmquelle ist die Güterfernstrecke zwischen Wedau und Bissingheim. Auf Grund des zum Teil großen Abstandes zum Rahmenplangebiet muss ein Lärmschutzwall unüblich hoch sein. Ein Lärmschutz direkt am Gleis wurde geprüft, lässt sich aber in weiten Teilen wegen des geringen Abstands zwischen den Gleisen nicht realisieren. Er wird auf Basis der vorliegenden Lärmgutachten wie folgt sichergestellt:
 Aktiver Lärmschutz: Wall-Wand-Kombination mit einer Höhe von bis zu 15 m.
 Passiver Lärmschutz: Um unzumutbare Belästigungen in schutzbedürftigen Räumen zu verhindern, werden für Fassaden, an denen trotz Lärmschutzwand erhöhte Schallimmissionen auftreten, Anforderungen an die einzuhaltende Luftschalldämmung der entsprechenden Außenbauteile gestellt, oder eine entsprechende Grundrissgestaltung vorgenommen.
Zum Bau des Lärmschutzwalls hat es auf Basis einer Machbarkeitsstudie Gespräche mit am Markt tätigen Unternehmen gegeben. Aus Gründen der notwendigen lärmabsorbierenden Wirkung Richtung Bissingheim, des Artenschutzes, der Flächenersparnis und der Gestaltung wird eine Wall-Gabionenwand-Erdwall-Kombination zu Grunde gelegt. Diese Kombination reduziert Baukosten und erfüllt die Anforderungen an eine gesicherte Umlagerung von belastetem Bodenmaterial. Der folgende Schnitt zeigt den Aufbau:

 

 

 

7. Äußere Erschließung Wedauer Brücke und Anbindung
Die Wedauer Brücke (Bestandteil L60) wird nach Entscheidung von Straßen NRW erhalten und voraussichtlich im Jahr 2016 in Stand gesetzt. Für eine Einkürzung der nicht mehr von Gleisen unterfahrenen Brückenbereiche und die Neuerrichtung einer Brücke über die weiterhin genutzten Gleise stehen keine Landesmittel bereit. Eine Anbindung der Nord- und Südfläche kann nicht im Brückenbereich erfolgen, sondern nur im Bereich des Straßendamms Richtung Regattabahn.

Da die vorhandene und zukünftige Belastung aus Wohn- und Gewerbebereichen nach Zählungen und Prognosen im Rahmen eines Verkehrsgutachtens bei mehr als 3.400 Fahrzeugen je Spitzenstunde liegt, würden Linksabbiegespuren oder ein Kreisverkehr nach gutachterlicher Einschätzung zu nicht zu vertretendem Rückstau auf der L60 führen. Insofern wird verkehrlich an dieser Stelle mit zwei Rampen und alleinigem Rechtsabbiegespuren auf der L60 gearbeitet. Hier wird für die angrenzende Wohnnutzung aktiver Lärmschutz vorgesehen.
Eine Ertüchtigung der Knoten an der Bissingheimer Straße und im Bereich der Zu- und Abfahrten der A3 befindet sich in der Untersuchung. 8. Schienengebundener Personennahverkehr (SPNV) Nach Aussagen des VRR ist der Betrieb des RB 37 „Der Wedauer“ nur bis zum Jahr 2018 gesichert.
Die Chance für eine attraktive SPNV-Anbindung zum Hbf Duisburg und nach Düsseldorf ergibt sich mit den Überlegungen zur sog. Ratinger Weststrecke und einem Wechsel auf die Westseite der Gleisstränge nach Wedau. Mit der veränderten Linienführung von Ratingen zu den Wehrhahnlinien und der Nachfrage aus dem neuen Wohngebiet mit bis zu 3.000 Wohnungen ist zu erwarten, dass sich die Kosten-Nutzen-Relation verbessert. Um mittelfristig eine SPNV-Anbindung sicherzustellen, wurde
 mit der DB Netz AG ein Mittelbahnsteig geplant und mit dem VRR abgestimmt, der nur im Bereich südlich der Wedauer Brücke möglich ist, da bis zu diesem Punkt eine zweigleisige Anbindung bis zum Hbf Duisburg sichergestellt werden kann,
 dort der Brückenschlag zwischen Bissingheim und Südfläche geplant, um den Mittelbahnsteig später anzubinden und
 ein weiteres Gleis für den SPNV entlang der Gleisfläche der DB Netz AG vorgesehen, das in der Streckenplanung bisher nicht berücksichtigt war. Entwürfe für diese Infrastruktur wurden erarbeitet und die laufenden technischen Anpassungen vor Ort (insbesondere die Trasse der neue 110KV-Hochspannungsleitung) darauf abgestimmt.

9. Brückenschlag nach Bissingheim für Radfahrer und Fußgänger
Der neue Brückenschlag zwischen Wedau und Bissingheim wurde durch eine Machbarkeitsstudie untersucht. In Höhe der Straße „Am See“ ist dieser technisch nicht machbar, da zwischen den vorhandenen neuen Gleisanlagen für den Güterverkehr kein Raum für entsprechende Stützen vorhanden ist. Auch die zurzeit fehlende Seite 7 Drucksache-Nr. 16-0478 Datum 28.04.2016 Grundstücksverfügbarkeit auf der Bissingheimer Seite und die Notwendigkeit, den Mittelbahnsteig des neuen Haltepunktes anzubinden, haben zu der jetzt geplanten Lage der Brücke geführt. Durch die neue Brücke ergibt sich eine optimale Erreichbarkeit des neuen Versorgungsbereichs aus Richtung Bissingheim. Eine gute Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer zum Ortskern Wedau wird in der Rahmenplanung gewährleistet.

