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Für rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler beginnen nach den Zeugnisvergaben die Sommerferien

Düsseldorf, 10. Juli 2025 - Zeugnistelefone der Bezirksregierungen sind wie gewohnt erreichbar
Am Freitag, 11. Juli 2025, endet das Schuljahr in Nordrhein-Westfalen, die Sommerferien beginnen. Rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler zwischen Aachen und Bielefeld starten dann hoffentlich mit einem guten Gefühl in diese Zeit zum Durchatmen. Die Ferien finden am Mittwoch, 27. August 2025, ihr Ende, wenn das neue Schuljahr eingeläutet wird.

„Ich danke den vielen Menschen, die im nun endenden Schuljahr mit großem Engagement dazu beigetragen haben, dass unsere Schulen nicht nur Orte des Lehrens und Lernens sind, sondern vor allem auch Orte, an denen sich alle wohlfühlen können und an denen Werte gelebt werden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, dass sich die Bedingungen an unseren nordrhein-westfälischen Schulen weiter verbessern, dass die Personalzahlen weiter steigen und noch mehr Wert auf die Förderung der Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern gelegt wird, dass die Demokratiekompetenz von Kindern und Jugendlichen gefördert oder die datengestützte Qualitätsentwicklung vorangetrieben wird. Jetzt aber ist erst einmal unterrichtsfreie Zeit – und ich wünsche allen am Schulleben Beteiligten und natürlich vor allem auch den Schülerinnen und Schülern erholsame und entspannte Wochen!“, sagt Schulministerin Dorothee Feller.

Bei Beratungsbedarf und Fragen zu den Zeugnissen und der Notengebung, stehen wie jedes Jahr die Zeugnistelefone der Bezirksregierungen vertrauensvoll zur Verfügung.
Zeugnistelefon der Bezirksregierung Düsseldorf:
Telefonnummer: 0211 4754002
Freitag, 11. Juli 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Montag, 14. Juli 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 15. Juli 2025, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Ferienjobs in NRW: Diese Regeln sollten Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber beachten

Minister Laumann: Ein Ferienjob kann einen guten ersten Einblick in die Berufswelt bieten

Foto: pexels.com Arbeit, Gesundheit und Soziales

Düsseldorf, 8. Juli 2025 Die Sommerferien stehen vor der Tür. Neben Reisen, Freibadbesuchen oder anderen Ausflügen stehen bei Jugendlichen auch Ferienjobs hoch im Kurs. Damit es dabei fair und sicher zugeht, sind einige Regeln zu beachten. 

„Viele Unternehmen suchen dringend nach Nachwuchs und da kann ein Ferienjob ein guter Einstieg in ein späteres Ausbildungsverhältnis sein”, sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Daher freut es mich, wenn Jugendliche in den Ferien erste Berufserfahrungen sammeln und ihr Taschengeld aufbessern wollen. Damit es dabei gerecht zu geht, ist es wichtig, dass die Regeln des Jugendarbeitsschutzes eingehalten werden.” 

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Es gibt aber Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler über 13 Jahren, wenn ihre Eltern zustimmen und die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Das gilt beispielsweise für das Austragen von Zeitungen, Babysitten, Gartenarbeiten oder für das Unterrichten von Nachhilfe – allerdings nur bis zu zwei Stunden täglich.

Jugendliche über 15 Jahre, die noch nicht volljährig sind, dürfen einen Ferienjob ausüben, es gelten jedoch Einschränkungen: So dürfen Schülerinnen und Schüler an maximal vier Wochen im Jahr in der Ferienzeit jobben.

Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als acht Stunden und die wöchentliche nicht mehr als 40 Stunden überschreiten. Nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche nicht erlaubt.

Es gibt auch Ausnahmen in bestimmten Branchen: Etwa in der Gastronomie, in der Landwirtschaft sowie bei Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk. So dürfen Jugendliche in der Gaststätte, im Krankenhaus oder Altenheim auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In der Gastronomie dürfen jugendliche Ferienjobber über 16 Jahre auch bis 22.00 Uhr arbeiten.

Grundsätzlich gilt: Pausen schützen vor Übermüdung, Leistungsabfall und gesundheitlichen Risiken. Sie sind wichtig und müssen eingehalten werden. Unter 18-Jährige haben bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause; bei mehr als sechs Stunden besteht Anspruch auf 60 Minuten.

Jugendlichen dürfen nur Arbeiten durchführen, die sie körperlich nicht überfordern und die keine gesundheitlichen Gefahren mit sich bringen. Fließband- und Akkordarbeiten sind daher verboten. Arbeitgeber müssen die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme auf mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren hinweisen.

Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sind eine Ordnungswidrigkeit und können in schweren Fällen sogar als Straftat verfolgt werden. Abschließend sind folgende Punkte noch wichtig: Jugendliche sind bei Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert.

Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie der Krankenversicherung, fallen nicht an.  Ansprechpartner für Fragen zum Jugendarbeitsschutzgesetz sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen. Nähere Informationen zum Jugendarbeitsschutz unter: https://www.arbeitsschutz.nrw.de/ 

 Kabinett bringt Landeshaushalt für 2026 auf den Weg

Investieren – Priorisieren – Konsolidieren
Minister Dr. Optendrenk: Mit gezielten Zukunftsinvestitionen machen wir Nordrhein-Westfalen stark und stellen uns den Herausforderungen unserer Zeit



Finanzen
Düsseldorf, 8. Juli 2025 - Minister Dr. Optendrenk: Mit gezielten Zukunftsinvestitionen machen wir Nordrhein-Westfalen stark und stellen uns den Herausforderungen unserer Zeit. Bildung, Sicherheit, die Stärkung der Kommunen und eine widerstandsfähige Wirtschaft haben dabei für uns Priorität. Durch maßvolle Konsolidierungsmaßnahmen sorgen wir für Generationengerechtigkeit und erhalten gleichzeitig bestehende Strukturen – gerade im sozialen Bereich.

Nordrhein-Westfalen investiert auch in schwierigen Zeiten. Das Landeskabinett hat den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 beschlossen. Der Etat umfasst rund 112,2 Milliarden Euro. Zugleich wurde die Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2029 vom Kabinett gebilligt. Die Landesregierung stellt damit die finanzpolitischen Weichen für die kommenden Jahre.

Der Landeshaushalt wird weiterhin durch die anhaltend und historisch schwache Konjunktur in Deutschland geprägt. Durch entsprechende Priorisierungen wird die Schwerpunktsetzung in den Bereichen Kinder, Jugend und Bildung, Innere Sicherheit und Stärkung der Kommunen fortgesetzt. Auch der Transformationsprozess hin zu einer zukunftsorientierten, resilienten und klimaneutralen Industrieregion wird weiter vorangetrieben.

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Seit drei Jahren wächst die Wirtschaft in Deutschland nicht mehr. Eine solche Rezession haben wir in Deutschland zuvor noch nicht erlebt. Das bleibt auch für unseren Landeshaushalt nicht ohne Folgen. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen ist es durch gemeinsame Anstrengungen aller Ressorts gelungen, einen nachhaltigen und generationengerechten Etatentwurf für 2026 vorzulegen.
Auch ohne Wirtschaftswachstum in Deutschland setzen wir unseren vorausschauenden finanzpolitischen Kurs fort. Wir investieren, wir priorisieren, und wir konsolidieren. Wir fördern gezielt Maßnahmen, die in der Zukunft zu Einsparungen für die öffentliche Hand führen werden.“

Investieren: Zukunftsfähigkeit sichern
Mit dem Haushaltsplanentwurf 2026 stärkt die Landesregierung gezielt die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen. In einer Zeit tiefgreifender Veränderungen investiert sie strategisch in die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Moderne Infrastrukturen, technologische Innovationen und robuste wirtschaftliche Strukturen sind heute wichtiger, denn je.

Besonders im Bereich Wirtschaft und Infrastruktur steigen die Mittel deutlich: Allein im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie erhöhen sich die Investitionen im Vergleich zu 2025 um mehr als 50 Prozent. Die Investitionsquote ist hier seit 2018 von 27 Prozent auf rund 60 Prozent gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt.

Minister Dr. Optendrenk: „Zukunftsinvestitionen sind kein Luxus. Sie sind unsere Pflicht, um Nordrhein-Westfalen wirtschaftlich stark und sozial gerecht aufzustellen. Für eine Wirtschaft mit Zukunft braucht es kluge Investitionen, Mut zur Innovation und stabile Rahmenbedingungen, die unseren Unternehmen Planungssicherheit geben. Dem trägt dieser Haushalt mit einer Rekordsumme für Investitionen Rechnung. Wir verlassen uns dabei nicht auf das noch ausstehende Sondervermögen des Bundes, sondern schaffen bereits im regulären Haushalt die Voraussetzungen für Innovationen und eine bessere Infrastruktur.“

Für gezielte Investitionen und Modernisierungsprojekte wird im Haushaltsplanentwurf 2026 insgesamt die Rekordsumme von rund 12,1 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit steigen die geplanten Gesamtinvestitionen um über 1 Milliarde Euro und 11,3 Prozent gegenüber dem Haushalt 2025.

