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Sondersitzung am 11. Februar 2016 - 17:00 Bezirksamt Sittardsberg

Abschaffung der Sondernutzungsgebühren Sanierung von Hausgärten, der Punkt Rahms Nahversorgung im "Rahmerbuschfeld"  wurde vertagt - XXL-Bad Baubeginn 2017?

Wlan fürs Bezirksamt

Öffentlicher Teil -  begleitet von Harald Jeschke

1

  Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister 

Beschlussvorlagen 

2

  DuisburgSport Wirtschaftsplan 2016 

einstimmig beschlossen

 

Betriebsleiter DuisburgSport Jürgen Dietz machte klar, warum diese Vorlage erst verspätet und dann sehr knapp durch die Verwaltung zu den Politikern gelangt war. "Es gibt durch die Investitionsoffensive eine Reihen von Sanierungsmaßnahmen, die ungedingt eingearbeitet werden mussten." Dies galt für Bäder im Westen und Norden sowie für dringend sanierungsbedürftige Sportanlagen oder Umkleidegebäude (Honigstraße bei Meiderich 06/95) für fusionierende Vereine in Ruhrort und Laar bzw. Bruckhausen.

Seitens der CDU gab es zwei Fragen: Was ist mit dem XXL-Bad und was geschieht endlich mit der Regattabahn-Kamerastrecke?

Jürgen Dietz verdeutlichte, dass durch eine Störfallverordnung ein bisher unbekanntes Problem aus der Welt zu schaffen ist. Das wird jetzt planungsrechtlich neu aufgerollt und umgesetzt. "Dies sollte in diesem Jahr geschehen. Im kommenden Jahr könnte es dann zum Baubeginn kommen", gab er sich verhalten optimistisch. Bei der Kamerastrecke stehen immer noch schriftliche Begründungen aus. Auch hier hofft der Betriebsleiter optimistisch, dass auch in diesem Jahr ein Fortschritt erzielt wird. 

 

 

3

  8. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung

mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, SPD, Grüne und Linke beschlossen, Hannelore Bange (parteilos) war dagegen, Frederik Engeln (Junges Duisburg) enthielt sich

 

Hannelore Bange wollte von Amtsleiter Manfred Heldt unbedingt den Satzung-Eintrag, dass auch Nachbarschaftsfeste von der Gebühr befreit sind. Der Amtsleiter verwies auf die rechtliche Seite, dass die vor eineneinhalb Jahren geänderte Satzung zurückgenommen wird. Bei der alten Satzung gab es keine Kosten für Nachbar- oder Bürgerfeste. Und dies sei nun wieder der Fall.

Per Antrag der SPD, Grüne und Linke wurde mehrheitlich auch beschlossen, dass die Gebühr von Elektromobilstrom-Standgeräten von 25 auf 20 Euro gesenkt werden soll. 

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur 8. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)

Begründung
Die Satzung der Stadt Duisburg über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen wurde zuletzt im Dezember 2014 geändert. Die Änderungen sind mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft getreten.
Die Anwendung der Satzung hat in Teilen dazu geführt, dass Dritte (hier insbesondere Bürger und gemeinnützige Vereine) Kosten zu tragen haben, die diese nicht leisten können oder gesellschaftlich bzw. politisch nicht gewollt sind.
Diese Auswirkungen waren im Vorfeld nicht absehbar und machen eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. In diesem Zusammenhang werden folgende Änderungen vorgenommen:
Die mit der letzten Änderung der Satzung eingeführte Tarifstelle für Nachbarschaftsfeste, Tarifstelle 3.4, wird ersatzlos gestrichen. Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, werden von der Erhebung von Verwaltungsgebühren befreit.
Gleiches gilt für Sonder- nutzungen, die staatsbürgerlichen, kirchlichen, karitativen, wissenschaftlichen und schulischen, künstlerischen oder sportlichen Zwecken dienen. Hiervon ausgenommen bleiben Sondernutzungen, die der Werbung von Mitgliedern und Vertragsabschlüssen dienen.

Dem Äquivalenzprinzip wird Rechnung getragen, indem der Gebührenmaßstab für Sondernutzungsgebühren für die entsprechenden Nutzungsarten auf tageweise Abrechnung umgestellt wird. Redaktionelle Änderungen, die der Rechtssicherheit und Klarstellung dienen.
Die Tarifstelle 9 Entsorgungseinrichtungen wird dem wirtschaftlichen Vorteil Rechnung tragend in die Tarifstellen Entsorgungseinrichtungen für Papier und Glas bzw. für Sonstige Wertstoffe wie Altkleider- oder Schuhcontainer aufgeteilt. Für die Streichung der Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für Nachbarschaftsfeste sind Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 12 T€ pro Jahr zu erwarten. Diese sollen durch eine dem wirtschaftlichen Vorteil angemessene Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für die Entsorgungseinrichtungen für Sonstige Wertstoffe kompensiert werden.