 

Vom Sukzessivwald und Bahnbrache zu Forschungsstätten, Wohnen und Nahversorgung
Für eines der größten städtebaulichen Entwicklungsprojekte der nächsten Jahre in Duisburg wurde jetzt der Rahmenplan von der BahnflächenEntwicklungGesellschaft NRW mbH (BEG) fertig gestellt. Oberbürgermeister Sören Link, Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum, Thomas Lennertz, Geschäftsführer BEG NRW, und Paul-Heinz Diekmann, DB Immobilien, haben den Rahmenplan heute vorgestellt und über die weiteren Schritte informiert.  
„Die BEG hat aus Landesmitteln alle Untersuchungen, Planungen und den Freischnitt der Flächen zu 100 Prozent getragen und mittlerweile annähernd 1 Mio. Euro in die Grundlagenplanung investiert. Wir wollen weiter dazu beitragen, dass rasch Bauland entsteht und das Projekt weit über Duisburg hinaus Anziehungskraft entwickelt“, erläutert Thomas Lennertz das Engagement der BEG.  
Oberbürgermeister Sören Link bedankt sich bei den Planern: „Hier ist sehr professionell und in kurzer Zeit ein abgestimmter Rahmenplan entstanden, der alle beteiligten Interessen soweit möglich berücksichtigt und für die Stadt einen ganz wichtigen Entwicklungsimpuls bringen wird.“  
„Mit diesem Rahmenplan können wir jetzt die Bauleitplanung fortsetzen, um möglichst zügig Planungsrecht zu bekommen und mit der Vermarktung beginnen zu können“, beschreibt Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum die nächsten Verfahrensschritte.      


Die Flächen des ehemaligen Ausbesserungswerks und Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau - Fotos Harald Jeschke - sollen mittel-  bis langfristig als gesamtstädtisch und regional bedeutsamer Wohn- und Wirtschaftsstandort entwickelt werden. Die Gesamtfläche teilen sich momentan die drei Eigentümer DB Station & Service AG (83 Hektar), Bundeseisenbahnvermögen (3 Hektar) und Stadt Duisburg (4 Hektar).

Für die gesamte rund 90 ha große und rund drei Kilometer lange Projektfläche wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Der Plan basiert auf den Ideen aus einem Werkstattverfahren mit sechs eingeladenen Planungsbüros und mehreren ganztägigen Abstimmungsrunden mit den beteiligten Fachämtern der Stadt Duisburg.  
In einer zweiten Stufe wurden die Planungsideen mit zwei Planungsbüros vertieft und alle Anforderungen der Stadt und der Beteiligten zur Entwicklung der Fläche eingearbeitet.  


Die rund 30 Hektar große Fläche nördlich der Wedauer Brücke (im Bild mit Sukzessivwald) wird - neben flexibel nutzbaren Grundstücksflächen für hochwertiges Gewerbe - aufgrund ihres standortprägenden denkmalgeschützten Gebäudebestandes und einer rd. 1,8 ha großen Halle als sog. „Campusquartier“ mit universitätsnahen Nutzungen im Bereich Forschung, Technologie und Existenzgründungen entwickelt. Hier soll auch der Austausch mit mittelständischen Unternehmen aus der Region stattfinden.  
Komplettiert wird das Nutzungsgeflecht durch multifunktionale Ergänzungsflächen für den Sportpark Duisburg, die sich Richtung Regattabahn orientieren und den dort vorherrschende Bestand an Sportanlagen sinnvoll ergänzen.  


Auf dem rd. 60 Hektar großen Südareal sollen ca. 2.700 bis 3.000 Wohneinheiten entstehen. Angesichts ihrer Lage am Wasser und der Nähe zum Naturraum mit entsprechend hoher Wohn- und Freizeitqualität wird hier ein breites Angebot von qualitätsvollen Wohnformen und –typen entstehen. Neben individuellen Wohnangeboten (Stadthäuser, Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) sind auch vielfältige Angebote im Geschosswohnungsbau vorgesehen. Hierzu gehört ebenso der öffentlich geförderte Wohnungsbau. Eine besondere Adresse entsteht durch eine rd. 250 Meter lange Promenade am Masurensee.  


Die Planung auf der Südfläche beinhaltet darüber hinaus
•         ein neues Nahversorgungszentrum mit einem mit Mix aus Vollsortimenter, Discounter, Drogerie- und Biomarkt,
•         eine Fuß- und Radwegbrücke, die Bissingheim über das neue Wohngebiet an Wedau und den Masurensee anbindet, 
•         den späteren Bau eines neuen Schienenhaltepunktes in Nähe des Nahversorgungszentrums, der im Falle der Reaktivierung der Ratinger Westbahn die Verbindung zu den Stadtzentren von Duisburg, Ratingen und Düsseldorf sicher stellt und
•         den Bau eines bis zu 15 m hohen Lärmschutzwalls entlang der verbleibenden Gleisflächen zur Sicherstellung des Lärmschutzes.  
Um diese Planung zu verwirklichen, ist die Verlagerung von rd. 240 Grabelandflächen der Bahnlandwirtschaft (BLw) und der Sportanlagen des ETuS Wedau erforderlich. In einem moderierten Planungsdialog zwischen August 2015 und April 2016 wurden in mehreren Phasen gemeinsam mit dem Vorstand der Gartenanlage und dem Vorstand des Sportvereins ETuS Wedau die Rahmenbedingungen einer möglichen Verlagerung und das Planungskonzept erarbeitet. Der Rahmenplan sieht nun einen neuen Grünbereich südlich der Wohnbebauung vor.    

V. l.: Oberbürgermeister Sören Link, Paul-Heinz Diekmann, DB Immobilien, Thomas Lennertz, Geschäftsführer BEG NRW, und Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum präsentieren den neuen Rahmenplan.

Der alte Bebauungsplan 1060/1061 (Wedau, Neudorf-Süd) wurde schon vor mehr als einem Jahrzehnt visionär diskutiert, da die DB AG im Verbund mit duisport eigentlich einen öffentlich präsentierten "Masterplan Bahnlogistik" mit rund 55 ha Fläche im Sinn hatte. 

 Dann kamen vor sechs bis sieben Jahren erste Entwicklungspläne mit einem "Runddorf" und etwa 118 Wohneinheiten ins Gespräch.


