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Für rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler beginnen
nach den Zeugnisvergaben die Sommerferien
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Düsseldorf, 10. Juli 2025 -
Zeugnistelefone der Bezirksregierungen sind wie gewohnt erreichbar
Am Freitag, 11. Juli 2025, endet das Schuljahr in
Nordrhein-Westfalen, die Sommerferien beginnen. Rund 2,5 Millionen
Schülerinnen und Schüler zwischen Aachen und Bielefeld starten dann
hoffentlich mit einem guten Gefühl in diese Zeit zum Durchatmen. Die
Ferien finden am Mittwoch, 27. August 2025, ihr Ende, wenn das neue
Schuljahr eingeläutet wird.
„Ich danke den vielen Menschen,
die im nun endenden Schuljahr mit großem Engagement dazu beigetragen
haben, dass unsere Schulen nicht nur Orte des Lehrens und Lernens
sind, sondern vor allem auch Orte, an denen sich alle wohlfühlen
können und an denen Werte gelebt werden. Wir arbeiten kontinuierlich
daran, dass sich die Bedingungen an unseren nordrhein-westfälischen
Schulen weiter verbessern, dass die Personalzahlen weiter steigen
und noch mehr Wert auf die Förderung der Basiskompetenzen von
Schülerinnen und Schülern gelegt wird, dass die Demokratiekompetenz
von Kindern und Jugendlichen gefördert oder die datengestützte
Qualitätsentwicklung vorangetrieben wird. Jetzt aber ist erst einmal
unterrichtsfreie Zeit – und ich wünsche allen am Schulleben
Beteiligten und natürlich vor allem auch den Schülerinnen und
Schülern erholsame und entspannte Wochen!“, sagt Schulministerin
Dorothee Feller.
Bei Beratungsbedarf und Fragen zu den
Zeugnissen und der Notengebung, stehen wie jedes Jahr die
Zeugnistelefone der Bezirksregierungen vertrauensvoll zur Verfügung.
Zeugnistelefon der Bezirksregierung Düsseldorf: Telefonnummer:
0211 4754002 Freitag, 11. Juli 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr und
von 13.00 bis 15.00 Uhr Montag, 14. Juli 2025, von 10.00 bis
12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr Dienstag, 15. Juli 2025,
von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
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Ferienjobs in NRW: Diese
Regeln sollten Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber
beachten
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Minister Laumann: Ein Ferienjob kann
einen guten ersten Einblick in die Berufswelt bieten

Foto: pexels.com Arbeit, Gesundheit und Soziales
Düsseldorf, 8. Juli 2025 Die Sommerferien stehen vor der
Tür. Neben Reisen, Freibadbesuchen oder anderen Ausflügen
stehen bei Jugendlichen auch Ferienjobs hoch im Kurs.
Damit es dabei fair und sicher zugeht, sind einige Regeln
zu beachten.
„Viele Unternehmen suchen dringend
nach Nachwuchs und da kann ein Ferienjob ein guter
Einstieg in ein späteres Ausbildungsverhältnis sein”,
sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Daher freut es
mich, wenn Jugendliche in den Ferien erste
Berufserfahrungen sammeln und ihr Taschengeld aufbessern
wollen. Damit es dabei gerecht zu geht, ist es wichtig,
dass die Regeln des Jugendarbeitsschutzes eingehalten
werden.”
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von
Kindern verboten. Es gibt aber Ausnahmen für Schülerinnen
und Schüler über 13 Jahren, wenn ihre Eltern zustimmen
und die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.
Das gilt beispielsweise für das Austragen von Zeitungen,
Babysitten, Gartenarbeiten oder für das Unterrichten von
Nachhilfe – allerdings nur bis zu zwei Stunden täglich.
Jugendliche über 15 Jahre, die noch nicht
volljährig sind, dürfen einen Ferienjob ausüben, es
gelten jedoch Einschränkungen: So dürfen Schülerinnen und
Schüler an maximal vier Wochen im Jahr in der Ferienzeit
jobben.
Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr
als acht Stunden und die wöchentliche nicht mehr als 40
Stunden überschreiten. Nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr
sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die
Arbeit für Jugendliche nicht erlaubt.
Es gibt
auch Ausnahmen in bestimmten Branchen: Etwa in der
Gastronomie, in der Landwirtschaft sowie bei Tätigkeiten
im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk. So dürfen
Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder
Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen
beschäftigt werden. In der Gastronomie dürfen jugendliche
Ferienjobber über 16 Jahre auch bis 22.00 Uhr arbeiten.
Grundsätzlich gilt: Pausen schützen vor
Übermüdung, Leistungsabfall und gesundheitlichen Risiken.
