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			 Düsseldorf/Duisburg, 4. März 2024 - Nach den 
			Ergebnissen einer Modellrechnung waren die nordrhein-westfälischen 
			Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen 
			zum Jahresende 2022 beim nicht-öffentlichen Bereich mit 
			83,4 Milliarden Euro verschuldet.  Wie Information und Technik 
			Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 
			1,5 Milliarden Euro bzw. 1,8 Prozent mehr als zu Beginn des Jahres. 
			Bezogen auf die Bevölkerung des Landes ergibt sich daraus eine
			Verschuldung von 4 612 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner. 
			Die Modellrechnung ermöglicht einen von kommunalen 
			Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich, da auch die 
			Schulden ausgegliederter Einheiten berücksichtigt werden.   
  
			46,6 Milliarden Euro und damit der Hauptteil der Schulden 
			(55,9 Prozent) entfiel auf die Kernhaushalte.  Mehr als jeder 
			dritte geschuldete Euro (31,4 Milliarden Euro; 37,7 Prozent) betraf 
			sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Hierbei 
			handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre Kosten überwiegend mit 
			eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen). Die 
			Extrahaushalte trugen mit 5,3 Milliarden Euro (6,4 Prozent) zur 
			Verschuldung bei. Hierzu zählen alle öffentlichen Fonds, 
			Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des 
			Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 
			dem Sektor Staat zuzurechnen sind (z. B. Bäderbetriebe und 
			Kulturbetriebe).   
  Bei Betrachtung der integrierten 
			kommunalen Schulden insgesamt hatte Mülheim a. d. Ruhr 
			nach der Modellrechnung Ende 2022 mit 11 737 Euro die 
			höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte 
			NRWs; Oberhausen (10 040 Euro) und 
			Remscheid (8 689 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und 
			drei. 
  Die niedrigsten Schulden je Kopf 
			wiesen bei den kreisfreien Städten Hamm 
			(3 023 Euro), Düsseldorf (3 222 Euro) und 
			Bottrop (3 324 Euro) auf.   
  Bei einem Vergleich der 
			Kreise hatten Ende 2022 der Kreis Herford (4 896 Euro), die 
			Städteregion Aachen (4 876 Euro) und der Rhein-Sieg-Kreis 
			(4 635 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. 
  Die 
			niedrigsten Schulden je Einwohnerin bzw. Einwohner auf Kreisebene 
			wiesen die Kreise Olpe (1 019 Euro), Coesfeld (1 144 Euro) und 
			Gütersloh (1 419 Euro) auf. Hierbei wurden die Schulden der 
			kreisangehörigen Gemeinden und der Kreisverwaltungen in Summe 
			betrachtet.   
  Bei der Berechnung wurde eine erweiterte 
			Definition kommunaler Schulden zugrunde gelegt: Berücksichtigung 
			fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und anteilmäßig die 
			Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden 
			mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Das können sowohl 
			Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sein 
			(Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als 
			auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform. Es wurden nur 
			solche Unternehmen in privater Rechtsform berücksichtigt, an denen 
			die öffentliche Hand zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist. 
  
			Die ermittelten Schulden fallen höher aus als die vom Statistischen 
			Landesamt im Juli 2023 veröffentlichten Ergebnisse zu den kommunalen 
			Schulden für Ende 2022. Diese beziehen sich ausschließlich auf 
			Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.   
  Das 
			Statistische Landesamt weist darauf hin, dass ausschließlich die 
			Schulden beim nichtöffentlichen Bereich in die Berechnung einbezogen 
			wurden. Hierzu zählen Kreditinstitute, der sonstige inländische 
			Bereich – wie zum Beispiel private Unternehmen – und der sonstige 
			ausländische Bereich.   
  Die Modellrechnung lässt keine 
			Schlüsse auf eine mögliche kommunale Haftungsverpflichtung zu. Die 
			Veränderungsraten der Schulden werden jeweils zum Anfangsbestand am 
			1. Januar eines Jahres berechnet und beziehen sich auf eine 
			konstante Grundgesamtheit. Eine Gegenüberstellung mit den kommunalen 
			Vermögen ist wegen fehlender Angaben zu den sonstigen öffentlichen 
			Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nicht möglich.. 
 
