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Sitzung der Bezirksvertretung Mitte

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Donnerstag, 13. Januar 2022 15:00 Raum Wuhan (Zi 300) Sonnenwall

Top 4

Investitionszuschüsse an Sportvereine im Bezirk Mitte 2022
Beschlussentwurf
1. Die Maßnahmen 1 bis 19 der Anlage werden gemäß den „Richtlinien der Stadt Duisburg für die Gewährung von Investitionszuschüssen an Sportvereine“ als förderungswürdig anerkannt. 2. Im Rahmen des vorgesehenen Budgets werden die Zuschüsse 1 bis 19 gemäß der Anlage bewilligt.

Investitionszuschüsse 2022 Maßnahmenliste
Investitionszuschüsse 2022 Antragsbegründungen

Problembeschreibung / Begründung Der Verwaltung liegen im Jahr 2022 für den Bezirk Mitte 19 Anträge von Sportvereinen auf Bewilligung von Investitionszuschüssen mit einem Kostenvolumen von insgesamt 325.059,24 € vor (s. Anlage). Davon ist 1 Antrag noch nicht entscheidungsreif und wurde zurückgestellt. Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs DuisburgSport sind im Jahr 2022 für die Gewährung von Investitionszuschüssen 700.000,00 € berücksichtigt.

Für den Bezirk Mitte stehen, entsprechend der Entscheidung des Betriebsausschusses DuisburgSport (DS 21-1244), Mittel in Höhe von 157.200,00 € zur Verfügung. Seite 3 Drucksache-Nr. 21-1514 Datum 17.12.2021 Die Beurteilung der vorliegenden und entscheidungsreifen Anträge wurde gemäß den für den Maßnahmenkatalog 2022 gültigen „Richtlinien der Stadt Duisburg zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Sportvereine“ (beschlossen vom Rat der Stadt Duisburg am 04.02.1991, zuletzt geändert am 25.06.2012) sowohl hinsichtlich der Förderhöhe als auch der Förderpriorität bewertet.

Alle eingereichten Anträge wurden auf Einhaltung des fristgerechten Eingangs sowie auf Vollständigkeit der Unterlagen geprüft. Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Auswirkungen wurde die Antragsfrist vom 01.04. auf den 15.07. verlängert. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel können gemäß der Anlage die Maßnahmen 1 bis 19 gefördert werden. Hieraus ergibt sich für den Bezirk Mitte ein Zuschussvolumen der zu berücksichtigenden Mittel zur Wartung und Pflege der Sportanlagen sowie der Ausstattung, auch mit notwendigen Sportgeräten zur Ausübung der durch die Duisburger Sportvereine angebotenen Sportarten, i. H. v. 157.200,00 € für das Jahr 2022.

Die Anschaffung von Sportgeräten dient unmittelbar der sportlichen Betätigung. Ohne die Anschaffung von Pflegegeräten und die Umsetzung dringend erforderlicher Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen können die Sportanlagen langfristig nicht instand gehalten werden. Der beantragte Förderrahmen der Investitionszuschüsse fällt auch in diesem Jahr wieder coronabedingt und vor allem durch die Fördermaßnahme des Landes NRW „Moderne Sportstätte 2022‘“ niedriger als in den Vorjahren aus.

Der § 99 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht vor, dass Sportvereine bei Maßnahmen mit einer Bezuschussung von mehr als 50 % als „öffentliche Auftraggeber“ anzusehen sind. Es müsste daher das öffentliche Vergaberecht angewendet werden. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsbereiches ist eine Einhaltung seitens der Vereine kaum sicher zu stellen (s. Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket II). Aus den vorgenannten Gründen wird die Förderung der beantragten Maßnahmen auf eine Höhe von grundsätzlich bis zu 50% festgeschrieben.

Neufassung der Sportförderrichtlinien
Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung am 27.09.2021 die komplett neu überarbeiteten „Richtlinien der Stadt Duisburg für die Förderung des Sports und der sportlichen Freizeit (Sportförderrichtlinien)“, in der die Inhalte aller Förderrichtlinien zusammengefasst wurden, beschlossen (DS 21-0855). Die neuen Richtlinien finden für alle nach dem 15.07.2021 eingereichten Investitionszuschussanträgen Anwendung (Maßnahmenkatalog 2023 ff.). Seite 4 Drucksache-Nr. 21-1514 Datum 17.12.2021 Wesentliche Änderungen Neben redaktionellen und organisatorischen Änderungen bzw. Ergänzungen sind in den neuen Sportförderrichtlinien einige gravierende Neuerungen vorgenommen worden, die für Duisburger Vereine etliche Vorteile und Verbesserungen mit sich bringen:
 Vereine, die hauptsächlich Seniorensport betreiben, werden zukünftig von den Kürzungen der Zuschüsse aufgrund eines zu geringen Jugendanteils ausgenommen. Bisher fand diese Regelung lediglich bei Behindertensportvereinen Anwendung.
 Im Rahmen der Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen wurde der Geltungsbereich um Barrierefreiheit, energieeffiziente/-sparende Maßnahmen sowie um die Beschaffung technischer Geräte für lebenserhaltende Maßnahmen, wie z. B. Defibrillatoren, erweitert.
 Von den Antragstellern zusätzlich eingeworbene Drittmittel werden nicht mehr vom Zuschuss abgezogen, sondern als Eigenanteil anerkannt. Dabei wird lediglich eine Überfinanzierung weiterhin ausgeschlossen.
 Zudem wird die anzurechnende Vergütung für geleistete Arbeitsstunden von z. B. Vereinsmitgliedern im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements, von 7,50 Euro auf 15,00 Euro pro Stunde erhöht. Ferner wurde die Voraussetzung zur Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn präzisiert. Nur schwerwiegende Gründe, z. B. Gefahr im Verzug oder drohender Substanzverlust (Bau), rechtfertigen zukünftig eine vorzeitige Zustimmung.

 

Top 5

Straßenbau in der Straße Zur Kupferhütte von Werthauser Straße bis Adelenstraße in Duisburg-Mitte

Beratungsergebnis: Nicht einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Straßenbau in der Straße Zur Kupferhütte von Werthauser Straße bis Adelenstraße in Duisburg-Mitte Beschlussentwurf Dem Ausbau der Straße Zur Kupferhütte in Höhe von 657.000 € - wie in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt – wird zugestimmt. Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.

