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					   Duisburg, 05. August 2019 - Derzeit 
					  wird in NRW intensiv über die Abschaffung der 
					  Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz 
					  diskutiert. Die Kommunen sind jetzt mit einem 
					  Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen FDP und CDU 
					  konfrontiert worden, nachdem die Beiträge 
					  bürgerfreundlicher umgesetzt werden sollen. 
  Die 
					  anteiligen Zahlungen der Bürger sollen gesenkt und die 
					  damit für die Kommunen entfallenen Beiträge über ein 
					  Förderprogramm aufgefangen werden, das rund 65 Millionen 
					  Euro umfassen soll. Diese Änderung würde nach 
					  überschlägigen Rechnungen für eine Kommune wie 
					  Duisburg zu einer Halbierung der Beiträge 
					  führen.    
					   
					  Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung und 
					  Umwelt, hält diesen Kompromiss für nicht 
					  zweckmäßig: „Die Stadt Duisburg fordert eine klare 
					  Entscheidung des Gesetzgebers - für oder gegen die 
					  Straßenausbaubeiträge. Das jetzt in Rede stehende 
					  Eckpunktepapier würde dazu führen, dass zusätzliches 
					  Personal für die Beantragung und Abwicklung bei den 
					  Städten eingesetzt werden müsste, da die Abrechnung der 
					  Straßenausbeiträge ja weiterhin erforderlich ist. Auch auf 
					  das Land würde durch Bearbeitung der Förderanträge 
					  zusätzlicher Arbeitsaufwand zukommen. Hier muss man sich 
					  die Frage stellen, ob die verbleibenden Beiträge den 
					  erhöhten Personal- und Organisationsaufwand 
					  rechtfertigen.“    
					   
					  Klar sei allerdings auch, dass die Kommunen auf 
					  zusätzliche Beiträge bei Straßenausbaumaßnahmen angewiesen 
					  sind. Nur so können sie den Anforderungen an eine 
					  ordentliche Ausstattung der Straßen nachkommen, denn in 
					  der derzeitigen Haushaltssituation sind Städte wie 
					  Duisburg nicht in der Lage, dies über den eigenen Haushalt 
					  zu stemmen.  
					   
					  Im Falle der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge müsse 
					  daher eine Ausfallfinanzierung durch das Land erfolgen, 
					  die ohne Organisationsaufwand auskommt – beispielsweise 
					  über einen pauschalen Anteil, der an die Kommunen gezahlt 
					  wird. Nur mit einer praktikablen Lösung könne 
					  sichergestellt werden, dass die Beiträge weiterhin dem 
					  Zweck entsprechend eingesetzt werden und die Städte ihren 
					  Aufgaben zu einem ordentlichen Straßenausbau nachkommen 
					  können, so Linne weiter.   
  
					  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
					  
					   
					  
 
  
					    
					  
					  
 
    
					  
 
 
 
 
 
  
					  
  
					  
					  
  
					  
  
					    
					  
					  
 
 
 
 
 
 
    
					  
					   
					  
  
					  
 
 
 
 
  
					    
 
  
					    
					  
 
  
					    
					    
					  
					  
  
					  
 
  
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