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Sitzung am 12. Mai 2016 - 17:00 Bezirksamt Sittardsberg

- Erschließung an der Lüderitzallee
- Dauerthema St. George"s School 
- Entwicklung der Bahnanlagen zwischen Wedau und Bissingheim

Öffentlicher Teil begleitet von Harald Jeschke

1

Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister 

2

Niederschrift der 14. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 10.03.2016 

3

Fragestunde für Einwohner nach § 22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Duisburg 

Beschlussvorlagen 

4

Bebauungsplanersetzendes Verfahren nach § 125 (2) BauGB - hier: öffentliche Erschließung an der Lüderitzallee
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Beschluss zur Herstellung einer öffentlichen Erschließung 

Beschlussentwurf
1. Über die zum bebauungsplanersetzenden Verfahren nach § 125(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung wird wie in Anlage A und Anlage B dargelegt, entschieden.
2. Dem bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125 (2) BauGB zur Herstellung einer öffentlichen Erschließung an der Lüderitzallee zur wohnbaulichen Entwicklung des heutigen Fortbildungsinstitutes wird zugestimmt. Die Anlage D und E sind Bestandteil des Beschlusses.

 

einstimmig beschlossen

 

Vorgeschichte
Die Stadt Duisburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Einwohner zu fördern bzw. zu stabilisieren. Im Rahmen einer HSP-Maßnahme (Haushaltssanierungsplan) ist die Verlagerung des Fortbildungsinstitutes der Stadt Duisburg geplant. Durch diese Maßnahme (Aufgabe des Standortes Lüderitzallee – Zentrum für Aus- und Fortbildung der Stadt Duisburg) können die frei werdenden Flächen für eine bauliche Nachnutzung vorgesehen werden. Der Duisburger Süden ist ein beliebter Wohnstandort. Die Flächen bieten sich aufgrund der Lage, der baulichen Vornutzung und des Zuschnittes für eine wohnbauliche Entwicklung an.
Aufgrund des Flächeneigentums und der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist es in diesem spezifischen Planungsfall nicht notwendig, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen, um eine öffentliche Erschließung in dem beabsichtigten Wohngebiet herzustellen. Aus diesen Gründen soll ein Verfahren nach § 125 (2) BauGB - bebauungsplanersetzendes Verfahren – durchgeführt werden, um die Fläche an der Lüderitzallee nach Freizug der heutigen Nutzung mit einer öffentlichen Straße zu erschließen.
2 Verfahrensstand
Der Gesetzgeber eröffnet den Kommunen mit dem §125 (2) BauGB die Möglichkeit, der Herstellung einer öffentlichen Straße ohne die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens Für die Durchführung des Verfahrens nach § 125 (2) BauGB definiert der Gesetzgeber keine detaillierten rechtlichen Regelungen bzw. Verfahrensvorgaben.
Um jedoch die in § 125(2) i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB genannten Anforderungen abzuprüfen, wurde eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Durch die erfolgte Trägerbeteiligung vom 03.08.2015 bis einschließlich 07.09.2015 wird gewährleistet, dass alle erforderlichen Kenntnisse vorliegen, die eine Abwägung der einzelnen Belange gegeneinander und untereinander ermöglichen. Im November 2015 wurde auch eine Bürgerinformation durchgeführt, die u.a. dazu dient, die abwägungserheblichen Belange zu ermitteln.
Parallel fand eine Auslegung der bisher vorliegenden Planung vom 16.11.2015 bis 14.12.2015 mit dem gleichen Ziel statt. Die Abwägung (mit allen vorliegenden Kenntnissen) wird mit dem vorliegenden Dokument und den zugehörigen Anlagen A und B dem Rat der Stadt Duisburg zur Entscheidung vorgelegt.
3 Äußerungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3.1 Äußerungen der Öffentlichkeit im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung Während der Bürgerinformationsveranstaltung sind überwiegend Hinweise und Anregungen eingegangen, die nicht die Herstellung einer öffentlichen Erschließung betreffen und daher im Rahmen des hier vorliegenden bebauungsplanersetzenden Verfahrens unberücksichtigt bleiben.
Diese Hinweise und Anregungen betreffen vorwiegend Hinweise zu bestehenden Problemlagen z.B. dem Busverkehr auf der Lüderitzallee oder Hinweise zum Informationsbedarf der Öffentlichkeit. In der Bürgerinformationsveranstaltung wurden seitens der Bürgerschaft viele Fragen hinsichtlich der Gestaltung der öffentlichen Erschließung gestellt. Diese werden mit dem Beschluss zur Anlage B zur Kenntnis genommen.
3.2 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Über folgende Stellungnahmen zu bspw. folgenden Themen, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht wurden, ist gemäß Anlage A zu entscheiden:
 Bemessung der Straßenbreite
 Kurvenradien
 Umgang mit Schmutz- und Regenwasser

3.3 Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Während der Auslegung ist eine Anregung eingegangen. Diese Anregung betrifft nicht die hier zugrundeliegende Herstellung einer öffentlichen Erschließung im Rahmen eines bebauungsplanersetzenden Verfahrens und bleibt damit in dem vorliegenden Verfahren unberücksichtigt. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde die schematische Planskizze in einen Vorentwurf überführt, der als Grundlage für die Erschließungsplanung eines noch zu ermittelnden Investors gelten soll (Anlage D).
Weiterer Verfahrensablauf
Sofern der Rat der Stadt Duisburg dem hier vorliegenden Beschluss zustimmt, kann die Herstellung einer öffentlichen Straße auf Grundlage des § 125 (2) BauGB durchgeführt werden. Für eine Flächenentwicklung an der Lüderitzallee zu Wohnbauland (nicht Gegenstand des hier vorliegenden Beschlusses) muss das Plangebiet zunächst freigezogen und anschließend dann in einem Bieterverfahren zum Verkauf ausgeschrieben werden.
Der zukünftige Käufer muss sich vertraglich verpflichten, das hier zum Beschluss vorliegende Erschließungskonzept und das städtebauliche Konzept umzusetzen. Im Rahmen des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens sind weitere Gutachten notwendig und ggf. Stellungnahmen einzuholen. Erst im Anschluss daran kann die Fläche vom Investor parzelliert und nach dem Vorliegen eines positiven Baubescheides erschlossen und bebaut werden.

