Politik NRW Sonderseiten

BZ-Sitemap     • Archiv 

 

40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen in NRW in 2021 bearbeitet als 2017

Düsseldorf/Duisburg, 9. August 2022 - Im Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei letzterer konnte die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden.

In 34,3 Prozent der Fälle (18 994) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt.
Den größten Anteil machten mit 40,6 Prozent die Verdachtsfälle aus, bei denen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestanden (22 495).
Die Zahl der Verfahren, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war 2021 um 2,1 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (2020: 14 170).
Im Fünfjahresvergleich war hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen (2017: 10 636).
Die häufigsten Gründe für die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung waren Anzeichen für Vernachlässigung (7 461) sowie Anzeichen psychischer (4 832) und körperlicher Misshandlung (4 164). In 906 Fällen wurde eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung wegen Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt. Die Zahl dieser Verfahren war um 1,7 Prozent niedriger als 2020, sie war aber um 81,2 Prozent höher als im Jahr 2017. Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Angabe der Art der Kindeswohlgefährdung Mehrfachnennungen möglich sind.