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				   | Landtag, Ministerien und Verfassungsgerichte aktuell |  
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				   | Neues Brand- und Katastrophenschutzrecht tritt zum 
					  Jahresbeginn in Kraft |  
				   | Innenminister Jäger: "Ein 
					  zukunftsfähiger Brand- und Katastrophenschutz braucht ein 
					  starkes Ehrenamt" Düsseldorf/Duisburg, 
					  28. Dezember 2015 - Am 1. Januar 2016 tritt das Gesetz 
					  über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den 
					  Katastrophenschutz (BHKG) in Nordrhein-Westfalen in Kraft. 
					  Mit ihm werden die bisherigen Rechtsgrundlagen für diesen 
					  Bereich grundlegend modernisiert. Neben den überarbeiteten 
					  inneren Strukturen des Brandschutzes wird mit diesem 
					  Gesetz vor allem der Katastrophenschutz aufgewertet und 
					  ein solides Fundament für das Ehrenamt geschaffen. „Dieses Gesetz hat für unsere Sicherheit eine zentrale 
					  Bedeutung. Deshalb freue ich mich besonders, dass es von 
					  einer großen Mehrheit im Landtag getragen wird“, erklärte 
					  Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Auch von den 
					  Verbänden, deren Mitglieder im Brand- und 
					  Katastrophenschutz mitwirken, wird das Gesetz gelobt.
 
 Aufwertung des Katastrophenschutzes
 Durch die 
					  Stürme „Ela“ und „Kyrill“ oder Hochwassersituationen an 
					  Elbe und Oder ist allen deutlich vor Augen geführt worden, 
					  wie bedeutend ein gut aufgestellter Katastrophenschutz 
					  ist. Daher wurden in den vergangenen Jahren Landeskonzepte 
					  der gegenseitigen landesweiten Hilfe entwickeltet, die nun 
					  auch gesetzlich verankert wurden. Damit wird die zentrale 
					  Funktion des Landes hervorgehoben, die Kreise und 
					  Gemeinden dort zu unterstützen, wo die eigenen Mittel 
					  nicht ausreichen. Dies wird ergänzt durch eine nun 
					  gesetzlich vorgegebene einheitliche Krisenstabsstruktur 
					  und Kooperation der Stäbe für große Einsatzlagen.
 „Darüber hinaus bleibt die Vorbereitung auf große 
					  Einsatzlagen und Katastrophen eine Aufgabe, die ständig 
					  überprüft, erprobt und fortentwickelt werden muss. Wir 
					  wollen den hohen Standard in Nordrhein-Westfalen weiterhin 
					  erhalten“, kündigte Ralf Jäger an.
 
 Stärkung des 
					  Ehrenamtes
 In NRW gibt es mehr als 15.000 
					  hauptamtliche und über 84.000 freiwillige Feuerwehrleute. 
					  Weitere 19.000 Helferinnen und Helfer arbeiten in 
					  anerkannten Hilfsorganisationen mit. Daher ist der Brand- 
					  und Katastrophenschutz wie kaum ein anderer Bereich auf 
					  die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen. Deshalb 
					  haben wir die Attraktivität des Ehrenamtes deutlich 
					  gestärkt“, sagte der Innenminister.
 Neben 
					  Verbesserungen beim Unfallschutz, den 
					  Aufwandsentschädigungen und Ruhezeiten ist auch eine 
					  Verpflichtung aller Aufgabenträger zur Förderung des 
					  Ehrenamtes vorgesehen. Das neue Brandschutzrecht 
					  ermöglicht den Städten und Gemeinden auch, eine 
					  Kinderfeuerwehr für Jungen und Mädchen im Alter von sechs 
					  bis zehn Jahren einzurichten. Sie können dort spielerisch 
					  Erste-Hilfe-Grundlagen und Verhalten im Brandfall 
					  erlernen. So sollen Kinder schon frühzeitig für die 
					  Feuerwehr begeistert werden. „Neben den Löschzwergen 
					  wollen wir Menschen aller Altersklassen für die Feuerwehr 
					  gewinnen“, hob der Minister hervor.
