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Düsseldorf/Duisburg, 5. November 2026 - Im
Jahr 2024 betrugen die durchschnittlichen Kosten je geleistete
Arbeitsstunde in Nordrhein-Westfalen 43,42 Euro. Auf das Jahr
gesehen beliefen sich die durchschnittlichen Bruttoarbeitskosten je
Vollzeitarbeitsplatz auf 73.913 Euro. Hauptbestandteile der
Bruttoarbeitskosten bildeten die Bruttoverdienste mit 56.572 Euro
und die vom Arbeitgeber getragenen Lohnnebenkosten mit 17.341 Euro.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt auf Basis der Ergebnisse der
Arbeitskostenerhebung 2024 mitteilt, erhöhten sich die
Bruttoarbeitskosten in den letzten 16 Jahren um +47 %
(2008 = 50.438 Euro). Dies entspricht einem jährlichen Anstieg von
rund 2,4 %. Dabei stiegen die Lohnnebenkosten mit +49 %
(2008 = 11.628 Euro) etwas stärker als die Bruttoverdienste mit
+46 % (2008 = 38.810 Euro). Die Anteile der Bruttoverdienste und der
Lohnnebenkosten an den gesamten Bruttoarbeitskosten blieben dabei
über die vergangenen sechzehn Jahre mit rund 77 % bzw. 23 %
unverändert. Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten
an Bruttoarbeitskosten leicht gestiegen Während der
Anteil der gesamten Lohnnebenkosten an den Bruttoarbeitskosten in
den letzten 16 Jahren stabil bei rund 23 % blieb, erhöhte sich der
Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten von 18,4 % im Jahr 2008 auf
20,1 % im Jahr 2024. Verantwortlich für den Anstieg waren
insbesondere gestiegene Aufwendungen für Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge und für die Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall. So erhöhte sich der Anteil der Arbeitgeberbeiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung von 4,5 % auf 5,9 %, der Anteil
der Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 2,6 %
auf 3,7 %. Betrachtet man die Absolutbeträge, so haben sich die
Aufwendungen für beide Kostenarten in etwa verdoppelt: Die Beiträge
zur Kranken- und Pflegeversicherung von 2.291 Euro auf 4.331 Euro
und die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von
1.315 Euro auf 2.719 Euro.
• Bruttoarbeitskosten je
Vollzeitarbeitsplatz insgesamt bei 73.913 Euro im Jahr • Anteil
der Lohnnebenkosten über die letzten sechzehn Jahre unverändert bei
rund 23 % • Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhte sich
von 18,4 % im Jahr 2008 auf 20,1 % im Jahr 2024
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