 

5

Brandschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden hier: Stadtbezirk Süd 

Der voraussichtlichen Kostenaufwand von insgesamt 512.000 EUR wird zugestimmt.  

Maßnahmen 46 - 50 einstimmig beschlossen, Maßnahme 45 Kenntnisnahme

 

Begründung
Die verstärkte brandschutztechnische Qualifizierung des Gebäudebestandes auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften wie z. B. Landesbauordnung NRW, Feuerschutzhilfegesetz, Sonderbauverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Schulbaurichtlinie NRW, wird weitergeführt. Hinzu kommt die Beseitigung der Mängel, die sich aufgrund der Prüfung der technischen Anlagen gemäß der Technischen Prüfverordnung ergeben haben.
Das Immobilien-Management Duisburg wird auch in 2016 die vorgesehenen Prüfungen/Begehungen der Gebäude durch die Bauordnung und Feuerwehr begleiten und die festgestellten Mängel beheben, um die Schließung von Schulen und anderen Gebäude zu vermeiden. Komplett- oder Teilschließungen können dennoch nicht ausgeschlossen werden.
Umsetzung und Ausblick
In diesem Jahr ist geplant, stadtweit Brandschutzmaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 5.639.500 EUR umzusetzen. Darin enthalten sind die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen mit einem Bauvolumen von mehr als 25.000 EUR.

 

 

Anträge/Anfragen 

6

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; hier: St. George"s School 


Folgende Fragen haben sich aus der Diskussion mit Anwohnerinnen und Anwohnern der St. George’s School und dem Schulleiter, Herrn Troilett, ergeben:
1.Wie kann die Durchfahrt von Pkw’s durch den Trampelpfad an der St. George’s School verhindert werden?

Anworten von Bezirksamtsleiter Friedhelm Klein:

Das fällt in den Zuständikkeitsbereich der Polizei

 

 2. Kann die Fläche des alten Minigolfplatzes als „Park-and-Ride-Fläche“ genutzt werden?


Wir wollen hier noch mit einem Ortstermin Lösungen anstreben

3. Können verkehrsgefährdende Situationen durch die Ausweiterung von „Tempo 30“ oder „Spielstraßen“ an den Straßen um die Schule vermindert werden?

Es existiert schon die Tempo-30-Zone, wenn Spielstraßenausweisung analog zur Straßenverkehrsordnung  erforderlich ist, wäre ein kompletter Umbau der Straßen notwednig, das geht nicht.

 

4. Können verkehrsgefährdende Situationen durch Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung „Am Heidberg/Düsseldorfer Landstraße“ vermindert werden? 

Nach bisheriger Kenntnis gab es bisher keine Unfälle, also auch kein Handlungsbedarf.

5. Kann die Fläche des alten Minigolfplatzes als „Park-and-Ride-Fläche“ genutzt werden? Das wurde schon ausgiebig diskutiert und ist aus planungsrechtlicher Sicht nicht möglich.

6. Welche Flächennutzung ist auf dem gerodeten Waldstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Minigolfplatzes vorgesehen? Das ist ein Privatgrundstück. Weitere Informationen liegen uns deshalb nicht vor.

7. Kann die Fläche des Restaurants Angerhof als Park-and-Ride-Fläche genutzt werden? Auch hier handelt es sich um ein Privatgrundstück und zudem ist aufgrund der Laufentfernung dies auch nicht sinnvoll. 

 

 

Mitteilungsvorlagen 

7

Familienförderung/Elternarbeit  Kenntnisnahme
Bericht über die Umsetzung des Konzeptes zur Unterstützung der Elternarbeit in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in Ortsteilen mit besonderen sozialen Problemlagen (DS-Nr.: 07-0412/1 vom 22.06.2007) 

 

Problembeschreibung / Begründung Nach dem sehr positiv verlaufenen Beginn der Zusammenarbeit zwischen den Familienbildungsstätten und Erziehungsberatungsstellen und den Kindertageseinrichtungen/Familienzentren im Kindergartenjahr 2007/2008 (DS 07-0412/2) sind die Elternbildungsangebote und die Angebote der dezentralen Erziehungsberatung in den nachfolgenden Jahren erfolgreich weitergeführt worden. Hierbei wurden und werden im regelmäßigen Dialog zwischen Familienbildung, Erziehungsberatung, Kindertageseinrichtungen und Jugendamt die Inhalte sowie die Methoden der Angebote reflektiert und den entsprechenden Bedarfen angepasst. Diese Bedarfsanpassung umfasst auch die weitere regionale Differenzierung durch Einbezug weiterer Einrichtungen.
Es sollen möglichst viele Einrichtungen von diesen präventiven Angeboten der Elternbildung und Erziehungsberatung profitieren. Um die bisherigen positiven Ergebnisse dieses Angebotsspektrums weiterzuführen und in ihrer Nachhaltigkeit zu stärken, ist es notwendig, die finanziellen Mittel für diese Maßnahmen weiter bereit zu stellen, um den Problemen der defizitären Erziehungsfähigkeit entgegenzuwirken sowie vorhandene Erziehungsressourcen positiv zu stärken und zu fördern.
Zudem stellt gerade das Bundeskinderschutzgesetz die präventive Elternarbeit und die Förderung der Erziehungskompetenz in den Vordergrund und akzentuiert sie als eine pflichtige Aufgabe der Jugendhilfe.


I. Elternbildungsangebote
Der Arbeitskreis Familie der Duisburger Familienbildungsstätten hat im Auftrag des Jugendamtes die Angebote der Duisburger Elternschule in den Kindertageseinrichtungen der verschiedenen Träger in Duisburg im Kindergartenjahr 2014/2015 fortgeführt. Die Durchführung von 12 Kursen mit ca. 96 Familien/Kindern erfolgte in 10 Familienzentren.
In den Eltern-Kind-Gruppen für das 1. Lebensjahr (z.B. PEKiP, ElternBaby, Babytreff, Elterncafé etc.) treffen sich acht bis zehn Mütter oder Väter mit ihren Babys in einem gemütlichen, speziell für diese Gruppen eingerichteten Raum. In wohltuender Atmosphäre haben die Eltern die Möglichkeit, mit ihren Babys in Ruhe zu spielen und eine intensive, liebevolle Beziehung zu entwickeln. Die Kinder nehmen in dieser Zeit erste Kontakte zu Gleichaltrigen auf.

