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Archiv Politik aktuell: Juni 2012
 

Stichwahl des Oberbürgermeisters

Duisburg, 27. Juni 2012 - Am kommenden Sonntag, 1. Juli, findet von 8 bis 18 Uhr in der Stadt Duisburg die Stichwahl des Oberbürgermeisters statt. Die Stichwahl wird auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses für die Oberbürgermeisterwahl am 17. Juni 2012 durchgeführt, dass heißt, dass nur diejenigen für die Stichwahl wahlberechtigt sind, die auch für die Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt waren. Änderungen des Wählerverzeichnisses aufgrund von Zuzügen, Wegzügen, Einbürgerungen usw. erfolgen nicht.

Jeder Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind – sofern vorhanden – die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis / Reisepass / Identitätsausweis) mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wählerinnen und Wähler ohne Wahlbenachrichtigungskarte müssen in jedem Fall ihren Ausweis mitbringen und vorzeigen.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Bisher wurden rund 33.000 Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ausgestellt, das sind 5,6 Prozent mehr als für die Oberbürgermeisterwahl zu diesem Zeitpunkt vor der Wahl.

Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Stadtgebietes Duisburg oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer per Brief wählen möchte, muss die hierfür erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Duisburg – Wahlamt – beantragen. Dies kann schriftlich, mündlich in einem der Duisburger Bezirksämter, per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder online unter briefwahl.duisburg.de erfolgen.

Die Öffnungszeiten der Duisburger Bezirksämter sowie des zentralen Wahlamtes sind grundsätzlich von 8 bis 16 Uhr. Am Mittwoch, 27. Juni, ist das Bezirksamt Meiderich/Beeck bis 18 Uhr geöffnet, am Donnerstag, 28. Juni, die Bezirksämter Hamborn, Mitte und Rheinhausen. Am Freitag, 29. Juni, sind alle Briefwahlstellen bis 18 Uhr geöffnet.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 29. Juni, 18 Uhr möglich. Lediglich bei plötzlicher Erkrankung, die entsprechend nachgewiesen werden muss, kann der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahlamt, Bismarckstraße 150 – 158 (Neudorf), 47057 Duisburg gestellt werden.

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt eine Vollmacht. Diese kann formlos erfolgen oder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass die Vollmacht von der Person, für die die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden sollen, unterschrieben ist. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und kann maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten.

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugestellt worden sein, so kann die Ersatzausstellung spätestens am Samstag, 30. Juni, bis 12 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Dies ist nur persönlich möglich, da hierfür eine Erklärung des Wahlberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wahlbriefe werden innerhalb des Gebietes der Deutschen Post entgeltfrei befördert. Aus dem Ausland zu übersendende Wahlbriefe müssen landesüblich frankiert werden.

Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).


Haushaltssanierungsplan: Weiteres Vorgehen
Duisburg, 26. Juni 2012 - Der Rat der Stadt Duisburg hat gestern, 25. Juni, den Haushaltssanierungsplan (HSP) 2012-2021 beschlossen. Grundlage für den Beschluss war der Verwaltungsentwurf zum HSP (DS 12-0019/3) und der Antrag der Fraktionen SPD/Bündnis 90 Die Grünen/ Die Linke (DS 12-0980).
Gemäß § 6 Abs. I S. 1 des Stärkungspaktgesetzes ist der vom Rat beschlossene Haushaltssanierungsplan bis zum 30. Juni der Kommunalaufsicht Düsseldorf zur Genehmigung vorzulegen.
Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass bis zur Auszahlung der Konsolidierungshilfe für das Jahr 2012 ein Ergebnis der Prüfung des HSP vorliegen wird. Nach derzeitigen Kenntnisstand ist die Auszahlung der Konsolidierungshilfe 2012 für den 1.Oktober 2012 vorgesehen.

 

BL-Ratsherr Peter Bettermann berichtet aus dem Rat

Ratssitzung, Montag, 25. Juni 2012 - Haushalts-Spar-Plan
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde,
der Rat der Stadt tagte heute mit, in öffentlicher Sitzung, 93 Tagesordnungspunkten, hinter denen sich insgesamt 122 Beschluss- und Mitteilungsvorlagen verbargen. Die Sitzung begann um 15.00 Uhr und endete um 19.45 Uhr.
Hauptpunkt war natürlich das Haushaltssanierungsprogramm (HSP) ohne dass die jährlichen Unterstützungen der Landesregierung (52 Mio. p.a. bis 2016) nicht fließen. 

