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NRW: Über eine halbe Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landesbereichs – rund 55 % davon verbeamtet
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 1. September 2025 - Mitte des Jahres 2024 waren mehr als eine halbe Million Personen im öffentlichen Dienst des Landesbereichs in NRW beschäftigt.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren davon über 282.000 verbeamtet, das entspricht einem Anteil von 55,4 %. Hier enthalten sind auch die Richterinnen und Richter des Landes. Die übrigen 44,6 % der Landesbeschäftigten waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
 
Rund die Hälfte aller Beschäftigten im Bereich „Bildungswesen, Wissenschaft und Forschung“ verbeamtet
Fast 342.000 Personen und damit rund zwei Drittel aller Landesbeschäftigten waren Mitte 2024 im Bereich „Bildungswesen,
Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten” tätig. Rund die Hälfte von ihnen war verbeamtet. Es gab jedoch Unterschiede je
nach Einsatzbereich: Während an den Schulen mehr als drei Viertel der Beschäftigten verbeamtet waren, waren es an den Hochschulen weniger als 10 %.
 
Weitere rund 58.000 Personen waren im Bereich „öffentliche Sicherheit und Ordnung” im öffentlichen Dienst des Landesbereichs
NRW beschäftigt, bis auf wenige Ausnahmen alle bei der Polizei. 83,2 % dieser Beschäftigten waren verbeamtet. Im Bereich
„Rechtsschutz”, zu dem die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten gehören, arbeiteten rund 42.000 Personen.
Hier lag der Anteil der verbeamteten Beschäftigten bei 63,0 % (inkl. Richterinnen und Richter). Die Finanzverwaltung (u. a. Finanzämter)
war der Tätigkeitsbereich von rund 30.000 Beschäftigten, vier Fünftel davon waren verbeamtet.
 
16,7 % der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kommunen verbeamtet
Niedrigere Anteile an Beamtinnen und Beamten gab es Mitte 2024 im öffentlichen Dienst der Kommunen: Von den etwa 407.000 Beschäftigten waren 16,7 % verbeamtet. Auch hier zeigten sich Unterschiede zwischen den drei größten Tätigkeitsbereichen: So war mehr als jede/-r Vierte der rund 94.000 Beschäftigten im Bereich „innere Verwaltung” Beamtin oder Beamter. Während im Bereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe”, zu dem u. a. die Tageseinrichtungen für Kinder fallen, lediglich 3,9 % aller rund 68.000 Beschäftigten
verbeamtet waren, zählte der Bereich „Sicherheit und Ordnung” fast 50 % verbeamtete Personen. Hier gab es insgesamt mehr als 50.000
Beschäftigte.
 
Zum öffentlichen Dienst des Landesbereichs gehört das Personal sowohl des unmittelbaren als auch des mittelbaren öffentlichen
Dienstes des Landes NRW. Zum unmittelbaren Landesdienst gehören die Beschäftigten des Kernhaushalts des Landes und der Sonderrechnungen des Landes (Landesbetriebe, rechtl. unselbständige Einrichtungen des Landes). Zum mittelbaren Landesdienst gehören die rechtlich selbständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes. Hierzu gehört z. B. ein großer Teil der Hochschulen. Zum öffentlichen Dienst des kommunalen Bereichs gehören die kommunalen Kernhaushalte, rechtl. unselbständige kommunale Einrichtungen (z. B. Eigenbetriebe), rechtl. selbständige kommunale Einrichtungen (z. B. kommunale Anstalten öffentlichen Rechts) sowie Zweckverbände. Aus Datenschutzgründen werden die Beschäftigtenzahlen im öffentlichen Dienst auf Vielfache von fünf gerundet ausgewiesen.