Zentrale Ziele sind die Stärkung des Mittelstands, der Ausbau einer klimaneutralen Industrie sowie einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Damit die Investitionen zügig wirken, setzt das Land auf klare Strukturen, verlässliche Rahmenbedingungen und vereinfachte Genehmigungsverfahren. So fließen bereits rund 86 Prozent der freiwilligen Landesmittel zur Wirtschaftsförderung direkt in Förder- und Finanzierungsprogramme für Unternehmen.

Ein zentraler Hebel zur Stärkung der Standortresilienz bleibt die Senkung von Energiekosten. Zu den geplanten Projekten für einen modernen, krisenfesten und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zählen auch der schnellere Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Im Jahr 2026 soll dafür eine digitale Kollaborationsplattform geschaffen werden, die Genehmigungsprozesse vollständig digital abbildet. Zudem wird der Ausbau der flächendeckenden 5G- und Glasfaser-Netze durch ein neues Kompetenzzentrum Digitale Infrastruktur koordiniert.

Das Land stärkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Die kommunale Familie erhält vom Land erneut Rekordzuweisungen. Der vorläufige verfügbare Verbundbetrag nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz steigt auf fast 16,5 Milliarden Euro – ein Plus von 684 Millionen Euro gegenüber 2025. Zudem unterstützt das Land die Kommunen mit jährlich 250 Millionen Euro als Beitrag zur Altschuldenlösung und erhöht so die Planungssicherheit und den Spielraum der Städte und Gemeinden, in die Lebensqualität vor Ort zu investieren.

Priorisieren: Bildung und Sicherheit im Fokus
Trotz angespannter Finanzen setzt die Landesregierung klare Schwerpunkte. Größter Posten bleibt die Bildung. Für Kinder, Schule, Hochschule und Kitas sind 2026 insgesamt 43,4 Milliarden Euro vorgesehen – 1,7 Milliarden Euro mehr als 2025 und eine Steigerung von 15,7 Prozent gegenüber 2023.

Allein knapp eine Milliarde Euro wird in den Ausbau des Offenen Ganztags im Primarbereich investiert. Hier werden 20.000 zusätzliche Plätze geschaffen und 229 neue Stellen eingerichtet. Insgesamt stehen damit im Jahr 2026 mehr als 500.000 Plätze zur Verfügung. Die Ausgaben steigen gegenüber dem Vorjahr um knapp 100 Millionen Euro.

Auch die frühkindliche Bildung stärken wir weiter: Über 370 Millionen Euro zusätzlich stehen bereit, um die Elternbeitragsfreiheit zu sichern und das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu finanzieren. Insgesamt investiert das Land damit knapp sechs Milliarden Euro in die frühkindliche Förderung. Programme wie die Sprach-Kitas (38 Millionen Euro) und das Kita-Helfer-Programm (129 Millionen Euro) sind bis mindestens 2029 finanziert.

Einen weiteren Ausgabenschwerpunkt bildet die Innere Sicherheit. Insgesamt sieht der Haushaltsplan hierfür mehr als 6,7 Milliarden Euro vor. Die Polizei erhält allein rund 4,5 Milliarden Euro – noch einmal rund 338 Millionen Euro mehr als 2025. Damit wird nicht nur die Einstellung von jährlich rund 3.000 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern zur kontinuierlichen personellen Stärkung der Polizei weiterverfolgt, sondern auch eine moderne technische Ausstattung sichergestellt.
Rund 276 Millionen Euro sind für die digitale Infrastruktur der Polizei eingeplant. Zusätzlich werden 32 Millionen Euro für die Durchführung polizeilicher Kernaufgaben bereitgestellt, um die operative Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern.

Minister Dr. Optendrenk: „Bildung und Sicherheit sind Grundpfeiler für eine stabile und zukunftsfähige Gesellschaft. Wir stellen uns den Herausforderungen unserer Zeit und investieren gezielt in diese Bereiche. Mit diesen Zukunftsinvestitionen machen wir unser Land stark.“

Konsolidieren: Haushaltsdisziplin wahren – Handlungsfähigkeit sicherstellen
Die wirtschaftlich schwierige Lage zwingt das Land auch zu Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung. Diese betreffen unter anderem globale Einsparvorgaben, Kürzungen bei Förderprogrammen und die Rückführung von Selbstbewirtschaftungsmitteln. Im Bereich der Ministerialverwaltungen ist zudem ein zehnprozentiger Stellenabbau über fünf Jahre vorgesehen, was insgesamt knapp 550 Stellen entspricht.

