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Nordrhein-Westfalen ist startklar für das Deutschlandticket

Düsseldorf, 29. März 2023 - Zuversicht bei Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen des ÖPNV vor dem Verkaufsstart am 3. April - Details zur Fahrradmitnahme und zur 1. Klasse-Nutzung Nordrhein-Westfalen blickt zuversichtlich und gut vorbereitet auf den Verkaufsstart des bundesweit gültigen Deutschlandtickets am 3. April. 

Sozialticket Nordrhein-Westfalen prüft, wie andere Bundesländer auch, die Einführung eines Sozialtarifs zum Deutschlandticket in den nächsten Monaten. "Mobilität muss für alle einfacher und besser werden und vor allem bezahlbar bleiben", sagte Minister Krischer. Jobtickets Als weiteren Anreiz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das Deutschlandticket zusätzlich rabattiert, wenn sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber daran beteiligt.

Demnach soll es die Möglichkeit geben, das Deutschlandticket im Rahmen eines Jobticketangebots auch Unternehmen bereitzustellen. Bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis sollen weitere 5 Prozent Übergangsabschlag auf den Ausgabepreis gewährt werden - insgesamt beläuft sich der Abschlag damit auf 30 Prozent.

"Die westfälischen Verkehrsunternehmen sind bereit für den Start des Deutschlandtickets. Die Fahrgäste in Westfalen-Lippe können bei ihren Unternehmen vor Ort online, per App und im Kundenzentrum ihr Deutschlandticket erwerben. Die Umsetzung war und bleibt ein großer Kraftakt. Denn mit der Einführung des Deutschlandtickets geht die Arbeit weiter.

Wenn wir die Verkehrswende und die zentrale Rolle des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen wollen, müssen wir nicht nur in günstige Ticketangebote investieren. Der Preis ist nur einer der Faktoren, die den Ausschlag geben für einen Umstieg in Bus und Bahn. Zudem brauchen wir Investitionen in die Infrastruktur, um das Angebot auszuweiten", sagt Dr. Oliver Mietzsch, Geschäftsführer der WestfalenTarif GmbH.


Zusatzregelungen
Kinder unter 6 Jahren können kostenlos mitgenommen werden.
Ebenfalls kostenfrei im Deutschlandticket ist die Mitnahme von Hunden.  Zum 1. Juli werden landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen gültige Zusatztickets für die 1. Klasse Nutzung und Fahrradmitnahme - vorbehaltlich der Zustimmung der regionalen Gremien der Tariforganisationen - eingeführt.

Das auch zum Deutschlandticket kompatible 1. Klasse-Zusatzticket für wird für 69 Euro pro Monat angeboten, das Fahrrad-Monatsabo zum Preis von 39 Euro.

 

Die im NRW-Tarif angebotenen Zusatztickets sind analog wie das Deutschlandticket als monatlich kündbares Abonnement erhältlich. Die Angebote für die Nutzung der 1. Wagenklasse und die Fahrradmitnahme in ganz Nordrhein-Westfalen schließen damit die Lücke, bis bundesweite Lösungen für jegliche Zusatznutzen eingeführt werden.

 

 "Ein Ticket, ein Preis, ein Tarifgebiet: Dem Start des Deutschlandtickets steht nichts mehr im Wege", sagte Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit den nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden und dem Verband deutscher Verkehrsunternehmen in Düsseldorf.

"Das Deutschlandticket ist das größte Reformprojekt im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) und wurde in einer Rekordzeit umgesetzt. Jetzt können wir jeder Person, die es will, ein bundesweites, günstiges und einfaches Ticket zum Verkaufsstart anbieten. Die Zeiten, in denen Kundinnen und Kunden ein Tarifabitur beim Fahrkartenkauf brauchten, sind vorbei. Das hätte im Sommer letzten Jahres niemand für möglich gehalten", ergänzte der Minister.

"Mit dem neuen Ticket werden Millionen Pendlerinnen und Pendler entlastet. Und es wird vielen Menschen ein Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahnen gegeben. Wir schaffen attraktive Angebote, die den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern und klimafreundliche Mobilität fördern", ergänzte Krischer.

"Aber klar ist auch: Die Arbeit an diesem Reformprojekt ist nicht beendet. Es wird auch nach der offiziellen Einführung am 1. Mai weitergehen. Die Reformen im ÖPNV werden weitergehen, auch in Nordrhein-Westfalen." Erst in der letzten Woche haben die Bundesländer in Aachen auf der Verkehrsministerkonferenz unter Vorsitz von Nordrhein-Westfalen weitere Vereinbarungen zur Umsetzung des Deutschlandtickets beschlossen. Am kommenden Freitag wird der Bundesrat die Finanzierung des 49 Euro-Tickets beschließen.

"Damit wird der Weg für den Verkaufsstart am 3. April endgültig frei gemacht", sagte Minister Oliver Krischer. Mit dem Deutschlandticket können am 1. Mai bundesweit alle regulären Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse zum Preis von 49 Euro genutzt werden. Das digitale Ticket gibt es nur im Abo mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit.

"Die Verkehrsunternehmen im VDV NRW sind bestens vorbereitet und starten zum Beginn des Vorverkaufs eine breit angelegte Kommunikationskampagne für das Deutschland-Ticket. Wir sind davon überzeugt, dass es gut angenommen wird und erwarten bundesweit 5 bis 6 Millionen Neukundinnen und Neukunden in Abonnements, davon zahlreiche Umsteigerinnen und Umsteiger vom Auto", sagte Stefanie Haaks, Vorsitzende des Vorstands der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) und Mitglied des Präsidiums des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

"Die Einführung des Deutschlandtickets mit seinen Zielen muss uns alle aber auch antreiben, den Ausbau und Erhalt der Infrastruktur umfassend und schnell voranzubringen. Sonst ist das neue Ticket nur ein weiterer Versuch auf dem holprigen Weg zur Verkehrswende."

Auch die Verkehrsverbünde sind zuversichtlich mit Blick auf den Verkaufsstart am kommenden Montag. "Wir sind bereit. Gemeinsam mit unseren Partnern im Verbundraum und auf politischer Ebene haben wir die Einführung des Deutschlandtickets in den letzten Monaten intensiv vorbereitet. Jetzt starten wir mit der Vermarktung durch", sagte José Luis Castrillo, Vorstand Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.

"Unsere Bestandskundinnen und -kunden sind informiert und auch Neukundinnen und -kunden können sich bereits jetzt in den Apps für einen Kauf registrieren. Nach den bisherigen Rückmeldungen unserer Verkehrsunternehmen wollen knapp 95 Prozent der angeschriebenen Kunden das Deutschlandticket nutzen", erklärt der VRR-Vorstand.


"Der Startschuss am 1. Mai bedeutet einen Meilenstein für die Umsetzung der Verkehrswende. Denn das Deutschlandticket bietet die Chance, die traditionellen Tarifstrukturen zu vereinfachen und damit mehr Fahrgäste für den öffentlichen Nahverkehr zu begeistern." Zum Start des Deutschlandtickets am 1. Mai wird eine buchbare Upgradelösung zum Semesterticket angeboten.

Dieses Übergangsangebot soll schnellstmöglich durch die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells abgelöst werden. "Wir wollen, dass alle Studentinnen und Studenten am Mehrwert des Deutschlandtickets partizipieren können", sagte Krischer. Die Upgradelösung macht das Semesterticket kompatibel zum Deutschlandticket und ermöglicht, dass Studierende am Deutschlandticket partizipieren können und nicht doppelt zahlen müssen.

Katrin Bünten, Leiterin Tarif und Vertrieb des Aachener Verkehrsverbundes (AVV), ergänzt: "Wir haben in den letzten Monaten mit allen Partnern im AVV an der Umsetzung des Deutschlandtickets gearbeitet und freuen uns, auch den zahlreichen Studierenden ein Upgrade in der naveo-App zum Start im Mai anbieten zu können."

"Die Verkehrsunternehmen im VRS und wir als Verbundgesellschaft unterstützen das Deutschlandticket natürlich mit voller Kraft. Wir sind guter Dinge, dass dieses besonders einfache Tarifangebot einen wertvollen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann und machen uns auf einen Ansturm bei den Verkehrsunternehmen als Vertragspartnern der Fahrgäste in den nächsten Wochen gefasst", erklärte Michael Vogel, Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg GmbH (VRS).

Weitere Informationen: und Antworten zu den wichtigsten Fragen zum Deutschlandticket finden Sie auf www.mobil.nrw

 

"Das Deutschlandticket ist startklar"

- Verkehrsministerkonferenz von Bund und Länder tagte in Aachen
- 49 Euro-Ticket, Klimaschutz und Passagierkontrollen an Flughäfen im Mittelpunkt
 


Aachen, 23. März 2023 -
Bund und Länder sehen die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai und dem Vorverkaufsstart am 3. April im Plan. Auf ihrer Frühjahrskonferenz haben sich die Fachministerinnen und Fachminister auf weitere Details für das Nachfolgemodell des 9 Euro-Tickets geeinigt und blicken zuversichtlich auf die abschließende parlamentarische Beratung im Bundesrat in der nächsten Woche.

