BZ-Home   Sitzung Rat der Stadt Duisburg            Politik aktuell


 

BZ-Sitemap

Sitzungen Rat und BV
Parteien
Wahlen ab 1947
Politische Historie
Bürgermeister
ab 1873
Archiv


Landtag 
Bärbel Bas-Berichte







 
Haupt- und Finanzaussschuss - wegen Corona-Krise als  Rats-Ersatzsitzung - Montag, 30. März 2020
- Einstellung von Auszubildenden und Praktikant*innen im Jahr 2021
- Optimierung 3. Nahverkehrsplan - I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung zum 20.04.2020):  Der HFA beschloss das Gesamtpaket bzw. die Nachbesserungen als verbindliche Maßnahme und nicht als Prüfauftrag. Dafür waren SPD, CDU, Grüne, Linke, JuDU und HSV. Nach Ostern soll es losgehen.
Beschlossen wurde auch die Erstattung von Elternbeiträgen in KiTas, Kindertagespflege udn Offenen Grundschulganztag (Zeitraum 16. März bis 19. April)

- Bewerbung für die Universiade 2025
Top 1 -
Bericht der Verwaltung
Top 2 -
Niederschrift

Top 3 -
Eilbeschluss - Einstimmig beschlossen
Die in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse werden - soweit es sich nicht um - durchlaufende Ratsvorlagen - Vorlagen im Bereich der Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen, des Jugendhilfeausschusses, des Vergabeausschusses oder der Betriebsausschüsse handelt - gem. § 41 GO NRW genehmigt. Die Beschlüsse des Integrationsrates werden zur Kenntnis genommen

Problembeschreibung / Begründung
In der Ratssitzung am 17.02.2020 sind einige Beschlüsse der Ausschüsse noch nicht genehmigt worden. Außerdem wurden für die Zeit vom 18.02.2020 bis zum 27.03.2020 folgende Ausschusssitzungen angemeldet: 27.01.2020 Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit
28.01.2020 Schulausschuss
30.01.2020 Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr und des Umweltausschusses
31.01.2020 Kulturausschuss
31.01.2020 Betriebsausschuss für das Immobilien-Management Duisburg 03.02.2020 Integrationsrat (Kenntnisnahme der Beschlüsse)
04.02.2020 Ausschuss für Personal, Verwaltung und Digitalisierung 06.02.2020 Betriebsausschuss DuisburgSport
06.02.2020 Jugendhilfeausschuss
24.03.2020 07.02.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr 18.02.2020 Wahlausschuss
06.03.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
09.03.2020 Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit
10.03.2020 Schulausschuss
12.03.2020 Jugendhilfeausschuss
13.03.2020 Kulturausschuss
13.03.2020 Betriebsausschuss für das Immobilien-Management Duisburg 16.03.2020 Umweltausschuss -Abgesagt
16.03.2020 Integrationsrat (Kenntnisnahme der Beschlüsse) -Abgesagt
17.03.2020 Ausschuss für Personal, Verwaltung und Digitalisierung -Abgesagt
19.03.2020 Betriebsausschuss DuisburgSport -Abgesagt
20.03.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr -Abgesagt
23.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss -Abgesagt
24.03.2020 Vergabeausschuss -Abgesagt
Die Auflistung der zu genehmigenden Ausschussbeschlüsse wird rechtzeitig zur Ratssitzung vorgelegt.

Top 4 -

Gesellschafterversammlungen der Duisburg Kontor GmbH (DK) und der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (DKH); hier: Abberufung / Bestellung der Geschäftsführung
 - Einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. In der Gesellschafterversammlung der Duisburg Kontor GmbH (DK) sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:
1.1. Herr Beigeordneter Thomas Krützberg wird mit Wirkung zum 30.04.2020 als Geschäftsführer der Duisburg Kontor GmbH (DK) abberufen. 1.2. Frau Beigeordnete Astrid Neese wird mit Wirkung zum 01.05.2020 als Geschäftsführerin der Duisburg Kontor GmbH (DK) bestellt.
2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Duisburg Kontor GmbH (DK) wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne der Beschlüsse zu Ziffer 1.1. und 1.2. auszuüben.
3. In der Gesellschafterversammlung der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (DKH) sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:
3.1. Herr Beigeordneter Thomas Krützberg wird mit Wirkung zum 30.04.2020 als Geschäftsführer der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (DKH) abberufen.
3.2. Frau Beigeordnete Astrid Neese wird mit Wirkung zum 01.05.2020 als Geschäftsführerin der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (DKH) bestellt.
4. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (DKH) wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne der Beschlüsse zu Ziffer 3.1. und 3.2. auszuüben.

Problembeschreibung / Begründung
Gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages hat die DK GmbH einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung bestellt werden. Gleiches gilt für die DKH GmbH; hier gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages. Mit Beschlussvorlage DS 20-0113 hat der aktuelle Mitgeschäftsführer, Herr Beigeordneter Thomas Krützberg, die Bewilligung seiner Beurlaubung ohne Bezüge aus einem wichtigen Grund gem. § 34 FrUrlV für die Zeit vom 01.05.2020 bis zum Ende seiner Wahlzeit am 30.04.2021 zur Wahrnehmung der Geschäftsführertätigkeit der neu zu gründenden Schulbaugesellschaft beantragt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 diesem Antrag zugestimmt. Die Nachfolge wird Frau Astrid Neese übernehmen. Sie wurde zur Beigeordneten für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales in der Ratssitzung am 30.01.2020 gewählt (DS 20-0096). Wegen der Aufgabenverknüpfung wurde in der Vergangenheit der Kulturdezernent zum Mitgeschäftsführer bestellt.
Zuständig für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer/innen ist sowohl bei der DK als auch bei der DKH die Gesellschafterversammlung; siehe Gesellschaftsvertrag der DK § 14 Abs. 5 und Gesellschaftsvertrag der DKH § 9 Abs. 2 Nr. 6.

Top 5 -

Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR); hier: Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung für die Betriebsstätte Revierpark Mattlerbusch (RPM) der FMR  - Einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. Der Rat der Stadt Duisburg stimmt dem Abschluss der beigefügten Gesellschaftervereinbarung für die Jahre 2020 und 2021 zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), der Stadt Duisburg und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) zu.
2. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans sowie dem Inkrafttreten des Haushalts durch die Veröffentlichung der Haushaltssatzung.
3. Der Vertreter der Stadt Duisburg in der Gesellschafterversammlung der FMR wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne der Beschlüsse zu den Ziffern 1. und 2. auszuüben.
Problembeschreibung / Begründung Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2017 erfolgte die Verschmelzung der Revierpark-Gesellschaften Mattlerbusch, Nienhausen und Vonderort auf die Freizeitzentrum Kemnade GmbH zur Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR, Ratsbeschluss vom 24.11.2016 zur DS 15-1286/3). Im Zusammenhang mit der Verschmelzung wurde für die Betriebsstätte Revierpark Mattlerbusch der FMR eine Gesellschaftervereinbarung für einen Zeitraum von drei Jahren zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), der Stadt Duisburg und der FMR abgeschlossen.
Der Zuschuss für den Revierpark Mattlerbusch wurde auf dem bisherigen Niveau in Höhe von 510 T€ festgeschrieben. Die Gesellschaftervereinbarung wurde unbefristet mit der Maßgabe geschlossen, dass nach drei Jahren Anpassungsvereinbarungen getroffen werden können.
Bereits im Vorfeld der Verschmelzung hat der RVR darauf hingewiesen, dass es, unabhängig von der für drei Jahre fixierten Zuschusshöhe, auch nach der Verschmelzung unabdingbar sein werde, das strukturelle Liquiditätsdefizit von Mattlerbusch auszugleichen und hier die Stadt Duisburg und der RVR – natürlich eingebettet in Gesamtüberlegungen – weiterhin gefordert sein werden (siehe DS 15-1286). Seit 2013 wurden für die Revierpark Mattlerbusch GmbH und später für die Betriebsstätte Revierpark Mattlerbusch der FMR Zuschusserhöhungen bzw. Sonderzuschüsse zur Liquiditätssicherung beschlossen. Zuletzt beliefen sich die Betriebskostenzuschüsse für den Revierpark Mattlerbusch auf jährlich 1.135 T€.
In der nun vorgeschlagenen Anpassungsvereinbarung für die Jahre 2020 und 2021 (Anlage) wurde zum einen der bisher als liquiditätsbedingter Sonderzuschuss gewährte Zuschuss umgewandelt in einen institutionellen Zuschuss mit einer maximalen Zuschusshöhe von 1.130 T€ p. a. (§ 2 Ziff. 1. f. und 4. der Gesellschaftervereinbarung), davon 50 % Stadt Duisburg = max. 565 T€ p. a., im Haushalt sind im PO 2060 (Beteiligungen) hinreichende Mittel veranschlagt.
Des Weiteren wurde ein Passus aufgenommen, der eine Sonderfinanzierung größerer (Investitions-)Projekte in Höhe von maximal 400 T€ pro Jahr durch die Gesellschafter ermöglicht (§ 2 Ziffer 3. f. der Gesellschaftervereinbarung).
Die Mindestsumme je Projekt muss 50 T€ betragen. Die Projekte sind bis zum 31.03. des Vorjahres der geplanten Umsetzung den Gesellschaftern RVR und Stadt Duisburg über einen Projektsteckbrief zur Genehmigung vorzulegen und im Wirtschaftsplan der Betriebsstätte abzubilden.
Nur beantragte, genehmigte und im Wirtschaftsplan berücksichtigte Projekte können einen Zuschuss erhalten. Die Gesellschaftervereinbarung soll unbefristet mit der Maßgabe geschlossen werden, dass rechtzeitig für den Zeitraum 2022 bis 2025 Anpassungsvereinbarungen getroffen werden, sollten keine Änderungen erforderlich sein, verlängert sich die Gesellschaftervereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr (§ 4 der Gesellschaftervereinbarung)
Anlage Gesellschaftervereinbarung FMR RPM 2020 2021


Top 6 -

Gesellschafterversammlung der Immobilienservice Duisburg GmbH (ISD); hier:Neufassung Gesellschaftsvertrag
 - Mehrheitlich beschlossen
Beschlussentwurf
1. In der Gesellschafterversammlung der ISD soll folgender Beschluss gefasst werden: Der Gesellschaftsvertrag der ISD wird in die als Anlage dieser Vorlage beiliegenden Fassung unter Umfirmierung in SD Schulbaugesellschaft Duisburg mbH geändert.
2. Der Vertreter der Stadt Duisburg in der Gesellschafterversammlung der ISD wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne des Beschlusses zu Ziffer 1. auszuüben.

Problembeschreibung / Begründung Der Rat der Stadt Duisburg hat in der Sitzung am 17.02.2020 unter der DS 20-0183 die wesentlichen Beschlüsse zur Gründung einer Schulbaugesellschaft gefasst. Zu diesem Zweck soll die Immobilienservice Duisburg GmbH in die neue Schulbaugesellschaft umfirmiert werden (vgl. Ziff. 1.6. des Beschlussentwurfes der v. g. Drucksache). Neben der Änderung des Gesellschaftszwecks in dem derzeit gültigen Gesellschaftsvertrag der ISD in der Gründungsfassung aus dem Jahr 2007 und der Einrichtung eines Aufsichtsrates als Kontrollorgan der Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag in wesentlichen Punkten redaktionell überarbeitet und den derzeit geltenden kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst worden. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist daher in vollständiger Fassung als Anlage zu dieser Drucksache beigefügt. Herr Oberbürgermeister Link als geborenes Mitglied des Aufsichtsrates hat Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Murrack als Vertreter zur Ausübung des Mandates bestimmt.
Anlage-DS 20-0207SD Neu Gesellschaftsvertrag

Top 7 -

Genehmigung von Dienstreisen - abgesetzt
Beschlussentwurf
1. Der Dienstreise unter der Leitung von Herrn Oberbürgermeister Sören Link sowie jeweils zwei Mitgliedern der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und jeweils einem Mitglied der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, die Linke, Junges Duisburg/DAL, HSV und FDP in die englische Partnerstadt Portsmouth vom 17. – 19.05.2020 wird zugestimmt.
2. Der Dienstreise unter der Leitung eines Bürgermeisters in Vertretung des Oberbürgermeisters sowie jeweils zwei Mitgliedern der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und jeweils einem Mitglied der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, die Linke, Junges Duisburg/DAL, HSV und FDP in die russische Partnerstadt Perm vom 08.06./09.06.2020 - 13.06.2020 wird zugestimmt.

Begründung
Zu 1.) In diesem Jahr wird die Städtepartnerschaft zwischen Duisburg und Portsmouth siebzig Jahre alt. Damit gehört sie mit zu den ersten städtepartnerschaftlichen Verbindungen nach Großbritannien in der Nachkriegszeit. Der offizielle Festakt in Portsmouth soll um das diesjährige Mayor Making im Mai 2020 stattfinden. Hierzu ist eine Delegation aus Mitgliedern von Rat und Verwaltung in die englische Partnerstadt eingeladen. Verwaltungsseitig soll die Delegationsreise durch den Bereich Repräsentation und Städtepartnerschaften des Amtes für Kommunikation vorbereitet und begleitet werden.
Der Oberbürgermeister der Stadt Perm plant die Einladung einer Duisburger Delegation aus Vertretern von Rat und Verwaltung der Stadt Duisburg zum diesjährigen Nationalfeiertag an den Ural. Im Rahmen der Reise sind folgende Punkte vorgesehen:
1. Die Vorstellung und Information der gemeinsamen Projekte, die nach dem letzten Besuch im Jahre 2012 entstanden sind.
2. Die Vorstellung des durch die beiden Stadtarchive erarbeiteten und publizierten dritten, zweisprachigen Bildbandes zum Thema „Städte am Wasser“.
3. Vorbereitung der für Oktober 2020 in Duisburg geplanten Tagung „Dissonantes Erinnern“
4. Eine Zusammenkunft mit dem deutschen Generalkonsul in Jekaterinburg (oder Vertreter), zu dessen Amtsbezirk Perm gehört.
5. Teilnahme der Delegation an den Feierlichkeiten zum 25jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft zwischen Perm und Oxford. Die Reiseorganisation und -vorbereitung erfolgt auch hier durch den Bereich Repräsentation und Städtepartnerschaften des Amtes für Kommunikation. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung sind gemäß §82 Abs. 1 GO NRW die Ausgaben genannt, die geleistet werden können. Mittel für ein Mindestmaß an städtischer Repräsentation wie der hier anstehenden Besuche sowohl in der britischen als auch in der russischen Partnerstadt werden als notwendig bzw. als Weiterführung notwendiger Aufgaben im Sinne von § 82 Abs. 1 S.1 GO NRW und als Ausdruck des Kernbestandes kommunaler Selbstverwaltung gesehen.

