|
Duisburg, 10. November 2025 - Das BikiniARTmuseum
beabsichtigt, in den Kaiserbädern in Usedom eine große und
bislang nirgendwo dagewesene Ausstellung über die weltweite
Badekultur zu inszenieren. Dabei sollte als Referenz an
Usedom eine besondere Aufarbeitung der Insel und der Ostsee
stattfinden.
Zwei Jahre recherchierte dafür ein Team
unter Einbindung des Bademodensammlers Jürgen Kraft, des
Ortshistorikers Fritz Spalink und der Berliner Archivarin
und forschenden Sängerin Evelin Förster. Große
Aufmerksamkeit wäre garantiert gewesen. Nutznießer wären
zweifelsfrei Kultur und Tourismus in Usedom und den
Kaiserbädern.
Wie gehabt: Verwaltung
verschleppt und torpediert Fast zwei Jahre
torpedierte aber das Bauamt in Greifswald das Vorhaben. Den
Ausstellungsträgern schlug von Anfang an eine
voreingenommene, ablehnende und nicht ansatzweise
kooperationsbereite Haltung entgegen. Der Bauantrag wurde
nunmehr abgelehnt. Die Ablehnung ist fehlerhaft und
haarsträubend. Deshalb hat man nun auch
entschieden, gegen die Ablehnung fristwahrend Widerspruch
einzulegen und vor der Begründung erst einmal Akteneinsicht
zu nehmen.
Weiterhin wird man parallel nochmals
einen Antrag auf ein „Fliegendes Bauwerk“ stellen, da sich
die Rahmenbedingungen und Vorgaben der Bundesregierung durch
den Regierungswechsel und der anhaltenden desolaten
Wirtschaftslage in Deutschland deutlich hinsichtlich
großzügiger Genehmigungspraxis geändert hat.
Marco
Preißer vom Entwicklungsteam: „Wir haben insbesondere aus
dem Kulturbereich enormen Zuspruch für unser Vorhaben und
Unverständnis über die ablehnende Haltung der Baubehörde
erhalten. Insbesondere der Inselhistoriker Fritz Spalink
stellte öffentlich klar, wie wichtig die Ausstellung „Die
Welt geht Baden“ mit einer sensiblen Aufarbeitung der
Badekultur des eigenen Ostsee-Küstenabschnittes für Usedom
hat“.
Ausstellung „Die Welt geht Baden“ in
einem 800 qm genormter und geprüfter Pavillon
Die Ausstellung „Die Welt geht Baden“ sollte in einem 800 qm
Pavillon als temporäre Architektur auf dem großen
Grenzparkplatz von Ahlbeck stattfinden. Der ausgesuchte
Pavillon ist ein genormtes und mit allen Prüfungen
versehenes Zelt, das als sogenannter „fliegender
Bau“ in ganz Deutschland für Großevents im Einsatz
ist, auch für längere Zeit. Überall in Deutschland wurde das
Zelt in dem vom Gesetzgeber dazu extra geschaffenen
vereinfachten Verfahren als „fliegendes Bauwerk“ genehmigt.
Ein Beispiel: Als der SSV Ulm
überraschend 2024 in die zweite Bundesliga aufgestiegen war
und man dafür keine ausreichende Infrastruktur hatte, wurde
für mehrere Jahre exakt der baugleiche Pavillon mit dem
identischen Bauprüfbuch zur Nutzung für hunderte VIP-Gäste
einfach und schnell als „fliegender Bau“ genehmigt und
aufgestellt. Das Gleiche wäre auch auf Usedom möglich
gewesen. Die ausgesuchte Örtlichkeit, der
Grenzparkplatz, ist seit vielen Jahren Bestand. Er ist im
gültigen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet“ ausgewiesen.
Direkte Nachbarn sind die Bahn mit dem Bahndamm, eine
Landesstrasse mit erheblichem Grenzverkehr und
Tourismushaltestelle, ein Zollgebäude, Gastronomiegebäude
und weitere Parkplätze. Auf dem Parkplatz fand auch schon
eine Sandskulpturenausstellung in einem deutlich größeren
Zelt statt.
Bauamt besteht auf
Baugenehmigungsverfahren Alles wäre daher
möglich und machbar gewesen. Die Macher gingen daher auch
fest davon aus, dass es in Usedom schnell geht. Das
Gegenteil war der Fall. Das Bauamt wehrte sich gegen das
vereinfachte Verfahren als fliegendes Bauwerk vehement. Man
wollte unbedingt ein Baugenehmigungsverfahren. Dabei
suggerierte man den Betreibern aber eine zügige und
unkomplizierte Bearbeitung und eine Genehmigungsfähigkeit.
Dazu kam es aber nicht.
In dem nun vorliegenden
ablehnenden Bescheid kommen dann Argumente, wie die
Entstehung und Verfestigung einer „Splittersiedlung“, der
Schutz „naturgegebener Bodennutzung“ und
„Erholungslandschaft“ und eine fehlende Erschließung.
„Viele Menschen sind auf mich zugekommen. Selbst der
Baurechtslaie schüttelt hier ungläubig den Kopf, das ist
doch keine grüne Wiese und mit dem vorübergehenden Pavillon
wird kein einziger Baum oder Strauch berührt“, so Jürgen
Kraft. Der beratende Jurist dazu: „Das Landratsamt hat
im Ablehnungsbescheid den Flächennutzungsplan einfach
weggelassen. Das Landratsamt kannte den Flächennutzungsplan
aber, denn es hat ihn selbst vor Jahren in Kenntnis des
Bestandes genehmigt. Die Außerachtlassung des Plans stellt
einen Ermessensfehlgebrauch dar. Das Argument einer
Verfestigung einer Splittersiedlung ist abwegig. Aufgrund
der Lage des Grenzparkplatzes und der dort schon seit
Jahrzehnten vorhandenen Bebauung verfestigt sich hier
nichts. Ein Schutz von Natur und Landschaft ist im
vorliegenden Einzelfall abwegig.“
Auch der weitere
Einwand der nicht gesicherten Erschließung greift nicht.
Dazu der planende Architekt: „Die Erschließung ist komplett
vorhanden, sonst gäbe es keinen Parkplatz und keine
Gebäulichkeiten dort. Die Lösung von Detailfragen, die den
Zeltpavillon betreffen, insbesondere auch der wichtige
Brandschutz, kosten Zeit und Geld. Diese werden in normalen
Verfahren beauftragt, wenn die Baubehörde signalisiert, dass
man jetzt prinzipiell durch ist oder sie setzt es als
Auflage in die Baugenehmigung. Diese Ausgaben zu einem
Zeitpunkt zu fordern, wo die Baubehörde noch prinzipielle
Bedenken hat, siehe Splittersiedlung und Natur, ist
unangemessen und defacto rausgeschmissenes Geld.“
Vielleicht gibt es doch noch eine zeitnahe Lösung, ansonsten
sind Kultur, Tourismus und Wirtschaft die Verlierer,
abgesehen von dem nachhaltigen Imageschaden, durchaus mit
Auswirkungen auf zukünftige Investoren.

Weltweites Aufsehen löste in Hollywood die Versteigerung des
Prinzessin Leia-Bikinis aus STAR WARS aus. Zum einen, weil
das ikonische Filmstück überhaupt auf den Markt kam, zum
anderen ging es nach einer Bieterschlacht nach Deutschland
in das BikiniARTmuseum in einen eigenen megainszenierten
Raum. Auch in Usedom wird dieses Stück Filmgeschichte zu
sehen sein.
|