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Landtag 
Bärbel Bas-Berichte







Sitzung am 2. Februar 2016 - 15:00 Rathaus Saal 100

Erneuerung von Turnhallenböden

Öffentlicher Teil:

1

Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung vom 04. September 2015 

2

Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzung vom 30. Oktober 2015 

3

Vortrag zum Start der kommunalen Inklusionskoordinatoren 

Beschlussvorlagen 

4

Kommunalinvestitionen in Duisburg (KIDU)
Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd. 81,15 Mio. EUR 

 

Mitteilungsvorlagen 

5

Kommunalinvestitionen in Duisburg (KIDU) Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd. 81,15 Mio. EUR hier: vorgezogene Beschlussfassung zuden Maßnahmen des Jahres 2015 und der Monate Januar und Februar 2016 

 

6

Ausbau der Herbert-Grillo Gesamtschule als Stadtteilschule hier: Förderprogramm zur Sanierung von Sport-, Jugend und Kultureinrichtungen des Bundesministeriums für Bau-, Stadt- und Raumforschung 

 

7

Erich-Kästner-Gesamtschule Homberg Ehrenstraße 87 47198 Duisburg Hier: Planungsbeschluss Erstellung eines Konzeptes für die Sanierung der Erich-Kästner-Gesamtschule Homberg, Ehrenstr. 87 in 47198 Duisburg 

 

8

GGS Schule am Lutherpark Schillerstraße 124, 47198 Duisburg hier: Erneuerung des Sporthallenbodens 

Beschlussentwurf
Der Sanierungsmaßnahme an der GGS Schule am Lutherpark, in 47198 Duisburg mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von 105.000 Euro Gesamtkosten wird zugestimmt.

 

 1. Ausgangslage
Die Zweifachsporthalle der GGS Schillerstraße 124 wurde im Jahr 1975 errichtet Der Oberboden Schwingfunktion und Tragfähigkeit stark eingeschränkt sind.
Der Oberbodenbelag wölbt sich an vielen Stellen hoch und stellt eine Unfallgefahr dar. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Sportunterrichtes ist die Erneuerung des Sporthallenbodens erforderlich.
 
2. Baubeschreibung Der gesamte Schwingboden mit Oberboden inkl. Unterkonstruktion wird ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt. Im Anschluss daran wird ein flächenelastischer Doppelschwingboden einschließlich Wärme- und Trittschalldämmung auf dem bauseitig vorbereiteten Untergrund verlegt Abschließend werden mehrfarbige Spielfeldmarkierungen für verschiedene Sportarten gemäß den zurzeit geltenden Richtlinien des Sportverbandes eingemessen und mit hoch abriebfester Markierungsfarbe aufgetragen.

3. Kosten und Finanzierung Die Baukosten belaufen sich gemäß dem Ergebnis der Kostenschätzung nach DIN 276 auf ist an zahlreichen Stellen gebrochen, wodurch die flächenelastische KG 300 Bauwerk/Baukonstruktion 105.000 Euro.

4. Zeitlicher Ablauf
Mit der Umsetzung der Maßnahme soll kurzfristig nach Beschlussfassung begonnen werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Baumaßnahme ist dringend erforderlich, da im Bezirk Homberg die zurzeit nutzbaren Sporthallen aufgrund von Brandschäden und Unterbringung von Asylsuchenden nicht zur Verfügung stehen. Die Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl ist aufgrund der gebotenen Eile innerhalb der festgesetzten Terminfolge nicht zu erreichen. Die Einberufung einer Sondersitzung ist aufgrund der Zeitschiene nicht mehr möglich.

 

9

FöS Alfred Adler-Schule Franz-Lenze-Straße 97a 47178 Duisburg hier: Sanierung und Austausch der Sporthallendecke inkl. Beleuchtung und Lichtkuppeln 

 

10

GES Emschertal Albert-Einstein-Straße 11 47167 Duisburg hier: Entsorgung von schadstoffbelasteten Bahnschwellen im Außenbereich 

 

 

11

DUISBURGER UMWELTTAGE 2016 "Böden schützen" 

 

12

Aktuelle Situation des Schulbesuchs von Zuwanderer- und Asylbewerberkindern
- Stand der Beschulung (1.12.2015)
- Sachstand zum veränderten Verfahrensprozess zur Einschulung 

 

13

Umsetzung der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ durch die Kommunale Koordinierung in Duisburg 

 

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Nachtrag 

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Beschlussvorlagen 

14 *

Einrichtung des Bildungsganges "Einjährige Berufsfachschule - Fachrichtung Fahrzeugtechnik – und mittlerer Abschluss" nach Anlage B2 APO-BK am Bertold-Brecht-Berufskolleg zum 01.08.2016 

 

15 *

Sporthallenbedarfsbericht Duisburg 2015
hier: Analyse und Identifikation von Problemkonstellationen bzgl. der Hallenversorgung im Schulsport 

 

16 *

Eingabe nach § 24 GO NRW; Schreiben des Lehrerkollegiums der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule (Standort Hamborner Str. 274-278) an den Rat der Stadt Duisburg vom 24.08.2015 zur Vermietung der Lehrerparkplätze 

Problembeschreibung / Begründung
Im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2012 zur Vermietung der Lehrerparkplätze an den Duisburger Schulen (DS 12-1819) wurde am 19.06.2015 allen Schulleiterinnen und Schulleitern sowie auch den Lehrer-Kollegien an weiteren 14 ausgesuchten Schulstandorten mitgeteilt, dass die dortigen Parkplätze ab dem 16.09.2015 kostenpflichtig und nur noch Lehrern mit Mietvertrag zugänglich sein würden. Zu diesen Standorten gehört auch die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule.

