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Archiv Februar 2015
mmm

Integration, nicht Separation!
Keine separaten Schwimmzeiten für Muslime

Duisburg, 26. Februar 2015 - In Duisburg wird es keine extra Schwimmzeiten für Muslime geben. Die Stadt verfügt weder über die finanziellen, personellen noch materiellen Ressourcen, um eine solche Forderung realisieren zu können.

Oberbürgermeister Sören Link stellt darüber hinaus klar: „Extra Schwimmzeiten für Muslime bedeuten Separation, nicht Integration. Wir gehen hier in Duisburg den Weg eines friedlichen Miteinanders aller Kulturen und Religionen nicht zurück, sondern nach vorne.“
Das Ergebnis des Prüfauftrages geht dem Integrationsrat zu.


Vorwärts, wir gehen zurück:
Kündigung des GfW-Geschäftsführers Ralf Meurer soll in Anstellungsvertrag bis 2020 umgewandelt werden

Neukonzeption der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg mbH - GFW Duisburg
Beschlussentwurf
1. Der Rat der Stadt nimmt die vorgelegte Neukonzeption der GFW zur Kenntnis und stimmt deren Umsetzung ebenfalls zu. 2. Der Rat der Stadt Duisburg bittet den Aufsichtsrat der GFW, die Rücknahme der Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages von Herrn Ralf Meurer zu beschließen mit dem Ziel, dass der bisherige Geschäftsführer-Anstellungsvertrag weiter gelten soll. Begründung Die Anstellung des Geschäftsführers, Herrn Ralf Meurer, ist gemäß des aktuellen Geschäftsführer-Anstellungsvertrages bis zum 31.12.2015 befristet. Sie verlängert sich um 5 Jahre, wenn der Vertrag nicht ein Jahr vorher gekündigt wird (DS 14-1226).

BZ-Foto haje

Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.11.2014 beschlossen, den Vertrag nicht zu verlängern und die vom Rat der Stadt Duisburg in den Aufsichtsrat der GFW entsandten Mitglieder angewiesen, in einer unverzüglich einzuberufenden Sitzung fristwahrend den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag von Herrn Ralf Meurer zu kündigen (DS 14-1226/1).
Der Aufsichtsrat hat in einer außerordentlichen Sitzung am 16.12.2014 den Vertrag gekündigt. In derselben Ratssitzung wurde der Oberbürgermeister gebeten, in Gespräche mit den anderen Anteilseignern mit dem Ziel einer Neustrukturierung der GFW zu treten (DS 14-1226/2). Ausgangspunkte der Überlegungen zur Neuausrichtung der GFW waren die Schlagworte:
- Konzentration auf das Kerngeschäft
- Effizienzsteigerung in Zeiten knapper Ressourcen und
- Schnittstellenoptimierung

In einer vom Aufsichtsrat der Gesellschaft eingesetzten Arbeitsgruppe unter Leitung der Geschäftsführung und in einem nachfolgenden Workshop mit dem Aufsichtsrat der GFW wurde die als Anlage 1 beigefügte Neukonzeption der GFW erarbeitet. Diese Konzeption beinhaltet folgende Kernpunkte:
Die GFW wird ihren Service für die Duisburger Unternehmen (Bestandsentwicklung) ausbauen und diesen bekannter machen. Sie positioniert sich als zentraler Ansprechpartner für Unternehmen. Die Schnittstellen zu den Verwaltungsbereichen (beispielsweise Behördenengineering, Invest-Support, Citymanagement) werden zusammen mit der Verwaltung neu definiert. Hierzu sind entsprechende gemeinsame Workshops geplant oder bereits terminiert.
Die Branchenentwicklung wird auf Zukunftsthemen wie Ressourceneffizienz, Kreativwirtschaft und Industrie 4.0 fokussiert. In den anderen Bereichen, in denen sich Landescluster oder andere Initiativen gebildet haben und die Unternehmen überregionale Ansprechpartner haben, werden die Aktivitäten der GFW zurückgefahren.
Für die Zukunftsthemen werden Akquisitionsteams gebildet, die gezielt Unternehmen aus diesen Märkten auf den Standort Duisburg auf eine Ansiedlung ansprechen und begleiten. Die Außenwirtschaftsaktivitäten der GFW werden auf die wirtschaftsrelevanten Partnerstädte in der Türkei, Russland und China reduziert. Sowohl in der Branchenbetreuung als auch im Außenwirtschaftsbereich wird die Kooperation mit den überregionalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen der Metropole Ruhr (wmr) und des Landes NRW (nrw.invest und nrw.international) ausgebaut.
Im Bereich Standortmarketing konzentriert sich die GFW auf das Investoren- Standortmarketing und stimmt sich mit den städtischen Akteuren des Stadtmarketings ab. Auch hier wird die Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren ausgebaut. Die Universität Duisburg-Essen und Duisburger Unternehmen werden als Standortbotschafter einbezogen. Die internen Prozesse bei der GFW werden optimiert und der Verwaltungsaufwand bei der GFW zurückgefahren. In der Aufsichtsratssitzung am 09.02.2015 hat der Aufsichtsrat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Aufsichtsrat stimmt der Neukonzeption der GFW Duisburg in der Fassung vom 09.02.2015 zu und beauftragt den Geschäftsführer Ralf Meurer mit der sofortigen Umsetzung. Die Neukonzeption ist dem Rat der Stadt mit dem vorgenannten Votum vorzulegen mit der Bitte, ebenfalls zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der GFW Duisburg empfiehlt dem Rat, den Beschluss über die Veranlassung der Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages von Ralf Meurer zurückzunehmen.“

Die gegenüber dem Geschäftsführer Ralf Meurer am 22.12.2014 ausgesprochene Kündigung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrages zum 31.12.2015 soll nach entsprechender Beschlussfassung im Rat der Stadt vom Aufsichtsrat der GFW Duisburg zurückgenommen werden und damit soll der Geschäftsführer-Anstellungsvertrag vom 13.07.1998 in der bisherigen Form seine Gültigkeit behalten. Eine Kündigung dieses Vertrages wäre demnach wieder zum 31.12.2019 mit Wirkung zum 31.12.2020 möglich.

 

Schützt ein Innenministerposten vor Strafe?
Ralf Jäger fuhr Dienstwagen ohne Zulassung

Jochem Knörzer

Düsseldorf/Duisburg, 18. Februar 2015 - Die 'Kleine Anfrage 3132' beschäftigt sich mit 'einer Dienstlimousine ohne amtliche Zulassung', die Innenminister Ralf Jäger PRIVAT in der Zeit 22.12.2014 bis 12.01.2015 genutzt haben soll.

Privat? Der 'Pat Garrett der Rockerbanden' nutzt einen Dienstwagen, von den Steuerzahlern bezahlt und unterhalten, privat?
Ist so etwas über die 'Ein-Prozent-Regelung' für die private Nutzung von Firmenwagen auch für Politiker möglich?
Auch damit könnte sich die, oder auch die nächste, 'Kleine Anfrage' beschäftigen.

Aktuell geht es um die Teilnahme mit einem nicht-zugelassenen Auto am Straßenverkehr. Was Herr Jäger (angeblich) nicht wusste. Für die 'normalen' Bürger gilt doch: "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!"
Auch für einen NRW-Innenminister?