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Leben retten will gelernt sein
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Kooperationsvereinbarung zur
verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht ab
dem Schuljahr 2026/27 unterzeichnet
Düsseldorf, 8. Juli 2025 - Mit der
Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung am 8. Juli
2025 setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen, um die
Laienreanimation an Schulen zu stärken. Schulministerin
Dorothee Feller hat gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern,
Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern
und medizinischen Fachgesellschaften eine Initiative zur
Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den
Weg gebracht.
Ziel der Kooperationsvereinbarung
ist es, alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I
mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“
vertraut zu machen.
Zu den Partnern gehören in
alphabetischer Reihenfolge: · ADAC Stiftung, ·
Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile
Sicherheit · Ärztekammern Nordrhein und
Westfalen-Lippe · Berufsverband Deutscher
Anästhesistinnen und Anästhesisten ·
Björn-Steiger-Stiftung, · BKK-Landesverband NORDWEST
· Deutsche Herzstiftung · Deutsche Gesellschaft für
Anästhesiologie und Intensivmedizin · Deutscher Rat
für Wiederbelebung · Deutsches Rotes Kreuz
(Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe) ·
Deutsches Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und
Westfalen-Lippe) · Florence-Nightingale-Krankenhaus
Düsseldorf · Franziskus Hospital Bielefeld ·
Stiftung Universitätsmedizin Münster · Unfallkasse NRW
· Universitätsklinikum Köln · Universitätsklinikum
Münster
Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärt:
„Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den
eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden.
Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in
der Schule. Mit dem verpflichtenden
Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27
vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige
Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln
und Leben zu retten. Solche Kompetenzen weiterzugeben,
ist Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.“
Schulministerin Dorothee Feller hebt hervor: „Wer im
Notfall richtig handelt, kann Leben retten. Wir wollen,
dass Prüfen – Rufen - Drücken so selbstverständlich wird
wie Fahrradfahren. Dafür brauchen Schulen konkrete
Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam
mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der
Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der
Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jede
Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den
Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im
Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private
Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht
durchzuführen. Zum 1. August 2025 wird eine
Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln
eingerichtet. Bereits im September beginnen landesweit
die ersten Schulungen von Lehrkräften.
Damit der
Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig
umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit
Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im
Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn
Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte
Lehrkräfte verfügen.
Der Mindeststandard für die
Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der
oben aufgeführten Kooperationspartner gewährleistet. Alle
Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an
Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen
Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend wird ein Angebot
für Präsenzfortbildungen unterbreitet.
Um die
Maßnahme umzusetzen, ist das Schulministerium auf die
enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern in diesem
medizinischen Bereich angewiesen. In Gesprächen konnten
zahlreiche Unterstützungsangebote gewonnen werden. Die
Angebote umfassen etwa personelle Ressourcen für
Schulungen bis hin zu finanziellen Mitteln für die
Anschaffung von Übungsmaterial.
Christina
Tillmann, Vorständin der ADAC-Stiftung und eine der
vielen Kooperationspartner unterstrich: „Wenn wir junge
Menschen schon in der Schule befähigen, im Notfall
richtig zu reanimieren, retten wir nicht nur mehr Leben,
sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die flächendeckende Einführung des
Reanimationsunterrichts in NRW hat Vorbildcharakter und
ist ein kraftvolles Signal für Bildung mit echtem
Lebensbezug.“
Dr. Pierre-Enric Steiger, Präsident
der Björn-Steiger-Stiftung, betonte: „Die
Björn-Steiger-Stiftung ist stolz, dieses lebensrettende
Projekt zu unterstützen. Durch die Schulung von
Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation schaffen
wir eine Generation, die im Notfall mutig handelt.“
Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Das beherzte
Eingreifen von uns allen in einer Notsituation ist
überlebensentscheidend. Dass die Wiederbelebung jetzt ein
fester Bestandteil des Schulunterrichts in
Nordrhein-Westfalen wird, ist ein wichtiger Schritt zur
Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der
Bevölkerung.“
Die heute unterzeichnete
Kooperationsvereinbarung hatte einen engagierten Vorlauf
im Rahmen des Modellprojekts „Laienreanimation an Schulen
in Nordrhein-Westfalen“ von 2017 bis 2022. Dieser Vorlauf
war insbesondere geprägt durch das freiwillige Engagement
der ärztlichen Partner sowie zahlreiche Gespräche, in
denen viele Akteure – auch in privater und ehrenamtlicher
Initiative – mitgewirkt haben.
