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Notdienste DU
2021 |
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Deutschland summt!-Pflanzwettbewerb
mit 489 Beiträgen erfolgreich beendet
Berliner Stiftung freut sich über 117 Fußballfelder
naturnahe Fläche Berliner Stiftung für Mensch und
Umwelt
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Zeit für positive Veränderungen im
eigenen Heim
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Teure Wärmeenergie – das sind die besten Alternativen zu
Gas- und Ölheizungen!
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Maßanfertigung: Vorteile von
passenden Bauelementen bei Immobilien
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Salzwedel/Duisburg, 28. März 2023 -
Individualisierte Bauelemente werden immer gefragter. Sie
zeichnen sich durch eine gute Qualität und eine hohe
Passgenauigkeit aus. Mit solchen Produkten tätigen Käufer
also eine langfristige Investition. Doch sollte man bei der
Auswahl der Elemente einiges berücksichtigen. Dieser Beitrag
verrät, warum immer mehr Menschen auf die Maßanfertigung
setzen und weshalb sie so praktisch ist.
Maßanfertigung steht bei Immobilien für Qualität Ist
von Bauelementen die Rede, meint man damit in der Regel
Fenster sowie Innen- und Außentüren. Schnell wird klar, ...
mehr
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Duisburger Immobilienmarkt zeigt sich dynamisch und
uneinheitlich
Gutachterausschuss für
Grundstückswerte in der Stadt Duisburg
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Organisation einer Gartenparty:
Welche Gartenmöbel brauche ich?
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Duisburg, 17. März 2023 - Jetzt, wo
der Frühling zaghaft vor der Tür steht, kann man wieder mehr
Zeit im Garten verbringen. Und das ist auch gut so.
Schließlich ist ein Garten nicht nur ein großartiger Ort zum
Entspannen, sondern eignet sich auch hervorragend, um
beispielsweise eine Gartenparty zu veranstalten. In diesem
Artikel stellen wir Ihnen die besten Ideen für Gartenpartys
vor und geben Ihnen Tipps für die passenden Gartenmöbel.
Planen Sie eine Gartenparty? Wenden Sie
diese Ideen für Gartenpartys an!
mehr
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Immobilienexperte kritisiert
geplantes Verbot neuer Öl- und Gasheizungen
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Berlin/Stuttgart/Duisburg, 3. März 2023 -
Der 'Grüne' Wirtschaftsminister Habeck plant, ab 2024 den
Neueinbau von Öl- und Gasheizungen zu verbieten.
Immobilienexperte Matthias Heißner kritisiert den Vorschlag
Habecks und hält ein grundsätzliches Verbot für verfrüht.
mehr
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Mietgarten buchen jetzt noch möglich:
Die MietgärtnerInnen in Duisburg starten Anfang Mai in die
Gartensaison
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Heckenschnitt • Baumfällung • Osterfeuer
Umweltamt der Stadt Duisburg
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Grundsteuererklärung: Abgabe
unbedingt ratsam Immobilienexperte Matthias Heißner:
"Schätzungen wirken sich selten zugunsten des Eigentümers
aus"
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Stuttgart/Duisburg, 21. Februar
2023 - Die Abgabe der Grundsteuererklärung hat
Immobilieneigentümer 2022 und auch Anfang des Jahres 2023
bundesweit bewegt. In Bayern ist seit der Verlängerung um
weitere drei Monate ein späteres Ende in Sicht.
Immobilienexperte und Geschäftsführer der Vermieterwelt GmbH
lässt den Prozess Revue passieren: „Schon zu Beginn war
eines klar: Der Prozess war zum Scheitern verurteilt. Es gab
zu viele Unklarheiten, die nicht rechtzeitig angegangen
wurden.“ Die Unsicherheit von Eigentümern habe sich in
der späten Abgabe vieler Grundsteuererklärungen bemerkbar
gemacht, so der Immobilienexperte.
Auch nach der
Verlängerung der Frist waren kurz vor dem Abgabetermin nur
etwa die Hälfte aller Grundsteuererklärungen eingegangen.
„Die Verlängerung der Abgabefrist hat dabei nicht bei
dem eigentlichen Problem angesetzt, sondern es nur weiter
nach hinten verlagert“, kritisiert Heißner.
Grundsteuerbescheide prüfen Auch im Februar sind bei
Weitem nicht alle benötigten Erklärungen eingegangen.
Zunächst sollen nun Erinnerungsschreiben verschickt werden,
auch Verspätungszuschläge sind möglich. Wenn Eigentümer nach
Eingang des Erinnerungsschreibens nicht tätig werden, müssen
sie damit rechnen, dass das zuständige Finanzamt das
Grundeigentum schätzt. „Ich rate jedem Eigentümer, die
Grundsteuererklärung dringend einzureichen, falls noch nicht
geschehen. Wenn das Eigentum geschätzt werden muss, wirkt
sich das selten zugunsten des Eigentümers aus“, rät der
Geschäftsführer der Vermieterwelt. Sobald nach der Abgabe
die Grundsteuerbescheide eingehen, sollten Eigentümer zudem
genauestens prüfen, ob alle Angaben korrekt sind. „Zur
ersten Überprüfung können Grundsteuerrechner hilfreich sein.
