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Zuwanderungsprobleme Bulgaren und Rumänen

Duisburger "Integrationsrat" stellt sich mit "Resolution" gegen Deutschland
Beschimpfung und Bedrohung unterstreichen mangelnden Integrationswillen und 'Erdogan-Treue'
OB Sören Link: „Beschluss des Integrationsrates ist inakzeptabel und rechtswidrig“
Jochem Knörzer

Duisburg, 08. Juni 2016 - Am Dienstag, 07.06.2016, nahm sich der Duisburger "Integrationsrat" die Freiheit, andere sagen 'Frechheit', eine "Resolution" gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages, der den Massenmord an bis zu 1,5 Millionen Armeniern im Osmanischen Reich 1915 am 02. Juni 2016 als 'Völkermord' einstufte, zu verabschieden.

In dieser "Resolution", vielmehr ein Abrechnen mit Deutschland und den türkischstämmigen Bundestagsabgeordneten, die sich nicht gegen diese Entscheidung des Deutschen Bundestages gestellt hatten, ist von 'eine Lüge ist eine Lüge und bleibt eine Lüge', von Verleumdung der Türkei'  die Rede. Bundestagsabgeordneten wird - Erdogan like - 'Nähe zur terroristischen
PKK' unterstellt.

Unterm Strich ein nationalistisches Plädoyer für Erdogan und einen islamischen Staat, gegen die deutsche Demokratie.
Man kann sich des Eindrucks einfach nicht erwehren, dass es genau dieser Personenkreis ist, der einem in Hochfeld, Marxloh und Altstadt im Vorbeifahren, auf dem Fahrrad, "Scheiss Deutsche" ins Ohr schreit, bei den deutschen Sozialleistungen aber zweimal die Hand aufhält.

Diese "Resolution" ist inakzeptabel, geanu wie das Demokratieverständnis der Verfasser!

Oberbürgermeister Sören Link sieht das ähnlich.
Er bezog per Pressemitteilung am Mittwoch, 08.06.2016 wie folgt Stellung.


„Die im Integrationsrat beschlossene Resolution zum Thema ‚Armenien‘ ist inakzeptabel und verletzt geltendes Recht. Die teilweise martialische Wortwahl, die Beschimpfung und Bedrohung einzelner Mandatsträger haben in einem Gremium der Stadt Duisburg nichts zu suchen. 

Gemeinden besitzen kein allgemeinpolitisches Mandat. Ein solches ergibt sich weder aus Art. 17  noch aus Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes. Auch folgt eine Kompetenz für ein allgemeinpolitisches Mandat nicht aus Art. 28 Abs. 2 GG. Voraussetzung für ein Tätigwerden der Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist ein besonderes individuelles Betroffensein. Das individuelle Betroffensein muss allerdings gegenwärtig und konkret sein.

Bei der Resolution des Integrationsrates handelt es sich ausschließlich um eine allgemeinpolitische Erklärung. Die Abgabe solcher Erklärungen steht der Gemeinde allerdings nicht zu. Es ist vielmehr stets ein direkter kommunaler Bezug nötig, der hier nicht erkennbar ist.

Ich halte es vor diesem Hintergrund für unzulässig, dass der Integrationsrat entsprechende Beschlüsse fasst. Den Beschluss vom 7.6.2016 werde ich deshalb umgehend beanstanden.

Erdogan und seine Gefolgsleute in Deutschland loten unsere Grenzen aus.
DIESER Islam gehört tatsächlich nicht zu Deutschland!
Gehört DIESER Islam überhaupt irgendwo hin?

... wird fortgesetzt