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Duisburg, 25. September 2026 - Nach
einer stürmischen Nacht mit schweren Windböen zeigt sich
am nächsten Morgen oft zuerst am Dach, was das Unwetter
angerichtet hat: lose Ziegel im Garten, verschobene
Firsthauben oder feuchte Stellen an der Dachbodendecke.
Doch nicht jeder Schaden ist auf den ersten Blick
sichtbar – und nicht jeder gut gemeinte Sofortschritt ist
sicher. Wer jetzt in der richtigen Reihenfolge
handelt, schützt sich selbst, begrenzt Folgeschäden und
erleichtert später die Regulierung mit der Versicherung.
Dieser Beitrag ordnet ein, welche Maßnahmen nach einem
Sturmschaden am Dach sinnvoll sind und wie Eigentümer für
das nächste Unwetter vorsorgen können.

Sicherheit geht vor: Was nach dem Sturm zu
vermeiden ist Der wichtigste Grundsatz
lautet: Kein Dachschaden rechtfertigt es, sich selbst in
Gefahr zu bringen. Herabhängende Ziegel, abgerissene
Leitungen, instabile Bauteile und nasse Dachflächen sind
auch nach dem Abflauen des Sturms ein erhebliches Risiko.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, bei schwerem Sturm
grundsätzlich im Gebäude zu bleiben, Fenster und
Rollläden zu schließen und Räume mit großer
Deckenspannweite sowie Bereiche direkt unter dem
Dachstuhl zu meiden.
Für die ersten Schritte nach
dem Unwetter hat sich eine klare Reihenfolge bewährt:
• Gefahren erkennen und absperren: Bereiche unterhalb
beschädigter Dachteile für Bewohner und Passanten
sperren. • Bei akuter Gefahr Hilfe rufen: Hängen
Bauteile lose über Gehwegen, sind Stromleitungen
beschädigt oder droht ein Einsturz, ist die Feuerwehr
über die 112 der richtige Ansprechpartner – nicht die
eigene Leiter. • Nur aus sicherer Entfernung
beobachten: Schäden lassen sich vom Boden, aus sicheren
Räumen oder mit dem Zoom der Handykamera einschätzen und
fotografieren. • Keine Eigenreparatur auf dem Dach:
Ein nasses oder beschädigtes Dach zu betreten, ist
lebensgefährlich. Auch eine Plane ist kein Grund, selbst
hinaufzusteigen – provisorische Abdeckungen gehören in
fachkundige Hände.
Bei erkennbar instabilen oder
stark beschädigten Gebäuden sollte das Gebäude bis zu
einer fachlichen Sicherheitsprüfung nicht betreten
werden. Was von außen harmlos aussieht, kann die Statik
oder den Dachstuhl bereits beeinträchtigt haben.
Warum eine fachliche Dachkontrolle sinnvoll ist
Der Blick vom Garten aus zeigt nur einen Teil der
Wahrheit. Ziegel können durch Windsog angehoben und
leicht verschoben worden sein, ohne herunterzufallen –
sie halten der nächsten Böe möglicherweise nicht mehr
stand. First- und Randbereiche, Anschlüsse an Kamine oder
Dachfenster sowie die Unterspannbahn sind typische
Schwachstellen. Besonders tückisch ist eingedrungene
Feuchtigkeit: Sie kann unbemerkt in den Dachaufbau
gelangen und dort Dämmung und Holzkonstruktion
beeinträchtigen, lange bevor sich der erste Fleck an der
Wohnzimmerdecke zeigt.
Ein erster Selbstcheck vom
sicheren Stand aus hilft bei der Einordnung: Liegen
Ziegel oder Ziegelbruch im
Garten oder in der Dachrinne? Wirken Reihen auf der
Dachfläche verschoben? Gibt es im Dachboden feuchte
Stellen, dunkle Verfärbungen oder muffigen Geruch? Solche
Beobachtungen sind wertvolle Hinweise – sie ersetzen aber
keine fachliche Begutachtung. Ein Dachdecker kann das
Dach, sofern eine sichere Begehung möglich ist,
fachkundig prüfen, verdeckte Schäden beurteilen und bei
Bedarf eine Notsicherung vornehmen, damit kein weiteres
Wasser eindringt.
Regionale Fachbetriebe bieten
dafür in der Regel Kontrolle, Notsicherung, Reparatur und
Wartung aus einer Hand. Wer beispielsweise einen
Dachdecker
in Viersen sucht, findet in Betrieben wie der
Dachdeckerei Lankes & Haak einen Ansprechpartner für die
fachgerechte Prüfung und Instandsetzung nach Unwettern.
