Düsseldorf/Duisburg, 21. November 2023 - Für
Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in
Nordrhein-Westfalen hat die öffentliche Hand im Jahr 2022 rund
14,1 Milliarden Euro (brutto) ausgegeben. Das entspricht rein
rechnerisch etwa 780 Euro je Einwohner. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren die Ausgaben um 6,1 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2021:
13,3 Milliarden Euro).
Der weitaus größte Teil der Ausgaben
floss im Jahr 2022 mit 9,1 Milliarden Euro in die
Kindertagesbetreuung. Davon gingen 91,6 Prozent in
Kindertageseinrichtungen (8,3 Milliarden Euro) und 8,4 Prozent in
die Kindertagespflege (765 Millionen Euro). Von den Ausgaben für
Kindertageseinrichtungen wurden 0,7 Prozent für die Finanzierung von
Horten bzw. Einrichtungen für Schulkinder (55 Millionen Euro)
aufgewendet. Umgerechnet auf die Bevölkerung gab die öffentliche
Hand rund 504 Euro (brutto) pro Kopf für die Kindertagesbetreuung
aus.
Die Ausgaben für Kindertagesbetreuung sind im Jahr 2022
um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2021: 8,6 Milliarden Euro)
gestiegen. Die Ausgaben für Horte bzw. Einrichtungen für Schulkinder
erhöhten sich mit +10,8 Prozent am stärksten.
Der
zweithöchste Ausgabenbetrag hinter der Kindertagesbetreuung waren im
Jahr 2022 mit etwa 3,8 Milliarden Euro (211 Euro je Einwohner) die
Hilfen zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche, die Hilfe für junge Volljährige
und die vorläufigen Schutzmaßnahmen. Im Vergleich zum Jahr 2021
sind diese Ausgaben um 6,3 Prozent (damals: 3,6 Milliarden Euro)
gestiegen. Weitere 1,2 Milliarden Euro flossen 2022 z. B. in die
Jugendarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Den Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe standen im
Jahr 2022 Einnahmen (z. B. aus Gebühren) von etwa 860 Millionen Euro
gegenüber. Daraus ergeben sich Nettoausgaben in Höhe von
13,2 Milliarden Euro; das entspricht rein rechnerisch einem Betrag
von 732 Euro pro Kopf.
NRW: Ende 2022
bezogen 6,2 Prozent mehr Menschen Mindestsicherungsleistungen als
ein Jahr zuvor Düsseldorf/Duisburg, 6. November 2023 -
Ende 2022 haben rund 2,0 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen
Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das waren über
116 000 bzw. 6,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres etwa jeder Neunte
(11,0 Prozent der Bevölkerung des Landes)
Mindestsicherungsleistungen bezogen. Ende 2021 lag dieser Anteil bei
10,5 Prozent. Nachdem die Zahl der Menschen mit
Mindestsicherungsleistungen seit 2016 fünfmal in Folge gefallen war,
ist diese nun wieder gestiegen.
Der Anstieg der Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in NRW
ist mit Ausnahme der „Grundsicherung bei Erwerbsminderung” auf
alle Leistungsbereiche zurückzuführen: Ende 2022 bezogen rund
1,6 Millionen Menschen und damit 5,4 Prozent bzw. 80 000 mehr
Personen Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II
Grundsicherung für Arbeitssuchende) als ein Jahr zuvor. Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhielten rund 30 000
Personen. Das waren 5,6 Prozent bzw. 1 600 mehr als im Jahr 2021.
Die relativ höchste Zunahme gab es 2022 bei den
Empfängerinnen und Empfängern von „Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz” (+24,4%) und von „Grundsicherung im
Alter” (+9,5%). Mit 107 000 Personen gab es 21 000 mehr Personen die
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten als ein
Jahr zuvor. Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im
Alter lag mit über 177 000 Personen um 15 400 über dem
Vorjahrswert und damit auf einem neuen Höchststand. Dagegen
erhielten 129 000 Personen Grundsicherung bei Erwerbsminderung und
damit weniger Menschen als Ende 2021 (−1,0%).