Top 8
Überörtliche Prüfung der Stadt Duisburg im Jahr 2019 durch die gpaNRW
- einstimmig beschlossen  
Beschlussentwurf
1. Der Prüfungsbericht der gpaNRW vom 30.01.2020 und die Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 26.02.2020 werden zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat der Stadt beschließt die Stellungnahme des Oberbürgermeisters als Stellungnahme des Rates der Stadt gegenüber der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde abzugeben.
Begründung Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW hat der Oberbürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) vom 30.01.2020 zur Beratung vorgelegt (siehe DS 20-0201 vom 12.02.2020). Die gem. § 105 Abs. 6 Satz 2 notwendige Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu den Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe DS 20-0201/1 vom 26.02.2020).
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als Empfehlung aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht und die Stellung
nahme des Oberbürgermeisters am 06.03.2020 zur Kenntnis genommen und beraten. Der Rat beschließt gem. § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der gpaNRW und der Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme zu dem im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung.
Das Ergebnis aus der Vorberatung des Rechnungsprüfungsausschusses kann einbezogen werden. Hierzu werden die Managementfassung des Berichts, die Stellungnahme des Oberbürgermeisters sowie ein Auszug aus der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom 06.03.2020 als Anlagen zur Kenntnis gegeben. Der Gesamtbericht sowie die Stellungnahmen des Oberbürgermeisters und des Rates der Stadt Duisburg werden anschließend auf der Homepage der gpaNRW veröffentlicht.

Top 9 -

Einrichtung des Bildungsgangs "Kosmetiker/in" am Sophie-Scholl-Berufskolleg in Duisburg-Hamborn - einstimmig beschlossen  

Beschlussentwurf
1. Am Sophie-Scholl-Berufskolleg, Städtische Schule der Sekundarstufe II, Dahlmannstr. 26, 47169 Duisburg, Schulnummer 188104, wird der Bildungsgang „Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung (Kosmetiker/in)“ gemäß § 2 Absatz 2 der Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung (BKAZVO) in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK) Anlage A1.1 zum 01.08.2020 eingerichtet. Der Bildungsgang wird gemäß § 81 Absatz 1 Schulgesetz NRW (SchulG) einzügig in Vollzeitform eingerichtet. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG NRW) erforderliche Genehmigung einzuholen.

Begründung
1. Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung (BKAZVO) Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen Ausbildungsberufen. Zur Bewältigung regionalspezifischer Arbeitsmarktbedürfnisse durch Ausbildungsangebote für förderbedürftige Jugendliche, Altbewerberinnen und Altbewerbern ist nach §2 Absatz 2 der BKAZVO zur Berufsabschluss- oder Gesellenprüfung zuzulassen, wer einen in der Regel dreijährigen Bildungsgang an einem Berufskolleg erfolgreich absolviert hat.
Dieser Bildungsgang muss der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. Er entspricht diesem, wenn er: - nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, - systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung durchgeführt wird und - durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.

In den gemäß § 2 BKAZVO eingerichteten Fachklassen für Schülerinnen und Schüler ohne ein Berufsausbildungsverhältnis wird der schulische Teil der Berufsausbildung und in Kooperation mit Praktikumsbetrieben der betriebliche Teil der Berufsausbildung vermittelt. Verfahren Die Errichtung eines Bildungsgangs nach § 2 Abs. 2 BKAZVO wird auf der Grundlage des Schulträgerbeschlusses von der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Prüfung der Voraussetzungen genehmigt.
Mit dem Antrag auf Genehmigung ist der regionale Konsens zum Erfordernis dieses Bildungsangebotes im Hinblick auf die regionalspezifische Arbeitsund Ausbildungsmarktsituation zwischen dem Berufskolleg, der Agentur für Arbeit/Jobcenter, den zuständigen Kammern und den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften nachzuweisen. Die jährliche Fortführung des Angebots setzt die erneute Beschlussfassung über den regionalen Konsens und deren Anzeige an die obere Schulaufsichtsbehörde voraus.
2. Bedürfnis für die Einrichtung
Das Sophie-Scholl-Berufskolleg bildet schon seit fast 30 Jahren Staatlich geprüfte Kosmetikerinnen und Kosmetiker nach Anlage C1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APOBK) aus. Dabei handelt es sich um eine (vollzeit-) schulische Ausbildung, die mit dem Erwerb der Fachhochschulreife und dem Berufsabschluss der/des „Staatlich geprüfte/n Kosmetiker/in“ abschließt.

Die Initiative zur Einrichtung des Bildungsganges nach BKAZVO am Sophie-SchollBerufskolleg erfolgte aufgrund der Erfahrungswerte, die insbesondere in den Bewerbungszeiträumen für den bereits angebotenen Bildungsgang gemacht wurden. Vermehrt zeigen Schülerinnen und Schüler Interesse an den Bildungsgang nach Anlage C1 APO-BK, jedoch erfüllen sie oftmals die Zugangsvoraussetzung (Fachoberschulreife) nicht. Es liegt außerdem ein Mangel an Ausbildungsbetrieben im Bereich Kosmetik im Raum Duisburg und der näheren Umgebung vor.
Der Beruf der/des „Kosmetiker/in“ hat gute Beschäftigungsperspektiven. Es ist zu beobachten, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt steigt. Eine Vermittlung an Kosmetikbetriebe, die Auszubildende im dualen System einstellen, stellte sich als nicht möglich heraus.
Der Eindruck einer besonders schwachen LehrstellenBewerber-Relation wurde durch die Aussagen u. a. der Handwerkskammer Düsseldorf sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) bestätigt. Die BA teilt in ihrer aktuellen Statistik folgen Zahlen zur Ausbildungssituation im Bereich Körperpflege mit: Bewerber für Berufsausbildungsstellen und Berufsausbildungsstellen nach Bereichen und -gruppen (KldB 2010)1


Weiter gibt die BA an, dass die 36 gemeldeten Ausbildungsstellen im Berufsbereich Körperpflege ausschließlich Ausbildungsbetriebe im Friseurhandwerk sind. Insgesamt wurden im vorliegenden Zeitraum in ganz NRW 57 offene Ausbildungsstellen in der Kosmetikbranche gemeldet. Trotz der fehlenden Ausbildungsbetriebe ist zu beobachten, dass die Praktikumsbetriebe, mit denen das Sophie-Scholl-Berufskolleg seit vielen Jahren zusammenarbeitet, großes Interesse an längerfristigen Praktikantinnen/Praktikanten und Nachwuchskräften haben.

Die Prognose für die Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis nach der Ausbildung ist positiv zu bewerten. Nicht nur die eigenen Erfahrungen durch den bereits angebotenen Bildungsgang, sondern auch die tagesaktuellen Stellenangebote der BA bestätigen diese Annahme. Die Einsatzgebiete reichen vom klassischen Kosmetikinstitut, Kosmetikhersteller, über dermatologische Praxen bis hin zu Personalberatungsagenturen. Zudem wachsen der nationale und der internationale Markt für Kosmetik und Körperpflege weiter.
Zielgruppe/ Zeitplanung
In den Bildungsgang können Jugendliche aufgenommen werden, die seit mindestens sechs Monaten die allgemeinbildende Schule verlassen haben. Dies bedeutet, dass Schulabgängerinnen und Schulabgänger des laufenden Jahres frühestens zum 01.02. des Folgejahres, Altbewerber Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und/oder nicht die Aufnahmevoraussetzungen für den Bildungsgang nach Anlage C1 APO-BK erfüllen, hingegen bereits nach den Sommerferien mit dem schulischen Bildungsgang beginnen können.
Aus diesem Grund ist am SophieScholl-Berufskolleg der Beginn der Ausbildung für den 01.08.2020 geplant. Zügigkeit Für den geplanten Bildungsgang ist am Sophie-Scholl-Berufskolleg eine Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel der Zulassung zur Kammer-Prüfung vorgesehen.
Da eine Kooperation mit dem Vera-Beckers-Berufskolleg in Krefeld angestrebt wird, ist es aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften sinnvoll, an beiden Berufskollegs einzügig zu starten. Es wird daher vorgeschlagen, die Zügigkeit des Bildungsgangs entsprechend einzügig festzulegen.
Berufsschulunterricht in den Lernbereichen/Fächern lt. Lehrplan Nach Anlage A APO-BK umfasst der Unterricht 480 Jahresstunden (12 Wochenstunden), soweit sich aus den Vorschriften für die Berufsausbildung nach dem BBiG oder der HwO nichts anderes ergibt. An einem Tag sind acht Unterrichtsstunden zu erteilen




Die Wahlqualifikationen
Mögliche Wahlqualifikationen sind in den folgenden Lernfeldern eingebettet: Lernfeld 4: Nagelmodellage Lernfeld 8: Spezielle Fußpflege Lernfeld 11: Permanente Haarentfernung Hydrotherapie Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich Lernfeld 12: Visagismus Permanentes Make-up Die Ausbildung umfasst 40 Wochenstunden, ausgehend von 40 Schulwochen im Jahr.
Diese 40 Wochenstunden werden in Berufsschulunterricht, Fachpraxisunterricht in der Berufsschule und betriebliche Praktika gegliedert. Die Verteilung der Wochenstunden ist dem ersten Schaublid zu entnehmen. Um der dualen Ausbildung möglichst nahe zu kommen, kann der Anteil des betrieblichen Praktikums ab dem 2. oder 3. Ausbildungsjahr, in Absprache mit den Praktikumsbetrieben, sukzessiv erhöht werden.
Die gesetzlich festgelegten mindestens 25 bis 30 Urlaubstage, gestaffelt nach Alter der Auszubildenden, können in die Sommerferien gelegt werden. Ebenso finden in der weiteren unterrichtsfreien Schulzeit (Herbstferien, Osterferien etc.) betriebliche Praktika statt.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen, wie die betrieblich ausgebildeten Kosmetikerinnen und Kosmetiker, an den regulären Zwischen- und Abschlussprüfungen der Handwerkskammer teil. Die Kammern bzw. die von den Kammern ermächtigten Innungen, wie von den Ausbildungsbetrieben im dualen System, erhalten alle für die Durchführung der Prüfungen benötigten Daten.

Betriebliche Praktika
Durch die jahrelangen und guten Kooperationen mit ansässigen Praktikumsbetrieben kann sichergestellt werden, dass sich der vollzeitschulische Bildungsgang eng an den dualen Ausbildungsberufen gem. Anlage A APO-BK ausrichtet und den Jugendlichen ermöglicht, die praktischen Erfahrungen in Betrieben der Kosmetikbranche zu sammeln. Die präferierten Praktikumsbetriebe sind in der Lage, die entsprechend dem Konzept der vollzeitschulischen Ausbildung vorgesehenen Ausbildungsinhalte des Berufs zu vermitteln.
Es ist geplant, die Schülerinnen und Schüler mindestens einen Tag in der Woche rein betrieblich auszubilden. Desweiteren arbeiten die Schülerinnen und Schüler während der unterrichtsfreien Zeit der Berufsschule in den Betrieben der Kosmetikbranche.
Die hohe Übernahmequote der Schülerinnen und Schüler aus dem bisher bereits angebotenen Bildungsgang zeigt, dass die Absolventinnen und Absolventen des SophieScholl-Berufskollegs in der Berufswelt sehr gerne und bevorzugt eingestellt werden. Primäres Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung umfangreicher praktischer Kompetenzen, da diese nicht nur Gegenstand der Prüfung, sondern die notwendige Basis für eine anschließende Beschäftigung sind.
Die Ausbildungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf ist Grundlage für die fachpraktische Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler führen während des gesamten Bildungsgangs einen schriftlichen Ausbildungsnachweis, der durch die Schule und den Betrieb eingesehen wird. Dieser Ausbildungsnachweis ist anschließend Voraussetzung für die Zulassung an der Berufsabschlussprüfung. Weiterhin erfahren die Schülerinnen und Schüler betriebliche Realität und somit auch Kundenumgang durch das Projekt „Schüler-Kosmetik-Institut“.
Dieses Projekt ist seit 2003 fester Bestandteil der Kosmetikausbildung am Sophie-Scholl-Berufskolleg, mit dem pädagogischen Ziel, handlungsorientiertes und praxisnahes Lernen zu fördern und die angehenden Kosmetikerinnen und Kosmetiker bestmöglich auf die Anforderungen in Berufsund Lebenswelt vorzubereiten. Es wird angestrebt, dieses Projekt auch auf den Kosmetikbildungsgang nach BKAZVO auszuweiten, um weitere betriebliche Abläufe zu vermitteln.