Universitätsprofessor Bernd Böttiger,
Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für
Wiederbelebung, betont: „Seit vielen Jahren setzen wir
uns intensiv mit dem Thema Laienreanimation auseinander.
Dass der Reanimationsunterricht nun für alle Schülerinnen
und Schüler verpflichtend wird, ist ein bedeutender
Schritt – und ein großer Erfolg. Diese Entscheidung wird
dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.“
Universitätsprofessor Hugo Van Aken, Vorsitzender der
Stiftung Universitätsmedizin Münster erklärt: „Ein lang
gehegter Traum wird nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit.
Es ist großartig, dass Nordrhein-Westfalen als größtes
Bundesland einen verpflichtenden Reanimationsunterricht
einführt. So wird deutlich – Wiederbelebung kann wirklich
jeder lernen.“
Ministerin Feller dankt allen
beteiligten Partnern für ihre Mitwirkung: „Dieses Bündnis
zeigt, was möglich ist, wenn verschiedene Institutionen
mit unterschiedlichen Beiträgen ein gemeinsames Ziel
verfolgen. Ich bin allen Partnern für ihre fachliche und
personelle Unterstützung sowie den Stiftungen ADAC-,
Björn-Steiger- und Deutsche Herzstiftung für ihre
finanzielle Unterstützung ausdrücklich dankbar.
Jeder einzelne Beitrag eines jeden Partners ist ein
großer Gewinn für die Laienreanimation von Schülerinnen
und Schüler. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere
Schülerinnen und Schüler auf den Ernstfall gut
vorbereitet sind.“
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Siegerteams des zweiten
landesweiten Bilingualen Erklärfilmwettbewerbs
ausgezeichnet
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Düsseldorf, 7. Juli 2025 - Nach der
landesweiten Premiere 2024 waren in diesem Jahr schon zum
zweiten Mal Schülerinnen und Schüler weiterführender
Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich am
Bilingualen Erklärfilmwettbewerb zu beteiligen. Vom
Konzept des Wettbewerbs der Bezirksregierung Düsseldorf
überzeugt, unterstützte das Ministerium für Schule und
Bildung NRW die landesweite Ausschreibung auch in diesem
Jahr. Und die Resonanz war groß: 125 bilinguale
Lerngruppen aus den Sekundarstufen I und II haben in den
beiden Wettbewerbskategorien MINT und Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften teilgenommen.
Der
Düsseldorfer Regierungspräsident Thomas Schürmann, Silke
Hinz vom zuständigen Referat des Ministeriums für Schule
und Bildung sowie Vertreterinnen und Vertreter der
Schulabteilung der Bezirksregierung und Film+Schule NRW
beglückwünschten in Düsseldorf die Siegergruppen sowie
Zweit- und Drittplatzierten.
Aufgabe des
Wettbewerbs war, ein lehrplanbezogenes Thema des
Sachfachs (z.B. Biologie, Erdkunde, Geschichte, Politik
und Wirtschaft) in einem zweisprachigen, erklärenden Film
umzusetzen. Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Wettbewerbsteilnahme gehörte unter anderem, dass der
eigenständig produzierte Erklärfilm fachlich korrekt war
und sowohl im Deutschen als auch in der Fremdsprache
fachsprachlich korrekt formuliert wurde.
Dank der
Unterstützung des Wettbewerbs durch das Ministerium für
Schule und Bildung sowie Film+Schule NRW konnten sich die
Schülerinnen und Schüler über tolle Preise freuen. Die
Siegerteams der Sekundarstufe I haben einen Kinobesuch
mit ihrer gesamten Klasse im Rahmen der Schulkinowochen
gewonnen und für sämtliche Siegergruppen wurde der Tag
mit einem besonderen Highlight abgerundet: einem
Filmworkshop im Filmmuseum für alle Siegergruppen und
einer Erlebnisführung im Filmmuseum für alle zweit- und
drittplatzierten Schülergruppen.