Die
Veränderungen bei den Mindestsicherungsleistungen in NRW sind in den
Leistungsarten unterschiedlich von der Zuwanderung aus der Ukraine
betroffen, insgesamt aber davon beeinflusst. Die Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem SGB II
wäre ohne Ukrainerinnen und Ukrainer sogar zurückgegangen (um 61 000
Personen; −4,2 Prozent). Gleiches gilt für die Hilfen zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (ohne Menschen mit
ukrainischer Staatsangehörigkeit: −1 600 Personen; −5,7 Prozent).
Die Zahl der Menschen mit Grundsicherung im Alter steigt
hingegen unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei den
Empfängerinnen und Empfängern von Asylbewerberleistungen machen
Menschen aus der Ukrainerinnen und Ukrainer gut die Hälfte
(54,1 Prozent) des Anstiegs aus.
Die höchste
Mindestsicherungsquote aller 396 Städte und Gemeinden NRWs
ermittelte das Statistische Landesamt mit 22,2 Prozent für
Gelsenkirchen. Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte Ende 2022
mit 3,5 Prozent die Gemeinde Südlohn im Kreis Borken. Weitere
Ergebnisse zum Thema stehen unter
http://url.nrw/SBE für alle Städte und Gemeinden NRWs in der
Landesdatenbank zur Verfügung.
Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen in NRW
2013 bis 2022 nach Art der Leistungen (Gemeindeergebnisse)
NRW: Zahl der
Empfänger/- innen von Regelleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz um 24,4 % gestiegen Düsseldorf/Duisburg, 31. August 2023 - Ende
2022 haben 106 950 Menschen Leistungen zur Deckung des täglichen
Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in Nordrhein-Westfalen bezogen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 20 970 Personen bzw. 24,4 Prozent mehr als ein Jahr
zuvor. Dieser Anstieg geht um mehr als die Hälfte auf die gestiegene
Zahl der Schutzsuchenden mit ukrainischer Staatangehörigkeit
(+11 340 Personen) zurück. Zwar haben Ukrainer/-innen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG seit dem 1. Juni 2022
grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
bzw. SGB XII (Sozialhilfe), jedoch erfolgt die Umstellung
sukzessive. Neu ankommende Ukrainer/-innen erhalten bis zur
Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der
Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Die fünf häufigsten
Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren 2022 Syrien, Irak,
Ukraine, Afghanistan und die Türkei. Personen mit syrischer
Staatsangehörigkeit verzeichneten nach den Ukrainerinnen und
Ukrainern den zweitgrößten Zuwachs (+4 830 Personen) gegenüber
dem Vorjahr.
Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten nach
Ankunft zunächst Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen
werden zum Teil als Sachleistungen oder in Form von
Wertgutscheinen erbracht. Nach einem Aufenthalt von 18 Monaten
besteht nach §2 AsylbLG in der Regel Anspruch auf sog.
Analogleistungen nach dem SGB XII; Leistungsberechtigte erhalten
dann Regelleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ende 2022 erhielten 61 885 Asylbewerber/-innen Grundleistungen
nach §3 AsylbLG, das waren fast doppelt so viel wie im Vorjahr
(+96,9 Prozent). Die Zahl der Empfänger/-innen der Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem SGB XII (§2 AsylbLG) ist dagegen um
17,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken und lag Ende 2022
bei 45 065 Personen.
Knapp zwei Drittel (64,5 Prozent) der
Personen mit Regelleistungsbezug waren Ende 2022 im erwerbsfähigen
Alter von 18 bis 64 Jahren. 2,0 Prozent waren 65 Jahre oder
älter und rund ein Drittel (33,5 Prozent) waren Kinder und
Jugendliche. Unbegleitet eingereiste Minderjährige aus dem
Ausland zählen nicht zu den Empfängerinnen und Empfängern von
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
60,1 Prozent der Personen, die Ende 2022 Regelleistungen bezogen,
waren männlich.