Minister Dr. Optendrenk: „Die nach der Mai-Steuerschätzung für 2026 zu erwartenden Steuereinnahmen liegen mittlerweile rund 2,5 Milliarden Euro unter den Prognosen der Finanzplanung bei Beginn dieser Legislaturperiode in 2022. Mit dieser Entwicklung müssen wir umgehen. Wir haben daher mitunter schmerzhafte Entscheidungen treffen müssen. Der Haushaltsplanentwurf 2026 verbindet Sparsamkeit mit Gestaltungswillen. Damit bleiben wir trotz der Rezession ein verlässlicher Staat, der Verantwortung übernimmt und in die Zukunft investiert.“

Eine weitere Konsolidierung des Haushalts und eine Streichung von Investitionen wäre mit Blick auf die konjunkturpolitischen Wirkungen kontraproduktiv. Sie würde den angekündigten Wirtschaftsaufschwung abwürgen. Deshalb kommt der Haushaltsplanentwurf für 2026 angesichts der herausfordernden Rahmenbedingungen nicht ohne neue Schulden aus.

Insgesamt ist eine Nettokreditaufnahme von rund 4,5 Milliarden Euro erforderlich. Diese entfällt in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro auf die Inanspruchnahme der Konjunkturkomponente. Zudem wird die nach den jüngsten Änderungen des Grundgesetzes auch für die Länder gegebene strukturelle Neuverschuldungsmöglichkeit nach derzeitigen Berechnungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro genutzt.

Minister Dr. Optendrenk: „Die Schuldenbremse ist kein Stoppschild für notwendige Investitionen. Die Spielräume durch die Änderung des Grundgesetzes erlauben es uns, in schwierigen Zeiten gegenzusteuern – mit zusätzlichen finanziellen Mitteln, wo es nötig ist, aber stets mit Augenmaß und Verantwortung für kommende Generationen.“

Der Haushaltsplanentwurf 2026 berücksichtigt noch nicht die Mittel aus dem vom Bund beschlossenen Infrastruktursondervermögen. Diese sollen in einer Ergänzungsvorlage abgebildet werden, sobald die bundesgesetzlichen Grundlagen vorliegen.

Leben retten will gelernt sein

Kooperationsvereinbarung zur verpflichtenden Einführung von Reanimationsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 unterzeichnet
Düsseldorf, 8. Juli 2025 - Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung am 8. Juli 2025 setzt Nordrhein-Westfalen ein klares Zeichen, um die Laienreanimation an Schulen zu stärken. Schulministerin Dorothee Feller hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, ärztlichen Partnerinnen und Partnern und medizinischen Fachgesellschaften eine Initiative zur Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den Weg gebracht.

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut zu machen.

Zu den Partnern gehören in alphabetischer Reihenfolge:
· ADAC Stiftung,
· Aachener Institut für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit
· Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe
· Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten
· Björn-Steiger-Stiftung,
· BKK-Landesverband NORDWEST
· Deutsche Herzstiftung
· Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
· Deutscher Rat für Wiederbelebung
· Deutsches Rotes Kreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe)
· Deutsches Jugendrotkreuz (Landesverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe)
· Florence-Nightingale-Krankenhaus Düsseldorf
· Franziskus Hospital Bielefeld
· Stiftung Universitätsmedizin Münster
· Unfallkasse NRW
· Universitätsklinikum Köln
· Universitätsklinikum Münster

Ministerpräsident Hendrik Wüst erklärt: „Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden. Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in der Schule. Mit dem verpflichtenden Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln und Leben zu retten. Solche Kompetenzen weiterzugeben, ist Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.“

Schulministerin Dorothee Feller hebt hervor: „Wer im Notfall richtig handelt, kann Leben retten. Wir wollen, dass Prüfen – Rufen - Drücken so selbstverständlich wird wie Fahrradfahren. Dafür brauchen Schulen konkrete Unterstützung und genau die bringen wir jetzt gemeinsam mit starken Partnerinnen und Partnern auf den Weg.“

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Reanimationsunterricht an Schulen im Bereich der Sekundarstufe I in NRW verpflichtend eingeführt. Jede Schülerin und jeder Schüler soll mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation im Umfang von 90 Minuten erhalten. Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen. Zum 1. August 2025 wird eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Bereits im September beginnen landesweit die ersten Schulungen von Lehrkräften.