"Ein Ticket, ein Preis, ein Tarifgebiet: Dem Start des Deutschlandtickets steht nichts mehr im Wege", sagte der nordrhein-westfälische Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer, der für die nächsten beiden Jahre in Personalunion auch Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz ist. "Das Deutschlandticket ist das größte Reformprojekt im Öffentlichen Personen-Nahverkehr und wird ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg hin zur Verkehrswende", sagte Krischer zum Abschluss der Frühjahrstagung in Aachen.

"Mit dem neuen Ticket werden Millionen Pendlerinnen und Pendler entlastet und vielen Menschen einen Anreiz zum Umstieg auf Bus und Bahnen gegeben", ergänzte Krischer. "Das wird die größte ÖPNV-Tarifreform in unserem Land. Mit dem Deutschlandticket denken wir Mobilität neu. Wir schaffen attraktive Angebote, die den Umstieg auf den ÖPNV erleichtern und klimafreundliche Mobilität fördern. Ich bin überzeugt: Das Deutschlandticket wird dem ÖPNV einen weiteren Schub und höhere Fahrgastzahlen bescheren", erklärt Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Als eine der letzten offenen Detailfragen einigten sich Bund und Länder darauf, dass zum Start des Deutschlandtickets am 1. Mai eine buchbare Upgradelösung für Studierende angeboten wird. Dieses Übergangsangebot soll schnellstmöglich durch die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells abgelöst werden. Um die bestehenden Solidarmodelle bei Semestertickets für alle Studierenden auf Dauer rechtssicher zu erhalten, werden Bund und Länder kurzfristig einen Vorschlag zur Integration dieses Tickets in die Systematik des Deutschlandtickets erarbeiten.

"Wir wollen, dass alle Studentinnen und Studenten am Mehrwert des Deutschlandtickets partizipieren können", sagte Krischer zum Beschluss auf der Verkehrsministerkonferenz. Als weitreichenden Beschluss wertete Minister Oliver Krischer die Einigung der Verkehrsministerkonferenz für mehr Flexibilität und Freiheit für die Kommunen beim Tempo 30. Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren begrüßen die Initiative von mittlerweile fast 600 Städten und forderten den Bund auf, die straßenrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen.


"Immer mehr Kommunen wollen selbst entscheiden, wie sie ihren Verkehr vor Ort organisieren und lenken. Bisher leiden die Städte in Verkehrsangelegenheiten unter einer überbordenden Bürokratie. Dieser enge Rahmen sollte gelockert werden, um den Verkehr sicherer, klimaschonender und gesünder zu gestalten." Nordrhein-Westfalen als Vorsitzland wird das Thema aber weiterhin verfolgen und kündigte weitere Beratungen auf den nächsten Konferenzen an.

Minister Krischer begrüßte auch das Einlenken des Bundesinnenministeriums zur Neuausrichtung der Passagierkontrolle an Flughafen in Deutschland. Die Verkehrsministerkonferenz hatte im Herbst auf Initiative von Nordrhein-Westfalen den Bund aufgefordert, Konsequenzen aus den organisatorischen und personellen Schwierigkeiten im Sommer zu ziehen und die Sicherheitskontrollen in die Hand der Flughäfen zu übertragen.

Die Bundesinnenministerin ist diesem Ansinnen nun gefolgt und wird bei allen Flughäfen in Zuständigkeit des Bundes den Flughafenbetreibern die Übernahme der Luftsicherheitskontrollen nach dem Vorbild des Flughafens Frankfurt anzubieten.

"Solche Szenen wie im Sommer mit großen Warteschlangen und Tumulten an den Kontrollstellen dürfen sich nicht wiederholen. Die Privatisierung der Sicherheitskontrollen hat sich nicht bewährt. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Die Flughäfen müssen mehr Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten bei den Kontrollen haben. Daher begrüße ich, dass der Bund dieser Forderung der Länder jetzt ermöglichen will", sagte Minister Krischer.

Mit einer Umsetzung des neuen Modells wird allerdings nicht vor dem Jahreswechsel gerechnet. Minister Krischer: "Der Bund muss bis dahin sicherstellen, dass sich in den Ferienzeiten die Probleme aus dem Sommer 2022 nicht wiederholen."

Interesse an der Übernahme der Sicherheitskontrollen in Eigenregie haben die Flughäfen in Hannover, Berlin/Brandenburg, Hamburg, Köln/Bonn und Düsseldorf bekundet. Weitere Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz in Aachen: Stärkung des Nachtzugverkehrs Als weitere Maßnahme für den Klimaschutz wollen Bund und Länder die Stärkung und den Ausbau der Nachtzugverbindung als klimafreundliche Alternative zum Flugverkehr.

Die Länder haben den Bundes auf der Frühjahrskonferenz deshalb aufgefordert, bereits kurzfristig mehr Anreize zu schaffen, um weitere Nachtzugverkehre zu etablieren. Fahranfängerinnen und Fahranfänger Die Verkehrsministerkonferenz begrüßt eine Reform des Maß-nahmensystems für Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Befürwortet werde unter anderem die Verlängerung der Probezeit von zwei auf drei Jahre.

Kritisch werde dagegen die Verkürzung der Probezeit durch Teilnahme am begleiteten Fahren über das 18. Lebensjahr hinaus (BF 18) oder durch Teilnahme an edukativen Maßnahmen gesehen.

Ukraine
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine im Februar 2022 haben Menschen aus der Region Schutz in der Bundesrepublik gesucht. Viele Schutzsuchenden kamen mit ihren in der Ukraine zugelassenen Kraftfahrzeugen nach Deutschland. Nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen diese Fahrzeuge spätestens nach einem Jahr in Deutschland zugelassen werden.

Diese Jahresfrist endet derzeit in vielen Fällen. Die Länder wollen diese Frist verlängern und für eine längerfristige Lösung wird der Bund aufgefordert, ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen vorzulegen. Kleiner Fachkundenachweis Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts wurde die für den Taxiverkehr geltende Ortskundeprüfung abgeschafft und der so genannte "Kleine Fachkundenachweis" für sowohl Taxi- und Mietwagenfahrer/innen als auch Fahrer/innen von Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs eingeführt.

Die Verkehrsministerkonferenz hat nun weitere Rahmenbedingungen festgelegt, unter anderem wurde die geplante Einführung einer Online-Prüfung zum Erwerb des Kleinen Fachkundenachweises begrüßt. Die Prüfungsinhalte wollen Bund und Länder gemeinsam festlegen.


Mehr Photovoltaik an Autobahnen und Schienen
Die Verkehrsministerkonferenz will den Ausbau der Photovoltaik an Autobahnen und Schienen weiter forcieren. Daher haben die Ministerinnen und Minister beschlossen, Freiflächenanlagen vom Geltungsbereich des fernstraßenrechtlichen Anbauverbots auszunehmen. Dies würde ein zusätzliches Potenzial für den Ausbau der Solarenergie und damit einen Beitrag für mehr Klimaschutz schaffen.

Der Bund wurde aufgefordert, die zur Umsetzung notwendigen Verfahrensänderungen und bei Bedarf auch gesetzlichen Änderungen zu veranlassen. Optimierung der Fahrschülerausbildung Bund und Länder wollen die Fachschülerausbildung weiter modernisieren und digitalisieren. Dies soll unter anderem durch die Schaffung weitergehender Möglichkeiten beziehungsweise genereller Regelungen für E-Learning erreicht werden. Dies setze allerdings gleiche Qualitätsanforderungen wie beim Präsenzunterricht voraus.

Themenkanal 
Nordrhein-Westfalen hat zum Jahreswechsel den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz von Bund und Länder übernommen. In den Jahren 2023 und 2024 finden demnach die Konferenzen der Fachministerinnen und Fachminister unter dem Vorsitz von Umwelt- und Verkehrsministers Oliver Krischer in Nordrhein-Westfalen statt.

