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Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen zur Kommunalwahl wieder möglich
'Corona-Verordnung' wird für Risikogruppe ausgehebelt!

Duisburg, 27. April 2020 - Nachdem das Ministerium des Inneren von NRW die Aussetzung der Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen bis zum 19. April  empfohlen hatte, können diese nun wieder unter Einhaltung der jeweils aktuellen erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Gemäß § 11 (2) der CoronaSchVO  sind Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl unter Einhaltung der Hygienevorschriften zulässig. Sie sind auch zulässig in entsprechenden Räumlichkeiten in Gaststätten (ohne Ausschank).

Die Parteien und Wählergruppen werden gebeten,  diese Veranstaltungen unter ordnungsamt@stadt-duisburg.de anzuzeigen, damit das Bürger- und Ordnungsamt informiert ist.

Der Coronaschutzverordnung entsprechend sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zu gewährleisten.

Den Parteien und Wählergruppen wird deshalb Folgendes empfohlen:
·         ausreichend großer Versammlungsraum
·         Einhaltung einschlägiger aktueller Hygienemaßnahmen (Bereitstellung ausreichender Menge an Desinfektionsmittel oder Möglichkeit zur Handwaschung)
·         angemessene Mindestabstände zwischen den Versammlungsteilnehmern (1,5 Meter)
·         Betreten/ Verlassen des Versammlungsraums nur Nacheinander/ Steuerung des Zutritts
·         Vermeidung von Gruppenbildung

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen bei Aufstellungsversammlungen wird nicht verlangt, kann aber ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.

Diese Maßnahmen gelten zurzeit bis einschließlich 3. Mai 2020. Über kurzfristige Änderungen und/oder Ergänzungen der Hygienevorschriften sollten sich die Parteien und Wählergruppen selbstständig informieren.

BZ auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Schaut man sich im Ratssaal um, so kommt man nicht umhin festzustellen, dass sich hier die Risikogruppe der Corona-Pandemie versammelt. Und deswegen sind ja auch die Rats- und Ausschusssitzungen, zu Recht, ausgesetzt worden.
Aber 'Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl' sind jetzt, auch ohne Mund-Nasen-Schutz, erlaubt.
Mit der gleichen Risikogruppe.

Um mit 20 Personen eine Versammlung abhalten zu können, benötigt man, der Mindestabstand muss ja eingehalten werden, einen Raum, der mindestens 60 Quadratmeter, 6 x 10 Meter, aufweist. OB Sören Link rät zur Nutzung der geschlossenen Gaststätten, natürlich ohne jeglichen Ausschank.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und auch Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) 'billigend in Kauf nehmen', dass sich Menschen der Risikogruppe mit Corona infizieren, bleibende Schäden davontragen oder gar sterben.

Warum? Was versprechen sich CDU und SPD davon?