Die Eltern haben darüber hinaus die Gelegenheit zu einem Austausch nach dem „Dialogischen Ansatz“ zu folgenden Themen:
Zeit der Veränderung
- Der schöne, anstrengende Familienalltag
- Gesundheit, Pflege und SicherheitWas ist eigentlich normal
- Wenn die Nerven blank liegen
- Erziehung von Anfang an.

2: Elternkompetenzkurse für Eltern mit Kindern bis zum Grundschulalter
Die Durchführung von 43 Kursen mit ca. 360 Familien erfolgte in 29 Kindertagesstätten und Familienzentren. Aufgrund der Gesamtresonanz aus dem Kursleiterteam, der Gruppe der pädagogischen Mitarbeiter der Kitas und der Eltern zeigt sich für uns, dass sich das Angebot der „Dialogischen Elterngesprächskreise“ manifestiert und als Präventivmaßnahme sinnvoll ist, zumal deutlich wird, dass das Interesse der Eltern immer mehr zunimmt.
Die Gespräche in den Elternkompetenz-Kursen sind erwachsenenpädagogische Arbeit auf der Grundlage des Dialogischen Arbeitens und haben folgende Ziele:
- Alle Eltern, die ein- bis sechsjährige Kinder erziehen, werden mit dem Angebot erreicht. Das bedeutet, dass sie unter Umständen sehr verschiedene Erfahrungs- und Entwicklungshintergründe haben und kulturelle Verschiedenheiten mitbringen, die als Ressource genutzt werden sollen.
- Die Eltern erleben den Gesprächskreis als einen geschützten Raum für angstfreies Lernen.
- Die Eltern erleben im Gespräch Wertschätzung und Akzeptanz der eigenen Situation und Biographie.
- Die Eltern erfahren Unterstützung und Stärkung der vorhandenen Erziehungsfähigkeiten und werden ermutigt, einen eigenen Erziehungsstil zu finden und zu reflektieren. Sie sollen sich auf ihre Stärken besinnen und im Gespräch selbst Perspektiven und Veränderungsmöglichkeiten entwickeln lernen.
- Die Eltern lernen die Bedeutung von Netzwerken als Entlastungsmöglichkeit kennen.
- Die Eltern lernen vorhandene Informations- und Beratungsmöglichkeiten kennen, die sie bei Bedarf nutzen können.

3: Projekt „Bärenstark und Bärenschlau“ für Vorschulkinder und Eltern
Das Projekt (Ernährung – Entspannung – Bewegung) wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 in 30 Kindertagesstätten und Familienzentren mit ca. 810 Kindern/Familien durchgeführt. Auch in diesem Jahr lag ein Vorrang bei der Berücksichtigung von Kitas im sozialen Brennpunkt. Die Kinder schätzen diesen besonderen wöchentlichen Termin sehr. Sie versuchen, das Erlebte im Alltag fortzuführen und bitten Eltern und Erzieher um weitere Angebote von

Vorlesen und Geschichtenerzählen, von Obst- und Gemüse-Snacks, von Sport und Spiel, von Kuscheln und Entspannen, von Naturerleben und kindgerechter Poesie.
Auch in diesem Jahr fanden im Rahmen der Elternveranstaltungen meist eine Kombination von reinen Einführungsveranstaltungen zu den einzelnen Themenblöcken statt und zu einem späteren Zeitpunkt praxisnahe gemeinschaftliche Eltern-Kind Veranstaltungen.
Die gemeinsamen aktiv gestalteten Erlebnisse von Eltern und Kindern erfüllen ein Urbedürfnis nach Nähe, nach Selbermachen, nach Austausch und nach Gemeinschaft. Das dialogische Konzept als Grundlage aller Angebote der Duisburger Elternschule ist gut in der Arbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund und auch im niederschwelligen Bereich einsetzbar.
Die Vielfalt in der Gruppe der qualifizierten Kursleitungen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Schwerpunkten ist eine gute Grundlage dafür, jeweils eine „passende“ Leitung zu finden.
Gesamtkosten der durchgeführten Kurse aus den 3 Bausteinen der Duisburger Elternschule: 180.000 Euro

Die Maßnahmen werden jedes Jahr von neuen Eltern wahrgenommen und sollen daher auch im Kindergartenjahr 2015/2016 angeboten werden.
Die Anzahl der teilnehmenden Eltern ist stetig steigend. Die Kurse sind Bestandteil der Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Barrieren bei Eltern konnten erfolgreich abgebaut werden. Die Eltern werden deutlich in ihren Kompetenzen gestärkt. Voraussichtliche Gesamtkosten 2015/2016 für diesen Bereich: 180.000 Euro

II. Elternberatungsangebote der Erziehungsberatungsstellen
Das Ziel der Gesamtmaßnahme lag und liegt weiterhin zukünftig darin, neben der Förderung und Durchführung der oben dargelegten Elternbildungsangebote zusätzlich fachlich entsprechende Angebote im Bereich der dezentralen Erziehungsberatung als Ergänzung und Unterstützung umzusetzen und in den jeweiligen Standorten zu realisieren.
Das Angebot „Beratung vor Ort“ wird mit 9 Modulen in nunmehr 13 Familienzentren fortgeführt:
 Famililenzentrum Waterloostraße / Zaubersterne e. V. in DU-Untermeiderich
 Ev. Familienzentrum Wrangelstraße in DU-Kaßlerfeld
 Ev. Familienzentrum Nicolaistraße in DU-Wanheimerort
 Verbund städtischer Familienzentren in DU-Bruckhausen (Kronstr.; Dieselstr.; Schulstr.)
 Ev. Familienzentrum Wittenbergerstraße in DU- Röttgersbach
 Ev. Familienzentrum Kanalstraße in DU-Obermeiderich
 Ev. Familienzentrum Gustav-Adorf-Straße in DU-Neudorf-Süd
 Ev. Familienzentrum Dr.-Hammacher-Straße in DU-Ruhrort
 Ev. Familienzentrum Friemersheimer Straße in DU-Wanheim
 Ev. Familienzentrum Friedensstraße in DU-Hochemmerich
 Ev. Familienzentrum im Verbund Angerhauserstraße/Blankenburger Straße in DUHuckingen/Ungelsheim
 Familienzentrum Auf dem Damm in DU-Mittelmeiderich
 Familienzentrum Martinstraße in DU-Duissern