Ergebnisse für kreisangehörige Städte und Kreise
NRW: Im Jahr 2022
erhielten rund 3% mehr Personen Eingliederungshilfe nach dem IX.
Sozialgesetzbuch Düsseldorf/Duisburg, 23. August 2023 - Im
Jahr 2022 erhielten in NRW rund 258 000 Personen Leistungen der
Eingliederungshilfe zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen
mit Behinderung nach dem SGB IX. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag damit
die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um rund drei Prozent über
der des Vorjahres (2021: rund 249 000 Personen). Für die Leistungen
der Eingliederungshilfe nach dem SGBI X wurden im Jahr 2022
netto insgesamt 5,8 Milliarden aufgewendet (2021: 5,5 Milliarden).
Knapp ein Drittel der Personen mit Leistungsbezug waren im
Alter von unter 18 Jahren (31,1 Prozent), 62,0 Prozent waren im
mittleren Alter von 18 bis unter 65 Jahren und 6,8 Prozent
hatten das 65. Lebensjahr überschritten.
Die
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX umfasst ein großes Spektrum
unterschiedlicher Leistungen: Am häufigsten werden Leistungen zur
sozialen Teilhabe gewährt. Diese wurden 2022 von drei Viertel der
Empfängerinnen und Empfänger (rund 194 000 Personen) in Anspruch
genommen. Dazu zählen in erster Linie die Assistenzleistungen zur
selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags sowie
heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder.
An zweiter Stelle folgten die Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben, die im Jahr 2022 rund 76 000 Personen erhalten haben.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nahmen rund 23 000
Personen in Anspruch. Rund 18 000 Personen erhielten Leistungen
zur Teilhabe an Bildung.
Insgesamt erhielten mehr männliche
Personen (59,0 Prozent) Eingliederungshilfe als weibliche. Bei den
Minderjährigen waren die männlichen Leistungsempfänger am
deutlichsten in der Überzahl (68,3 Prozent): Im mittleren Alter (18
bis unter 65 Jahren) lag der Männeranteil bei 55,3 Prozent und
bei den Älteren (65 Jahre und älter) war das Geschlechterverhältnis
fast ausgeglichen (Männeranteil von 50,5 Prozent).
Die
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen dazu dienen, behinderten
Menschen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der
Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen
Behinderung bedroht sind eine individuelle Lebensführung zu
ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu
fördern.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass
Empfänger mehrerer verschiedener Leistungen bei jeder Leistungsart
gezählt werden. Insgesamt sind Mehrfachzählungen nur insoweit
ausgeschlossen, falls sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
Aufgrund fehlender Datenmeldungen ist von einer Untererfassung
von Personen mit Leistungsbezug auszugehen: 2021: ca. 3 000
Personen; 2022: 1 000 Personen.
IT.NRW als Statistisches
Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten
für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300
Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der
zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen
wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige
statistische Daten dienen als Grundlage für politische,
wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der
Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Sozialhilfeausgaben in NRW im Jahr 2022 um 4,5 Prozent gesunken
Düsseldorf/Duisburg, 31. Juli 2023 - Die
Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) haben im Jahr 2022 bei rund
3,7 Milliarden Euro gelegen und sind damit um 4,5 Prozent niedriger
gewesen als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die
gesunkenen Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege ursächlich für den
Rückgang – alle anderen Ausgaben sind gestiegen.
Die
Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem vierten Kapitel SGB XII waren der größte Posten der
Sozialhilfeausgaben: Mit rund 2,2 Milliarden Euro wurden 7,3 Prozent
mehr als im Jahr 2021 und damit mehr als die Hälfte (60,1 Prozent)
der gesamten Nettoausgaben für diese Leistungsart ausgegeben. Diese
Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die
Länder finanziert.
