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Arbeitskostenerhebung 2024: Eine Stunde Arbeit kostete in NRW durchschnittlich 43,42 Euro
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 5. November 2026 - Im Jahr 2024 betrugen die durchschnittlichen Kosten je geleistete Arbeitsstunde in Nordrhein-Westfalen 43,42 Euro. Auf das Jahr gesehen beliefen sich die durchschnittlichen Bruttoarbeitskosten je Vollzeitarbeitsplatz auf 73.913 Euro. Hauptbestandteile der Bruttoarbeitskosten bildeten die Bruttoverdienste mit 56.572 Euro und die vom Arbeitgeber getragenen Lohnnebenkosten mit 17.341 Euro.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis der Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung 2024 mitteilt, erhöhten sich die Bruttoarbeitskosten in den letzten 16 Jahren um +47 % (2008 = 50.438 Euro). Dies entspricht einem jährlichen Anstieg von rund 2,4 %. Dabei stiegen die Lohnnebenkosten mit +49 % (2008 = 11.628 Euro) etwas stärker als die Bruttoverdienste mit +46 % (2008 = 38.810 Euro). Die Anteile der Bruttoverdienste und der Lohnnebenkosten an den gesamten Bruttoarbeitskosten blieben dabei über die vergangenen sechzehn Jahre mit rund 77 % bzw. 23 % unverändert.
 
Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten an Bruttoarbeitskosten leicht gestiegen
Während der Anteil der gesamten Lohnnebenkosten an den Bruttoarbeitskosten in den letzten 16 Jahren stabil bei rund 23 % blieb, erhöhte sich der Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten von 18,4 % im Jahr 2008 auf 20,1 % im Jahr 2024. Verantwortlich für den Anstieg waren insbesondere gestiegene Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So erhöhte sich der Anteil der Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von 4,5 % auf 5,9 %, der Anteil der Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 2,6 % auf 3,7 %. Betrachtet man die Absolutbeträge, so haben sich die Aufwendungen für beide Kostenarten in etwa verdoppelt: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von 2.291 Euro auf 4.331 Euro und die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 1.315 Euro auf 2.719 Euro.

• Bruttoarbeitskosten je Vollzeitarbeitsplatz insgesamt bei 73.913 Euro im Jahr
• Anteil der Lohnnebenkosten über die letzten sechzehn Jahre unverändert bei rund 23 %
• Anteil der gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhte sich von 18,4 % im Jahr 2008 auf 20,1 % im Jahr 2024