Düsseldorf/Duisburg, 10. März 2023 - Im Jahr
2022 haben die Amtsgerichte in NRW 25 815 Anträge auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gemeldet. Wie Information und Technik
als Statistisches Landesamt mitteilt, ist die Zahl der Insolvenzen
in Nordrhein-Westfalen im Zehnjahresvergleich somit um 32,3 Prozent
zurückgegangen. Im Jahr 2012 waren es 38 116 Verfahren gewesen.
Im Vergleich zum Vorjahr (2021: 30 011 Verfahren) gab es
14,0 Prozent weniger gemeldete Anträge. Die Höhe der
voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den
Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das
Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten gemeldet wurden)
summierte sich im Jahr 2022 auf 14,3 Milliarden Euro (2012:
18,7 Milliarden Euro).
Zahl der unternehmerischen
Insolvenzen seit 2012 gesunken Die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist in den vergangenen zehn Jahren gesunken:
Während im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen 3 783 Anträge auf
Eröffnung von Unternehmensinsolvenzverfahren an IT.NRW gemeldet
wurden, waren es 2012 mit 10 548 noch fast dreimal so viele
Verfahren gewesen. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Zahl der
gemeldeten Insolvenzverfahren von Unternehmen um 4,2 Prozent
niedriger aus (2021: 3 950 Verfahren). Zum Zeitpunkt der
Übermittlung im Jahr 2022 waren 14 305 Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren
69,6 Prozent weniger als im Jahr 2012 (damals: 47 114 Beschäftigte).
Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im Jahr 2022 auf
3,0 Milliarden Euro und waren damit um 81,8 Prozent niedriger als im
Jahr 2012 (damals: 16,7 Milliarden Euro).
Zahl der
Verbraucherinsolvenzen nähert sich dem Vorkrisenniveau von 2019
Die Zahl der gemeldeten Verfahren von beantragten
Verbraucherinsolvenzen (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder
Erwerbslose) verringerte sich gegenüber dem Jahr 2021 (damals:
20 506 Verfahren) um 16,2 Prozent auf 17 174 Verfahren. Damit nähert
sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wieder dem Vorkrisenniveau
(2019: 15 797 Verfahren) an.
Im Zehnjahresvergleich ist die
Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 32,0 Prozent zurückgegangen
(2012: 25 238 Verfahren). Allerdings ist der Trend aufgrund der
ungewöhnlichen Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 hier nicht so
eindeutig wie bei den Unternehmensinsolvenzen.
Als
maßgeblichen Einflussfaktor für den zwischenzeitlichen Rückgang der
Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2020 und den anschließenden Anstieg
in 2021 vermutet das Statistische Landesamt die Gesetzesänderung zur
Verkürzung der Restschuldbefreiung: Es erscheint wahrscheinlich,
dass betroffene Schuldner ihre Insolvenzanträge im Jahr 2020
zunächst zurückgestellt und diese erst im Jahr 2021 gestellt haben.
Die voraussichtlichen Forderungen sind hier überdurchschnittlich
auf 10,4 Milliarden Euro angestiegen. Das war siebenmal so viel wie
zehn Jahre zuvor (2012: 1,5 Milliarden Euro). Hintergrund des
Anstiegs sind hohe Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der
Verfahren. Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es
im Jahr 2022 noch 4 858 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von
übrigen Schuldnern mit einem Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens.
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