Den zweitgrößten Ausgabeposten bildete
die Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel SGB
XII, für die im Jahr 2022 mit rund 782 Millionen Euro netto nahezu
ein Drittel (−32,6 Prozent) weniger aufgewendet wurde als ein Jahr
zuvor. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang war der Anfang 2022
eingeführte Leistungszuschlag der Pflegekassen für Pflegebedürftige
der Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege (gemäß
Paragraph 43c SGB XI).
Für die Hilfe zum
Lebensunterhalt (drittes Kapitel SGB XII) lagen die
Nettoausgaben im Jahr 2022 mit rund 324 Millionen Euro um
8,3 Prozent über denen des Jahres 2021.
Ein weiterer
Ausgabeposten waren die Hilfen zur Gesundheit
(fünftes Kapitel SGB XII); hierfür wurden rund 209 Millionen Euro
(+8,7 Prozent) aufgewendet. Darin enthalten sind die Erstattungen an
die Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen.
Auch die Ausgaben für die Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten (z. B. Obdachlosigkeit) und Hilfe
in anderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
Übernahme von Bestattungskosten, Blindenhilfe) nach dem achten
und neunten Kapitel des SGB XII sind gegenüber dem Jahr 2021
gestiegen (+5,5 Prozent); sie lagen im Jahr 2022 bei rund
168 Millionen Euro.
Wie das Statistische Landesamt weiter
mitteilt, werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel seit 2017 nicht mehr
in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII
erfasst. Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes nach Paragraph 46a SGB
XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder.
Außerdem ist zu beachten, dass bei den Nettoausgaben für das dritte
und das fünfte bis neunte Kapitel im Berichtsjahr 2021 von einer
Untererfassung auszugehen ist, da aus einer kreisfreien Stadt keine
Angaben zu den Ausgaben in örtlicher Trägerschaft gemacht wurden.
IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht
zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-
Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage.
Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die
damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.
Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für
politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen
auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur
Verfügung.
Nettoausgaben der Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII) in NRW
2021 und 2022 (Ergebnisse für kreisangehörige Städte und
Kreise)
Zahl der
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt in NRW
nicht gestiegen Düsseldorf/Duisburg, 30. Juli 2023 - Ende
2022 erhielten in Nordrhein-Westfalen 54.730 Personen Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die
Zahl damit in etwa auf dem gleichen Niveau wie Ende 2021. Während
die Zahl der Personen mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
außerhalb von Einrichtungen Ende 2022 um rund 1 200 Personen
(+4,2 Prozent) höher war als ein Jahr zuvor, verringerte sich die
Zahl der Leistungsempfänger/-innen innerhalb von Einrichtungen um
rund 1 200 Personen (−4,5 Prozent).
Der Anstieg der Zahl der
Personen, die außerhalb von Einrichtungen Hilfe zum Lebensunterhalt
bezogen haben, ist darauf zurückzuführen, dass ukrainische
Kriegsflüchtlinge mit dem Rechtskreiswechsel zum 1. Juni 2022 keine
Asylbewerberleistungen mehr erhalten, sondern Leistungen nach dem
SGB II bzw. SGB XII in Anspruch nehmen können. Die Zahl der Personen
mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit Bezug von Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ist dadurch zum
Jahresende 2022 (im Vergleich zum 31.12.2021) um 3 170 Personen auf
3 245 gestiegen.
Die Zahl der Empfänger/-innen von Hilfe zum
Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen mit deutscher
Staatsangehörigkeit ist dagegen um 1 830 Personen auf 21 345
gesunken (−7,9 Prozent). Außerhalb von Einrichtungen waren
Leistungsempfänger/-innen Ende 2022 mit durchschnittlich 44,0 Jahren
jünger als diejenigen in Einrichtungen (68,9 Jahre). Bei Personen
mit Leistungsbezug, die nicht in Einrichtungen lebten, waren Männer
mit einem Anteil von 51,5 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen
waren dagegen Frauen mit 52,0 Prozent überrepräsentiert.