Die Siegerteams
und ihre Filme:

Platz 1
Platz 2
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Städtisches Mataré-Gymnasium Europaschule,
Meerbusch
(Frau Fritz)
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10ab |
Estefania Castro Dlugokecka, Mila Chaudhuri,
Liv Kison |
A Day in the Life of a Businessman –
Bilingualer Erklärfilm zu Einfuhrzöllen
Wirtschaft-Politik
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https://www.youtube.com/watch?v=owBtraM9ajc |
Platz 3
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Pascal-Gymnasium, Münster
(Herr Pyka)
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10 |
Ilias Sroub, Josephine Schrandt,
Michel Kengadio,
Nabaa Hossein
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ARTE: L'histoire de
la chaîne qui rapproche la France
et l'Allemagne (GE) |
https://www.youtube.com/watch?v=JTk-hnADOsM |
Sek I Kategorie MINT
Gewinnerfilm
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Gymnasium Georgianum, Vreden
(Frau Kessler)
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9 |
Emma Klavon, Emma Bengfort, Maja Terhart,
Theresa Weßeler, Josefine Hessing,
Finja Tenhumberg, Lilly-Jo Heming, Leni
Tenhumberg
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Vaccination (BIO) |
https://m.youtube.com/watch?v=Rh4uWpUdRkE
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Gewinnerfilme Sek II Kategorie Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften
Platz 1
Schule / Ort |
Klasse/Lerngruppe |
Namen SuS |
Film&Fach |
Link zum Film |
Albert-Schweitzer-Gymnasium Plettenberg
(Frau Karsten)
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EF |
Luisa
Calvo-Vivas, Mia Chiduck, Hanna Wolff,
Charlotte Lübke, Leonie Theurer |
climate change
and its impact on forests around the world
(Geographie) |
https://youtu.be
/pfIaoL1KZIo |
Hintergrund: Im bilingualen Unterricht wird ein
Fach wie beispielsweise Geschichte, Erdkunde, Politik
oder Biologie in zwei Sprachen ‒ gewählte Fremdsprache
und Deutsch ‒ unterrichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei
auf der Fremdsprache. Darüber hinaus ist die Einbindung
der jeweiligen Kultur des fremdsprachlichen Raums ein
wichtiges Merkmal des bilingualen Sachfachunterrichts.
Meist wählen die Schülerinnen und Schüler Englisch
oder Französisch als Fremdsprache im bilingualen
Unterricht, es gibt im NRW aber auch Lerngruppen in
Niederländisch, Spanisch und Neugriechisch. Der
bilinguale Erklärfilm-Wettbewerb eröffnet Schülerinnen
und Schülern die Möglichkeit, ihre fachlichen und
fremdsprachlichen Kompetenzen in kreativer Form
einzusetzen und ihren besonderen Einsatz im Rahmen des
bilingualen Unterrichts sichtbar zu machen.
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NRW beschleunigt
Hochwasserschutz durch Pakt mit Wasserverbänden und
Kommunen
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Planung soll
ganzheitlich für Flusseinzugsgebiete erfolgen – auch
kleinere Gewässer im Blick Düsseldorf/Duisburg, 03.
Juli 2025 - Vier Jahre nach der verheerenden
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer eine
Bilanz der bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen vorgelegt
und eine engere Zusammenarbeit mit den Wasserverbänden,
Kreisen und Kommunen angekündigt.