Damit der Reanimationsunterricht flächendeckend und zuverlässig umgesetzt werden kann, sollen alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationsphantome sowie zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.

Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte wird durch Schulungsvideos der oben aufgeführten Kooperationspartner gewährleistet. Alle Lehrkräfte können zudem auf ein umfassendes Angebot an Lehrvideos und Unterrichtsmaterialien von anderen Projektpartnern zurückgreifen. Ergänzend wird ein Angebot für Präsenzfortbildungen unterbreitet.

Um die Maßnahme umzusetzen, ist das Schulministerium auf die enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern in diesem medizinischen Bereich angewiesen. In Gesprächen konnten zahlreiche Unterstützungsangebote gewonnen werden. Die Angebote umfassen etwa personelle Ressourcen für Schulungen bis hin zu finanziellen Mitteln für die Anschaffung von Übungsmaterial.

Christina Tillmann, Vorständin der ADAC-Stiftung und eine der vielen Kooperationspartner unterstrich: „Wenn wir junge Menschen schon in der Schule befähigen, im Notfall richtig zu reanimieren, retten wir nicht nur mehr Leben, sondern stärken auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die flächendeckende Einführung des Reanimationsunterrichts in NRW hat Vorbildcharakter und ist ein kraftvolles Signal für Bildung mit echtem Lebensbezug.“

Dr. Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn-Steiger-Stiftung, betonte: „Die Björn-Steiger-Stiftung ist stolz, dieses lebensrettende Projekt zu unterstützen. Durch die Schulung von Schülerinnen und Schülern in Laienreanimation schaffen wir eine Generation, die im Notfall mutig handelt.“

Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung, erklärte: „Das beherzte Eingreifen von uns allen in einer Notsituation ist überlebensentscheidend. Dass die Wiederbelebung jetzt ein fester Bestandteil des Schulunterrichts in Nordrhein-Westfalen wird, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der Bevölkerung.“

Die heute unterzeichnete Kooperationsvereinbarung hatte einen engagierten Vorlauf im Rahmen des Modellprojekts „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ von 2017 bis 2022. Dieser Vorlauf war insbesondere geprägt durch das freiwillige Engagement der ärztlichen Partner sowie zahlreiche Gespräche, in denen viele Akteure – auch in privater und ehrenamtlicher Initiative – mitgewirkt haben.

Universitätsprofessor Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung, betont: „Seit vielen Jahren setzen wir uns intensiv mit dem Thema Laienreanimation auseinander. Dass der Reanimationsunterricht nun für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend wird, ist ein bedeutender Schritt – und ein großer Erfolg. Diese Entscheidung wird dazu beitragen, viele Menschenleben zu retten.“

Universitätsprofessor Hugo Van Aken, Vorsitzender der Stiftung Universitätsmedizin Münster erklärt: „Ein lang gehegter Traum wird nach 20 Jahren endlich Wirklichkeit. Es ist großartig, dass Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland einen verpflichtenden Reanimationsunterricht einführt. So wird deutlich – Wiederbelebung kann wirklich jeder lernen.“

Ministerin Feller dankt allen beteiligten Partnern für ihre Mitwirkung: „Dieses Bündnis zeigt, was möglich ist, wenn verschiedene Institutionen mit unterschiedlichen Beiträgen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Ich bin allen Partnern für ihre fachliche und personelle Unterstützung sowie den Stiftungen ADAC-, Björn-Steiger- und Deutsche Herzstiftung für ihre finanzielle Unterstützung ausdrücklich dankbar.

Jeder einzelne Beitrag eines jeden Partners ist ein großer Gewinn für die Laienreanimation von Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass unsere Schülerinnen und Schüler auf den Ernstfall gut vorbereitet sind.“


Siegerteams des zweiten landesweiten Bilingualen Erklärfilmwettbewerbs ausgezeichnet

Düsseldorf, 7. Juli 2025 - Nach der landesweiten Premiere 2024 waren in diesem Jahr schon zum zweiten Mal Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen aufgerufen, sich am Bilingualen Erklärfilmwettbewerb zu beteiligen. Vom Konzept des Wettbewerbs der Bezirksregierung Düsseldorf überzeugt, unterstützte das Ministerium für Schule und Bildung NRW die landesweite Ausschreibung auch in diesem Jahr. Und die Resonanz war groß: 125 bilinguale Lerngruppen aus den Sekundarstufen I und II haben in den beiden Wettbewerbskategorien MINT und Geistes- und Gesellschaftswissenschaften teilgenommen.

