Düsseldorf/Duisburg, 23. Oktober 2024 - Im
Jahr 2023 sind in 30 der 9 901 produzierenden Betriebe des
nordrhein-westfälischen Verarbeitenden Gewerbes Würzen und Soßen
(Speiseessig; Soßen, zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl und Senf)
im Wert von 890,5 Millionen Euro hergestellt worden. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, war der Absatzwert der Produktion damit nominal
um 132,8 Millionen Euro (+17,5 Prozent) höher als 2022 und um
159,9 Millionen Euro (+21,9 Prozent) höher als im Jahr 2019.
Produktionsanstieg bei Ketchup – Produktionsrückgang bei
Senf Im Jahr 2023 stellten zehn
nordrhein-westfälische Betriebe 49 800 zum Absatz bestimmte Tonnen
(+0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr) Mayonnaisen und andere
emulgierte Soßen mit einem Fettgehalt von 50 oder mehr Prozent im
Wert von 166,9 Millionen Euro (+18,0 Prozent) her. Fünf Betriebe
produzierten 34 000 Tonnen (−4,6 Prozent) Senf (einschl.
zubereitetem Senfmehl) im Wert von 88,8 Millionen Euro
(−4,9 Prozent). Acht Betriebe produzierten 12 900 Tonnen
(+12,2 Prozent) Tomatenketchup und -soßen im Wert von 17,4 Millionen
Euro (+34,8 Prozent). Weitere 14 Betriebe stellten u.. a.
Würzsoßen und Würzmittel (z. B. Soßenpulver, Soßenansätze sowie
Salat- und Würzsoßen) mit einem Absatzwert von 505,4 Millionen Euro
(+26,9 Prozent) her.
Über ein Fünftel Prozent des
gesamtdeutschen Absatzwertes entfiel auf Betriebe in NRW
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr Würzen und Soßen im Wert
von 4,1 Milliarden Euro (+14,1 Prozent) produziert; 21,7 Prozent des
Absatzwertes entfielen auf nordrhein-westfälische Betriebe (2022:
21,0 Prozent).
Leichter Anstieg des Absatzwertes
auch im 1. Halbjahr 2024 Im ersten Halbjahr 2024
produzierten in Nordrhein-Westfalen nach vorläufigen Ergebnissen 31
Betriebe Würzen und Soßen mit einem nominalen Absatzwert von
462,8 Millionen Euro. Das waren 0,4 Prozent mehr als im
entsprechenden Vorjahreszeitraum und 27,8 Prozent mehr als im ersten
Halbjahr 2019.
Die genannten Ergebnisse beziehen sich auf
Betriebe von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes mit im
Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten. Der Wert der zum Absatz
bestimmten Produktion wird unter Zugrundelegung des im
Berichtszeitraum erzielten oder zum Zeitpunkt des Absatzes
erzielbaren Verkaufspreises (ohne Umsatz- und Verbrauchsteuer) ab
Werk berechnet.
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