Die Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen hierzu in Kurzform:
·         Den Anfang machte Herbert Mettler für die SPD-Fraktion, er kritisierte dabei besonders die Verwaltungsvorschläge, die aus seiner Sicht einen sozialen, kulturellen und sportlichen Kahlschlag für Duisburg bedeuteten. SPD, Grüne und Linke hätten daher ein komplettes Alternativprojekt entwickelt, um diesen Kahlschlag zu vermeiden. Folgerichtig lehnte er die Anträge von FDP, CDU und DWG ab, da diese keine ausreichende Finanzierung für die bis 2016 notwendigen 60 Mio. € Einsparungen bzw. Mehreinnahmen beinhalteten.
Mettler wirkte in seiner Rede, bis auf die Rechtfertigung der angestrebten Steuererhöhungen, äußerst souverän.
·         Petra Vogt für die CDU-Fraktion bemängelte ein `Gut gedacht aber schlecht gemacht´ hinsichtlich des kommunalen Hilfspaketes der Landesregierung. Sie beklagte die Unübersichtlichkeit des `Konzerns Stadt´ ohne allerdings hierbei konkrete Problemstellungen oder gar Antworten zu benennen. Ein großer Teil ihres Beitrages bezog sich auf die, in der Vergangenheit von der Ratsmehrheit mehrfach abgelehnte, Finanzkommission aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion. Neben ihrem Vorwurf, die SPD habe bei dem Alternativvorschlag (HSP) aus alten Vorschlägen der CDU abgeschrieben, lehnte sie Steuersenkungsvorschläge der FDP ab und befürwortete Einsparungen bei der kommunalen Politik.
·         Für die Grünen ging Prof. Dr. Kantel ans Podium und begrüßte, dass Duisburg mit dem Kommunalen Hilfspaket der Landesregierung endlich wieder die Möglichkeit habe die Zukunft in die eigene Hand zu nehmen. Wie Herbert Mettler auch, bekräftigte er, dass das Alternativkonzept (HSP) ständig an die Wirklichkeit angepasst werden müsse, da heute niemand voraussagen kann, wie sich Wirtschaft und Zinsen zukünftig entwickeln. Er begrüßte ausdrücklich die erstmalige Bürgerbeteiligung bei den Sparvorgaben und regte in der Bearbeitung dieser, für die Zukunft Verbesserungen an.
·         Hermann Dierkes ging für die Linken in die `Bütt´ und begrüßte die Bewegung von Land und Bund zur Entlastung der Kommunen. Darüber hinaus bestätigte er im Wesentlichen die Ausführungen von SPD und Grünen. Er gab zu, dass die Entwicklung eines alternativen Konzeptes zu der Verwaltungsvorlage ein hartes Stück Arbeit gewesen sei und begründete die Ablehnung der Abschaffung der Beiräte (Senioren und Behinderte) mit den Worten, Demokratie gäbe es nicht zum Nulltarif.
·         Schließlich meldete sich auch Karl-Heinz Hagenbuck für drei der Duisburger Wählergemeinschaften, die sich zu einer Fraktion (DWG) zusammengeschlossen hatten, zu Wort. Er beklagte sich, dass Duisburg in den nächsten Jahren wenig Luft zum Atmen haben werde. Die Kosten würden steigen und der Service der Stadt sinken. Er lehnte die Gewerbesteuererhöhung ab und votierte für eine deutlichere Erhöhung der Grundsteuer, da diese gleichmäßig alle Bürger treffe und daher gerechter sei. Seine Fraktion stehe für den Verkauf der Anteile des Klinikums und den Verkauf der Gebag über den Zeitraum von 10 Jahren, um das Defizit in den Griff zu bekommen.
·         Als letzte Fraktion meldete sich die FDP mit ihrem Vorsitzenden, W. Bies, zu Wort. Er bedankte sich bei den Duisburgern für die vielen Sparvorschläge und schlug vor, dass Duisburg von den erfolgreicheren Städten lernen solle (Düsseldorf, etc.). Bedauerlicherweise redete er sehr leise und stockend, teilweise akustisch unverständlich. Er schloss, dass die FDP-Fraktion das HSP ablehne.
·         Der Einzelkämpfer, der als `Rechtsaußen´ geltenden Wählergemeinschaft `Bürgerunion´, Herr Happel, ging zuletzt an das Rednerpult, während etliche Ratsvertreter den Saal verließen. Er lehnte jede Steuererhöhung ab, ebenso Einsparungen im sozialen Bereich, will aus der Deutschen Oper am Rhein aussteigen und Gebag, RWE-Aktien nebst anderen städt. Beteiligungen verkaufen und den Vorschlägen der Verwaltung teilweise zustimmen.