Ausgangssituation Die zur Beschlussfassung anstehende Baumaßnahme betrifft den Ausbau der Straße Zur Kupferhütte in Duisburg-Mitte von Werthauser Straße bis Adelenstraße. Die Straße Zur Kupferhütte ist Bestandteil des Vorbehaltsnetzes (Tempo 50) der Stadt Duisburg und wird durch die DVG-Buslinie 930 befahren. Sie dient als Haupterschließungsstraße für die umliegenden Gewerbebetriebe und ist geprägt von Schwerverkehrsbelastungen. Die Fahrbahnbreite beträgt im Bestand ca. 9,00 m.

Beidseitig wird sie begleitet von einem 1,60 m breiten baulichen Radweg und einem ca. 4,00 m breiten Gehweg. Ein Teilbereich des Gehweges auf der süd-westlichen Seite ist unbefestigt. Im nord-östlichen Seitenbereich sind 6 Stellplätze neben der Fahrbahn angeordnet. Es wird zusätzlich noch regelmäßig ordnungswidrig auf dem süd-westlichen Gehweg geparkt, was auf den allgemein hohen Parkdruck zurückzuführen ist.

Die Bushaltestellen sind nicht barrierefrei ausgebaut. Es bestehen massive Fahrbahnschäden (Flickstellen, Unebenheiten, Einbrüchen o.ä.). Außerdem weist die Fahrbahn in einigen Bereichen ein sehr hohes Quergefälle auf. Planung/Ausbau Aufgrund der o.g. Mängel ist eine Sanierung von Fahrbahn und Rinne vorgesehen. Der Straßenaufbau erfolgt nach RStO 12, Tafel 1, Zeile 1 in Bauklasse 10 (4 cm Deckschicht; 8 cm Binderschicht; 14 cm Tragschicht). Die Entwässerung wird durch Einbau von zusätzlichen Straßenabläufen optimiert. Die nord-östliche Nebenanlage bleibt erhalten Die Breite der Fahrbahn bleibt mit ca. 9,00 m erhalten.


Die süd-westliche Nebenanlage wird wie folgt neugestaltet: 2,00 m Parkstreifen; 0,75 Sicherheitstrennstreifen; 2,50-3,25 m gemeinsamer Geh- und Radweg. Zur Steigerung der Sicherheit der Radfahrer wird die abknickende Vorfahrt von der Werthauser Straße kommend mit einer rot eingefärbten Radwegfurt versehen. Die süd-westliche Bushaltestelle wird barrierefrei ausgebaut. Für die Aufwertung des Streckenabschnitts sind jeweils am Anfang und am Ende der geplanten Parkbuchten Grünelemente (Hecken) vorgesehen. Baumpflanzungen sind aufgrund der vorhandenen Versorgungsleitungen nicht möglich.

Finanzielle Auswirkungen Die Herstellungskosten sind im investiven Finanzplan 2022 bei der Finanzstelle 6105.120106.4444 "Ausbau Zur Kupferhütte" in Höhe 500.000 € veranschlagt. Der Mehrbedarf i. H. v. 157.000 € wird durch echte Deckung aus der Finanzstelle 6105.120106.4451 "Ausbau Kammerstraße" kompensiert. Die Anliegerbeiträge sind im Gesamtansatz der Finanzstelle 6200.120602.5010 „Beiträge und Entgelte für Straßen„ veranschlagt.

Top 6

Denkmalschutz-Wasserturm, Wanheimer Straße
(Gem. Duisburg, Flur 304, Flurtsück 173) in 47053 Duisburg (ZA-2018-0145)

Einstimmig beschlossen Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussentwurf
Denkmalschutz-Wasserturm, Wanheimer Straße (Gem. Duisburg, Flur 304, Flurtsück 173) in 47053 Duisburg (ZA-2018-0145) Beschlussentwurf Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal (Baudenkmal) Wasserturm (Rheinpark), Wanheimer Straße, 47053 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen. Die v. g. Sache ist nach den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.


Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals
Der ab Ende 1947 errichtete Wasserturm ist auf dem bestehenden Betonfundament eines kriegszerstörten Wasserturms ähnlicher Bauart mit einem stählernen Intze-Behälter errichtet worden. Als letzter verbliebener Rest des 1851 gegründeten Stahlwerks macht er die frühere, für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Duisburg wesentliche, Hüttenindustrie am authentischen Ort nachvollziehbar.
Sein gestalterischer Einbezug in den heutigen Rheinpark veranschaulicht zudem die verstärkt seit den 1980er Jahren verfolgten Bemühungen um den Strukturwandel infolge der Deindustrialisierung vor Ort. Seine besondere Konstruktionsgeschichte, hierbei insbesondere der Rückgriff auf eine in den späten 1940er Jahren eigentlich nicht mehr aktuelle Bauweise und der dennoch durch einen Unfall nötig gewordene Innovationsschub im Wasserbehälterbau, prädestinieren den Turm als Objekt konstruktionsgeschichtlicher Forschung.

Ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Turms an zentraler Stelle im heutigen Rheinpark besteht ferner aus städtebaulichen Gründen. Lage und Schutzumfang des Denkmals Das Denkmal besteht aus der gesamten Turmkonstruktion sowie dem Wasserbehälter inklusive aller Zugangs- und Zuleitungsanlagen sowie Absturzgitter. Teil des Schutzumfangs ist explizit auch die – nach bisherigem Kenntnisstand zum Vorgängerbau aus der Zeit um 1920 stammende – Fundamentplatte.

Die in jüngster Zeit angebrachten Leuchtkörper entlang der Ringbühne unterhalb des Wasserhochbehälters sind nicht Teil des Schutzumfangs. Die Prüfung der Denkmaleigenschaften ist der folgenden Darstellung der Prüfschritte zu entnehmen: Entstehungs- und Baugeschichte Der Wasserturm bzw. Wasserhochbehälter in seiner heute erhaltenen Form ist Nachfolgebau einer vergleichbaren Anlage aus der Vorkriegszeit: An gleicher Stelle auf dem Werksgelände der Niederrheinischen Hütte war spätestens in den 1920er Jahren ein Wasserturm entstanden, hiervon zeugen Postkartenansichten.