Der Düsseldorfer Regierungspräsident Thomas Schürmann, Silke Hinz vom zuständigen Referat des Ministeriums für Schule und Bildung sowie Vertreterinnen und Vertreter der Schulabteilung der Bezirksregierung und Film+Schule NRW beglückwünschten in Düsseldorf die Siegergruppen sowie Zweit- und Drittplatzierten.

Aufgabe des Wettbewerbs war, ein lehrplanbezogenes Thema des Sachfachs (z.B. Biologie, Erdkunde, Geschichte, Politik und Wirtschaft) in einem zweisprachigen, erklärenden Film umzusetzen. Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wettbewerbsteilnahme gehörte unter anderem, dass der eigenständig produzierte Erklärfilm fachlich korrekt war und sowohl im Deutschen als auch in der Fremdsprache fachsprachlich korrekt formuliert wurde.

Dank der Unterstützung des Wettbewerbs durch das Ministerium für Schule und Bildung sowie Film+Schule NRW konnten sich die Schülerinnen und Schüler über tolle Preise freuen. Die Siegerteams der Sekundarstufe I haben einen Kinobesuch mit ihrer gesamten Klasse im Rahmen der Schulkinowochen gewonnen und für sämtliche Siegergruppen wurde der Tag mit einem besonderen Highlight abgerundet: einem Filmworkshop im Filmmuseum für alle Siegergruppen und einer Erlebnisführung im Filmmuseum für alle zweit- und drittplatzierten Schülergruppen.

Die Siegerteams und ihre Filme:


Platz 1

Schule / Ort  Klasse/Lerngruppe   Namen SuS  Film&Fach   Link zum Film  

Franz-Meyers-Gymnasium, Mönchengladbach  

 (Frau Sampels) 

 

Jonas Kaiser, Tim Rondholz, Tudor Ungur  

How are Tornadoes formed? 

Erdkunde  

 

 

https://www.fmg-mg.de/2025/02/erklaervideos-im-bilingualen-geographieunterricht-klasse-7/ 

  

 

Platz 2

Schule / Ort  Klasse/Lerngruppe   Namen  SuS  Film&Fach   Link zum Film  

Städtisches Mataré-Gymnasium Europaschule, 

Meerbusch  

 (Frau Fritz)

10ab  Estefania Castro Dlugokecka, Mila Chaudhuri, Liv Kison  

A Day in the Life of a Businessman – Bilingualer Erklärfilm zu Einfuhrzöllen 

Wirtschaft-Politik 

 

https://www.youtube.com/watch?v=owBtraM9ajc 

Platz 3 

Schule / Ort  Klasse/Lerngruppe   Namen  SuS  Film&Fach   Link zum Film  

Pascal-Gymnasium, Münster  

(Herr Pyka)

10 

Ilias Sroub, Josephine Schrandt, Michel Kengadio, 

Nabaa Hossein 

ARTE: L'histoire de la chaîne qui rapproche la France et l'Allemagne (GE)  https://www.youtube.com/watch?v=JTk-hnADOsM  

Sek I Kategorie MINT 

Gewinnerfilm

Schule / Ort  Klasse/Lerngruppe   Namen  SuS  Film&Fach   Link zum Film  

Gymnasium Georgianum, Vreden 

(Frau Kessler)

Emma Klavon, Emma Bengfort, Maja Terhart, Theresa Weßeler, Josefine Hessing, 

Finja Tenhumberg, Lilly-Jo Heming, Leni Tenhumberg

Vaccination (BIO) 

https://m.youtube.com/watch?v=Rh4uWpUdRkE

Gewinnerfilme Sek II Kategorie Geistes- und Gesellschaftswissenschaften 

Platz 1 

Schule / Ort  Klasse/Lerngruppe   Namen  SuS  Film&Fach   Link zum Film  

Albert-Schweitzer-Gymnasium Plettenberg  

(Frau Karsten)

EF  Luisa Calvo-Vivas, Mia Chiduck, Hanna Wolff, Charlotte Lübke, Leonie Theurer  climate change and its impact on forests around the world (Geographie)  https://youtu.be
/pfIaoL1KZIo&nbsp
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Hintergrund:
Im bilingualen Unterricht wird ein Fach wie beispielsweise Geschichte, Erdkunde, Politik oder Biologie in zwei Sprachen ‒ gewählte Fremdsprache und Deutsch ‒ unterrichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fremdsprache. Darüber hinaus ist die Einbindung der jeweiligen Kultur des fremdsprachlichen Raums ein wichtiges Merkmal des bilingualen Sachfachunterrichts.