Sie sind wichtig und müssen eingehalten werden. Unter
18-Jährige haben bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit
am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause; bei mehr
als sechs Stunden besteht Anspruch auf 60 Minuten.
Jugendlichen dürfen nur Arbeiten durchführen, die sie
körperlich nicht überfordern und die keine
gesundheitlichen Gefahren mit sich bringen. Fließband-
und Akkordarbeiten sind daher verboten. Arbeitgeber
müssen die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme auf
mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen.
Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind
eine Ordnungswidrigkeit und können in schweren Fällen
sogar als Straftat verfolgt werden. Abschließend sind
folgende Punkte noch wichtig: Jugendliche sind bei
Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert.
Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie der
Krankenversicherung, fallen nicht an. Ansprechpartner
für Fragen zum Jugendarbeitsschutzgesetz sind in
Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. Nähere
Informationen zum Jugendarbeitsschutz unter: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/
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Kabinett bringt Landeshaushalt für 2026 auf
den Weg |
Investieren – Priorisieren – Konsolidieren
Minister Dr. Optendrenk: Mit gezielten
Zukunftsinvestitionen machen wir Nordrhein-Westfalen
stark und stellen uns den Herausforderungen unserer Zeit

Finanzen Düsseldorf, 8. Juli 2025 - Minister Dr.
Optendrenk: Mit gezielten Zukunftsinvestitionen machen
wir Nordrhein-Westfalen stark und stellen uns den
Herausforderungen unserer Zeit. Bildung, Sicherheit, die
Stärkung der Kommunen und eine widerstandsfähige
Wirtschaft haben dabei für uns Priorität. Durch maßvolle
Konsolidierungsmaßnahmen sorgen wir für
Generationengerechtigkeit und erhalten gleichzeitig
bestehende Strukturen – gerade im sozialen Bereich.
Nordrhein-Westfalen investiert auch in schwierigen
Zeiten. Das Landeskabinett hat den Haushaltsplanentwurf
für das Jahr 2026 beschlossen. Der Etat umfasst rund
112,2 Milliarden Euro. Zugleich wurde die Finanzplanung
für die Jahre 2025 bis 2029 vom Kabinett gebilligt. Die
Landesregierung stellt damit die finanzpolitischen
Weichen für die kommenden Jahre.
Der
Landeshaushalt wird weiterhin durch die anhaltend und
historisch schwache Konjunktur in Deutschland geprägt.
Durch entsprechende Priorisierungen wird die
Schwerpunktsetzung in den Bereichen Kinder, Jugend und
Bildung, Innere Sicherheit und Stärkung der Kommunen
fortgesetzt. Auch der Transformationsprozess hin zu einer
zukunftsorientierten, resilienten und klimaneutralen
Industrieregion wird weiter vorangetrieben.
Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Seit drei
Jahren wächst die Wirtschaft in Deutschland nicht mehr.
Eine solche Rezession haben wir in Deutschland zuvor noch
nicht erlebt. Das bleibt auch für unseren Landeshaushalt
nicht ohne Folgen. Trotz dieser schwierigen
Rahmenbedingungen ist es durch gemeinsame Anstrengungen
aller Ressorts gelungen, einen nachhaltigen und
generationengerechten Etatentwurf für 2026 vorzulegen.
Auch ohne Wirtschaftswachstum in Deutschland setzen
wir unseren vorausschauenden finanzpolitischen Kurs fort.
Wir investieren, wir priorisieren, und wir konsolidieren.
Wir fördern gezielt Maßnahmen, die in der Zukunft zu
Einsparungen für die öffentliche Hand führen werden.“
Investieren: Zukunftsfähigkeit sichern Mit dem
Haushaltsplanentwurf 2026 stärkt die Landesregierung
gezielt die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts
Nordrhein-Westfalen. In einer Zeit tiefgreifender
Veränderungen investiert sie strategisch in die Resilienz
und Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Moderne
Infrastrukturen, technologische Innovationen und robuste
wirtschaftliche Strukturen sind heute wichtiger, denn je.
Besonders im Bereich Wirtschaft und Infrastruktur
steigen die Mittel deutlich: Allein im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz
und Energie erhöhen sich die Investitionen im Vergleich
zu 2025 um mehr als 50 Prozent. Die Investitionsquote ist
hier seit 2018 von 27 Prozent auf rund 60 Prozent
gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt.