Die nach derzeitigem Forschungsstand älteste Ansicht des Wasserturms auf dem heutigen Rheinparkgelände stammt von 1923. Die Konstruktionsweise des Vorgängerturms war vergleichbar mit derjenigen des heutigen Denkmals: Auf einem filigranen Stahlgerüst war der kreisrunde Tank mit kegeligem Deckel platziert. Ob der Wasserbehälter nach dem um die Jahrhundertwende weit verbreiteten Intze-Prinzip1 konstruiert worden ist, lässt sich anhand der Quellenlage nicht eindeutig belegen, erscheint allerdings wahrscheinlich.

Die Niederrheinische Hütte hat den Industriestandort Duisburg bereits seit 1851 geprägt. Ursprünglich handelte es sich hierbei um ein reines Hochofen-Eisenwerk, in dem Roheisen und – stahl produziert worden ist. Die Anlage am rechten Ufer des Niederrheins profitierte von der räumlichen Nähe zum Duisburger Außenhafen und der Mündung des Dickelsbachs. Zudem entstanden zum Zeitpunkt der Gründung mehrere Bahnanlagen in direkter Nähe, darunter etwa seit den 1860er Jahren der Bahnhof Duisburg-Hochfeld Süd. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die Produktionspalette der Niederrheinischen Hütte erweitert, das Eisenwerk entwickelte sich zu einem gemischten Stahlwerk mit angeschlossenem Walzwerk.

Seit den 1910er Jahren spezialisierte sich die Hütte zunehmend auf die Fertigung von Draht. So wurde das Firmenareal nach weitreichenden Zerstörungen im Jahr 1944 schließlich nach dem Krieg vor allem als Drahtwalzwerk wiederaufgebaut, in den 1960er Jahren ist die Produktion von rohem Stahl und Eisen komplett eingestellt und die letzten Öfen außer Betrieb genommen worden. Der Rohstahl für die Drahtproduktion wurde fortan aus den benachbarten Werken in Ruhrort und Meiderich bezogen. 2013 schließlich endete die Produktion auf dem Werksgelände, nachdem der letzte Eigentümer – die ArcelorMittal – die Drahtfertigung komplett in das Nachbarwerk in Duisburg-Ruhrort verlagerte. Der Wasserturm ist heute das einzig erhaltene Element und damit Erinnerungsträger für die Niederrheinische Hütte.


Das ursprüngliche Bauwerk aus der Vorkriegszeit ist während des Zweiten Weltkriegs zerstört worden. Bereits im September 1945 forderte die Unternehmensleitung der Niederrheinischen Hütte bei der Firma Dortmunder Union das Angebot für ein Ersatzbauwerk an. Hierbei ist explizit ein „schmiedeeiserner Wasserturm“ angefragt worden mit einem „zylinderartigen Behälter“.2 Betont wurde zudem, dass das Fundament des „alten Behälters“ erhalten sei und wieder verwendet werden solle. Im April 1947 ist der Auftrag für die Fertigung eines Turms mit Intze-Behälter schließlich an die Firma Theodor Gräbener, Netphen, erteilt worden für einen Wasserinhalt von 1.800 Kubikmetern, im November des gleichen Jahres ist der entsprechende Bauantrag gestellt worden.


Hierbei ist die Funktion des Turms explizit zusammengefasst worden: „Er dient zur Wasserversorgung des Betriebsnetzes für die Hochofen-, Stahl-, Walzwerks- und sonstigen Betriebsanlagen. Die bisherige Versorgung aus dem Bezirksnetz reicht in keiner Weise aus und führt daher zu störenden Betriebsausfällen.“3 Am 14.6.1949 ist der gerade fertiggestellte Wasserbehälter im Zuge einer Probebefüllung kollabiert: Der Behälterboden ist während des Füllvorgangs auseinandergerissen, in Folge der Sogwirkung durch das herabfallende Wasser ist die Zylinderwand eingeknickt und das Behälterdach heruntergestürzt.

Eine Person kam dabei zu Tode, drei weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Ein Gutachten vom August 1948 kam zu dem Ergebnis, dass der konvexe Teil des Behälterbodens trotz der gemäß dem damaligen Kenntnisstand korrekter Berechnung und Ausführung zu dünn gewesen ist und es dadurch zu Einbeulungen kam, die schließlich zum Kollaps führten. Für den Neubau des Turms ab Ende 1949 ist schließlich auf Basis neuester Forschungen aus den USA eine höhere Einbeulsicherheit durch dickeres Material erzielt worden.


Im August 1950 erfolgte schließlich die – nun erfolgreiche – Probebefüllung des neuen Behälters, der sich in seiner damaligen Form bis heute erhalten hat. Seit den 1950er Jahren war über die gesamte Höhe des Behälters in zwei Zeilen umlaufend der Schriftzug „Hüttenwerke Niederrhein AG“ angebracht, der den Turm damit zum zentralen Signet des Industrieareals von der Rheinseite aus machte. Wann der Schriftzug überlackiert worden ist, ist nach derzeitigem Forschungsstand unklar. Ebenfalls unklar ist, warum und wann genau der Turm gemäß Plänen von 1968 von ursprünglich 44 Metern auf rund 32 Meter herabgesenkt worden ist.

Beschreibung der denkmalwerten Gebäudeteile
Der Wasserturm besteht aus einer aus der Zeit um 1920 stammenden Beton-Fundamentplatte, einem Stützgerüst auf Basis von zwölf Vertikalstützen sowie dem eigentlichen Hochbehälter in Zylinderform. Das Stützgerüst besteht aus 12 vertikal angeordneten Doppel-T-Trägern, die in einem Zwölfeck angeordnet sind und den Wasserbehälter halten. Im horizontalen Abstand von je knapp 4 Metern sind stählerne Riegel – ebenfalls in Doppel-T-Form- zwischen je zwei Vertikalstützen angebracht. Die Riegel umschließen die Konstruktion ringförmig in heute noch vier Ebenen.


Vor der Herabsenkung des Turms Ende der 1960er Jahre und gemäß den Bauplänen von 1947 wurde das Stützgerüst mit einer Höhe von damals gut 30 Metern durch sieben solcher Ringe gehalten. Das durch die Vertikalstützen und die horizontalen Riegel entstehende Raster sind in jedem Rasterfeld durch je zwei in X-Form zueinander angebrachte Diagonalstreben versteift. Die vertikalen Rohranlagen für den Zu- und Ablauf des Wassers sind erhalten. Die Stützkonstruktion ist genietet, mit dem Fundament ist sie verschraubt.