 

Elternsprechstunden
Dieses Angebot für Eltern mit thematischen Schwerpunkten zu verschiedenen Erziehungsfragen soll in folgenden Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden:  Kindertageseinrichung Herz Jesu, Lehrerstraße, in Duisburg-Neumühl
 Kindertageseinrichtung Maria Königin, Westenderstraße, in Duisburg-Obermeiderich
 Kindertageseinrichtung St. Barbara, Ziegelhorststraße, in Duisburg-Röttgersbach
 Kindertageseinrichtung St. Ewaldi, Ewaldistraße, in Duisburg-Laar
 Kindertageseinrichtung St. Franziskus, Am Glockenturm, in Duisburg-Großenbaum
 Kindertageseinrichtung St. Hildegard, Obere Holtener Straße, in DuisburgRöttgersbach 
 Kindertageseinrichtung St. Johann, Liebrechtstraße, in Duisburg-Alt-Hamborn
 Kindertageseinrichtung St. Joseph, Geeststraße, in Duisburg- Alt-Hamborn
 Kindertageseinrichtung St. Michael, Erlenstraße, in Duisburg-Wanheimerort
 Kindertageseinrichtung St. Gabriel, Gneisenaustraße, in Duisburg-Neudorf
 Kindertageseinrichtung St. Nikolaus, Swapkopmunder Straße, in Duisburg-Buchholz
 Kindertageseinrichtung St. Joseph, Kremerstraße, in Duisburg-Dellviertel
 Kindertageseinrichtung St. Michael II, Hoher Weg, in Duisburg-Meiderich
 Kindertageseinrichtung St. Judas Thaddäus, Münchener Straße, in DuisburgBuchholz
 Kindertageseinrichtung St. Laurentius, Möhlenkampstraße, in Duisburg-Beeck

 

Offene Elterngesprächskreise
Das Angebot von angeleiteten offenen Elterngesprächskreisen mit verschiedenen pädagogisch relevanten Themen für Väter und Mütter soll im Kindergartenjahr 2015/2016 in den nachstehenden Einrichtungen umgesetzt werden:
 Städtische Kindertageseinrichtung Kaufstraße in Duisburg-Wanheimerort
 Familienzentrum/Kindertageseinrichtung St. Nikolaus, Swakopmunder Straße in Duisburg-Buchholz

Die bisherigen Rückmeldungen der teilnehmenden Eltern an die Einrichtungen sind durchweg positiv. Die Eltern schätzen die Informationen sowie den Austausch mit anderen Eltern. Ebenso bringen sich die teilnehmenden Eltern immer gut ein, stellen eigene Fragen und teilen ihre Problemstellungen offen mit. Damit tragen diese Gesprächkreise wesentlich zur Stärkung der Eltern- bzw. Erziehungskompetenz bei.
Positiv ist zudem aufgefallen, dass bei notwendigem Kontakt gegenüber dem ASD den Eltern zusätzliche Information über die Aufgabe und Rolle des ASD vermittelt werden konnte und so Eltern in Einzelfällen motiviert werden konnten, das Jugendamt für weitergehende Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Ferner ist die positive und kollegiale Zusammenarbeit mit den Kita-Einrichtungen zu erwähnen.

 

Sozialkompetenztraining für Grundschulkinder
Das Angebot „Sozialkompetenztraining für Grundschulkinder“ soll in folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
 Evangelisches Familienzentrum Wrangelstraße in Duisburg-Kaßlerfeld (Sozialkompetenztraining für Mädchen)
 Katholische Grundschule Goldstraße in Duisburg-Dellviertel
 Städtische Gemeinschaftsgrundschule Albert-Schweitzer-Straße in DuisburgHuckingen
 Städtische Gemeinschaftsgrundschule Am Tollberg in Duisburg-Wanheim
 Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hochfelder Markt in Duisburg-Hochfeld

Ziel dieses Sozialkompetenztrainings ist es u. a., die Kinder für ihre eigenen Gefühle und die Gefühle anderer zu sensibilisieren. Sie sollen lernen, Gefühle bei sich und anderen Kindern besser einzuschätzen und andere Konfliktlösungsmöglichkeiten auszuprobieren. Die beteiligten Kinder haben grundsätzlich alle mehr oder weniger große Probleme mit ihrem Sozialverhalten. Dennoch ist es auch immer wieder möglich, über Rollenspiele und andere Übungen die Sensibilität der Kinder zu schärfen, dass sie mehr Rücksicht auf sich und andere zu nehmen. Hierbei werden insbesondere auch geschlechtsspezifische Gesichtspunkte einbezogen. Voraussichtliche Gesamtkosten 2015/2016 für diesen Bereich: 120.000 Euro

 

8

Anträge auf Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten Kenntnisnahme

 

9

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2016 entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Kenntnisnahme

 

10

Neuzuwanderung in Duisburg - aktuelle Kooperationsprojekte zur Integration von Neuzugewanderten Kenntnisnahme

 

11

Anmeldungen und Aufnahmen an Duisburger Schulen 

Kenntnisnahme

 

12

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat März 2016 

Kenntnisnahme

13

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters 

 

 Nachträge
14

Sportpauschale für Investitionsmaßnahmen einstimmig beschlossen

15

Entwicklung der ehem. Bahnanlagen zwischen Wedau und Bissingheim
1. Rahmenplanung
2. Bebauungspläne Nr. 1060 - Neudorf-Süd - und Nr. 1061 - Wedau - 

Als 1. Lesung beschlossen - Vorschlag einer Sondersitzung hierzu am 31. Mai 2016

 

 

Die Wedauer Neugeburt

Noch im Jahr 2007 stellte die Bahn für 55 ha in diesem Gebiet im Verbund mit der Hafenlogistik ihren Masterplan Logistik vor. Bis 2009 wurden im Seehafen Rotterdam sowie ZARAH - Seehäfenverbund Zeebrügge, Antwerpen und Rotterdam - in Milliardenhöhe die Häfen aufgrund der zu erwartenden Güterschwemme aus dem fernen Asien  aufgrüstet, neue Gütergleise nebst Druck auch durch den europaweit agierenden Groß-Lobbyisten CERS auf Deutschand ausgeübt, die linksrheinische Güterstrecke "Eiserner Rhein" auch deswegen zwingend neu zu beleben.
Da der weltweite Export der Chinesen auf Talfahrt ist, sind diese Pläne erst einmal auf lange Sicht vom Tisch, was auch auf der Bilanzpressekonferenz von duisport von Erich Staake genauso gesehen wird.