Die konkrete Umsetzung der fachpraktischen Ausbildung wird im Frühjahr des Jahres 2020 durch die Ausgestaltung der didaktischen Jahresplanung erfolgen. Diese wird in Kooperation mit dem Berufskolleg Vera-Beckers in Krefeld erstellt. Im Rahmen der Regionalen Abstimmung zur Änderung von Bildungsgängen wurden keine Einwände erhoben. In der Abstimmung mit den Schulleitungen der Duisburger Berufskollegs wurden ebenfalls keine Bedenken geäußert.
3. Regionaler Konsens Der nach der BKAZVO erforderliche regionale Konsens zwischen den Beteiligten (Berufskollegs, Arbeitsagentur/Jobcenter, Gewerkschaften, Handwerkskammer sowie IHK) wurde durch das Berufskolleg herbeigeführt.
Die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbunds Region Niederrhein (DGB) stimmten dem Konsens unter Beachtung folgender Punkte zu: Es muss sichergestellt sein, - dass den grundständigen Ausbildungsbetrieben vorrangig die Möglichkeit zur Ausbildung der Kosmetikerinnen und Kosmetiker geben wird. - dass die Praktikumsbetriebe eine qualifizierte Ausbildung der angehenden Kosmetikerinnen und Kosmetiker ermöglichen können. - dass die Einrichtung des Bildungsgangs zunächst für ein Jahr begrenzt ist. - dass in nächster Zeit keine weiteren grundständigen Ausbildungsgänge nach BKAZVO eingerichtet werden.
4. Finanzielle Auswirkungen Zusätzliche Investitionen für Ausstattungen/Einrichtungen sind nicht erforderlich. Fachlich versiertes Lehrpersonal steht zur Verfügung; ebenso ist ausreichender und geeigneter Schulraum vorhanden.
Zusätzliche Kosten entstehen dem Schulträger, der Stadt Duisburg, nicht. Zudem hat das Land NRW die Übernahme der Prüfungsgebühren in Aussicht gestellt.
5. Rechtsfragen Bei der Einrichtung von Bildungsgängen handelt es sich um Änderungen von Schulen, die gemäß § 81 Abs. 2 SchulG vom Schulträger zu beschließen sind und nach § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde bedürfen. Für die Beschlussfassung ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe m der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Rat der Stadt Duisburg zuständig.


Top 10 -

Einrichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Gesundheit und Soziales, Klasse 13" am Sophie-Scholl-Berufskolleg zum 01.08.2020 - einstimmig beschlossen  

Beschlussentwurf
1. Am Sophie-Scholl-Berufskolleg, Städtische Schule der Sekundarstufe II, Dahlmannstr. 26, 47169 Duisburg, Schulnummer 188104, wird der Bildungsgang „Fachoberschule, Klasse 13 im Fachbereich Gesundheit und Soziales“ gemäß Anlage D 29 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) zum 01.08.2020 eingerichtet. Der Bildungsgang wird gemäß § 81 Absatz 1 Schulgesetz NRW (SchulG) einzügig in Vollzeitform eingerichtet.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gemäß § 81 Absatz 3 SchulG erforderliche Genehmigung einzuholen.

Begründung
1. Fachoberschule, Klasse 13 Die Fachoberschule, Klasse 13 umfasst Bildungsgänge, die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife (bei fehlender zweiter Fremdsprache) vermitteln.
Der Bildungsgang richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die über die Fachhochschulreife (FHR) und über mindestens eine zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder anstelle der abgeschlossenen Berufsausbildung über eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit verfügen. Bildungsgänge der Fachoberschule, Klasse 13 dauern in Vollzeitform ein Jahr, in Teilzeitform entsprechend länger.

2. Nachweis des Bedürfnisses für die Einrichtung des Bildungsgangs Es besteht eine hohe Nachfrage am Bildungsgang, insbesondere von Schülerinnen und Schülern, die sich bereits in den Bildungsgängen „staatlich geprüfte/r Gymnastiklehrer/in“ und „staatlich geprüfte/r Kosmetiker/in“ am Sophie-Scholl-Berufskolleg befinden. Eine Interessentenliste liegt vor, wonach 37 Schülerinnen und Schüler des Sophie-SchollBerufskollegs Interesse an einen Besuch des geplanten Bildungsgangs haben.
Die Interessentinnen und Interessenten für den geplanten Bildungsgang wohnen größtenteils im Einzugsgebiet der Schule, dem Duisburger Norden. Zurzeit müssen diese nach ihrer Ausbildung auf ein anderes Berufskolleg wechseln, um dort innerhalb eines Jahres ihre Allgemeine Hochschulreife erwerben zu können.
Im Rahmen der regionalen Abstimmung zur Einrichtung des Bildungsganges haben der Kreis Wesel und Düsseldorf Einwände gegen die Einrichtung des Bildungsgangs in Duisburg erhoben. Im Kreis Wesel wird der Bildungsgang vom Hermann-Gmeiner-Berufskolleg in Moers und in Düsseldorf von der Elly-Heuss-Knapp-Schule jeweils einzügig angeboten.
Zur Konsensfindung wurde ein Gespräch zwischen den beteiligten Schulträgern, an denen auch die Schulleitungen der betroffenen Berufskollegs teilnahmen, geführt. Ein gemeinsamer Konsens konnte jedoch nicht herbeigeführt werden.
Düsseldorf und Wesel befürchten, dass durch Neueinrichtung des Bildungsgangs in Duisburg die weitere Existenz des Bildungsgangs an ihren Standorten gefährdet werde, da Schülerinnen und Schüler aus Duisburg und den umliegenden Städten den Bildungsgang dann nicht mehr an ihren Standorten, sondern am Sophie-Scholl-Berufskolleg aufnehmen wollen würden.
Die Mindestgröße (16 Schülerinnen und Schüler) zur Fortführung ihres Bildungsgangs könnte dann wahrscheinlich nicht mehr erreicht werden. Im Regierungsbezirk Düsseldorf sei der Bildungsgang bisher von drei Schulen (Düsseldorf, Kreis Wesel, Mülheim a.d.R.) einzügig angeboten worden. Das Berufskolleg in Mülheim habe den Bildungsgang mittlerweile wegen zu geringer Anmeldezahlen einstellen müssen.
Im Kreis Wesel konnte der Bildungsgang in den vergangenen Jahren mehrfach wegen zu geringer Schülerzahlen nicht durchgeführt werden.
In Düsseldorf wurde bisher die notwendige Schülerzahl zur Klassenbildung zum Schuljahresbeginn zwar in jedem Schuljahr erreicht, allerdings seien auch hier die Zahlen rückläufig. Die Nachfrage am Bildungsgang sei aufgrund der Eingangsvoraussetzungen (s. Pkt. 1) überregional begrenzt und die Wertigkeit der FHR habe zugenommen.
Daher sei die Anzahl der interessierten Schülerinnen und Schüler am Bildungsgang rücklaufend. Trotz intensiver überregionaler Information über den Bildungsgang konnten in diesem Schuljahr am Hermann-Gmeiner-Berufskolleg in Moers nur 16 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Davon kommen drei Schülerinnen und Schüler aus Duisburg.
Den Bildungsgang an der Elly-Heuss-Knapp-Schule wird diesjährig von einer/m Schüler/-in aus Duisburg besucht. Aus Duisburger Sicht wird keine grundsätzliche Gefährdung der anderen Standorte gesehen, da der Großteil der interessierten Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Stadtteilen Duisburgs stammt und die Interessentinnen und Interessenten mitgeteilt haben, den Bildungsgang auf keinen anderem Berufskolleg besuchen zu wollen. Vielmehr steht hier die besondere Verantwortung und Verpflichtung für die Duisburger Schülerinnen und Schüler im Vordergrund, ihnen den Erwerb höherer Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler des Sophie-Scholl-Berufskollegs (Sozialfaktor 5) kommen oftmals aus schwierigen sozialen Verhältnissen, wodurch der Mobilitätsfaktor ein wesentliches Kriterium darstellt.
Die derzeitige Anzahl an Schülerinnen und Schüler aus Duisburg in Düsseldorf bzw. Kreis Wesel belegen, dass viele interessierte Duisburger Schülerinnen und Schüler sich anscheinend eher anderweitig orientieren als den Bildungsgang an einer Schule außerhalb von Duisburg zu besuchen. Durch die geplante schulortnahe Beschulung werden mehr Schülerinnen und Schüler einen höheren Schulabschluss anstreben (siehe Interessenliste).
Die geplante einzügige Einrichtung des Bildungsgangs begrenzt hier jedoch insbesondere die Aufnahmezahl des Sophie-Scholl-Berufskollegs, wodurch auch weiterhin eine Anzahl an Schülerinnen und Schüler die auswärtigen Schulen besuchen müssen.
Die große Verantwortung für die Duisburger Schülerinnen und Schüler wird auch durch das Projekt „Bildungsfairbunt“ und der Benennung des Sophie-Scholl-Berufskollegs als „Talentschule“ deutlich hervorgehoben. Durch die Projekte sollen die Bildungschancen der Duisburger, insbesondere der Marxloher, Schülerinnen und Schüler verbessert werden und ihnen soll durch Herstellung von Chancengleichheit und Überwindung von sozialen Nachteilen im Bildungsbereich der bestmögliche Abschluss ermöglicht werden. In der Abstimmung mit den Schulleitungen der Duisburger Berufskollegs wurden keine Bedenken geäußert. Es wird vorgeschlagen, die Zügigkeit des Bildungsganges entsprechend einzügig festzulegen.
3. Finanzielle Auswirkungen Zusätzliche Investitionen für Ausstattungen / Einrichtungen sind nicht erforderlich.
Fachlich versiertes Lehrpersonal steht zur Verfügung; ebenso ist ausreichender und geeigneter Schulraum vorhanden. Zusätzliche Kosten entstehen dem Schulträger, der Stadt Duisburg, nicht.
4. Rechtsfragen Bei der Einrichtung von Bildungsgängen handelt es sich um Änderungen von Schulen, die gemäß § 81 Abs. 2 SchulG vom Schulträger zu beschließen sind und nach § 81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde bedürfen. Für die Beschlussfassung ist gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe m der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Rat der Stadt Duisburg zuständig.

Top 11 -

Bestellung sozial erfahrener Personen für die Beteiligung an Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- mehrheitlich beschlossen  
Beschlussentwurf
Für die beratende Beteiligung an Widerspruchsverfahren der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 116 Abs. 2 SGB XII werden als sozial erfahrene Personen für die Zeit ab dem 01.06.2020 für vier Jahre bestellt: als Vertreterin bzw. als Vertreter:
Herr Manfred Berns
Frau Angela Dollhausen
Herr Oktay Öztürk
Herr Bülent Adigüzel
Frau Eva Stüben
Herr Jörg Schreiber
Frau Beate Meuthen
Frau Heike Drewes
Herr Roland Meier
Herr Michael Schürmann
Die Entschädigung richtet sich nach der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) vom 19.12.2007 (GV.NRW.2008 S.6/SGV.NRW.2023) in der jeweils gültigen Fassung.

Problembeschreibung / Begründung
Das Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach den §§ 78 ff Sozialgerichtsgesetz (SGG). Für die Widerspruchsentscheidung sind die örtlichen Sozialhilfeträger (Kreise und kreisfreie Städte) zuständig. Nach § 116 Abs. 2 SGB XII sind vor Erlass des Bescheides über den Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen.
Hierunter sind nach der Rechtsprechung und Kommentierung solche Personen zu verstehen, die praktische Erfahrungen mit den Problemen sozial schwacher Bürgerinnen und Bürger haben. Sie sollten besonders aus Vereinigungen kommen, die Bedürftige betreuen. Der Rat der Stadt Duisburg hatte durch Beschluss vom 29.02.2016 (DS 16-0054) die von den Wohlfahrtsverbänden in Duisburg vorgeschlagenen Personen und ihre Vertreter/Vertreterin für die Dauer von 4 Jahren als sozial erfahrene Personen im Sinne des § 116 Abs. 2 SGB XII bestellt. Ihre Amtszeit läuft am 31.05.2020 ab. Für die neue Beratungsperiode wurden von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege vorgeschlagen:

Die Entschädigung für ihre Teilnahme an den Beratungssitzungen richtet sich nach der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) vom 19.12.2007 (GV.NRW.2008 S.6/SGV.NRW.2023) in der jeweils gültigen Fassung. Sie beträgt gem. § 2 dieser Verordnung derzeit 41,70 € je Sitzung.

Top 12 -

Jobcenter Duisburg; Bestellung städtischer Mitglieder der Trägerversammlung - mit Stimmenthaltunmehrheitlich beschlossen  
Beschlussentwurf
Als städtische Vertreterin der Trägerversammlung des jobcenter Duisburg wird, nach Ausscheiden von Herrn Beigeordneten Thomas Krützberg, als Nachfolgerin, Frau Astrid Neese bestellt. Die Bestellung von Herrn Beigeordneten Thomas Krützberg wird zurückgenommen.

Top 13 -

Verteilung der allgemeinen Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtsverbände - Globalmittel 2020 - mehrheitlich beschlossen  

Beschlussentwurf Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 08.12.2003 (DS 5370) werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel in 2020 Zuschüsse in Höhe von: Arbeiterwohlfahrt 112.926,47
€ Caritasverband 197.006,16 €
Diakonisches Werk 93.388,80 €
Deutsches Rotes Kreuz 103.349,18 €
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband 45.253,81 €
___________ 551.924,42 € zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.

Begründung Die Förderung der freien Wohlfahrtspflege ist im Hinblick auf die rechtliche Verpflichtung der Stadt Duisburg zur Erfüllung sozialer Aufgaben erforderlich. Für die Stadt Duisburg als „Träger der Sozialhilfe“ besteht nach § 17 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) und § 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ein Gebot der Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.
Gemäß den Bestimmungen des § 5 SGB XII wurde den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege die Erledigung von notwendigen sozialen Aufgaben übertragen. Zur kontinuierlichen Erledigung dieser Aufgaben erhalten die Verbände entsprechende Zuschüsse.
Mit diesen Mitteln werden die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in die Lage versetzt, von ihnen als notwendig erachtete soziale Aufgaben, die nicht durch zweckgebundene Zuschüsse gefördert werden, nach eigenem Ermessen und in eigener Zuständigkeit durchzuführen.