Im Inneren der Konstruktion befindet sich eine offene Stahltreppe mit einfachem Absturzgitter, die durch den Boden der Ringbühne an der Basis des Hochtanks hindurch auf eben diesen umlaufenden Steg führt. Die Ringbühne ist – dem konstruktiven Prinzip des Stützgerüsts folgend – als Zwölfeck angelegt. Durch diagonale stählerne Konsolkonstruktionen wird die Last der Ringbühne auf die Vertikalpfeiler des Stützgerüsts abgetragen. Auch entlang dieses Gangs ist die Absturzsicherung als einfaches Geländer ausgeführt. Der zylinderförmige Hochtank auf dem Tragring des Stützgerüsts ist in seiner dem Intze-Prinzip folgenden Konstruktionsweise klar nachvollziehbar: Innerhalb des Tragrings ist der Boden des Tanks in seiner konvexen Wölbung zu sehen, außerhalb des Tragrings ist die zur Außenseite hin aufsteigende Neigung des Bodens erkennbar.

Die Wände des Zylinders bestehen aus versetzt angeordneten, zusammengenieteten Stahlblechtafeln. Eine offene Leiter an der Außenseite des Zylinders führt auf das in Kegelform ausgebildete Dach des Tanks. An dessen äußerer Kante befindet sich umlaufend ein weiteres Absturzgitter. Auf der Kegelspitze des Dachs befindet sich ein Lüftungsauslass mit ebenfalls kegeligem Aufbau. Die gesamte Konstruktion besteht aus Stahl und ist in hellem Olivgrün lackiert. Die vorhandenen Rohrleitungen weisen die gleiche Farbigkeit auf. Stadtarchiv Duisburg

 

Prüfung der Bedeutung für Städte und Siedlungen Die Bedeutung des Wasserturms für Städte und Siedlungen ergibt sich vor allem aus seinem Status als letztem anschaulichen Zeugnis der Niederrheinischen Hütte. Das Eisen- und Stahl-, später vor allem Walzwerk hat die Industrie- und Wirtschaftsgeschichte insbesondere von Duisburg-Hochfeld, darüber hinaus allerdings auch der gesamten Region, geprägt. Die Bedeutung des Werks zum Zeitpunkt der Errichtung des Wasserturms um 1950 wird deutlich anhand der durch die Hütte zum Jubiläumsjahr 1951 veröffentlichten Zahlen. So seien 1950 über 80.000 Tonnen Roheisen erzeugt worden, gut 250.000 Tonnen Rohstahl, über 240.000 Tonnen Walzdraht und rund 166.000 Tonnen Stabstahl.


Deutlich wird damit, dass die Niederrheinische Hütte zu diesem Zeitpunkt nicht nur Grundlage wirtschaftlichen Wohlstands vor Ort seit ihrer Gründung 1851 gewesen war, sondern direkt nach dem Krieg mit zum Motor wirtschaftlicher – und damit auch sozialer – Erholung geworden ist. Als wie wichtig der Betrieb der Niederrheinischen Hütte für den wirtschaftlichen Wiederaufstieg der Region eingeschätzt worden ist, zeigt sich schließlich nicht zuletzt an den ersten Bemühungen um einen neuen Wasserturm direkt nach Kriegsende im September 1945, also noch weit vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland und Einsetzen eines „Wirtschaftswunders“.


Die direkten und tiefgreifenden Einwirkungen des Hüttenwerks Niederrhein auf die Entwicklung des Stadtteils zeigen sich darüber hinaus an der Errichtung von Siedlungen zur Unterbringung der Arbeiter*innenfamilien bereits vor dem Zweiten Weltkrieg, vor allem aber auch direkt danach. Konkret trifft dies zu auf die Schultesiedlung, die in der Vorkriegszeit entstanden war. In den direkten Nachkriegsjahren entstanden Werkswohnungen entlang der Buchholz- sowie der Friedensstraße. Im größeren Maßstab ordnet sich die Niederrheinische Hütte freilich ein in eine weitläufigere Industrielandschaft die prägend für die gesamte Region gewesen ist und gerade durch ihre enge Vernetzung untereinander zur Prosperität während der Phase der Industrialisierung geführt hat.

Die Niederrheinische Hütte stand im nachbarschaftlichen Bezug zur am Nordfelder Eck befindlichen Duisburger Kupferhütte. Im näheren Umfeld befanden sich zudem die – ebenfalls nicht mehr bestehenden – Hütten Vulkan, Borussia und Johannis. Zahlreiche weitere Stahlwerke in der Umgebung kommen hinzu, darunter die Stahlwerke Rudolf (ehem. Phoenix), Duisburg-Nord und Meiderich. Die enorme Bedeutung, die dieses Netzwerk für die überregional wirk- und bedeutsame wirtschaftliche Struktur Duisburgs hatte, wird am konkreten Ort des ehemaligen Niederrheinischen Hüttenwerks heute allein anhand des Wasserturms nachvollziehbar.

Aus der Tatsache, dass im heutigen Rheinpark der Wasserturm als einziges Relikt der industriellen Phase vor Ort erhalten ist, folgt eine weitere Bedeutungsebene, die die jüngere Zeit betrifft: Als elementarer Bestandteil der heutigen Parkanlage steht der Wasserturm für den seit den 1980er Jahren in der Region virulenten Umgang mit dem wirtschaftlichen Strukturwandel infolge der Deindustrialisierung. Die explizite Einbindung dieses Industriebauwerks in eine junge Parkarchitektur, die vor Ort etwa seit der Jahrtausendwende entsteht, macht einen Umgang mit der lokalen Geschichte und Identität historisch nachvollziehbar, wie er in direkter Nähe – auf dem ehemaligen Gelände der Meidericher Hütte – bereits im Zuge der IBA Emscher Park ein erstes Mal prototypisch angewendet worden ist.

Die Einbindung ehemaliger Industrieanlagen in heutige Freizeitanlagen gibt Zeugnis ab über den Strukturwandel vor Ort, der bemüht ist, die eigene, auf einer industriellen Vergangenheit beruhenden Identität zu bewahren und dennoch mit den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft in Einklang zu bringen. Der Wasserturm ist damit auch Zeugnis für ein Konzept des Strukturwandels, das das gesamte Ruhrgebiet seit den 1980er Jahren prägt und damit prototypische Ansätze für den Umgang mit wirtschaftlichen Strukturwandel auch in anderen Regionen Deutschlands und Europas geliefert hat.