Die
Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische
Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken. Leistungsberechtigt
sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus
eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger
decken können. Dazu zählen beispielsweise vorübergehend
Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder
längerfristig Erkrankte.
Das Statistische Landesamt weist
darauf hin, dass seit dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der
Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebeunterhalt aus
Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden.
Hierdurch besteht keine Additivität. IT.NRW als Statistisches
Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten
für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken
auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen
Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag
für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten
dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale
Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen
Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
NRW: 3,3
Millionen Menschen waren 2022 armutsgefährdet Düsseldorf/Duisburg, 23. Mai 2023 - Von
relativer Einkommensarmut sind im Jahr 2022 rund 3,3 Millionen
Personen in Nordrhein-Westfalen betroffen gewesen. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, entspricht das einer Armutsgefährdungsquote von
18,7 Prozent. Im Jahr 2021 lag dieser Wert bei 18,6 Prozent. Als
armutsgefährdet gelten Menschen, die weniger als 60 Prozent des
mittleren bedarfsgewichteten Haushaltseinkommens (sogenanntes
Nettoäquivalenzeinkommen) zur Verfügung haben. Im Jahr 2022 lag
die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt in
Nordrhein-Westfalen laut Mikrozensus bei 1 166 Euro pro Monat.
Die höchste Armutsgefährdungsquote in Nordrhein-Westfalen wurde
mit 22,0 Prozent für die Raumordnungsregion Emscher-Lippe berechnet.
Die niedrigste Armutsgefährdungsquote gab es mit 14,1 Prozent in der
Raumordnungsregion Arnsberg.
Etwas mehr als die Hälfte der
armutsgefährdeten Personen insgesamt lebten in Haushalten ohne
minderjährige Kinder (1,7 Millionen). Alleinlebende waren mit einem
Anteil von 28,3 Prozent am häufigsten von Armut bedroht. Personen,
die mit einer weiteren Person im Haushalt leben, waren hingegen nur
in 9,3 Prozent der Fälle armutsgefährdet.
Unter den
Haushalten mit minderjährigen Kindern wiesen Alleinerziehende die
höchste Armutsgefährdungsquote im Land auf: Nahezu die Hälfte
(45,9 Prozent) der Alleinerziehenden war von relativer
Einkommensarmut betroffen. Bei Haushalten mit zwei erwachsenen
Personen hing das Armutsrisiko von der Zahl der im Haushalt lebenden
Kinder ab: Je mehr minderjährige Kinder im Haushalt lebten, desto
eher war der Haushalt von Armut bedroht. So lag die
Armutsgefährdungsquote bei Haushalten mit einem Kind bei
9,7 Prozent, während sie bei Haushalten mit drei oder mehr Kindern
mit 38,5 Prozent etwa vier Mal so hoch war. In Haushalten mit
Kind(ern) lebten 1,6 Millionen von relativer Einkommensarmut
betroffene Personen. Weitere Faktoren für die Häufigkeit von
relativer Einkommensarmut sind die Erwerbsbeteiligung und die
Qualifikation: Nahezu jede zweite erwerbslose Person war
armutsgefährdet (49,1 Prozent), jedoch nur knapp jede zehnte
erwerbstätige Person (9,4 Prozent).
Hat die Person mit dem
höchsten Einkommen im Haushalt maximal einen Abschluss der
Sekundarstufe I (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss), so lag das
Armutsrisiko bei 41,4 Prozent, gegenüber 7,0 Prozent bei einem hohen
Bildungsabschluss (z. B. Studium).
Diese und weitere
Ergebnisse zum Thema Armut finden Sie auf im Internet auf unserer
Themenseite Armut:
https://www.it.nrw/themenschwerpunkt-armut
|