 
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				   | NPD-Verbotsverfahren: Bundesverfassungsgericht hat 
					  Verhandlung zugelassene |  
				   | 07. Dezember 2015 - Im 
					  NPD-Verbotsverfahren hat der Zweite Senat des 
					  Bundesverfassungsgerichts gemäß § 45 des 
					  Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beschlossen, dass die 
					  Verhandlung über die Anträge des Bundesrats durchzuführen 
					  ist. Termine zur mündlichen Verhandlung hat der Senat 
					  auf Dienstag, 1. März 2016, 10.00 Uhr, Mittwoch, 2. März 
					  2016, 10.00 Uhr und Donnerstag, 3. März 2016, 10.00 Uhr
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				   | Viertes Symposium „Der Phönix fliegt!" - Mut zu mehr 
					  Europa in der Flüchtlingskrise |  
				   |  3.000 Gäste beim 
					  Abendkongress zum Thema „Europa: Warum und Wohin“ 
					   Außenminister Steinmeier: Wir sind am 
					  erfolgreichsten, wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten
  Initiativkreis-Moderator Engel: Heute sind wir es, 
					  die anderen helfen können
 - Bundesaußenminister Dr. 
					  Frank-Walter Steinmeier fordert zur Bewältigung der 
					  aktuellen Flüchtlingskrise Mut zu mehr Europa.
 
 Beim vierten Symposium „Der Phönix 
					  fliegt!“ in der Essener Philharmonie sagte 
					  Steinmeier am heutigen Mittwoch, 28. Oktober, vor rund 
					  3.000 Gästen: „Wir brauchen jetzt in der Flüchtlingskrise 
					  den Mut zu mehr Europa: bei der Sicherung unserer 
					  europäischen Außengrenzen, bei der Entwicklung eines 
					  gemeinsamen Asylsystems, bei der fairen Verteilung von 
					  Lasten.“
 
 Auch der Moderator des Initiativkreises 
					  Ruhr, Klaus Engel, forderte mehr gemeinsames Handeln der 
					  europäischen Partner: „Heute sind wir es, die anderen 
					  helfen können. Ich meine damit nicht nur ‚wir in 
					  Deutschland‘, sondern ich meine ‚wir in Europa‘. Dieses 
					  ‚Wir‘ in Europa wird oft zitiert, aber wenn es ernst wird, 
					  überwiegen noch zu oft nationale Interessen“, sagte Engel, 
					  der auch Vorsitzender des Vorstandes der Evonik Industries 
					  AG ist, in seiner Begrüßungsrede.
 
 Auf dem Podium 
					  der vom Initiativkreis Ruhr und dem Politischen Forum Ruhr 
					  organisierten Veranstaltung diskutierten Botschafter Dr. 
					  Hans-Dieter Heumann, Präsident der Bundesakademie für 
					  Sicherheitspolitik a.D., Friedrich Merz, Vorsitzender der 
					  Atlantik- Brücke e.V., und der Historiker Prof. Dr. 
					  Heinrich August Winkler, Humboldt-Universität zu Berlin, 
					  über das Thema „Europa: Warum und Wohin“.
 „Wir 
					  brauchen Europa aber auch, um die Flüchtlingskrise dort zu 
					  bekämpfen, wo sie entsteht. Dort, wo Krieg und Gewalt 
					  Menschen zwingen, ihre Heimat zu verlassen“, sagte 
					  Minister Steinmeier in seinem Impulsvortrag weiter. „Es 
					  muss uns darum gehen, die Ursachen der Krise zu bekämpfen! 
					  Ob in Syrien, in Libyen, im Irak oder in Afghanistan. 