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Denkmalschutz - Kath. Kirche St. Stephanus, Goslarer Straße 82 in 47259 Duisburg
Von der Tagesordnung abgesetzt.

Beschlussentwurf Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal (Baudenkmal) Kirche St. Stephanus Goslarer Straße 82, 47259 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen. Die v. g. Sache ist nach den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.

Problembeschreibung/ Begründung: Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2. Strich der Bezirkssatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz. Die notwendigen Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. In den Anlagen sind alle erforderlichen Begründungen und Informationen enthalten.

Der als Anlage beigefügte Unterschutzstellungstext, zu dem mit dem Landschaftsverband Rheinland das erforderliche Benehmen hergestellt wurde, benennt alle wesentlichen, das Denkmal konstituierenden Elemente und liefert die Begründung für die Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG NRW: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

Eintragungstext Kath. Kirche St. Stephanus
Lageplan Kath. Kirche St. Stephanus

 

 

Top 9

Projekt "Neues Verwaltungsgebäude“
Ergebnis der Wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie und Beschluss zur Konkretisierung eines Verwaltungsneubaus auf dem Grundstück an der Steinschen Gasse - Altstadt

Kenntnisnahme

Beschlussentwurf 1. Das positive Ergebnis der Wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie für die Planung eines neuen Verwaltungsgebäudes wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mittels einer Machbarkeitsstudie zu konkretisieren. Diese Konkretisierung soll für das Grundstück Steinsche Gasse auf der Grundlage der Vorzugsvariante (Variante 2) der städtebaulichen Einordnung erfolgen.


1. Ausgangslage zur wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie Die Verwaltungsführung hat in 2019 beschlossen, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ein neues Verwaltungsgebäude zu prüfen. Im ersten Schritt wurde gemeinsam mit der externen Beratungsfirma DKC Kommunalberatung GmbH (DKC) eine wirtschaftliche Machbarkeitsstudie erstellt.

Die Stadt Duisburg verfügt derzeit über rund 30 Verwaltungsstandorte (davon 22 Standorte nicht im Eigentum der Stadt Duisburg). Durch diese hohe Anzahl an angemieteten Objekten wird die Zusammenarbeit der einzelnen Fachbereiche erschwert. Außerdem sind räumliche und personelle Synergien nur begrenzt umsetzbar. Geplant ist daher ein Gebäudekomplex, in dem möglichst viele Fachbereiche gemeinsam untergebracht werden können, sodass Bestandsobjekte aufgegeben werden können.


2. Grundlagen der wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie Im Rahmen der wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie wurden zunächst die Grunddaten der in Betracht kommenden Gebäude ermittelt. Auf dieser Grundlage wurde seitens DKC die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angefertigt. Dies erfolgte im Rahmen des Realisierungsvariantenvergleichs und unter Berücksichtigung der Handlungsanleitungen zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im kommunalen Hochbau (PPP-Task Force im Finanzministerium NRW und NRW. Bank). Nach Beratung mit DKC wurde innerhalb der Projektgruppe der Ablauf der Untersuchung, das Aufgabenverständnis sowie die grobe Variantenbeschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für drei Varianten betrachtet:

Variante 0: kein Verwaltungsneubau (Ist-Zustand) Variante 1: Verwaltungsneubau (große Zentralisierungslösung) Variante 2: Verwaltungsneubau (Zusammenlegung ausgewählter Standorte) Im ersten Schritt wurde ein Realisierungsvariantenvergleich aus Sicht des IMD durchgeführt. Im zweiten Schritt wurden neben den quantitativen Aspekten auch die qualitativen Faktoren betrachtet. Im Rahmen einer zu erstellenden Nutzwertanalyse wurden sowohl städtebauliche Kriterien, wie die Erreichbarkeit des Standortes und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft als auch funktionale Zusammenhänge, wie die Umsetzung von neuen Arbeitswelten und die bedarfsorientierte Raumplanung, betrachtet. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass beide Varianten grundsätzlich wirtschaftlich sind.

Mit einem rechnerischen Vorteil von 4 % bei Variante 1 und 19 % bei Variante 2 ist die Wirtschaftlichkeit der Durchführung von investiven Maßnahmen gegenüber der Variante 0 (Ist-Zustand) belastbar belegt (Anlage 1). 3. Betrachtung der Haushaltsbelastungen Da beide Varianten im Ergebnis grundsätzlich wirtschaftlich sind, wurden die Haushaltsmehrbelastungen gegenübergestellt. Die Betrachtung der Mietkalkulationen des IMD zeigt eine deutliche Haushaltsabweichung.

Die ermittelte Kostenmiete führt in der Umsetzung zu erheblichen Mehrbelastungen im städtischen Finanzhaushalt: Variante 1: +5,1 Mio. EUR p.a. * (inkl. 1,2 Mio. EUR Mieten des IMD) Variante 2: +2,8 Mio. EUR p.a. *Nachrichtlich: Zur Vergleichbarkeit wurde die Zahl im weiteren Verlauf der Berechnung in der Präsentation durch Abzug der Mietanteile für das IMD auf 3,9 Mio. EUR korrigiert

 Diese Mehrbelastung resultiert auch aus den bestehenden Anmietverträgen, die zu sehr günstigen Konditionen abgeschlossen wurden. Hier ist absehbar mit sich sukzessive ergebenden Verschlechterungen der Mietkonditionen zu rechnen. In einem weiteren Schritt wurden die Berechnungen in Bezug auf mögliche Flächenreduzierungen noch einmal betrachtet und vorgestellt (Anlage 2). Zunächst wurden prozentuale Abschläge für Einsparungen aus Flächenreduzierungen durch moderne Arbeitswelten und mobiles Arbeiten (10 %, 20 % und 30 %) eingearbeitet.

Da erst im Zuge der Projektphase 2 abschließend festgelegt werden kann, welche Fachbereiche konkret betrachtet werden sollen und welche Auswirkung dies auf den Flächenbedarf hat, wird aufgrund der Erfahrungen mit der mobilen Arbeit während der Coronapandemie vorgeschlagen, von einer Reduzierung des Flächenbedarfs von zunächst 30 % auszugehen. Diese zukunftsgewandte Kalkulation bietet eine gute Balance aus konservativer Haushaltsplanung und notwendiger Flexibilität, um zum jetzigen Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss herbeiführen zu können.