Ziel des „Pakt
für Hochwasserschutz“ ist es, Maßnahmen für ganze
Flusseinzugsgebiete gemeinsam voranzutreiben und zu
prüfen, wie bestehende Hindernisse aus dem Weg geräumt
und Prozesse beschleunigt werden können. „Hochwasser
macht nicht an kommunalen Grenzen halt, deshalb brauchen
wir Konzepte, die Hochwasserschutz aus einem Guss für
ganze Regionen denken. Der Klimawandel lässt uns keine
Zeit. Mit dem Pakt für Hochwasserschutz wollen wir
gemeinsam schneller, zielgerichteter und wirksamer
werden“, erklärte Krischer.
Die Flut 2021 habe
auch gezeigt, wie gefährlich kleinere Flüsse werden
können, die vorher nicht im Fokus standen. Sie sollen in
die regionalen Pakte der Flussgebiete einbezogen werden.
Darüber hinaus sollen Maßnahmen des ökologischen
Hochwasserschutzes, z.B. Renaturierungen, in die Konzepte
aufgenommen werden. Bisher war das nicht der Fall.
Nun sollen sie integraler Bestandteil der Planungen
werden, da das Aufweiten von Flüssen und die Schaffung
von Auenlandschaften nachweislich dazu beiträgt, mehr
Wasser in der Landschaft zu halten und bei einem
Hochwasser die Wassermassen zu reduzieren, die
flussabwärts fließen.
Als Vertreterin der
Kommunen, die 2021 besonders betroffen waren, erklärte
Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin von Bad
Münstereifel: „Wir haben erlebt, wie verheerend ein
Hochwasser und ein Starkregenereignis eine ganze Region
treffen können. An der Erft und den Nebengewässern haben
wir daraus viele Lehren gezogen. Als erste Kommune im
Kreis Euskirchen haben wir vor kurzem ein
Hochwasserfrühwarnsystem installiert.
Zahlreiche
bauliche Maßnahmen sind in Vorbereitung. Die
interkommunale Zusammenarbeit, die wir mit anderen
Erft-Anrainern praktizieren, erweist sich als sehr
fruchtbar. Wir werden unsere Erfahrungen in den Pakt
einbringen, denn Abstimmungen über die Grenzen hinweg
sind im Hochwasserschutz unverzichtbar.“ An der Erft
besteht seit rund zwei Jahren die sogenannte
„Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft“.
Ziel ist es, Maßnahmen so zu konzipieren, dass sie
nicht nur lokal wirken, sondern den Schutz für alle
beteiligten Kommunen verbessern – ohne dass der Schutz
einer Kommune auf Kosten einer anderen geht. Die
Erfahrungen sollen in den neuen landesweiten Pakt für
Hochwasserschutz einfließen.
500
Hochwasserschutz-Projekte seit 2021 gefördert
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen seit 2021 rund
500 Projekte mit dem Ziel eines besseren
Hochwasserschutzes gefördert. Davon entfallen rund ein
Drittel auf bauliche Maßnahmen (z.B. Deichsanierungen,
Bau von Rückhaltebecken, mobile Schutzwände), ein Drittel
auf Starkregenrisiko- und Hochwasserschutzkonzepte und
ein Drittel auf Grunderwerb und Planungsverfahren.
Beispiele für zurzeit laufende Großprojekte sind ein
Retentionsraum in Köln-Worringen am Rhein, wo auf einer
Fläche von fast 1000 Fußballfeldern ein künstlicher
Überflutungsraum geschaffen wird, der Hochwasserspitzen
um bis zu 17 Zentimeter kappen soll. Technische
Deichsanierungen laufen zurzeit unter anderem auf einem
4,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wallach und
Wesel-Büderich am Niederrhein.
Dort wird der
Rheindeich an die aktuellen technischen und hydraulischen
Anforderungen angepasst. Auch zwischen Rees und Bienen
findet im Grenzgebiet zu den Niederlanden eine größere
Sanierung des Rheindeichs statt. Daneben laufen Maßnahmen
wie in Oberhausen, wo an der Ruhr der
Deichverteidigungsweg mit einer Breite von 6,50 Metern
ausgebaut wird, um ein schnelleres Eingreifen für
Feuerwehr und THW bei Hochwasserereignissen zu
ermöglichen.
