Düsseldorf/Duisburg, 25. März 2025 -
Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen sich bis zum Herbst 2025
eigene altersgerechte Regeln für die private Handynutzung geben und
diese verbindlich in die Schulordnung aufnehmen. Das
Schulministerium hat die Schulen dazu aufgefordert, nun einen
schulinternen Abstimmungsprozess zu starten, an dessen Ende klare
und verbindliche Regeln für die Handynutzung stehen, die dem Alter
der Schülerinnen und Schüler angemessen sind. Bei diesem Prozess
werden die Schulen durch das Ministerium für Schule und Bildung
unterstützt.
Für die Grundschulen und in der
Primarstufe an Förderschulen gibt es seitens des
Ministeriums die weitreichende Empfehlung, die private
Nutzung von Handys und Smartwatches auf dem Schulgelände
und im Schulgebäude grundsätzlich nicht zu erlauben.
Schulministerin Dorothee Feller: „Handys sind aus dem Leben
junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Umso wichtiger ist es, dass
wir an unseren Schulen einen verantwortungsvollen und
altersgerechten Umgang damit finden. Viele Schulen haben sich
bereits Regeln gegeben. Darauf können wir gut aufbauen. Denn eines
ist klar: Ein zu hoher Medienkonsum beeinträchtigt die Konzentration
im Unterricht und das soziale Miteinander in den Pausen.“
Um
die Schulen in diesem partizipativen Prozess zu unterstützen, stellt
das Ministerium mögliche Regeln zum Umgang mit Handys sowie eine
exemplarische Handyordnung zur Verfügung. Diese
gibt den Schulen Orientierung bei dem Abstimmungsprozess mit den
Beteiligten. Sie kann von den Schulen in einem internen Abstimmungs-
und Gestaltungsprozess individuell an die Gegebenheiten vor Ort
angepasst werden.
Viele Schulen in Nordrhein-Westfalen
verfügen bereits über Regelungen für die Handynutzung und machen
damit positive Erfahrungen. Unterschiedliche Schulformen,
Altersstufen und pädagogische Konzepte erfordern differenzierte
Lösungsansätze.
Für die Grundschulen und in der Primarstufe
an Förderschulen sollten wegen des Alters der Schülerinnen und
Schüler restriktive Regeln zum Handygebrauch festgelegt werden. Das
Schulministerium empfiehlt, die private Nutzung von Handys während
des gesamten Schultags nicht zu erlauben. In Ausnahmefällen, etwa
zur notwendigen Kommunikation mit Eltern oder aus medizinischen
Gründen, bleiben jedoch Sonderregelungen möglich.
Ministerin
Feller: „Für unsere jüngsten Schülerinnen und Schüler muss die
Schule ein besonderer Schutzraum sein, in dem sie sich ohne
Ablenkung auf das Lernen und das gemeinsame Miteinander
konzentrieren können. Die Nutzung eines Handys zu privaten Zwecken
ist dafür nicht erforderlich.“
Das Schulministerium
empfiehlt, alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen: In einer
Arbeitsgruppe aus Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, Eltern
sowie gegebenenfalls der Schulsozialarbeit sollen die aktuelle
Praxis und Nutzung, bestehende Herausforderungen und bereits
etablierte Regeln analysiert und kritisch hinterfragt werden.
Anschließend sollen klare und verbindliche Regeln unter anderem zu
folgenden Aspekten getroffen werden: • Handynutzung im
Schulgebäude, auf dem Schulhof, im Unterricht, in den Pausen und
Freistunden, • Festlegung von Handy- und handyfreien Zonen,
• Maßnahmen bei Regelverstößen und • Kommunikationswege mit den
Eltern für Notfälle.
Die geplanten Regeln sollen in
Lehrerkonferenzen, Schüler- und Eltern- versammlungen vorgestellt
und diskutiert werden. Die endgültige Entscheidung über die
Schulordnung trifft die Schulkonferenz.
Schulministerin
Dorothee Feller betont: „Demokratie erlernt man nicht allein aus dem
Schulbuch – sie muss gelebt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler
aktiv an der Gestaltung der Handyregeln mitwirken, lernen sie,
unterschiedliche Perspektiven abzuwägen, Kompromisse zu finden und
Verantwortung für gemeinsame Entscheidungen zu übernehmen –
essenzielle Fähigkeiten für ein demokratisches Miteinander.”
Zudem fördert dieser Prozess eine weitere zentrale Kompetenz:
„Schülerinnen und Schüler setzen sich kritisch mit der eigenen
Handynutzung und ihrem Medienverhalten auseinander. Sie
reflektieren, wann und warum es sinnvoll ist, digitale Geräte zu
nutzen oder bewusst darauf zu verzichten. Medienkompetenz ist in der
heutigen Zeit unerlässlich und gehört zu den grundlegenden
Fähigkeiten, die den Schülerinnen und Schülern an den Schulen in
Nordrhein-Westfalen vermittelt werden. Das ist und bleibt weiterhin
wichtig. Und ebenso können sich so auch Eltern mit ihren Erfahrungen
zur Handynutzung ihrer Kinder austauschen.“
Abschließend
betonte Schulministerin Feller: „Wir werden nun genau beobachten,
wie die neuen Vorgaben umgesetzt werden und Wirkung entfalten und ob
wir gegebenenfalls nachsteuern müssen. Selbstverständlich werde ich
mich auch weiterhin mit den Kolleginnen und Kollegen in der
Bildungsministerkonferenz eng austauschen und den Dialog mit der
Wissenschaft fortsetzen. Klar ist für mich, dass wir das Thema nicht
auf die lange Bank schieben dürfen. Deswegen handeln wir jetzt.“
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