Weitere Flächen können im Nachgang im Zuge der konkreten Bauplanung reduziert werden (Projektphase 2), wenn belastbare Erkenntnisse vorliegen. Bei Reduzierung des Flächenbedarfs um mindestens 30 % ergeben sich für die beiden Varianten geringere Haushaltsmehrbelastungen.

Variante 1: Bei Variante 1 verringert sich die Haushaltsmehrbelastung aus Anmietungen von 3,9 Mio. EUR p.a. auf 0,7 Mio. EUR p.a.

Variante 2: Bei Variante 2 verringert sich die Haushaltsmehrbelastung aus Anmietungen von 2,9 Mio. EUR p.a. auf 0,4 Mio. EUR p.a. Neben der Flächeneinsparung wurden auch die Bestandsmieten seitens des IMD im Hinblick auf Miet- und Eigentumskostenerwartungen infolge von Sanierungsstau/Modernisierungen durch den Vermieter erneut überprüft und, auch aufgrund von teilweise bereits geführten Vertragsgesprächen, angepasst.

Als Grundlage diente DKC dafür eine Einschätzung des IMD zum baulichen Zustand der jeweiligen zu betrachtenden Anmietobjekte. Diese wurden mit Hilfe eines Ampelsystems bewertet. Auf Grundlage der Kostenschätzung zur Sanierung des Stadthauses aus dem Jahr 2018 erfolgte eine Ermittlung einer Kostenmiete für Eigentumsobjekte, die als Basis für alle übrigen unsanierten Eigentumsobjekte in der Betrachtung fiktiv in Ansatz gebracht wurden.

In einer Simulation der Mietpreisentwicklung über 30 Jahre wurden zudem Modernisierungszyklen (alle 15 Jahre) und damit einhergehende Mietanpassungen (+15 %) berücksichtigt und eine Inflationsbereinigung (Basis Verbraucherpreis: 1,3 %) hinterlegt. Aus der Summe aller Mieten über den Zeitraum von 30 Jahren wurden anschließend die durchschnittlichen Mietbelastungen ermittelt (Mittelwert) und als Vergleichsgröße für die Haushaltsbetrachtung zugrunde gelegt.  Unter den gesetzten Annahmen zeigt sich eine weitere sehr positive Entwicklung zugunsten der Neubauvarianten, allerdings sind die gewählten Param

4. Fazit der wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass beide Varianten grundsätzlich wirtschaftlich sind. Sowohl die Variante 1 als auch die Variante 2 führen durch die Schaffung von Eigentum zur Abkopplung von der Bindung an den Immobilienmarkt und somit zu Planungssicherheit in der weiteren Umsetzung. Ziel des Neubaus ist die Einsparung von Büroflächen durch Anpassung von Flächenstandards sowie die Nutzung von modernen, zukunftsfähigen Arbeitswelten.

Zudem soll durch eine Zentralisierung von insbesondere publikumsintensiven Ämtern in einem Quartier der Service für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Duisburg verbessert werden und den Mitarbeiter*innen ein modernes Arbeitsumfeld geboten werden. Hierdurch wird auch die Attraktivität als Arbeitgeber gesteigert.

5. Ausgangslage Flächenentwicklung Steinsche Gasse
Mit politischem Beschluss aus April 2021 (Drucksache-Nr. 21-0167) wurde die Politik darüber informiert, dass die GEBAG das Büro KZA (Koschany + Zimmer Architekten aus Essen – heute: „KZA_plant“) mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie bzw. städtebaulicher Szenarien beauftragt hat. Ziel war es bisher, zwei Vorzugsvarianten für die Nutzungen Wohnen und Dienstleistung zu entwickeln, die im Anschluss der Politik vorgestellt werden.

6. Städtebauliche Machbarkeitsstudie Verwaltungsgebäude an der Steinschen Gasse
Auf Grundlage der vorliegenden wirtschaftlichen Machbarkeitsstudie zu einem neuen Verwaltungsgebäude und dem Ergebnis, dass auch schon das Zusammenlegen von ausgewählten Standorten von Vorteil ist, wurden seitens der Verwaltung Überlegungen getätigt, in welchen Bereichen der Innenstadt sich eine solche Zentralisierung von Verwaltungsstandorten anbieten würde.

Der gerade fertig gestellte „Rahmenplan Altstadt-Süd“ der Büros Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH und Junker + Kruse zeigt auf, dass die zentrale Lage der Altstadt grundsätzlich für öffentliche Einrichtungen sehr interessant ist. Bereits heute sind einige wichtige öffentliche Einrichtungen in der Altstadt oder unmittelbar benachbart ansässig, so dass auch das Entstehen von Kopplungseffekten bzw. Fühlungsvorteilen auftreten können. Unter anderem sind das Rathaus am Burgplatz und das Bezirksamt Mitte am Sonnenwall zu nennen.

Top 10

„Umbau der bestehenden Sportanlage an der Paul-Esch-Straße zum integrativen Sport- und Begegnungszentrum“

Kenntnisnahme

Beschlussvorlage
Integriertes Handlungskonzept Hochfeld (ISEK); Aufruf „Starke Quartiere – starke Menschen„ vom 22.06.2017 vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Projekt 29: „Umbau der bestehenden Sportanlage an der Paul-Esch-Straße zum integrativen Sport- und Begegnungszentrum“ hier: Mehrkosten und Planungsänderung Beschlussentwurf Der Erhöhung der Baukosten auf 3.626.376 Euro zur Umsetzung der o. a. Maßnahme von 2.280.000 Euro um 1.346.376 Euro sowie der unter Punkt 2. Finanzielle Auswirkungen beschriebenen Kompensation der Mehrkosten i. H. v. 1.346.376 Euro


1. Begründung für die Mehrkosten Im Rahmen der fortschreitenden Planungen und in Abstimmung mit dem ortsansässigen Sportverein Duisburger FV 08 haben sich Änderungen gegenüber der ursprünglichen Entwurfsplanung ergeben. Und zwar wurde festgestellt, dass der vormals geplante Umbau der Trainingswiese zu einem Naturrasen-Kleinspielfeld nicht sinnvoll ist, da das Projektziel, die notwendige ganzjährige Bespielbarkeit des zusätzlichen Kleinspielfeldes, so nicht erreicht werden kann. Zudem wäre die bauliche Umsetzung aufgrund der ungünstigen Lage der aktuellen Trainingswiese nicht möglich.

