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 NRW: Jede zehnte Person lebte 2023 in einem Haushalt mit Zahlungsrückständen
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 2. Oktober 2024 - Im Jahr 2023 lebten in NRW 10,2 Prozent der Bevölkerung in Haushalten, die nach eigenen Angaben in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens einmal in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder Mietzahlungen, Rechnungen von Versorgungsbetrieben oder bei Konsumenten- und Verbraucherkrediten geraten waren.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt weiter mitteilt, ist dieser Anteil gegenüber den Vorjahren gestiegen: 2021 hatte er noch bei 6,6 und 2022 bei 7,0 Prozent gelegen.  

Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben am häufigsten  
Die größte Rolle spielten dabei Zahlungsrückstände bei Versorgungsbetrieben: Im Jahr 2023 lebten 6,9 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung in Haushalten, die ihre Rechnungen von Versorgungsbetrieben für Strom, Heizkosten oder Wasser nicht immer fristgerecht begleichen konnten. 2021 waren es noch 4,4 Prozent und 2022 waren es 5,0 Prozent gewesen.  

Über drei Prozent waren in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder Mietzahlungen  
3,4 Prozent der Bevölkerung in NRW lebten 2023 in Haushalten, die in den vorangegangenen 12 Monaten in Zahlungsverzug bei Hypotheken- oder Mietzahlungen für die selbst bewohnte Wohnung bzw. das selbst bewohnte Haus geraten waren. 2021 lag dieser Anteil noch bei 2,5 Prozent und 2022 bei 2,7 Prozent.  

Auch Zahlungsrückstände bei Konsumenten- und Verbraucherkrediten sind gestiegen  
Von Zahlungsrückständen bei Konsumenten- und Verbraucherkrediten waren 2023 insgesamt 4,4 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung betroffen. Auch dieser Wert hat sich gegenüber den Vorjahren erhöht: 2021 lebten noch 2,0 Prozent in Haushalten mit Zahlungsverzug bei solchen Krediten, 2022 waren es 2,5 Prozent.  

Weitere Ergebnisse rund um das Thema „materielle und soziale Entbehrung” finden Sie in unserem Schwerpunktartikel auf der Themenseite Armut unter https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/armut.  

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Befragung wurde bis zum Jahr 2019 als eigenständige Erhebung durchgeführt und ist seit 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich.

Ausführliche Informationen zur Neugestaltung von EU-SILC finden Sie unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Methoden/meth-auswirkungen-corona-EU-SILC.html.  



NRW: Über zwei Mio. Empfängerinnen und Empfänger von sozialer Mindestsicherung zum Jahresende 2023
Düsseldorf/Duisburg, 6. September 2024 - Zum Jahresende 2023 haben über zwei Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten; das waren rund 9 000 bzw. 0,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hat damit Ende letzten Jahres etwa jeder Neunte (11,0 Prozent der Bevölkerung des Landes) Mindestsicherungsleistungen bezogen.  

Die Mindestsicherungsquote lag in den vergangenen Jahren zwischen 10 und 12 Prozent  
In den letzten 19 Jahren schwankte die Quote zwischen 10,0 und 12,0 Prozent. Im Jahr 2016 gab es einen Höchststand mit einer Mindestsicherungsquote von 12,0 Prozent bzw. 2,15 Millionen betroffenen Menschen. In 2023 lagen die Quote mit 11,0 Prozent als auch die Zahl der Personen mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen (2 Millionen) niedriger. Gegenüber dem Vorjahr stieg Ende 2023 die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen um rund 9 000. Die Mindestsicherungsquote blieb konstant bei 11,0 Prozent.  

Regional unterscheiden sich die Mindestsicherungsquoten stark  
Die höchsten Mindestsicherungsquoten sind im Ruhrgebiet zu finden. An der Spitze liegt Gelsenkirchen mit 22,1 Prozent, so dass dort jeder Fünfte auf diese Leistungen angewiesen ist. Danach folgen Dortmund, Gladbeck, Essen und Herne mit über 17 Prozent.
Die niedrigste Mindestsicherungsquote hatte Ende 2023 mit 3,5 Prozent die Gemeinde Roetgen in der Städteregion Aachen.

Weitere Ergebnisse zum Thema stehen unter http://url.nrw/SBE für alle Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens in der Landesdatenbank zur Verfügung.  

Diese und weitere Ergebnisse finden Sie auch auf unserer Themenseite Armut: https://statistik.nrw/service/veroeffentlichungen/themenschwerpunkte/armut  

Zu den Mindestsicherungsleistungen zählen: „Grundsicherung für Arbeitsuchende” (Bürgergeld nach dem SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (SGB XII) und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).  

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.    



NRW: Sozialhilfeausgaben im Jahr 2023 um 15,7 Prozent gestiegen
Düsseldorf/Duisburg, 30. Juli 2024 - Die Nettoausgaben für Leistungen der Sozialhilfe gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) lagen im Jahr 2023 bei rund 4,3 Milliarden Euro und waren damit um 582 Millionen Euro bzw. 15,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind die Ausgaben in allen Bereichen des SGB XII gestiegen. Das Ausgabenplus ist zu mehr als der Hälfte (51,8 Prozent) auf den Anstieg der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII zurückzuführen (+301 Millionen Euro).  

Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um fast 14 Prozent gestiegen  

Mit rund 2,5 Milliarden Euro wurde mehr als die Hälfte der gesamten Nettoausgaben (58,9 Prozent) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB II ausgegeben. Das waren 13,5 Prozent mehr als im Jahr 2022. Diese Ausgaben wurden vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert.  

Hilfe zur Pflege ist zweitgrößter Ausgabeposten  
Der zweitgrößte Ausgabeposten ist die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII. Hier kam es nach dem Rückgang von 2021 auf 2022 im Jahr 2023 wieder zu einem Anstieg der Nettoausgaben (+23,1 Prozent bzw.+183 Millionen Euro). Die Ausgaben lagen 2023 mit 975 Millionen Euro aber unter dem Wert des Jahres 2021 (1 159 Millionen Euro) vor Einführung des Leistungszuschlags der Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationärer Pflege gem. § 43c SGB XI zum 01.01.2022.  

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) lagen die Nettoausgaben im Jahr 2023 mit rund 371 Millionen Euro um 15,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Auch die Ausgaben für die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) sind gestiegen (+21,2 Prozent) und beliefen sich 2023 auf rund 250 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Erstattungen an die Krankenkassen für die Übernahme von Krankenbehandlungen. Ein weiterer Ausgabeposten sind die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. Obdachlosigkeit) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Übernahme von Bestattungskosten, Blindenhilfe) nach dem 8. und 9. Kapitel des SGB XII. Die Nettoausgaben für diese Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent gestiegen und lagen 2023 bei rund 172 Millionen Euro.  

Verschiedene Gründe für Ausgabensteigerung  
Relevant für die Ausgabensteigerung sind neben der Entwicklung der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger (z. B. Anstieg der Zahl derer, die Grundsicherung im Alter erhalten haben (Pressemitteilung vom 14. Mai 2024 unter https://www.it.nrw/nrw-ende-2023-erhielten-knapp-vier-prozent-mehr-menschen-grundsicherung-im-alter-als-ein-jahr-zuvor) auch die Anhebung der Regelsätze nach dem §28 SGB XII zum 01.01.2023 sowie Kostensteigerungen (Personal- und Sachkosten) im Bereich der (Kranken-)Pflegeleistungen.  

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel seit 2017 nicht mehr in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem SGB XII erfasst. Die Angaben zu diesem Posten stammen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Basis der Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an die Länder.  

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.  



NRW: Zahl der Hilfen zum Lebensunterhalt 2023 auf dem Niveau des Vorjahres
Düsseldorf/Duisburg, 29. Juli 2024 - Ende 2023 bezogen wie schon im Vorjahr rund 55 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, zählten damit wie im Vorjahr 0,3 Prozent der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen zu den Empfängerinnen und Empfängern dieser Leistung.  
Rund 30 000 Personen erhielten die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und rund 25 000 Personen in Einrichtungen. Außerhalb von Einrichtungen waren Empfänger mit 51,1 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen wiesen hingegen Empfängerinnen mit 52,6 Prozent einen höheren Anteil auf.  

Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt waren durchschnittlich 56,1 Jahre alt  
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt waren durchschnittlich 56,1 Jahre alt (2022: 55,3 Jahre).
Personen mit Bezug von Leistungen außerhalb von Einrichtungen waren Ende 2023 mit durchschnittlich 45,1 Jahren (2022: 44,0 Jahre) jünger als diejenigen in Einrichtungen mit 69,6 Jahren (2022: 68,9 Jahre).
Mehr als zwei Drittel der Personen mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen waren älter als 64 Jahre (67,2 Prozent).
Bei den Empfängerinnen und Empfängern außerhalb von Einrichtungen traf dies auf 7,2 Prozent zu.  

Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken. Leistungsberechtigt sind Personen bzw. Personengemeinschaften, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer vorgelagerter Sozialleistungen (wie z. B. Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) decken können. Dazu zählen beispielsweise vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.
In Einrichtungen erhalten auch Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung in vielen Fällen zusätzlich Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des sogenannten „weiteren notwendigen Lebensunterhalts” nach § 27b SGB XII (Barbetrag zur persönlichen Verfügung und Bekleidungspauschale).  

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es wegen Meldeproblemen aufgrund des Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT bei den Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhat in Einrichtungen zum 31.12..2023 zu einer Untererfassung um ca. 250 Personen kam.  

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.



NRW: Zahl der Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2023 rückläufig
Düsseldorf/Duisburg, 9. Juli 2024 - Ende 2023 haben 103 650 Menschen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Nordrhein-Westfalen bezogen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3 300 Personen bzw. 3,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. 30,8 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG waren minderjährig, 67,7 Prozent im Alter von 18 bis unter 65 Jahren und 1,5 Prozent hatten das fünfundsechzigste Lebensjahr überschritten. Mit 62,8 Prozent waren mehr als drei Viertel der Personen mit Leistungsbezug männlich.  