Nach den vorgetragenen Stellungnahmen begann die Abstimmung über die Vorschläge der Fraktionen, die bis Ende 2016 ja die Einsparung/Mehreinnahmen von rund 60 Mio. € betragen soll.
Zuerst wurde über den Antrag der Kooperation (rot-rot-grün) diskutiert und beschlossen. Dieser Antrag war der einzige, der ein komplettes Programm zum Inhalt hatte. Die Vorschläge/Anträge der anderen Fraktionen betrafen alle nur Einzelpunkte und erreichten in Summe nicht das notwendige Ergebnis (60 Mio. €)
Der Antrag wurde nach teilweise hitziger Diskussion mit Mehrheit beschlossen und damit waren praktisch alle anderen Anträge hinfällig, diese wurden aber trotzdem einzeln aufgerufen, teilweise noch begründet von den Antragstellern, aber jeweils abgelehnt, denn die Gesamtentscheidung war ja längst gefallen.

Die zahlreichen Beschlüsse zu den Gesellschafterversammlungen der städt. Beteiligungen wurden einstimmig, bei Enthaltung der FDP für die Gesellschaften, in denen sie nicht im Aufsichtsrat sitzt, beschlossen.

Die Auflösung der Schulen, GHS In den Haesen (zum Schuljahr 2012/2013), GHS Gitschiner Str. (rückwirkend zum 01.08.2011), GGS Karlstr. in Walsum (zum 01.08.2012) und GGS Schulz-Knaudt-Str. (zum 01.08.2012) wurden einstimmig beschlossen.

Die Tagesordnungspunkte 37 (Bezirkssatzung), 48 (Standort der Skulptur `Hommage à Mercator´), 54 (Veräußerung Grundstück `Im Licht´) und  85 (Verlängerung des Vertrages mit dem Generalintendanten der DOR) wurden mit Mehrheit in die nächste ordentliche Ratssitzung geschoben.

Am Ende der heutigen Sitzung war deutlich geworden, dass die Kooperation (rot-rot-grün) sich in allen anderen Punkten mit Mehrheit gegen CDU, FDP, DWG, Bürgermeister Lensdorf (er leitete als ehrenamtlicher 1. Bürgermeister die Sitzung) und Herrn Happel mit ihren Vorstellungen durchgesetzt hatte, was ich, BL- Ratsmitglied Peter Bettermann, bis auf die Steuererhöhungen mit Befriedigung zur Kenntnis nahm: „Wer nur Sahnestückchen ohne bittere Pillen wollte, kennt eben die Situation der Stadt Duisburg nicht!“

Für Nachfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung,
Peter Bettermann, Ratsherr der Wählergruppe Bürgerlich-Liberale

 

Bürgerkritik an dem Wahlergebnis, oder,
diese Gewinner (Stichwahl) wollten wir nicht?!

"Wer hat die Bürger am Sonntag verraten?
Diese Leute saßen bei Sonne im Garten!

32 Prozent, die gingen noch hin,
für die andern ergab das kein´ Sinn,

ihr Wahlrecht zu nutzen,
und die Parteien verdutzen.

Genug Auswahl gab es ja schon
außerhalb jeder Parteiräson.