Die nächste Verkehrsministerkonferenz ist für den 11. und 12. Oktober 2023 in Köln geplant. Für die Fachministerkonferenzen hat das Ministerium einen eigenen Medien-Verteiler eingerichtet. Über diesen Themenkanal werden alle relevanten Informationen, Medien-Einladungen, Terminverschiebungen, Videos und Pressemitteilungen versenden. Registrieren können sich interessierte Journalistinnen und Journalisten unter:  
https://www.umwelt.nrw.de/presse/informationen-online-abonnieren/pressemitteilungen-abonnieren

Weitere Informationen:

Bildergalerie "Verkehrsministerkonferenz 22. März 2023 Aachen Bildergalerie "Verkehrsministerkonferenz 23. März 2023 Aachen  


NRW und das Vereinigte Königreich stärken Schüleraustausch

Neues Koordinierungsgremium für die bilateralen Beziehungen verabschiedet Maßnahmenplan

Düsseldorf, 22. März 2023 - Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich wollen ihre enge Zusammenarbeit im Bereich Schüler- und Jugendaustausch verstetigen und verfestigen. Darauf haben sich Europaminister Liminski, Staatssekretär Dr. Urban Mauer und die britische Botschafterin Jill Gallard im Rahmen der ersten Sitzung des politischen Lenkungsausschusses verständigt.

Der Lenkungsausschuss ist 2022 als ein Koordinierungsgremium für die Beziehungen zwischen den Partnern ins Leben gerufen worden. Im Beisein eines Vertreters des britischen Bildungsministeriums haben beide Seiten Maßnahmen zur weiteren Stärkung des bilateralen Schüleraustauschs vereinbart.  

Minister Liminski: „Vor einem Jahr hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen gemeinsamen Freundschaftsvertrag mit dem Vereinigten Königreich geschlossen. Auf allen Ebenen werden wir unsere engen historisch gewachsenen Beziehungen vertiefen und fangen mit dem Wichtigsten an – dem persönlichen Austausch junger Menschen über Grenzen hinweg. Als Landesregierung unterstützen wir Schülerinnen und Schülern bei ihrer Abenteuerlust, in ein anderes Land zu reisen, frische Perspektiven, neue Kulturen kennenzulernen und ganz individuelle Erfahrungen zu machen. Das kann eine Klassenfahrt sein, ein individueller Schüleraustausch oder ein projektbezogener Austausch – die Möglichkeiten sind vielfältig. Und vor allem sollen sie unbegrenzt sein. So wollen wir junge Abenteurer aus Großbritannien und Nordrhein-Westfalen auf ihrem Weg unterstützen.“   


Staatssekretär Dr. Mauer, Ministerium für Schule und Bildung: „Die Stärkung der über Jahre gewachsenen Beziehung zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich im schulischen Bereich ist gerade in Post-Brexit Zeiten von besonderer Bedeutung. Ich freue mich daher sehr über die beschlossenen Maßnahmen zur Verstetigung und zum Ausbau des gegenseitigen Schüleraustauschs. Sie sind ein wichtiges Signal und werden dazu beitragen, die Freundschaft zwischen unseren beiden Ländern zu festigen und mit Leben zu füllen. Das Ministerium für Schule und Bildung wird sich hierbei auch personell noch stärker einbringen.“  


Britische Botschafterin in Deutschland, Jill Gallard: „Als britische Botschafterin ist es mir wichtig, dass wir nicht nur unsere gemeinsame Geschichte feiern, sondern uns auch um eine noch engere Beziehung in der Zukunft bemühen. Schüleraustausche spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie wesentlich zum kulturellen Bewusstsein beitragen und sehr prägende Erfahrungen sein können.

Mit der UK German Connection (UKGC) haben wir zudem eine wichtige bilaterale Organisation für den Schüler- und Jugendaustausch zwischen UK und Deutschland, dessen Aufgabenbereich kontinuierlich wächst – das UKGC hat bereits im Jahr 2023 mehr Austauschanträge erhalten als im gesamten Jahr 2022. Ein Trend, der hoffentlich so weiter geht.“  

Minister Liminski, Botschafterin Gallard und Staatssekretär Dr. Mauer diskutierten im Anschluss an die Sitzung des politischen Lenkungsausschusses im Rahmen einer moderierten Podiumsdiskussion in der Düsseldorfer Staatskanzlei mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften zum Thema „Schüleraustausch zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich: Erfahrungen und Perspektiven“.  

Nordrhein-Westfalen und das Vereinigte Königreich Nordrhein-Westfalen pflegt seit vielen Jahren enge Beziehungen zum Vereinigten Königreich. 2021 feierten beide Länder das 75-jährige Bestehen der Beziehungen und die freundschaftliche Verbundenheit. Im Februar 2022 unterzeichneten das Land Nordrhein-Westfalen und die Regierung des Vereinigten Königreichs eine Absichtserklärung über die Bildung eines politischen Lenkungsausschusses, um die gemeinsame Zusammenarbeit weiter zu vertiefen.


Circa 18.000 Menschen aus dem Vereinigten Königreich leben in Nordrhein-Westfalen und 120.000 Menschen sind bei rund 1.800 britischen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beschäftigt. Das Vereinigte Königreich belegt zudem den neunten Rang der Handelspartner Nordrhein-Westfalens. Auch kulturell besteht ein enger Austausch mit mehr als 130 Städtepartnerschaften und 222 Schulpartnerschaften.

 

Galeria Karstadt Kaufhof-Spitzengespräch mit betroffenen Kommunen

Landesregierung stellt 5 Millionen Euro Soforthilfe für Standortkonzepte zur Verfügung
Düsseldorf, 17. März 2023 - Nach der Bekanntmachung der Schließung von insgesamt 52 Galeria Karstadt Kaufhof Filialen in ganz Deutschland, davon 15 in Nordrhein-Westfalen, kamen auf Einladung von Ministerin Ina Scharrenbach am Freitag, 17. März 2023, die Oberbürgermeisterin, die Oberbürgermeister und Bürgermeister der betroffenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zusammen. Bei dem Austausch ging es um die aktuelle Situation rund um die angekündigten Schließungen und den Stand der Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern der Immobilien.

An dem Austausch nahmen auch Miguel Müllenbach, CEO der Galeria Karstadt Kaufhof, und Hauptgeschäftsführer Dr. Peter Achten, Handelsverband Nordrhein-Westfalen, teil. Ministerin Ina Scharrenbach: „Wir kämpfen für unsere Innenstädte – mit Herz, Verstand und Sofortgeld. Nach dem schwarzen Montag für Beschäftigte und Kommunen der betroffenen Galeria Karstadt Kaufhof Filialen hat sich in dem Austausch abgezeichnet, dass Perspektiven für Fortführungen und Nachnutzungen durchaus bestehen.

Jetzt gilt es, die laufenden Gespräche bestmöglich zu unterstützen. Der zum Teil emotional geführte Austausch verdeutlichte, dass mit den beabsichtigten Filialschließungen mehr als nur ein Geschäft vor Ort verloren gehen wird. Zugleich wird die Landesregierung die Kommunen bei der Entwicklung von Umnutzungs- und Umfeldkonzepten finanziell mit bis zu fünf Millionen Euro unterstützen.“  

Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen: „Warenhäuser sind wichtige Frequenzbringer für die Innenstädte. Mehr denn je ist es jetzt wichtig, auf die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den innerstädtischen Einzelhandel acht zu geben und diese fortzuentwickeln: Hierbei geht es konkret um Erreichbarkeit, Sauberkeit und Sicherheit in den Innenstädten.“  
Bereits bei der ersten Schließungswelle 2020/2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt: 1,74 Millionen Euro hat das Land beigesteuert, um in den damals betroffenen Kommunen Nachnutzungskonzepte zu unterstützen. Einige Standorte konnten in der Folge eine Handelsnachnutzung erfahren, in anderen Standorten laufen Umbauten oder es werden gemischte Nutzungen zusammen mit den Eigentümern angestrebt.

 

NRW-Schul-Ministerin Feller mit neuer Lehrkräftebedarfsprognose
Binnen 10 Jahren insgesamt rund 79.000 Lehrkräfte einstellen

Ministerin Feller: Der Weg ist weit, aber die Richtung stimmt
Düsseldorf/Duisburg, 15. März 2023 - Schulministerin Dorothee Feller hat am Mittwoch, 15. März 2023, im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags die neue Lehrkräftebedarfsprognose vorgestellt. Demnach müssen in den kommenden zehn Jahren insgesamt rund 79.000 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden.

Für eine Einstellung zur Verfügung stehen im selben Zeitraum voraussichtlich insgesamt rund 74.500 grundständig ausgebildete Lehrkräfte. Ministerin Feller erklärte: „Der Lehrkräftemangel ist bundesweit die mit Abstand größte Herausforderung für unsere Schulen – und ihm zu begegnen, bleibt eine Daueraufgabe. Der Weg ist weit, aber die Richtung stimmt: Mit unserem Handlungskonzept Unterrichtsversorgung haben wir bereits wichtige Schritte unternommen, um die Schulen künftig wieder besser mit Lehrkräften zu versorgen. An weiteren Schritten wird gearbeitet.“  

 

Langfristig werden vor allem mehr grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer benötigt, um die Unterrichtsversorgung dauerhaft zu verbessern. Zu einem weiteren Ausbau der Studienanfängerplätze in den Lehrämtern für die Grundschulen und für die sonderpädagogische Förderung steht die Landesregierung in konstruktiven Gesprächen mit den lehrkräfteausbildenden Hochschulen.