  
			 2022 setzte der 
			Fiskus in NRW mit 1,6 Milliarden Euro 27,7 Prozent weniger 
			Erbschaftsteuer fest als 2021 Düsseldorf/Duisburg, 23. August 2023 - Die 
			nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im Jahr 2022 
			Erbschaftsteuerbescheide zu 30 405 steuerrelevanten „Erwerben von 
			Todes wegen” mit einem Vermögenswert von insgesamt 12,0 Milliarden 
			Euro.  Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als 
			Statistisches Landesamt mitteilt, verblieben nach Abzug von 
			sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Hinzurechnung 
			steuerlich relevanter Vorerwerbe insgesamt 7,4 Milliarden Euro an 
			steuerpflichtigem Erbe; das waren 25,1 Prozent weniger als im Jahr 
			2021. Auf diese Summe mussten 26 742 Nachlassbegünstigte zusammen 
			1,6 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus zahlen; das waren 
			27,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2021: 2,3 Milliarden Euro).
			
  Bei 39,7 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften lag der 
			Vermögenswert im vergangenen Jahr bei unter 50 000 Euro; hieraus 
			resultierten 2,7 Prozent der insgesamt festgesetzten 
			Erbschaftsteuer. Dagegen steuerten die 0,5 Prozent der Fälle mit 
			Erbschaften von jeweils mehr als fünf Millionen Euro 30,5 Prozent 
			zum gesamten Erbschaftsteueraufkommen bei. 
  Neben den 
			Erbschaften gab es 11 662 steuerrelevante Schenkungen (2021: 11 404) 
			mit einem Vermögenswert von 7,1 Milliarden Euro (−0,5 Prozent). 
			Hiervon wurden sachliche und persönliche Steuerbefreiungen 
			abgezogen, steuerlich relevante Vorerwerbe hingegen hinzugezählt. 
			Dadurch ergab sich für die Schenkungen insgesamt ein 
			steuerpflichtiger Erwerb von 3,3 Milliarden Euro (2021: 
			2,9 Milliarden Euro). Die in 7 191 Fällen hierfür festgesetzte 
			Schenkungsteuer summierte sich auf einen Betrag von 418 Millionen 
			Euro; das waren 34,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. 
  Das 
			Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Erbschaft- und 
			Schenkungsteuerstatistik nur Informationen zu dem Teil der 
			Vermögensübergänge liefert, der innerhalb des Berichtsjahres von der 
			Finanzverwaltung steuerlich erfasst wurde. Die Mehrzahl der 
			Vermögensübertragungen liegt unterhalb der Freibetragsgrenzen und 
			führt zu keiner Steuerfestsetzung. Der Steuerentstehungszeitpunkt 
			des Erbschafts- oder Schenkungsfalls kann bereits in den Vorjahren 
			liegen. In dem Vermögenswert sind ggf. Vorerwerbe aus 
			vorangegangenen Jahren enthalten, auf die bereits eine Steuer 
			erhoben wurde. Dies kann dazu führen, dass die Finanzämter bei einem 
			gestiegenen steuerpflichtigen Erwerb weniger Steuern festsetzen als 
			im Vorjahr bzw. sich die Steuern trotz eines verminderten 
			steuerpflichtigen Erwerbs erhöhen. 
  IT.NRW erhebt und 
			veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und 
			objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 
			300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der 
			zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen 
			wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige 
			statistische Daten dienen als Grundlage für politische, 
			wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der 
			Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.  
			