Drum merket, Verdross´ne, den letzten Spruch,
der jetzt an Euch hängt wie ein alter Fluch:

Jede Stadt bekommt den OB, den sie gewählt,
weil bei Wahlen jede Stimme zählt!“

(alte Kohlenpottweisheit, interpretiert von Peter Bettermann, Bürgerlich-Liberale)

OB-Stichwahl: Ab Mittwoch, 20. Juni 2012 ist Briefwahl möglich

Duisburg, 19. Juni 2012 - Der neue Oberbürgermeister der Stadt Duisburg wird in der Stichwahl am Sonntag, 1. Juli 2012, von acht bis 18 Uhr ermittelt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist für die Stichwahl des Oberbürgermeisters in 357 Stimmbezirke eingeteilt.
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Oberbürgermeisterwahl am 17. Juni 2012, die den Wahlberechtigten im Zeitraum vom 14. bis 26. Mai 2012 zugestellt wurden, sind gleichzeitig für die Stichwahl gültig. Es werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl verschickt. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten sind der Stimmbezirk sowie der Wahlraum angegeben, in dem gewählt werden kann. Sollten Wahlberechtigte nicht mehr im Besitz ihrer Wahlbenachrichtigungskarte sein, so können die Informationen zu Stimmbezirk und Wahlraum bei Call Duisburg (0203-94 000) erfragt werden. Die 45 Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 1. Juli 2012 um 12 Uhr im Verwaltungsgebäude Memelstraße, Memelstraße 25 – 33, 47057 Duisburg, zusammen.
Die Stichwahl des Oberbürgermeisters wird auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses für die Oberbürgermeisterwahl am 17. Juni 2012 durchgeführt, das heißt, dass nur diejenigen für die Stichwahl wahlberechtigt sind, die auch für die Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt waren. Änderungen des Wählerverzeichnisses aufgrund von Zuzügen, Wegzügen oder Einbürgerungen erfolgen nicht.
Wahlberechtigte können grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Zur Wahl sind - sofern vorhanden - die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Identitätsausweis) mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wählerinnen und Wähler ohne Wahlbenachrichtigungskarte müssen in jedem Fall ihren Ausweis mitbringen und vorzeigen. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Stadtgebietes Duisburg oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer per Brief wählen möchte, muss die hierfür erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Merkblatt für die Briefwahl sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) bei der Stadt Duisburg - Wahlamt - beantragen. Dies kann schriftlich, mündlich in einem der Duisburger Bezirksämter, per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder online unter briefwahl.duisburg.de erfolgen.
Die Briefwahl startet am 20. Juni 2012 um 14 Uhr in allen Duisburger Bezirksämtern sowie im zentralen Wahlamt im Rahmen der Öffnungszeiten. Ausschließlich am Freitag, 29. Juni 2012 sind alle Briefwahlstellen bis 18 Uhr geöffnet.
Sofern bereits bei der Beantragung der Briefwahl für die Oberbürgermeisterwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mit beantragt wurden, werden die Wahlscheine automatisch ausgestellt und zusammen mit den Briefwahlunterlagen an die angegebene Anschrift versandt.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wahlbriefe werden innerhalb des Gebietes der Deutschen Post entgeltfrei befördert. Aus dem Ausland zu übersendende Wahlbriefe müssen landesüblich frankiert werden.

 

Bahnhofsplatte "light" und erst im nächsten Jahr Realität
Umgestaltung des Hauptbahnhof-Vorplatzes mit enormen Problemen
Jochem Knörzer

Duisburg, 18. Juni 2012 - In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung und Verkehr und der BV Mitte gab es bohrende Fragen der Politiker an Dr. Ralph Oehmke, Geschäftsführer der Innenstadt Duisburg Entwicklungs GmbH (IDE) und an den Landschaftsarchitekten Dr. Andreas Kipar zur Fertigstellung bzw. den jetzt öffentlich gemachten Verzögerungen zur Bebauung der Bahnhofsvorplatte.
IDE-Geschäftsführer Oehmke verwies auf die komplizierte Ausschreibungs- und Fördermittelbeantragung.
Am 18. September 2009 hatte das Landschafts-Architekturbüro Kipar den Wettbewerb zur Gestaltung der Bahnhofsvorplatte gewonnen, Initiator des Wettbewerbs war der jetzt pensionierte Planungsdezernent Jürgen Dressler.
Erst am 5. Februar 2011 erfolgte die Ausschreibung zur Fertigstellung. Bedingt durch die Schuldenlage der Stadt und der damit verbundenen komplizierten Beantragung der Fördergelder bei der Bezirksregierung in Düsseldorf ging diese Ausschreibung aber erst Ende 2011 raus.
Dann - so Dr. Oehmke und Dr. Kipar unisono - war man überrascht, dass es nur ein einziges Angebot gab - und das um eine Million Euro über der Kalkulation!

