| Duisburg,
					14. Februar 2023 - Das Amt für Schulische Bildung 
					richtet in Zusammenarbeit mit den Ganztagsträgern für 
					Duisburger Grundschulkinder eine landesgeförderte 
					Betreuungsmaßnahme in den Osterferien 2023 aus. Diese findet 
					an 15 über das Stadtgebiet verteilten Schulstandorten vom
					03.04.2023 bis 14.04.2023 in der Zeit von 8:00 bis 
					16:00 Uhr von Montag bis Freitag statt (ausgenommen 
					an Feiertagen).
 Standorte:
 Walsum: - GGS Breite Straße
 
 Hamborn: - Schule am 
					Röttgersbach, Bilsestraße
 - Regenbogenschule, Ottostraße
 - Schule im Dichterviertel, Kampstraße
 
 Meiderich/Beeck: - GGS Bergschule, Bergstraße
 
 Homberg/Ruhrort/Baerl: - GGS Kirchstraße
 - GGS Ruhrort, 
					Fürst-Bismarck-Straße
 
 Mitte: - GGS Brückenstraße
 - 
					GGS Tonstraße
 - GGS Mozartstraße
 
 Rheinhausen: - 
					Gerhart-Hauptmann-Schule, Breslauer Straße
 - GGS 
					Bergheimer Straße
 
 Süd: - GGS Am See
 - GGS 
					Lauenburger Allee
 - GGS Wanheim, Am Tollberg
 
 Angeboten werden neben dem täglichen warmen Mittagessen u.a. 
					Spiele, Sport, kreative und künstlerische Aktionen sowie 
					Ausflüge in die nähere Umgebung.
 
 Die 
					Anmeldefrist endet am 10.03.2023 (24 Uhr).
 
 Das Anmeldeverfahren startet ab Mittwoch, den 
					15.02.2023 um 08:00 Uhr.
 Erst ab diesem 
					Zeitpunkt ist der eingestellte Link (unter
					
					OGS-Ferienbetreuung | Stadt Duisburg unter dem Punkt 
					Links und Downloads.) aktiv!
 
 Kosten
 Die Ferienbetreuung kann wochenweise gewählt werden. Es 
					fallen keine zusätzlichen Betreuungskosten an. Es wird 
					lediglich eine Pauschale in Höhe von 4 Euro pro Tag für 
					warmes Mittagessen erhoben.
 Bei BuT-Berechtigung können 
					diese Kosten von den Sozialleistungsträgern übernommen 
					werden.
 
 WICHTIG!
 Dieses Angebot gilt vorbehaltlich 
					eventuell neu zu treffender Regelungen durch die 
					Landesregierung NRW.
 Die Platzzahl pro Standort ist 
					begrenzt. Eine Teilnahme am Wunschstandort ist nicht 
					garantiert.
 Sofern eine Maßnahme nicht zustande kommt, 
					ist die Stadt nicht verpflichtet für eine Ersatzmaßnahme zu 
					sorgen.
 Die Anmeldung ist verbindlich, verpflichtet 
					zur Teilnahme und erfolgt digital über die Seite: 
					www.duisburg.de/ferienbetreuung. Die Platzvergabe erfolgt in 
					der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
 Sobald die 
					Höchstteilnehmerzahl an einem Standort erreicht ist, 
					erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Sie haben dann die 
					Möglichkeit, Ihr(e) Kind(er) auf eine Warteliste zu setzen 
					oder in einer anderen Maßnahme unterzubringen, sofern dort 
					noch freie Plätze sind.
 Wir möchten Sie noch darauf 
					hinweisen, dass der Browser "Internetexplorer" nicht durch 
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