|
Duisburg,
11. September 2026 - Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant
den Bau einer etwa 200 km langen unterirdischen
Rohrfernleitung namens „Delta Rhine Corridor“ (DRC) zum
Transport von Kohlendioxid (CO₂). Über die geplante
Rohrfernleitung (Pipeline) soll bei bestimmten
Produktionsprozessen abgeschiedenes CO₂ in die Niederlande
und von dort weiter zu Speicherstätten in der Nordsee
transportiert werden. Die geplante Leitung hat zwei
Ausgangspunkte, einen im Raum Köln / Wesseling und einen
im Raum Gelsenkirchen. Beide Leitungsabschnitte treffen im
Raum Duisburg aufeinander. Von dort verläuft die
Rohrfernleitung weiter bis zur Grenze mit den Niederlanden
im Bereich der Städte Nettetal und Brüggen. Im Raum Venlo
soll das Vorhaben von OGE künftig an die Planungen für den
DRC East in den Niederlanden anschließen. Aufgrund
der Raumbedeutsamkeit und überörtlichen Bedeutung des
Vorhabens hat die OGE (Vorhabenträger) die Durchführung
einer Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15
Raumordnungsgesetz (ROG) bei den zuständigen
Regionalplanungsbehörden den Bezirksregierungen Düsseldorf
und Köln sowie beim Regionalverband Ruhr beantragt. Die
Prüfung der zuständigen Regionalplanungsbehörden hat
ergeben, dass die Durchführung einer
Raumverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die
Raumverträglichkeitsprüfung ist ein raumordnerisches
Prüfverfahren. Gegenstand der Prüfung sind 600 m breite
Korridore. Die Zulassung der konkreten Trasse erfolgt zu
einem späteren Zeitpunkt in einem separaten Verfahren (z.
B. Planfeststellung/-genehmigung). Ziel der
Raumverträglichkeitsprüfung ist es, frühzeitig die
raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter
überörtlichen Gesichtspunkten zu bewerten und zu prüfen,
ob und unter welchen Bedingungen das Vorhaben
raumverträglich umgesetzt werden kann. Diese
Raumverträglichkeitsprüfung betrifft das Gesamtvorhaben
Delta Rhine Corridor in Nordrhein-Westfalen. Das
untersuchte Korridornetz erstreckt sich von den
Startpunkten im Bereich Gelsenkirchen bzw. Köln/Wesseling
bis zur Grenze mit den Niederlanden. Das Ergebnis
der Raumverträglichkeitsprüfung wird dem Vorhabenträger in
Form einer gutachterlichen Stellungnahme übermittelt und
u.a. im Internet veröffentlicht. Die
Raumverträglichkeitsprüfung entfaltet keine unmittelbare
Rechtswirkung gegenüber dem Träger des Vorhabens oder
gegenüber Dritten. Offenlage der
Verfahrensunterlagen: Die Verfahrensunterlagen
sind ab dem 25. September 2026 bis einschließlich zum 26.
Oktober 2026 online über das Beteiligungsportal des Landes
Nordrhein-Westfalen (Beteiligung NRW) unter der Adresse:
https://beteiligung.nrw.de/k/1031007 öffentlich einsehbar.
In dem oben genannten Zeitraum besteht für die
Öffentlichkeit sowie für die in ihren Belangen berührten
öffentlichen Stellen die Möglichkeit, zu dem Vorhaben
Stellung zu nehmen. Weitere Informationen zum
Beteiligungsverfahren sind bereits jetzt unter der oben
genannten Adresse auf Beteiligung NRW abrufbar.
|