Der Gesundheits- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 10.04.2003 beschlossen, zur maßgeblichen Haushaltsposition „Förderung der Wohlfahrtspflege“ Mittel in Höhe von 964.900 € zur Verfügung zu stellen; der Rat der Stadt hat am 8.12.2003 (DS 5370) beschlossen, von dieser Summe verbandsbezogen 412.975,58 € in Vertragsleistungen umzuwandeln. Die Differenz von 551.924,42 € verbleibt als allgemeiner Zuschuss. Die Arbeitsgemeinschaft der Duisburger Wohlfahrtsverbände hat eine Verteilung vorgeschlagen, die sich im Beschlussentwurf widerspiegelt. Gem. Ratsbeschluss v. 26.11.18, DS 18-1106, wurden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel auch in 2019 den Wohlfahrtsverbänden wie bisher allgemeine Zuschüsse (Globalmittel) in Höhe von insg. 551.924,42 Euro zur Verfügung gestellt.
Für die zukünftigen Zahlungen der Globalmittel sollten Sachstandserhebungen vorgenommen werden. Die Sachstandserhebungen haben ergeben, dass die bisher von den Verbänden angeforderten Verwendungsnachweise überarbeitet werden müssen, um die zweckentsprechende Verwendung der zugewendeten Mittel zu bescheinigen. Dies erfolgt in 2020. Hiermit kann den Verbänden weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, die Mittel sachgerecht, aber eigenverantwortlich einzusetzen. Es wird daher empfohlen, die Globalmittel in bisheriger Höhe und Verteilung für 2020 auszuzahlen.
 Finanzielle Auswirkungen

Top 14 -

Neue Prüfungsordnung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I) und (POV-Kom-II) - einstimmig beschlossen  
Beschlussentwurf
Die geänderten Prüfungsordnungen für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I) und (POV-Kom-II) vom 14.11.2019, wie in der Anlage 1 und 2 dargestellt, werden beschlossen.
 POV-Kom-I  - POV-Kom-II

Top 15 -

Einstellung von Auszubildenden und Praktikant*innen im Jahr 2021
- einstimmig beschlossen  
 Beschlussentwurf
1. a) Die Stadt Duisburg stellt im Jahr 2021 Auszubildende und Teilnehmer*innen der Qualifizierungsmaßnahme „Verwaltungsfachwirt*in“ entsprechend Ziffer 2 der Problembeschreibung / Begründung dieser Vorlage ein.
b) Die Übernahme der Auszubildenden nach Ende der Ausbildung richtet sich - nach dem jeweiligen aktuellen Personalbedarf - den in der Ausbildung erbrachten Leistungen - der fachlichen und persönlichen Eignung sowie - nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.

2. Im Praktikabereich werden Plätze in dem in Ziffer 3 (Anlage 3) der ProblemBeschreibung / Begründung dieser Vorlage dargestellten Umfang vorgehalten.
3. Mit der Ausschreibung und Werbung für die Ausbildung 2021 soll nach der Beschlussfassung begonnen werden. Bewerbungen sind grds. Online einzureichen.
4. Die Einstellungen erfolgen vorbehaltlich einer Finanzierung im Rahmen des genehmigten / fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes (HSP).

Ausbildungsberufe 2020 Praktika 2021
Gesamtkosten für Vorlage 2021  -  Finanzielle Auswirkungen

Begründung
1. Vorbemerkung und Zusammenfassung Ausbildung 2021
Zur Sicherstellung der Funktionalität der Verwaltung ist neben externen Einstellungen eine bedarfsorientierte Ausbildung in den zukünftig benötigten Berufsbildern erforderlich. Die Planung für den neuen Ausbildungsjahrgang 2021 orientiert sich an der Personalentwicklung der Kernverwaltung bis 2024. Sie soll bedarfsgerecht erfolgen.
Es ist aus diesem Grunde beabsichtigt im Jahr 2021 insgesamt 275 Personen (Auszubildende, Aufstiegsbeamt*innen und Qualifikant*innen) einzustellen. Im Vergleich zum Einstellungsjahrgang 2019 (190 Plätze) bedeutet dies eine Steigerung von fast 45% (44,74%) und gegenüber dem Einstellungsjahrgang 2020 (280 Plätze) bleibt es bei einer fast identische Anzahl (-5 Plätze) von Ausbildungsplätzen. Die im Vergleich zur Vergangenheit erhöhten Einstellungen von Auszubildenden und Qualifikant*innen im Jahre 2020 und 2021 stellen die Ausbilder*innen in den Praxiseinsätzen und die Mitarbeiter*innen in der Ausbildung im Auswahlverfahren bzw. der Betreuung der Personen vor große Herausforderungen, die sie nur mit der Unterstützung der Fachbereiche und deren Mitarbeiter*innen meistern können. Da sich die im vergangenen Jahr erstmals Online durchgeführten Verfahren (Bewerbung und Testung für das schriftliche Auswahlverfahren) bewährt haben, sollen diese zur Unterstützung der Mitarbeiter*innen in der Ausbildung im Auswahlverfahren und zur Verkürzung dieses auch für zukünftige Verfahren beibehalten werden.
2019 erfolgte erstmalig die Einstellung von Personen für die „Praxisintegrierte Ausbildung“ für Erzieher*innen (DS 18-0467/3) und wurde durch den Rat auch für den Einstellungsjahrgang 2020 beschlossen (DS 19-0255). Durch die positiven Erfahrungen, die seit den ersten Einstellungen mit dieser Ausbildungsform gemacht worden sind und wegen der erhöhten zukünftigen Bedarfe durch die KiBiz-Reform nach qualifiziertem Personal sollen für den Einstellungsjahrgang 2021 erneut 40 Plätze für die 3-jährige „Praxisintegrierte Ausbildung“ vorgehalten werden.
Daneben soll für eine Übergangszeit noch die bisherige Ausbildungsform im Anerkennungsjahr (30 Plätze) angeboten werden. Diese Maßnahme ist notwendig, da die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) drei Jahre dauert und ohne das 1- jährige Anerkennungsjahr eine Bedarfslücke entstehen würde. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte kommt die Verwaltung zu folgendem Ausbildungsvorschlag.

Ausbildungsberufe
2.1 Verwaltungsberufe und feuerwehrtechnischer Dienst – Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
2.1.1 Aufstiegsbeamt*innen und Bachelor-Auszubildende Für den gehobenen Dienst in der Kernverwaltung ergibt sich 2021 insgesamt ein prognostizierter Bedarf von 30 Ausbildungsplätzen. Dieser verteilt sich auf 25 neue Stadtinspektoranwärter*innen und 5 Aufstiegsbeamt*innen. Diese werden an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) das Bachelorstudium Kommunaler Verwaltungsdienst mit den Studiengängen Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) oder Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts) absolvieren.

Ein Merkmal des dualen Studiums ist, dass sich im Zeitraum von Juni bis August nach dem Studienverlaufsplan alle Jahrgänge zeitgleich in den Praxismodulen und somit in der Verwaltung befinden. Dadurch werden für dieses Berufsbild in dieser Zeit auch die meisten Ausbildungsplätze benötigt. 2.1.2 Verwaltungsstudium zum*zur „Verwaltungsfachwirt*in jobcenter“.

Zur Deckung der Bedarfe beim jobcenter Duisburg wird vorgeschlagen, einen Studiengang (Qualifizierungsmaßnahme) mit 2 Jahren Laufzeit nach dem Berufsbildungsgesetz zum*zur „Verwaltungsfachwirt*in“ für 20 Teilnehmer*innen einzurichten. Der Studiengang soll insbesondere Bewerber*innen ansprechen, welche sich beruflich verändern und nicht eine neue Ausbildung bzw. duales Studium absolvieren möchten.
Der Unterricht wird am Studieninstitut Duisburg durchgeführt und unterteilt sich in einen Grundlehrgang und einen Hauptlehrgang. Inhaltlich soll neben weiteren Rechtsgebieten verstärkt Sozialrecht vermittelt werden. Ergänzt wird der Studiengang durch praktische Einsätze im jobcenter Duisburg. Die Qualifizierungsmaßnahme befähigt – nach erfolgreicher Abschlussprüfung – zum Einstieg in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt.

Bei Übernahme erhalten die Verwaltungsfachwirt*innen eine Verweildauer von 5 Jahren im jobcenter Duisburg. 2.1.3 Verwaltungsstudium zum*zur „Verwaltungsfachwirt*in“ Um die Bedarfe im Amt für Soziales und Wohnen und dem Ordnungsamt gezielt abdecken zu können, wird vorgeschlagen, einen Studiengang (Qualifizierungsmaßnahme) mit 2 Jahren Laufzeit nach dem Berufsbildungsgesetz zum*zur „Verwaltungsfachwirt*in“ für 20 Teilnehmer*innen einzurichten.
Der Studiengang soll insbesondere Bewerber*innen ansprechen, welche sich beruflich verändern und nicht eine neue Ausbildung bzw. duales Studium absolvieren möchten. Der Unterricht wird am Studieninstitut Duisburg durchgeführt. Dieser theoretische Teil wird durch praktische Einsätze im Amt für Soziales und Wohnen und dem Ordnungsamt ergänzt. Die Qualifizierungsmaßnahme befähigt – nach erfolgreicher Abschlussprüfung – zum Einstieg in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt.
Bei Übernahme erhalten die Verwaltungsfachwirt*innen eine Verweildauer von 5 Jahren für das Amt Soziales und Wohnen bzw. Ordnungsamt.

2.1.4 Ausbildung Feuerwehr
Für die Feuerwehr sind 5 Plätze für den Aufstieg von eigenen Beamt*innen vorgesehen. Dazu sollen maximal 3 Brandoberinspektor*innen bedarfsgerecht eingestellt werden, da eventuell für 2 Plätze, in Abhängigkeit von erworbenen Qualifikationen, auch interne Besetzungen möglich sind. 2.2 Verwaltungsberufe – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt 2.2.1 Beamt*innen und Verwaltungsfachangestellte Im Ausbildungsjahr 2021 sollen Beamt*innen für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (Stadtsekretäranwärter*innen) ausgebildet werden (2 Jahre).

Unter Berücksichtigung der Altersfluktuation 2023 in der Laufbahngruppe 1 wird der Vorschlag unterbreitet, 40 Stadtsekretäranwärter*innen einzustellen. Die Ausbildung gliedert sich in eine praktische Ausbildung innerhalb der Verwaltung und eine theoretische Ausbildung am Studieninstitut Duisburg. Es wird eine Bandbreite an rechtlichen Fächern vermittelt, aber auch wirtschafts- und sozialwissenschaftlich relevante Themen sind Inhalt der Ausbildung.
Die nur zweijährige Ausbildungszeit ermöglicht es, zeitnah und für die Fachbereiche planbar die Personalkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Zudem soll mit dem Angebot einer Beamtenausbildung ein größerer Bewerberkreis angesprochen werden. Die jährlichen Auswahlverfahren zeigen deutlich auf, dass für die Bewerber*innen die Kriterien „Sicherer Arbeitsplatz“ und „Sicherheit“ einen wesentlichen Faktor darstellen, die sie zur Bewerbung bei der Stadt Duisburg animiert haben.
In den Planungen zur Fluktuation wurde bedacht, dass durch den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe II - siehe 2.1 – Stellen, welche die Aufstiegsbeamt*innen im mittleren Dienst besetzt hatten, frei werden. Unter Betrachtung der weiteren Fluktuation wird zusätzlich vorgeschlagen, 28 Verwaltungsfachangestellte für die Kernverwaltung und 4 Verwaltungsfachangestellte mit Schwerpunkt städtischer Außendienst mit einer jeweiligen Ausbildungsdauer von 3 Jahren einzustellen.

2.2.2 Kaufleute für Büromanagement
Die dreijährige duale Ausbildung zur*zum Kauffrau*Kaufmann für Büromanagement ermöglicht den Einsatz in der Verwaltung und in Teilen der freien Wirtschaft. Neben Bürokommunikation und organisatorischen Aufgaben gehören auch Rechnungswesen, Buchführung, Personalverwaltung und Kundenbetreuung in das Aufgabenfeld der Ausbildung. Schwerpunkte sollen in den Wahlqualifikationen auf Verwaltung/Recht und öffentliche Finanzwirtschaft gelegt werden. Unter Berücksichtigung der Altersfluktuation 2024 sollen 8 Kaufleute für Büromanagement ausgebildet werden.

2.2.3 IT-Ausbildung
Für das Jahr 2021 werden insgesamt 7 Ausbildungsplätze für Informatikkaufleute und Fachinformatiker*innen für Anwendungsentwicklung als bedarfsgerecht angesehen. Die Ausbildung soll schwerpunktmäßig im Fachbereich 10-1 IT-Management, aber auch in größeren Fachämtern, erfolgen
2.2.4 Ausbildung bei der Feuerwehr
Seitens des Amtes 37 ist der Bedarf von 24 Brandmeisteranwärter*innen (BMA) gemeldet worden. Zudem sollen 2021 erstmals 20 Plätze für Notfallsanitäter*innen (3 Jahre) mit Start am 01.09.2021 und 7 Plätze für die Qualifizierung eigener Mitarbeiter*innen vorgehalten werden. Die Ausbildung erfolgt durch die stadteigene Rettungsassistentenschule bei der Feuerwehr.

2.3 Sonstige Ausbildungsberufe
Die Bedarfsabfrage in den Ämtern und Instituten hat für die Ausbildung in den sonstigen Ausbildungsberufen Folgendes ergeben: Insgesamt sollen 6 Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste für die Fachrichtung Bibliothek (Stadtbibliothek) ausgebildet werden.
Für das Amt 51 sollen 40 Plätze für die Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*innen vorgehalten werden. Das Dezernat V meldet den Bedarf von 2 Vermessungsoberinspektor-Anwärter*innen für die Ämter 61 und 62 und 2 Plätze für Forstwirt*innen beim Amt 31.
Das Dezernat VII hat den Bedarf von einem*einer Bauoberinspektoranwärter*in für das Amt 63 gemeldet. Dazu wurden 2 Bauoberinspektoranwärter*innen vom Amt 50 angemeldet.
Für DuisburgSport sollen 3 Ausbildungsplätze für Fachangestellte*n für Bäderbetriebe eingerichtet werden, wovon 1 Platz bereits im Auswahlverfahren für den Einstellungsjahrgang 2020 aufgrund der erhöhten Bedarfe besetzt werden soll.
Bedarfsgerecht soll für das Immobilien-Management Duisburg 1 technische*r Systemplaner*in, Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik sowie 2 Bauzeichner*innen eingestellt werden. Die Meldungen erfolgen alle bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Fluktuation bis 2024.