Mit "Meine Frau fragte mich heute, ob ich in der Sitzung die die Hosen runter lassen müsse", stieg der Landschaftsplaner Dr. Kipar in den Vortrag ein.
Sein Kommentar zum einzigen Angebot nach der Ausschreibung: "Das ist nicht normal, passiert aber. Was nun? Da die Fördersumme ja mit 2,8 Mio. gedeckelt war konnten kostendämpfende Maßnahmen nur bei den Bodenbelegung greifen."
Dr. Kipar erklärte, dass das Fluidum aus dem Masterplan Foster 3500 qm Grün vorsah, was nun auf 5500 qm an Grün angehoben wurde (offenes Grün, Wiesenfläche).
"Der Kern bleibt sozusagen erhalten, die Schale des Gesamtprojekts verändert sich und Grün kostet in der Kalkulation weniger. Der Grundriss bleibt also erhalten ebenso die Fahrradstation und die Beleuchtung," ergänzte Dr. Kipar (Foto).


Für die Politik waren diese doch gravierenden Veränderungen des Gesamtprojekts hier und heute nicht zu entscheiden. Auch sorgten sie sich über die andere Gestaltung des Bodens und dem Vorschlag der Planer, nicht mehr das Gesamtprojekt an einen Anbieter, sondern in mehreren Losen bzw. Gewerken auszuschreiben, um hier auch kostendämpfend und mit gesicherter Kalkulation neue Anbieter finden und planerisch betreuen.

Die erbosten Kommunal-Politiker stellten also klar, dass sie weder in der heutigen Sitzung zu einem Beschluss kommen konnten, noch dass das der Rat am kommenden Montag beschließen könne, da zunächst die Fachgremien und der Ausschuss Stadtentwicklung und Verkehr sowie die Bezirksvertreter Mitte über das dermaßen veränderte Projekt beraten müssen.

Das alles hat zur Folge, dass mit der Fertigstellung der Bahnhofsvorplatte frühestens in einem Jahr gerechnet werden darf. Dr. Oehmke bestätigte auch, dass das Unternehmen Kipar Landschaftsarchitektur nach gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Nachbesserung hat, also hier keine Änderung in der Unternehmensausführung angesagt ist. Ob das auch auf den Controller zutrifft, der die Fehlkalkulation übersehen hatte, könnte anders gelagert sein.
Frank Börner, frischgebackener Landtagsabgeordneter der SPD, warf ein, dass die Bürger schon von einem 'Schandfleck Bahnhofsvorplatz' reden.

Das war:
KLA_kiparlandschaftsarchitekten waren 2009 aus einem Auswahlverfahren um die Gestaltung des Bahnhofplatzes als Sieger hervorgegangen.  Das wurde am 6. Oktober 2009 auf der Immobilienmesse Expo Real in München bekannt gegeben.
Mit dem Ausbau der A 59 und der Überdeckelung der Autobahn zwischen dem Hauptbahnhof und der Fußgängerzone Königstraße entsteht ein neuer Bahnhofplatz. Die Grundlage für die Planung war der Masterplan Innenstadt von Foster + Partner.

Eine Fläche wird zum Platz
Im Zusammenhang mit der geplanten Hochbauarchitektur, der weiterführenden Überdeckelung der A 59 und der landschaftsarchitektonischen Gestaltung der Freiflächen zwischen dem Hauptbahnhof und der Fußgängerzone wird die derzeit nur in Ansätzen ablesbare Fläche zum Platz und zum Auftritt der Stadt Duisburg. Die Unverwechselbarkeit der Gestaltung und der Atmosphäre des Ortes resultiert hierbei nicht aus einer Ansammlung von "Attraktionen", Formen und Materialien, sondern aus dem konsequenten Eingehen der Gestaltung auf die unterschiedlichsten Bedürfnisse der Besucher. Der Platz ordnet sich dem Besucher unter, lenkt und leitet über eine klar ablesbare Verbindung ("Fluidum") zur Innenstadt und anderen Zielpunkten, lässt langsames flanieren, Warten und Treffen ebenso zu wie Aktivitäten, die nicht unmittelbar an die Funktion "Bahnhof" gebunden sind.

