Düsseldorf/Duisburg, 9. August 2022 - Im
Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen
ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als
im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr 2017
(39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem
Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463)
Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei letzterer konnte die
Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, nicht eindeutig
beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen
werden.
In 34,3 Prozent der Fälle (18 994) wurde
zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein
Hilfebedarf festgestellt. Den größten Anteil machten
mit 40,6 Prozent die Verdachtsfälle aus, bei denen
weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf
bestanden (22 495). Die Zahl der Verfahren, in denen eine
akute oder latente Kindeswohlgefährdung
festgestellt wurde, war 2021 um 2,1 Prozent niedriger
als ein Jahr zuvor (2020: 14 170). Im Fünfjahresvergleich war
hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen (2017:
10 636). Die häufigsten Gründe für die Einschätzung einer
Kindeswohlgefährdung waren Anzeichen für Vernachlässigung (7 461)
sowie Anzeichen psychischer (4 832) und körperlicher Misshandlung
(4 164). In 906 Fällen wurde eine akute oder latente
Kindeswohlgefährdung wegen Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt.
Die Zahl dieser Verfahren war um 1,7 Prozent niedriger als 2020, sie
war aber um 81,2 Prozent höher als im Jahr 2017. Das Statistische
Landesamt weist darauf hin, dass bei der Angabe der Art der
Kindeswohlgefährdung Mehrfachnennungen möglich sind.
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