Eine Übersicht über die Ausbildungsberufe und Ausbildungszahlen der vergangenen 5 Jahre zu dem Stichtag 1.09. in der Kernverwaltung ist als Anlage 2 beigefügt.
Hinzu kommt die Umschulungsmaßnahme zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit 40 Plätzen, welche in Zusammenarbeit mit der GfB Duisburg aufgrund der Ausbildungsvorlage 2018, DS 17- 0254/4, durchgeführt wird. Die Ergänzung der Sozialen Ausbildungsberufe wird gesondert ausgewiesen, da das bisherige Anerkennungsjahr für Erzieher*innen unter der Rubrik Praktika geführt wurde. Bei der Einstellung der Auszubildenden werden die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs IX, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes und des Frauenförderplanes/Gleichstellungsplanes der Stadt Duisburg beachtet.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung (Inklusion) und Menschen mit Interesse für die Ausbildung in Teilzeit sind ausdrücklich erwünscht. Im mündlichen Auswahlverfahren ist die „Interkulturelle Kompetenz“ als Bestandteil der Aufgabenstellungen einbezogen. Alle Auszubildenden werden gezielt mit Personalentwicklungsmaßnahmen unterstützt. In diesem Zusammenhang findet mit den Auszubildenden auch ein mehrtägiges Seminar zur Förderung der interkulturellen Kompetenz statt.

3. Praktika
Im Rahmen der allgemeinen beruflichen Bildung werden laufend unterschiedliche Praktika zur Information, beruflichen Qualifizierung und Anwendung von erlernten Kenntnissen angeboten und durchgeführt. Um zum einen der Nachfrage gerecht zu werden, zum anderen der ausbildungs- und sozialpolitischen Verantwortung nachzukommen, wird vorgeschlagen, Praktikumsplätze entsprechend der als Anlage 3 beigefügten Übersicht anzubieten.
4. Finanzierung
Durch die vorgeschlagenen Ausbildungsmaßnahmen entstehen für die Kernverwaltung in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 Personalkosten in Höhe von 14.876.300 EUR (ohne DuisburgSport) und 1.101.208 EUR bei den Praktika bei vollständiger Ausnutzung der bereitgestellten Plätze.
Die in den jeweiligen Haushaltsjahren entstehenden Mehrbedarfe werden im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung aus dem Personal- und Versorgungsetat kompensiert. Die Sachkosten für Ausbildungsinhalte, Gebühren etc. betragen insgesamt 265.000 EUR. Durch die Anpassung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 besteht die Verpflichtung den Auszubildenden kostenlos Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsbildung und zum Ablegen von Prüfungen erforderlich sind. Dies beinhaltet ab 01.01.2020 auch Fachliteratur. Diese Kosten stehen im Sachhaushalt zur Verfügung.


5. Übernahme nach Ausbildungsende Die Übernahme der Auszubildenden und den Teilnehmer*innen an den Verwaltungsstudiengängen nach Ende der Ausbildung bzw. dem Verwaltungsstudiengang 2023 bzw. 2024 richtet sich nach dem jeweiligen aktuellen Personalbedarf, der während der Ausbildung erbrachten praktischen und theoretischen Leistungen, der fachlichen und persönlichen Eignung sowie nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
6. Anhörung des Personalrates und Beteiligung der Gleichstellungsstelle Der Personalrat wird entsprechend § 75 LPVG NW zum Entscheidungsvorschlag angehört. Gleichzeitig wird die Gleichstellungsbeauftragte gem. §§ 17 und 18 LGG beteiligt. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses berichtet.
Stellungnahme OB--4 DS 20-0291  - Stellungnahme PIV DS 20-0291
Mitteilungsvorlage  Kenntnisnahme
Nachtrag: Mitteilungsvorlage  -  2 komplett


Top 16 -

Optimierung 3. Nahverkehrsplan Stadt Duisburg
Beschlussentwurf  Finanzielle Auswirkungen
Abweichender Beschluss:
Der HFA beschloss das Gesamtpaket bzw. die Nachbesserungen als verbindliche Maßnahme und nicht als Prüfauftrag. Dafür waren SPD, CDU, Grüne, Linke, JuDU und HSV

1. Der Rat der Stadt beschließt zur Optimierung des 3. Nahverkehrsplans (DS 17-0444) die in der nachfolgenden Begründung unter Ad-hoc- ( I.) und kurzfristige Maßnahmen ( II.1 – II.5) aufgeführten Leistungsanpassungen. 2. Der Rat der Stadt beauftragt zur Optimierung des 3. Nahverkehrsplans (DS 17-0444) die Verwaltung den unter IV. beschrieben Prüfauftrag durchzuführen und diesen nach Abschluss und Beteiligung der Bezirksvertretungen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen

3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zusammen mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG die mittel- und langfristigen Maßnahmen weiter auszuarbeiten und dem Rat der Stadt die Konzeptergebnisse inklusive der finanziellen Auswirkungen nach erfolgter Beteiligung der Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt alle im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG notwendigen Schritte zur Aktualisierung durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt den 3. Nahverkehrsplan zu aktualisieren.


Begründung
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 30.01.2020 mit dem Antrag DS 20-0086 die Verwaltung beauftragt zu prüfen an welchen Stellen Optimierungen des 3. Nahverkehrsplans (3. NVP) der Stadt Duisburg erforderlich sind. Bei der Optimierung sind die nach der Fahrplanumstellung vom 27.10.2019 eingegangenen Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger im besonderen Maße zu berücksichtigen. Bei der Stadtverwaltung und Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) sind rund 700 Anregungen inklusive mehrerer Unterschriftenlisten nach der Fahrplanumstellung zum 27.10.2019 zu verschiedenen Punkten eingegangen. Dies stellt die rein quantitative Anzahl darstellt dar.
Daraufhin hat die Verwaltung zusammen mit der DVG alle eingegangenen Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft, d.h. von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden, Unternehmen etc. ausgewertet. Zu den geprüften Rückmeldungen gehörten neben den vorab angesprochenen rund 700 Anregungen zusätzlich die bereits im Rahmen der Beratung zum 3. NVP geforderten Änderungen aus der bezirklichen Beteiligung und alle sonstigen bis zur Fahrplanumsetzung eingegangen Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte, die schriftlich, per E-Mail oder in öffentlichen Veranstaltungen übermittelt wurden.

Soweit Kontaktdaten zu den jeweiligen Anregungen vorlagen wurde seitens der Stadt bzw. DVG darauf reagiert und eine mögliche Lösung aufgezeigt bzw. das weitere Vorgehen erläutert. Bei der Analyse spielte u.a. eine wesentliche Rolle, wie groß die Betroffenheit verschiedener ÖPNV-Nutzergruppen ist. Wesentlich war nicht die quantitative Nennung von Kritikpunkten sondern die qualitative Bewertung der Situation. Aus der Analyse all der vorab beschriebenen Erkenntnisse haben sich einige Punkte herauskristallisiert.
Zu berücksichtigen ist, dass einzelne Linienveränderungen oft unmittelbare Auswirkungen auf benachbarte bzw. Anschlusslinien haben. Veränderungsanforderungen erfordern in diesen Fällen einen umfangreicheren Prüfungs- und Planungsumfang, der in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit noch nicht abgearbeitet werden konnte. Dies soll an relevanten Stellen, z.B. in Mitte hinsichtlich der Linienführung der 933 mittelfristig erfolgen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass für alle Prüfungen, die mit dem Ziel der Umsetzbarkeit durch die DVG in 2020 vorgenommen wurden, nur wenige Wochen zur Verfügung standen und auch betriebsseitig jeweils zu prüfen war, ob Fahrzeuge und Fahrerinnen/Fahrer zur Verfügung stehen, und mit welchen Kosten die einzelnen Maßnahmen verbunden sind.
Hieraus resultiert die relativ kurzfristige Bereitstellung eines Beschlussvorschlages. Zunächst wurde eine Einstufung vorgenommen, welche Maßnahmen Ad-hoc, kurzfristig bzw. welche erst mittel bis langfristig umgesetzt werden können.

I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung 20.04.2020):
Darunter fallen Maßnahmen, die auf Grund der Rahmenbedingungen ohne Einbindung Dritter sofort von Seiten der DVG umgesetzt werden können.

II. Kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung 12.08.2020):
Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die aus der Analyse heraus prioritär zu behandeln sind und eine vorläufige Lösung mit einer großen Wirkung für viele Nutzende erzielen. Hierbei handelt es sich größtenteils um Korrekturen des 3.NVP die weitestgehend das Gesamtkonzept beibehalten.
III. Mittel- (Fahrplanwechsel Sommer 2021) bis langfristige Maßnahmen: Der Bereich dieser Maßnahmen bedarf einer Überarbeitung bzw. Teilfortschreibung des 3. NVP, da zumeist komplette Linienführungen in einzelnen Stadtgebieten überarbeitet werden müssen. Ebenfalls darunter fallen alle Maßnahmen im Stadt- und Straßenbahnangebot, wie eine Taktverdichtung oder die Weiterentwicklung des Schienennetzes. Außer bei den Ad-hoc Maßnahmen sind sowohl die Stadt wie auch die DVG an Rahmenbedingungen gebunden.
Dies beinhaltet die gesetzlichen Vorgaben bzgl. Konzessionsanträgen und Beteiligung. Bei allen Maßnahmen über die Ad-hoc Maßnahmen hinaus ist eine Änderung der Konzession bei der Bezirksregierung erforderlich. Die Bearbeitungsfrist bei der Bezirksregierung beträgt in der Regel 3 Monate und kann um nochmals 3 Monate von der Bezirksregierung verlängert werden.
Wenn weitere Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen außerhalb Duisburgs betroffen sind, müssen diese ebenfalls beteiligt werden. In diesem Rahmen sind auch finanzielle Auswirkungen, wie mögliche Kostenteilungen etc. zu klären. In einigen Fällen ist es gegebenenfalls erforderlich einen Beschluss des zuständigen Rates oder Kreistags einzuholen. Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen die betrieblichen Zwänge auf Seiten der DVG ebenfalls eine wesentliche Rolle und haben massiven Einfluss auf eine zeitliche Umsetzung.
Hierzu gehören die Verhandlungen mit eventuell erforderlichen Sub-Unternehmen zur Leistungserbringung, die erforderlichen Personalressourcen und in einigen Fällen die Beschaffung von Fahrzeugen (aktuell ca. 18 Monate zur Beschaffung von Bussen).

Die vorab beschriebenen Zwänge verdeutlichen, dass eine Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen in Einzelfällen eventuell erst nach dem 12.08.2020 erfolgen kann. Die kurzfristigen Maßnahmen wurden allerdings so ausgewählt, dass ein Realisierungszeitpunkt zum 12.08.2020 realistisch erscheint. Dies setzt allerdings eine Befassung und Entscheidung durch den Rat der Stadt am 30.03.2020 voraus.
Die finanziellen Auswirkungen der Ad-hoc und kurzfristigen Maßnahmen wurden von der DVG ermittelt. Insgesamt sind die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Vergleich zum Beschlusszeitpunkt des 3.NVP deutlich gestiegen. Dies führt dazu, dass die Bewertung einiger Maßnahmen deutlich teurer ausfällt. Trotz der Kostensteigerungen steht bei der Bewertung primär die Qualitätsverbesserung des Angebots im Vordergrund. Ziel ist es, für die Nutzenden ein deutlich besseres Angebot zu erreichen.
In Zeiten der Diskussion um eine Verkehrswende, der Verbesserung des Klima und der Reduzierung der Luftschadstoffbelastungen ist ein gutes ÖPNV-Angebot eines der wesentlichen Standbeine, um diese Ziele von Seiten der Stadt erreichen zu können. Nachfolgend werden die ausgearbeiteten Maßnahmen beschrieben und deren finanziellen Auswirkungen benannt. Bei den Ad-hoc Maßnahmen handelt es sich um ein Gesamtpaket. Die kurzfristigen Maßnahmen sind jeweils einzeln aufgeführt.

I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung zum 20.04.2020):
Diese Maßnahme betrifft das gesamte Stadtgebiet und führt insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung im Schülerverkehr. Dabei beinhaltet das Paket ausschließlich Maßnahmen im Bereich der Einsatzbusse. Die Fahrtzeiten und Linienwege werden optimiert, zusätzliche Busse werden eingesetzt und auf einigen Linien erfolgt eine Kapazitätserweiterung durch den Einsatz von Gelenkbussen anstelle von Standardbussen. Hinzu kommt, dass Lücken im Einsatzbusnetz geschlossen werden, damit die weiterführenden Schulen aus diesen Bereichen wieder erreichbar sind. Kosten: 270.000 EUR/a (180.000 EUR in 2020)

II. Kurzfristige Maßnahmen: 1. Anpassung der Betriebszeiten im Tag-Netz Samstags (Umsetzung zum 12.08.2020):
Diese Maßnahme kommt insbesondere allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebern zu Gute und ist auf das gesamte Stadtgebiet ausgerichtet. Die Betriebszeiten beginnen wie an Wochentagen. Die Taktung entspricht den aktuellen Samstagsfahrplänen. Die Linie 903 fährt bis Dinslaken Bahnhof. Im Nachtbusnetz erfolgt die entsprechende Anpassung der Betriebszeiten.
Das mit dem Nachtnetz verbundene Taxibusangebot wird entsprechend angepasst. Aus der Analyse nach dem Fahrplanwechsel insbesondere auf Grund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung, den Hinweisen von vielen Wirtschaftsunternehmen und den Anmerkungen von verschiedenen Verbänden ist erkenntlich, dass der Samstag inzwischen wie ein normaler Werktag zu sehen ist. Sehr viele Pendler sowohl nach Duisburg oder von Duisburg aus zu ihren jeweiligen Arbeitsstätten sind auf ein bedarfsgerechtes ÖPNV Angebot angewiesen.
Mit dieser sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehenden Maßnahme wird die Qualität des ÖPNV-Angebots deutlich verbessert und der Wirtschaftsstandort Duisburg gestärkt.
Kosten: 1.050.000 EUR/a (380.000 EUR in 2020)

2. Änderung des Linienwegs der Linie 917 – Biesenstraße (Umsetzung zum 12.08.2020): Der Linienweg der 917 wird in einem Abschnitt geändert und verläuft nach dem Haltepunkt Baustr. über die Biesenstr. - Auf dem Damm - KWK nach Meiderich Bahnhof.

