Düsseldorf/Duisburg, 30.Dezember 2023 - Mit
23 Mitarbeitern in 12 Teams war die Bezirksregierung Düsseldorf in
den vergangenen Tagen in den Kreisen Kreis Kleve, Rhein-Kreis Neuss,
Düsseldorf und Krefeld sowie Teile des Kreises Mettmann unterwegs,
um Lagerung und Verkauf von Silvesterfeuerwerk zu überwachen.
Insgesamt wurden 510 Verkaufsstellen kontrolliert.
In einem Fall wurde Verkaufsstelle für Kunden gesperrt und geräumt
Dabei stellte die Arbeitsschützerinnen und
Arbeitsschützer der Bezirksregierung Düsseldorf 124 Verstöße fest.
Davon waren 45 Verstöße gegen das Sprengstoffrecht sowie 79 Verstöße
gegen das Arbeitsschutzrecht. Ein Verkauf musste auf Grund
gravierender Mängel unterbrochen werden. Grund dafür waren nicht
konforme Pyrotechnik und fehlende Sicherheitsverpackungen. Zudem
wurden signifikante Mengen Pyrotechnik neben einer großen Menge
leicht brennbarer Deko-Artikel gelagert.
Die
Bezirksregierung Düsseldorf weist darauf hin, dass sie immer nur
Stichproben nehmen kann. Käufer von Silvesterfeuerwerk sollten immer
auf die CE-Kennzeichnung achten, um keine unnötigen Risiken und
Gefahren einzugehen.
Bezirksregierung Düsseldorf
startet Kontrolle von Feuerwerksverkauf Wichtige Hinweis für
sicheren Umgang Speziell geschulte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf führen während der
Verkaufstage Kontrollen vor Ort durch, um sicherzustellen, dass der
Verkauf von Silvesterfeuerwerk den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Kontrollen umfassen die Einhaltung der sicherheitsrelevanten
gesetzlichen Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände
(Feuerwerkskörper), sowie die Überprüfung der Verkaufs- und
Lagerräumlichkeiten. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass
die vorgeschriebenen Flucht- und Rettungswege frei sind und
funktionstüchtige Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind. Das
Hauptziel ist zusätzlich zur Sicherheit der Verbraucherinnen und
Verbraucher die Sicherheit der Kunden und des vor Ort tätigen
Verkaufspersonals. Der Umgang mit Feuerwerkskörpern erfordert
Umsicht, da immer wieder illegale Produkte in den Handel und in
Haushalte gelangen. Legale pyrotechnische Artikel sind mit einem
CE-Zeichen und der Nummer der dazugehörigen Prüfstelle versehen.
Produkte ohne dieses Zeichen sollten auf keinen Fall verwendet
werden.
**WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE FÜR
SILVESTERFEUERWERK**
Beim
Kauf von Silvesterfeuerwerk sollten Verbraucherinnen und Verbraucher
unbedingt auf die folgenden Merkmale achten:
**CE-Zeichen und Registriernummer des Produkts:** Zum
Beispiel 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüfstelle, F2 für die
Feuerwerkskategorie und 1234 als fortlaufende Nummer).
**Altersbeschränkungen:** Feuerwerkskörper der
Kategorie F2 dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen und
dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Feuerwerk der
Kategorie F1 darf nur an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.
**Sichere Aufstellung von Mehrschussbatterien:**
Besondere Vorsicht bei Mehrschussbatterien, um sicherzustellen,
dass sie nicht umfallen können. Einmal gezündet, lassen sie sich
nicht mehr stoppen. Zusätzliche Sicherheitshinweise sind in der
Gebrauchsanleitung zu finden, die immer in deutscher Sprache
aufgedruckt sein muss.
**BESONDERS GEFÄHRLICH:
NICHT EXPLODIERTE BÖLLER AUFHEBEN UND ANZÜNDEN**
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn nicht explodierte Böller
aufgesammelt und erneut angezündet werden sollen. Die Zündschnüre
sind oft komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist
zur sofortigen Explosion führt.
Mehr
Sicherheitsinformationen erhalten Sie hier:
https://mags.nrw/tipps-fuer-ein-sicheres-silvesterfeuerwerk
Im Vorfeld des diesjährigen Verkaufs wurden die Händler
umfassend über ihre Pflichten informiert. Weitere Informationen zum
Thema "Sicheres Silvester" sind unter anderem bei der Bundesanstalt
für Materialforschung und -prüfung (www.bam.de) verfügbar. Die
Bezirksregierung Düsseldorf setzt sich aktiv für die Sicherheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher ein und möchte durch die
Überwachung des Silvesterfeuerwerk-Verkaufs dazu beitragen, mögliche
Risiken zu minimieren.
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