					  Deshalb setzen wir uns mit aller Kraft für politische 
					  Lösungen für die Krisen des Mittleren Ostens und 
					  Nordafrikas ein. Deshalb stützen wir die Nachbarländer der 
					  Krisengebiete. Und auch hier sind wir am erfolgreichsten, 
					  wenn wir als Europäer gemeinsam arbeiten.“
 
 Der 
					  Außenminister zeigte sich zuversichtlich: „Es sind 
					  schwierige Zeiten für Europa. Aber wenn wir es klug 
					  anstellen, dann werden uns diese Verhandlungen in Europa 
					  näher zusammenwachsen lassen. Wenn wir es richtig machen, 
					  dann ist Europa schlicht und einfach die einzige 
					  überzeugende Antwort auf die größte politische Frage, vor 
					  der wir hier und heute stehen.“
 Dr. Stephan 
					  Holthoff-Pförtner, Vorsitzender des Politischen Forums 
					  Ruhr und Verleger der FUNKE MEDIENGRUPPE, sagte: „Seit 25 
					  Jahren stellt sich das Politische Forum Ruhr der Aufgabe, 
					  unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander ins 
					  Gespräch zu bringen. Wir verstehen uns als Marktplatz der 
					  Meinungen, um Überzeugungen auszutauschen und Impulse für 
					  gemeinsame Lösungsansätze zu geben. Mit dem vierten 
					  Abendkongress in der Reihe ‚Der Phönix fliegt!‘ setzen wir 
					  die sehr erfolgreiche Kooperation mit dem Initiativkreis 
					  Ruhr fort.“
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				   | Umweltministerium startet 
					  Service zum Bau von Flüchtlingsunterkünften aus Holz |  
				   | Webportal und Hotline 
					  werden gestartet – Reges Interesse bei Kommunen und 
					  privaten Investoren  Düsseldorf, Duisburg, 26. Oktober 2015 
					  - Das Umweltministerium unterstützt die 
					  nordrhein-westfälischen Städte, Gemeinden, Kreise und 
					  Bezirksregierungen durch einen neuen Beratungsservice für 
					  den schnellen und effizienten Bau von Unterkünften und 
					  Wohnraum für Flüchtlinge aus Holz. „Die weltweiten 
					  ungelösten Kriegsherde sorgen seit Monaten dafür, dass 
					  Menschen auch in Nordrhein-Westfalen Schutz suchen. Das Land und auch die Kommunen sind dadurch vor neue 
					  Herausforderungen gestellt, die wir meistern wollen. Wir 
					  als Land leisten dazu unseren Beitrag und der Bau von 
					  Flüchtlingsunterkünften aus Holz bietet eine schnelle, 
					  effiziente und auch für die Weiternutzung flexible 
					  Alternative“, sagte Umweltminister Johannes Remmel nach 
					  der heutigen Kabinettsitzung, auf der das entsprechende 
					  Vorschlag durch den Minister vorgestellt wurde. „Es ist 
					  ein Beratungsangebot an die Kommunen und private 
					  Bauträger, die die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften 
					  in die Hand nehmen wollen. Sie müssen jetzt entscheiden, 
					  ob sie dafür moderne Holzbaulösungen nutzen wollen. Wir 
					  stellen die notwendige Expertise und den Service unseres 
					  Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen dafür zur 
					  Verfügung.“
 Bauminister Michael Groschek 
					  unterstützt das Vorhaben: „Alles, was schnell gebaut 
					  werden kann und dabei die notwendigen Standards erfüllt, 
					  hilft uns weiter. Holzbaumodule sind ein Beitrag zur 
					  Lösung der Unterbringungsprobleme. Bis zu dreigeschossige 
					  Holzbauten sind nach Landesbauordnung regulär ohnehin 
					  möglich. Bis zu fünfgeschossige Holzbauten können im Wege 
					  einer Abweichungsgenehmigung errichtet werden. Wir in NRW 
					  fragen nicht nach Obergrenzen und dem Ende der 
					  Fahnenstange, wir fragen was geht, und was wir noch 
					  unternehmen können, um den Flüchtlingen über den Winter 
					  eine sichere Bleibe zu ermöglichen.“ 
 In den letzten Wochen wurden durch 
					  Umweltministerium und Wald und Holz NRW die Möglichkeiten 
					  geprüft, ob durch standardisierte und modular aufgebaute 
					  Holzbaukonzepte Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden 
					  können und ob die entsprechenden Produktionskapazitäten 
					  vorhanden sind. „Wir haben innerhalb der Holzwirtschaft 
					  für diesen Weg geworben und uns wurde versichert, dass die 
					  notwendigen Kapazitäten von Seiten der Holzbranche 
					  vorhanden sind. Die Kommunen und andere Bauträger können 
					  also loslegen.“ 
 Auch eine erste 
					  Informationsveranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter 
					  der Kommunen ist letzten Donnerstag in Köln auf großes 
					  Interesse der Städte, Gemeinden, Kreise und der 
					  bauausführenden Unternehmen gestoßen. „Bei den Kommunen 
					  ist das Interesse da und es gibt auch schon die ersten 
					  Städte, die sich dazu entschlossen haben, mit heimischen 
					  Holzbauunternehmen Flüchtlingsunterkünfte zu bauen“, sagte 
					  Minister Remmel. 