3

Niederschrift der 13. öffentlichen Sitzung (Sondersitzung) der Bezirksvertretung Mitte am 18.02.2016 

Einstimmig beschlossen

4

Niederschrift der 14. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 17.03.2016 Einstimmig beschlossen

Beschlussvorlagen  

5

Brandschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden hier: Stadtbezirk Mitte 

Einstimmig beschlossen

6

Denkmalschutz - Bahnwärterhaus Am Schnabelhuck 24 A in 47058 Duisburg (ZA-2015-0027) 

Beschlussentwurf

 

Einstimmig beschlossen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal Bahnwärterhaus Am Schnabelhuck 24 a in 47058 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen. Die v.g. Sache ist nach den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.


Begründung
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2. Strich der Bezirkssatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz. Die notwendigen Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. In den Anlagen sind alle erforderlichen Begründungen und Informationen enthalten.
Der als Anlage beigefügte Unterschutzstellungstext, zu dem mit dem Landschaftsverband Rheinland das erforderliche Benehmen hergestellt wurde, benennt alle wesentlichen, das Denkmal konstituierenden Elemente und liefert die Begründung für die Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG NRW: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

 

 

Charakteristische Merkmale des Denkmals / Geschichte
Die Übersichtskarte der Stadt Duisburg nebst Umgebung von Stadtgeometer Gabel aus dem Jahr 1878 zeigt die langsam über den historischen Mauerring hinauswachsende Stadt Duisburg mit der gründerzeitlichen Stadterweiterung Papendelle (Dellviertel), der Industrie entlang des Rheins im Bereich Hochfeld und eine Reihe von Eisenbahntrassen im Stadtgebiet, die teilweise parallel zueinander verlaufen.


Quelle: Stadtarchiv, Pläne Sign. 10/229 (1878) und 10/153 a, b, c, d, (1910).

 

Diese Trassen sind das bauliche Zeugnis der Konkurrenz privater Eisenbahnunternehmen, die ab 1880 durch Verstaatlichung in den preußischen Staatseisenbahnen aufgingen. So sind in den genannten Plan 1878 im Bereich des heutigen Hauptbahnhofs drei parallele Gleisfächer erkennbar: Für die Cöln-Mindener Eisenbahn CME (1879/80 verstaatlicht), die Bergisch-Märkische Eisenbahn BME (1882 verstaatlicht) und die Rheinische Eisenbahn RhE (1880 verstaatlicht). Im Bereich des alten Ratsdorfs Duissern, damals noch ein Straßendorf, liegen die Trassen von CME und BME in der Karte 1878 nebeneinander, nahe an Duissern vorbeigeführt und gabeln sich östlich des Kaiserbergs auf, um nach Minden bzw. Essen weiterzuführen.
Die Trasse der RhE hingegen ist südlich der beiden anderen Trassen so in einem weiten S-Schwung geführt, dass sie die Trassen von CME und BME an der Nordspitze des Kaiserbergs kreuzt, um dann in nördlicher Richtung über die Ruhr Richtung Quakenbrück zu weiterzugehen. Der Kaiserberg bildet hier nach Norden einen 2 Sporn aus, der damals schon mit einem Aussichtspunkt innerhalb des Monninger Dell genannten Parks versehen und in der Karte 1878 mit „Am Schnabenhuk“ bezeichnet ist.


Mit der Verstaatlichung der drei Privatbahnen (und etlicher weiterer Bahnunternehmen im damaligen Deutschen Kaiserreich) hatten die neugegründeten staatlichen Eisenbahndirektionen u.a. die Aufgabe, die konkurrierenden Streckennetze zu verbinden, wo notwendig zu diversifizieren oder zu vermindern. Für den Duisburger Raum bedeutete dies, dass die weniger erfolgreiche Bahnstrecke Duisburg-Quakenbrück der vormaligen Rheinischen Eisenbahn nunmehr als Güterzugtrasse genutzt wurde. Das in der Karte 1878 noch weitgehend unbebaute, aber bereits mit einem planerischen Straßennetz überzogene Stadtgebiet südlich des alten Straßendorfs entwickelte sich in den folgenden beiden Jahrzehnten zum heutigen Quartier Duissern.

1901 wurde die Umgehungsbahn um den Kaiserberg, parallel zur heutigen BAB 3 in Betrieb genommen, um Duissern und den Duisburger Hauptbahnhof vom durchführenden Güterverkehr zu entlasten. In der vierteiligen, ausschnittartigen Übersichtskarte der Stadt Duisburg von 1910 sind die Gleisbereiche als (nicht in einzelne Trassen/Weichen/Kreuzungen ausdifferenzierte) Flächen angelegt, die aber deutlich einen Gleisknoten nördlich des Kaiserbergs zeigen: hier treffen nun die Gleise vom Hauptbahnhof, aus Mülheim, Oberhausen und Quakenbrück, der genannten Umgehungsbahn und der breite Gleisbereich der Hafenbahn zusammen. In diesen Karten von 1910 ist an der Mündung der vormaligen RhE-Trasse auf den Knoten ein quer zur Trasse stehendes, am Hang des Kaiserberg gelegenes einzelnes Gebäude erkennbar.

Ausweislich der Hausakten handelt es sich hierbei um ein Weichensteller-Doppelwohnhaus, das vermutlich als Typenbau angelegt war: die 1895 angefertigten Pläne sind für die Haltestelle Haldern/Rheinland gezeichnet worden, wurden aber (mit Durchstreichung der Ortsangabe) für die 1900 bescheidete Baueingabe in Duisburg wiederverwendet.

 

Während die Bahntrassen der CME und BME in der heutigen Bundesbahntrasse nördlich der Straße Am Schnabelhuck weiterbesteht und sich mit der vormaligen Umgehungsbahn kreuzt, die weiterhin über die Ruhrbrücke der RhE nach Norden führt, ist die durch Duissern führende Trasse der RhE westlich des Kaiserbergs nur noch am Verlauf der Gottfried-Kinkel-Straße/Am Schnabelhuck (bei letzter der nordöstliche Abschnitt entlang des Kaiserberghangs) sowie der aufgeweiteten Königsberger Allee ablesbar.
Durch die Umgehungsbahn ersetzt, wurde sie offenbar nach deren Inbetriebnahme 1901 zurückgebaut. Beschreibung Das symmetrisch konzipierte Doppelwohnhaus Am Schnabelhuck 24a steht quer zur Straße Am Schnabelhuck am bewaldeten Hang des Kaiserbergs, der östlich des Gebäudes steil ansteigt. Das Kerngebäude steht auf rechteckigem Grundriss mit Satteldach und beidseitig an den Längsfassaden um Steinstärke vortretenden Risaliten, die jeweils von einem Querdach überdeckt sind.