„Um die bestehenden Lücken aber möglichst schnell zu verkleinern, setzen wir kurz- und mittelfristig auch auf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Zudem sollen Alltagshelferinnen und Alltagshelfer unsere Lehrkräfte entlasten“, so Ministerin Feller. Für angehende Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit Studium der Lehrämter, in denen es bereits jetzt Bewerberüberhänge gibt, werden zudem weitreichende Möglichkeiten geschaffen, an denjenigen Schulformen in den Beruf einzusteigen, an denen der Bedarf und damit die Einstellungschancen besonders groß sind.

Ministerin Feller: „Der Handlungsdruck ist groß, deshalb haben wir mit all diesen Maßnahmen nicht auf die Fertigstellung der neuen Prognose gewartet. Ihre Erkenntnisse waren und sind aber die Grundlage unserer Arbeit.“  


Zuletzt war 2018 eine Lehrkräftebedarfsprognose veröffentlicht worden. Um die weitere Entwicklung des Lehrkräftebedarfs im Blick zu behalten und weitere gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ergreifen zu können, wird das Schulministerium die Lehrkräftebedarfsprognose künftig alle drei Jahre aktualisieren.  Die neue Lehrkräftebedarfsprognose finden Sie
hier im Bildungsportal.

Minister Oliver Krischer: "Klimakrise stellt Wasserversorgung vor große Herausforderungen"

Zahl der Woche: 138 Liter Trinkwasser wurden 2019 pro Person und Tag verbraucht - Trockenphase im Sommer sorgte für behördliche Einschränkungen

Düseldorf/Duisburg, 15. März 2023 - Zum internationalen "Tag des Wassers" am 22. März hat Umweltminister Oliver Krischer zu einem stärken Schutz des Lebensmittels Nummer 1 aufgerufen. "Die Auswirkungen der Klimakrise werden auch in Nordrhein-Westfalen immer sichtbarer und bedrohlicher, beispielsweise in den Dürrejahren 2018 und 2022. Die extreme, lang anhaltende Trockenheit hat an zahlreichen Gewässern ökologische Schäden angerichtet, die Binnenschifffahrt beeinträchtigt und auch die Trinkwasservorräte in Seen und Talsperren dramatisch reduziert", sagte Minister Krischer.

Im letzten Sommer musste wegen der Trockenperiode in einzelnen Regionen sogar zu behördlichen Einschränkungen beim Wasserverbrauch gegriffen werden, um eine verlässliche Versorgung zu gewährleisten. Dies ist beispielsweise in vereinzelten Gemeinden in Ostwestfalen-Lippe und im nördlichen Münsterland durch Information der Bevölkerung oder gar durch eine ordnungsbehördliche Verordnung der betroffenen Gemeinden im Sommer 2022 erfolgt.

Zur aktuellen Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-oliver-krischer-klimakrise-stellt-wasserversorgung-vor-grosse-herausforderungen-1678868663 

 

"Naturwälder mit alten Baumriesen sind Kernelemente des Natur- und Artenschutzes"

Zahl der Woche: Baumeister des Waldes - sieben Specht-Arten im Nationalpark Eifel

Düseldorf/Duzisburg 10. März 2023 - Anlässlich des "Internationalen Tags des Waldes" am 21. März betont Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung von Nationalparken und Wildnisgebieten. "Naturwälder mit alten Baumriesen und natürlichen Kreisläufen sind Kernelemente des Natur- und Artenschutzes und bieten wertvollen Lebensraum für viele seltene und spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Spechte beispielsweise leben vor allem in alten Wäldern und schaffen dort mit ihren Höhlen wertvollen Lebensraum für Nachnutzer wie Hohltauben, Fledermäuse oder Raufußkäuze."


Allein im Nationalpark Eifel konnten Forscherinnen und Forscher sieben verschiedene Specht-Arten nachweisen. Der Buntspecht ist die häufigste Specht-Art. Aber auch die größte heimische Specht-Art, der Schwarzspecht, nutzt den Nationalpark als Lebensraum. Er meißelt seine Höhlen besonders in ältere Buchenstämme. Der Mittelspecht dagegen bevorzugt die Eichenwälder des Nationalparks. Er ist an naturnahe, totholzreiche Wälder gebunden und gilt daher als "Urwaldrelikt".

Auch die häufigen Kleinspecht-Nachweise zeigen die hohe ökologische Bedeutung der Nationalparkwälder. Nachgewiesen werden konnten zudem Grauspecht, Grünspecht und Wendehals.

Zur aktuellen Zahl der Woche: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-waldes-21-maerz-naturwaelder-mit-alten-baumriesen-sind-kernelemente-des-natur-und-artenschutzes-1678261153

 

Landesweiter Probealarm: NordrheinWestfalen testet Warnmittel

Reul: „Damit die Warnungen ankommen, haben wir nachgelegt - mit noch mehr Sirenen, Handywarnungen und Werbetafeln in den Städten.“

Düsseldorf, 8. März 2023 - Durch Cell Broadcast werden Warnungen automatisch auf die Handys von Menschen innerhalb bestimmter Funkzellen geschickt. Die Technik dahinter verantwortet der Bund, der Cell Broadcast bereits bei einem bundesweiten Warntag im Dezember getestet hat. Um die Warnung erhalten zu können, müssen bestimmte Einstellungen im Handy vorgenommen sein. (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warnung-inDeutschland/So-werden-Sie-gewarnt/Cell-Broadcast/cellbroadcast_node.html)

Außerdem neu in diesem Jahr: auf den mehr als 1.100 digitalen Stadtinformationstafeln eines großen deutschen Medien- und Marketinganbieters wird ebenfalls eine Warnung erscheinen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dazu einen eigenen Vertrag mit der Firma Ströer abgeschlossen, zukünftig alle Warnungen des Landes auch auf den Informationstafeln anzeigen zu lassen. Ziel ist, die Warnmittel auch künftig durch weitere Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen auszubauen.

NRW-Innenminister Herbert Reul löst am Donnerstag, 9. März um 11 Uhr im Lagezentrum der Landesregierung den zentralen Probealarm per Knopfdruck auf allen verfügbaren Kanälen aus. Die Übertragung der Warnmeldung an Medien, Warn-Apps, Cell Broadcast und digitale Informationstafeln erfolgt daraufhin per Satellit und zusätzlich kabelgebunden. Darüber hinaus bedienen die kommunalen Leitstellen ihre Warnmittel und lassen zum Beispiel die Warnsirenen ertönen.

„Damit das Zusammenspiel aller Beteiligten in unserem Land funktioniert, haben wir den landesweiten Warntag schon 2018 eingeführt. Damit haben wir eine Übungs-Schablone geschaffen, die mittlerweile auch der Bund nutzt“, sagt Reul. In Nordrhein-Westfalen sind zurzeit rund 6.000 Sirenen im Einsatz. Seit Mitte 2021 sind mehr als 700 neue hinzugekommen.

Um die Bevölkerung noch besser warnen zu können, soll das Sirenennetz weiter ausgebaut werden. Dafür stellt das Land in diesem Jahr 10 Millionen Euro zur Verfügung. In den Jahren 2018 bis 2022 gab es in Nordrhein-Westfalen bereits sieben landesweite Warntage und Probealarme, bei dem alle Sirenen sowie weitere Warnmittel getestet wurden.

Minister Oliver Krischer zum Tag des Waldes (21. März): "Naturwälder mit alten Baumriesen sind Kernelemente des Natur- und Artenschutzes"

Zahl der Woche: Baumeister des Waldes - sieben Specht-Arten im Nationalpark Eifel

Düsseldorf, 8. März 2023 - Anlässlich des "Internationalen Tags des Waldes" am 21. März betont Umweltminister Oliver Krischer die Bedeutung von Nationalparken und Wildnisgebieten. "Naturwälder mit alten Baumriesen und natürlichen Kreisläufen sind Kernelemente des Natur- und Artenschutzes und bieten wertvollen Lebensraum für viele seltene und spezialisierte Tier- und Pflanzenarten. Spechte beispielsweise leben vor allem in alten Wäldern und schaffen dort mit ihren Höhlen wertvollen Lebensraum für Nachnutzer wie Hohltauben, Fledermäuse oder Raufußkäuze."

Allein im Nationalpark Eifel konnten Forscherinnen und Forscher sieben verschiedene Specht-Arten nachweisen. Der Buntspecht ist die häufigste Specht-Art. Aber auch die größte heimische Specht-Art, der Schwarzspecht, nutzt den Nationalpark als Lebensraum. Er meißelt seine Höhlen besonders in ältere Buchenstämme. Der Mittelspecht dagegen bevorzugt die Eichenwälder des Nationalparks. Er ist an naturnahe, totholzreiche Wälder gebunden und gilt daher als "Urwaldrelikt".