Meist wählen die Schülerinnen und Schüler Englisch oder Französisch als Fremdsprache im bilingualen Unterricht, es gibt im NRW aber auch Lerngruppen in Niederländisch, Spanisch und Neugriechisch. Der bilinguale Erklärfilm-Wettbewerb eröffnet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre fachlichen und fremdsprachlichen Kompetenzen in kreativer Form einzusetzen und ihren besonderen Einsatz im Rahmen des bilingualen Unterrichts sichtbar zu machen.


NRW beschleunigt Hochwasserschutz durch Pakt mit Wasserverbänden und Kommunen

Planung soll ganzheitlich für Flusseinzugsgebiete erfolgen – auch kleinere Gewässer im Blick
Düsseldorf/Duisburg, 03. Juli 2025 - Vier Jahre nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer eine Bilanz der bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen vorgelegt und eine engere Zusammenarbeit mit den Wasserverbänden, Kreisen und Kommunen angekündigt.

Ziel des „Pakt für Hochwasserschutz“ ist es, Maßnahmen für ganze Flusseinzugsgebiete gemeinsam voranzutreiben und zu prüfen, wie bestehende Hindernisse aus dem Weg geräumt und Prozesse beschleunigt werden können. „Hochwasser macht nicht an kommunalen Grenzen halt, deshalb brauchen wir Konzepte, die Hochwasserschutz aus einem Guss für ganze Regionen denken. Der Klimawandel lässt uns keine Zeit. Mit dem Pakt für Hochwasserschutz wollen wir gemeinsam schneller, zielgerichteter und wirksamer werden“, erklärte Krischer.

Die Flut 2021 habe auch gezeigt, wie gefährlich kleinere Flüsse werden können, die vorher nicht im Fokus standen. Sie sollen in die regionalen Pakte der Flussgebiete einbezogen werden. Darüber hinaus sollen Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes, z.B. Renaturierungen, in die Konzepte aufgenommen werden. Bisher war das nicht der Fall.

Nun sollen sie integraler Bestandteil der Planungen werden, da das Aufweiten von Flüssen und die Schaffung von Auenlandschaften nachweislich dazu beiträgt, mehr Wasser in der Landschaft zu halten und bei einem Hochwasser die Wassermassen zu reduzieren, die flussabwärts fließen.

Als Vertreterin der Kommunen, die 2021 besonders betroffen waren, erklärte Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin von Bad Münstereifel: „Wir haben erlebt, wie verheerend ein Hochwasser und ein Starkregenereignis eine ganze Region treffen können. An der Erft und den Nebengewässern haben wir daraus viele Lehren gezogen. Als erste Kommune im Kreis Euskirchen haben wir vor kurzem ein Hochwasserfrühwarnsystem installiert.

Zahlreiche bauliche Maßnahmen sind in Vorbereitung. Die interkommunale Zusammenarbeit, die wir mit anderen Erft-Anrainern praktizieren, erweist sich als sehr fruchtbar. Wir werden unsere Erfahrungen in den Pakt einbringen, denn Abstimmungen über die Grenzen hinweg sind im Hochwasserschutz unverzichtbar.“ An der Erft besteht seit rund zwei Jahren die sogenannte „Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft“.

Ziel ist es, Maßnahmen so zu konzipieren, dass sie nicht nur lokal wirken, sondern den Schutz für alle beteiligten Kommunen verbessern – ohne dass der Schutz einer Kommune auf Kosten einer anderen geht. Die Erfahrungen sollen in den neuen landesweiten Pakt für Hochwasserschutz einfließen.

500 Hochwasserschutz-Projekte seit 2021 gefördert
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen seit 2021 rund 500 Projekte mit dem Ziel eines besseren Hochwasserschutzes gefördert. Davon entfallen rund ein Drittel auf bauliche Maßnahmen (z.B. Deichsanierungen, Bau von Rückhaltebecken, mobile Schutzwände), ein Drittel auf Starkregenrisiko- und Hochwasserschutzkonzepte und ein Drittel auf Grunderwerb und Planungsverfahren.

Beispiele für zurzeit laufende Großprojekte sind ein Retentionsraum in Köln-Worringen am Rhein, wo auf einer Fläche von fast 1000 Fußballfeldern ein künstlicher Überflutungsraum geschaffen wird, der Hochwasserspitzen um bis zu 17 Zentimeter kappen soll. Technische Deichsanierungen laufen zurzeit unter anderem auf einem 4,6 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wallach und Wesel-Büderich am Niederrhein.