Norbert Amberg von KLA_kiparlandschaftsarchitekten erläutert die Gestaltungspläne für den Bahnhofsvorplatz Material und Form
Den harten Kanten der umgebenden Gebäude und Verkehrsflächen setzt der Platz weiche, fließende Formen entgegen. Diese lassen eine flexible, wie selbstverständlich wirkende Abgrenzung zwischen den unterschiedlich genutzten Flächen zu, ohne diese jedoch aus dem Platz herauszutrennen und zu isolieren. Die Modellierung des Platzes sowie der Bepflanzung orientiert sich hierbei in Höhe und Anordnung an der Überschaubarkeit für alle Nutzer.

Verwendet werden nur wenige, einfache aber hochwertige, natürliche Materialien: Ein Teppich (Fluidum) aus feinkörnigen, befestigten Kiesflächen (ockerfarbener Rheinkies als lenkendes Element im zentralen Platzbereich, heller Quarzkies als Rahmen entlang der Ränder) bildet einen stabilen mineralischen Untergrund. Wie selbstverständlich senkt sich dieser Teppich an mehreren Stellen ab, um Wasserflächen zu integrieren. Wasser ist hier in Bewegung, horizontal (fließend) und vertikal (Fontänen).
Erhöhte Bereiche bilden die Grüninseln; baumbestanden und eher den Charakter einer Wildnis als den einer hoch gepflegten und manikürten Grünfläche wiedergebend. Holzdecks kennzeichnen Außenbereiche für die Gastronomie entlang der Westseite des Platzes.

 

Gesundheitszentrum Marientor/Marientorkarree
Brache statt Bauarbeiten - Händler beklagen massive Umsatzeinbußen
Jochem Knörzer

Duisburg, 18. Juni 2012 - Dr. Oehmke erklärte, dass das Unternehmen Euroareal hier als Entwickler auch Vertragspartner der IDE ist. Das Unternehmen ging im Gegensatz zu den vorher abgesprungenen Investoren lt. Dr. Oehmke einen anderen Weg. Euroareal wollte zunächst die archäologischen Arbeiten am Gelände erledigt wissen und dann erst den Bebauungsplan beantragen.
"Die archäologischen Arbeiten sind nach unserem Kenntnisstand so gut wie abgeschlossen und mir liegt die Prognose von Euroareal vor, dass bis Ende Juni der Antrag zur Genehmigung der Bebauung eingereicht wird. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass dies eine Prognose des Unternehmens ist."

Fakt ist, dass durch die Arbeiten der Archäologen und den weggefallenen Parkplätzen Händler im angrenzenden Umfeld bis zu 70 % Umsatzeinbußen beklagen.

 

Eurogate am Innenhafen
Keine Vor-Vermietungen, keine Investoren, kein Bau
Jochem Knörzer

Duisburg, 18. Juni 2012 - Dr. Oehmke bestätigte, dass Entwickler Kölbl & Kruse hier nach fast fünf Jahren Planung keine Chance auf Realisierung von Bau der Büroflächen in der damals angedachten Größenordnung von 70 000 bis 80.000 qm Fläche auch am Ende mit nur 45000 qm keine Investoren auf den Plan rief.
Hier war nach 2006 die erste Ausschreibung erfolgt, wobei eine Änderung der Rechtslage eine neue Ausschreibung erzwang, so dass eine Vertragsstrafe gegen Kölbl & Kruse hier kaum durchsetzbar wäre. Zudem hatte der Entwickler mit Architekturkosten in siebenstelliger Höhe auch schon hohe Investitionen geleistet. Unter Umständen könnte es hier zur Rückzahlung der Fördermittel kommen (500.000 €?).
Nach dem Bau der Treppe (Grundlage für die neuen Büroflächen) will man also am Gesamtprojekt und der schon erfolgten Architekturleistungen wenn möglich festhalten und weiter auf Investorensuche gehen.