Da auch der Bahnflächenvermarkter Aurelis hier in Duisburg nichts bewirken konnte, gab die Bahn die gesamt Fläche für eine andersartige Nutzung frei.  

 

Das Areal gilt unter den die Fläche bearbeitenden sechs Planungsbüros als große Herausforderung. Das Gebiet mit 90 ha und 3 Kilometer Länge verfügt über:

- 4 Baudenkmale, darunter im Nordabschnitt - auch mit Arbeitstitel Campusquartier bezeichnet - mit einer 1916 gebauten 3,8 ha Richthalle, deren alter Teil mit einer  Hülle mit filigraner Struktur die Universität beeindruckte und die  erhalten werden soll (3-D-Druckerei, Forschung, oder...)

Unter den drei weiteren schützenswerten Bauten sind zwei Winkelbunker (nach dem Architekten Winkel benannt) sowie eine Verladestation

- Wedauer Brücke mit L 60
- Ratinger Westrecke
- Güterzuglärm der Strecke 2321
- Schotterberg
- 52 Kilometer Gleise
- Artenschutz für 72 Zauneidechen, die vielleicht auf die Zahl von 1500 anwachsen könnte

- Bodenbelastung, aber keinerlei Grundwassergefährdung

- keinen Störfallbetrieb

Im Norden ist Campusquartier, Forschung und hochwertiges Gewerbe im Gespräch, im Süden ein Mischgebiet mit Anbindung an die Masurenallee und der L60. Der Sportpark kann sich mit einem Teil der Nordfläche ebenfalls erweitern, die Universität hat ihren Flächenbedarf dargelegt.

 

Im Süden sind Versorgung und Dienstleistungen angesagt, wobei 5200 Quadratmeter als Verkaufsfläche bei der Größe des Areals als realistisch angesehen werden.

- Neuland für Deuschland in Hinsicht Lärmschutz
 Da die Gleisfläche von der Bebauung zu weit weg liegt, ist der übliche Lärmschutz mit einem Abstand von drei bis fünf Metern nicht realisierbar. Also müsste nach intensiver Beurteilung mit Gutachtern und Bahnexperten eine 15 Meter hohe Lärmwand gebaut werden, was es so noch nie gab.. Hier soll eine Aufschüttung und mit Lava gefüllte und mit viel Grün bestückte Gabionenwand entstehen, die dafür sorgen soll, dass es in Richtung Bissingheim keine Reflektion des Lärms gibt.

 

Aufgrund der Zustellung erst am Freitag und des Umfangs der Vorlage wurde der SPD-Antrag von Beate Liesek einstimmig unterstützt.

Viel bemängelt wurde beim dem in NRW einzigartigen Groß-Projekt mit der Größe von 90 ha die kurze Zeistschiene und der Druck, der nun auf der Politik laste.

 

Bahn-Entwicklungs-Geschäftsführer und Ministerialrat Thomas Lennarzt stellte wie zuletzt bei der Pressekonferenz im Rathaus nach einjähriger Tätigkeit und einem Vorabvolumen der ersten Planungen und Arbeiten im Gelände von einer Million Euro das Großprojekt vor und ließ auch die wichtigen Gespräche - Dauer mit Vortrag sowie Fragen und -Antwort 90 Minuten - mit den zu verlagernden Kleingärtnern sowie dem ETuS Wedau nicht aus.
Er stellte nach vielen Fragen der BV-Vertreter klar, dass es in sehr kosntruktiven Gesprächen deutlich gemacht wurde, dass ohne die Fläche der Kleingärten das Projekt nicht realisierbar sei. Anders sieht es beim ETuS aus, da hier das Bundesvermögensamt die Wertigkiet des Geländes festzulegen habe ndn auch die Kompensationsfläche dazu gehöre. Hier wartet man auf Angebote.
Auch wies er darauf hin, dass vorgetragene Wünsche nach Verlegung der Brückenplanung weiter südlich des Blauen Sees zwar mit großtechnischen Lösungen technisch vieleichtmöglich sei, aber die Kosten dann ins unermessliche steigen würden. Es würden dann Riesenpylone oder eine Spannweite mit etwa 120 Meter vonnöten sein - und das würde jeden Kostenrahmen sprengen. Nur an der Stelle des Bahnhaltepunktes nördlich des Blauen Sees, also in Höhe des Worringer Weges, könnte es technisch und von den Kosten her möglich sein, hier die Gleisanlagen zu überbrücken und der Haltepunkt für beide Seiten einbezogen werden. Auch ist dann mit der Belebung der Ratinger Weststrecke das zentrale Thema mit der ÖPNV-Verbindung abgedeckt. Das alles wurde in vielen Verhandlungen auch mit DB Netz und dem VRR abgeklärt.

Der Ministerialrat wies er im Detail auf die lange gesuchte Lösung mit dem Lärmschutz, der zwar eine enorme Höhe mit der Lösung von Gabionen erhalten würde, aber auch den Boden- und Artenschutz mit einbeziehen würde. Beim Artenschutz ist für die vielleicht noch extrem wachsende Zahl der Zauneidechsen vorgesorgt.

 

Beschlussentwurf
1. Die durch die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH (BEG NRW, Essen) und die Deutsche Bahn Immobilien (DB AG Immobilien, Köln) - im Folgenden Team Wedau genannt -beauftragte Rahmenplanung für das ehemalige Ausbesserungswerk Wedau (erarbeitet durch das Büro plan-lokal, Dortmund) und den ehemaligen Rangierbahnhof Wedau (erarbeitet durch das Büro Pesch und Partner, Dortmund) wird Grundlage der weiteren Entwicklung.

 

2. Die Bebauungspläne Nr. 1060 –Neudorf-Süd– und Nr. 1061 –Wedau–, für die bisher Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden (DS 6636 und DS 6637 v. 16.06.2004), werden auf der Basis der vorliegenden Planungen weiter bearbeitet.