Dort wird der Rheindeich an die aktuellen technischen und hydraulischen Anforderungen angepasst. Auch zwischen Rees und Bienen findet im Grenzgebiet zu den Niederlanden eine größere Sanierung des Rheindeichs statt. Daneben laufen Maßnahmen wie in Oberhausen, wo an der Ruhr der Deichverteidigungsweg mit einer Breite von 6,50 Metern ausgebaut wird, um ein schnelleres Eingreifen für Feuerwehr und THW bei Hochwasserereignissen zu ermöglichen.

Ein neues Modellprojekt für künftigen Hochwasserschutz stellte Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender von Emschergenossenschaft und Lippeverband, vor: „HaLiMa“ steht für die Orte Haltern-Lippramsdorf/Marl und ist ein groß angelegtes Hochwasser- und Naturschutzprojekt an der Lippe.

Auf einer Länge von 5,6 Kilometern werden bestehende Deiche am Nord- und Südufer durch neue, zurückverlegte Deiche ersetzt. Dadurch entsteht eine zusätzliche Auenfläche von rund 60 Hektar. „HaLiMa ist ein Modellprojekt für modernes Hochwasserrisikomanagement, weil es technische Schutzmaßnahmen mit ökologischer Flussentwicklung kombiniert“, erklärte Paetzel. Das Projekt soll bis 2027 abgeschlossen sein und wird vom Land mit 55 Millionen Euro gefördert.

Emschergenossenschaft und Lippeverband treiben zusammen mit dem Wasserverband Eifel-Rur und dem Land zudem ein weiteres Zukunftsthema voran. Das Projekt „StatExNi“ berechnet seit 2025 die Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen und ihren Folgen für die Gewässer. „Damit entwickeln wir innovative Lösungen für den Umgang mit Starkregen, Hochwasser und Trockenperioden, um die Menschen in den Regionen besser zu schützen“, erläuterte Paetzel. Diese Einbeziehung von Klimawandelfolgen in die Hochwasserschutzplanung hat es so bisher in Nordrhein-Westfalen nicht gegeben.

Neue Hochwasserzentrale bekommt „Datendrehscheibe“
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen seit 2021 rund 390 Millionen Euro für Hochwasserschutz-Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Trotz der angespannten Haushaltssituation konnten die Mittel seit dem Jahr 2021 in Höhe von 56,7 Millionen Euro auf 83,8 Millionen Euro im Jahr 2024 gesteigert und auch in 2025 gehalten werden (2022: 76,7 Millionen Euro; 2023: 89,97 Millionen Euro).

Neben Maßnahmen, die sichtbar in der Landschaft stattfinden, sind Strukturen und Meldewege entscheidend. Neu ist die Hochwasserzentrale am Standort Duisburg des LANUK, die das Herzstück des neuen Informations- und Warnsystems wird. Sie bietet schon jetzt aktuelle Daten, Übersichten und Warnungen. Künftig soll sie alle Informationen zum Thema Hochwasser bündeln und die Meldungen an alle Beteiligten nach dem „Single-Voice-Prinzip“ herausgeben.

Damit noch mehr Informationen genutzt werden können, sollen sukzessive Pegeldaten Dritter (z.B. von Wasserverbänden und Kommunen) einbezogen werden. Alle zur Verfügung stehenden Informationen sollen über eine einheitliche technische Schnittstelle, die „Datendrehscheibe“, ausgetauscht werden.

Auch beim Pegelausbau hat sich in Nordrhein-Westfalen viel getan: Seit der Flut 2021 wurde das landeseigene Pegelnetz deutlich ausgebaut. 84 Hochwassermeldepegel gab es damals, bis Ende 2025 werden es 122 sein. Neue Standorte – wie zuletzt in Welzen an der Sülz – liefern verlässliche Daten für das Hochwasserportal.NRW und Warn-Apps wie NINA. Die Technik ist doppelt gesichert, die Daten laufen rund um die Uhr in der Hochwasserzentrale ein.

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hatte vor allem in den Regionen an der Erft, Ahr und Rur sowie in Teilen des Bergischen Landes schwere Schäden verursacht. In Nordrhein-Westfalen kamen 49 Menschen ums Leben, Tausende verloren ihr Zuhause. Die Gesamtschäden allein in Nordrhein-Westfalen werden auf mindestens 12 Milliarden Euro geschätzt.