An den beiden Giebelseiten des Kerngebäudes sind zu beiden Längsseiten gleichmäßig eingerückte Vorbauten angefügt, deren Satteldach die identische Neigung des dahinterliegenden Satteldachs hat, aber logischerweise niedriger liegt. Der kompakte Gesamtbaukörper erscheint dadurch ansprechend gestaffelt; dies wird unterstrichen und verstärkt durch die Eckvorlagen der Vorbauten und die abtreppenden, unterseitig dreifach gestuften Ortganggesimse, die sich sowohl bei den Vorbauten als auch bei den darüber/dahinter sichtbaren Giebeln des Kerngebäudes finden.
Die – gemessen an der Nutzung – durchaus repräsentative Gestaltung setzt sich in weiteren Fassadendetails fort. Die Giebelseite der Vorbauten zeigt im Erdgeschoss zwei symmetrische Türöffnungen, von denen die jeweils nördliche (bei der straßenzugewandten Hausnummer 24a links, bei der straßenabgewandten Hausnummer 24 rechts) den Zugang in die Wohneinheit bildet, während die jeweils südliche in einen kleinen Stall führte.

Zwischen beiden liegt jeweils ein schmales, hochrechteckiges Fenster mit kräftiger, vorkragender Putz-Sohlbank; Fenster und Türen sind mit flachen Ziegelsegmentbögen überwölbt. Ein weiteres Fenster mit Ziegelsegmentbogen liegt mittig unter dem First, seine kräftige, ebenfalls vorkragende Putz-Sohlbank ist breiter angelegt und bezieht zwei schmale, lanzettförmige Vertiefungen beiderseits des Fensters ein.
Der grau gestrichene, vortreppende Sockel ist an den Eckvorlagen des Vorbaus als vortreppende Basis ausgebildet, so dass diese Eckvorlagen leicht pilasterartig erscheinen. Die durch eingerückte Vorbauten und Mittelrisalit gestaffelten Längsfassaden sind symmetrisch gestaltet:
Der Sockel setzt 2 sich umlaufend fort, die tiefer liegenden Fensterbrüstungen des Kerngebäudes sind bis auf das unterste vorkragende Sockelgesims hinabgeführt, während die seitlichen Fenster des Vorbauten (eines je Seitenfassade) höher liegende Sohlbänke haben.
Die beiden Längfassaden des Kernbaus unterscheiden sich in der Befensterung: Während die Nordfassade ein Fenster im Mittelrisalit und je ein in den beiden benachbarten Fassadenflächen hat, zeigt die Südfassade ein Fenster im Mittelrisalit und je zwei in den beiden benachbarten Fassadenflächen. Die Fenster haben sämtlich neben den Ziegelsegmentbögen mit Schlusssteinmauerung beidseitig noch zwei zusätzliche, obere Angelpunkte andeutende Ziermauerungen und eine mit Konsolen versehene Sohlbank.
Die Zwillingsfenster im Mittelrisalitgiebel haben hingegen Rundbogenmauerungen und eine vorkragende Ziegelsohlbank, die sich gesimsartig bis zu den leicht vortreppenden Risalit-Außenecken fortsetzt. Der Ortgang des Risalits kragt wie die Traufen vor, er ruht wie die Giebel der Vorbauten auf drei Pfettenenden (First- und Fußpfetten mit vortreppenden Mauerkonsolen, in der Baueingabezeichnung aufwändiger dargestellt).
Die Grundrisse der beiden Weichenstellen-Wohnungen sind L-förmig, ergeben aber ansonsten eine spiegelsymmetrische Anlage. Durch die Eingangstür betritt man den Flur mit bauzeitlicher halbgewendelter Treppe, einer Holzwangentreppe mit eingestemmten Tritt- und Setzstufen sowie einem Geländer aus gedrehten Stäben und kräftigem, gedrehtem Anfangspfosten.
Neben dem Flur befindet sich das WC, der dahinter liegende Stall ist in beiden Wohnungen zu einem Bad umgewidmet (ohne Zugang von Außen, wobei die Holztür in der straßenzugewandten Fassade erhalten ist). In der Raumachse dahinter (bereits im Kerngebäude) liegen die Küche (nach Norden, mit einem Fenster) und die Stube (nach Süden, mit zwei Fenstern). Hinter dem Mittelrisalit liegt für jede Wohnung eine Kammer: die der straßenzugewandten Wohnung nach Norden (über die Küche erschlossen), die der straßenabgewandten Wohnung nach Süden (über die Stube erschlossen.

Der Dachraum bestand bauzeitlich aus einem Trockenboden und einer abgetrennten Kammer je Wohnung hinter den Mittelrisaliten (über den jeweiligen Erdgeschosskammern), heute sind die Dachgeschosse mit zusätzlichen Wohnräumen an einem Mittelgang ausgebaut. Die beiden Wohnungen sind teilunterkellert, der mit preußischen Kappen überdeckten Keller liegen unter den jeweiligen Küchen und sind über einen Treppenlauf unter der genannten Holzwangentreppe erschlossen. 1916 wird ein freistehendes Nebengebäude mit zwei Waschküchenräumen ergänzt, das nördlich des Doppelwohnhaus in den Hangfuß ‚hineingeschoben’ wird.
Das putzsichtige Gebäude ist mit Ziegelsockel, symmetrisch angelegten Zugangstüren von Westen, je einem giebelseitigen Fenster mit hoher Ziegelbrüstung und einem Fenster je Waschküche nach Osten, zum Hang hin erbaut und von einem einfachen Satteldach gedeckt. Umfang des Denkmals Das Denkmal Am Schnabelhuck 24 a in Duisburg - Duissern umfasst das Doppelwohnhaus in seiner die äußere Erscheinung prägenden Substanz mit den beschriebenen Details und Gliederungen sowie die bauzeitlichen Innentreppen in der jeweiligen Haushälfte. Das oben erwähnte Nebengebäude gehört, aufgrund seiner nachrangigen Bedeutung, nicht zum Umfang des Denkmals.