 Holzbauten sind relativ schnell zu 
					  realisieren. Kleinere Objekte können inklusive der 
					  Planungs- und Genehmigungsphase innerhalb von 2 bis 3 
					  Monaten errichtet werden, größere, bis zu dreistöckige 
					  Bauten innerhalb von 5 bis 6 Monaten. „Der große Vorteil 
					  von Holzbauten im Vergleich zu Containern oder Zelten sind 
					  zum einen die günstigeren Folgekosten, etwa bei der 
					  Heizung, und die flexible Weiternutzung: Holzbauten können 
					  flexibel erweitert, verkleinert oder gar für andere 
					  Nutzungen umgebaut werden, etwa für Wohnheime für 
					  Studentinnen und Studenten“, betonte Minister Remmel. 
 Nach dem Vorschlag des 
					  Umweltministeriums soll es ein umfangreiches Web-Portal 
					  und eine Hotline als zentrale Anlaufstelle für 
					  Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den 
					  Kreisen, Städten, Gemeinden sowie für privaten Investoren 
					  errichtet werden. Zudem sind eine Holzbau-Fachberatung bei 
					  der Projektumsetzung, auch im Rahmen der Vor-Ort-Beratung, 
					  und die Bereitstellung von spezifischen Fachinformationen 
					  (etwa Ausschreibungstexte, Qualitätssicherung Holzbauten, 
					  Fragen zum Brandschutz) vorgesehen.  Die notwendigen Service-Einrichtungen 
					  sind bereits frei geschaltet und besetzt. Das Webportal 
					  folgt in den nächsten Wochen:  Hotline: (02962) 8029968
 Mailkontakt: holzwirtschaft@wald-und-holz.nrw.de
 Web-Portal (Freischaltung in den 
					  nächsten Wochen)   |  
				   | Kommunen bekommen Kosten 
					  von Notunterkünften für Asylbewerber erstattet |  
				   | 
					  Düsseldorf/Duisburg, 19. Oktober 
					  2015 - Die Kommunen bekommen schnell ihre Kosten erstattet, 
					  um die Notunterkünfte für Asylbewerber im Auftrag des 
					  Landes weiter betreiben zu können. "Wir wissen um die 
					  außergewöhnliche Kraftanstrengungen, die vor Ort in den 
					  Kommunen auf allen Verwaltungsebenen erbracht werden", 
					  erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger heute in 
					  Düsseldorf. Zumal das Land aufgrund der hohen Zahl von 
					  Flüchtlingen dringend auf die Unterstützung der Kommunen 
					  angewiesen ist.
 Es können nicht mehr alle Flüchtlinge 
					  kurzfristig in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie 
					  Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. "Zusammen 
					  mit den Kommunalen Spitzenverbänden sind wir zu dieser 
					  guten Lösung gelangt", erklärte Ralf Jäger. "Die Kosten 
					  für das Personal der Kommunen werden pauschal erstattet.
 Die Abrechnung erfolgt weitgehend unbürokratisch". So 
					  soll der Verwaltungsaufwand deutlich verringert und 
					  Zeitverzögerungen bei der Abrechnung vermieden werden. Die 
					  Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2015. 
					  Bereits in der Vergangenheit hatte das Land den Kommunen 
					  die Kosten für den Betrieb der Notunterkünfte erstattet. 
					  Mit dieser Vereinbarung zwischen Land und den Kommunen 
					  können die betroffenen Kommunen längerfristig planen. Sie 
					  werden in die Lage versetzt, den Betrieb der 
					  Notunterkünfte für ein weiteres halbes Jahr 
					  aufrechtzuerhalten.
 Die notwendigen Kosten des 
					  Verwaltungspersonals der Kommunen in Notunterkünften mit 
					  bis zu 150 Plätzen werden mit einem Betrag in Höhe von 
					  20.000 Euro pro Monat und Notunterkunft erstattet. Wird 
					  eine Notunterkunft mit einer höheren Platzzahl betrieben, 
					  erhöht sich die Pauschale in Schritten von 3.250 Euro für 
					  jeweils bis zu 25 weitere Plätze.
