| Duisburg, 6. 
					  Februar 2024 - Aufgrund eines Urteils des 
					  Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wird die 
					  Grundsteuer ab 2025 anhand neuer gesetzlicher Regelungen 
					  des Bundes festgesetzt, die auch in NRW zur Anwendung 
					  kommen.Zur Berechnung der individuellen Grundsteuer 
					  wird - wie bisher - auf Basis des vom Finanzamt 
					  festgesetzten Grundsteuermessbetrages, der sich aus einer 
					  Multiplikation von Grundsteuerwert (bislang Einheitswert) 
					  und Messzahl ergibt, der gemeindliche Hebesatz angewandt.
 
 Aktuell liegen für rund 83 Prozent der Grundstücke in 
					  Duisburg die ab 2025 gültigen Messbeträge vor. Hiernach 
					  zeichnet sich der aktuell in den Medien beschriebene Trend 
					  ab, dass ab dem kommenden Jahr die Eigentümer von 
					  Geschäftsgrundstücken deutlich entlastet werden, während 
					  insbesondere die Eigentümer von Ein- und 
					  Zweifamilienhäusern stärker belastet werden.
 
 Hochgerechnet liegen die von den Finanzämtern bisher 
					  übermittelten Grundsteuermessbeträge um 16,2 Prozent unter 
					  den noch für 2024 für die gleichen Grundstücke gültigen 
					  Messbeträge. Dies ist weitestgehend auf eine erhebliche 
					  Verminderung der Messbeträge für Geschäftsgrundstücke 
					  zurückzuführen. Bliebe es dabei, läge ein 
					  aufkommensneutraler Hebesatz bei 1009 v.H. (bisher 845 
					  v.H.).
 
 Im Ergebnis würden die Eigentümer von 
					  Geschäftsgrundstücken um rund 37 Prozent entlastet, 
					  während sich für die
 Eigentümer von Ein- und 
					  Zweifamilienhäusern durchschnittlich Erhöhungen um circa 
					  40 Prozent ergeben würden.
 
 Stadtdirektor und 
					  Stadtkämmerer Martin Murrack erläutert: „Für eine 
					  gleichmäßigere Verteilung auf die Steuerzahler müssten die 
					  Messbeträge für Geschäftsgrundstücke verdoppelt werden, 
					  wie es beispielsweise Sachsen und Saarland auf Grundlage 
					  entsprechender Probeberechnungen sehr frühzeitig umgesetzt 
					  haben. Mit dieser Stellschraube könnte das 
					  Grundsteueraufkommen auch in Duisburg insgesamt bei 
					  unverändertem Hebesatz erhalten werden, wobei die 
					  Eigentümer von gewerblichen Grundstücken dennoch moderat 
					  entlastet würden.“
 
 Einen entsprechenden Appell hat 
					  Oberbürgermeister Sören Link vergangene Woche an 
					  Ministerpräsident Hendrik Wüst gerichtet, mit dem 
					  Ansinnen, auch für NRW eine adäquate Lösung zu finden. 
					  Ohne eine Anpassung der Messzahlen durch das Land, müsste 
					  - um eine
 Belastung für die Grundstücksgruppe der Ein- 
					  und Zweifamilienhäuser in Duisburg gänzlich zu vermeiden - 
					  der Hebesatz so weit abgesenkt werden, dass rund 40 
					  Millionen Euro im Haushalt 2025 fehlen würden.
 Damit 
					  wäre ein gesetzeskonformer Haushalt in weite Ferne 
					  gerückt.
 
 In der Sitzung am 19. Februar wird der Rat 
					  der Stadt Duisburg über die aktuelle Entwicklung 
					  informiert.
 https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20114395
 
 
 
 
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