Düsseldorf/Duisburg, 1. September 2025 -
Mitte des Jahres 2024 waren mehr als eine halbe Million Personen im
öffentlichen Dienst des Landesbereichs in NRW beschäftigt. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, waren davon über 282.000 verbeamtet, das
entspricht einem Anteil von 55,4 %. Hier enthalten sind auch die
Richterinnen und Richter des Landes. Die übrigen 44,6 % der
Landesbeschäftigten waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Rund die Hälfte aller Beschäftigten im Bereich
„Bildungswesen, Wissenschaft und Forschung“ verbeamtet
Fast 342.000 Personen und damit rund zwei Drittel aller
Landesbeschäftigten waren Mitte 2024 im Bereich „Bildungswesen,
Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten” tätig. Rund die
Hälfte von ihnen war verbeamtet. Es gab jedoch Unterschiede je
nach Einsatzbereich: Während an den Schulen mehr als drei Viertel
der Beschäftigten verbeamtet waren, waren es an den Hochschulen
weniger als 10 %. Weitere rund 58.000 Personen waren im
Bereich „öffentliche Sicherheit und Ordnung” im öffentlichen Dienst
des Landesbereichs NRW beschäftigt, bis auf wenige Ausnahmen alle
bei der Polizei. 83,2 % dieser Beschäftigten waren verbeamtet. Im
Bereich „Rechtsschutz”, zu dem die Gerichte, Staatsanwaltschaften
und Justizvollzugsanstalten gehören, arbeiteten rund 42.000
Personen. Hier lag der Anteil der verbeamteten Beschäftigten bei
63,0 % (inkl. Richterinnen und Richter). Die Finanzverwaltung (u. a.
Finanzämter) war der Tätigkeitsbereich von rund 30.000
Beschäftigten, vier Fünftel davon waren verbeamtet.
16,7 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen
verbeamtet Niedrigere Anteile an Beamtinnen und Beamten
gab es Mitte 2024 im öffentlichen Dienst der Kommunen: Von den etwa
407.000 Beschäftigten waren 16,7 % verbeamtet. Auch hier zeigten
sich Unterschiede zwischen den drei größten Tätigkeitsbereichen: So
war mehr als jede/-r Vierte der rund 94.000 Beschäftigten im Bereich
„innere Verwaltung” Beamtin oder Beamter. Während im Bereich
„Kinder-, Jugend- und Familienhilfe”, zu dem u. a. die
Tageseinrichtungen für Kinder fallen, lediglich 3,9 % aller rund
68.000 Beschäftigten verbeamtet waren, zählte der Bereich
„Sicherheit und Ordnung” fast 50 % verbeamtete Personen. Hier gab es
insgesamt mehr als 50.000 Beschäftigte. Zum öffentlichen
Dienst des Landesbereichs gehört das Personal sowohl des
unmittelbaren als auch des mittelbaren öffentlichen Dienstes des
Landes NRW. Zum unmittelbaren Landesdienst gehören die Beschäftigten
des Kernhaushalts des Landes und der Sonderrechnungen des Landes
(Landesbetriebe, rechtl. unselbständige Einrichtungen des Landes).
Zum mittelbaren Landesdienst gehören die rechtlich selbständigen
Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht
des Landes. Hierzu gehört z. B. ein großer Teil der Hochschulen. Zum
öffentlichen Dienst des kommunalen Bereichs gehören die kommunalen
Kernhaushalte, rechtl. unselbständige kommunale Einrichtungen (z. B.
Eigenbetriebe), rechtl. selbständige kommunale Einrichtungen (z. B.
kommunale Anstalten öffentlichen Rechts) sowie Zweckverbände. Aus
Datenschutzgründen werden die Beschäftigtenzahlen im öffentlichen
Dienst auf Vielfache von fünf gerundet ausgewiesen.
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