Minister Dr. Optendrenk: „Zukunftsinvestitionen sind kein
Luxus. Sie sind unsere Pflicht, um Nordrhein-Westfalen
wirtschaftlich stark und sozial gerecht aufzustellen. Für
eine Wirtschaft mit Zukunft braucht es kluge
Investitionen, Mut zur Innovation und stabile
Rahmenbedingungen, die unseren Unternehmen
Planungssicherheit geben. Dem trägt dieser Haushalt mit
einer Rekordsumme für Investitionen Rechnung. Wir
verlassen uns dabei nicht auf das noch ausstehende
Sondervermögen des Bundes, sondern schaffen bereits im
regulären Haushalt die Voraussetzungen für Innovationen
und eine bessere Infrastruktur.“
Für gezielte
Investitionen und Modernisierungsprojekte wird im
Haushaltsplanentwurf 2026 insgesamt die Rekordsumme von
rund 12,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit steigen
die geplanten Gesamtinvestitionen um über 1 Milliarde
Euro und 11,3 Prozent gegenüber dem Haushalt 2025.
Zentrale Ziele sind die Stärkung des Mittelstands,
der Ausbau einer klimaneutralen Industrie sowie einer
leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Damit die
Investitionen zügig wirken, setzt das Land auf klare
Strukturen, verlässliche Rahmenbedingungen und
vereinfachte Genehmigungsverfahren. So fließen bereits
rund 86 Prozent der freiwilligen Landesmittel zur
Wirtschaftsförderung direkt in Förder- und
Finanzierungsprogramme für Unternehmen.
Ein
zentraler Hebel zur Stärkung der Standortresilienz bleibt
die Senkung von Energiekosten. Zu den geplanten Projekten
für einen modernen, krisenfesten und wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zählen auch der
schnellere Ausbau erneuerbarer Energien sowie die
Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Im Jahr 2026 soll dafür eine digitale
Kollaborationsplattform geschaffen werden, die
Genehmigungsprozesse vollständig digital abbildet. Zudem
wird der Ausbau der flächendeckenden 5G- und
Glasfaser-Netze durch ein neues Kompetenzzentrum Digitale
Infrastruktur koordiniert.
Das Land stärkt die
Handlungsfähigkeit der Kommunen. Die kommunale Familie
erhält vom Land erneut Rekordzuweisungen. Der vorläufige
verfügbare Verbundbetrag nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz steigt auf fast 16,5
Milliarden Euro – ein Plus von 684 Millionen Euro
gegenüber 2025. Zudem unterstützt das Land die Kommunen
mit jährlich 250 Millionen Euro als Beitrag zur
Altschuldenlösung und erhöht so die Planungssicherheit
und den Spielraum der Städte und Gemeinden, in die
Lebensqualität vor Ort zu investieren.
Priorisieren: Bildung und Sicherheit im Fokus Trotz
angespannter Finanzen setzt die Landesregierung klare
Schwerpunkte. Größter Posten bleibt die Bildung. Für
Kinder, Schule, Hochschule und Kitas sind 2026 insgesamt
43,4 Milliarden Euro vorgesehen – 1,7 Milliarden Euro
mehr als 2025 und eine Steigerung von 15,7 Prozent
gegenüber 2023.
Allein knapp eine Milliarde Euro
wird in den Ausbau des Offenen Ganztags im Primarbereich
investiert. Hier werden 20.000 zusätzliche Plätze
geschaffen und 229 neue Stellen eingerichtet. Insgesamt
stehen damit im Jahr 2026 mehr als 500.000 Plätze zur
Verfügung. Die Ausgaben steigen gegenüber dem Vorjahr um
knapp 100 Millionen Euro.
Auch die frühkindliche
Bildung stärken wir weiter: Über 370 Millionen Euro
zusätzlich stehen bereit, um die Elternbeitragsfreiheit
zu sichern und das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu
finanzieren. Insgesamt investiert das Land damit knapp
sechs Milliarden Euro in die frühkindliche Förderung.
Programme wie die Sprach-Kitas (38 Millionen Euro) und
das Kita-Helfer-Programm (129 Millionen Euro) sind bis
mindestens 2029 finanziert.
Einen weiteren
Ausgabenschwerpunkt bildet die Innere Sicherheit.
Insgesamt sieht der Haushaltsplan hierfür mehr als 6,7
Milliarden Euro vor. Die Polizei erhält allein rund 4,5
Milliarden Euro – noch einmal rund 338 Millionen Euro
mehr als 2025. Damit wird nicht nur die Einstellung von
jährlich rund 3.000 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern
zur kontinuierlichen personellen Stärkung der Polizei
weiterverfolgt, sondern auch eine moderne technische
Ausstattung sichergestellt. Rund 276 Millionen Euro
sind für die digitale Infrastruktur der Polizei
eingeplant. Zusätzlich werden 32 Millionen Euro für die
Durchführung polizeilicher Kernaufgaben bereitgestellt,
um die operative Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern.