Auch die häufigen Kleinspecht-Nachweise zeigen die hohe ökologische Bedeutung der Nationalparkwälder. Nachgewiesen werden konnten zudem Grauspecht, Grünspecht und Wendehals. Zur aktuellen Zahl der Woche: 
https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/minister-krischer-zum-tag-des-waldes-21-maerz-naturwaelder-mit-alten-baumriesen-sind-kernelemente-des-natur-und-artenschutzes-1678261153

Bezirksregierung und Kommunen forcieren gemeinsam den Ausbau der Windenergie

Düsseldorf, 7. März 2023 - Nach den Vertreterinnen und Vertretern der fünf Kreise und zehn kreisfreien Städte im Regierungsbezirk hat heute auch Regierungspräsident Thomas Schürmann die Erklärung Regional-Initiative Wind unterzeichnet. Ziel der gemeinsamen Erklärung ist die Optimierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.  

So wird in der Regional-Initiative Wind vereinbart, dass die Bezirksregierung die Kommunen in juristischen und fachlichen Fragen von Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz berät und für Fragen zur Verfügung steht. Im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs sollen zum Beispiel schwierige Fälle besprochen und Lösungen gesucht werden. Hindernisse und Probleme sollen identifiziert und im Regierungsbezirk oder durch einen landesweiten Austausch gelöst werden.  

Regierungspräsident Thomas Schürmann: „Diese Kooperation ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg der Transformation des Landes zu einer klimaneutralen Industrieregion und ich freue mich, dass alle Kommunen und Kreise unseres Regierungsbezirks diese Zusammenarbeit mit ihrer Unterschrift bekräftigen.“

Bereits bei seinem Amtsantritt im September 2022 hatte Thomas Schürmann betont, wie wichtig ihm der Austausch mit den Kreisen und kreisfreien Städten sei – nur so könne man die Herausforderungen von Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel bewältigen.  

Vorausgegangen war der Erklärung eine Vereinbarung zwischen NRW-Wirtschaftsministerium, den Bezirksregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden zur Optimierung und Beschleunigung der Verfahren. Dieser Letter of Intent wurde vor zwei Wochen unterzeichnet.  Bis zum Jahr 2027 sollen in NRW - gemäß den Zielen des Landes-Wirtschaftsministeriums - 1000 Windkraftanlagen hinzu gebaut werden: als Säule einer klimaneutralen Energiesouveränität.    
In der Mediathek stellen wir Ihnen Bilder zur aktuellen Pressemitteilung zur Verfügung, die Sie im Rahmen der Lizenzbestimmungen für Ihre Publikationen verwenden dürfen.

 

Landtag: Anfrage zum Brandbrief von Innenminister Reul an alle Ministerinnen und Minister

Düsseldorf, 7. März 2023 - Können wichtige Aufgaben wegen der chronischen Überlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der akuten Unterbesetzung in den fünf Bezirksregierungen nicht mehr angemessen erfüllt werden? Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung heute berichtet, hat sich der NordrheinWestfälische Innenminister Herbert Reul mit einem Brandbrief an alle Mitglieder der Landesregierung gewandt1 .

In eindringlichen Worten schildert er, wie akut die Überlastungssituation in den fünf Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Arnsberg, Münster und Detmold ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Danach sei die Personaldecke zu kurz, um alle Aufgaben, die den Bezirksregierungen übertragen wurden in der „gewünschten Qualität und Quantität zu erfüllen“. Viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien aufgrund der hohen Belastungssituation am Ende ihrer Kräfte und Leistungsfähigkeit und würden zunehmend ausfallen. Eine durchgreifende Entlastung sei dabei nicht in Sicht.

Dieser Notstand macht sich schon ganz konkret bemerkbar. Zuletzt berichteten die Aachener Nachrichten darüber, dass im Regierungsbezirk Köln wegen der Personalnot keine Schulleiterstellen mehr ausgeschrieben werden dürfen. Das Schreiben belegt, dass das Problem noch viel größer ist, als bisher bekannt. Laut dem Innenminister würden sich noch mehr Aufgaben in allen Bereichen als Folge einer notwendigen Priorisierung verzögern oder gar nicht mehr wahrgenommen werden können.

Er scheint auch keine Lösung für diesen desaströsen Zustand zu haben, denn er bittet seine Kolleginnen und Kollegen bereits um Verständnis dafür, dass die Aufgaben teilweise nicht mehr erfüllt werden. Der Innenminister begründet diese Notlage mit immer mehr Aufgaben auf der einen und einer immer weiter sinkenden Quote bei der Besetzung der Stellen in den Bezirksregierungen auf der anderen Seite.

Ohne die fünf Bezirksregierungen bricht die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen zusammen. Denn sie bündeln regional die Tätigkeiten aller Ministerien und sind die allgemeine Vertretung der Landesregierung in den Regionen. Ohne genügend und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirksregierungen werden viele wichtige Aufgaben nicht mehr erfüllt. Ohne sie werden keine Lehrer oder Schulleiter eingestellt, keine Fördergelder ausgezahlt, sie kümmern sich um Arbeits- oder Umweltschutz, sie planen, gestalten und genehmigen wichtige Infrastrukturverfahren in den Bereichen Wirtschaft, Energie und Verkehr und erfüllen wichtige Aufsichtsaufgaben etwa beim Arbeitsschutz, der Produktsicherheit bis hin zur Aufsicht über die Städte, Gemeinden und Landkreise.

 Es besteht deshalb nicht nur aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen ein dringendes öffentliches Interesse, dass der Landtag sich mit diesem Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde auseinandersetzt. Thomas Kutschaty Sarah Philipp

 

Ministerin Feller: Ich danke unseren Schulen und Schulträgern für ihre große Hilfsbereitschaft Jahrestag des Kriegsbeginns

Düsseldorf, 24. Februar 2023 - Vor einem Jahr begann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Die Auswirkungen dieses völkerrechtswidrigen Krieges sind auch in Nordrhein-Westfalen zu spüren. So befinden sich aktuell mehr als 37.000 neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in der schulischen Erstförderung (Stand: 15. Februar 2023).

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller erklärte zum Jahrestag des Kriegsbeginns: „Die russische Invasion hat großes Leid über die Ukraine gebracht. Es ist unsere humanitäre Aufgabe, die vom Krieg betroffenen Kinder und Jugendlichen aufzunehmen und ihnen zu helfen. Dass dies gelingt, ist eine enorme Leistung der Schulen, der Schulträger und der vielen Ehrenamtlichen in Nordrhein-Westfalen. Allen am Schulleben Beteiligten danke ich sehr für das starke Engagement und die große Hilfsbereitschaft.“  

Die Landesregierung unterstützt die Schulen und Schulträger bei der Aufnahme und Beschulung der neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen nach Kräften. So hat das Schulministerium bereits im Frühjahr 2022 ein umfassendes
Rahmenkonzept zur Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen erarbeitet, das bei Bedarf kontinuierlich fortgeschrieben wird.

Das Konzept bildet die Grundlage für den Schulbesuch neu zugewanderter Kinder und Jugendlichen. Wenn sie erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, werden die Schülerinnen und Schüler zunächst im Rahmen der Erstförderung beschult. Vorrangiges Ziel der Erstförderung ist, dass die deutsche Sprache erlernt wird. Je schneller die deutsche Sprache erlernt wird, desto eher können sich neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler umfassend am Unterricht beteiligen.

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler können in drei unterschiedlichen Organisationsformen eine Deutschförderung erhalten:  
1.    in innerer Differenzierung, das heißt im Rahmen einer vollständigen Teilnahme am Regelunterricht,
2.    in teilweise äußerer Differenzierung, das heißt durch den Besuch einer eigenen Lerngruppe und der teilweisen Teilnahme am Regelunterricht oder
3.    in vollständiger äußerer Differenzierung, das heißt in eigenen Lerngruppen.  

Die Organisationsform der Differenzierung orientiert sich am individuellen Konzept der Schule, d.h. die Schule legt die Organisationsform der Differenzierung fest. Verfügen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler über hinreichende Deutschkenntnisse, um dem Unterricht zu folgen, werden sie einem für sie passenden Bildungsgang einer Schulform zugeordnet.

Berücksichtigt werden dabei der individuelle Lernstand, die individuelle Lernentwicklung sowie die zu erwartende Leistungsfähigkeit. Um die Schülerinnen und Schüler schnell zu integrieren, wird ein Übergang in das Regelsystem nach spätestens zwei Jahren angestrebt. So soll den neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern eine vollumfängliche Teilhabe und Integration in die Schulgemeinschaft sowie die Gesellschaft ermöglicht werden.  