 

7

Denkmalschutz - Wohn- und Geschäftshaus Mülheimer Straße 101 in 47058 Duisburg (ZA-2014-0042) 

Beschlussentwurf

 

Einstimmig beschlossen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal Wohn- und Geschäftshaus Mülheimer Straße 101 in 47058 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen. Die v.g. Sache ist nach den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.

 

Charakteristische Merkmale des Denkmals
Das villenartige Wohnhaus Mülheimer Straße 101 steht mit dem Nachbargebäude Nr. 103 in einer Flucht von der Mülheimer Straße zurück versetzt am Ende eines Vorgartens. Die beiden Objekte bilden, ähnlich wie die benachbarten Häuser Mülheimer Straße 105 und 107, eine Gebäudegruppe. Beide Gebäudegruppen liegen nicht in einer Flucht mit den anderen Gebäuden entlang der Mühlheimer Straße. Der einseitig angebaute, traufständige Klinkerbau ist 2-geschossig, mit mansardähnlich ausgebautem Dach.
Die zweiachsige Schmalseite der Straßenfront weist einen breiten, schräg vorspringenden Risalit unter geschweiftem Stufengiebel auf. Die ursprünglich offene Loggia wurde 1907 im Erdgeschoss und im Obergeschoss 1910 mit (nicht erhaltener) Buntverglasung geschlossen. Der Hauseingang befindet sich an der langen westlichen Seitenfront. Beide Fassaden sind mit gelben Klinkerflächen zwischen hellen Strukturgliedern gestaltet. Die Ecke im Obergeschoss betont ein polygonaler Erker, aufgeständert auf einer Säule und mit geschweifter Haube bekrönt.
An der Gartenseite wurde bereits 1897 ein Küchenanbau genehmigt und 1907 zweigeschossig aufgestockt, mit Balusterbalkon im Obergeschoss und Terrasse in Höhe des Dachgeschosses. Er ist an den Rückseiten glatt verputzt. Zur Straße ist das Grundstück mit einem Gitterzaun auf niedrigem Mauersockel geschlossen, im Bereich der Zufahrt seitlich des Hauses ist dieser um einige Meter nach hinten versetzt. Das Haus zeigt die barockisierende Anmutung der Bauzeit 1889 mit starker malerischer Wirkung.

 

 

 

Beschreibung
Im März 1889 plante der Bauunternehmer Jacob Muth das repräsentative Wohnhaus. Jacob Muth hatte zuvor 1886-1887 das Nachbargrundstück Mülheimer Straße 103 mit einem Wohn- und Geschäftshaus für den eigenen Bedarf bebaut. Beide Häuser stehen in derselben Bauflucht, allerdings führt der schräg gestellte Risalit an Nr. 101 zu einer bemerkenswerten Abweichung. Jacob Muth ist nachweisbar ab 1882 als „Kleinhändler“ am Schwarzen Weg 10, Phillip und Friedrich Muth sind als Pflasterer verzeichnet.
Bis 1887 wird Muth dort als „Maurermeister“ geführt und dann ab 1888 als Bauunternehmer mit Adresse Mülheimer Straße 103. Für das Haus Nr. 101 stellte Jacob Muth den Bauantrag am 27.3.1889. Die ersten Baupläne sind nicht erhalten, sodass auch keine genaue Aussage darüber möglich ist, welcher Teil der betreffenden Parzelle 1564/243 am 22.7.1889 wohl zur Herstellung von Verkehrswegen an die Stadt abgetreten wurde.
Ein erster Entwässerungsplan datiert bereits aus dem Jahr 1889, ein weiterer von 1911 nach Fertigstellung des Küchenanbaus. Wie bei dem Nachbarhaus Nr. 103 zogen sich Auseinandersetzungen mit der Stadt, wegen der ausstehenden Fertigstellung des Bürgersteigs über Jahre hin. Für das Haus Nr. 101 bestanden 1892 noch Behinderungen durch die Erweiterung der benachbarten Malzfabrik Rhein + Böllert.

 

Nach dem Haus Mülheimer Straße 103, mit Baujahr 1886-1887, ist das Haus Nr. 101 somit das zweite der villenartigen Gebäudegruppe und Jacob Muth zeichnete für beide verantwortlich. Das Haus Nr. 105 folgte 1895, Nr. 107 erst 1903. Adressbücher der Stadt Duisburg verzeichnen für die Nr. 101 1891 sowohl Jakob Muth als auch den Chemiker Dr. Rud. Sänger. Im nächsten Verzeichnis von 1897 fehlt Muth, genannt wird der Kaufmann Carl Keppel, 1899 ist das Haus als unbewohnt aufgeführt.
Es ist anzunehmen, dass der Leerstand mit den Umbauarbeiten zusammenhing im Auftrag des neuen Eigentümers ab 1899 Wilhelm Kohlstedt, Miteigentümer der Buntweberei Kohlstedt + Crone in der Bismarckstraße. Bis Ende der 1960er Jahre bleibt die Familie Kohlstedt Eigentümer. 1970 lässt der neue Eigentümer Norbert Grundei eine Ölheizung einbauen. Seit 1991 ist das Haus im Eigentum von Dr. jur. Ingo Risch. 2004 wurden 6 Stellplätze angelegt und für die Zufahrt eine Baulast eingetragen, darauf wohl das zurück versetzte Gartengitter zurückzuführen ist. Ebenfalls 2004 wurde der Aufteilungsplan in drei bestehende Wohnetagen genehmigt und 2009 im Erdgeschoss ein Schlafzimmer ausgebaut.