Minister Dr. Optendrenk: „Bildung und Sicherheit sind
Grundpfeiler für eine stabile und zukunftsfähige
Gesellschaft. Wir stellen uns den Herausforderungen
unserer Zeit und investieren gezielt in diese Bereiche.
Mit diesen Zukunftsinvestitionen machen wir unser Land
stark.“
Konsolidieren: Haushaltsdisziplin wahren –
Handlungsfähigkeit sicherstellen Die wirtschaftlich
schwierige Lage zwingt das Land auch zu
Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rund 3,4 Milliarden
Euro im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung. Diese
betreffen unter anderem globale Einsparvorgaben,
Kürzungen bei Förderprogrammen und die Rückführung von
Selbstbewirtschaftungsmitteln. Im Bereich der
Ministerialverwaltungen ist zudem ein zehnprozentiger
Stellenabbau über fünf Jahre vorgesehen, was insgesamt
knapp 550 Stellen entspricht.
Minister Dr.
Optendrenk: „Die nach der Mai-Steuerschätzung für 2026 zu
erwartenden Steuereinnahmen liegen mittlerweile rund 2,5
Milliarden Euro unter den Prognosen der Finanzplanung bei
Beginn dieser Legislaturperiode in 2022. Mit dieser
Entwicklung müssen wir umgehen. Wir haben daher mitunter
schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Der
Haushaltsplanentwurf 2026 verbindet Sparsamkeit mit
Gestaltungswillen. Damit bleiben wir trotz der Rezession
ein verlässlicher Staat, der Verantwortung übernimmt und
in die Zukunft investiert.“
Eine weitere
Konsolidierung des Haushalts und eine Streichung von
Investitionen wäre mit Blick auf die
konjunkturpolitischen Wirkungen kontraproduktiv. Sie
würde den angekündigten Wirtschaftsaufschwung abwürgen.
Deshalb kommt der Haushaltsplanentwurf für 2026
angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen nicht
ohne neue Schulden aus.
Insgesamt ist eine
Nettokreditaufnahme von rund 4,5 Milliarden Euro
erforderlich. Diese entfällt in Höhe von rund 1,8
Milliarden Euro auf die Inanspruchnahme der
Konjunkturkomponente. Zudem wird die nach den jüngsten
Änderungen des Grundgesetzes auch für die Länder gegebene
strukturelle Neuverschuldungsmöglichkeit nach derzeitigen
Berechnungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro
genutzt.
Minister Dr. Optendrenk: „Die
Schuldenbremse ist kein Stoppschild für notwendige
Investitionen. Die Spielräume durch die Änderung des
Grundgesetzes erlauben es uns, in schwierigen Zeiten
gegenzusteuern – mit zusätzlichen finanziellen Mitteln,
wo es nötig ist, aber stets mit Augenmaß und
Verantwortung für kommende Generationen.“
Der
Haushaltsplanentwurf 2026 berücksichtigt noch nicht die
Mittel aus dem vom Bund beschlossenen
Infrastruktursondervermögen. Diese sollen in einer
Ergänzungsvorlage abgebildet werden, sobald die
bundesgesetzlichen Grundlagen vorliegen.
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Leben retten will gelernt sein
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Kooperationsvereinbarung zur
verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht ab
dem Schuljahr 2026/27 unterzeichnet
Düsseldorf, 8. Juli 2025 - Mit der
Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung am 8. Juli
2025 setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen, um die
Laienreanimation an Schulen zu stärken. Schulministerin
Dorothee Feller hat gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern,
Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern
und medizinischen Fachgesellschaften eine Initiative zur
Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den
Weg gebracht.
Ziel der Kooperationsvereinbarung
ist es, alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I
mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“
vertraut zu machen.
Zu den Partnern gehören in
alphabetischer Reihenfolge: · ADAC Stiftung, ·
Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile
Sicherheit · Ärztekammern Nordrhein und
Westfalen-Lippe · Berufsverband Deutscher
Anästhesistinnen und Anästhesisten ·
Björn-Steiger-Stiftung, · BKK-Landesverband NORDWEST
· Deutsche Herzstiftung · Deutsche Gesellschaft für
Anästhesiologie und Intensivmedizin · Deutscher Rat
für Wiederbelebung · Deutsches Rotes Kreuz
(Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe) ·
Deutsches Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und
Westfalen-Lippe) · Florence-Nightingale-Krankenhaus
Düsseldorf · Franziskus Hospital Bielefeld ·
Stiftung Universitätsmedizin Münster · Unfallkasse NRW
· Universitätsklinikum Köln · Universitätsklinikum
Münster
Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärt:
„Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den
eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden.
Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in
der Schule. Mit dem verpflichtenden
Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27
vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige
Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln
und Leben zu retten. Solche Kompetenzen weiterzugeben,
ist Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.“
Schulministerin Dorothee Feller hebt hervor: „Wer im
Notfall richtig handelt, kann Leben retten. Wir wollen,
dass Prüfen – Rufen - Drücken so selbstverständlich wird
wie Fahrradfahren. Dafür brauchen Schulen konkrete
Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam
mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der
Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der
Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jede
Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den
Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im
Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private
Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht
durchzuführen. Zum 1. August 2025 wird eine
Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln
eingerichtet. Bereits im September beginnen landesweit
die ersten Schulungen von Lehrkräften.
Damit der
Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig
umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit
Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im
Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn
Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte
Lehrkräfte verfügen.
Der Mindeststandard für die
Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der
oben aufgeführten Kooperationspartner gewährleistet. Alle
Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an
Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen
Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend wird ein Angebot
für Präsenzfortbildungen unterbreitet.
Um die
Maßnahme umzusetzen, ist das Schulministerium auf die
enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern in diesem
medizinischen Bereich angewiesen. In Gesprächen konnten
zahlreiche Unterstützungsangebote gewonnen werden. Die
Angebote umfassen etwa personelle Ressourcen für
Schulungen bis hin zu finanziellen Mitteln für die
Anschaffung von Übungsmaterial.
Christina
Tillmann, Vorständin der ADAC-Stiftung und eine der
vielen Kooperationspartner unterstrich: „Wenn wir junge
Menschen schon in der Schule befähigen, im Notfall
richtig zu reanimieren, retten wir nicht nur mehr Leben,
sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die flächendeckende Einführung des
Reanimationsunterrichts in NRW hat Vorbildcharakter und
ist ein kraftvolles Signal für Bildung mit echtem
Lebensbezug.“
Dr. Pierre-Enric Steiger, Präsident
der Björn-Steiger-Stiftung, betonte: „Die
Björn-Steiger-Stiftung ist stolz, dieses lebensrettende
Projekt zu unterstützen. Durch die Schulung von
Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation schaffen
wir eine Generation, die im Notfall mutig handelt.“
Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Das beherzte
Eingreifen von uns allen in einer Notsituation ist
überlebensentscheidend. Dass die Wiederbelebung jetzt ein
fester Bestandteil des Schulunterrichts in
Nordrhein-Westfalen wird, ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der
Bevölkerung.“
Die heute unterzeichnete
Kooperationsvereinbarung hatte einen engagierten Vorlauf
im Rahmen des Modellprojekts „Laienreanimation an Schulen
in Nordrhein-Westfalen“ von 2017 bis 2022. Dieser Vorlauf
war insbesondere geprägt durch das freiwillige Engagement
der ärztlichen Partner sowie zahlreiche Gespräche, in
denen viele Akteure – auch in privater und ehrenamtlicher
Initiative – mitgewirkt haben.
Universitätsprofessor Bernd Böttiger,
Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für
Wiederbelebung, betont: „Seit vielen Jahren setzen wir
uns intensiv mit dem Thema Laienreanimation auseinander.
Dass der Reanimationsunterricht nun für alle Schülerinnen
und Schüler verpflichtend wird, ist ein bedeutender
Schritt – und ein großer Erfolg. Diese Entscheidung wird
dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.“
Universitätsprofessor Hugo Van Aken, Vorsitzender der
Stiftung Universitätsmedizin Münster erklärt: „Ein lang
gehegter Traum wird nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit.
Es ist großartig, dass Nordrhein-Westfalen als größtes
Bundesland einen verpflichtenden Reanimationsunterricht
einführt. So wird deutlich – Wiederbelebung kann wirklich
jeder lernen.“
Ministerin Feller dankt allen
beteiligten Partnern für ihre Mitwirkung: „Dieses Bündnis
zeigt, was möglich ist, wenn verschiedene Institutionen
mit unterschiedlichen Beiträgen ein gemeinsames Ziel
verfolgen. Ich bin allen Partnern für ihre fachliche und
personelle Unterstützung sowie den Stiftungen ADAC-,
Björn-Steiger- und Deutsche Herzstiftung für ihre
finanzielle Unterstützung ausdrücklich dankbar.