Mit den Haushalten 2022 und 2023 wurden allein zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung geflüchteter Schülerinnen und Schüler insgesamt 4.314 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt. Außerdem haben die Schulen im April 2022 weitergehende Möglichkeiten für befristete Einstellungen erhalten. Auf diese Weise konnten seither bereits 1.266 befristete Einstellungen in den nordrhein-westfälischen Schuldienst erfolgen, davon 102 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit (Stand: 9. Februar 2023).  

Die Zuweisung eines Schulplatzes für schulpflichtige Kinder und Jugendliche erfolgt in einem abgestimmten und zeitnahen Verfahren durch die zuständigen staatlichen Schulämter in der Regel nach vorheriger Beratung durch das örtliche Kommunale Integrationszentrum (KI), das in einem Beratungsgespräch auf die individuelle Bildungsbiographie der ankommenden Kinder und Jugendlichen eingeht. Die vergangenen Monate zeigen deutlich, dass es gemeinsam mit Schulträgern, Schulen und Schulaufsichtsbehörden gelungen ist, die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die noch keinen Schulplatz zugewiesen bekommen haben, spürbar und kontinuierlich zu verringern.

Mit Stand vom 15. Februar 2023 konnte nach erfolgtem Beratungsgespräch insgesamt 537 neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine noch kein Schulplatz vermittelt werden (Vergleichszahlen: 668 am 30. Januar, 721 am 30. November, 1.058 am 31. Oktober, 1.395 am 30. September, 2.159 am 30. August). Zudem warteten 310 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine noch auf ein Beratungsgespräch (Vergleichszahlen: 350 am 30. Januar, 393 am 30. November, 480 am 31. Oktober, 609 am 30. September, 908 am 30. August).  

 

Fortschritte im Katastrophenschutz

Plus bei Sirenen, Geldern und Ausstattung
Düsseldorf, 17. Februar 2023 - NRW-Innenminister Reul: "Der Fünfzehn-Punkte-Plan ist unser Leitfaden für die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes."
Im Juli 2021 erschütterte mit dem Hochwasser die größte Naturkatastrophe der Landesgeschichte Nordrhein-Westfalen. Innenminister Herbert Reul entschied daraufhin, den Katastrophenschutz im Land neu aufzustellen und berief ein Kompetenzteam Katastrophenschutz.

Im September 2021 nahm es seine Arbeit auf. Das Ergebnis: ein 15-Punkte-Plan für kommende Katastrophen. Seit genau einem Jahr liegt der Abschlussbericht des Kompetenzteams vor. Was ist seitdem beim Katastrophenschutz passiert?

„Der Fünfzehn-Punkte-Plan ist unser Leitfaden für die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes. Er hilft uns, noch besser vorbereitet zu sein. Innerhalb eines Jahres haben wir Gelder bereitgestellt und Stellen geschaffen, um die Ideen und Vorschläge aus dem Kompetenzteam umzusetzen und auf die Strecke zu bringen. Wir rasten nicht, wir geben Gas, um die Menschen in Nordrhein-Westfalen noch besser vor Katastrophen zu schützen“, bilanziert Innenminister Herbert Reul.

Gesamtkonzept Warnung

Künftig werden die rund 6.000 Sirenen im Land ausschließlich als Warnmedium für die Bevölkerung dienen und nicht mehr zur Alarmierung der Einsatzkräfte genutzt. Damit soll es keine Verwechslungen von Sirenensignalen mehr geben. Die mehr als 1.100 Stadtwerbetafeln eines großen deutschen Medien- und Marketinganbieters wird das Land Nordrhein-Westfalen in Zukunft nutzen, um landesweit Warnungen an die Bevölkerung anzeigen zu lassen.

Die Werbetafeln ergänzen den Warnmix aus Sirenen, Meldungen über Funk und Fernsehen, Apps und Cell Seite 2 von 4 Broadcast. So ist sichergestellt, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger in kürzester Zeit erreicht werden.


Ausbauprogramm Sirenenwarnung
Seit Mitte 2021 ist die Anzahl der Sirenen in Nordrhein-Westfalen bereits um zwölf Prozent (mehr als 700 neue Sirenen) gestiegen. Um die Bevölkerung noch besser warnen zu können, soll das Sirenennetz weiter ausgebaut werden. Dafür stellt das Land in diesem Jahr zehn Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe soll auch dazu dienen, die Förderlücke des Bundes, der seine Förderung trotz der wiederholten Forderungen der Länderinnenministerien eingestellt hat, zu schließen.

Stärkere Koordinierung durch das Land
Im Ministerium des Innern entsteht zurzeit eine zentrale Landesstelle, um die Aufgaben des Landes im Katastrophenschutz zu bündeln. Ein Aufbaustab wird zeitnah ein Konzept entwickeln, wie diese zentrale Landesstelle im nordrhein-westfälischen Innenministerium integriert werden soll. Dazu sollen kurzfristig mehrere neue Stellen besetzt werden.

Digitalisierungsoffensive Katastrophenschutz
Das Projekt „VIDaL“ (Vernetzung von Informationen zur Darstellung der Landeslage) soll dafür sorgen, dass die Krisenstäbe der Bezirksregierungen und des Innenministeriums mit den Leitstellen der Feuerwehren und des Rettungsdienstes alle lagerelevanten Informationen austauschen können – egal, welche Software vor Ort genutzt wird. Zurzeit werden sechs kommunale Leitstellen im Rahmen eines Testbetriebes an das System angeschlossen.

Für die Krisenstäbe der Bezirksregierungen und des Innenministeriums sowie dessen Ausweichsitz wurden einheitliche Lagesysteme beschafft, um alle relevanten Informationen auf allen Ebenen zeitgleich zur Verfügung zu stellen. Damit soll ein einheitliches Bild zur Bewertung von Gefahren und zur Planung der Gefahrenabwehr auf Landesebene entstehen.

Präventionskampagne
Im Oktober 2021 fand zum ersten Mal ein Katastrophenschutztag des Landes in Bonn statt. 2022 folgten weitere in Dortmund und Krefeld. Am 26. August 2023 ist Paderborn Ort dieser Veranstaltung, die jährlich in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll. Ihr Ziel ist es, das Gefahrenbewusstsein und die Selbstschutzkompetenz in der Bevölkerung zu steigern. Aber auch für verschiedene Katastrophenszenarien zu sensibilisieren und Informationen rund um das Thema Warnung zu vermitteln.

Ausstattungsoffensive
Damit die kommunalen Einsatzkräfte im Katastrophenfall über ausreichend Ausrüstungsreserven verfügen, beschafft das Land in diesem Jahr zusätzliche Materialien für das Landeskatastrophenschutzlager. Dazu zählen unter anderem Schutzkleidung zum Bekämpfen von Waldbränden, Zelte und Feldbetten für die von der Katastrophe betroffene Bevölkerung oder für die Unterbringung von Einsatzkräften.

Ausbauprogramm Ausfallsicherheit
Der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) soll in diesem Jahr im ganzen Land mit Notstrom versorgt werden – durch eigene Aggregate für den autarken Betrieb. Zudem beginnt in diesem Jahr die Erneuerung der Digitalfunk-Anbindung der einheitlichen Leitstellen der Feuerwehren und des Rettungsdienstes, um zusätzliche Redundanzen zu erhalten. Das Land beschafft außerdem Satellitentelefone für die Katastrophenschutzbehörden, um die Kommunikationswege zu sichern.

Bessere Finanzierung des Katastrophenschutzes
Im Vergleich zu 2022 werden für 2023 zusätzlich 6,3 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Diese Mittel beinhalten Gelder für die im Katastrophenschutz anerkannten Hilfsorganisationen und dienen unter anderem zur Finanzierung des Länderanteils für das gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz mit dem Bund.

Kompetenzteam Katastrophenschutz
Insgesamt 13 Experten aus verschiedenen Organisationen und Verbänden gehörten dem Kompetenzteam an. Gemeinsam haben sie vor allem drei Handlungsfelder für die zukünftige Weiterentwicklung im Katastrophenschutz erarbeitet:
 Die Bewertung und Analyse von Risiken soll in eine Katastrophenschutzbedarfsplanung einfließen und bedarfsgerecht Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge festlegen.
 Die Warnung der Bevölkerung ist ein wesentlicher Baustein, um jeden einzelnen zur Selbsthilfe zu befähigen.
 Die Kompetenz des Landes in der Krisenbewältigung soll ausgebaut und gestärkt werden.

 

Mehrjährige, öffentliche Wohnraumförderung in NRW wird bis 2027 mit neun Milliarden Euro ausgestattet

Düsseldorf/Duisburg, 17. Februar 2023 - „Fördern, was Wohnungen schafft“: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat das öffentliche Wohnraumförderprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 vorgelegt. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit der öffentlichen Wohnraumförderung für 2023 setzen wir als Land Nordrhein-Westfalen neue Maßstäbe bei Förderkonditionen und beim Klimaschutz. Mehr Wohnraum ist das beste Rezept gegen steigende Mieten."