 

Außenbau
In seiner Konzeption stellt das Haus keinen frei stehenden Solitär dar, sondern ist daraufhin angelegt, seitlich rechts als Reihenhaus angebaut zu werden. Das Vorderhaus weist, ohne rückseitige Anbauten, eine Breite von ca. 9 m und eine Tiefe 11,20 m auf. Daran schließt, mit einer Tiefe von 4,50 m und nur ca. 6,50 m Breite, das Treppenhaus an, welches die Obergeschosse erschließt. Es folgt der erst 1897 angefügte annähernd quadratische Küchenanbau in der Breite des Treppenhauses, mit einer Tiefe von ca. 6,30 m. Das Vorderhaus ist demnach breiter als die rückwärtigen Teile.
Das Haus umfasst zwei Vollgeschosse und ein deutlich niedrigeres Dachgeschoss in der Form eines Mansarddaches. Die Geschosshöhen nehmen nach oben kontinuierlich ab - mit 4,15 m im Erdgeschoss, 4,00 m im Obergeschoss und 3,00 m im Dachgeschoss. Das Erdgeschoss und das Obergeschoss sind sowohl an der Straßen- wie an der Seitenfassade einheitlich in gelblichen Ziegelflächen und hell geputzten Gliederungselementen in Form angedeuteter Rustikaquaderung an den Kanten sowie Fenstereinfassungen gestaltet.
Die Straßenfront ist entsprechend der zwei nebeneinander liegenden Innenräume annähernd zweigeteilt, jedoch in den zwei Achsen stark unterschieden. Der Sockel entspricht in seiner Höhe der vorgelagerten, über fünf Stufen erreichbaren Terrasse. Diese schließt mit einer Steinbalustrade ab. Der Terrassenvorbau greift im spitzen Winkel von der linken Hausecke bis zur rechten Hausseite aus, dort jedoch soweit abgeschrägt, dass zur Vorderkante ein rechter Winkel entstand und ein Abstand zum angebauten Nachbarhaus Nr. 103. Dadurch bedingt erscheint der heutige Risalit schräg gestellt.
Anlässlich des Umbaus 1907 wurde die offene Loggia zwischen zwei Doppelsäulenstellungen mit Glas geschlossen. Im Obergeschoss entspricht der Terrasse ein Balkon in Breite der östlichen Fensterachse, ebenfalls mit Balustrade und Doppelsäulenstellungen. Auch dieser wurde 1910 mit Glasflächen geschlossen. Die Säulen des Erdgeschosses sind nach Art toskanische Säulen nur mit Schaftringen gegliedert, die des Obergeschosses als sich verjüngende

ionische Säulen mit Volutenkapitellen und reicher Beschlagwerkornamentik im unteren Drittel ausgeformt. Den äußeren Säulenstellungen entsprechen an der Mauer flach aufliegende Pilaster.
Den Vorbau bekrönt über dem kräftigen Traufgesims ein dreistufiger wiederum reich mit Knorpelwerk und seitlichen Voluten dekorierter geschweifter Giebel. Das hier rundbogig eingeschnittene Fenster im Dachgeschoss ist in Putzquaderung gerahmt und von zwei Pilastern eingefasst, das Gebälk darüber ruht auf Konsolen. Blattmasken (vermutlich männliche) sitzen seitlich am Giebel, eine Weitere auf dem Schlussstein des Fensterbogens. Auf dem glatten Giebelfeld darüber ist ein Frauenkopf in Relief (nach Augenschein) zu erkennen.
Die westliche Hausecke betont im Obergeschoss ein achtseitiger Erker, der auf einer freistehenden, in eine Ausbuchtung der Hausecke eingestellten Säule im Erdgeschoss aufruht. Diese ist ähnlich dekoriert, wie die Säulen des Vorbaus im Obergeschoss, das kreuzförmige Kapitell hier ist mit vier Voluten ausgestattet, um den kissenartig geschweiften Sockel des Erkers aufzunehmen. Er ist weiß verputzt und weist nach allen fünf Seiten schmale Fenster auf. Um den Erker herum, zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss, laufen ein Geschosstrennsims und ein Sohlbankgesims. Über dem ebenfalls umlaufenden Traufgesims sitzt eine Art Zwiebelhaube mit über einem Sims abgesetzter hoher Spitze auf.
An der Straßenfront ist das westliche Fenster des Erdgeschosses rundbogig geschlossen, mit einer Volute als Schlussstein. Das Gewände ist hell eingefasst mit blockhafter Verdickung in Schulterhöhe. Das Fenster des Obergeschosses in der Achse darüber schließt waagerecht, wird dann jedoch von einem in Ziegel gemauerten Stichbogen überfangen. Diesen überlagert die hell abgesetzte, an Metallbeschläge erinnernde und mehrfach mit der Ziegelwand blockartig verzahnte Rahmung. Horizontale Blendbänder fassen die Fensterachsen zusammen, im Erdgeschoss über der Volute durchlaufend, im Obergeschoss in Schulterhöhe der Fenster.