Dadurch ist die Entscheidung gereift, ein weiteres Kunstrasen-Kleinspielfeld direkt an das ebenfalls umzubauende Kunstrasen-Großspielfeld anzusetzen. Für die Realisierung der Planänderung ergibt sich eine Kostensteigerung von 200.000 Euro auf nunmehr 347.511 Euro. Der Umbau des vorhandenen Naturrasen-Großspielfeldes wird wie ursprünglich geplant vorgenommen. Es ergibt sich jedoch auch hierfür eine Kostensteigerung von 750.000 Euro auf ca. 1.079.765 Euro. Diese Kostensteigerung resultiert aus den stark gestiegenen Baukosten gegenüber der Kostenschätzung zum Projektantrag aus dem Jahr 2017.


Der Neubau des Multifunktionsgebäudes/Begegnungszentrums wird wie beantragt vorgenommen. Der Standort wird sich zwar gegenüber der ursprünglichen Planung ändern, jedoch bleibt die räumliche Konzeption identisch. Auch für diese Maßnahmen werden Kostensteigerungen prognostiziert. Im Rahmen der Antragstellung wurden die Kosten mit 1.330.000 Euro angesetzt. Durch die vehement gestiegenen Baukosten gegenüber der ursprünglichen Planung muss inzwischen mit einem Ansatz von 2.199.100 Euro gerechnet werden.

2. Finanzielle Auswirkungen Die Haushaltsverschlechterung in Folge der dargestellten Mehrkosten wird im Rahmen der Bewirtschaftung im Dezernat V sowie durch einen gem. Zuwendungsbescheid erhöhten Förderanteil (71.620 Euro) kompensiert. Die aus den Mehrkosten resultierende Erhöhung der Abschreibungen wird durch die AfA-Minderung in den kompensierenden Bereichen ausgeglichen.

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6 Seen Wedau Wettbewerbsverfahren - Kenntnisnahme

Projekt
Die Projektfläche Wedau Süd umfasst ein rund 60 ha großes Areal, das aufgrund der Dimension sowie der bevorzugten Lage im Duisburger Süden ein besonderes Entwicklungspotenzial für die Stadt Duisburg darstellt. Das industriell vorgenutzte Areal wird zu einem innovativen Stadtquartier entwickelt, in dem die Themen Wohnen, Versorgung und Erholung einen besonderen Stellenwert einnehmen.

Die Nettobaufläche beträgt ca. 282.000 m² und soll hauptsächlich mit rd. 3.000 Wohneinheiten unterschiedlicher Wohnformen- und -typen bebaut werden. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan 1061 II Wedau erfolgte im Januar 2020 (DS 19- 1434).


Vertriebskonzept
Die GEBAG FE ist für die Entwicklung und Vermarktung des Areals 6 Seen Wedau verantwortlich und schafft das notwendige Fundament für eine attraktive Quartiersentwicklung. Investoren haben die Möglichkeit, mit dem Erwerb der erschlossenen Baufelder Teil des Stadtentwicklungsprojektes zu werden. Als Grundlage für die Vermarktung wurde ein Vertriebskonzept in der Zusammenarbeit mit dem Büro Pesch und Partner Architekten Stadtplaner GmbH (Dortmund) und der Stadt Duisburg entwickelt.

Dieses Vertriebskonzept orientiert sich u.a. an
 den Marktgegebenheiten,
 den Eigenschaften des Standortes,
 den städtebaulichen Anforderungen sowie
 dem geplanten Baufortschritt der Erschließung. Aufgrund der Projektgröße, den unterschiedlichen städtebaulichen Anforderungen sowie des langen Entwicklungszeitraumes wurde die Projektfläche in die vier nachfolgenden Quartiere unterteilt:
 Quartier Am Wasserturm  Quartier Neue Gartenstadt  Seequartier  Quartier Am Uferpark


Der Bebauungsplan zur Projektfläche verzichtet weitestgehend auf gestalterische Festsetzungen. Im Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan wurde die Verpflichtung verankert, zur Qualitätssicherung die Vergabe von Baufeldern in Wettbewerben oder wettbewerbsähnlichen Verfahren durchzuführen. Durch die Konkurrenz verschiedener Investorinnen und Investoren sowie Architekturentwürfe soll bezogen auf Proportionen, Materialien und Gestaltungselemente ein sehr hoher Qualitätsstandard erreicht werden. Dazu wurde von der Stadt Duisburg ein städtebaulicher Handlungsleitfaden entwickelt, der das Anforderungsprofil der vier Quartiere für die Investoren definiert.

Die Projektfläche wurde insgesamt in 22 Vermarktungslose gegliedert. Daraus ergeben sich Kaufgrundstücke in einer Größe von ca. 6.000 m² bis ca. 20.000 m² (Anlage 1 – Lageplan mit losweiser Aufteilung). Die Vermarktungslose werden in der Regel über kombinierte Bieter- und Wettbewerbsverfahren an Investoren vergeben. Auf ausgewählten Losen plant die GEBAG zudem die Realisierung von vorwiegend öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Das kombinierte Bieter- und Wettbewerbsverfahren ist mehrstufig organisiert und wird durch das Büro Pesch und Partner Architekten Stadtplaner GmbH begleitet. Eine detaillierte Übersicht zu den geplanten Vergabeverfahren inkl. zeitl. Einordnung ist in der Anlage 2 dargestellt. Exemplarischer Ablauf eines Wettbewerbsverfahrens Bei den Konzeptvergabe- und Bieterverfahren handelt es sich grundsätzlich um Vergabeverfahren, in denen neben dem Preisangebot auch die inhaltliche Qualität der Bebauungskonzepte bewertet wird.

Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit wird ein Mindestpreisgebot für jedes Vermarktungslos festgesetzt. Die Bewertung und Auswahl der eingereichten Beiträge trifft ein Empfehlungsgremium projektexterner wie interner Fachleute sowie Vertreterinnen und Vertretern der Grundstückseigentümerin und der Stadtverwaltung. Die abschließende Verhandlung des Kaufvertrags obliegt der GEBAG FE. Jedes Konzeptvergabe- und Bieterverfahren ist in folgende Stufen unterteilt:
Stufe 1: Interessensbekundung Investorinnen und Investoren bewerben sich mit aussagekräftigen Angaben über ihre Eignung und Leistungsfähigkeit um die Teilnahme. Dazu zählen unter anderem Firmenkennzahlen, eine Bonitätserklärung sowie geeignete Referenzen ähnlicher Projekte. Die interessierten Firmen müssen sich zwingend zusammen mit einem Architekturbüro bewerben, das ebenfalls Referenzen vorweisen kann. Innerhalb eines Verfahrensabschnitts kann sich jede/r Investorin/Investor nur ein einziges Mal bewerben.


Stufe 2: Auswahl des Teilnehmerfelds Für jedes Vermarktungslos werden anhand der Bewerbungen ca. fünf geeignete Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgewählt, bei gleicher Eignung entscheidet das Los. Bewerberinnen und Bewerber mit Interesse an mehreren Bewerbungslosen werden entsprechend ihrer selbst gewählten Rangfolge nur für ein Vermarktungslos je Verfahrensabschnitt berücksichtigt. Die GEBAG FE behält sich vor, entsprechend der Qualifikation des Bewerberpools flexibel auf die Nachfrage zu reagieren und den Verfahrensabschnitt gegebenenfalls zu erweitern.


An der Erarbeitung des Bebauungskonzepts wirkt ein vom Investor/ von der Investorin ausgewähltes Architekturbüro mit. Die Investorinnen/ Investoren verpflichten sich im Bewerbungsformular zu einer Honorierung der beteiligten Architekturbüros gemäß den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Stufe 3: Konzepterarbeitung Während der gesamten Konzepterarbeitung können Rückfragen an das verfahrensbetreuende Büro gestellt werden. Die durch die Investorinnen und Investoren sowie die Architekturbüros erarbeiteten Konzepte sind zu einem festgelegten Abgabetermin einzureichen. Es wird neben dem Bebauungskonzept auch ein verbindliches Kaufpreisangebot erwartet, das nicht unter dem in Stufe 1 bestätigten Mindestkaufpreis liegen darf. Da es sich um ein Konzeptvergabe- und Bieterverfahren handelt, sind sowohl das Konzept als auch der gebotene Kaufpreis ausschlaggebend für die Vergabe.

Stufe 4: Vorprüfung, Auswahl und Rangfolge der Beiträge Die eingereichten Konzepte werden von der Verfahrensbetreuung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben geprüft und durch ein Empfehlungsgremium bewertet. Dieses Gremium besteht aus mehreren Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichtern aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur; der Beirat für Stadtgestaltung (BEST), die GEBAG und die Stadt Duisburg werden ebenfalls vertreten sein. In die Bewertung fließen die inhaltliche Qualität (60 %) und das Kaufpreisangebot (40 %) ein (s. dazu auch Abs. Bewertungskriterien). Abschließend wird durch das Empfehlungsgremium eine Rangfolge der einzelnen Vermarktungslose festgelegt.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Beendigung des Verfahrens informiert. Stufe 5: Grundstückskaufverhandlung In der letzten Stufe werden Verhandlungen zwischen der GEBAG FE und den zwei bis drei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern für jedes einzelne Vermarktungslos geführt. Falls nötig, können hier noch geringfügige Anpassungen der Planung verlangt werden. Abschließend wird für jedes Los mit nur einer Bewerberin oder einem Bewerber ein Kaufvertrag unterzeichnet.


Im Kaufvertrag verpflichtet sich die Investorin bzw. der Investor zur Umsetzung des Entwurfs. Bei Eigentümerwechseln sind die vereinbarten gestalterischen Qualitäten auch vom nachfolgenden Eigentümer zu sichern. Teilnehmerfeld Am Verfahren nehmen mehrere Investorinnen/ Investoren bzw. Projektentwicklerinnen/ Projektentwickler teil, die ihre Realisierungskompetenzen mit entsprechenden Referenzen nachgewiesen haben.

Die Interessentinnen und Interessenten müssen sich zwingend zusammen mit einem Architekturbüro bewerben, das im weiteren Verlauf nicht mehr gewechselt werden darf. Falls Projektentwicklerinnen und Projektentwickler über eine eigene Planungsabteilung mit Architektinnen und Architekten verfügen, kann diese für die Bearbeitung herangezogen werden. Darüber hinaus wird empfohlen, auch weitere Fachplanungsbüros zu konsultieren, beispielsweise zu den Themen Energie, Entwässerung oder Freiraum. Bewertungskriterien Folgende Kriterien sind für die Entscheidung des Empfehlungsgremiums ausschlaggebend:
  60 % Konzeptqualität  40 % Höhe des Kaufpreises

Die Konzeptqualität wird wie folgt beurteilt:
 30 % Architektur (Gestaltungsqualität, Wohnqualität, Material- und Fassadenkonzept, Erschließung, Wohnungsmix, Wirtschaftlichkeit etc.)
 10 % Freiraumgestaltung (Gestaltung der Vorzonen und Innenbereiche, Spielangebote, Integration des ruhenden Verkehrs etc.)
 10 % Städtebau (Interaktion mit öffentlichem Raum, Übertragung des Themas Gartenstadt, Wirkung des Straßenraums etc.)
 10 % Innovation (z. B. bei Energie, Nachhaltigkeit, Soziales, preisgünstiges Wohnen, Integration von Parkmöglichkeiten, innovative und flexible Grundrisslösungen etc.) Als Vorbereitung für das Empfehlungsgremium findet eine Vorprüfung durch das verfahrensbetreuende Büro statt. Dabei wird die Einhaltung der Vorgaben der vorliegenden Aufgabenstellung überprüft und ein besonderes Augenmerk auf die Festsetzungen des Bebauungsplans gelegt. Aktueller Stand Nach aktueller Planung sollen in den nächsten zwölf Monaten die nachfolgend aufgeführten Lose vermarket werden:


Im April 2021 startete die Bewerbungsphase des ersten Verfahrensabschnittes „A“ mit den Vermarktungslosen 3 und 4. Am 2. September 2021 hat ein Auswahlgremium - bestehend aus externen Fachpreisrichtern und Vertretern der Stadt Duisburg – aus allen Bewerbungen die drei besten Entwürfe ausgewählt. Mit den beiden Erstplatzierten Investoren werden aktuell Kaufvertragsverhandlung geführt.