Deshalb gilt: Wir fördern, was Wohnungen schafft. Mit dem neuen Wohnraum-Wachstums-Programm geht Nordrhein-Westfalen voran: Um mehr mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum in herausfordernder Zeit zu bekommen, werden in allen Mietenstufen die Förderdarlehen um 15 Prozent angehoben. Dies soll den Baukostensteigerungen Rechnung tragen.

Zudem bietet die neue Wohnraumförderung attraktive Zinskonditionen: 0 Prozent für die ersten fünf Jahre der Zweckbindung, anschließend 0,5 Prozent für die Dauer der Zweckbindung. Eine besondere Herausforderung liegt in der energetischen Modernisierung zig Tausend älterer Wohnimmobilien: Durch die landesseitige Modernisierungsoffensive konnten seit 2019 bereits rund 48.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

Um den Klimaschutz beim Bauen weiter voranzutreiben, wird das Förderangebot weiter verbessert. Zukünftig können Modernisierungsdarlehen von bis zu 200.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim gewährt werden. Zudem heben wir den Anteil des Zuschusses am Darlehen von aktuell höchstens 35 Prozent auf bis zu 55 Prozent. Damit können mehr als die Hälfte aller anfallenden Investitionskosten direkt vom Land übernommen werden. Dabei gilt: Je energiesparender und klimafreundlicher modernisiert wird, desto stärker beteiligt sich die Landesregierung an den Kosten.“  


Die aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau sind weiterhin enorm und haben negative Auswirkungen auf die Bautätigkeit von Wohnungsunternehmen wie von Menschen, die in Eigentum investieren wollen. Gerade Bauherrschaften, die sich ihren Traum vom Eigentum ermöglichen wollen, ziehen reihenweise Bauanträge zurück oder haben den Bau auf unbestimmte Zeit verschoben.  

„Auch Haushalte im mittleren Einkommensbereich haben zunehmend Schwierigkeiten beim Eigentumserwerb“, erklärt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Hier hilft das Programm NRW.BANK.Wohneigentum, bei dem wir jetzt die Einkommensgrenzen erhöht haben, damit mehr Menschen eine eigene Immobilie bauen oder kaufen können. Die Förderung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige Aufgabe.

Die NRW.BANK trägt gemeinsam mit dem Land dazu bei, dass geförderter Wohnraum attraktiv, modern und rentabel ist. Damit mehr bezahlbare Mietwohnungen gebaut und Bestandswohnungen modernisiert werden.“  

In 2022 wurden rund 1,1 Milliarden Euro – der höchste Wert in der öffentlichen Wohnraumförderung in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen – für 7.919 Wohnungen bewilligt. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 wurden Bewilligungen für 7.319 Wohnungen in Höhe von rund 957,1 Millionen Euro ausgesprochen.    „Bau- und Wohnungswirtschaft unterliegen langfristigen Investitionszyklen. Gerade hier ist es wichtig, in unsicheren Zeiten für Sicherheit zu sorgen, damit Neubau und energetische Modernisierung stattfinden kann.

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bis 2027 geben wir als Land diese Planungssicherheit – im Rahmen unserer Möglichkeiten. Mit den positiven Veränderungen im Kreditprogramm ‚NRW.BANK.Wohneigentum‘ wird in unsicherer Zeit für viele private Bauherrschaften Sicherheit im freifinanzierten Wohnungsbau gegeben.

Gerade viele mittelständische Wohnungsunternehmen haben seit der Aufkündigung der Energieeffizienzhaus-Förderung im Januar 2022 durch die Bundesregierung Investitions- und Modernisierungsprogramme heruntergefahren oder mangels Wirtschaftlichkeit gestoppt. Hieran hat die Bundesregierung bei gleichzeitigem Höherschrauben von technischen Anforderungen an Gebäude ihren Anteil.

Es braucht dringend ein bundesweites Baukosten-Moratorium: Neue geplante Vorschriften, und alles, was den Bau die kommenden Jahre verteuert oder verteuern wird, ist einem Realitätscheck zu unterziehen. In dieser herausfordernden Zeit sind die Preistreiber neu zu sortieren. Zudem brauchen wir eine bundesweite Offensive für Planungsbeschleunigung – auch für den Wohnungsbau. Länder und Kommunen brauchen mehr Freiheit. Die Zahl der erforderlichen Gutachten ist zu hoch, die Länge der Verfahrensbeteiligungen ist mittlerweile sehr herausfordernd“, sagt die Ministerin.

 

Flyer zum Wohngeld plus: Informationen kompakt, einfach und übersichtlich für Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, 31. Januar 2023 - Ein neuer Flyer für Mieterinnen und Mieter soll die Beantragung des neuen Wohngelds erleichtern. Er liefert kompakt, einfach und übersichtlich Informationen zur Wohngeldreform und zur Beantragung des Wohngeldes. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Deutsche Mieterbund, die Verbraucherzentrale NRW und das EBZ Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben den Flyer gemeinsam entwickelt.

Das Infoblatt ist Teil der Kampagne „Stopp den Heizkostenhammer“ und soll an möglichst viele Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.   Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen:

„Der Info-Flyer ist ein weiterer Baustein des Unterstützungspaketes für Mieterinnen und Mieter, um Wohngeld zu beantragen. Der Flyer vermittelt einfach und kompakt die wichtigsten Informationen rund um das Thema Wohngeld. Die enge Zusammenarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit der Wohnungswirtschaft, dem Mieterschutzbund und der Verbraucherzentrale zeigt:

Wir ziehen alle an einem Strang, damit Mieterinnen und Mietern sich einen Überblick über die Wohngeldreform verschaffen können. Seit dem 15. Dezember 2022 steht zudem der Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, mit dem online ausgerechnet werden kann, ob ein Anspruch auf das Wohngeld besteht. Und: Aus diesem System heraus kann auch direkt ein Online-Antrag gestellt werden.“  





Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, erklärt: „Mit umfassendem Informationsmaterial und -veranstaltungen unterstützt die sozial orientierte Wohnungswirtschaft sowohl Mieterinnen und Mieter als auch die Wohnungsämter und Wohngeldberatungsstellen der Städte und Gemeinden, auf die in den kommenden Wochen ein erhebliches Antragsvolumen zukommen wird. Durch Information und Beratung, zum Beispiel zu notwendigen Angaben oder Dokumenten, wollen wir dazu beitragen, Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen und damit gleichzeitig anspruchsberechtigte Mieterhaushalte als auch Kommunen zu unterstützen.“  

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Steigende Energiekosten bringen derzeit viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen in finanzielle Not. Seit dem 1. Januar 2023 haben mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Unser gemeinsamer Informationsflyer klärt Betroffene über ihre Möglichkeiten auf und gibt konkrete Hilfestellung zur Beantragung. Denn besonders Haushalte mit geringen Einkommen brauchen eine deutliche finanzielle Unterstützung, um in der Energiekrise ihre hohen Strom- und Gasrechnungen zu begleichen.“  

Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterbundes NRW: „Das neue Wohngeld plus kann für viele Mieterinnen und Mietern eine Entlastung in der aktuellen Krise sein. Alle Menschen, die einen Anspruch haben, sollen sich nicht scheuen, diesen auch geltend zu machen. Je früher, desto besser, denn auch hier ist Zeit Geld. Daher beteiligt sich der Deutsche Mieterbund NRW gerne an der Informationskampagne.“  

EBZ-Vorstand Klaus Leuchtmann: „Das Wohngeld Plus ist eine wichtige Säule zur Stützung privater Haushalte im Angesicht dramatisch steigender Energiekosten. Als Bildungsanbieter sehen wir es beim EBZ als unsere Aufgabe an, unseren Teil dazu beizutragen, die Menschen über das Wohngeld Plus zu informieren. Wir werden zudem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Vermieterseite schulen, damit sie ihre Kunden kompetent beraten können.“  

Wer die Kampagne nutzen möchte, kann sich die Materialien kostenlos herunterladen unter
www.mieterkommunikation-energie.de (im Abschnitt „Materialien zur Kampagne Heizkosten-Hammer”).

Anpassung der Coronaregelungen zum 1. Februar 2023

Keine Sonderregelungen mehr für den Schulbereich – weiterhin gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause

Düsseldorf, 25. Januar 2023 - Das Ministerium für Schule und Bildung hat am Mittwoch die Schulen in Nordrhein-Westfalen über den weiteren Umgang mit Corona informiert. Hintergrund ist, dass die auch für den Schulbereich wichtigen Corona-Verordnungen des Gesundheitsministeriums zum 31. Januar 2023 auslaufen.  