Die Seitenfront weist bis zum Treppenhaus drei Fensterachsen auf, jenseits am Küchenanbau noch einmal zwei Fensterachsen. Diese Seitenfront und ihre Fenster sind entsprechend denen der Straßenfront ausgestattet. In der Dachschräge sind Fenster in den jeweiligen Achsen angeordnet. Der über Stufen erhöhte Hauseingang in der vierten Achse der Seitenfasse ist rundbogig geschlossen und in ein helles Putzfeld gefasst.
Das links daneben angeordnete Treppenhaus wird durch ein, in halber Höhe des Erdgeschoss ansetzendes, die Geschosse fast bis zur Traufe übergreifendes, rundbogiges Fenster belichtet. Der Treppenhaustrakt schließt mit einem, nach Osten abfallenden Pultdach ab, der zweigeschossige Küchenanbau mit einer Dachterrasse. Das mehrfach gestufte Abschlusssims, das als Traufsims den gesamten Bau umzieht, wurde am Anbau unterhalb der Terrasse bis an die nördliche Rückfront fortgeführt. Das Obergeschoss des Anbaus erhielt dort einen Balkon mit Balustergeländer.
Die Terrasse selbst umzieht ein dekoratives Metallgitter, wobei eine Aufmauerung an der nordöstlichen Ecke eine frühere Planung für eine Balustrade in Stein oder einen weiteren Aufbau vermuten lässt. Ein sogenannter Dienstboteneingang befindet sich in Höhe des Treppenhauses an der rückwärtigen Ostseite des Hause, mit einem kleinen überdachten Podest, zwischen der hier zurücktretenden Außenmauer des Hauses und der Grundstücksgrenzmauer. Über dem Podest erhielt das 1. Obergeschoss einen weiteren Balkon.
In Höhe des Küchenanbaus ist in diesem Zwischenraum auch der direkte Zugang vom Keller in den Hof angeordnet. Das Dach wurde nach Bombenschäden 1955 erneuert. Die Einfriedung mit schmiedeeisernem Gitterzaun über dem Steinsockel dürfte aus der Bauzeit 1889 stammen. Innenbau Nach Aussage der Plandarstellungen in verschiedenen Ausbauphasen von 1897 (Küchenanbau Erdgeschoss) bis 2009 (Ausbau im Bereich des Schlafzimmer im Erdgeschoss) unterschied die Innendisposition ursprünglich zwischen dem Erdgeschoss im Vorderhaus und den übrigen Räumen.
Als die Loggia an der Straßenfront noch nicht geschlossen war, bestand hier ein gesonderter Eingang, um z.B. Kontorräume getrennt zugänglich zu machen. Dagegen sind die oberen Etagen 3 nur über den seitlichen Hauseingang zu erreichen. Diese Unterscheidung wurde bereits mit dem Umbau 1907 aufgehoben, als die Loggia zur geschlossenen Veranda umfunktioniert wurde.
Durch Einbauten von Bädern und weiteren Umbauten wurde die Innenraumaufteilung mehrfach geändert. Ob dennoch wandfeste Ausstattung aus der Bauzeit im Treppenhaus und/oder den Innenräumen erhalten ist, konnte nicht festgestellt werden, da eine Innenbesichtigung nicht möglich war.
Umfang des Denkmals
Das Denkmal Mülheimer Straße 101 in Duisburg - Duissern umfasst das Gebäude in seiner die äußere Erscheinung prägenden Substanz aus der Bauzeit von 1889 einschließlich der Erweiterungen aus den Jahren 1897, 1907 und 1910 sowie im Inneren des Hauses die eventuell noch vorhandene Wand- und bodenfeste Ausstattung aus der Bauzeit, einschließlich der Originaltüren und gegebenenfalls die noch vorhandenen historischen Decken.

 

8

Denkmalschutz - Cubus Kunsthalle und Cafe Friedrich-Wilhelm-Straße 64 in 47051 Duisburg (ZA-2015-0026) 

Beschlussentwurf
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal, Cubus Kunsthalle und Cafe, Friedrich- Wilhelm-Straße 64 in 47051 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen. Die v.g. Sache ist nach den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.

 

Mehrheitlich beschlossen - Ulrich Martel (parteilos) stimmte dagegen.

"Ich habe ja viel Verständnis wegen der Geschichte, aber das Gebäude sol denkmalwürdig sein?"?

  

 Charakteristische Merkmale des Denkmals
Ehemalige Stadtbücherei, danach Museum, später Kunsthalle mit Gaststättenbetrieb, errichtet in zwei Bauabschnitten 1951/52 und 1954/55 im Immanuel-Kant-Park („Kantpark“), Architekt: Karl René Specht in Architektengemeinschaft Weimann, Hüsgen, Specht (Duisburg).
Dreiteilige Anlage aus Flachbauten in freier „Propeller“-Anordnung mit einem zentralen zweigeschossigen Flügel („Südflügel“) mit dem Haupteingang in einer Stirnseite, an den links und rechts zwei eingeschossige Flügel („West-" und „Ostflügel“) anschließen.

Im ersten Bauabschnitt 1951/52 entstanden der zentrale Eingangsbau, der sich vom Eingang aus in die Tiefe erstreckt, mit Foyer und Büros / Verwaltung im Erdgeschoss, einem Saal (urspr. Zeitschriften-Lesesaal und Studiensaal) und kleineren Nebenräumen im Obergeschoss sowie der links angebaute Saalbau („Ostflügel“). Dieser eingeschossige Saalbau ist im Verhältnis zum Eingang nach vorne vorgezogen.
Ursprünglich “Buchausleihe und Magazin“ waren hier zum Foyer hin der Benutzerbereich mit Katalograum und Ausleihtheke, dahinter im Saal die Bücherregale angeordnet, die gemäß der damaligen traditionellen Praxis bei öffentlichen Bibliotheken für die 2 Benutzer nicht direkt zugänglich waren. Der in der ersten Planung bereits vorgesehene, dann aber anders ausgeführte zweite Bauabschnitt 1954, ergänzte die Anlage um einen eingeschossigen Saalbau als eigenständigen Bereich für die Jugendbibliothek.

Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion ausgeführt, die im Inneren große und weitgehend stützenfreie, variable Räume sowie großzügige Belichtungsöffnungen ermöglicht, sodass der Bau, außer von der differenzierten Gruppierung und Höhenentwicklung der Baukörper, auch von einem Wechselspiel geschlossener (hell verputzter) und groß geöffneter Wandflächen geprägt wird. Die Dächer sind flach, bzw. sehr flach geneigt, so dass sie in der Ansicht nicht prägend in Erscheinung treten.
Der Eingangs- und Verwaltungstrakt („Südflügel“) ist, im Gegensatz zu den beiden Saalbauten, mit einem höherem Anteil geschlossener Wandflächen und damit stärker als Lochfassade ausgebildet – im Äußeren deutlich ablesbar ist der Saal im Obergeschoss mit seiner bandartigen Reihe eng gestellter Einzelfenster, während die Büros im Erdgeschoss weiter auseinander liegende Einzelfenster besitzen. Bemerkenswert ist im Erdgeschoss ein allseitig verglastes Kastenerkerfenster im hinteren Bereich, welches das ehem. Direktorenzimmer auszeichnet.