 Die Abrechnung der 
					  Personal- und Sachkosten erfolgt über die zuständige 
					  Bezirksregierung jeweils zum Ende eines Monats. Für 
					  Notunterkünfte, die am 1. September dieses Jahres in 
					  Betrieb waren, endet die Vereinbarung mit Ablauf des 
					  Monats Februar 2016. Für Notunterkünfte, deren Betrieb ab 
					  2. September 2015 aufgenommen wurde oder wird, gilt diese 
					  Vereinbarung sechs Monate nach Betriebsaufnahme. Sie 
					  verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht 
					  einen Monat vor ihrem Ende gekündigt wird. In NRW werden 
					  über 100 Notunterkünfte von Kommunen betrieben. Dort sind 
					  insgesamt über 15.000 Menschen untergebracht.
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				   | Die Flüchtlings-Prognosen 
					  des Bundes sind schon wieder überholt - in diesem Jahr 
					  kamen bereits 77.000 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen |  
				   | Düsseldorf/Duisburg, 24. Juli 2015 - 
					  Immer mehr Menschen suchen in NRW Schutz und Hilfe. Seit 
					  Jahresbeginn sind bereits mehr als 77.000 Flüchtlinge nach 
					  NRW gekommen. "Das konnte niemand voraussehen. Wir tun 
					  alles, um ihnen ein sicheres Dach über dem Kopf zu bieten. 
					  Das schaffen wir nur gemeinsam mit den Kommunen und den 
					  Hilfsorganisationen. Wir müssen dabei alle vernünftigen 
					  und sinnvollen Lösungen nutzen", erklärte Innenminister 
					  Ralf Jäger heute in Düsseldorf.
 
 Die Landesregierung will die Kommunen 
					  finanziell gerecht bei der Unterbringung der Flüchtlinge 
					  unterstützen. "Deshalb sind wir mit den Kommunalen 
					  Spitzenverbänden in einem konstruktiven Dialog, um die 
					  tatsächlichen Kosten der Gemeinden zu ermitteln und 
					  schnell helfen zu können." Gleichzeitig forderte der 
					  NRW-Innenminister mehr finanzielle Hilfe vom Bund. "Denn 
					  die bisherigen Zusagen aus Berlin beruhen auf überholten 
					  Prognosen. Die bisher gewährte Unterstützung für Länder 
					  und Kommunen ist nicht mehr als ein Anfang. Spätestens bei 
					  den geplanten Gesprächen zwischen Bund und Ländern in den 
					  nächsten Wochen brauchen wir konkrete Ergebnisse", 
					  kritisierte Jäger. 
 Auch bei der Bearbeitung der 
					  Asylanträge erwartet der NRW-Innenminister mehr Tempo. 
					  "Der Bund muss jetzt die Ärmel hochkrempeln. Die Verfahren 
					  dauern rund ein halbes Jahr. Deshalb braucht das Bundesamt 
					  für Flüchtlinge und Migration mehr Mitarbeiter. Derzeit 
					  dauern die Verfahren zu lange. Die Zahl der unbearbeiteten 
					  Anträge hat sich bundesweit auf mittlerweile rund 270.000 
					  erhöht. "Das ist völlig inakzeptabel für die geflüchteten 
					  Menschen, die bei uns eine Perspektive bekommen sollen und 
					  darüber schnell Klarheit brauchen. Außerdem dürfen wir den 
					  Menschen, die keine Chance haben, bei uns zu bleiben, 
					  keine falschen Hoffnungen machen", meinte Jäger. 
 NRW nimmt derzeit mehr Flüchtlinge auf 
					  als Frankreich. In der letzten Woche trafen rund 5.000 
					  Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein. Und in 
					  dieser Woche rechnet NRW mit einem Höchststand von 5.300. 
					  "Dies verdeutlicht die immense Dynamik, die in diesen 
					  Tagen alle vor eine riesige Herausforderung stellt und 
					  deshalb auch unkonventionelles Vorgehen erfordert. Und 
					  diese Herausforderung besteht nicht nur in NRW, sondern 
					  bundesweit". Im vergangenen Jahr hat NRW 40.000 
					  Flüchtlinge aufgenommen. "Wir stellen uns auf deutlich 
					  mehr als doppelt so viele Asylbewerber wie 2014 ein und 
					  haben unsere bisherigen Planungen angepasst", unterstrich 
					  Jäger.  NRW hat seit 2012 die Regelkapazitäten 
					  in den Landeseinrichtungen von 1.800 auf aktuell 9.300 
					  erhöht. Das ist mehr als eine Verfünffachung. Zurzeit 
					  können fast 17.000 Menschen in allen Landeseinrichtungen 
					  untergebracht werden. Für die vielen Hilfesuchenden werden 
					  mehrere Tausend neue Plätze geschaffen. 