 
  Kommunale 
			Verschuldung in den Kernhaushalten stieg 2022 um 1,5 Prozent auf 
			47,6 Milliarden Euro  Düsseldorf/Duisburg, 28. Juli 2023 - Die 
			Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens 
			beliefen sich Ende 2022 in den Kernhaushalten auf rund 
			47,6 Milliarden Euro. Das waren 1,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor 
			(31.12.2021: 47,0 Milliarden Euro). Wie Information und Technik 
			Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergab sich 
			damit rein rechnerisch eine Verschuldung in den Kernhaushalten von
			2.636 Euro (2021: 2 623 Euro) pro Kopf.
			 Die Schulden der Kernhaushalte setzten sich Ende 2022 zu 
			44,4 Prozent aus Kassenkrediten und Wertpapierschulden zur 
			Liquiditätssicherung und zu 55,6 Prozent aus Verbindlichkeiten zu 
			Investitionszwecken zusammen. Die Schulden zur Überbrückung 
			kurzfristiger Liquiditätsengpässe waren mit 21,1 Milliarden Euro um 
			4,0 Prozent niedriger als 2021 (damals: 22,0 Milliarden Euro).  
			Bei den mittel- und langfristigen Krediten und Wertpapierschulden zu 
			Investitionszwecken gab es dagegen einen Zuwachs von 6,2 Prozent auf 
			26,5 Milliarden Euro (31.12.2021: 25,0 Milliarden Euro). 
  Im 
			regionalen Vergleich zeigten sich für Ende 2022 Unterschiede bei der 
			Pro-Kopf-Verschuldung.  Bei den kreisfreien Städten und Kreisen 
			(Summe der Kreisverwaltungen und kreisangehörigen Gemeinden) wurden 
			für Oberhausen (9 336,23 Euro), Mülheim an 
			der Ruhr (9 107 Euro), Bonn 
			(6 077,33 Euro), Remscheid (5 917,84 Euro) und
			Essen (5 225,51 Euro) die höchsten Schulden 
			in den Kernhaushalten pro Kopf ermittelt. 
  
			Landesweit die niedrigsten Werte ergaben sich für 
			die Kreise Gütersloh (589,71 Euro), 
			Coesfeld (634,65 Euro) und Olpe 
			(683,29 Euro), die Stadt Düsseldorf (687,18 Euro) 
			und den Kreis Warendorf (687,67 Euro). 
  
			Regionale Unterschiede gab es auch hinsichtlich der dominierenden 
			Schuldenart: Während in den Kreisen und kreisfreien Städten mit der 
			höchsten Pro-Kopf-Verschuldung beispielsweise in Remscheid 
			(87,5 Prozent) und Oberhausen (79 Prozent) der überwiegende Teil der 
			Schulden aus Krediten zur Liquiditätssicherung stammte, entfiel das 
			Gros der Schulden in Bonn (66,9 Prozent) auf
			Kredite für Investitionszwecke. 
  In den 
			kreisfreien Städten und Kreisen mit der geringsten 
			Pro-Kopf-Verschuldung dominierten investive Kredite;  im Kreis 
			Gütersloh lag ihr Anteil z. B. bei 96,7 Prozent. 
  Zu den 
			Schulden der Kernhaushalte kamen 2022 weitere 13,3 Milliarden Euro 
			aus Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der 
			eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunalen Anstalten 
			öffentlichen Rechts hinzu.  Die kommunale Verschuldung belief 
			sich damit insgesamt auf 61,0 Milliarden Euro, das waren 1,2 Prozent 
			mehr als Ende 2021 (damals: 60,3 Milliarden Euro). Die 
			Pro-Kopf-Verschuldung lag bei dieser Betrachtung bei 3 373 Euro 
			(2021: 3 367 Euro). 
  Das Statistische Landesamt weist darauf 
			hin, dass mit der Veröffentlichung des aktuellen Berichtsjahres eine 
			Revision des Vorberichtsjahres erfolgt ist.  
			
			Kredite, Kassenkredite und Wertpapierschulden der Gemeinden und 
			Gemeindeverbände NRWs 2022 (Gemeindeergebnisse) 
 
 
  
			
			Gewerbesteuerhebesätze in NRW tendenziell höher als in den meisten 
			anderen Gemeinden Deutschlands  Düsseldorf/Duisburg, 26. Juni 2023 - Die 
			Hebesätze der Gewerbesteuer haben im Jahr 2022 in fast allen 
			Gemeinden (96,5 Prozent) in Nordrhein-Westfalen 400 Prozent oder 
			mehr betragen.  Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen 
			als Statistisches Landesamt mitteilt, fanden Gewerbetreibende in NRW 
			damit höhere Hebesätze vor als in den meisten anderen deutschen 
			Gemeinden. Nur 1 931 (17,9 Prozent) der insgesamt 10 786 Gemeinden 
			in Deutschland hatten im Jahr 2022 Hebesätze der Gewerbesteuer von 
			über 400 Prozent festgesetzt. Diese und weitere Informationen 
			liefert eine Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter 
			des Bundes und der Länder, die ab sofort für das Jahr 2022 kostenlos 
			im Internet zum Download bereitsteht. 
  Von den 396 Städten 
			und Gemeinden in NRW meldeten – wie im Jahr zuvor ؘ– Monheim 
			am Rhein im Kreis Mettmann und die Stadt Leverkusen 
			(je 250 Prozent) sowie Langenfeld (Rheinland) im Kreis 
			Mettmann (299 Prozent) die geringsten Hebesätze der Gewerbesteuer. 
			Am höchsten – auch im Bundesvergleich – war dieser Wert in der 
			Gemeinde Inden im Kreis Düren (650 Prozent).  Auf den weiteren 
			Plätzen folgten die Städte Oberhausen und Mülheim an der Ruhr mit je 
			580 Prozent. Deutschlandweit am geringsten war der Hebesatz in 
			Langenwolschendorf im Landkreis Greiz in Thüringen (200 Prozent).
			