Wichtig ist weniger der einzelne Anbieter als das
Prinzip: Verdeckte Schäden lassen sich nur zuverlässig
erkennen, wenn ein Fachmann das Dach tatsächlich
begutachtet.
Schaden dokumentieren und
Versicherung informieren Sobald die
Gefahrenlage unter Kontrolle ist, beginnt die
organisatorische Seite. Grundsätzlich gilt: Je früher und
sauberer dokumentiert wird, desto reibungsloser verläuft
die Regulierung. Für Schäden am Gebäude selbst, also an
Dach, Fassade oder fest eingebauten Teilen, ist in der
Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig; für
bewegliche Gegenstände im Haus, etwa durch eindringendes
Regenwasser beschädigte Möbel, kommt die
Hausratversicherung infrage. Maßgeblich sind dabei stets
der individuelle Vertrag, die Versicherungsbedingungen
und die konkrete Schadenursache – pauschale Zusagen zur
Kostenübernahme lassen sich nicht treffen.
Bei der
Dokumentation und Meldung hat sich folgendes Vorgehen
bewährt: • Fotos aus sicherer Entfernung:
Gesamtansicht des Dachs, Details der beschädigten
Stellen, gefundene Ziegel, feuchte Bereiche im Haus und
gegebenenfalls die provisorische Sicherung festhalten.
• Notizen anlegen: Datum, ungefähre Uhrzeit des
Unwetters, beobachtete Schäden und bereits ergriffene
Maßnahmen schriftlich festhalten; lokale Wetterwarnungen
oder Pressemeldungen können die Akte ergänzen. •
Versicherer unverzüglich informieren: Die Meldung sollte
zeitnah erfolgen, bevor endgültige Reparaturen beginnen.
Der Versicherer kann Weisungen erteilen oder einen
Gutachter schicken. • Schadenminderung beachten: Nach
§ 82 des Versicherungsvertragsgesetzes sind
Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden nach
Möglichkeit abzuwenden und zu mindern – etwa durch eine
fachgerecht ausgeführte provisorische Abdeckung.
Dauerhafte Reparaturen auf eigene Faust sind damit jedoch
nicht gemeint und können die Regulierung erschweren.
Entscheidend ist die Trennung: Die Notsicherung
begrenzt den Schaden und ist meist unverzichtbar, die
endgültige Reparatur sollte mit dem Versicherer
abgestimmt werden. Eine getrennte Dokumentation von
Notmaßnahme und späterer Reparatur schafft Klarheit auf
beiden Seiten.
Vorsorge für das nächste
Unwetter Sturmschäden lassen sich nicht
ausschließen, ihr Risiko aber deutlich senken. Gerade
ältere Dächer oder Eindeckungen, die seit Jahren nicht
geprüft wurden, sind anfällig. Regelmäßige Kontrollen
durch einen Fachbetrieb können Schwachstellen frühzeitig
erkennen. Wer sich allgemein über Vorsorge und Pflege
rund ums Eigenheim informieren möchte, findet
entsprechende Ratgeber auch in der
Rubrik
Haus und Garten.
Zu den wichtigsten
Präventionspunkten zählen: • Eindeckung und
Befestigung prüfen: Gelockerte Ziegel, beschädigte First-
und Randbereiche sowie Anschlüsse regelmäßig
kontrollieren lassen; ob zusätzliche Befestigungen
sinnvoll sind, sollte ein Fachbetrieb beurteilen. •
Dachrinnen und Abläufe freihalten: Verstopfte Rinnen
lassen Regenwasser an Stellen überlaufen, an denen es in
die Konstruktion eindringen kann. • Dachaufbauten
nicht vergessen: Antennen, Satellitenschüsseln,
Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind dem Wind
besonders ausgesetzt und gehören in die regelmäßige
Prüfung.
Wartungsverträge mit einem Fachbetrieb
können diese Punkte bündeln. Sie ersetzen keine
Versicherung, verringern aber die Wahrscheinlichkeit,
dass ein Unwetter überhaupt zu einem Schadensfall wird.
Nach einem Sturm gilt also eine einfache Logik: Erst
die eigene Sicherheit, dann die Dokumentation aus
sicherer Entfernung, anschließend die Meldung an die
Versicherung – und bei jedem Zweifel die fachliche
Prüfung des Dachs. Wer verdeckte Schäden nicht auf die
leichte Schulter nimmt und sein Dach regelmäßig
kontrollieren lässt, ist für das nächste stürmische
Wetter deutlich besser gerüstet. Bei unklaren oder
gefährlichen Schäden sollten Eigentümer nicht zögern,
einen Fachbetrieb oder im Akutfall die Feuerwehr
einzuschalten.
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