1. Größe des Standortes
Die Rahmenplanung umfasst eine Fläche von 90 ha. Davon sind rd. 83 ha im Eigentum der DB Station & Service AG (DB S&S). Die Rahmenplanung gliedert sich in die Nord- und Südfläche. Trennlinie ist die Wedauer Brücke. Die Nordfläche umfasst 30 ha und ist vollständig in Händen der DB S&S. Die Südfläche umfasst rd. 60 ha von 3 Eigentümern:
 53 ha der DB Station & Service AG (DB S&S)
 3 ha des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und
 4 ha der Stadt Duisburg und Wirtschaftsbetriebe Für die Flächen der DB S&S ist eine Freistellung (Entwidmung vom Eisenbahnrecht) vorbereitet. Hierzu wurden umfänglich Betriebsanlagen angepasst. Zur Nordfläche soll diese noch in 2016 erfolgen. Zur Freistellungsfähigkeit der Südfläche sind noch einige Arbeiten erforderlich. Die Freistellung wird in 2017 erwartet.

 

 

3. Neubau einer Sportanlage und Verlagerung des ETuS Wedau
Die Sportanlage des ETuS Wedau liegt fast ausschließlich auf Grundstücken des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Dem BEV obliegt die Verwaltung und Verwertung nicht bahnnotwendiger Liegenschaften, die im Rahmen der 1. Stufe der Bahnreform beim Bund verblieben sind. In Abstimmung mit dem BEV wurden die Grundstücke in der Rahmenplanung vollständig mit überplant.

Die Sportanlage des ETuS ist per kostenfreiem Überlassungsvertrag bis zum Jahr 2020 abgesichert. Mit einer Verlagerung ergibt sich die Notwendigkeit, neue und nach den geltenden Bestimmungen für Sportstätten z.T. deutlich größere Sportflächen (Zweifachturnhalle, Bogenschießen) zu errichten. Im Rahmen der hier ebenfalls durchgeführten Moderation wurden 8 Planungsvarianten für eine neue Sportanlage erarbeitet.
Zu der in der Rahmenplanung dargestellten Sportanlage besteht planerisches Einvernehmen zwischen dem Team Wedau und dem Vorstand des Vereins. Offen ist, ob die Neuerrichtung der Sportanlage vollständig aus dem Verkauf der Flächen des BEV finanziert werden können. Zu berücksichtigen sind auch die Kaufpreiserwartungen des BEV, die Aufbereitungskosten des Grundstücks und der Anteil der Kosten für die neue Erschließung und Infrastruktur. Die Inanspruchnahme einer Sportförderung sowie wie die Umsetzung der Maßnahme in Regie des Vereins werden durch den ETuS geprüft. Erst nach dem positiven Ratsbeschlusses zur Rahmenplanung müssen diese Kosten geschärft und eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer herbeigeführt werden.

4. Lärmschutz
Lärmquelle ist die Güterfernstrecke zwischen Wedau und Bissingheim. Auf Grund des zum Teil großen Abstandes zum Rahmenplangebiet muss ein Lärmschutzwall unüblich hoch sein. Ein Lärmschutz direkt am Gleis wurde geprüft, lässt sich aber in weiten Teilen wegen des geringen Abstands zwischen den Gleisen nicht realisieren. Er wird auf Basis der vorliegenden Lärmgutachten wie folgt sichergestellt:
 Aktiver Lärmschutz: Wall-Wand-Kombination mit einer Höhe von bis zu 15 m.
 Passiver Lärmschutz: Um unzumutbare Belästigungen in schutzbedürftigen Räumen zu verhindern, werden für Fassaden, an denen trotz Lärmschutzwand erhöhte Schallimmissionen auftreten, Anforderungen an die einzuhaltende Luftschalldämmung der entsprechenden Außenbauteile gestellt, oder eine entsprechende Grundrissgestaltung vorgenommen.
Zum Bau des Lärmschutzwalls hat es auf Basis einer Machbarkeitsstudie Gespräche mit am Markt tätigen Unternehmen gegeben. Aus Gründen der notwendigen lärmabsorbierenden Wirkung Richtung Bissingheim, des Artenschutzes, der Flächenersparnis und der Gestaltung wird eine Wall-Gabionenwand-Erdwall-Kombination zu Grunde gelegt. Diese Kombination reduziert Baukosten und erfüllt die Anforderungen an eine gesicherte Umlagerung von belastetem Bodenmaterial. Der folgende Schnitt zeigt den Aufbau:

 

 

 

7. Äußere Erschließung Wedauer Brücke und Anbindung
Die Wedauer Brücke (Bestandteil L60) wird nach Entscheidung von Straßen NRW erhalten und voraussichtlich im Jahr 2016 in Stand gesetzt. Für eine Einkürzung der nicht mehr von Gleisen unterfahrenen Brückenbereiche und die Neuerrichtung einer Brücke über die weiterhin genutzten Gleise stehen keine Landesmittel bereit. Eine Anbindung der Nord- und Südfläche kann nicht im Brückenbereich erfolgen, sondern nur im Bereich des Straßendamms Richtung Regattabahn.

Da die vorhandene und zukünftige Belastung aus Wohn- und Gewerbebereichen nach Zählungen und Prognosen im Rahmen eines Verkehrsgutachtens bei mehr als 3.400 Fahrzeugen je Spitzenstunde liegt, würden Linksabbiegespuren oder ein Kreisverkehr nach gutachterlicher Einschätzung zu nicht zu vertretendem Rückstau auf der L60 führen. Insofern wird verkehrlich an dieser Stelle mit zwei Rampen und alleinigem Rechtsabbiegespuren auf der L60 gearbeitet. Hier wird für die angrenzende Wohnnutzung aktiver Lärmschutz vorgesehen.
Eine Ertüchtigung der Knoten an der Bissingheimer Straße und im Bereich der Zu- und Abfahrten der A3 befindet sich in der Untersuchung. 8. Schienengebundener Personennahverkehr (SPNV) Nach Aussagen des VRR ist der Betrieb des RB 37 „Der Wedauer“ nur bis zum Jahr 2018 gesichert.
Die Chance für eine attraktive SPNV-Anbindung zum Hbf Duisburg und nach Düsseldorf ergibt sich mit den Überlegungen zur sog. Ratinger Weststrecke und einem Wechsel auf die Westseite der Gleisstränge nach Wedau. Mit der veränderten Linienführung von Ratingen zu den Wehrhahnlinien und der Nachfrage aus dem neuen Wohngebiet mit bis zu 3.000 Wohnungen ist zu erwarten, dass sich die Kosten-Nutzen-Relation verbessert. Um mittelfristig eine SPNV-Anbindung sicherzustellen, wurde
 mit der DB Netz AG ein Mittelbahnsteig geplant und mit dem VRR abgestimmt, der nur im Bereich südlich der Wedauer Brücke möglich ist, da bis zu diesem Punkt eine zweigleisige Anbindung bis zum Hbf Duisburg sichergestellt werden kann,
 dort der Brückenschlag zwischen Bissingheim und Südfläche geplant, um den Mittelbahnsteig später anzubinden und
 ein weiteres Gleis für den SPNV entlang der Gleisfläche der DB Netz AG vorgesehen, das in der Streckenplanung bisher nicht berücksichtigt war. Entwürfe für diese Infrastruktur wurden erarbeitet und die laufenden technischen Anpassungen vor Ort (insbesondere die Trasse der neue 110KV-Hochspannungsleitung) darauf abgestimmt.