Am häufigsten bezogen Menschen aus Syrien und der Türkei Leistungen  
Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz waren 2023 Syrien, Türkei, Irak, die Ukraine und Afghanistan. Mehr als die Hälfte (53 865 Personen bzw. 52,0 Prozent) aller Personen mit Leistungsbezug kommen aus diesen Ländern.  

An der Spitze stehen Syrien und die Türkei.
Hier waren zudem die stärksten Zuwächse zu verzeichnen: Die Zahl der Empfängerinnen und Empfängern mit türkischer Staatsangehörigkeit stieg um 6 055 auf 12 305 Personen und die Zahl der Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit um 4 685 Personen auf 17 610.  
An dritter, vierter und fünfter Stelle der Top-Herkunftsländer folgen der Irak, die Ukraine und Afghanistan. Die Zahl der Staatangehörigen mit Leistungsbezug aus diesen Ländern ist gegenüber 2022 gesunken. Am stärksten fiel der Rückgang bei den Ukrainerinnen und Ukrainern aus: Ende 2023 waren es mit 6 895 Empfängerinnen und Empfängern 4 920 weniger als ein Jahr zuvor.  

Ukrainer/-innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben seit dem 1. Juni 2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe). Neu ankommende Ukrainer/-innen erhalten jedoch bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.   Z

Zahl der Empfänger/-innen von Grundleistungen nach §3 AsylbLG gestiegen
Rückgang bei Hilfe zum Lebensunterhalt als Analogleistung nach §2 AsylbLG  

Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten nach Ankunft zunächst Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen werden zum Teil als Sachleistungen oder in Form von Wertgutscheinen erbracht. Nach einem Aufenthalt von 18 Monaten besteht nach §2 AsylbLG in der Regel Anspruch auf sog. Analogleistungen nach dem SGB XII; Leistungsberechtigte erhalten dann Regelleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.  

Während die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundleistungen nach §3 AsylbLG das dritte Jahr in Folge gestiegen ist, ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt als Analogleistung nach §2 AsylbLG erneut gesunken. Ende 2023 erhielten 71 780 Asylbewerberinnen und Asylbewerber Grundleistungen nach §3 AsylbLG, das waren 9 895 bzw. 16,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Leistungsbeziehenden der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (§2 AsylbLG) ist dagegen um 29,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken und lag Ende 2023 bei 31 865 Personen.

Zu dem Rückgang hat unter anderem das am 31.12.2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht nach §104c Aufenthaltsgesetz beigetragen. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Personen mit Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten ein Beschäftigungsrecht, falls sie nicht schon erwerbstätig sind. Wenn sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten sie Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld”) und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.  



NRW: Ende 2023 hatten 1,94 Millionen Menschen in NRW eine anerkannte Schwerbehinderung
Düsseldorf/Duisburg, 7. Juni 2024 - Zum Jahresende 2023 lebten in Nordrhein-Westfalen rund 1,94 Millionen Menschen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis; das waren rund 25 000 bzw. 1,3 Prozent mehr als zum Jahresende 2021.
Wie IT.NRW anlässlich des Sehbehindertentags mitteilt, waren 6,3 Prozent der schwerbehinderten Menschen (122 145 Personen) von Blindheit oder Sehbehinderung betroffen. Schwerbehinderte Menschen können eine oder mehrere Behinderungen aufweisen; bei 74 220 Personen war Blindheit oder Sehbehinderung die Art der schwersten Behinderung.  

Insgesamt hatte Ende 2023 fast jede neunte Person in Nordrhein-Westfalen (10,7 Prozent) einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Diesen können sich Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr ausstellen lassen.  
In den meisten Fällen ist eine Krankheit die Ursache der Schwerbehinderung (94,1 Prozent).
Bei 3,6 Prozent der schwerbehinderten Menschen war die schwerste Behinderung angeboren, bei 1,4 Prozent durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit verursacht.  

Schwerbehinderung tritt verstärkt im höheren Lebensalter auf: 80,1 Prozent der Menschen mit einer Schwerbehinderung waren Ende 2023 älter als 54 Jahre und mehr als ein Drittel (35,2 Prozent) hatten das 75ste Lebensjahr überschritten.  

Insgesamt sind etwas mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen weiblich (979 995 Personen bzw.50,4 Prozent).
Differenziert nach Altersgruppen zeigt sich, dass Frauen im Alter von 75 Jahren und älter (mit 377 940 Personen bzw. 55,2 Prozent) und bei den 45- bis unter 54-Jährigen (mit 82 200 Personen bzw.52,3 Prozent) in der Mehrzahl waren, in allen anderen Altersgruppen waren männliche Schwerbehinderte in der Überzahl.  

Die Art der schwersten Behinderung war Ende 2023 bei mehr als der Hälfte der schwerbehinderten Menschen (51,3 Prozent) eine körperliche Behinderung, bei 12,5 Prozent lag eine geistig – seelische Behinderung vor. Zerebrale Störungen waren bei 8,2 Prozent der schwerbehinderten Menschen die Art der schwersten Behinderung.