Das in Kopie beigefügte Schreiben entspricht inhaltlich weitestgehend den Beschwerde- und Protestschreiben, die seit Ende 2013 zum Thema Lehrerparkplatz-Bewirtschaftung bei der Stadt Duisburg und dem Rat der Stadt eingingen. Den Petenten soll folgendes Antwortschreiben zugestellt werden, welches die weitere Problembeschreibung und Begründung enthält und zurückgreift auf Antworten, die auf jene genannten anderen Beschwerden bereits versendet wurden:

„Sehr geehrte Damen und Herren vom Kollegium der Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule, der Rat der Stadt Duisburg hat mir in seiner Sitzung am 29.02.2016 durch Beschluss den Auftrag erteilt, Ihnen auf Ihr Schreiben nach § 24 GO NRW vom 24.08.2015 folgendes mitzuteilen: Wie Sie wissen, ist die Stadt Duisburg aus haushaltsrechtlichen und –planerischen Gründen leider gezwungen, nicht nur zu sparen, sondern auch alle möglichen, vertret- und zumutba- ren Einnahmeverbesserungen zu realisieren.
Der Ratsbeschluss vom 10.12.2012 kann nicht zurück genommen werden, da die Maßnahme im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Bestandteil des Haushaltssicherungsplans ist und zwingend umgesetzt werden muss. Der guten Ordnung halber weisen wir freundlich darauf hin, dass wir in keiner Weise in Vertretung oder im Namen Ihres Arbeitgebers handeln, sondern als Eigentümer des von Ihnen mit genutzten Grundstücks.
Die Landesregierung NRW hat der Stadt Duisburg allerdings mit Auskunft vom 26.07.2012 bestätigt, dass die Einführung einer Gebühr für die Nutzung von Lehrerparkplätzen zulässig ist, allein von der jeweiligen Kommune entschieden werden kann und kein Erstattungsanspruch der Lehrerinnen und Lehrer gegen ihren Dienstherren besteht. Dass hier ein Interessenkonflikt vorliegt, ist der Stadt Duisburg durchaus bewusst. Wir bewerten mit der Maßnahme in keiner Weise Ihre wertvolle Arbeit.
Die Mitarbeiter der Stadt Duisburg sind seit 2011 zunehmend ebenfalls von entsprechenden Maßnahmen betroffen, sofern kein Anspruch auf einen dienstgebundenen Parkplatz besteht. Auch besteht bereits in anderen Kommunen eine Gebührenpflicht für Lehrer- und Mitarbeiterparkplätze. Zudem nimmt die Bewirtschaftung auch des öffentlichen Parkraums allerorts immer mehr zu und findet entsprechende allgemeine Akzeptanz. Insofern bitten wir um Verständnis dafür, dass die Stadt Duisburg keine anderen Handlungsalternativen hat. Für Ihr Verständnis wären wir Ihnen sehr verbunden.
Hinsichtlich des in Ihrem Schreiben erwähnten Fehlens von Hygieneartikeln in Ihren Sanitärräumen zu Beginn des letzten Schuljahres können wir Ihnen mitteilen, dass das Immobilien-Management Duisburg dieses selbstverständlich bedauert und alles dafür tut, dass sich derartiges nicht wiederholt.
Mit freundlichen Grüßen In Vertretung
Carsten Tum Beigeordneter“

 

17 *

Neugestaltung des Kantparks im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Duisburg (IHI) 

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Mitteilungsvorlagen 

18 *

Schulsozialarbeit in Duisburg im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes 

19 *

GES Süd Großenbaumer Allee 168-174 47269 Duisburg hier: Sanierung des Kunststoffbelages eines Kleinspielfeldes 

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Anfragen 

 

Beschlussentwurf
Der Sanierungsmaßnahme an der GES Süd, Großenbaumer Allee 168-174 in 47269 Duisburg mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von Baukosten 70.000 Euro wird zugesteimmt


Begründung
Der Kunststoffbelag des Kleinspielfeldes mit einer Fläche von ca. 1.000qm ist soweit abgespielt, dass dieser erhebliche Stolperfallen aufweist und nicht mehr über die notwendige Dämpfeigenschaft verfügt. Um eine Nutzung des Kleinspielfeldes wieder für den Schulsport uneingeschränkt zu gewährleisten, ist die Beseitigung der Unfallgefahren notwendig. Hierzu ist der alte Belag von der darunterliegenden bitumengebundenen Tragschicht rückstandslos zu entfernen und zu entsorgen. Nach Behandlung der Tragschicht mit einem Haftvermittler wird ein 2-lagiger Kunststoffbelag neu aufgebracht.
Die Baukosten belaufen sich gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 auf 70.000 Euro. Zeitlicher Ablauf Es ist geplant, die Durchführung der Maßnahme unmittelbar nach der Beschlussfassung umzusetzen.

 

20 *

Anfrage der CDU-Fraktion; hier: Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen