Düsseldorf/Duisburg, 11. August 2022 -
Für die Schaffung von 7.319 preisgebundenen
Wohneinheiten wurden 2021 rund 957,1 Millionen Euro aus der
öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
bewilligt. Finanzierungsunsicherheiten infolge der
Entscheidungen der Bundesregierung über die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden, allgemeine
Baukostensteigerungen, Materialmangel bei einzelnen Baustoffen und
Bauprodukten, Engpässe bei der Verfügbarkeit von
Handwerksunternehmen: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen eröffnet für
Investoren im öffentlichen Wohnungsbau nun die Möglichkeit, ein
Ergänzungsdarlehen in Höhe von bis zu 20 Prozent zu beantragen.
Voraussetzung: Es wurde im Jahr 2021 eine Förderzusage aus der
öffentlichen Wohnraumförderung erteilt.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wer in
Nordrhein-Westfalen bezahlbaren Wohnraum schafft, kann auch in
herausfordernden Zeiten auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
bauen: Damit begonnene Baustellen fertiggestellt und Menschen in
Wohnungen einziehen können, macht die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen bei öffentlich geförderten Wohnungen aus dem
Jahr 2021 die Nachbewilligung möglich. Bis zu 20 Prozent können auf
das ursprüngliche Gesamtdarlehen aus 2021 aufgestockt werden; der
Tilgungsnachlass erhöht sich entsprechend.“
„Auch wenn die
Rahmenbedingungen herausfordernd sind, setzen wir alles daran, die
Investitionen in den preisgebundenen Wohnungsbau zu unterstützen.
Von Mietwohnungsneubau und Modernisierungen bis zur Bildung von
Wohneigentum: Ziel der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist ein
Mehr an bezahlbarem, modernem Wohnraum für die Menschen in unserem
Land. Nur ein Mehr an Wohnungsbau trägt dazu bei, Mieten, Preise und
Preisentwicklungen in den Griff zu bekommen”, so die Ministerin.
Mit einer nachträglichen Aufstockung bei der Finanzierung der
öffentlichen Wohnraumförderung aus dem Jahr 2021 will das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen die Fertigstellung von Wohnbau- und
Modernisierungs-Projekten trotz gestiegener Baukosten sicherstellen.
Die Aufstockung in Form eines Ergänzungsdarlehens in Höhe von bis zu
20 Prozent des ursprünglichen Förderdarlehens kann ab sofort bei der
zuständigen Bewilligungsbehörde beantragt werden.
Das
Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle Neubau- und
Modernisierungsvorhaben, für die eine Förderzusage im Jahr 2021
erteilt wurde und die noch nicht bezugsfertig oder fertiggestellt
sind, in Form einer Nachbewilligung gewährt werden. Bei geförderten
Modernisierungsmaßnahmen wird der Höchstbetrag der Darlehen auf das
Niveau des Förderjahres 2022 angehoben. Er beträgt somit für
Förderzusagen aus dem Jahr 2021 maximal 150.000 Euro pro
Wohneinheit.
Voraussetzung hierfür ist, neben einer erneuten
positiven Kreditentscheidung der NRW.Bank, dass
Baukostensteigerungen eingetreten sind, die die Förderempfängerin
oder der Förderempfänger nicht zu vertreten hat.
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