Der Haupteingang mit unmittelbar dahinter liegender Treppe wird in der Stirnseite des zweigeschossigen Zentralbaus geschossübergreifend gerahmt; die Eingangstür ist zweiflüglig und durchfenstert, dass große Treppenhaus-/Foyerfenster darüber ist in neun Felder unterteilt. Hinter dem Eingang folgt ein Windfang, eine zweiflüglige Schwingtür führt anschließend in das Foyer, dem die zentrale Verteilungsfunktion zukommt.
Die originale Treppe (massiv, mit Metallgeländer, die Stützen in V-Stellung) führt in das Obergeschoss, wo hinter einem kleinen Foyer der ehemalige Lese- und Studiensaal (heute Bühnen-/Veranstaltungsraum) angeordnet ist. Er besitzt einseitig brüstungshohe Einzelfenster, eng gereiht, darunter originale Heizkörperverkleidungen; die übrigen Wände sind geschlossen, da sie ursprünglich als Rückwände für Regale u.ä. fungierten.

 


Fotos: Stadt Duisburg, Untere Denkmalbehörde, März 2016

 

Der eingeschossige ehemalige Ausleihe- und Magazinbau links („Ostflügel“, heute Kunsthalle) wird außen durch ein Stützenraster mit zurückliegenden Fenster- bzw. Wandflächen gestaltet. Öffnungen und Fenster sind wie ursprünglich erhalten, z.T. jedoch für die heutige Ausstellungsnutzung reversibel zugesetzt; eine Änderung gibt es lediglich nach Nordwesten, zum Eingang hin, wo die Wandflächen ehemals geschlossen waren, während sie heute geöffnet sind. Im Inneren handelt es sich um einen einzigen großen Saal, der derzeit durch einige ebenfalls reversible Leichtbauwände unterteilt ist. Die Decke ist durch das sichtbare Raster der Stahlbetonkonstruktion gegliedert.
Ursprünglich war der Saal, neben einigen kleinen Seitenräumen (Katalog, Packraum, Buchpflege) vor allem in einen Benutzerausleihe- und einen Magazinbereich unterteilt, die durch eine Bedientheke voneinander getrennt waren. Die ehemalige Jugendbücherei (heute Gaststätte) wurde 1954/55 als 2. Bauabschnitt auf der rechten Seite des Eingangsbaus mit einem Verbindungsgang zunächst noch rechtwinklig angedockt, selbst aber leicht aus dem rechtwinkligen Grundrissraster abgewinkelt.
Es handelt sich um einen lang gestreckten eingeschossigen Flachbau, auf beiden Langseiten zwischen dem Stützenraster annähernd wandhoch verglast, nur die kurzen Stirnseiten sind geschlossen. Stützen und Deckenbalken des Stahlbetonskelettbaus sind sichtbar belassen und geben dem Bau seine optische Gliederung; der Innenraum ist abgesehen von einigen raumteilenden Wänden im hinteren Bereich weitgehend stützenfrei.
Der Flügel besitzt einen eigenen Zugang vom “Eingangshof“ aus, der durch die Anfügung der Jugendbibliothek gebildet wurde; der Eingang ist als Windfang vorgezogen und mit einer dünnen, weit vorkragenden Dachscheibe überfangen. Fenster und Türen sind original, auch Parkettboden, niedrige Heizkörper mit Abdeckung und Heizkörperverkleidungen im hinteren Bereich sind innen erhalten. Neben den vorgenannten Gestaltungsmerkmalen und Ausstattungsdetails kennzeichnet vor allem die Erhaltung der Raumorganisation, und fast aller bauzeitlichen Fenster und Türen in verschiedenen Größen und Varianten, den historischen Charakter des Baus.  


2 Umfang des Denkmals.
Das Denkmal Friedrich-Wilhelm-Straße 64 - Cubus Kunsthalle und Cafe (ehemalige Stadtbücherei, später Niederrheinisches Museum) - umfasst das Gebäude in seiner die äußere Erscheinung prägenden Substanz einschließlich der Raumorganisation und Gestaltungsmerkmale wie beschreiben sowie die bauzeitlichen Fenster und Türen

 

9

Sportpauschale für Investitionsmaßnahmen 

Mehrheitlich beschlossen. Es gab je zwei Nein-Stimmen von den Linken und den Grünen

 

 

Anträge/Anfragen 

10

Anfrage der Fraktion "Die Linke." hier: Bestand der Sozialwohnungen 

Die umfangreiche Benatwortung - großes Zahlenwerk - erfolgt in der Niederschrift

 

Mitteilungsvorlagen 

11

Flächennutzungsplan-Neuaufstellung - Frühzeitige Beteiligung zum FNP-Vorentwurf  seitens der SPD nur missbilligende Kenntnisnahme

 

12

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat März 2016 

13

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat April 2016 

14

Ehemaliges VHS Gebäude Königstraße 47 47051 Duisburg hier: Durchführung von Sanierungsarbeiten für die Nutzung als Aus- und Fortbildungsinstitut 

 Beschlussentwurf
Der Umsetzung der Sanierungsarbeiten, wie in der Vorlage beschrieben, mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von insgesamt 500.000 Euro wird zugestimmt.

 

15

Anmeldungen und Aufnahmen an Duisburger Schulen 

 

16

Neuzuwanderung in Duisburg - aktuelle Kooperationsprojekte zur Integration von Neuzugewanderten 

 

17

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2016 entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 

 

18

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters 

 

19

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung 

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Nachtrag 

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Beschlussvorlagen 

20 *

Dauerhafte Erteilung der Betriebserlaubnis der städtischen Kindertageseinrichtungen Stadtbezirk Mitte 

 

Nachtrage

21 *

Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion hier: Verwendung der Haushaltsmittel "Pflege des Ortsbildes"