Jeder einzelne Beitrag eines jeden Partners ist ein
großer Gewinn für die Laienreanimation von Schülerinnen
und Schüler. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere
Schülerinnen und Schüler auf den Ernstfall gut
vorbereitet sind.“
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Siegerteams des zweiten
landesweiten Bilingualen Erklärfilmwettbewerbs
ausgezeichnet
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Düsseldorf, 7. Juli 2025 - Nach der
landesweiten Premiere 2024 waren in diesem Jahr schon zum
zweiten Mal Schülerinnen und Schüler weiterführender
Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich am
Bilingualen Erklärfilmwettbewerb zu beteiligen. Vom
Konzept des Wettbewerbs der Bezirksregierung Düsseldorf
überzeugt, unterstützte das Ministerium für Schule und
Bildung NRW die landesweite Ausschreibung auch in diesem
Jahr. Und die Resonanz war groß: 125 bilinguale
Lerngruppen aus den Sekundarstufen I und II haben in den
beiden Wettbewerbskategorien MINT und Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften teilgenommen.
Der
Düsseldorfer Regierungspräsident Thomas Schürmann, Silke
Hinz vom zuständigen Referat des Ministeriums für Schule
und Bildung sowie Vertreterinnen und Vertreter der
Schulabteilung der Bezirksregierung und Film+Schule NRW
beglückwünschten in Düsseldorf die Siegergruppen sowie
Zweit- und Drittplatzierten.
Aufgabe des
Wettbewerbs war, ein lehrplanbezogenes Thema des
Sachfachs (z.B. Biologie, Erdkunde, Geschichte, Politik
und Wirtschaft) in einem zweisprachigen, erklärenden Film
umzusetzen. Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Wettbewerbsteilnahme gehörte unter anderem, dass der
eigenständig produzierte Erklärfilm fachlich korrekt war
und sowohl im Deutschen als auch in der Fremdsprache
fachsprachlich korrekt formuliert wurde.
Dank der
Unterstützung des Wettbewerbs durch das Ministerium für
Schule und Bildung sowie Film+Schule NRW konnten sich die
Schülerinnen und Schüler über tolle Preise freuen. Die
Siegerteams der Sekundarstufe I haben einen Kinobesuch
mit ihrer gesamten Klasse im Rahmen der Schulkinowochen
gewonnen und für sämtliche Siegergruppen wurde der Tag
mit einem besonderen Highlight abgerundet: einem
Filmworkshop im Filmmuseum für alle Siegergruppen und
einer Erlebnisführung im Filmmuseum für alle zweit- und
drittplatzierten Schülergruppen.
Die Siegerteams
und ihre Filme:

Platz 1
Platz 2
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Städtisches Mataré-Gymnasium Europaschule,
Meerbusch
(Frau Fritz)
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10ab |
Estefania Castro Dlugokecka, Mila Chaudhuri,
Liv Kison |
A Day in the Life of a Businessman –
Bilingualer Erklärfilm zu Einfuhrzöllen
Wirtschaft-Politik
|
https://www.youtube.com/watch?v=owBtraM9ajc |
Platz 3
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Pascal-Gymnasium, Münster
(Herr Pyka)
|
10 |
Ilias Sroub, Josephine Schrandt,
Michel Kengadio,
Nabaa Hossein
|
ARTE: L'histoire de
la chaîne qui rapproche la France
et l'Allemagne (GE) |
https://www.youtube.com/watch?v=JTk-hnADOsM |
Sek I Kategorie MINT
Gewinnerfilm
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Gymnasium Georgianum, Vreden
(Frau Kessler)
|
9 |
Emma Klavon, Emma Bengfort, Maja Terhart,
Theresa Weßeler, Josefine Hessing,
Finja Tenhumberg, Lilly-Jo Heming, Leni
Tenhumberg
|
Vaccination (BIO) |
https://m.youtube.com/watch?v=Rh4uWpUdRkE
|
Gewinnerfilme Sek II Kategorie Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften
Platz 1
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Albert-Schweitzer-Gymnasium Plettenberg
(Frau Karsten)
|
EF |
Luisa
Calvo-Vivas, Mia Chiduck, Hanna Wolff,
Charlotte Lübke, Leonie Theurer |
climate change
and its impact on forests around the world
(Geographie) |
https://youtu.be
/pfIaoL1KZIo |
Hintergrund: Im bilingualen Unterricht wird ein
Fach wie beispielsweise Geschichte, Erdkunde, Politik
oder Biologie in zwei Sprachen ‒ gewählte Fremdsprache
und Deutsch ‒ unterrichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei
auf der Fremdsprache. Darüber hinaus ist die Einbindung
der jeweiligen Kultur des fremdsprachlichen Raums ein
wichtiges Merkmal des bilingualen Sachfachunterrichts.