Ansonsten sollten Eigentümer zur Prüfung des Bescheids zum
Beispiel den steuerlichen Rat eines Steuerberaters
einholen", sagt Heißner. „Wenn etwas nicht korrekt ist,
bleibt nur ein Monat Zeit, um Einsprüche einzulegen.“
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Fit und mobil bleiben im Alter!
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Duisburgs Untere Naturschutzbehörde informiert über die
Änderung des artenschutzrechtlichen Schutzstatus von Tieren
im Handel
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Schimmel trotz geringer
Luftfeuchtigkeit – wie kommt es dazu?
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Duisburg, 2. Februar 2023 - Hohe
Luftfeuchtigkeit und kühle Raumtemperatur – wenn man nicht
aufpasst, kann sich durch Kondensierung der Raumfeuchte
Schimmel an Fenstern bilden. Auch wenn Mieter alle
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, kann es zu den unerwünschten
Ausblühungen kommen. Im schlimmsten Fall kann die Wohnung
unbewohnbar werden.
mehr

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Finanzen 2023 - vier Tipps zum
Sparen im Haushalt
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Duisburg, 24. Januar 2023 - Viele
Experten erwarten ein von wirtschaftlichen Turbulenzen
geprägtes Jahr 2023. Umso wichtiger ist es für private
Haushalte, sich den neuen finanziellen Herausforderungen zu
stellen. Sparmaßnahmen sind gefragt, um in einer Zeit der
hohen Inflation gut mit dem vorhandenen Geld zurechtkommen
zu können. Wie die guten Vorsätze erfolgreich in die Tat
umgesetzt werden können, klären wir in diesem Artikel.
Ein Haushaltsbuch führen
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Wer gestaltet die attraktivsten Blühflächen für Insekten?
Deutschland summt!
- Pflanzwettbewerb 2023 ist gestartet
Berliner Stiftung für Mensch und
Umwelt
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2022 |
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Eine kurze Ausfüllhilfe für die Grundsteuererklärung
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Kennen Sie Ihre Nachbarn? Dresscode „schwarze Streifen“
Der Blütendoktor

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Und was haben Sie am Wochenende gemacht?
Wir haben Gebüsch gepflanzt!
Der Blütendoktor
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Osterfeuer in der Landschaft sind anzeige- und
genehmigungspflichtig
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Duisburg, 30. März 2022 - Das
Bürger- und Ordnungsamt sowie das Umweltamt weisen darauf
hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur dann zulässig
sind, wenn es sich um öffentliche, für jedermann zugängliche
Veranstaltungen handelt.
Sie müssen in jedem Fall
vorab beim Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Zentrale
Beratungsstelle für Veranstaltende, per E-Mail an
veranstaltungen@stadt- duisburg.de angezeigt werden. Wenn
abgeschnittene Äste und Zweige in Landschaftsschutzgebieten
verbrannt werden sollen, ist hierfür eine entsprechende
Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes bei der
Unteren Naturschutzbehörde (per E-Mail an
unb@stadt-duisburg.de) einzuholen. Diese Befreiung ist mit
Kosten verbunden.
In Naturschutzgebieten ist das
Feuermachen gänzlich verboten, hier wird keine Befreiung für
das Abhalten von Brauchtumsfeuern erteilt.
Bei der
Verbrennung des Schnittgutes sind verschiedene Regelungen zu
beachten: Es darf lediglich Holz von Baum- und
Strauchschnitt verfeuert werden, das trocken und unbehandelt
ist. Das Verbrennen von beschichtetem Holz ist verboten –
wie zum Beispiel behandelte Paletten und Schalbretter sowie
sonstige Abfälle (zum Beispiel Altreifen). Andere Stoffe
(insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder andere
Abfälle) dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des
Feuers genutzt werden. Das Brennmaterial muss so trocken
sein, dass es beim Brennen möglichst wenig raucht.
Am Tag des Abbrennens UMSCHICHTEN! Vor
Entzünden des Feuers muss das Schnittgut am Tage des
Verbrennens umgeschichtet werden, da sich gerne Kleintiere
wie zum Beispiel Igel in dem schützenden Reisig einfinden.
Auch sollte auf Vogelnester geachtet werden, da Arten wie
der Zaunkönig oder die Heckenbraunelle gerne ihre Nester in
solchen dichten Strukturen anlegen. Wenn Vogelnester
festgestellt werden, kann das Reisig nicht verbrannt werden,
da die Nester nach dem Bundesnaturschutzgesetz hohen Schutz
genießen.
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Am Schneeschieben führt kein Weg vorbei
Warum, wann und wie oft?
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Mit was müssen wir im Energiebereich ab 2022
rechnen?
Setzt die Ampel-Koalition im Energiebereich die falschen
Signale? K.
Rietz
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Hausverkauf mit Nießbrauch?
Senioren verkaufen Immobilien mit Nießbrauch zu erheblichen
Abschlägen
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