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					 Düsseldorf/Duisburg, 26. Juli 2022 - Ende 
					2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 54 700 Personen Hilfe 
					zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches 
					Sozialgesetzbuch (SGB XII).  Wie Information und Technik 
					Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, 
					waren das 2 435 Empfänger/-innen bzw. 4,3 Prozent weniger 
					als Ende 2020. Während die Zahl der Empfängerinnen und 
					Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von 
					Einrichtungen Ende 2021 um 12,3 Prozent niedriger war als 
					ein Jahr zuvor, stieg die Zahl der Leistungsempfänger 
					innerhalb von Einrichtungen um 6,2 Prozent. Der Anteil der 
					in Einrichtungen untergebrachten Personen an allen 
					Leistungsempfängern war Ende 2021 mit 48,1 Prozent um 
					4,7 Prozentpunkte höher als Ende 2020 (damals: 
					43,4 Prozent).
  Außerhalb von Einrichtungen waren 
					Leistungsempfänger/-innen Ende 2021 mit durchschnittlich 
					42,9 Jahren jünger als diejenigen in Einrichtungen 
					(69,0 Jahre). Bei Leistungsbeziehern, die nicht in 
					Einrichtungen lebten, waren Männer mit einem Anteil von 
					54,4 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen war der 
					Frauenanteil mit 52,7 Prozent höher als der der Männer. 
					Die – im Vergleich zu den Vorjahren – seit 2020 niedrigeren 
					Empfängerzahlen sind auf die Änderungen im 
					Bundesteilhabegesetz vom 1. Januar 2020 zurückzuführen: Die 
					„besondere Wohnform” der Eingliederungshilfe zählt seitdem 
					nicht mehr zu den (stationären) Einrichtungen. Für Personen 
					in besonderen Wohnformen mit Anspruch auf Grundsicherung im 
					Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII 
					entfällt damit seit dem 1. Januar 2020 der ergänzende Bezug 
					von Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des sog. weiteren 
					notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen 
					(Kleiderbeihilfe und Barbetrag zur freien Verfügung). 
					 Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das 
					sozioökonomische Existenzminimum notwendigen Grundbedarf 
					decken. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren 
					notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder 
					durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken 
					können. Dazu zählen beispielsweise vorübergehend 
					Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder 
					längerfristig Erkrankte. Das Statistische Landesamt weist 
					darauf hin, dass seit dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse 
					der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebeunterhalt aus 
					Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet 
					werden. Hierdurch besteht keine Additivität. Personen, deren 
					Geschlecht bei der Erfassung mit „divers” und „ohne Angabe” 
					angegeben wurde, wurden per Zufallsprinzip dem männlichen 
					oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.
 
  291.890 Personen in NRW erhielten 
					Ende 2021 Grundsicherungsleistungen Düsseldorf/Duisburg, 21. Mai 2022 - Ende 
					2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 291 890 Menschen 
					Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei 
					Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII).  
					Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als 
					Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund 6 300 
					Personen bzw. 2,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
  
					161 956 Personen (55,5 Prozent der Empfänger/-innen) hatten 
					die Altersgrenze erreicht und erhielten somit Grundsicherung 
					im Alter; das waren 4,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ihr 
					Durchschnittsalter lag bei 74,4 Jahren. 
  Personen, 
					die vor 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 
					65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren 
					wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 
					schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 hatte 
					diese Altersgrenze bei 65 Jahren und zehn Monaten gelegen. 
					 129 925 Menschen (44,5 Prozent aller 
					Grundsicherungsempfänger/-innen) waren mindestens 18 Jahre 
					alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie 
					erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer 
					dauerhaften, vollen Erwerbsminderung (−0,2 Prozent gegenüber 
					Ende 2020).  Empfänger/-innen dieser Leistungen waren im 
					Schnitt 46,4 Jahre alt. Wie schon in den Jahren zuvor 
					erhielten auch Ende 2021 mehr Frauen als Männer 
					Grundsicherung im Alter, während bei der Grundsicherung bei 
					Erwerbsminderung die Männer in der Mehrheit waren.
 
  
					
  
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