  Auch bei der Grundsteuer B lagen die Hebesätze bei fast 
			allen Gemeinden (96 Prozent) in NRW bei 400 Prozent und mehr, 
			während bundesweit nur rund 39,4 Prozent der 10 786 Gemeinden 
			Hebesätze von über 400 Prozent festgesetzt hatten. 
  NRW-weit 
			am niedrigsten war dieser Hebesatz für Eigentümer/-innen von 
			bebauten und unbebauten Grundstücken in Verl im Kreis Gütersloh 
			(190 Prozent); den Höchstwert erhob Hürtgenwald im Kreis Düren 
			(950 Prozent). Deutschlandweit reichte die Spanne bei der 
			Grundsteuer B von 45 Prozent in Christinenthal im Kreis Steinburg 
			(Schleswig-Holstein) bis 1 050 Prozent in Lorch im 
			Rheingau-Taunus-Kreis (Hessen). 
  Bei der Grundsteuer A wiesen 
			die Gemeinden in NRW im bundesweiten Vergleich dagegen 
			unterdurchschnittliche Hebesätze auf: Während deutschlandweit 
			88,0 Prozent der Gemeinden Hebesätze von 300 Prozent oder mehr 
			festgesetzt hatten, erhoben in NRW lediglich 43,7 Prozent der 
			Gemeinden Hebesätze für land- und forstwirtschaftlich genutzte 
			Flächen von mindestens 300 Prozent. 
  Den geringsten Wert in 
			NRW meldete Verl im Kreis Gütersloh (110 Prozent), den höchsten 
			Heimbach im Kreis Düren (900 Prozent). Bundesweit reichten die Sätze 
			von 45 Prozent in Christinenthal bis 1 900 Prozent in den Gemeinden 
			Bad Herrenalb und Bad Wildbad im Landkreis Calw (Baden-Württemberg).
			
 
 
  Das 
			Gewerbesteueraufkommen der NRW-Kommunen war 2022 um 15,4 Prozent 
			höher als 2021   Düsseldorf/Duisburg, 4. Mai 2023 - 
			Rund 15,4 Milliarden Euro aus der Gewerbesteuer sind im 
			Jahr 2022 in die Kassen der nordrhein-westfälischen Städte und 
			Gemeinden geflossen.  Wie Information und Technik 
			Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 
			15,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 13,3 Milliarden Euro) 
			und 20,6 Prozent mehr als im Vor-Corona-Jahr (2019: 12,8 Milliarden 
			Euro).  Im ersten Pandemie-Jahr (2020) war das 
			Gewerbesteueraufkommen auf 10,2 Milliarden Euro zurückgegangen.  
			Nach Auskunft des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
			Digitalisierung erhielten die nordrhein-westfälischen Kommunen im 
			Jahr 2020 auf der Grundlage des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes 
			Nordrhein-Westfalen Kompensationsmittel in Höhe von 2,7 Milliarden 
			Euro. In Summe lagen die im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer 
			vereinnahmten Mittel (Gewerbesteuereinzahlungen 2020 sowie 
			Gewerbesteuerausgleichszuweisungen 2020) der nordrhein-westfälischen 
			Kommunen im Jahr 2020 somit bei 12,9 Milliarden Euro. 
  Die 
			höchsten absoluten Zuwächse aller 396 Kommunen des Landes gegenüber 
			dem Jahr 2021 verzeichneten im Jahr 2022 Düsseldorf (+277 Millionen 
			Euro), Gelsenkirchen (+117 Millionen Euro) und Duisburg 
			(+112 Millionen Euro). 
  Die höchsten Rückgänge 
			wurden für die Städte Monheim am Rhein (−59 Millionen Euro), Frechen 
			(−42 Millionen Euro) und Dortmund (−35 Millionen Euro) ermittelt.
			