Meist wählen die Schülerinnen und Schüler Englisch
oder Französisch als Fremdsprache im bilingualen
Unterricht, es gibt im NRW aber auch Lerngruppen in
Niederländisch, Spanisch und Neugriechisch. Der
bilinguale Erklärfilm-Wettbewerb eröffnet Schülerinnen
und Schülern die Möglichkeit, ihre fachlichen und
fremdsprachlichen Kompetenzen in kreativer Form
einzusetzen und ihren besonderen Einsatz im Rahmen des
bilingualen Unterrichts sichtbar zu machen.
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NRW beschleunigt
Hochwasserschutz durch Pakt mit Wasserverbänden und
Kommunen
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Planung soll
ganzheitlich für Flusseinzugsgebiete erfolgen – auch
kleinere Gewässer im Blick Düsseldorf/Duisburg, 03.
Juli 2025 - Vier Jahre nach der verheerenden
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer eine
Bilanz der bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen vorgelegt
und eine engere Zusammenarbeit mit den Wasserverbänden,
Kreisen und Kommunen angekündigt.
Ziel des „Pakt
für Hochwasserschutz“ ist es, Maßnahmen für ganze
Flusseinzugsgebiete gemeinsam voranzutreiben und zu
prüfen, wie bestehende Hindernisse aus dem Weg geräumt
und Prozesse beschleunigt werden können. „Hochwasser
macht nicht an kommunalen Grenzen halt, deshalb brauchen
wir Konzepte, die Hochwasserschutz aus einem Guss für
ganze Regionen denken. Der Klimawandel lässt uns keine
Zeit. Mit dem Pakt für Hochwasserschutz wollen wir
gemeinsam schneller, zielgerichteter und wirksamer
werden“, erklärte Krischer.
Die Flut 2021 habe
auch gezeigt, wie gefährlich kleinere Flüsse werden
können, die vorher nicht im Fokus standen. Sie sollen in
die regionalen Pakte der Flussgebiete einbezogen werden.
Darüber hinaus sollen Maßnahmen des ökologischen
Hochwasserschutzes, z.B. Renaturierungen, in die Konzepte
aufgenommen werden. Bisher war das nicht der Fall.
Nun sollen sie integraler Bestandteil der Planungen
werden, da das Aufweiten von Flüssen und die Schaffung
von Auenlandschaften nachweislich dazu beiträgt, mehr
Wasser in der Landschaft zu halten und bei einem
Hochwasser die Wassermassen zu reduzieren, die
flussabwärts fließen.
Als Vertreterin der
Kommunen, die 2021 besonders betroffen waren, erklärte
Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin von Bad
Münstereifel: „Wir haben erlebt, wie verheerend ein
Hochwasser und ein Starkregenereignis eine ganze Region
treffen können. An der Erft und den Nebengewässern haben
wir daraus viele Lehren gezogen. Als erste Kommune im
Kreis Euskirchen haben wir vor kurzem ein
Hochwasserfrühwarnsystem installiert.
Zahlreiche
bauliche Maßnahmen sind in Vorbereitung. Die
interkommunale Zusammenarbeit, die wir mit anderen
Erft-Anrainern praktizieren, erweist sich als sehr
fruchtbar. Wir werden unsere Erfahrungen in den Pakt
einbringen, denn Abstimmungen über die Grenzen hinweg
sind im Hochwasserschutz unverzichtbar.“ An der Erft
besteht seit rund zwei Jahren die sogenannte
„Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft“.
Ziel ist es, Maßnahmen so zu konzipieren, dass sie
nicht nur lokal wirken, sondern den Schutz für alle
beteiligten Kommunen verbessern – ohne dass der Schutz
einer Kommune auf Kosten einer anderen geht. Die
Erfahrungen sollen in den neuen landesweiten Pakt für
Hochwasserschutz einfließen.
500
Hochwasserschutz-Projekte seit 2021 gefördert
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen seit 2021 rund
500 Projekte mit dem Ziel eines besseren
Hochwasserschutzes gefördert. Davon entfallen rund ein
Drittel auf bauliche Maßnahmen (z.B. Deichsanierungen,
Bau von Rückhaltebecken, mobile Schutzwände), ein Drittel
auf Starkregenrisiko- und Hochwasserschutzkonzepte und
ein Drittel auf Grunderwerb und Planungsverfahren.
Beispiele für zurzeit laufende Großprojekte sind ein
Retentionsraum in Köln-Worringen am Rhein, wo auf einer
Fläche von fast 1000 Fußballfeldern ein künstlicher
Überflutungsraum geschaffen wird, der Hochwasserspitzen
um bis zu 17 Zentimeter kappen soll. Technische
Deichsanierungen laufen zurzeit unter anderem auf einem
4,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wallach und
Wesel-Büderich am Niederrhein.