Ein neues Modellprojekt für
künftigen Hochwasserschutz stellte Prof. Dr. Uli Paetzel,
Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und
Lippeverband, vor: „HaLiMa“ steht für die Orte
Haltern-Lippramsdorf/Marl und ist ein groß angelegtes
Hochwasser- und Naturschutzprojekt an der Lippe.
Auf einer Länge von 5,6 Kilometern werden bestehende
Deiche am Nord- und Südufer durch neue, zurückverlegte
Deiche ersetzt. Dadurch entsteht eine zusätzliche
Auenfläche von rund 60 Hektar. „HaLiMa ist ein
Modellprojekt für modernes Hochwasserrisikomanagement,
weil es technische Schutzmaßnahmen mit ökologischer
Flussentwicklung kombiniert“, erklärte Paetzel. Das
Projekt soll bis 2027 abgeschlossen sein und wird vom
Land mit 55 Millionen Euro gefördert.
Emschergenossenschaft und Lippeverband treiben zusammen
mit dem Wasserverband Eifel-Rur und dem Land zudem ein
weiteres Zukunftsthema voran. Das Projekt „StatExNi“
berechnet seit 2025 die Wahrscheinlichkeit von
Extremwetterereignissen und ihren Folgen für die
Gewässer. „Damit entwickeln wir innovative Lösungen für
den Umgang mit Starkregen, Hochwasser und
Trockenperioden, um die Menschen in den Regionen besser
zu schützen“, erläuterte Paetzel. Diese Einbeziehung von
Klimawandelfolgen in die Hochwasserschutzplanung hat es
so bisher in Nordrhein-Westfalen nicht gegeben.
Neue Hochwasserzentrale bekommt „Datendrehscheibe“
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen seit 2021 rund
390 Millionen Euro für Hochwasserschutz-Maßnahmen zur
Verfügung gestellt. Trotz der angespannten
Haushaltssituation konnten die Mittel seit dem Jahr 2021
in Höhe von 56,7 Millionen Euro auf 83,8 Millionen Euro
im Jahr 2024 gesteigert und auch in 2025 gehalten werden
(2022: 76,7 Millionen Euro; 2023: 89,97 Millionen Euro).
Neben Maßnahmen, die sichtbar in der Landschaft
stattfinden, sind Strukturen und Meldewege entscheidend.
Neu ist die Hochwasserzentrale am Standort Duisburg des
LANUK, die das Herzstück des neuen Informations- und
Warnsystems wird. Sie bietet schon jetzt aktuelle Daten,
Übersichten und Warnungen. Künftig soll sie alle
Informationen zum Thema Hochwasser bündeln und die
Meldungen an alle Beteiligten nach dem
„Single-Voice-Prinzip“ herausgeben.
Damit noch
mehr Informationen genutzt werden können, sollen
sukzessive Pegeldaten Dritter (z.B. von Wasserverbänden
und Kommunen) einbezogen werden. Alle zur Verfügung
stehenden Informationen sollen über eine einheitliche
technische Schnittstelle, die „Datendrehscheibe“,
ausgetauscht werden.
Auch beim Pegelausbau hat
sich in Nordrhein-Westfalen viel getan: Seit der Flut
2021 wurde das landeseigene Pegelnetz deutlich ausgebaut.
84 Hochwassermeldepegel gab es damals, bis Ende 2025
werden es 122 sein. Neue Standorte – wie zuletzt in
Welzen an der Sülz – liefern verlässliche Daten für das
Hochwasserportal.NRW und Warn-Apps wie NINA. Die Technik
ist doppelt gesichert, die Daten laufen rund um die Uhr
in der Hochwasserzentrale ein.
Die
Flutkatastrophe im Juli 2021 hatte vor allem in den
Regionen an der Erft, Ahr und Rur sowie in Teilen des
Bergischen Landes schwere Schäden verursacht. In
Nordrhein-Westfalen kamen 49 Menschen ums Leben, Tausende
verloren ihr Zuhause. Die Gesamtschäden allein in
Nordrhein-Westfalen werden auf mindestens 12 Milliarden
Euro geschätzt.
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