9. Brückenschlag nach Bissingheim für Radfahrer und Fußgänger
Der neue Brückenschlag zwischen Wedau und Bissingheim wurde durch eine Machbarkeitsstudie untersucht. In Höhe der Straße „Am See“ ist dieser technisch nicht machbar, da zwischen den vorhandenen neuen Gleisanlagen für den Güterverkehr kein Raum für entsprechende Stützen vorhanden ist. Auch die zurzeit fehlende Seite 7 Drucksache-Nr. 16-0478 Datum 28.04.2016 Grundstücksverfügbarkeit auf der Bissingheimer Seite und die Notwendigkeit, den Mittelbahnsteig des neuen Haltepunktes anzubinden, haben zu der jetzt geplanten Lage der Brücke geführt. Durch die neue Brücke ergibt sich eine optimale Erreichbarkeit des neuen Versorgungsbereichs aus Richtung Bissingheim. Eine gute Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer zum Ortskern Wedau wird in der Rahmenplanung gewährleistet.

 

Vom Sukzessivwald und Bahnbrache zu Forschungsstätten, Wohnen und Nahversorgung
Für eines der größten städtebaulichen Entwicklungsprojekte der nächsten Jahre in Duisburg wurde jetzt der Rahmenplan von der BahnflächenEntwicklungGesellschaft NRW mbH (BEG) fertig gestellt. Oberbürgermeister Sören Link, Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum, Thomas Lennertz, Geschäftsführer BEG NRW, und Paul-Heinz Diekmann, DB Immobilien, haben den Rahmenplan heute vorgestellt und über die weiteren Schritte informiert.  
„Die BEG hat aus Landesmitteln alle Untersuchungen, Planungen und den Freischnitt der Flächen zu 100 Prozent getragen und mittlerweile annähernd 1 Mio. Euro in die Grundlagenplanung investiert. Wir wollen weiter dazu beitragen, dass rasch Bauland entsteht und das Projekt weit über Duisburg hinaus Anziehungskraft entwickelt“, erläutert Thomas Lennertz das Engagement der BEG.  
Oberbürgermeister Sören Link bedankt sich bei den Planern: „Hier ist sehr professionell und in kurzer Zeit ein abgestimmter Rahmenplan entstanden, der alle beteiligten Interessen soweit möglich berücksichtigt und für die Stadt einen ganz wichtigen Entwicklungsimpuls bringen wird.“  
„Mit diesem Rahmenplan können wir jetzt die Bauleitplanung fortsetzen, um möglichst zügig Planungsrecht zu bekommen und mit der Vermarktung beginnen zu können“, beschreibt Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum die nächsten Verfahrensschritte.      


Die Flächen des ehemaligen Ausbesserungswerks und Rangierbahnhofs Duisburg-Wedau - Fotos Harald Jeschke - sollen mittel-  bis langfristig als gesamtstädtisch und regional bedeutsamer Wohn- und Wirtschaftsstandort entwickelt werden. Die Gesamtfläche teilen sich momentan die drei Eigentümer DB Station & Service AG (83 Hektar), Bundeseisenbahnvermögen (3 Hektar) und Stadt Duisburg (4 Hektar).

Für die gesamte rund 90 ha große und rund drei Kilometer lange Projektfläche wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Der Plan basiert auf den Ideen aus einem Werkstattverfahren mit sechs eingeladenen Planungsbüros und mehreren ganztägigen Abstimmungsrunden mit den beteiligten Fachämtern der Stadt Duisburg.  
In einer zweiten Stufe wurden die Planungsideen mit zwei Planungsbüros vertieft und alle Anforderungen der Stadt und der Beteiligten zur Entwicklung der Fläche eingearbeitet.  


Die rund 30 Hektar große Fläche nördlich der Wedauer Brücke (im Bild mit Sukzessivwald) wird - neben flexibel nutzbaren Grundstücksflächen für hochwertiges Gewerbe - aufgrund ihres standortprägenden denkmalgeschützten Gebäudebestandes und einer rd. 1,8 ha großen Halle als sog. „Campusquartier“ mit universitätsnahen Nutzungen im Bereich Forschung, Technologie und Existenzgründungen entwickelt. Hier soll auch der Austausch mit mittelständischen Unternehmen aus der Region stattfinden.  
Komplettiert wird das Nutzungsgeflecht durch multifunktionale Ergänzungsflächen für den Sportpark Duisburg, die sich Richtung Regattabahn orientieren und den dort vorherrschende Bestand an Sportanlagen sinnvoll ergänzen.  


Auf dem rd. 60 Hektar großen Südareal sollen ca. 2.700 bis 3.000 Wohneinheiten entstehen. Angesichts ihrer Lage am Wasser und der Nähe zum Naturraum mit entsprechend hoher Wohn- und Freizeitqualität wird hier ein breites Angebot von qualitätsvollen Wohnformen und –typen entstehen. Neben individuellen Wohnangeboten (Stadthäuser, Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) sind auch vielfältige Angebote im Geschosswohnungsbau vorgesehen. Hierzu gehört ebenso der öffentlich geförderte Wohnungsbau. Eine besondere Adresse entsteht durch eine rd. 250 Meter lange Promenade am Masurensee.  