 

OB-Wahl: Sören Link mit sattem Ergebnis, dass aber ein Stichwahl am 1. Juli erfordert

Duisburg, 17. Juni 2012 - Die Wahlbeteiligung war mit 32,84 Prozent nur als ganz mau zu bezeichnen.

SPD-Kandidat Sören Link (hier mit seiner Lebensgefährtin) kam auf satte 48,30 Prozent, Benno Lehnsdorf (CDU) 21,12 und der parteilose Michael Rubinstein erzielte mit 11,58 % das drittbeste Ergebnis.
Es folgten: Ingrid Fitzek (Grüne) 5,65%, Richard Wittsiepe (BI Neuanfang Duisburg) 3,55%, und Einzelbewerber Harald Lenders mit 2,33%.

Stadtbezirk

Quelle
Wahlamt Stadt Duisburg

Wahlbe-
rechtigte

Wähler

gültig

SPD

CDU

GRÜNE

DIE LIN-
KE

Hamborn

47.759

12.140

12.052

6.900

2.310

439

279

25,42 %

99,28 %

57,25 %

19,17 %

3,64 %

2,31 %

Homberg/Ruhrort/Baerl

31.820

10.313

10.223

4.306

2.575

495

193

32,41 %

99,13 %

42,12 %

25,19 %

4,84 %

1,89 %

Meiderich/Beeck

49.688

12.612

12.486

6.985

2.244

438

280

25,38 %

99,00 %

55,94 %

17,97 %

3,51 %

2,24 %

Mitte

79.528

28.337

28.060

11.711

6.139

2.068

732

35,63 %

99,02 %

41,74 %

21,88 %

7,37 %

2,61 %

Rheinhausen

58.801

20.091

19.895

9.722

3.531

1.158

574

34,17 %

99,02 %

48,87 %

17,75 %

5,82 %

2,89 %

 

Stadtbezirk

Wahlbe-
rechtigte

Wähler

gültig

Einzelbewer-
ber Lenders

Einzelbewer-
ber Rubin-
stein

BI Neuanfang
Duisburg

Sonstige

Hamborn

47.759

12.140

12.052

170

963

407

584

25,42 %

99,28 %

1,41 %

7,99 %

3,38 %

4,85 %

Homberg/Ruhrort/Baerl

31.820

10.313

10.223

671

1.073

331

579

32,41 %

99,13 %

6,56 %

10,50 %

3,24 %

5,67 %

Meiderich/Beeck

49.688

12.612

12.486

226

1.100

377

836

25,38 %

99,00 %

1,81 %

8,81 %

3,02 %

6,69 %

Mitte

79.528

28.337

28.060

429

4.444

1.110

1.427

35,63 %

99,02 %

1,53 %

15,84 %

3,96 %

5,08 %

Rheinhausen

58.801

20.091

19.895

688

2.353

770

1.099

34,17 %

99,02 %

3,46 %

11,83 %

3,87 %

5,53 %


Stichwahl in Duisburg zwischen Sören Link (SPD) und Benno Lehnsdorf (CDU) am Sonntag, 1. Juli 2012
Dazu das Kommunalwahlgesetz NRW und § 46
Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl vom 3. Mai 2011 

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

 

Artikel 1

Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Das Kommunalwahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998(GV. NRW. S.454, ber. S.509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S.372), wird wie folgt geändert:

 

§ 46c wird wie folgt geändert: 

1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Als Bürgermeister oder Landrat ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.“

 

2. Nach Absatz 2 werden folgende Absätze 3 und 4 eingefügt:

„(3) Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Die Aufsichtsbehörde kann einen anderen Termin der Stichwahl festsetzen, wenn besondere Umstände es erfordern. Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt.

Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

 

(4) Scheidet einer der beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, ist die Wahl insgesamt zu wiederholen. Die Partei oder Wählergruppe, die den betreffenden Bewerber vorgeschlagen hatte, kann einen neuen Wahlvorschlag einreichen. § 20 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Im Übrigen findet die Wahl auf denselben Grundlagen und nach denselben Vorschriften wie die erste Wahl statt.“ 

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Düsseldorf, den 3. Mai 2011