Mit dem veränderten Linienweg der Busverbindung aus Untermeiderich in Richtung Meiderich Bahnhof wird aktuell die Haltestelle Biesenstr. nicht mehr angefahren. Das Nahversorgungszentrum Meiderich ist mit der Linie 917 nach wie vor direkt über den Haltepunkte Meiderich Bahnhof zu erreichen. Die Analyse im Rahmen Fahrplanumstellung hat ergeben, dass ein Großteil der ÖPNV Nutzenden aus Richtung Untermeiderich / Beeck / Laar Einrichtungen im Bereich der Biesenstr. als Ziel hat.
 Die Wiedereinrichtung der Haltestelle auf dem veränderten Linienweg erhöht die Qualität des ÖPNV Angebots in Meiderich und ist nun gezielt auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet. Die kurzfristig vorgeschlagene Lösung mit dem geänderten Linienweg der 917 ist im Rahmen der mittel- bis langfristigen Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu überarbeiten.
Kosten: 390.000 EUR/a (150.000 EUR in 2020)

3. Ausweitung der Leistung der Linie 908 in Bruckhausen (Umsetzung zum 12.08.2020): Die Linienweg der 908 wird in einem 30-Minuten-Takt vom St.Johannes-Hospital bis zur Haltestelle Matenastr. verlängert. Der Linienweg entspricht dem der Linie 908 vor dem Fahrplanwechsel. Der Stadtteil Bruckhausen ist mit der Straßenbahnlinie 901 seit dem Fahrplanwechsel, durch den Wegfall der Buslinie 908 im Sinne der Daseinsvorsorge ausreichend angebunden, jedoch haben sich die Rahmenbedingungen in Bruckhausen seit der Planung des 3. NVP deutlich verschlechtert.
Damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit einer Busverbindung nach Hamborn, den dortigen Schulen, der ärztlichen Versorgung und dem Nahversorgungszentrum. Für die in Bruckhausen lebende Bevölkerung spielt die ÖPNV-Verfügbarkeit in Richtung Hamborn eine wesentliche Rolle, um den Dingen des täglichen Lebens nachgehen zu können. Zudem schließt die zusätzliche Ost-West Verbindung der Linie 908 eine durch den Fahrplanwechsel entstandene Netzlücke und verbessert das ÖPNV Angebot im Duisburger Norden deutlich.
Kosten: 280.000 EUR/a (110.000 EUR in 2020)

4. Änderung des Linienwegs des NE1 (Umsetzung zum 12.08.2020): Der Linienweg des NE1 beinhaltet zukünftig einen Halt am Fahrner Krankenhaus. Mit dem Fahrplanwechsel wurde erstmalig in Duisburg ein durchgehendes Nachtnetz von montags bis sonntags eingeführt. Die Analyse hat ergeben, dass es ein wesentliches Ziel im Duisburger Norden mit dem Fahrner Krankenhaus ergänzt werden muss, da das Nachtnetz in diesem Bereich eine Lücke aufweist.
Auf Grund des Schichtbetriebs sind viele Berufspendelnde auf diese Verbindung angewiesen und sollen weiterhin bzw. zusätzlich den ÖPNV mit einem qualitativ auf ihre Bedarfe ausgerichtetem Angebot nutzen können. Kosten: 60.000 EUR/a (20.000 EUR in 2020)

5. Anschlussverbindung der Linien 940 und 941 (Umsetzung zum 12.08.2020): Der Wechsel von der Linie 940 auf die Linie 941 wird an der Haltestelle Am Krähenhorst angepasst.
Der Sittardsberg insbesondere mit dem dortigen Ärztezentrum und das Schulzentrum Süd sind zwei sehr wichtige Ziele für viele ÖPNV Nutzende aus Großenbaum und Rahm. Das Schulzentrum ist direkt mit der Linie 940 erreichbar, um zum Sittardsberg zu gelangen ist ein Umstieg von der Linie 940 auf die 941 erforderlich.
Durch diesen Umstieg verkürzt sich die Fahrzeit zum Schulzentrum ebenfalls. Nach dem Fahrplanwechsel stellte sich heraus, dass die Umstiegszeiten an der Haltestelle Am Krähenhorst zu kurz sind. Für den Umstieg ist eine Querung der Großenbaumer Allee erforderlich, dies ist allerdings auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens für eine sichere Querung nur an der ca. 200 m entfernten Lichtsignalanlage möglich.
Die Umstiegszeit und damit die Qualität wird für den Nutzenden mit dieser Maßnahme erhöht.
Die Anbindung des Sittardsbergs und des Schulzentrums Süd aus Großenbaum / Rahm ist im Rahmen der mittel- bis langfristigen Maßnahmen zu prüfen und zu überarbeiten.
Neben der vorab beschriebenen Thematik ergibt sich, aus weiteren im Rahmen der Analyse ermittelten Anmerkungen, Verbesserungsvorschlägen und Kritikpunkten, dass die Netzstruktur im Duisburger Süden mit stärkerer Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Bevölkerung überarbeitet werden muss.
Kosten
: neutral

III. Finanzierung
Die unter I. und II. beschriebenen Maßnahmen führen zu folgenden Aufwendungen bei der DVG: 840 TEUR in 2020 2.050 TEUR in 2021ff. Eine Etatisierung ist bisher nicht erfolgt, im Rahmen der Bewirtschaftung ist die Finanzierung im Produkt 150419, Versorgung und Verkehr, Transferzahlungen an die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH sicherzustellen. Nach jetzigem Stand kann dies durch Bereitstellung von Deckungsmitteln im gleichen PO 2060, Beteiligungen, bei dem Produkt 150421, übrige Beteiligungen, Transferaufwendungen; hier: Erhalt der notwendigen Entsorgungs-Infrastruktur sichergestellt werden.

IV. Weitere Mittel - und langfristige Maßnahmen (ab 2021 / 2022): Dazu gehören alle weiteren Punkte, die sich aus der Analyse ergeben haben, jedoch mit einfachen oder Übergangslösungen nicht schnell umzusetzen sind. Dies liegt an verschiedenen Punkten u.a. an den Teils massiven Auswirkungen auf die gesamte Netzstruktur, den verschiedenen Fristen für Genehmigungen, notwendige Beteiligungen, den Beschaffungszeiträumen für zusätzliche Fahrzeuge etc.
In diesem Zusammenhang ist es zunächst erforderlich, die Analyse mit den nach dem Fahrplanwechsel erhobenen Fahrgastzählungen abzugleichen. Aktuell müssen dafür noch einige Linien erfasst werden, um belastbare Zahlen zu erhalten.

Die Ergebnisse der Beratung dieser Vorlage sollen zusätzlich zu den bereits vorhandenen Aspekten einfließen. Auf Grundlage all dieser Erkenntnisse sollen Konzepte auf Basis des aktuellen 3. Nahverkehrsplans erstellt werden, die das Angebot und damit die Qualität weiter verbessern. Dabei soll die Anpassung des Angebotes an die tatsächlichen Bedarfe ausgerichtet werden. Dies entspricht der bereits in der öffentlichen Diskussion zum 3. NVP geforderten Vorgehensweise, dass der 3. NVP ein dynamischer und nicht statischer Plan sein soll.
Dazu zählt nicht nur die planerische Komponente sondern auch die realistische und finanziell umsetzbare Betrachtung. Für einen Teilbereich von Rheinhausen liegt bereits eine Konzeption vor. Zur Umsetzung sind u.a. eine Abstimmung mit der Stadt Krefeld und der Stadtwerke Krefeld AG notwendig. Bei entsprechender Entscheidung durch den Rat der Stadt leitet die Verwaltung alle erforderlichen Schritte ein, um diese Maßnahme zu prüfen und dann dem Rat zur Entscheidung vorlegen zu können.

Einführung einer zusätzlichen Linie in Rheinhausen – Eisenbahnsiedlung (Umsetzung zum Fahrplanwechsel Sommer 2021)
Es wird eine neue Linie 925 von der Eisenbahnsiedlung über Logport bis Rheinhausen Markt eingeführt. Der Linienweg der Linie 924 wird ab Gaterweg über Rheinhausen Rathaus bis Rheinhausen Markt geändert. Die Linie 922 fährt aus Richtung Homberg kommend nur noch bis Rheinhausen Markt. Die Rahmenbedingungen der Eisenbahnsiedlung in Rheinhausen haben sich nach Erstellung des 3. NVP nochmals deutlich verschlechtert.

Für die in der Eisenbahnsiedlung lebende Bevölkerung spielt die ÖPNV-Verfügbarkeit eine wesentliche Rolle, um den Dingen des täglichen Lebens nachgehen zu können. Mit der Einstellung der Linie 914 der Niederrheinische Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (NIAG) im Dezember 2019 ist das Angebot weiter reduziert worden, was im Vorfeld nicht absehbar war. Durch die Einführung einer zusätzlichen Linie soll die Eisenbahnsiedlung besser an Rheinhausen angebunden werden.
Die Einführung erhöht deutlich die Angebotsqualität und verbindet zudem die Schulstandorte in Friemersheim und Rheinhausen direkt mit dem Siedlungsbereich. Zudem werden die Kosten für die Schülerspezialverkehre durch diese dauerhafte Lösung kompensiert.
Zur Umsetzung müssen allerdings im Vorfeld sowohl die Stadt Krefeld, wie auch die beiden Verkehrsunternehmen SWK Stadtwerke Krefeld AG und die NIAG nach den gesetzlichen Vorgaben eingebunden werden. Mit den erforderlichen Vorbereitungen zur Umsetzung auf Seiten der DVG, kann diese Maßnahme – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Abstimmungen – in jedem Fall nicht vor dem Fahrplanwechsel im Sommer 2021 erfolgen. Kosten: 890.000 EUR/a (445.000 EUR in 2021)

Die weiteren noch zu erstellenden Konzepte in allen Bezirken werden durch die Verwaltung in Abstimmung mit der DVG erarbeitet, um sie dann der Politik zur Beratung vorzulegen, damit das weitere Vorgehen bezüglich der Mittelbereitstellung und Umsetzung beschlossen werden kann. Insgesamt trägt die weitere kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV in Duisburg dazu bei die Verkehrswende weiter voranzutreiben.
Dieses Ziel kann die Stadt Duisburg allerdings nicht ohne weitere finanzielle Unterstützung erreichen. Neben den bereitgestellten Fördermitteln für Infrastrukturmaßnahmen sind weitere Fördermöglichkeiten erforderlich, die es den Kommunen ermöglichen die immer weiter steigenden Betriebskosten langfristig auffangen zu können.

Top 16.1 -

Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion- Optimierung 3. Nahverkehrsplan Stadt Duisburg; hier: Mobilität 2030
- mit Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen

Inhalt
Neben der von der Verwaltung vorgelegten Optimierung des aktuellen Nahverkehrsplans sehen die Fraktionen von SPD und CDU die Notwendigkeit, die Nahverkehrsplanung unter dem Leitgedanken „Mobilität 2030“ zu einem ganzheitlichen Konzept fortzuentwickeln. Die Fraktionen von SPD und CDU bitten daher, der Haupt- und Finanzausschluss möge wie folgt beschließen: - Die Verwaltung wird gebeten, ein ganzheitliches Mobilitätskonzept unter den strategischen Aspekten attraktiver ÖPNV, emissionsarme/-freie Mobilität und verstärkte Vernetzung unterschiedlicher Mobilitätsangebote zu entwickeln. Dabei sind auch die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Stadtbezirken zu berücksichtigen. - Der aktuelle Nahverkehrsplan wird einer kontinuierlichen Überprüfung unterzogen. - Die Verwaltung wird gebeten sich bei der DVG dafür einzusetzen, dass sämtliche bestehende Optionen für die Beschaffung zusätzlicher Straßenbahnfahrzeuge ausgeübt werden.

Begründung: Auch zukünftig wird es einen hohen Bedarf an Mobilität geben. Die Menschen, die in Duisburg leben, arbeiten oder sich einfach nur aufhalten, werden weiterhin Wege in unserer Stadt zurücklegen. Ziel muss es sein, passgenaue Mobilitätsangebote zu entwickeln. Hierzu ist eine ganzheitliche Betrachtung unumgänglich.
Neben der emissionsarmen/-freien Individualmobilität muss ein attraktiver, umweltschonender ÖPNV verstärkt Förderung erfahren. Aber auch die bessere Vernetzung der einzelnen Angebote wie Busse, Bahnen, myBus, Taxis, Carsharing, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter etc. muss erfolgen. Daneben sind die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine umweltgerechtere Mobilität beschleunigt und verstärkt zu schaffen.