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				   | Deckelung der Dispozinsen – 
					  NRW fordert von der Bundesregierung, eine Obergrenze zu 
					  schaffen |  
				   | 
					  
					  Düsseldorf/Duisburg, 16. Juli 2015 - NRW-Minister Remmel: 
					  Eine Deckelung der Dispo-Zinsen ist längst überfällig 
					  Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank 
					  günstig Geld leihen. Wenn sie es aber an ihre Kunden 
					  weitergeben, verlangen sie hohe Dispozinsen. Der Leitzins 
					  der europäischen Zentralbank liegt derzeit bei 0,5 
					  Prozent. Zu diesem Zinssatz bekommen Banken ihr Geld. Sie 
					  geben den historisch niedrigen Zinssatz aber nicht an die 
					  Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Studien belegen, 
					  dass Bankkunden im Schnitt zehn Prozent Dispozinsen zahlen 
					  müssen, wenn das Konto überzogen wird. Die 
					  NRW-Landesregierung fordert deshalb eine Deckelung der 
					  Dispozinsen auf maximal acht Prozent über dem Leitzins. "Die Bundesregierung hat mit ihrem gestrigen 
					  Kabinettsbeschluss eine sehr gute Gelegenheit verstreichen 
					  lassen, der Willkür der Banken ein Ende zu setzen", 
					  erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.
 "Trotz vielfacher Aufforderung, einen Deckel einzuführen, 
					  hat sie sich dagegen entschieden. Wir werden uns aber im 
					  Bundesrat weiter für die Bankkunden einsetzen und eine 
					  Deckelung fordern." Die gleiche Forderung soll auch für 
					  Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen 
					  eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken oft noch 
					  einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für 
					  Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.
 Justizminister Thomas Kutschaty machte deutlich: "Derzeit 
					  fordert ein Teil der Banken für Kredite, die ohne 
					  eingeräumten Dispositionskreditrahmen gewährt werden oder 
					  in denen die Überziehung über dem vereinbarten 
					  Dispositionskreditlimit liegt, eine deutlich höhere 
					  Gebühr, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe 
					  vorliegen. Zusätzliche Kosten entstehen der Bank nicht; 
					  ein gegenüber dem Dispositionskredit höheres Risiko oder 
					  erhöhter Verwaltungsaufwand ist nicht erkennbar. Insofern 
					  ist es sachgerecht, die gesetzliche Obergrenze auch auf 
					  die Höhe der Zinsen bei geduldeter Überziehung des Kontos 
					  zu erstrecken."
 Für den Staatssekretär des 
					  Wirtschaftsministeriums Dr. Günther Horzetzky sollte der 
					  Dispozins auch die aktuelle Marktlage widerspiegeln: "Die 
					  bisherige Zinshöhe ist oft unverhältnismäßig und geht dann 
					  einseitig zu Lasten der Bankkunden. Die Marktlage muss 
					  sich auch bei den Dispozinsen widerspiegeln."
 "Wenn 
					  Banken für Guthaben so gut wie keine Zinsen zahlen, gibt 
					  es auch keinen nachvollziehbaren Grund für Dispozinsen in 
					  der gegenwärtigen Höhe", ergänzte Finanzminister Norbert 
					  Walter-Borjans. Hintergrundinformation: Der Basiszins nach 
					  §247 BGB liegt stets mit 0,88 Prozent unter dem Leitzins 
					  der Europäischen Zentralbank (EZB). Er ist eine feste 
					  Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom 
					  Leitzins der EZB auch den Markt ab. Würde der Dispozins 
					  bei acht Prozent gedeckelt, würde das bei dem aktuellen 
					  Basiszins von -0,83 Prozent derzeit eine Obergrenze von 
					  7,17 Prozent bedeuten. Die gleiche Forderung soll auch für 
					  Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen 
					  eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken häufig 
					  noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für 
					  Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden.
 
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