  Für das Jahr 2022 wurden die höchsten Einzahlungen aus der 
			Gewerbesteuer je Einwohner aller Städte und Gemeinden des Landes für 
			die Städte Monheim am Rhein (4 753,82 Euro je Einwohner) und Verl 
			(2 649,20 Euro) sowie für die Gemeinde Burbach (2 407,27) ermittelt.
			
  Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte hatten Bergkamen 
			(175,57 Euro), Rheurdt (195,00 Euro) und Nörvenich (205,82 Euro).
			
  Die genannten Daten entstammen aus den Einzahlungen der 
			vierteljährlichen Kassenstatistik. Ein Teil der Einzahlungen wird 
			mit der Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt. Der 
			Gewerbesteuer unterliegt jeder „stehende Gewerbebetrieb”, soweit er 
			im Inland betrieben wird (§ 2 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz). Die 
			Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Hebesatz 
			festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu 
			bestimmen ist (§ 16 GewStG). Dieser liegt bei mindestens 
			200 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt 
			hat (§ 16 Abs. 4, Satz 2 GewStG). 
 
  NRW: Kommunen 
			erzielten mit 104,6 Millionen Euro neuen Höchststand an Einzahlungen 
			aus Hundesteuern Düsseldorf/Duisburg, 6. Januar 2023 - 
			104,6 Millionen Euro an Hundesteuern flossen von Januar bis 
			September 2022 in die öffentlichen Kassen der Städte und Gemeinden 
			des Landes Nordrhein-Westfalen ein.  Wie Information und Technik 
			Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 
			2,5 Millionen Euro bzw. 2,4 Prozent mehr als im entsprechenden 
			Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu den ersten neun Monaten des 
			Jahres 2017 sind die Hundesteuer-einzahlungen um 13,6 Millionen Euro 
			bzw. 15,0 Prozent gestiegen. 
  Die Einzahlungen aus 
			Hundesteuern entwickelten sich in den ersten neun Monaten 2022 in 
			den 396 Städten und Gemeinden des Landes NRW unterschiedlich: Die 
			höchsten Zuwächse im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des 
			Jahres 2021 verbuchten Köln (+209 407 Euro), Neunkirchen-Seelscheid 
			(+101 459 Euro) und Düsseldorf (+94 486 Euro).  Die höchsten 
			Rückgänge ermittelte das Statistische Landesamt für die Städte Velen 
			(−124 637 Euro), Welver (−67 788 Euro) und Siegburg (−47 205 Euro).
			
  Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, belief sich 
			die Höhe der bereinigten Einzahlungen aller Städte und Gemeinden in 
			NRW von Januar bis September 2022 auf insgesamt 62,5 Milliarden 
			Euro. Die Hundesteuer hatte daran einen Anteil von 0,2 Prozent.  
			 Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Die Gemeinden legen die 
			Höhe dieser Steuer mittels Hundesteuersatzung nach der Zahl bzw. der 
			Gefährlichkeit der Tiere selbst fest. Hier werden bestimmte Rassen 
			zum Teil explizit angegeben. Die finanzielle Belastung der 
			Hundehalter ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet z. B. 
			die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in 
			Moers werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 120 Euro 
			für einen Hund fällig. 
  Zahlbar sind die Beträge meist 
			quartals-, halbjahres- oder jahresweise. Die Höhe der 
			Hundesteuereinzahlungen erlaubt daher keine Rückschlüsse auf die 
			Zahl der besteuerten Tiere. Die Daten entstammen der 
			vierteljährlichen Kassenstatistik, die alle Zahlungsvorgänge 
			(Einzahlungen und Auszahlungen) der kommunalen Haushalte abbildet. 
			Bei den bereinigten Einzahlungen werden Einzahlungen von gleicher 
			Ebene, d. h. von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden, abgezogen.   
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