Top 16.2 -

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Optimierung 3. Nahverkehrsplan (DS 20-0301) - abgelehnt
Inhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss möge folgende Ergänzung der Drucksache 20-0301 beschließen: Die in Kapitel IV aufgeführte mittelfristige Maßnahme zur verbesserten Anbindung der Eisenbahnsiedlung ab Sommer 2021 wird wie folgt ergänzt: Ab Sommer 2020 wird übergangsweise die Linie 922 über die derzeitige Endhaltestelle Friemersheim Markt hinaus bis zur Eisenbahnsiedlung verlängert.
Begründung: Mit Drucksache 20-0301 legt die Verwaltung beinahe 3 Jahre nach Beschluss des 3. Nahverkehrsplans (NVP) und erstmaliger Änderung des Betriebsplans im vergangenen Herbst einen Vorschlag für mögliche Veränderungen vor.
Im Rahmen der Diskussion des NVP wurde auch die Prüfung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen (DS 17-0444/7) beauftragt. Während sinnvolle Änderung von Linienführungen und Taktungen im Duisburger Norden und Süden auf Vorschlag der Bezirksvertretungen zum 12.08.2020 eingeführt werden sollen, ist eine Optimierung für die Eisenbahnsiedlung erst ab Sommer 2021 vorgesehen, obwohl auch diese Änderung mit großer Mehrheit in der Bezirksvertretung Rheinhausen eingefordert worden war. Bis 2021 soll eine einmal stündliche Anbindung durch die Linie 927 der SWK ausreichend sein, um lt. Vorlage den „täglichen Bedarf“ der Anwohner*innen abzudecken.
Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, da insbesondere die Bevölkerung mit Mobilitätseinschränkungen (Eltern mit Kinderwagen, Ältere mit Rollatoren oder Menschen in Rollstühlen) auf die Mitnahme durch den Bus angewiesen ist. Die Menschen aus der Eisenbahnsiedlung, dem Friemersheimer Dorf und der Altsiedlung ohne eigenes Auto erreichen die Einkaufsmöglichkeiten und die Arztzentren in Hochemmerich nicht mehr in gebotenem Maß. Das ist weder sozial noch ökologisch vertretbar.
Heute endet die Linie 922 am Friemersheimer Markt. Eine Verlängerung würde auch zur Entzerrung der Situation am Friemersheimer Markt als Pausenhaltestelle führen. Ein weiterer Nutzen kann sich für Schüler*innen von Grund- und weiterführenden Schulen ergeben, die außerhalb von Schülerverkehren die Schule oder ihr Zuhause erreichen müssen.

Top 16.3

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Optimierung 3. Nahverkehrsplan (DS 20-0301); hier: Bezirk Mitte - abgelehnt
Inhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss möge folgende Ergänzung der Drucksache 20-0301 beschließen: Kapitel II. wird um folgenden kurzfristigen Maßnahmen ergänzt:
1. Die Anbindung der Haltestelle Moltkestraße in Duissern wird wieder aufgenommen.
2. Für die Siedlung Werthacker wird, insbesondere zur Anbindung des Schülerverkehrs, ein Halbstundentakt wiederhergestellt.

Begründung: Die Haltestelle Moltkestraße liegt im Zentrum eines dicht besiedelten Wohngebiets mit langjährigem Wohnungsbestand, wobei die Alterststruktur dieses Stadtteils im Wesentlichen die der Gesamtstadt abbildet. Die daraus resultierende Einschätzung, dass unter den hier Ansässigen viele ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen leben, deckt sich mit den Rückmeldungen zum Nahverkehrsplan bzw. der Berichterstattung dazu.
Die Weglänge zu den nächstgelegenen Haltestellen beträgt 500m bis 650m, eine Distanz, die für viele der hier lebenden und auf den ÖPNV angewiesenen Mitbürger zu weit sein wird. Der Fachverband "Fuss e.V." empfiehlt eine maximale Distanz von 300m. Dies kann durch eine wieder aufgenommene Bedienung der Haltestelle gewährleistet werden. Für die Siedlung Werthacker und die angrenzenden Bereiche ist die Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler zum Schulbeginn zu manchen Relationen nur mit erheblich früherer Abfahrt möglich, ähnliches gilt für die Rückwege. Hier sind zusätzliche Entlastungsfahrten sowie ggf. bessere Verknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Linien erforderlich, idealerweise eine reguläre halbstündige Bedienung.
Dies ist auch aus Kapazitätsgründen sinnvoll. In den Hauptverkehrszeiten ist die Andienung einmal stündlich auch für die Anwohner*innen der Siedlung Werthacker, die ihre Arbeitsstelle, die Arztpraxis oder Einkaufsmöglichkeiten erreichen müssen, nicht ausreichend. Sofern im Rahmen der durchzuführendem Maßnahmen bestehende Linien geändert werden ist sicherzustellen, dass keine neuen Benachteiligungen an anderen Stellen entstehen (z.B. durch eine Fahrgastbefragung).

Top 16.4

Antrag der Fraktion Die Linke.
Optimierung 3. Nahverkehrsplan (DS 20-0301); hier: Bezirke Mitte und Süd
- abgelehnt
Inhalt
Der Ausschuss möge folgende Ergänzungen zu der Drucksache 20-0301 beschließen: Kapitel II. wird um folgenden kurzfristigen Maßnahmen ergänzt:
1. Die Verwaltung passt die Fahrstrecke der Buslinie 933 zeitlich an den Bedarf an. Die Streckenführung verläuft tagsüber nach dem ehemaligen Nahverkehrsplan der DVG über Hauptbahnhof und Friedrich-Wilhelm-Straße. Abends verläuft die Streckenführung wie im jetzigen Nahverkehrsplan der DVG über die Landfermannstraße, Stadttheater und Schäferturm.
2. Der vom ÖPNV abgetrennte Teil der Großenbaumer Allee mit vielen Arztpraxen und Geschäften wird wieder angebunden.
3. Die Verbindung zur Haltestelle Sittardsberg als zentralem Punkt im Duisburger Süden mit Ärztezentrum und Bezirksamt wird so gestaltet, dass zeitaufwendiges und gefährliches Umsteigen unnötig wird.
4. Das Schulzentrum Süd wird derart angebunden, dass die Fahrzeit von nunmehr bis zu 50 Minuten (mit der Linie 940 aus Rahm) deutlich reduziert wird. Kapitel IV. wird um folgende mittel- und langfristige Maßnahmen ergänzt:
 Komplette Überarbeitung des Liniennetzes im Duisburger Süden, auf Basis der bis Oktober 2019 gültigen Linienführung unter breiter Bürgerbeteiligung. Begründung: Der neue Fahrplan der DVG hat für viele Fahrgäste der stark genutzten Buslinie 933 erhebliche Verschlechterungen gebracht. Viele SchülerInnen, BerufspendlerInnen, PatientInnen von Ärzten und Rehabilitationszentren müssen nun auf ihren täglichen An- und Abfahrtswegen wesentlich weitere Strecken zurücklegen.
Gleichzeitig stellt der neue Nahverkehrsplan für die Besucher des Stadttheaters und der Mercatorhalle/Philharmonie eine Verbesserung dar. Die Haltestelle Stadttheater ermöglicht es nun vielen Theater- und KonzertbesucherInnen bequem bis zum Veranstaltungsort mit der Buslinie 933 zu fahren.
Der gute Service der Stadt, der mit einer Eintrittskarte für das Theater/Konzert gleichzeitig zur kostenlosen ÖPNV-Nutzung berechtigt, hat jetzt schon dafür gesorgt, dass viele BesucherInnen kultureller Veranstaltung vom privaten Pkw auf den Bus 933 umgestiegen sind. Um allen Nutzergruppen der stark frequentierten Buslinie 933 so weit wie möglich gerecht zu werden, würde eine zeitlich geteilte Streckenführung in einen Tagesstreckenverlauf und einen Abendstreckenverlauf eine gute Lösung darstellen.
Neben der verbesserten Verkehrsanbindung für die Fahrgäste würde auch die angespannte Verkehrssituation in der Duisburger Innenstadt entspannt und die Umweltbelastung reduziert. Die unhaltbare Situation, dass viele Menschen aufgrund des teilweise eingestellten ÖPNV auf der Großenbaumer Allee nun nicht mehr wie gewohnt die Geschäfte und Arztpraxen erreichen können muss umgehend behoben werden.
Das Gleiche gilt für den zentralen Punkt Sittardsberg, der nunmehr nur noch schlecht und mit hohem Zeitaufwand zu erreichen ist. Das Schulzentrum Süd, als weiterer wichtiger Punkt im Duisburger Süden, muss deutlich einfacher und schneller per Bus erreichbar sein. Das aktuelle Liniennetz im Duisburger Süden ist insgesamt nicht praktikabel. Zur mittel- und langfristigen Verbesserung muss es unter breiter Bürgerbeteiligung auf Basis der alten Linienführung komplett überarbeitet und optimiert werden.

Top 17 -
Neubau des Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzuges, 2. Bauabschnitt hier: Mehrkosten  Finanzielle Auswirkungen  - einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. Der Erhöhung des voraussichtlichen Herstellungsaufwandes für den Neubau des 2. Bauabschnitts des Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzuges einschl. des Erd- und Straßenbaus von bisher um auf Brücke/Straße einschl.

 wird zugestimmt.
2. Für dieses Projekt werden die Wertgrenzen für zukünftige Mehrkostenbeschlüsse auf 1 % der in diesem Beschluss genannten Baukosten oder 1,5 Mio. Euro festgelegt. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.
Begründung Mit DS 18-041 hat der Rat der Stadt am 07.05.2018 den Neubau des 2. Bauabschnitts des Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzuges beschlossen.
Das seinerzeit seitens der Verwaltung genannte Kostenvolumen beruhte auf der Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Inzwischen sind Teilleistungen zur Realisierung des Projektes EU-weit ausgeschrieben und z. T. bereits vergeben worden. Bereits vergeben worden sind die Ingenieurleistungen für die Bauoberleitung/Bauüberwachung, die Fertigungsüberwachung, die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) sowie die Prüfingenieurleistungen. Ebenfalls vergeben sind die Arbeiten zur vorbereitenden Kampfmittelexploration.
Noch in der Vergabephase befinden sich die Bauleistungen für den Brückenbau einschließlich der zugehörigen Erd- und Straßenbauleistungen (bereits submittiert) sowie die baubegleitende geotechnische Beratung. Noch nicht durchgeplant und dem entsprechend auch noch nicht ausgeschrieben sind die Leistungen für den Rückbau der Brücken über den Hafenkanal und die Ruhr.


Die Auswertung der Angebote für den Brückenzug einschl. Erd- und Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen. Laut der Vergabekriterien werden der Preis zu 70 % und der technische Wert zu 30 % berücksichtigt. Daher wird in der Kostenübersicht vorsichtshalber das Angebot des Zweitbietenden angesetzt. Dieses stellt etwa den Mittelwert der Angebote dar. Die Bruttokosten für die Bau- und Baunebenleistungen ergeben sich damit zu:



2. DVG
Die DVG trägt die Kosten für die Gleisanlage einschließlich der Fahrleitung sowie der Verlegung von Kommunikationskabeln. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die auf Kostenveränderungen gegenüber der DS 18-0461 hindeuten. Förderung Wie bereits in DS 18-0461 dargestellt, ist die Maßnahme 2011 sowohl bei der Bezirksregierung Düsseldorf (IV-Förderung, 55 % Anteil) als auch dem VRR (über die DVG, ÖPNV-Förderung, 45 % Anteil) zur Förderung angemeldet und bewilligt worden.
Aufgrund der Fortschreibung der Planung, der sich daraus ergebenden Änderungen und Präzisierungen gegenüber der Antragstellung und nicht zuletzt aufgrund der Entwicklung der Baupreise haben sich die Baukosten signifikant verändert. Daher laufen parallel zur Fortführung der Planungen und Vergaben die Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen über eine Erhöhung der Zuwendungen.
Dies ist auch in diversen Besprechungen vom Landesverkehrsministerium und den Bewilligungsbehörden zugesagt worden. Zwischen den Bewilligungsbehörden und der Stadt ist verabredet worden, auf der Basis der Angebote (Der Brückenbau und die Leitungsverlegungen einschl. des Dükerbauwerks stellen das Gros der Baukosten dar.) Änderungsanträge zur Förderung vorzulegen. In welcher konkreten Höhe Fördermittel bewilligt werden, steht noch nicht fest. Nach einer vorsichtigen Schätzung ist mit Zuwendungen von insgesamt etwa 90.700 T Euro zu rechnen. Damit verbleibt ein Eigenanteil von ca. 72.318 T Euro.

Top 18 -
Verwendung der Zuweisung für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration NRW (Integrationspauschale) - mehrheitlich beschlossen
Top 19 -
Erhöhung der Zuwendung für Personal- u. Sachkosten an den Caritasverband e. V. für das Suchthilfezentrum Nikolausburg für das Haushaltsjahr 2020ff - mehrheitlich beschlossen
Beschlussentwurf
 Der Erhöhung der städtischen Zuwendung an den Caritasverband e. V. für Personalund Sachkosten für das Suchthilfezentrum Nikolausburg ab 2020 von 188.400,00 Euro um 21.600,00 Euro auf dann 210.000,00 Euro als Festbetrag wird zugestimmt.