Dort wird der
Rheindeich an die aktuellen technischen und hydraulischen
Anforderungen angepasst. Auch zwischen Rees und Bienen
findet im Grenzgebiet zu den Niederlanden eine größere
Sanierung des Rheindeichs statt. Daneben laufen Maßnahmen
wie in Oberhausen, wo an der Ruhr der
Deichverteidigungsweg mit einer Breite von 6,50 Metern
ausgebaut wird, um ein schnelleres Eingreifen für
Feuerwehr und THW bei Hochwasserereignissen zu
ermöglichen.
Ein neues Modellprojekt für
künftigen Hochwasserschutz stellte Prof. Dr. Uli Paetzel,
Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und
Lippeverband, vor: „HaLiMa“ steht für die Orte
Haltern-Lippramsdorf/Marl und ist ein groß angelegtes
Hochwasser- und Naturschutzprojekt an der Lippe.
Auf einer Länge von 5,6 Kilometern werden bestehende
Deiche am Nord- und Südufer durch neue, zurückverlegte
Deiche ersetzt. Dadurch entsteht eine zusätzliche
Auenfläche von rund 60 Hektar. „HaLiMa ist ein
Modellprojekt für modernes Hochwasserrisikomanagement,
weil es technische Schutzmaßnahmen mit ökologischer
Flussentwicklung kombiniert“, erklärte Paetzel. Das
Projekt soll bis 2027 abgeschlossen sein und wird vom
Land mit 55 Millionen Euro gefördert.
Emschergenossenschaft und Lippeverband treiben zusammen
mit dem Wasserverband Eifel-Rur und dem Land zudem ein
weiteres Zukunftsthema voran. Das Projekt „StatExNi“
berechnet seit 2025 die Wahrscheinlichkeit von
Extremwetterereignissen und ihren Folgen für die
Gewässer. „Damit entwickeln wir innovative Lösungen für
den Umgang mit Starkregen, Hochwasser und
Trockenperioden, um die Menschen in den Regionen besser
zu schützen“, erläuterte Paetzel. Diese Einbeziehung von
Klimawandelfolgen in die Hochwasserschutzplanung hat es
so bisher in Nordrhein-Westfalen nicht gegeben.
Neue Hochwasserzentrale bekommt „Datendrehscheibe“
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen seit 2021 rund
390 Millionen Euro für Hochwasserschutz-Maßnahmen zur
Verfügung gestellt. Trotz der angespannten
Haushaltssituation konnten die Mittel seit dem Jahr 2021
in Höhe von 56,7 Millionen Euro auf 83,8 Millionen Euro
im Jahr 2024 gesteigert und auch in 2025 gehalten werden
(2022: 76,7 Millionen Euro; 2023: 89,97 Millionen Euro).
Neben Maßnahmen, die sichtbar in der Landschaft
stattfinden, sind Strukturen und Meldewege entscheidend.
Neu ist die Hochwasserzentrale am Standort Duisburg des
LANUK, die das Herzstück des neuen Informations- und
Warnsystems wird. Sie bietet schon jetzt aktuelle Daten,
Übersichten und Warnungen. Künftig soll sie alle
Informationen zum Thema Hochwasser bündeln und die
Meldungen an alle Beteiligten nach dem
„Single-Voice-Prinzip“ herausgeben.
Damit noch
mehr Informationen genutzt werden können, sollen
sukzessive Pegeldaten Dritter (z.B. von Wasserverbänden
und Kommunen) einbezogen werden. Alle zur Verfügung
stehenden Informationen sollen über eine einheitliche
technische Schnittstelle, die „Datendrehscheibe“,
ausgetauscht werden.
Auch beim Pegelausbau hat
sich in Nordrhein-Westfalen viel getan: Seit der Flut
2021 wurde das landeseigene Pegelnetz deutlich ausgebaut.
84 Hochwassermeldepegel gab es damals, bis Ende 2025
werden es 122 sein. Neue Standorte – wie zuletzt in
Welzen an der Sülz – liefern verlässliche Daten für das
Hochwasserportal.NRW und Warn-Apps wie NINA. Die Technik
ist doppelt gesichert, die Daten laufen rund um die Uhr
in der Hochwasserzentrale ein.
Die
Flutkatastrophe im Juli 2021 hatte vor allem in den
Regionen an der Erft, Ahr und Rur sowie in Teilen des
Bergischen Landes schwere Schäden verursacht. In
Nordrhein-Westfalen kamen 49 Menschen ums Leben, Tausende
verloren ihr Zuhause. Die Gesamtschäden allein in
Nordrhein-Westfalen werden auf mindestens 12 Milliarden
Euro geschätzt.
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