Düsseldorf/Duisburg, 6. Januar 2023 -
104,6 Millionen Euro an Hundesteuern flossen von Januar bis
September 2022 in die öffentlichen Kassen der Städte und Gemeinden
des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
2,5 Millionen Euro bzw. 2,4 Prozent mehr als im entsprechenden
Vorjahreszeitraum. Im Vergleich zu den ersten neun Monaten des
Jahres 2017 sind die Hundesteuer-einzahlungen um 13,6 Millionen Euro
bzw. 15,0 Prozent gestiegen.
Die Einzahlungen aus
Hundesteuern entwickelten sich in den ersten neun Monaten 2022 in
den 396 Städten und Gemeinden des Landes NRW unterschiedlich: Die
höchsten Zuwächse im Vergleich zu den ersten drei Quartalen des
Jahres 2021 verbuchten Köln (+209 407 Euro), Neunkirchen-Seelscheid
(+101 459 Euro) und Düsseldorf (+94 486 Euro). Die höchsten
Rückgänge ermittelte das Statistische Landesamt für die Städte Velen
(−124 637 Euro), Welver (−67 788 Euro) und Siegburg (−47 205 Euro).
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, belief sich
die Höhe der bereinigten Einzahlungen aller Städte und Gemeinden in
NRW von Januar bis September 2022 auf insgesamt 62,5 Milliarden
Euro. Die Hundesteuer hatte daran einen Anteil von 0,2 Prozent.
Die Hundesteuer ist eine Kommunalsteuer. Die Gemeinden legen die
Höhe dieser Steuer mittels Hundesteuersatzung nach der Zahl bzw. der
Gefährlichkeit der Tiere selbst fest. Hier werden bestimmte Rassen
zum Teil explizit angegeben. Die finanzielle Belastung der
Hundehalter ist regional sehr unterschiedlich. So verzichtet z. B.
die Stadt Ahlen bei nur einem Hund ganz auf die Hundesteuer – in
Moers werden nach der aktuellen Hundesteuersatzung circa 120 Euro
für einen Hund fällig.
Zahlbar sind die Beträge meist
quartals-, halbjahres- oder jahresweise. Die Höhe der
Hundesteuereinzahlungen erlaubt daher keine Rückschlüsse auf die
Zahl der besteuerten Tiere. Die Daten entstammen der
vierteljährlichen Kassenstatistik, die alle Zahlungsvorgänge
(Einzahlungen und Auszahlungen) der kommunalen Haushalte abbildet.
Bei den bereinigten Einzahlungen werden Einzahlungen von gleicher
Ebene, d. h. von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden, abgezogen.
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