 

Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Süd, Beate Lieske, freut sich, dass Nachbarschaftsfeste zukünftig von der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) ausgenommen werden sollen. Dies sieht ein entsprechender Änderungsvorschlag der Stadt vor.
„Wir als SPD-Fraktion haben uns vehement dafür eingesetzt, dass die Stadt keine Gebühren mehr für Nachbarschaftsfeste erhebt. Diese Feste sind wichtig für das Miteinander in den Nachbarschaften. Sie fördern den Austausch und das Zusammenleben der Menschen im Ortsteil. Zudem werden sie von Freiwilligen in ihrer Freizeit ehrenamtlich gestemmt. Deshalb müssen sie auch wieder gebührenfrei sein“, so Beate Lieske.
Die SPD-Fraktion hatte in der Oktobersitzung der Bezirksvertretung Süd einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Dieser wurde einstimmig beschlossen. Die Nachricht über den Wegfall von Gebühren für die Nachbarschaftsfeste ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger. „Viele Bürger haben sich an uns gewandt und gefragt, warum sie auf einmal Gebühren für ihre Nachbarschaftsfeste bezahlen sollen. Einige Feste standen aufgrund der Entgelte sogar auf der Kippe. Deshalb ist die Rücknahme ein schönes Signal an die Duisburgerinnen und Duisburger“, ist sich die BV-Fraktionsvorsitzende sicher.  
Die geänderte Satzung soll in der Sitzung des Rates am 29. Februar 2016 beschlossen werden und ab dem 01. April 2016 in Kraft treten.

 

4

  Sanierung der Hausgärten in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim 

einstimmig beschlossen

 

Beschlussentwurf

Die Verwaltung wird beauftragt, einen weiteren öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung - AAV über die Durchführung der Sanierung der Hausgärten in Wanheim-Angerhausen in der Sanierungszone V (KAV- Siedlung) abzuschließen.

 

 Begründung
In Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim ist aufgrund von Bodenbelastungen die Sanierung von Hausgärten erforderlich. Über die Hintergründe und den aktuellen Sachstand wurde bereits mit der Vorlage DS 15-0886 informiert. Zur Umsetzung des Projektes bzw. Durchführung der Sanierung ist nunmehr der Abschluss eines bzw. mehrerer öffentlich-rechtlicher Verträge zwischen dem Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung – AAV (i. F. AAV) und der Stadt Duisburg erforderlich. Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 07.09.2015 mit der Ausarbeitung entsprechender Verträge beauftragt.

Planmäßig sollen zunächst in 2016 die Hausgärten der Sanierungszone V in Wanheim- Angerhausen saniert werden. Die Ausführungsplanung wurde in Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern hier bereits fertiggestellt, sodass die Ausschreibung der Arbeiten durch den AAV zeitnah erfolgen kann. Für die Sanierung in Sanierungszone V fallen nach Schätzung des Gutachterbüros Kosten in Höhe von rund 1.100.000 € (ca. 17 % der Gesamtkosten von 6.500.000 € für das Gesamtprojekt (vgl. DS 15-0886) an, von denen der AAV 80 % und die Stadt Duisburg 20 % tragen.
Für die Durchführung der Sanierung in Sanierungszone V wurde nun ein Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ausgearbeitet, der zwischen dem AAV und der Stadt Duisburg zeitnah abgeschlossen werden soll. Die Kosten für den von der Stadt Duisburg zu tragenden Eigenanteil in Höhe von 220.000,- € sind im Haushaltsplan 2016 etatisiert. Über die Durchführung der Ausführungsplanung und der Sanierungsarbeiten in den übrigen 11 Sanierungszonen (2017 bis 2019) wird zu einem späteren Zeitpunkt der Abschluss eines weiteren öffentlich-rechtlichen Vertrages erforderlich. Hierzu werden die Gremien erneut eingebunden.

 

Anträge/Anfragen 

5

  Sicherung der Grundversorgung und Arrondierung des Siedlungsrandes in Rahm-Ost 

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Deniz Edis - Die Linke. -; hier: Sicherung der Grundversorgung und Arrondierung des Siedlungsrandes in Rahm-Ost


Die Antragsteller beantragten eine Behandlung als 1. Lesung, da es noch zu viele offene Fragen auch mit denm Bürgern gibt.

 

Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

 

Die BV-Mitglieder treffen sich nun am Mittwoch, 24. Februar um 16:45 Uhr vor Charge zum Ortstermin.



Der Oberbürgermeister wird gebeten, alle notwendigen Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes analog der Ausweisung des Bereiches „Rahmerbuschfeld“, in den Teilräumlichen Strategiekonzepten (TSK Flächennummer 762-02) als neue Wohnbaufläche durchzu- führen.

Die Ausweisung der östlich der Angermunder Straße gelegenen Fläche ist so zu präzisieren, dass im südlichen Bereich eine Fläche für einen Supermarkt und im nördlichen Bereich eine Wohnbebauung im Einfamilienhaussegment entwickelt werden soll.
Begründung
Um die zukünftige Nahversorgung des Ortsteils Rahm zu sichern und eine maßvolle städtebauliche Weiterentwicklung zu gewährleisten, sollen durch Änderung des Flächennutzungs- planes die Voraussetzungen zur Erarbeitung entsprechender Bebauungspläne geschaffen werden.

Es geht neben einer Bebauung analog zu den vom Rat verabschiedeten Fläche im ausgewiesenen Bereich "Rahmerbuschfeld" im Projekt Duisburg2027 auch um den Erhalt der Nahversorgung, die bislang durch kleinen Edeka-Markt in Alt-Rahm gesichert wird.

 

6

  mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters 

Friedhelm Klein, der kürzlich mit seinem Wiegenfest eine runde Sache feiern konnte, teilte mit, dass es bald einen Wlan-Hotsport im Bezirksamt und auf dem Vorplatz geben könnte. Eine DVV-Tochter will dies umsetzen. Ob auch die Bezirksbibliothek mit einbezogen ist, wird nachgefragt.