Begründung
Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2003 (DS 5684) wird dem Suchthilfezentrum Nikolausburg (Caritasverband Duisburg e. V.) jährlich ein pauschalierter Zuschuss i. H. v. 188.400 Euro für Personal- und Sachkosten ausgezahlt. Dieser Zuschuss ist seit 2003 nicht angepasst worden. Mit Schreiben vom 07.03.2019 an die Stadt Duisburg beantragt der Caritasverband Duisburg e. V., insbesondere aufgrund tariflicher Steigerungen bei Personalkosten, eine Zuwendungserhöhung i. H. v. 21.600 Euro jährlich.
Die tarifliche Entwicklung der Caritas sei vergleichbar mit der des öffentlichen Dienstes oder der Diakonie. Die Zuwendungserhöhung i. H. v. 21.600 Euro wurde mit Haushaltsaufstellung 2020/2021ff. bereits in den Haushalt von Amt 53 eingebracht. Eine Kompensation erfolgt über zu erwartende Mehrerträge durch Gebühreneinnahmen. Der Caritasverband e. V. leistet einen wichtigen Beitrag zu der Suchtarbeit im Stadtgebiet Duisburg.
Das Angebot des Suchthilfezentrums Nikolausburg ist gut frequentiert und wird von vielen Duisburger Bürgerinnen und Bürgern Seite 3 Drucksache-Nr. 20-0048 Datum 05.02.2020 wahrgenommen. Durch eine Erhöhung der Zuwendung wird gewährleistet, dass der Caritasverband Duisburg e. V. dieses Angebot auch weiterhin in der bisherigen Qualität und Breite aufrechterhalten kann. Es wird daher empfohlen, die Zuwendung für Personal- und Sachkosten an den Caritasverband e. V. um 21.600 Euro zu erhöhen. Finanzielle Auswirkungen

Top 20 -
Aufbau einer Gerontopsychiatrischen
- einstimmig beschlossen
Beratung
Der in der Anlage 1 beigefügten Vereinbarung zwischen der Sana Kliniken Duisburg GmbH und der Stadt Duisburg wird zugestimmt. Ebenfalls wird zugestimmt, dass die Stadt Duisburg nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung die Aufgabe der gerontopsychiatrischen Beratung als Teil eines gerontopsychiatrischen Zentrums der Sana Kliniken Duisburg GmbH zur Durchführung im eigenen Namen überträgt.
Vereinbarung DS 20 0056 - Finanzielle Auswirkungen DS 20-0056

Begründung
Seit 2009 fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) das Programm „Gerontopsychiatrische Beratung als Teil eines Gerontopsychiatrischen Zentrums“. Mit dem Programm wird das Ziel verfolgt, das Versorgungssystem für alte Menschen, die psychisch erkrankt sind, weiterzuentwickeln. Psychische Erkrankungen gehören zu den Erkrankungen, die im höheren Lebensalter mit steigender Häufigkeit auftreten und dazu führen können, dass die selbstständige Lebensführung der betroffenen Menschen stark eingeschränkt wird.
Dabei sind es vor allem die demenziellen Störungen und depressive Erkrankungen, die eine gerontopsychiatrische Behandlung und psychosoziale Begleitung erforderlich machen. Für die Betroffenen und Angehörigen ist es ein wichtiges Ziel, dass die selbstständige Lebensführung erhalten bleibt. Um dies zu erreichen, stehen den Erkrankten und ihren Familien verschiedene Unterstützungs- und Behandlungsangebote aus der Altenhilfe und dem Gesundheitsbereich zur Verfügung.
Hierzu zählen die ambulante Krankenpflege sowie die medizinische und therapeutische Behandlung. Ebenso gibt es Freizeit- und Kulturangebote für psychisch erkrankte alte Menschen. Die Bevölkerungsstatistik weist für Duisburg im dritten Quartal 2019 502.642 Einwohner aus. Seite 3 Drucksache-Nr. 20-0056 Datum 26.02.2020 Davon sind über 100.000 Menschen über 65-jährig. Bei einer Gesamtprävalenz von gut 7 % ist alleine von etwa 7000 Menschen mit demenzieller Erkrankung auszugehen mit steigender Prognose durch die Zunahme des Anteils von älteren Menschen. Nach klinischen Schätzungen ist die Anzahl bei weiteren gerontopsychiatrischen Erkrankungen noch zu verdoppeln, so dass ca. 14.000 Menschen gerontopsychiatrischer Hilfen bedürfen.

Ein Bedarf an weiteren Hilfen ist somit unstrittig. Um einen Zugang zu den o.g. Leistungen zu erhalten und die notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, benötigen die Betroffenen und ihre Angehörigen eine Beratung. Um diese Beratungsleistung zu erfüllen, fördert der LVR die gerontopsychiatrische Beratung. Der LVR gewährt dazu auf Antrag der Gebietskörperschaft eine Anreizfinanzierung zur Einrichtung des Beratungsangebots.
Die Förderung durch den LVR erstreckt sich dabei über einen Zeitraum von maximal drei Jahren und ist degressiv angelegt. Gefördert wird eine Vollzeitstelle. Antragsberechtigt sind allein die Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland, die die Fördermittel zur Durchführung der Aufgabe gerontopsychiatrische Beratung im Gerontopsychiatrischen Zentrum u. a. durch Übertragung an einen freigemeinnützigen Träger erhalten können.

Mit der Sana Kliniken Duisburg GmbH hat sich ein Träger gefunden, der bereit ist, ein gerontopsychiatrisches Zentrum auf Duisburger Stadtgebiet aufzubauen. Der Stadt Duisburg ist es so möglich, einen Antrag auf Förderung durch den LVR zu stellen und bei positivem Bescheid die Aufgabe der gerontopsychiatrischen Beratung als Teil eines gerontopsychiatrischen Zentrums an die Sana Kliniken Duisburg GmbH zu übertragen.
Die vom LVR bewilligten Fördermittel stellt die Stadt Duisburg der Sana Kliniken Duisburg GmbH als Zuschuss zu den Kosten im Rahmen der gerontopsychiatrischen Beratung zur Verfügung. Im Rahmen des Gesamtantrages hat die Stadt Duisburg eine Kostenzusage für die nicht abgedeckten Finanzmittel ab dem zweiten Förderjahr vor der ersten Auszahlung durch den LVR vorzulegen (17.500,00 € bzw. 35.000,00 € im 2. bzw. 3. Förderjahr).
Die Sana Kliniken Duisburg GmbH verpflichtet sich jedoch im Rahmen der Vereinbarung, diese notwendigen Eigenanteile zu erbringen. Weiterhin erklärt die Sana Kliniken Duisburg GmbH im Sinne von nachhaltigem Handeln die Absicht, das Angebot der gerontopsychiatrischen Beratung auch nach Ablauf des Förderzeitraums fortzuführen und eigenständig weiter zu finanzieren.
Mit dem Schwerpunkt Demenzabklärung hält die Sana Kliniken Duisburg GmbH bereits jetzt im Rahmen ambulanter Diagnostik und Behandlung von älteren psychisch erkrankten Menschen eine Gedächtnissprechstunde in der psychiatrischen Institutsambulanz vor und kooperiert hierzu auch eng mit der Alzheimer Gesellschaft Duisburg. Zukünftig soll das Angebot um ein Sprechstundenangebot im Einzugsbereich der Klinik erweitert werden, um einen wohnortnahen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, Diagnostik und Behandlung für psychisch kranke ältere Menschen sicherzustellen.

Ziele einer Gerontopsychiatrischen Beratung im GPZ sind u.a.:  Niedrigschwellige Beratung von älteren Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen mit Vermittlung von Diagnostik, Behandlung, Pflege und tagesstrukturierenden Maßnahmen einschl. Koordination der verschiedenen Hilfen (Case- und Care- Management)  Enge Verzahnung mit den somatischen Bereichen der Altersmedizin, im stationären Bereich durch die Verortung in der Sana Kliniken Duisburg GmbH zwischen Gerontopsychiatrie und somatischen Kliniken, aber auch im ambulanten Bereich, hier durch Integration und Kooperation mit den Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten
 Optimierung der Vernetzung der vielfältigen Angebote im Bereich der Altersmedizin und Altenhilfe mit den beteiligten Anbietern, Trägern und der Stadt Duisburg sowie Verhinderung von Doppelstrukturen
Öffentlichkeitsarbeit zur Informationsvermittlung zum Thema Hilfsmöglichkeiten, aber auch zu Früherkennung und Prävention
 Kontinuierliche Überprüfung der Bedarfe von Hilfen und Behandlungsmöglichkeiten und somit Verhinderung von Fehlversorgung
 Unterstützung von Selbsthilfe und ehrenamtlichem Engagement einschl. Hilfen bei der Qualifizierung Modell Mit dem Aufbau des gerontopsychiatrischen Zentrums soll bei Förderung durch den LVR am 01.04.2020 begonnen werden. Sollte das Modell erfolgreich sein und eine weitere Finanzierung durch den LVR möglich werden, könnte es auf der Basis von analogen vertraglichen Vereinbarungen auch auf weitere interessierte Akteure der gerontopsychiatrischen Versorgung übertragen werden.

Top 21 -
Beteiligung der Stadt Duisburg am Bewerbungsverfahren zur Ausrichtung der Universiade Rhein-Ruhr 2025 - einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
Der weiteren Beteiligung der Stadt Duisburg am Bewerbungsverfahren zur Ausrichtung der Universiade Rhein-Ruhr 2025 wird zugestimmt.

Problembeschreibung / Begründung
Duisburg hat die Möglichkeit sich als Mitausrichter der Universiade Rhein-Ruhr 2025 zu bewerben. In diesem Zusammenhang laufen derzeit Gespräche zwischen der FISU (Fédération Internationale du Sport Universitaire), dem allgemeinen deutschen Hochschulverband (adh) mit der Unterstützung der ProProjekt Planungsmanagement & Projektberatung GmbH, dem Bund, der Staatskanzlei NRW und den potentiell beteiligten NRW-Kommunen, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Mülheim, Bochum und Krefeld.

Für Duisburg könnten im Rahmen der Ausrichtung der Universiade 2025 folgende Sportarten/Veranstaltungsstätten vorgesehen werden:
- Wasserball (Sportpark Duisburg)
- Marathonschwimmen (Sportpark Duisburg Regattabahn)
- Optional Rudern (Sportpark Duisburg Regattabahn), eine finale Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen.
Trotzdem ist die Rückmeldung vom Ruderverband sehr positiv gewesen, so dass eine Berücksichtigung in Duisburg sehr wahrscheinlich scheint
- Abschlussfeier (Landschaftspark Duisburg-Nord)
- Jomizu-Arena (mögliche Einbindung in das Rahmenprogramm wird noch geprüft)

Grundsätzlich stößt eine Bewerbung für die Universiade 2025 in der Rhein-Ruhr Region auf ein positives Echo von Seiten der Staatskanzlei NRW und auch von Seiten der potentiell beteiligten Kommunen.
Der zwingend noch zu klärende Punkt der Finanzierung stellt sich als die entscheidende Frage dar. Der vom adh genannte Kostenansatz für die Ausrichtung der Universiade beläuft sich auf ca. 163 Mio. €. Dieses durch den adh berechnete Veranstaltungsbudget soll wie folgt aufgeteilt werden:

Dieses durch den adh berechnete Veranstaltungsbudget soll wie folgt aufgeteilt werden: 130 – 140 Mio. € Finanzmittel von Bund und Land NRW 10 – 30 Mio. € Vermarktungserlöse des adh 13 Mio. € substituierende Sachleistungen der beteiligten Kommunen Die kommunale Beteiligung soll für die einzelnen Kommunen kalkulatorisch berechnet werden nach der Anzahl der Venues (Veranstaltungsstätten). Für Duisburg bedeutet dies nach aktueller Information einen Anteil von rund 1,75 Mio. € an zu erbringenden Sachleistungen. Zielsetzung für die beteiligten Kommunen muss sein, die dargestellten kommunalen Eigenanteile vollständig aus Sachleistungen zu erbringen, damit keine finanzielle Seite 4 Drucksache-Nr. 20-0256 Datum 13.03.2020 Belastung des städtischen Haushalts durch die Ausrichtung der Veranstaltung entsteht. Mögliche Sachleistungen könnten nach den aktuellen Erkenntnissen z. B. sein: - Anmietung der Regattabahn und des Schwimmstadions - Personalkosten Administration/Veranstaltungsunterstützung/-betreuung - Personalkosten Mitarbeiter Regattabahn zuzüglich Vor- und Nachbereitung - Abfallentsorgung, Marketing, Bereitstellung von Internet/W-Lan, Strom und Wasser, Rettungsdienst, Sicherheitsdienst - Anmietung von administrativen Büroflächen - Anmietung des Landschaftspark Duisburg-Nord für die Abschlussveranstaltung Um die Zielsetzung zur Einreichung des Bid-Books für eine mögliche Bewerbung bis zum 31.05.2020 einhalten zu können, muss zum jetzigen Zeitpunkt eine entsprechende politische Grundsatzbeschlussfassung erfolgen, ob sich Duisburg am weiteren Bewerbungsverfahren zur Ausrichtung der Universiade Rhein-Ruhr 2025 beteiligen will.

Top 22 -
Gremienumbesetzung Antrag der CDU-Fraktion
Inhalt: Betriebsausschuss für das Immobilien-Management Duisburg
- mehrheitlich beschlossen
Frau Merve Kapar wird für den ausgeschiedenen Herrn Ramazan Güden zur stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin gewählt (Stellvertretung für Herrn Rainer Pastoor).
Top 23 -
Anfrage der HSV-Fraktion - Verwaltung will schriftlich antworten
Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, um die Auswirkungen des Corona Virus auf die Wirtschaft zu mildern
Inhalt
Insbesondere Gaststätten, Einzelhandels- und kleinen Gewerbebetrieben drohen mit den ausbleibenden Einnahmen aufgrund der Einschränkungen durch die Bekämpfung der Corona Pandemie eine erhebliche Minderung der liquiden Mittel und langfristig ggfs. die Insolvenz, da unter anderem bestehende Kredite nicht abgezahlt werden können. Die Zahlung von Steuern, Wasser, Strom und Gasrechnungen wie auch der Mieten, werden als erstes in Verzug kommen. Bezugnehmend darauf bittet die HSV-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Sind Überlegungen seitens der Stadt gemacht worden, wie man auf kommunaler Ebene Duisburger Unternehmen unbürokratisch Unterstützung anbieten kann? Beispielhaft sind hier eine Aussetzung der Gewerbe- und Grundsteuerzahlungen oder die Stundung von Gas, Wasser und Stromrechnungen bei kommunalen Tochtergesellschaften erwähnt.
2. Wird die Grundversorgung entgegen üblicher Maßnahmen aufrechterhalten, wenn z.B. Vermieter oder Eigentümer aufgrund von ausbleibenden Mieten Gas, Wasser und Stromrechnungen nicht begleichen können?

Top 24 -
Unterdrückung von bodennaher Ozonbildung Beratungsergebnis: 
- Die Verwaltung sagte eine schriftliche Beantwortung zu.
Top 25 -