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller hob den engen Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung hervor und erklärte: „Mit unserem Handlungskonzept Corona sind die Schulen gut durch den Herbst und den Winter gekommen. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass die Menschen in unserem Land und vor allem auch in unseren Schulen sehr verantwortungsvoll handeln. Das abnehmende Infektionsgeschehen und der hohe Immunisierungsgrad der Bevölkerung und damit auch bei Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler machen es nun möglich, dass wir an unseren Schulen einen großen Schritt hin zu einer gelebten Normalität gehen.“  

Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Bis zum 31. Januar 2023 gilt das Handlungskonzept Corona unverändert fort.

Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:  
Testungen
Mit dem Wegfall der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung entfällt ab dem
1. Februar 2023 die bisherige fünftägige Isolationspflicht. Ferner entfällt zu diesem Zeitpunkt die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen in der Schule.
 
In der Folge endet auch die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise besteht für die Schulen die Möglichkeit, Selbsttests in reduziertem Umfang über das bekannte Bestellportal zu bestellen. An den Schulen vorhandene Restbestände können auch danach noch auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das weitere schulische Personal ausgegeben werden.  

Masken
In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern entscheiden eigenverantwortlich.  

Nach dem Wegfall der Isolationspflicht wird jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen in Innenräumen außerhalb der eigenen Häuslichkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen (Paragraph 3 Absatz 3 Corona-Schutzverordnung in der ab dem 1. Februar 2023 geltenden Fassung). Die allgemeine Empfehlung zum Tagen einer Maske wird aufgehoben.  

Im Krankheitsfall
Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.  

Atteste
Nur bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz). Dies hat das Ministerium für Schule und Bildung erst kürzlich noch einmal klargestellt.   Hygiene An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).

Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag (Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).  

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Feller: „Mein Dank richtet sich an alle, die am Schulleben beteiligt sind. Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt. Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird. Natürlich werden wir das Infektionsgeschehen weiter aufmerksam beobachten und bei Bedarf unseren Schulen entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen geben.“
Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw/schulbetrieb-und-corona

 

Umwelt in Zahlen

Düsseldorf, 24. Januar 2023 - Das Jahr 2022 war mit einer Jahresmitteltemperatur von 11,2 Grad das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen in NRW
Die Zeichen standen in Nordrhein-Westfalen lange auf einem Sommer mit Jahrhundertdürre, was jedoch letztlich glücklicherweise durch ein Tiefdruckgebiet im Spätsommer abgewendet wurde. Dennoch blieben auch der Herbst und der Winter viel zu warm und trocken. Der beispiellos warme Silvestertag beendete das Jahr 2022 in Deutschland nochmals mit Rekordtemperaturen - in NRW mit bis zu 19 Grad Celsius.

Insgesamt war das Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen das wärmste und sonnigste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahre 1881. Dies belegt die aktuelle Daten-Auswertung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Die Jahresmitteltemperatur lag mit 11,2 Grad Celsius erneut auf Rekordniveau - knapp vor 2020 mit 11,1 Grad Celsius. In jedem einzelnen Monat lag die durchschnittliche Temperatur in NRW über den jeweiligen Monatswerten der langjährigen Referenzperiode 1961-1990. 

"Wir haben es auch im letzten Sommer wieder erlebt: Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht. Die Tage mit Temperaturen von mehr als 30, manchmal sogar 40 Grad werden in Zukunft noch mehr zunehmen", sagte NRW-Umweltminister Minister Oliver Krischer. Das Jahr 2022 setzt somit den bereits beobachteten massiven Erwärmungstrend der vergangenen Jahre fort.

Neben den seit Aufzeichnungsbeginn gestiegenen Lufttemperaturen und den Änderungen der Niederschlagsmuster haben die heißen und trockenen Sommer 2018 und 2019, die Starkregenereignisse in den Jahren 2014, 2016 und 2021 sowie die 2019 in Nordrhein-Westfalen gemessenen Hitzerekorde den Klimawandel stärker ins öffentliche Bewusstsein gebracht.

"Die Klimakrise wird gravierende Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur haben", sagt Minister Krischer. "Wir brauchen daher einen starken Klimaschutz und eine vorsorgende Klimaanpassung." Daher wird noch in diesem Jahr das Klimaanpassungsgesetz NRW weiterentwickelt. Minister Krischer: "Klimaanpassung ist Daseinsvorsorge."

 

Heizkostenzuschuss an wohngeldberechtigte Haushalte wird ab dem 16. Januar 2023 ausgezahlt

Düsseldorf, 13. Januar 2023 - Ab dem 16. Januar 2023 zahlt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Landesbetrieb IT.NRW an rund 169.000 Haushalte einen weiteren Heizkostenzuschuss aus. Die Summe der Auszahlungen wird voraussichtlich rund 97 Millionen Euro betragen.  

„Der Staat entlastet mit dem weiteren Heizkostenzuschuss gezielt Haushalte mit geringem Einkommen, die in dem Zeitraum 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld bezogen haben. Zugleich ist seit dem 1. Januar 2023 die Wohngeldreform in Kraft: Damit werden mehr Menschen Anspruch auf staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit den Wohnkosten haben“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.  

Die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgt automatisch über das Land Nordrhein-Westfalen: Wohngeldempfängerinnen und -empfänger haben nichts zu veranlassen. Der neuerliche Heizkostenzuschuss ist nach der Personenanzahl gestaffelt und beträgt grundsätzlich für im 4. Quartal 2022 wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person 100 Euro.  

Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz vom 9. November 2022 die Gewährung eines weiteren Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz ist mit Wirkung vom 16. November 2022 in Kraft getreten. Die erforderliche Verordnung ist am 7. Januar 2023 im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Der erste Heizkostenzuschuss wurde im August 2022 an wohngeldberechtigte Haushalte in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt. Der erste Heizkostenzuschuss im Jahr 2022 betrug grundsätzlich für wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person kamen 70 Euro hinzu.

 

Neuer Förderaufruf "GreenEconomy.IN.NRW"

 100 Millionen Euro für Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimafolgenanpassung

Düsseldorf,
13. Januar 2023 - Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer: Mit dem Förderaufruf treiben wir die sozial-ökologische Transformation weiter voran Die Landesregierung will die sozial-ökologische Transformation weiter vorantreiben. Hierzu haben das Umwelt- und Verkehrsministerium sowie das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium heute den neuen Förderaufruf "GreenEconomy.IN.NRW" gestartet.


Insgesamt ist ein Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln für den Wettbewerb vorgemerkt. Über den Wettbewerb unterstützt das Land innovative Ideen und unternehmerische Lösungen in den Feldern Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. Der Wettbewerb ist ein weiterer wichtiger Baustein der von der Landesregierung verfolgten transformativen Strukturpolitik.

Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer: "Mit dem neuen Förderaufruf treiben wir die sozial-ökologische Transformation weiter voran. Denn in einer modernen Wirtschaft gehören Klimaschutz, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, gute Arbeitsplätze und soziale Sicherheit untrennbar zusammen. Die Umweltwirtschaft mit ihren vielen kleinen und großen Unternehmen ist dabei eine der wichtigsten Säulen. Sie hat nicht nur positive Effekte auf Beschäftigtenzahlen und die Bruttowertschöpfung, sondern darüber hinaus einen ökologischen Nutzen, der sich allein in Nordrhein-Westfalen auf rund 23 Milliarden Euro beziffern lässt, davon allein rund 15,5 Milliarden Euro durch die Vermeidung von Umweltschäden. Hinzu schafft die Umweltwirtschaft weitere ökologische Werte in Höhe von 7,4 Milliarden Euro, wie den Erhalt von Biodiversität."

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: "Unser Ziel ist es, die historisch starke Grundstoffindustrie in Nordrhein-Westfalen zukunftssicher umzubauen. Mit dem Förderaufruf der "GreenEconomy.IN.NRW" unterstützen wir Innovationen, die die Transformation unserer Wirtschaft hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Circular Economy vorantreiben. So wollen wir den Kraftakt des ökologischen Umbaus meistern und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes als eine der führenden Industrieregionen Europas langfristig sichern."

Gefördert werden Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben mit Fokus auf die folgenden Themenschwerpunkte: Im Themenschwerpunkt Umweltwirtschaft werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen. 

Im Themenschwerpunkt Circular Economy werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle gesucht.
Im Themenschwerpunkt Klimaanpassung werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert. Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt. Diese können in jährlichen Einreichungsrunden bis 2024 Projektskizzen mit innovativen und kreativen Ideen abgeben. In der nun gestarteten ersten Einreichungsrunde können bis zum 18. April 2023 Projektskizzen eingereicht werden. 

Alle Informationen und Unterlagen rund um den Förderaufruf finden Sie hier 

Zum Hintergrund:
Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.  
zu den Unterlagen rund um den Förderaufruf www.efre.nrw