Die Planung auf der Südfläche beinhaltet darüber hinaus
•         ein neues Nahversorgungszentrum mit einem mit Mix aus Vollsortimenter, Discounter, Drogerie- und Biomarkt,
•         eine Fuß- und Radwegbrücke, die Bissingheim über das neue Wohngebiet an Wedau und den Masurensee anbindet, 
•         den späteren Bau eines neuen Schienenhaltepunktes in Nähe des Nahversorgungszentrums, der im Falle der Reaktivierung der Ratinger Westbahn die Verbindung zu den Stadtzentren von Duisburg, Ratingen und Düsseldorf sicher stellt und
•         den Bau eines bis zu 15 m hohen Lärmschutzwalls entlang der verbleibenden Gleisflächen zur Sicherstellung des Lärmschutzes.  
Um diese Planung zu verwirklichen, ist die Verlagerung von rd. 240 Grabelandflächen der Bahnlandwirtschaft (BLw) und der Sportanlagen des ETuS Wedau erforderlich. In einem moderierten Planungsdialog zwischen August 2015 und April 2016 wurden in mehreren Phasen gemeinsam mit dem Vorstand der Gartenanlage und dem Vorstand des Sportvereins ETuS Wedau die Rahmenbedingungen einer möglichen Verlagerung und das Planungskonzept erarbeitet. Der Rahmenplan sieht nun einen neuen Grünbereich südlich der Wohnbebauung vor.    

V. l.: Oberbürgermeister Sören Link, Paul-Heinz Diekmann, DB Immobilien, Thomas Lennertz, Geschäftsführer BEG NRW, und Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum präsentieren den neuen Rahmenplan.

Der alte Bebauungsplan 1060/1061 (Wedau, Neudorf-Süd) wurde schon vor mehr als einem Jahrzehnt visionär diskutiert, da die DB AG im Verbund mit duisport eigentlich einen öffentlich präsentierten "Masterplan Bahnlogistik" mit rund 55 ha Fläche im Sinn hatte. 

 Dann kamen vor sechs bis sieben Jahren erste Entwicklungspläne mit einem "Runddorf" und etwa 118 Wohneinheiten ins Gespräch.  

 

 

 

Anträge/Anfragen 

16

Abschlussbericht zur DS 12-0387 

17

Sachstandsbericht über Prüfanträge DS-14-1473, DS 14-1475 und DS 15-0137 

18

Rückbau der Treppenanlage am S-Bahnhof Duisburg-Rahm 
einstimmig beschlossen

19

Schaffung eines Rundwanderfuß- und -radweg am Rahmer See 

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Deniz Edis - Die Linke:
Der Oberbürgermeister möge prüfen, ob die im Rahmen des Projektes „Duisburg 2027“ an- gedachten Wegeachsen von Ost nach West entlang der Autobahn (A 524) und im Bereich „Gewerbegebiet Großenbaum/Süd“ geschaffen werden können. Begründung Nach Fertigstellung des Autobahnkreuzes Duisburg-Süd besteht die Möglichkeit, am Rahmer See einen Rundwanderfuß- und -radweg anzulegen, der im Bereich „Böckumer Burgweg“ (Unterführung unter A 59) sogar eine Verbindung zu den Stadtteilen Mündelheim/Serm zum Rhein schafft.

 

einstimmig beschlossen

20

Radwegverlängerung an der Angermunder Straße in Duisburg-Rahm 

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Deniz Edis - Die Linke:

 

Der Oberbürgermeister möge prüfen, ob der Radweg von der Angermunder Straße bis zur Fichtenstraße in Duisburg-Rahm verlängert werden kann. Begründung Im August 2015 hat der SPD-Ortsverein Großenbaum/Rahm mit dem ADFC Duisburg e. V. (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) eine Radbefahrung durchgeführt, um Schwachstellen im Radwegenetz aufzuspüren. Dabei wurde eine Gefahrensituation mit hohem (vermeidbarem) Unfallrisiko entdeckt.
Der Radweg entlang der Angermunder Straße endet - von Angermund kommend - gegen- über dem Haus Nr. 284. Radfahrer*innen müssen an dieser Stelle innerhalb der unübersichtlichen Kurve auf die Straße wechseln. Auch die Radfahrer*innen, die ihre Fahrt in den Waldweg „Fichtenstraße“, entlang des Ventenhofes fortsetzen wollen, müssen auf einer Teilstrecke von ca. 50 Metern, ebenfalls auf die Angermunder Straße wechseln.
Dies könnte vermieden werden, wenn der Radweg bis zur Einmündung der Fichtenstraße verlängert würde. Bisher führt dort ein Trampelpfad entlang, der für Radfahrer*innen nicht nutzbar ist. Die Überquerung des Baches ist ohne weiteres möglich, da dort bereits eine Brücke mit ausreichendem Breitenprofil existiert.

einstimmig beschlossen

 

21

Beseitigung der Ruhestörung auf dem Wanheimer Markt 

Antrag der CDU-Fraktion:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Ruhestö- rung auf dem Wanheimer Markt zeitnah umzusetzen. Begründung In unserer Bürgersprechstunde beschwerten sich mehrfach Anwohner*innen des Wanheimer Marktes über Ruhestörung durch Musik- und Autolärm in den Abend- und Nachtstunden. Teilweise soll es dort auch zu „Autorennen“ kommen. Laut Presseartikel liegen der Duisburger Polizei ebenfalls zahlreiche Beschwerden vor. Der Wanheimer Markt wird außerhalb der Markzeiten kaum genutzt, nur wenige Anwohner*innen benutzen ihn als Parkplatz.
Durch bauliche Maßnahmen soll, in Absprache mit den Markthändlern (Duisburg Kontor), den Anwohnern*innen, der Schule und den Vereinen, die Zufahrt zur Parkfläche so zugebaut bzw. eingeschränkt werden, dass dort keine Treffen der „Raserszene“ stattfinden können.

 

mehrheitlich - 5 Ja, 9 Nein - abgelehnt

 

Mitteilungsvorlagen 

22

Flächennutzungsplan-Neuaufstellung - Frühzeitige Beteiligung zum FNP-Vorentwurf  - Kenntnisnahme

23

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat April 2016 

 Kenntnisnahme